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AN/1514/2019

Änderungsantrag: Altenbergerstr/Neusser Str. in Porz-Eil Parkplätze beim Bauvorhaben der Vonovia

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 05.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 05.11.2019, TOP 8.3.1

2019-11-05 ÄAParkraum Altenberger Str Aufstellungsbeschluss

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2019-11-05 ÄAParkraum Altenberger Str Aufstellungsbeschluss

2099 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 7
51143 Köln - Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
Tel: 0221 221 97 309
Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64, 51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus Köln
50667 Köln
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
Porz, 19.10.2019
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zur Sitzung am 05.11.19  zu setzen
Hier: Altenbergerstr/Neusser Str. in Porz-Eil Parkplätze beim Bauvorhaben der V onovia 
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung und den Rat für den Bereich Berger Str., Bochumer 
Str., Bonner Str und Bielefelder Str. einen  Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan zu fas-
sen. Ziel des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist es Planungen  die eine Parkraum-
verringerung in diesem Bereich zu Lasten der bisherigen Bewohner des Gebietes zu vermeiden und 
Neuplanungen zwingend einen Erhalt der bisherigen Parkplätze und Garagen bei der Überbauung 
von Parkraum in Tiefgaragenplätze wieder herzustellen. Die maximale Geschosshöhe soll 3 Stock-
werke plus Staffelgeschoß nicht überschreiten.
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zudem mit dem für diesem Gebiet vorliegenden Antrag 
stellenden Bauträger des Antrags auf planungsrechtlichen Vorbescheid eine Vereinbarung zu treffen 
mindestens 35 Garagenplätze oder Tiefgaragenplätze für die wegfallenden 27 Garagen und Garagen-
vorparkplätzte zu schaffen und diese den bisherigen Mietern der Garagen vorrangig anzubieten. 
Ohne diese Vereinbarung und Erstellung des Parkraumersatzes ist eine Änderung der Nutzung des 
Grundstückes zu untersagen und eine Baugenehmigung zu verweigern bis ein entsprechender B-
Plan erstellt ist.
 Begründung: 
Durch den Wegfall der Garagen und Garagenvorparkplätze ist der Parkdruck in dem dortigen
Bereich zu hoch. Die ehemals ohne Garagen gebauten Häsuer wurde für ihren Parkraum auf
die Anmietung der nun über planten Garagen verwiesen.
(Dieter Redlin) (Regina Pischke)
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

05.11.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1514/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
05.11.2019
Erstellt
05.11.2019 11:02