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AN/0067/2023

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH vor Privatisierung schützen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 17.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.03.2023, TOP 8.1.1

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH vor Privatisierung schützen

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Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH vor Privatisierung schützen

3562 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
      DIE LINKE. Fraktion 
      Die PARTEI  Einzelmandatsträger 
      in der BV Köln- Mülheim  
 
 
      Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
      Wiener Platz 2a 
      51065 Köln  
 
 
 
                          Köln, den 16.01.2023 
 
 
 
   
Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH vor Privatisierung schützen 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion DIE LINKE. und der Einzelmandatsträger von Die PARTEI bitten Sie, 
den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu setzen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Köln- Mülheim fordert den Rat der Stadt Köln dazu 
auf, die Kliniken der Stadt Köln gGmbH durch einen zeitnahen Beschluss in 
den Stadtwerkekonzern zu überführen, wenn es zu keinem Klinikverbund 
mit der Uniklinik kommen sollte.

Begründung: 
In einem Zeitungsartikel des Kölner Stadtanzeigers  vom 30.12.2022 wurde 
mitgeteilt, dass demnächst eine schon lange ausstehende Entscheidung der 
Landesregierung NRW  bzgl. des Klinikverbundes zwischen Uniklinik Köln und den 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH getroffen werden wird. Wir kritisieren, dass die 
Oberbürgermeisterin hierbei die demokratischen Spielregeln missachtet und die 
Bezirksvertretung Mülheim nicht im Vorfeld  informiert und beteiligt wurde, sondern 
unzureichende und auch nicht zutreffende Informationen ( Gespräche des 
Aufsichtsratsvorsitzenden  mit Investoren) dem genannten Zeitungsartikel 
entnehmen mussten.  
Die  Entscheidung  für einen Klinikverbund oder für  einen Verbleib der Kliniken der 
Stadt Köln gGmbH in kommunaler Hand ist für die Bürger*innen des Stadtbezirkes 
Mülheim eine wegweisende Entscheidung. Die  Einwohner*innen des Bezirks 
Mülheim sind auf die Gesundheitsversorgung durch die drei Standorte der 
Städtischen Kliniken in Holweide, Merheim und Riehl angewiesen. 
Überdies scheint es keine Alternative  für den Fall zu geben, dass die Verhandlungen 
mit dem Land scheitern.  
Daher fordert die Bezirksvertretung Köln- Mülheim den Rat der Stadt Köln auf, die 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH durch einen zeitnahen Beschluss in den 
Stadtwerkekonzern zu überführen, wenn es zu keinem Klinikverbund mit der Uniklinik  
kommen sollte.      
Genauso wie die KVB, die Bäder und ähnliche Tochtergesellschaften handelt es sich 
bei den Kliniken der Stadt Köln gGmbH um Eigentum der Einwohner*innen, das es 
zu schützen gilt, genau wie die umfassende öffentliche Daseinsvorsorge, zu dem die 
Gesundheitsversorgung nachweislich gehört.  
Aufgrund der defizitären Finanzierung des Gesundheitswesen und der konsequenten 
Weigerung der Landesregierung NRW  für eine adäquate Investitionsfinanzierung 
der Städtischen Kliniken zu sorgen, sehen wir in der beschriebenen Überführung in 
den Stadtwerkekonzern eine gute Möglichkeit die kommunale gesundheitliche 
Handlungsfähigkeit gewährleisten und  Schaden von den Einwohner*innen Köln 
abzuwenden.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen     
                                        
gez. Beate Hane-Knoll               gez. Andreas Bernd Maria Altefrohne 
Fraktionsvorsitzende                       Einzelmandatsträger Die PARTEI                                                                                                                                                                                                               
DIE LINKE.

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wiener Platz 2a

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Details

Aktenzeichen
AN/0067/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
17.01.2023
Erstellt
17.01.2023 10:55