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Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 55 des Friedhofs Süd

Beschlussvorlage Ausschuss 3251/2024 vom 31.10.2024

Stand: Am 30.01.2025 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept

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    Anlage 2 Seite 1 Anlage 2 Seite 2 Anlage 3 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Südfriedhof“ LP / 10.10.2024 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 1/3 Gestaltungskonzept Köln-Südfriedhof, Flur 55 - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung Ruhehain Spuren des Lebens Garten der Lichter Grabstellen 36 Stellen (Urne); max. 2 Beisetzungen / Grab; 176 Stellen (Urne); max. 2 Beisetz./Grab 7 / 20 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetzungen / Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); Grabmal Liegestein (Kopfstein) ohne Grabmal; Bronzeschriftzug an Kalksandsteinmauer helle Rundstele od. Ritualsäule (Bronze/Messing); mit versch. Ornamenten/Einbaulaterne Neuanlage/ Grundbepflanzung Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen (z.B. Cotoneaster, Euonymus, Waldsteinia); zusätzlich vereinzelte Sträucher, z.B. Amelanchier lamarckii Hochbeete in Kalksandsteinmauern mit Staudenbepflanzung (Lavendel, Salbei, Thymian, etc.) Steingarten mit Kiesflächen und Solitärgehölzen (z.B. Acer palmatum u.ä.), passende Begleitstauden Blumenschmuck/ Wechselbepflanzung keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellfläche für Gedenkfloristik keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellflächen für Gedenkfloristik Blumenbeete vorgesehen; gestalterisch zusammenhängend als harmonisches Gesamtbild; zusätzl. Abstellfläche für Gedenkfloristik Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke oder Schotterwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Wassergebundene Wegedecke oder Schotterwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Wassergebundene Wegedecke oder Schotterwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Anlage 4 Seite 1 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Südfriedhof“ LP / 10.10.2024 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 2/3 Gestaltungskonzept Köln-Südfriedhof, Flur 50 - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung Bauerngarten Rosengarten Grabstellen 9 / 22 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetzungen / Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 10 / 19 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetzungen / Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); Grabmal Basaltstele, mit eingehauener Inschrift Stumpfstele, mit versch. Ornamenten (nach Auswahl) Neuanlage/ Grundbepflanzung Anlage im Stile eines rustikalen Bauerngartens; Abgrenzung mit Staketenzaun-Elementen; niedrige Heckeneinfassung an Vorderseite der Gräber; Spalierobst, Stauden, etc. Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen (z.B. Cotone- aster, Euonymus, Waldsteinia); zusätzlich Patio- und Bodendeckerrosen in Sorten mit passenden Begleitstauden Blumenschmuck/ Wechselbepflanzung keine Blumenbeete vorgesehen; zusätzl. Abstellfläche für Gedenkfloristik Blumenbeete vorgesehen; gestalterisch zusammenhängend als harmonisches Gesamtbild; zusätzl. Abstellfläche für Gedenkfloristik Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke oder Schotterwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Wassergebundene Wegedecke oder Schotterwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung cm Betonbettung Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Anlage 4 Seite 2 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Südfriedhof“ LP / 10.10.2024 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 3/3 - Leistungskatalog für Dauergrabpflege - (gültig für die Bestattungsgärten Köln) Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. Gärtnerische Neuanlage - fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers - Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes - bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive Jahreszeitliche Grabpflege - wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) - dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) (Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) - fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) Notwendige Instandhaltung - bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 1-2 Hebungen in der Liegezeit) - Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen - Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis) Anlage 4 Seite 3 Preisblatt‐Muster 14.10.2024 Kooperationsgemeinschaft Stand: 10.10.2024 Friedhof: Flur: Südfriedhof 55 Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre 1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre 1.905,00 € Gebühr für eine Sargbestattung in Normalla ge 775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung 349,00 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro Jahr 77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro Jahr 76,20 € Gebühr für eine Sargbestattung in Tiefla ge 995,00 € Genehmigungsgebühr für einen lie genden Grabstein 97,00 € Genehmigungsgebühr für einen liegenden Grabstein 97,00 € Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein 346,00 € Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein 346,00 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 5.150,41 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25- jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25- jährigen Pflegevertrages. 917,03 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattun g Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattun g 87,00 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 5.892,14 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pfle gevertrages. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pfle gevertrages. 973,08 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattun g Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattun g 106,00 € 1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013 2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte gültig ab 01.04.2023; Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Hinweis:  Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 1 von 2 Anlage 5 Seite 1 Preisblatt‐Muster 14.10.2024 Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 10.967,42 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 7.838,30 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pfle gevertrages. 2.068,99 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pfle gevertrages. 1.188,93 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattun g 201,00 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattun g 152,00 € Grabpflegevertrag I (Rosengarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 14.905,06 € Grabpflegevertrag I (Rosengarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 9.760,61 € Grabpflegevertrag I (Rosengarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 jährigen Pfle gevertrages. 2.103,57 € Grabpflegevertrag I (Rosengarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 jährigen Pfle gevertrages. 1.151,96 € Grabpflegevertrag I (Rosengarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattun g 312,00 € Grabpflegevertrag I (Rosengarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattun g 202,00 € Grabpflegevertrag M (Garten d. Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 15.347,48 € Grabpflegevertrag M (Garten d. Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 10.065,89 € Grabpflegevertrag M (Garten d. Lichter), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 jährigen Pfle gevertrages. 2.103,57 € Grabpflegevertrag M (Garten d. Lichter), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 jährigen Pfle gevertrages. 1.151,96 € Grabpflegevertrag M (Garten d. Lichter), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattun g 312,00 € Grabpflegevertrag M (Garten d. Lichter), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattun g 202,00 € Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister 50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Friedhofsverwaltung - Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ansprechpartner: Ansprechpartner: Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt Tel.: 0221 / 5691048-12 Tel.: 0221 / 221-21014 Hinweis:  Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 2 von 2 Anlage 5 Seite 2
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 3251/2024 Stand: 23.09.2025 Sachstandsbericht Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 55 des Friedhofs Süd Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperations- grabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 55 des Friedhofs Süd. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages (2112/2015) zu vereinbaren. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Bauabnahme erfolgte am 15.09.2025. Seitdem ist das Kooperationsgrabfeld für Beiset- zungen freigegeben. Dieser Sachstandbericht wurde im Rahmen des digitalen Beschlusscontrollings erstellt.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 3251/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 55 des Friedhofs Süd Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperations- grabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 55 des Friedhofs Süd. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat- zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschusses für Um- welt und Grün am 15.09.2015 sowie des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflächen einge- führt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs- satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des § 27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner eG hat mit Schreiben vom 10.10.2024 den Antrag auf Genehmigung eines Kooperationsgrabfeldes auf Flur 55 des Friedhofs Süd ge- stellt. Es soll auf dem Gräberfeld mit einer Größe von ca. 1.500 m² realisiert werden. Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der Dauerpfle- geverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach- weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor. Eine denkmalpflegerische Erlaubnis wurde beim Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege beantragt.
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 02.12.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 30.01.2025 zuletzt

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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