3251/2024
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 55 des Friedhofs Süd
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1113 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/672/1
Vorlagen-Nummer
3251/2024
Stand: 23.09.2025
Sachstandsbericht
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 55
des Friedhofs Süd
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperations-
grabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 55 des Friedhofs Süd.
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der
Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für
Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages
(2112/2015) zu vereinbaren.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bauabnahme erfolgte am 15.09.2025. Seitdem ist das Kooperationsgrabfeld für Beiset-
zungen freigegeben.
Dieser Sachstandbericht wurde im Rahmen des digitalen Beschlusscontrollings erstellt.
Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept
11211 Zeichen
Anlage 2
Seite 1
Anlage 2
Seite 2
Anlage 3
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Südfriedhof“ LP / 10.10.2024
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Seite 1/3
Gestaltungskonzept Köln-Südfriedhof, Flur 55
- Übersicht der Grabarten -
Grabbezeichnung Ruhehain Spuren des Lebens Garten der Lichter
Grabstellen 36 Stellen (Urne);
max. 2 Beisetzungen / Grab;
176 Stellen (Urne);
max. 2 Beisetz./Grab
7 / 20 Stellen (Sarg/Urne);
max. 2 Beisetzungen / Grab
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne);
Grabmal Liegestein (Kopfstein) ohne Grabmal;
Bronzeschriftzug an
Kalksandsteinmauer
helle Rundstele od. Ritualsäule
(Bronze/Messing); mit versch.
Ornamenten/Einbaulaterne
Neuanlage/
Grundbepflanzung
Bodendecker je nach Licht- und
Bodenverhältnissen
(z.B. Cotoneaster, Euonymus,
Waldsteinia); zusätzlich
vereinzelte Sträucher, z.B.
Amelanchier lamarckii
Hochbeete in
Kalksandsteinmauern
mit Staudenbepflanzung
(Lavendel, Salbei, Thymian,
etc.)
Steingarten mit Kiesflächen und
Solitärgehölzen (z.B. Acer
palmatum u.ä.), passende
Begleitstauden
Blumenschmuck/
Wechselbepflanzung
keine Blumenbeete vorgesehen;
aber Abstellfläche für
Gedenkfloristik
keine Blumenbeete vorgesehen;
aber Abstellflächen für
Gedenkfloristik
Blumenbeete vorgesehen;
gestalterisch zusammenhängend
als harmonisches Gesamtbild;
zusätzl. Abstellfläche für
Gedenkfloristik
Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke
oder Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Wassergebundene Wegedecke
oder Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Wassergebundene Wegedecke
oder Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und
20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf)
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
(siehe Erläuterung)
Anlage 4
Seite 1
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Südfriedhof“ LP / 10.10.2024
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Seite 2/3
Gestaltungskonzept Köln-Südfriedhof, Flur 50
- Übersicht der Grabarten -
Grabbezeichnung Bauerngarten Rosengarten
Grabstellen 9 / 22 Stellen (Sarg/Urne);
max. 2 Beisetzungen / Grab
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne);
10 / 19 Stellen (Sarg/Urne);
max. 2 Beisetzungen / Grab
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne);
Grabmal Basaltstele,
mit eingehauener Inschrift
Stumpfstele, mit versch.
Ornamenten (nach Auswahl)
Neuanlage/
Grundbepflanzung
Anlage im Stile eines rustikalen
Bauerngartens; Abgrenzung mit
Staketenzaun-Elementen;
niedrige Heckeneinfassung an
Vorderseite der Gräber;
Spalierobst, Stauden, etc.
Bodendecker je nach Licht- und
Bodenverhältnissen (z.B. Cotone-
aster, Euonymus, Waldsteinia);
zusätzlich Patio- und
Bodendeckerrosen in Sorten mit
passenden Begleitstauden
Blumenschmuck/
Wechselbepflanzung
keine Blumenbeete vorgesehen;
zusätzl. Abstellfläche für
Gedenkfloristik
Blumenbeete vorgesehen;
gestalterisch zusammenhängend
als harmonisches Gesamtbild;
zusätzl. Abstellfläche für
Gedenkfloristik
Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke
oder Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Wassergebundene Wegedecke
oder Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung cm Betonbettung
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und
20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf)
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
(siehe Erläuterung)
Anlage 4
Seite 2
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Südfriedhof“ LP / 10.10.2024
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Seite 3/3
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege -
(gültig für die Bestattungsgärten Köln)
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt.
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG.
Gärtnerische Neuanlage
- fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes
- bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive
Jahreszeitliche Grabpflege
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen
(Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut)
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen)
(Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich)
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen
(Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen)
Notwendige Instandhaltung
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 1-2 Hebungen in der Liegezeit)
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis)
Anlage 4
Seite 3
Preisblatt‐Muster 14.10.2024
Kooperationsgemeinschaft
Stand: 10.10.2024
Friedhof: Flur:
Südfriedhof 55
Gebühr für den Erwerb des
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
1.905,00 €
Gebühr für eine Sargbestattung in
Normalla
ge
775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung 349,00 €
Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle
und pro Jahr
77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle
und pro Jahr
76,20 €
Gebühr für eine Sargbestattung in
Tiefla
ge
995,00 €
Genehmigungsgebühr für einen
lie
genden Grabstein
97,00 € Genehmigungsgebühr für einen
liegenden Grabstein
97,00 €
Genehmigungsgebühr für einen
stehenden Grabstein
346,00 € Genehmigungsgebühr für einen
stehenden Grabstein
346,00 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag
B (Ruhehain),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
5.150,41 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-
jährigen Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-
jährigen Pflegevertrages.
917,03 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
87,00 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für
25 Jahre, Leistungsbeschreibung
siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für
25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.
5.892,14 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pfle
gevertrages.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pfle
gevertrages.
973,08 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattun
g
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattun
g
106,00 €
1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte
gültig ab 01.04.2023;
Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 1 von 2
Anlage 5
Seite 1
Preisblatt‐Muster 14.10.2024
Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
10.967,42 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
7.838,30 €
Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pfle
gevertrages.
2.068,99 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pfle
gevertrages.
1.188,93 €
Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
201,00 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
152,00 €
Grabpflegevertrag I (Rosengarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
14.905,06 € Grabpflegevertrag
I (Rosengarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
9.760,61 €
Grabpflegevertrag I (Rosengarten),
Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25 jährigen
Pfle
gevertrages.
2.103,57 € Grabpflegevertrag I (Rosengarten),
Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25 jährigen
Pfle
gevertrages.
1.151,96 €
Grabpflegevertrag I (Rosengarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
312,00 € Grabpflegevertrag I (Rosengarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
202,00 €
Grabpflegevertrag M (Garten d.
Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.
15.347,48 € Grabpflegevertrag
M (Garten d.
Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.
10.065,89 €
Grabpflegevertrag M (Garten d.
Lichter), Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25 jährigen
Pfle
gevertrages.
2.103,57 € Grabpflegevertrag M (Garten d.
Lichter), Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25 jährigen
Pfle
gevertrages.
1.151,96 €
Grabpflegevertrag M (Garten d.
Lichter), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattun
g
312,00 € Grabpflegevertrag M (Garten d.
Lichter), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattun
g
202,00 €
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln
Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister
50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
- Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt
Tel.: 0221 / 5691048-12 Tel.: 0221 / 221-21014
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
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Anlage 5
Seite 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1546 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
3448 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 3251/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 55 des Friedhofs Süd Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperations- grabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 55 des Friedhofs Süd. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat- zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschusses für Um- welt und Grün am 15.09.2015 sowie des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflächen einge- führt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs- satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des § 27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner eG hat mit Schreiben vom 10.10.2024 den Antrag auf Genehmigung eines Kooperationsgrabfeldes auf Flur 55 des Friedhofs Süd ge- stellt. Es soll auf dem Gräberfeld mit einer Größe von ca. 1.500 m² realisiert werden. Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der Dauerpfle- geverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach- weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor. Eine denkmalpflegerische Erlaubnis wurde beim Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege beantragt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3251/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.10.2024
- Erstellt
- 21.10.2024 10:56