1188/2026
Schulhoföffnung an Kölner Schulen - Aktueller Stand
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Mitteilung Ausschuss
2473 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 24.04.2026 1188/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 Schulhoföffnung an Kölner Schulen - Aktueller Stand Zum Planungsbeginn des zunächst durchgeführten Pilotprojektes zur Öffnung der Schulhöfe an Kölner Schulen wurden mit allen Beteiligten Gelingensbedingungen identifiziert, unter an- derem die Gewährleistung von Sicherheit und Sauberkeit sowie verlässliche und transparente Öffnungs- und Schließzeiten. Dies war zum damaligen Zeitpunkt aus Sicht der Beteiligten nicht ohne Kosten durchführbar. Die Mittel stehen bei der jetzigen Haushaltslage nicht mehr zur Verfügung. Unter den neuen Rahmenbedingungen wurde zunächst eine Schulhoföffnung in Eigeninitia- tive der Schulen sowie unter Beteiligung von Sportvereinen geprüft. So wurde mit interessierten Schulen eruiert, ob eine Schulhoföffnung mit einer Schließung in Eigenregie durchführbar ist. Neben allgemeinen Abfragen wurden hierzu auch diverse Einzel- gespräche mit Schulen geführt und ausgewertet. Zudem wurde in Erwägung gezogen, eine elektronische Schließung an einer interessierten Schule einzubauen, um einen Zugang mit fest programmierten Öffnungszeiten zu ermögli- chen. Die Kostenermittlung ist seit kurzem abgeschlossen und hat zu einem unwirtschaftli- chen Ergebnis geführt. Parallel wurde eine Abfrage in deutschen Großstädten und beim NRW Städtetag nach Erfah- rungen im Umgang mit offenen Schulhöfen getätigt. Die Auswertung ergab ein geteiltes Bild. In einigen Kommunen sind die Schulhöfe dauerhaft geöffnet, in manchen Kommunen schließen die Hausmeister*innen diese innerhalb ihrer Dienstzeiten. Es gibt auch Kommunen, die die Schulhöfe nicht öffnen. Aktuell prüft die Verwaltung die Möglichkeit einer dauerhaften Öffnung aller Schulhöfe im Rah- men der Möglichkeiten der einzelnen Schulen (OGS, Ganztagsunterricht, etc.). Hierzu wird die Verwaltung weitere Gespräche unter Einbeziehung der relevanten Akteure führen. Mit einer sogenannten Schulhofsatzung soll die Nutzung unter anderem in Bezug auf Öff- nungszeiten und Altersbeschränkung klar geregelt werden, um eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die bei Zuwiderhandlung ein Eingreifen ermöglicht. Kölner Kindern und Jugendlichen soll über die dauerhafte Schulhoföffnung ein flächendecken- des, zusätzliches Aufenthalts-, Spiel- und Bewegungsangebot gemacht werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1188/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.04.2026
- Erstellt
- 23.04.2026 10:15