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1188/2026

Schulhoföffnung an Kölner Schulen - Aktueller Stand

Mitteilung Ausschuss 24.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 27.04.2026, TOP 8.17

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2473 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 24.04.2026 
 1188/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 
Schulhoföffnung an Kölner Schulen - Aktueller Stand 
Zum Planungsbeginn des zunächst durchgeführten Pilotprojektes zur Öffnung der Schulhöfe 
an Kölner Schulen wurden mit allen Beteiligten Gelingensbedingungen identifiziert, unter an-
derem die Gewährleistung von Sicherheit und Sauberkeit sowie verlässliche und transparente 
Öffnungs- und Schließzeiten. 
 
Dies war zum damaligen Zeitpunkt aus Sicht der Beteiligten nicht ohne Kosten 
durchführbar. Die Mittel stehen bei der jetzigen Haushaltslage nicht mehr zur Verfügung. 
 
Unter den neuen Rahmenbedingungen wurde zunächst eine Schulhoföffnung in Eigeninitia-
tive der Schulen sowie unter Beteiligung von Sportvereinen geprüft. 
  
So wurde mit interessierten Schulen eruiert, ob eine Schulhoföffnung mit einer Schließung in 
Eigenregie durchführbar ist. Neben allgemeinen Abfragen wurden hierzu auch diverse Einzel-
gespräche mit Schulen geführt und ausgewertet.  
 
Zudem wurde in Erwägung gezogen, eine elektronische Schließung an einer interessierten 
Schule einzubauen, um einen Zugang mit fest programmierten Öffnungszeiten zu ermögli-
chen. Die Kostenermittlung ist seit kurzem abgeschlossen und hat zu einem unwirtschaftli-
chen Ergebnis geführt. 
 
Parallel wurde eine Abfrage in deutschen Großstädten und beim NRW Städtetag nach Erfah-
rungen im Umgang mit offenen Schulhöfen getätigt.  
Die Auswertung ergab ein geteiltes Bild. In einigen Kommunen sind die Schulhöfe dauerhaft 
geöffnet, in manchen Kommunen schließen die Hausmeister*innen diese innerhalb ihrer 
Dienstzeiten. Es gibt auch Kommunen, die die Schulhöfe nicht öffnen.   
 
Aktuell prüft die Verwaltung die Möglichkeit einer dauerhaften Öffnung aller Schulhöfe im Rah-
men der Möglichkeiten der einzelnen Schulen (OGS, Ganztagsunterricht, etc.). Hierzu wird die 
Verwaltung weitere Gespräche unter Einbeziehung der relevanten Akteure führen. 
 
Mit einer sogenannten Schulhofsatzung soll die Nutzung unter anderem in Bezug auf Öff-
nungszeiten und Altersbeschränkung klar geregelt werden, um eine rechtliche Grundlage zu 
schaffen, die bei Zuwiderhandlung ein Eingreifen ermöglicht.  
 
Kölner Kindern und Jugendlichen soll über die dauerhafte Schulhoföffnung ein flächendecken-
des, zusätzliches Aufenthalts-, Spiel- und Bewegungsangebot gemacht werden. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1188/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.04.2026
Erstellt
23.04.2026 10:15