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2268/2017

Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.09.2017, TOP 6.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6013 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2268/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 
 
Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung 
Die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld stellt folgende Anfrage: 
 
Im Zwölften Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung (DS.Nr. 1628/2017) berichtet die 
Verwaltung, dass bereits 2016 die Anzahl der Kinder auf den erst für 2020 prognostizierten Wert a n-
gestiegen ist. Schon nach bisherigen Planungen würden 2020 weiterhin 27 Gruppen im Stadtbezirk 
fehlen (DS.Nr. 2877/2017, Anlage 4). 
Auf einigen Flächen, auf denen Kindertagesstätten geplant waren, die allerdings nicht mehr in den 
Vorlagen genannt sind, haben die Baumaßnahmen mittlerweile begonnen. 
 
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung  folgende Fra-
gen zu beantworten: 
(1) Welche konkreten Planungen für Kindertagesstätten im Stadtbezirk Ehrenfeld existieren für die 
Zeit nach 2020/2021? 
(2) Wie ist der Sachstand und der Zeithorizont geplanten Kindertagesstätten Güterbahnhof Ehre n-
feld und Overbeckstraße/Liebigstraße? 
(3) Welche Möglichkeiten gibt es, auf den im Rahmen des StEK Wohnen beschlossenen bzw. e r-
gänzten Flächen (Stolberger Straße, Schlachthofgelände und Lindenborn -straße/Fröbelstraße), 
weitere Kindertagesstätten, in den geplanten Wohnungsbau integriert, zu errichten? 
(4) Welche Planungen bestehen, betriebsnahe Kindertagesstätten beispielsweise auf dem Segro -
Gelände zu errichten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Im Folgenden sind die Kitaprojekte aufgeführt, die voraussichtlich nach 2020 umgeset zt werden. Bei 
einigen ist die Umsetzung noch nicht gesichert. 
 
Güterbahnhof Ehrenfeld (Stadtteil Ehrenfeld): Siehe Beantwortung zu Punkt 2 
 
Melatengürtel/Grüner Weg (Stadtteil Ehrenfeld) : Das Planverfahren ruht derzeit; evtl. kann die neue 
Planung (gewerb liche Nutzung) auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes genehmigt 
werden. Damit wäre der Standort für eine Kita nicht mehr gegeben.  
 
Alsdorfer Straße (Stadtteile Braunsfeld und Ehrenfeld) : Hier gibt es zwei Verfahren Alsdorfer Straße 
und Alsdorfer Straße 7-9. Für die Alsdorfer Straße liegt ein Einleitungsbeschluss vor. Für die Alsdo r-

2 
 
fer Straße 7 -9 liegt noch kein Einleitungsbeschluss vor. Der Verwaltungsvorstand hat sich in seiner 
Sitzung vom 01.08.2017 für eine Wohnbebauung an dieser Stel le ausgesprochen. Von Seiten Deze r-
nat IV wurde der Bedarf für Kita, Spielfläche und einer Fläche für ein mobliles Jugendangebot ang e-
meldet. Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung wird die Umsetzung geprüft. 
 
Kolbgelände (Stadtteile Braunsfeld und Ehrenfeld) : Das Vorhaben, welches auch eine dreigruppige 
Kita beinhaltet, soll auf der Grundlage von § 34 BauGB genehmigt werden. Damit wäre eine zeitnahe 
Umsetzung möglich. 
 
Liebigstraße (Stadtteil Neuehrenfeld, Autohaus Levy): Hier soll noch in 2017 ein städtebaulich er Ver-
trag abgeschlossen werden. In diesem  Vertrag verpflichtet sich die Investorin, innerhalb von 5 Jahren 
nach Vertragsabschluss eine dreigruppige Kita zu realisieren. 
 
Zu Frage 2: 
Güterbahnhof Ehrenfeld: 
Am 07.07.2017 wurde der städtebauliche Vertrag zum B-Plan schlussgezeichnet; die Investorin  ve r-
pflichtet sich darin, innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten des B -Planes eine vierzügige Kita zu 
realisieren. Der Rat hat den Bebauungsplan am 11.07.2017 als Satzung beschlossen. Erst mit der 
Veröffentlichung im Amtsblatt erhält der Bebauungsplan Rechtskraft. Diese wird voraussichtlich Ende 
August/Anfang September 2017 erfolgen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes beginnt die 5 -
Jahres-Frist. 
 
Liebigstraße/Overbeckstraße 
Hier wird ein Studentenwohnheim  errichtet, in das eine 3 -gruppige Kita integriert wird. Voraussichtl i-
che Inbetriebnahme ist das Kindergartenjahr 2018/19. 
 
Zu Frage 3: 
Stolberger Str. (StEK-Fläche BV 4.10) 
Mit Schreiben vom 13.10.2016 teilt 15/152/2 mit, dass folgende ablehnende Beschlus sempfehlung 
erfolgt: 
„Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu mehreren gewerblichen Betrieben und der Lärmimmissionen 
wird eine Wohnnutzung abgelehnt:“ 
 
Wenn eine Wohnnutzung abgelehnt wird, kann die Fläche auch nicht für den Bau einer Kita genutzt 
werden. 
 
Schlachthofgelände (StEK-Fläche BV 4.07) 
Mit Schreiben vom 13.10.2016 teilt 15/152/2, dass folgende ablehnende Beschlussempfehlung e r-
folgt: 
„Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu mehreren gewerblichen Betrieben und der Lärmimmissionen 
wird eine Wohnnutzung abgelehnt:“ 
 
Auch hier gilt: Wenn eine Wohnnutzung abgelehnt wird, kann die Fläche auch nicht für den Bau einer 
Kita genutzt werden. 
 
Fröbelstr. (StEK-Fläche BV 4.09) 
Diese Fläche scheidet auf Grund des angemeldeten Flächenumfangs für eine Wohnnutzung aus. Es 
wird derzeit geprüft, ob ein Erweiterungsbau der GGS Lindenbornstr. dort realisierbar ist. Wenn der 
Schulbedarf dort nicht zu decken ist, wird eine Kita-Realisierung geprüft.

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Zu Frage 4: 
Die Einrichtung von betriebsnahen Kindertagesstätten hängt davon ab, inwieweit die Unternehmen 
willens und bereit sind, sich für dieses Angebot einzusetzen. Vorteile für die Unternehmen sind, dass 
das Angebot einen Standortvorteil im Wettbewerb um Arbeitnehmer*innen darstellt und gleichzeitig 
die Vereinbarkeit von Familie u nd Beruf insbesondere für alleinerziehende Eltern fördert. Neben den 
Kitas, die ganz oder teilweise ihre Plätze für Betriebe anbieten, gibt es auch die Variante, dass B e-
triebe Plätze in bestehenden Kitas „einkaufen“. In den letzten Jahren sind einige neue betriebsnahe 
Kitas entstanden, so dass aktuell in 33 öffentlich geförderten Kitas Plätze für Unternehmen angeboten 
werden. Daneben gibt es auch private Kitas, die Plätze für Betriebe anbieten. Die Stadt Köln bea b-
sichtigt, das Angebot der betriebsnahen Kita s auszubauen und ist in Gesprächen mit den entspr e-
chenden Unternehmensverbänden.

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Overbeckstraße
  • Stolberger Straße
  • Alsdorfer Straße 7
  • Liebigstraße
  • Fröbelstraße
  • Lindenbornstraße
  • Melatengürtel
  • Grüner Weg
  • Straße 7 9

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Details

Aktenzeichen
2268/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27