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3704/2018

Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld (Jahresbericht)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.05.2019, TOP 9.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Jahresbericht 2017 Teil 4

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1621 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3704/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
(Jahresbericht) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die dem Bericht des Bürgeramtes Ehren-
feld als Anlagen beigefügten Arbeitslisten fortzuführen. Die von der Bezirksvertretung als „erledigt“ 
betrachteten Beschlüsse mit den Nummern: 
 
(wird in der Sitzung formuliert) 
 
werden aus den Arbeitslisten heraus genommen. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen berichtet die Oberbür-
germeisterin der Bezirksvertretung einmal jährlich über den Ausführungsstand ihrer Beschlüsse, so-
weit diese Beschlüsse auf Anträge der Fraktionen in der Bezirksvertretung zurückzuführen sind. 
Die letzte Berichterstattung erfolgte in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 09.10.2017. 
Der Jahresbericht Stand 31.12.2017 ist als Anlage 1-4 beigefügt und wurde darüber hinaus allen Be-
zirksvertreterinnen und Bezirksvertretern in die Fraktionsbüros zugestellt. 
Zu den Beschlüssen 640, 643 und 644 liegen noch keine Sachstände vor. Diese werden nachge-
reicht. 
Der Jahresbericht für die Beschlüsse aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Zuständigkeit des 
Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung wird separat vorgelegt. 
 
Anlagen

Jahresbericht 2017 Teil 4

49610 Zeichen

Beschluss Nr. 628
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017

öffentlich

8.3 ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf und Pulheim-Brauweiler über die
Stadtbahnlinie 4
AN/0119/2017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist davon überzeugt, dass die ÖPNV-Anbindung von
Widdersdorf und Pulheim-Brauweiler über die Stadtbahnlinie 4, aufgrund der
kürzeren Fahrzeit - 7 Minuten bis Neumarkt gegenüber der Linie 1 - für die
Bürgerinnen und Bürger die deutlich attraktivere ist.

Vertreter der Verwaltung und der KVB sollen daher die Planungen für die ÖPNV-
Anbindung der o. a. Stadtteile über die Linien 1 und 4 mit den jeweiligen Vor- und
Nachteilen (Streckenverläufe, Fahrzeit, Erschließungswirkung und Kosten) in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld vorstellen.

Sachstand zum 30.09.2018:
Vgl. Sachstand zu Beschluss Nr. 53.

Die Verwaltung empfiehlt, dieses Thema im Rahmen des Jahresgespräches mit der
KVB zu erörtern.

Beschluss Nr. 629
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017

öffentlich

8.5 Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6 erhalten: Umweltgerechtes und
preiswertes Wohnen ermöglichen - Integration fördern - Identität des
Viertels erhalten
AN/0345/2017

Beschluss:

Der Erhalt der Backsteinhalle Alpenerstraße 4- 6 aus dem Jahr 1879 stellt für das
stark im Wandel begriffene, frühere Arbeiterviertel Ehrenfeld einen
identitätsstiftenden Ankerpunkt dar. Es handelt es sich um das preußische
Artilleriewagenhaus Nr. 6. In Köln (Quelle: Festungsstadt Köln, 2010 Hrsg. Fortis
Colonia). Es ist das letzte erhaltene Gebäude dieser Art in Köln von ehemals 20.

Die Bezirksvertretung regt daher an, die Backsteinhalle, unter künftiger Nutzung für
studentisches Wohnen, Wohnen für Geflüchtete — insbesondere studierender
Geflüchteter — mit einem Anteil an Künstlerateliers, zu erhalten.

Die Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie von Photovoltaikanlagen und
Regenwassernutzung soll prioritär geprüft werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die Verwaltung hat zur Sitzung am 02.07.2018 per Mitteilung 1985/2017 folgendes
mitgeteilt:

Der Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, hat sich mehrfach
mit der derzeit durch die Bühnen genutzten Halle befasst und jeweils, zuletzt am
26.09.2017, mitgeteilt, dass die Halle in der Alpenerstraße 4-6 nicht unter
Denkmalschutz steht und die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung auch
nicht gegeben sind.

. Aufgrund der abgeschlossenen Prüfung der zuständigen Behörde besteht kein
Bedarf für eine weitere Bewertung des Objektes durch sonstige Dritte.

Das Grundstück ist vom Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 20.12.2016
(2698/2016) mit der Nr. 4.02 in die Liste der Grundstücke aufgenommen worden, die
im Wege der Wohnungsbauoffensive für eine Bebauung mit Wohnhäusern
vermarktet werden sollen. Als zusätzliche Maßgabe wurde eine möglichst hohe
bauliche Ausnutzung beschlossen.

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte sich im Vorfeld der Ratsentscheidung für einen
Erhalt der Halle ausgesprochen. Obschon hierzu kein förmlicher Beschluss gefasst
wurde, hat sich der Rat mit der Idee des Erhalts auseinandergesetzt und diesen

Vorschlag letztendlich verworfen. Mit ihrem Beschluss vom 20.03.2017 wiederholte
die Bezirksvertretung den Wunsch, die Halle zu erhalten. Konkret formulierte sie die
Anregung, die Backsteinhalle, unter künftiger Nutzung für studentisches Wohnen,
Wohnen für Geflüchtete - insbesondere studierender Geflüchteter — mit einem Anteil
an Künstlerateliers, zu erhalten. Die Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie
von Photovoltaikanlagen und Regenwassernutzung solle dabei prioritär geprüft
werden.

In Erfüllung des Ratsbeschlusses wird derzeit ermittelt, welche tatsächlichen und
rechtlichen Randbedingungen bei einer Umnutzung des Grundstücks zu
Wohnzwecken zu beachten sind. Hierzu wurde neben der Klärung der Belastung mit
Kampfmitteln u.a. ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Denn es liegen
Anhaltspunkte vor, dass aufgrund der gewerblichen Vornutzung schädliche
Bodenverunreinigungen existieren. Diese müssten vor Aufnahme einer
Wohnnutzung zunächst beseitigt werden. Das Ergebnis wird in den nächsten
Wochen erwartet.

Die Verwaltung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2018 dem Rat einen Vorschlag zur
Vermarktung des Grundstücks unterbreiten. Dabei wird sie die beiden diskutierten
Nutzungsvarianten gegenüberstellen.

Eine der Varianten geht von einem vollständigen Abriss der Bestandsgebäude und
einer Neubebauung aus. Hierdurch könnten nach jetzigem Planungsstand ca. 70
Wohnungen, davon der überwiegende Teil im geförderten Wohnungsbau, geschaffen
werden. Sämtliche Wohnungen entsprächen den aktuellen Anforderungen.
Zusätzliche ökologische und städtebauliche Aspekte sowie die Berücksichtigung der
Belange von Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen können im Rahmen einer
Konzeptausschreibung berücksichtigt werden.

Die andere Variante entspricht der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom
20.03.2017.

Beschluss Nr. 630
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017

öffentlich

8.8 Mit dem Elektrobus durch Ehrenfeld. Ein Beitrag zur Umsetzung der
Lärmaktionsplanung sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele
AN/0303/2017

Beschluss:

(1) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Umstellung der oben genannten
Buslinien auf Elektrobetrieb, die größtmögliche Wirkung hinsichtlich einer Lärmreduktion
im Sinne der Lärmaktionsplanung hätte. .

(2) Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Ergebnisse mit der KVB in
Kontakt zu treten und die entsprechende Buslinie für eine Umstellung auf Elektrobetrieb
vorzuschlagen.

(3) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Umstellung einer oder aller den
Ehrenfeldgürtel befahrenden Buslinien auf Elektrobetrieb, die Lärmbelastung so
vermindern würde, dass eine Bebauung des Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld möglich
würde.

Sachstand zum 30.06.2017:
Die Verwaltung bereitet derzeit einen Sachstandsbericht vor.
Sachstand zum 31.12.2017:

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 10.07.2017 folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung
1692/2017, TOP 12.10):

Die Kölner Verkehrsbetriebe AG beabsichtigen weitere 6 Buslinien auf E-Busse umzustellen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksvertretung 4'in ihrer Sitzung am 20.03.2017 der
Verwaltung zwei Prüfaufträge erteilt sowie die Verwaltung aufgefordert, mit der KVB über die
Umstellung einer Buslinie im Stadtbezirk 4 in Kontakt zu treten.

Die Festlegung der Umrüstung bestimmter Linien auf Elektrobusse hängt von verschiedenen
Faktoren ab. Linienlänge, die Möglichkeit der Einrichtungen von Endhaltestellen mit
Ladevorrichtung, die Luftschadstoffbelastung von Straßen oder die Lärmbelastung sind
einige dieser Faktoren. Sobald die KVB die bestimmenden Faktoren geprüft hat, werden im
Rahmen der Nahverkehrsplanung stadtweit Linien geprüft und zwischen Stadt und KVB
abgestimmt werden. Entscheidungen zur Nahverkehrs-planung und damit auch zum
möglichen Einsatz weiterer E-Buslinien obliegen auf Grund der gesamt-städtischen
Bedeutung dem Fachausschuss. Aus diesem Grund wird die Nr. 2 des Beschlusses in die
Abstimmung zwischen KVB und Stadt mit einfließen. Die Stellungnahmen zu den
Prüfaufträgen (Nummern 1 und 3 des Beschlusses) sind nachstehend aufgeführt.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Umstellung der oben genannten
Buslinien auf Elektrobetrieb die größtmöglich Wirkung hinsichtlich einer
Lärmreduktion im Sinne der Lärmaktionsplanung hätte.

Grundsätzlich steht außer Frage, dass elektrobetriebene Busse bezogen auf die
Antriebstechnik wesentlich weniger Lärm verursachen als Busse mit Dieselantrieb. Allerdings
kann nicht vernachlässigt werden, dass auch bei Elektrobussen Lärm durch Reifen-
Fahrbahngeräusche entsteht. Bei Lastkraftwagen sind diese ab einer Geschwindigkeit von
60 km/h im Vergleich zum Antriebsgeräusch dominant. Im Hinblick auf eine Umstellung von
Buslinien auf Elektrobetrieb ist außerdem zu bedenken, dass Busse gerade im Bereich von
Straßen mit hohen Verkehrs- und damit auch Lärmbelastungen, nur einen geringen Anteil
am Gesamtverkehrsaufkommen und dem dort gegebenen LKW-Aufkommen haben. Eine
Umstellung der Buslinien in diesen Bereichen führt somit lediglich zu geringfügigen kaum
merkbaren Lärmentlastungen. Diese Aussage gilt insbesondere für alle Straßen, die gemäß
Lärmaktionsplan den lärmfachlichen Handlungsbedarfen 1. bis 4. Ordnung zuzuordnen sind,
da diese durch hohe Verkehrsaufkommen gekennzeichnet sind. \

Beispielhaft kann dies für den Bereich der Haltestelle Borsigstr. an der Äußeren Kanalstr.
verdeutlicht werden, die durch eine sehr hohe Frequentierung mit Bussen gekennzeichnet
ist. :

An dieser Haltestelle verkehren mit Ausnahme der Linie 142 alle anderen zur Diskussion
gestellte Buslinien, also die Linien 139, 140,141 und 143 in beiden Fahrtrichtungen.
Insgesamt sind hier pro Tag 386 Busfahrten zu verzeichnen. Die hier als Gemeindestraße
kategorisierte Straße ist in diesem Abschnitt durch eine durchschnittliche tägliche
Verkehrsmenge (DTV) von ca. 22.000 Fahrzeugen gekennzeichnet.

In Anlehnung an die für Lärmberechnungen des Straßenverkehrs maßgebliche
Berechnungsvorschrift RLS90 kann bei Gemeindestraßen für den Tag (06:00 bis 22:00 Uhr)
ein LKW-Anteil von 10 % und für die Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ein LKW-Anteil von 3 % zum
Ansatz gebracht wer-den. Dementsprechend wird die Äußere Kanalstraße im genannten
Bereich tagsüber von ca. 2200 und nachts von ca. 660 LKW genutzt. Im Tagzeitraum fahren
hier 351 und im Nachtzeit-raum 35 Busse. Unter der vereinfachten Annahme, dass diese als
E-Busse lärmfachlich nicht mehr als LKW einzustufen wären, hätte dies eine Reduzierung
des LKW Anteils am Tage auf ca. 8,4 % und in der Nacht auf ca. 2,8 % zur Folge. Anhand
einer überschlägigen Berechnung gemäß RLS 90 lässt sich ermitteln, dass diese
Verringerung der LKW-Anteile eine maximale Reduzierung des Beurteilungspegels von 0, 7
Dezibel zur Folge hätte. Aus lärmfachlicher Sicht sind Reduzierungen des
Beurteilungspegels von bis zu einem Dezibel nicht hörbar und kaum nachweisbar.
Insgesamt kann also festgehalten werden, dass die Umstellung auf E-Buslinien für die
Lärmaktionsplanung keine besondere Relevanz hat. Diese muss sich vorrangig mit den
besonders lärm-belasteten verkehrlich hoch frequentierten Straßen in der Stadt befassen
und gerade hier führt eine Umstellung auf E-Busse nur zur unwesentlichen
Lärmentlastungen. Wichtig für die Lärm-minderung in der Stadt ist allerdings eine Förderung
des OPNV, um insgesamt eine Verringerung des Individualverkehrs bewerkstelligen zu
können. Hierbei sollte natürlich beachtet werden, dass bei öffentlichen Verkehrsmitteln
lärmreduzierte Technologien wie beispielsweise Elektrobusse zum Einsatz kommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Ergebnisse mit der KVB in
Kontakt zu treten und die entsprechende Buslinie für eine Umstellung auf
Elektrobetrieb vorzuschlagen.

Die Verwaltung verweist hierzu auf die Ausführungen auf Seite 1, Absatz 2 zur
Nahverkehrsplanung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Umstellung einer oder aller den
Ehrenfeldgürtel befahrenden Buslinien auf Elektrobetrieb, die Lärmbelastung so
vermindern würde, dass eine Bebauung des Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld
möglich würde.

Der Bereich des Dreiecks südlich des Bahnhofs Ehrenfeld ist durch sehr hohe Belastungen
aus dem Straßen- und dem Schienenverkehr gekennzeichnet. Entsprechend der Ausführung
unter Punkt 1. wird eine Umstellung einer oder aller hier verlaufenden Buslinien auf E-
Bustechnologie in diesem Bereich zu kaum nachweisbaren Reduzierungen der
Straßenverkehrslärmbelastungen führen, zumal hier bei ähnlichen durchschnittlichen
täglichen Verkehrsmengen ca. 100 Busfahrten weniger zu verzeichnen sind, als im Bereich
Borsigstr. (Außere Kanalstr.). Hinzu kommt, dass die sehr hohen Belastungen durch den
Schienenverkehrslärm weiterhin gegeben sein werden. Eine entsprechende Maßnahme
würde insofern nicht zu einer anderen Beurteilung der Bebaubarkeit des Dreiecks führen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 631
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017

öffentlich
8.9 Dringlichkeitsantrag Butzweilerhof
AN/0473/2017
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt umgehend mit der Stiftung Butzweilerhof, der
Bezirksregierung und mit der Nikolaus Otto Park GmbH & Co. KG Verhandlungen
aufzunehmen, damit die Exponate der Stiftung in Köln verbleiben und nach Möglichkeit
im Hotel- und Museumskomplex auf dem ehemaligen Flughafengelände untergebracht
werden.

Sachstand zum 30.09.2018:

Die Stiftung Butzweilerhof hat die Exponate aufgrund vertraglicher Vereinbarungen
vollständig in die Stiftung des Technikmuseums Berlin überführt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 632
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017

Öffentlich

8.6 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach $45 Absatz 1b Nr.
5 der StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten
AN/0275/2017

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen
Antrag im Sinne des 845 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung,
dass im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden
Richtungen Tempo 50 km/h — mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet
wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine :
Temporeduzierung nach 845 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird.

2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der
Inbetriebnahme durchgeführt werden.

3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt
werden. °

Sachstand zum 31.12.2017:

Die Verwaltung hat in der Sitzung folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung
3124/2017, TOP 12.4):

Auf der Grundlage des Beschlusses hat die Verwaltung den Antrag zur Begrenzung
der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h (siehe Punkt 1 des Beschluss) am
29.05.2017 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

In Verbindung mit einem Schreiben vom 10.08.2017 hat die Bezirksregierung Köln
am 21.09.2017 abschließend zum o. g. Antrag Stellung genommen.

Das Ergebnis der Beantwortung durch die Bezirksregierung Köln kann wie folgt
zusammengefasst werden:

Anordnungen von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutze der
Bevölkerung vor Lärm sind in den Lärmschutz-Richtlinien-STV geregelt. Die
Grundlage für die Anwendung dieser Lärmschutzrichtlinien, an die die
Bezirksregierung Köln als zuständige Straßenverkehrs-behörde gebunden ist, bilden
die geltenden Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997. Die Bezirks-regierung macht
deutlich, dass gemäß den Absätzen 10.2 und 37.1 dieser Lärmschutzrichtlinien
weder Parkanlagen noch Kleingartengebiete schutzbedürftig sind. Aus diesen
Gründen liegen für den Streckenabschnitt im Bereich AS Bilderstöckchen/Bickendorf
nicht die lärm-rechtlichen Voraussetzungen vor, eine Geschwindigkeitsbegrenzung
aus Lärmschutzgründen anzuordnen. Daher bedauert die Bezirksregierung Köln,
dass sie dem Wunsch der Bezirksvertretung Ehrenfeld, auf der BAB 57 eine

Geschwindigkeitsbegrenzung zur Lärmreduzierung anzuordnen, aus rechtlichen
Gründen nicht nachkommen kann.

Da die Bezirksregierung Köln die Temporeduzierung nicht anordnen kann, erübrigt
sich die Umsetzung der Punkte 2. und 3. des Beschlusses der Bezirksvertretung
durch die Verwaltung.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 633
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017

Öffentlich

8.11 Kicken am Knast - ein Bolzplatz für Ossendorf!
AN/0621/2017

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land Nordrhein-Westfalen in Kontakt zu
treten, um auf einer Teilfläche der einst im Wohnungsbauprogramm 2015 für den
Wohnungsbau vorgesehenen landeseigenen Fläche W 406-008 an der August-von-
Willich-Straße einen Bolzplatz zu errichten.

Sachstand zum 31.03.2018:

Wie im Fachgespräch zur Spielplatzbedarfsplanung am 20.03.2018 kann der
Beschluss nicht umgesetzt werden, da das Land NRW die Teilfläche aufgrund der
Nähe zur JVA nicht abgibt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 634
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017

Öffentlich

8.14 Sanierung ohne Verdrängung
AN/0615/2017

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

(1) Sicherzustellen, dass die Mieter*innen der Wohnungsbestände der GAG an der
Alpener Straße/Marienstraße sowie Akazienweg/Venloer Straße, die ALG Il’oder
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, nach Rückkehr in die
sanierten Wohnungen die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen

(2) Sicherzustellen, dass allen anderen Mieter*innen rechtzeitig eine
Wohngeldberatung angeboten wird.

Sachstand zum 31.12.2017:

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 11.09.2017 folgenden Sachstand mitgeteilt
(Mitteilung TOP 12.7, 2597/2017):

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.05.2017 AN/0615/2017 unter anderem
beauftragt, den von den Baumaßnahmen betroffenen Mietern rechtzeitig eine _
Beratung zum Thema Wohngeld anzubieten.

Die Sanierung der Gebäude Alpener Str. 26-36, Subbelrather Str. 409, Marienstr.
120-122 soll im 01.Quartal 2019 beendet werden. Der Abriss des Gebäudes Venloer
Str. 742-750 ist für das 3. Quartal 2018 vorgesehen. Die GAG begleitet die
Modernisierung mittels einer individuellen Modernisierungsbetreuung. '

Zwischen den beauftragten Mitarbeiterinnen der GAG und der Wohngeldstelle wurde
vereinbart, dass im Rahmen der individuellen Information- bzw.
Beratungsgesprächen mit den einzelnen Mietern, auch auf die Möglichkeit eines
Wohngeldantrages hingewiesen wird. Eine verlässliche Aussage, ob ein
Wohngeldantrag erfolgreich sein wird, kann nur im Einzelfall getroffen werden. Zur
Vereinfachung des Verfahrens wurden der GAG Vordrucke zur formlosen
Beantragung von Wohngeld zur Verfügung gestellt. Hiermit kann fristwahrend
Wohngeld beantragt werden. Die Wohngeldstelle wird daraufhin Kontakt mit den
jeweiligen Antragsstellern aufnehmen und den Wohngeldanspruch gezielt prüfen.
Unabhängig davon wird, vor Beendigung der Sanierung, voraussichtlich im 4. Quartal
2018 überprüft, ob zusätzlich ein allgemeines Informationsschreiben an die Mieter
der Häuser sinnvoll ist.

Beschluss Nr. 635
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017

Öffentlich

8.17 Bescheidenes Gedenken an getötete Zwangsarbeiter*innen
AN/0661/2017

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verlegung von Stolpersteinen für folgende
Zwangsarbeiter*innen vorzunehmen:

(3) Marusja ERMAKOWA, Jahrgang 1922, } 13.11.1942

(4) Boris BUNJAEW, Jahrgang 1926, } 03.12.19441

(5) Alexander MESINOW, Jahrgang 1927, + 03.12.19442

(6) Ignaz NEJA, Jahrgang 1914, t 08.12.19443

(7) Iwan SCHATKOW, Jahrgang 1905, T 08.04.1944

(8) Katharina SUY, Jahrgang 1926, f 18.12.19444

Zur Finanzierung stellt die Bezirksvertretung Ehrenfeld bezirksorientierte Mittel in
Höhe von 120,- € pro Stolperstein, das heißt insgesamt 720,- €, zur Verfügung.

Sachstand zum 31.12.2017:
Die Verlegung der Stolpersteine ist am 22.11.2017 erfolgt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 636
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2017

Öffentlich

8.7 Vorstellung der Planung zur Sicherstellung der Durchwegung im „Gleisdreieck‘“ im
Rahmenplanungsgebiet
AN/0810/2017

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung die aktuellen Pläne zur Sicherstellung
der Durchwegung im sogenannten „Gleisdreieck“ vorzustellen, da diesem Fuß- und
Radwegesystem, wie auch im Maßnahmenprogramm des Rahmenplanungsbeirats
festgeschrieben, ein hohe Bedeutung für die „gesamtverkehrliche“ Erschließung weiterer
Gebiete, auch überbezirklich, zukommt.

Sachstand zum 30.09.2018:

Der Planungssachstand zum „Gleisdreieck“ wurde in der Sitzung des
Rahmenplanungsbeirates am 26.06.2018 behandelt. Dort wurde folgendes mitgeteilt:

Für das Grundstück an der Widdersdorfer Straße (ehem. Philips-Leuchten) wurde ein
Bauvorbescheid für ein Autohaus erteilt. Weiterhin gebe es aktuell einen Bauantrag für ein
Hotel im Bereich der Mercedes-Allee, der derzeit durch die Verwaltung geprüft werde. Für
die Bereiche an der Stolberger Straße (ehem. Holzhandlung) mit der Nutzung 'Wohnen' und
dem eigentlichen Gleisdreieck/Mercedesallee mit den Nutzungen Büro/Grün haben die
Grundstückseigentümer der Verwaltung erste Planungsvorschläge zukommen lassen.

Weitere Planungen für das Gelände liegen derzeit nicht vor. Die Verwaltung wird die
zuständigen Gremien weiter über neue Sachstände informieren.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 637
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017

Öffentlich
8.10 Informationen über Bauvorhaben verbessern
AN/0835/2017
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass sie in Präzisierung von 8 2, Abs. 1, Ifd. Nr.
6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadtbezirk Ehren-
feld in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese auch im
Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen.

Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates
aufgeführten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung
oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer
Bedeutung sind.

Sachstand zum 15.09.2018:

Wie die Verwaltung in der FVB am 04.09.2018 mitgeteilt hat, wird die Bezirksvertretung
zukünftig in einem möglichst frühen Planungsstadium informiert.

Beschluss Nr. 638
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017

Öffentlich

8.11 Fortführung Programm "Attraktivierung von Plätzen" in 2018
AN/0836/2017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich dafür aus, das im Jahr 2014 begonnene und
2015 fortgesetzte gesamtstädtische Programm zur Attraktivierung von Plätzen in den

. Veedeln fortzuführen und im.Haushaltsplan für 2018 für den Stadtbezirk Ehrenfeld 800.000
Euro vorzusehen.

Sachstand zum 30.09.2018:

Es ist vorgesehen die Mittel in Höhe von 800.000 € für den Bezirk 4 durch den
Finanzausschuss und anschließend durch den Rat bis Ende des Jahres für das
Haushaltsjahr 2019 beschließen zu lassen.

Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen im Bezirk würde die Verwaltung dann, nach
Abstimmung mit Politik und betroffenen Bürgern bzw. Anwohnern, entsprechende
Vorschläge erarbeiten.

Beschluss Nr. 639
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017

Öffentlich

8.8 Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung zum Erhalt der Backsteinhalle
Alpener Straße 4 - 6 vom 20.3.2017
AN/0345/2017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung mit Nachdruck auf, den einstimmig
beschlossenen Antrag zum Erhalt der Backsteinhalle Alpener Straße 4 — 6 vom 20.3.2017
dem Rat unverzüglich zur Beratung vorzulegen.

Zum Denkmalwert des Gebäudes ist ein Gutachten von fachkundiger Stelle einzuholen.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die Verwaltung hat zur Sitzung am 02.07.2018 per Vorlage 1985/2018 folgenden Sachstand
mitgeteilt:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt am 07.05.2018 auf Antrag der CDU-Fraktion,
dass die Verwaltung folgende Aufgaben erledigen soll bzw. eine Stellungnahme abgibt:

1) Die Stadt Köln wird gebeten, zum Beispiel das CRIFA Köln mit der historischen
Bewertung der Halle Alpenerstraße 4-6 in Köln-Ehrenfeld zu beauftragen, die
heute als Lager der Bühnen der Stadt Köln genutzt wird. Das Gutachten soll
dann in der BV 4 Ehrenfeld vorgestellt werden.

2) Die Bezirksvertretung beanstandet, dass in der BV-Sitzung am 20. März 2018
<hier müsste richtigerweise der 20.03.2017 gemeint sein< der einstimmig
beschlossene Antrag der SPD-Fraktion: „Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6
erhalten: Umweltgerechtes und preiswertes Wohnen ermöglichen - Integration
fördern - Identität des Viertels erhalten“ bis heute weder dem Rat noch den
zuständigen Ausschüssen vorgelegt wurde.

Die Verwaltung wird beauftragt, die unverzüglich nachzuholen.

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

zu 1)

Der Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, hat sich mehrfach mit der
derzeit durch die Bühnen genutzten Halle befasst und jeweils, zuletzt am 26.09.2017,
mitgeteilt, dass die Halle in der Alpenerstraße 4-6 nicht unter Denkmalschutz steht und die
Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung auch nicht gegeben sind (vgl. Anlage 1).
Aufgrund der abgeschlossenen Prüfung der zuständigen Behörde besteht kein Bedarf für

eine weitere Bewertung des Objektes durch sonstige Dritte.

zu 2)

Das Grundstück ist vom Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) mit
der Nr. 4.02 in die Liste der Grundstücke aufgenommen worden, die im Wege der
Wohnungsbauoffensive für eine Bebauung mit Wohnhäusern vermarktet werden sollen. Als
zusätzliche Maßgabe wurde eine möglichst hohe bauliche Ausnutzung beschlossen.

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte sich im Vorfeld der Ratsentscheidung für einen Erhalt
der Halle ausgesprochen. Obschon hierzu kein förmlicher Beschluss gefasst wurde, hat sich
der Rat mit der Idee des Erhalts auseinandergesetzt und diesen Vorschlag letztendlich
verworfen. Mit ihrem Beschluss vom 20.03.2017 wiederholte die Bezirksvertretung den
Wunsch, die Halle zu erhalten. Konkret formulierte sie die Anregung, die Backsteinhalle,
unter künftiger Nutzung für studentisches Wohnen, Wohnen für Geflüchtete - insbesondere
studierender Geflüchteter — mit einem Anteil an Künstlerateliers, zu erhalten. Die
Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie von Photovoltaikanlagen und
Regenwassernutzung solle dabei prioritär geprüft werden.

In Erfüllung des Ratsbeschlusses wird derzeit ermittelt, welche tatsächlichen und rechtlichen
Randbedingungen bei einer Umnutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken zu beachten
sind. Hierzu wurde neben der Klärung der Belastung mit Kampfmitteln u.a. ein
Bodengutachten in Auftrag gegeben. Denn es liegen Anhaltspunkte vor, dass aufgrund der
gewerblichen Vornutzung schädliche Bodenverunreinigungen existieren. Diese müssten vor
Aufnahme einer Wohnnutzung zunächst beseitigt werden. Das Ergebnis wird in den
nächsten Wochen erwartet.

Die Verwaltung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2018 dem Rat einen Vorschlag zur
Vermarktung des Grundstücks unterbreiten. Dabei wird sie die beiden diskutierten
Nutzungsvarianten gegenüberstellen.

Eine der Varianten geht von einem vollständigen Abriss der Bestandsgebäude und einer
Neubebauung aus. Hierdurch könnten nach jetzigem Planungsstand ca. 70 Wohnungen,
davon der überwiegende Teil im geförderten Wohnungsbau, geschaffen werden. Sämtliche
Wohnungen entsprächen den aktuellen Anforderungen. Zusätzliche ökologische und
städtebauliche Aspekte sowie die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit
besonderen Wohnbedürfnissen können im Rahmen einer Konzeptausschreibung
berücksichtigt werden.

Die andere Variante entspricht der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom
20.03.2017.

Beschluss Nr. 641
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017

Öffentlich

8.11 Kinder- und Jugendsitzung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld
AN/1020/2017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, eine Sondersitzung als „Jugendsitzung in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld“ durchzuführen. Diese soll künftig einmal pro Jahr stattfinden.
Für die Jugend-BV-Sitzung gelten folgende Grundsätze:

- Sitzungsbeginn 10 Uhr vormittags an einem Wochentag.

- Sitzungsdauer 60 bis 90 Minuten.

- Als Gäste sind Schüler*innen aller Schulen aus dem Stadtbezirk Ehrenfeld eingeladen. Die
Schulen sollen dabei auswählen, welche Klassen bzw. Kurse teilnehmen. Für Exkursionen
im Rahmen des Unterrichts bieten sich etwa SoWi- oder Politikkurse der Oberstufen oder
Mittelstufen etc. an, in deren Rahmen das politische System der Bundesrepublik
Deutschland oder das Thema Kommunalpolitik besprochen wird.

- Innerhalb dieser Kurse soll in enger Absprache mit den Fachlehrer*innen (federführend
über den Bezirksbürgermeister) die Möglichkeit geschaffen werden, dass Schüler*innen
kommunalpolitische Anträge vorbereiten und diese möglichst als gemeinsamer Antrag in der
Sitzung behandelt werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Bürgereingabe im Vorfeld
der Sitzung vermittelt werden.

"- Die Verwaltung wird gebeten, Vorlagen mit kinder- und jugendspezifischen Themen
insbesondere zu dieser Sitzung einzubringen.

- Im Anschluss an die Sitzungen soll in einem ausreichenden Rahmen Zeit eingeplant
werden, sodass sowohl in einer moderierten Fragerunde als auch im persönlichen Gespräch
Schülerinnen den Kommunalpolitiker*innen Ihre Fragen stellen können.

- Die Sitzung, an der Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben wird unmittelbar im
Anschluss an die Sitzung nachbereitet, zu dieser Nachbereitung sollen Mitglieder der
Bezirksvertretung zur Verfügung stehen.

- Über den genauen Ablauf und Inhalte sollen sich die Fraktionen im Einvernehmen
verständigen.

Die erste Jugend-BV-Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld soll im ersten Halbjahr 2018
stattfinden. .

Sachstand zum 31.10.2018:

In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 13.03.2018 wurde dargestellt, dass die Stadt
Köln das Siegel als Kinderfreundliche Stadt erhalten habe. Vor diesem Hintergrund werden
neue Stellen geschaffen, die einen Aktionsplan zur Umsetzung von Kinderrechten erarbeiten
und begleiten sollen. Bestandteil dieses Aktionsplans sind auch Konzepte zur Durchführung
von Kinder- und Jugendsitzungen. Das Stellenbesetzungsverfahren ist noch nicht
abgeschlossen. Sobald die Stelle besetzt sind, wird ein Gesprächstermin mit den
Kolleginnen und Kollegen anberaumt, um die Kinder- und Jugendsitzung der BV 4
vorzubereiten.

Beschluss Nr. 642
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017

Öffentlich

8.12 Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln Ehrenfeld
AN/1052/2017

Beschluss:

1. Angesichts der Knappheit an bezahlbarem Wohnraums in Köln, spricht sich die
Bezirksvertretung Ehrenfeld dafür aus, dass alle rechtlichen Voraussetzungen dafür
geschaffen werden, dass das Grundstück als Fläche für den Wohnungsbau zur Verfügung
gestellt werden kann.

2. Die Stadt Köln soll prüfen, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt. Für den Fall, dass die Stadt
Köln ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben sollte, um 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu
errichten, soll zwischen der Stadt Köln und dem Investor, der die Flur 73 Takustraße in Köln
Ehrenfeld bebauen will ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Gegenstand dieses
städtebaulichen Vertrages sollen sein:

2.1 Die Grundstücke der Flur 73 dürfen künftig ausschließlich zu folgenden
Zwecken genutzt werden:

a) Wohnnutzung, insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen
mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen und zum Erwerb angemessenen
Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte örtlicher Bevölkerung.
Ziel soll es sein, 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu realisieren.

b) Errichtung von Tiefgargagen, ein Teil der Tiefgagen werden als Quartiergagen den
Anwohnern der angrenzenden Bereiche als PKW-und/oder als Zweiradstellplätze angeboten,
c) Die Errichtung einer Kindertagesstätte ist zu prüfen.

2.2 Die Belange der jetzigen Mieter und Nutzer auf dem Grundstück sind zu beachten.

2.3 Bei der Planung und Ausführung für eine künftige Wohnnutzung ist der vorhandene
Baumbestand zu erhalten und ist die angrenzende Nutzung von Sportanlagen zu
gewährleisten.

3. Dieser private Investor hat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beantragen
und die ihm nach dem zu schließenden Vertrag übertragenen Maßnahmen im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Solange die St. Sebastianus
Schützengilde Köln-Ehrenfeld v. 1874 e.V. ihren Sport auf dem Grundstück (Flurstück
3685/29) ausübt, genießt die Nutzung als Sportanlage Bestandsschutz.

4. Der Investor verpflichtet sich eine zumutbare Möglichkeit zum Wohnen, insbesondere zum
Abstellen und Nutzen von Wohnwagen nachzuweisen. Die Stadt Köln wird den Investor bei
der Realisierung eines neuen Schaustellerplatzes auf kölnischem Stadtgebiet unterstützen.

4.1 Eine Räumung des heutigen „Schaustellerplatzes“ im Wege der Zwangsvollstreckung
wird ausgeschlossen.

5 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über den weiteren Fortgang und alle weiteren
Verfahrensschritte frühzeitig zu unterrichten und an den voranstehenden Entscheidungen zu
beteiligen.

Sachstand 24.10.2018:

Wie in der Sitzung am 02.07.2018 mitgeteilt (Vorlage 2085/2018), liegt für die Fläche des
Schützenplatzes an der Takustraße eine Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts
(Bebauungsgenehmigung) für die Errichtung von Wohngebäuden mit 120 Wohneinheiten, 2
Tiefgaragen und 2 viergruppigen Kindertagesstätten vor.

Das Vorhaben wird von der Verwaltung als planbedürftig angesehen (vgl. Vorlage 2827/2018
von der Sitzung am 10.09.2018).

Für die Fläche liegt ebenfalls ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes vor, der sich noch in der Prüfung befindet. Die von Bezirksvertretung
Ehrenfeld am 10.07.2017 beschlossenen Punkte werden im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens behandelt.

Beschluss Nr. 645
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017

Öffentlich

8.5 Wohnungsnot bekämpfen - Flächenfraß verhindern (Ill)
Hier: Geflüchtete in Ferienwohnungen unterbringen
AN/1147/2017

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

(1) Informationen und Kontaktdaten über gewerblich genutzte, zweckentfremdete
Wohnungen, die nicht unter den Genehmigungsvorbehalt der Wohnraumschutzsatzung
fallen, dem Auszugsmanagement zur Verfügung zu stellen

(2) Gemeinsam mit dem Auszugsmanagement Gespräche mit den Nutzer*innen
zweckentfremdeter Wohnungen aufzunehmen, um dort eine Unterbringung Geflüchteter zu
ermöglichen i

Sachstand zum 30.09.2018:

Aufgrund des Fallzahlenanstiegs im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum sowie
vor dem Hintergrund der erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit und des politischen
Interesses bei der Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung wurden im Fachbereich
Wohnungsaufsicht/Mietpreiskontrolle des Amtes für Wohnungswesen aktuell folgende
Stellen zugesetzt:

5,0 Stellen Sachbearbeitung BGr. A10 LGr. 2 LBesG NRW bzw. EG 9c TVöD NRW
3,0 Stellen Ermittlungen BGr. A 6 LGr. 1 LBesG NRW bzw. EG 6 TVöD NRW

Daneben wurde eine Stelle Amtsjuristin bzw. Amtsjurist (BGr A 13, LGr 2, 2. Einstiegsamt
LBesG NRW bzw. EG 13 TVöD NRW) eingerichtet, um die zum Teil rechtlich komplexen
Verfahren adäquat zu begleiten.

Damit stehen für diese Aufgabe nun insgesamt 11,0 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die
Stadtverwaltung arbeitet mit hoher Priorität an der schnellstmöglichen Besetzung der neu
eingerichteten Stellen.

Nach Stellenbesetzung und Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die
Verwaltung der wohnungswirtschaftlich schädlichen Nutzung durch illegale
Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln wirksamer entgegentreten und die
Wiederzuführung rechtswidrig zweckfremd genutzter Wohnungen zum allgemeinen
Wohnungsmarkt intensivieren können.

Nach Ablauf eines angemessenen Erfahrungszeitraumes (mindestens ein Jahr nach
Stellenbesetzung) ist eine erneute Überprüfung der Stellenausstattung vorgesehen.

Das Kölner Auszugsmanagement unterstützt zugewiesene Geflüchtete im Kölner Stadtgebiet
passenden Wohnraum zu finden. Hierbei ist das Auszugsmanagement auf Mietangebote aus’
der Bevölkerung angewiesen.

Das Auszugsmanagement nimmt Wohnungsangebote auf und begleitet Geflüchtete bei
Wohnungsbesichtigungen. Es steht interessierten Vermieterinnen zur Seite wie auch

potentiellen Mieterinnen und Mietern, die bei allen notwendigen Behördengängen begleitet
werden.

Es besteht jedoch keine Handhabe, Wohnungseigentümer, welche sich nicht an das
Auszugsmanagement wenden, zu einer Vermietung zu verpflichten.

Beschluss Nr. 646
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017

Öffentlich

8.1 Erhalt und Stärkung des Bezirksordnungsdienstes - Stark im Veedel, nah beim
Menschen
AN/114712017

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt:

1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich deutlich für den Erhalt des
Bezirksordnungsdienstes in der bestehenden Form, d. h. mit eigenen Räumlichkeiten im
Bezirksrathaus Ehrenfeld unter Leitung des Bürgeramtes Ehrenfeld aus.

2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat und die Verwaltung auf, den
Bezirksordnungsdienst mit ausreichendem Personal und Sachmitteln auszubauen,
so dass auch in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende eine
adäquate und bürgernahe Präsenz in den Bezirken sowie kürzere Reaktionszeiten
gewährleistet sind.

3. Vor einem endgültigen Beschluss des Rates der Stadt Köln soll das Konzept in jedem
Bezirk vorgestellt werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die Bezirksvertretung wurde in einem Fachgespräch am 15.03.2018 umfassend über die
Neuorganisation des Ordnungsdienstes informiert.

Die bereits praktizierte Arbeit des Ordnungsdienstes in bezirklichen Dienstgruppen wird in
enger Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen fortgeführt. Aufgrund des Schichtdienstes
und des größeren Mitarbeiterumfangs wird eine Stärkung und Ausweitung der Arbeit des
Ordnungsdienstes erreicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bisherigen
Bezirksordnungsdienstes werden dem neuen Amt für Bürgerservice unterstellt, verbleiben
aber vor Ort.

Beschluss Nr. 647
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017

Öffentlich

8.4 Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Erfordernissen anpassen
AN/1144/2017

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 6546 0/04 vollständig aufzuheben
Sachstand zum 31.08.2018:

Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 1552/2018 zur Beratung in die politischen Gremien
eingebracht.

Beschluss Nr. 648
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017

Öffentlich

8.5 Nahversorgung am Butzweilerhof
AN/1377/2017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung im Vorgriff auf die angekündigte
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Situation Butzweilerhof unter
Berücksichtigung des neuen Wohngebietes kurzfristig neu zu bewerten und dem Bedarf
anzupassen.

Es sollen Flächen zur Ansiedlung mindestens eines Vollsortimenters und weiterer Geschäfte
für den täglichen Bedarf ausgewiesen werden.

Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Ehrenfeld spätestens im 1. Quartal 2018
vorgestellt werden.

Sachstand zum 31.07.2018:

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln verfolgt das Ziel einer wohnortnahen,
möglichst fußläufig erreichbaren Nahversorgung für seine Bewohner. Demnach sind
großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- oder zentrenrelevanten
Sortimenten außerhalb der ausgewiesenen Zentren nicht vorgesehen.

Die Ansiedlung neuer Lebensmittelmärkte außerhalb der Zentren kann nur bei besonderem
zusätzlichem Bedarf und unter Einhaltung der vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten
Steuerungsregelungen erfolgen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln wird
derzeit fortgeschrieben. Das Steuerungsschema wird in diesem Rahmen überprüft und-an
die aktuellen Bedarfslagen und Entwicklungen des Einzelhandels angepasst.

Zum Stichtag 31.12.2016 lebten im Einzugsbereich Butzweilerhof rd. 1.500 Einwohner. Im
Neubaugebiet Butzweilerhof im Bebauungsplangebiet 6250/04 (6. Änderung) ist die
Errichtung von insgesamt 640 neuen Wohneinheiten (WE) geplant, es wird von einem
Belegungsschlüssel von 2,3 Personen/ WE ausgegangen. 250 WE wurden bereits realisiert,
weitere 100 WE befinden sich aktuell in Bau. Nach Fertigstellung aller Bauabschnitte ist von
einem maximalen Einwohnerzuwachs von weiteren rd. 1.500 Personen auszugehen.
Rechnerisch ergibt sich daraus ein Kaufkraftpotenzial, das einem kleinflächigen
Lebensmittelmarkt unter 800 m? entspricht.

Bereits im Jahr 2009 wurde von der Verwaltung festgestellt, dass unter Beachtung der
perspektivisch vorhandenen Bevölkerung ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt zur
Nahversorgung der Wohnbevölkerung in integrierter Lage mit dem Einzelhandles- und
Zentrenkonzept vereinbar wäre. Grundvoraussetzung ist jedoch eine Potenzialfläche in
integrierter Lage sowie die Bereitschaft von einem Lebensmittelhändler, diesen Standort zu
betreiben.

Im Wesentlichen muss eine geeignete Fläche sowie ein Betreiber für einen kleinflächigen
Lebensmittelmarkt für die Umsetzung des Projektes gefunden werden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 649
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017

Öffentlich

8.3.1. Lebendige Quartiere erhalten - Verdrängung frühzeitig identifizieren und
verhindern!
AN/1846/2017

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Ehrenfeld - sobald vorliegend — die
Ergebnisse der gemäß Ratsbeschluss vom 17.11.2016’ als Dauerbeobachtung
durchzuführenden Voruntersuchung zur Identifizierung von Verdachts- bzw.
Beobachtungsgebieten auf Grundlage der aktualisierten Indikatorenliste für die untersuchten
Teilgebiete des Stadtbezirks Ehrenfeld vorzustellen

Sachstand zum 15.09.2018:

In der Sitzung am 10.09.2018 hat die Verwaltung folgenden Sachstand mitgeteilt (Vorlage
2804/2018):

Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, die
erstmals 2015 durchgeführte stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von }
Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen gemäß $ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 BauGB regelmäßig durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss jährlich
darzustellen (vgl.Vorlagen-Nr. AN/1902/2016).

Die stadtweite Voruntersuchung dient der systematischen Ableitung von Verdachtsgebieten
zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen. Dem o. g. Ratsbeschluss folgend führt die
Verwaltung derzeit die Voruntersuchung 2018 durch. Die Methodik der Voruntersuchung von
2015 wurde weiterentwickelt. Diese Methodik und die Ergebnisse werden dem
Stadtentwicklungsausschuss im vierten Quartal 2018 vorgestellt. Abgeleitet von den
Ergebnissen wird die Verwaltung Beschlussvorlagen für die weiteren Schritte vorlegen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt und die Bezirksvertretung Ehrenfeld haben Beschlüsse
zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen gefasst (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0964/2018 und
Vorlagen-Nr. AN/0992/2018). Ob für die dort benannten Gebiete — Gebiet um den
Rathenauplatz und das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost — die Voraussetzungen
für einen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vorliegen, wird von der
Verwaltung im Rahmen der stadtweiten Voruntersuchung geprüft.

Als Ergebnis der stadtweiten Voruntersuchung 2015 wurde unter anderem das
Severinsviertel als Verdachtsgebiet identifiziert. Für dieses Gebiet wurde am 09.02.2017 der
Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vom
Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Derzeit wird mit der Unterstützung eines externen
Büros eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung im Gebiet durchgeführt (Schwerpunkt:
Haushaltsbefragung). Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Ende 2018 vorliegen.
Abhängig von diesen wird von der Verwaltung ein Satzungsbeschluss vorbereitet. Der
Einsatz des städtebaulichen Instruments dient dort auch der Sammlung von Erfahrungen
zum personellen und finanziellen Aufwand des Verfahrens.

Beschluss Nr. 650
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017

Öffentlich

8.7 Essbares Ehrenfeld anpflanzen
AN/1669/2017

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die nördlich Melaten / des alten Ehrenfelder Friedhofs
entlang der Weinsbergstraße gelegene Rasenfläche für die Bepflanzung in Zusammenhang
mit dem Konzept der Essbaren Stadt vorzusehen. Dabei ist insbesondere auch der
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu berücksichtigen, „bevorzugt alte Sorten
auszuwählen.“ Vorzugsweise sollen dabei bienenfreundliche Pflanzen angepflanzt werden.

Sachstand am 31.08.2018:

Es wird vorgeschlagen mit der BV 4 einen gemeinsamen Ortstermin mit 671/4 zu
vereinbaren.

Beschluss Nr. 651
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017

Öffentlich

8.8 Hundefreilaufflächen in Vogelsang
AN/1672/2017

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist im Stadtteil Vogelsang weitere
Hundefreilaufflächen einzurichten.

Sachstand zum 31.01.2018:
(Mitteilung 3983/2017 Sitzung 29.01.2018)

Anlass zur Einrichtung von Hundefreilaufflächen war das Inkrafttreten des
Landeshundegesetzes (LHundG NRW) am 01.01.2003. Seitdem sind alle Hunde generell an
geeigneten Leinen zu führen, eine Ausnahme von dieser Anleinpflicht besteht nur in
besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen. Die Stadt Köln war dadurch gehalten,
diese Freilaufzonen einzurichten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hatte
daher geeignete Hundefreilaufflächen vorgeschlagen, die im Zusammenhang mit der neuen
Grünflächenordnung zunächst den Bezirksvertretungen vorgestellt und mit Beschluss des
Rates der Stadt Köln im März 2003 rechtsgültig wurden.

Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im dicht
besiedelten Stadtgebiet Köln gestaltete sich schwierig und konnte nur unter Abwägung der
verschiedenen Interessenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht ein hohes
Konfliktpotential zwischen Hundehaltern und sonstigen Nutzern von Grünflächen, die sich in
ihrer eigenen Bewegunggfreiheit durch freilaufende Hunde beeinträchtigt oder gar gefährdet
sehen. Hinzu kommt die häufig missbräuchliche Nutzung der Freilaufflächen als
Hundetoilette, obwohl die Hundehalter selbstverständlich auch hier — wie in allen öffentlichen
Grünanlagen - verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen.

Generell ist es problematisch, es jedem Bürger mit und ohne Hund Recht zu machen, da den
Tieren eine artgerechte Bewegungsfreiheit zugestanden werden muss. Das Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen hat bei der Auswahl der Grünanlagen, in denen
Hundefreilaufflächen eingerichtet werden mussten, darauf geachtet, dass den Menschen, die
Angst vor unangeleinten Hunden haben, auch weiterhin genügend Möglichkeiten zur
Freizeitgestaltung im öffentlichen Grün zur Verfügung stehen.

Naturgemäß kann nicht jedem Hundehalter eine Hundefreilauffläche in unmittelbarer Nähe
zu seinem Wohnsitz zur Verfügung gestellt werden, das würde auch der Zielsetzung des
Landeshundegesetzes entgegen wirken, öffentliche Flächen sicherer zu machen.

Im Stadtbezirk Ehrenfeld gibt es insgesamt sieben Hundefreilaufflächen, die wie folgt verteilt
sind:

Stadtteil Lage genaue Fläche in Zone
Beschreibung Quadrat- Nummer
meter

Stadtteil !

Bickendorf

Bocklemünd/Mengenich

Bocklemünd/Mengenich

Bocklemünd/Mengenich

Neuehrenfeld

Neuehrenfeld

Ossendorf

Ossendorf

Vogelsang

Lage

Feltenstraße bis
Alter Friedhof

Buschweg-
Schuhmacherring

ehemalige KVB-
Trasse

Nüssenberger
Straße, ehemalige
KVB-Trasse

Parkgürtel
Wöhlerstraße

Takufeld

Bürgerpark Nord

Feltenstraße bis
Alter Friedhof

Siedlung
Vogelsang

genaue
Beschreibung

östlich der
Emilstraße

nordöstlich des
Buschweges

Trasse zwischen
Kurt-Weill-/Veg und
Ollenhauerring

Trasse zwischen
Kurt-Weill-/Veg und
Ollenhauerring

parallel zu
Autobahn A 57 bis
Wöhlerstraße

Ecke Subbelrather
Straße/ÄuRere
Kanalstraße

zwischen
Butzweilerstraße
und Autobahn

östlich der
Emilstraße

nordöstlich des
Bachstelzenweges

Fläche in
Quadrat-
meter

10.118

44.550

3.499

3.866

31.655

10.498

202.954

1.827

27.219

Zone
Nummer

27

31

29

30

87

26

32

27

28

Wie aus der Liste ersichtlich, ist der Stadtteil Vogelsang bereits mit einer verhältnismäßig
großen Hundefreilauffläche ausgestattet. Sie liegt relativ zentral von der Wohnbebauung
erreichbar. In Vogelsang gibt es lediglich zwei weitere Parkanlagen nördlich des
Goldammerweges und nördlich des Rotschwänzchenweges mit geringerem Flächenumfang,
welche der Bevölkerung für ihre Freizeitnutzungen erhalten bleiben sollten.

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Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann daher die Einrichtung einer weiteren
Hundefreilauffläche im Stadtteil Vogelsang nicht befürworten, insbesondere da es in den
zwei weiteren Grünanlagen keine räumlichen Abgrenzungen durch Strauchbewuchs gibt, die
Hunde vor dem Überlaufen auf den Spazierweg hindern könnten. Besonders für Radfahrer
würde dadurch eine potenzielle Unfallgefahr durch frei laufende Hunde geschaffen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 652
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017

Öffentlich

8.9 Runder Tisch Kultur - Heliosgelände
Beschluss:

Die Bezirksvertretung dankt dem Kultur- und Stadtentwicklungsausschuss für die
Verweisung des Antrages „Runder Tisch Kultur Helios.“

Ein solcher Runder Tisch wurde bereits auf der Veranstaltung zum Bebauungsplanverfahren
zur „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit‘ am 26. September 2017 verabredet.
Mitarbeiter des Kultur- und Stadtplanungsamtes waren anwesend.

Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, im ersten Quartal 2018 mit den beteiligten Ämtern
einen Runden Tisch Kultur zu koordinieren und den Teilnehmerkreis abzustimmen.

Sachstand zum 31.08.2018

Der „Runde Tisch Kultur Helios“ wurde gemäß dem Beschluss der BV 4 initiiert und startete
am 14. Juni 2018 mit der Auftaktveranstaltung in den Räumlichkeiten des DOMID e.V.
(Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland) in Köln-Ehrenfeld.
An der 1. Diskussionsrunde nahmen ca. 30 Akteure und Akteurinnen aus dem Kulturbetrieb
vor Ort, der Politik und der Verwaltung teil. Die zweite Veranstaltung fand am 10.07.2018
statt.

Jahresbericht 2017 Teil 3

60672 Zeichen

Beschluss Nr. 584
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015

öffentlich

8.11 Lärmreduzierung durch Akustikdecken im Schulgebäude
Baadenberger Straße in Neuehrenfeld
AN/0985/2015

Beschluss:

Die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beauftragt die Fachverwaltung (Amt für
Schulentwicklung) eine entsprechende Kostenzusage an die Gebäudewirtschaft zu
erteilen, damit schallreduzierende Akustikdecken im Erdgeschoss und im Foyer des
1. Obergeschosses im Schulgebäude Baadenberger Straße angebracht werden.

Sachstand zum 30.06.2017:

Aufgrund begrenzter Personalressourcen konnte bisher noch keine Kostenschätzung
erstellt werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 585
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015

öffentlich
8.12 Säuberung und Anstrich der Eisenbahnunterführungen nach
Vogelsang ö
AN/0956/2015
Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. in Absprache mit der Häfen und Güterverkehr
Köln AG (HGK), die Eisenbahnunterführungen Akazienweg und Vogelsanger
Straße in Köln-Vogelsang zu säubern und mit einem hellen Anstrich zu versehen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der Häfen und Güterverkehr
Köln AG (HGK) und Rheinenergie die Eisenbahnunterführungen nach Vogelsang
in den Projektplan „Lichtpassagen“ mit aufzunehmen.

Sachstand zum 31.12.2016:

Zu 1.: Die HGK wurde seitens der Verwaltung am 08.09.2015 schriftlich aufgefordert,
die Eisenbahnunterführungen in eigener Zuständigkeit. zu säubern und mit einem
hellen Anstrich zu versehen.

Zu 2.: Die Beleuchtung der Eisenbahnunterführung soll in den Projektplan
aufgenommen werden. Eine Finanzierung ist aber zurzeit nicht möglich, da das
veranschlagte Beleuchtungsbudget nur für bereits bestehende Projekte auskömmlich
ist.

Sachstand zum 31.08.2018:

Zu 1.: Die HGK wurde seitens der Verwaltung am 08.09.2015 schriftlich aufgefordert,
‚die Eisenbahnunterführungen in eigener Zuständigkeit zu säubern und mit einem
hellen Anstrich zu versehen.

Dieser Aufforderung ist die HGK bis heute nicht nachgekommen.

Zu 2.: kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 590
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015

öffentlich

8.26 Umsetzung des Prioritätenbeschlusses zur Errichtung von
Kunstrasenplätzen
hier: Bezirkssportanlage Everhardstraße
AN/1279/2015

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Mitteilung 12.11. der Nachtragstagesordnung
zur Sitzung am 22. Juni 2015 zur Kenntnis genommen. Die Kenntnisnahme bedeutet
per se keine Zustimmung.

In Anlehnung an die Mitteilung der Verwaltung aus der vergangenen Sitzung der
Bezirksvertretung Ehrenfeld wollen wir uns eingehend mit den neuen Planungen
befassen und einen entsprechenden Beschluss fassen.

Die Verwaltung wird daher beauftragt:

1.) Die Pläne für die Erweiterung der Bezirkssportanlage in der BV-Sitzung am 28.
September vorzustellen.

2.) Von der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu allen etwaigen Plänen, die über die
Umwandlung der Asche- in Sportplätze hinausgehen einen entsprechenden
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld einzuholen.

3.) Bevor zu den Planungen in der BV-Ehrenfeld kein Beschluss gefasst wurde,
keine vertraglichen Vereinbarungen zu treffen oder anderweitig Fakten zu
schaffen.

Sachstand zum 30.06.2017:
Zu 1.)

Zum Zeitpunkt des Beschlusses Nr. 590 war geplant, die Generalsanierung durch
den Verein DSK Köln e.V. über eine städtische Fördermaßnahme durchführen zu
lassen. In der Präsentation zur BV-Sitzung am 28.09.2015 wurden die Planungen
des DSK Köln e.V. vorgestellt. Das vorgestellte Konzept wurde von einigen Teilen
der Bevölkerung nicht akzeptiert, woraufhin die Anwohner-Initiative
innergrünEHRENFELD ein eigenes Konzept vorlegte.

Zu 2/3.)

Nach einem gemeinsamen Ortstermin der Sportverwaltung und dem DSK am
01.02.2017, wurde seitens des DSK erklärt, den vereinseigenen Umbau nicht
realisieren zu können, wodurch der Umbau als geförderte Vereinsmaßnahme nicht
weiter verfolgt wird. Die Sportverwaltung beabsichtigt, dem Planungsbeschluss in die
BV 4 (11.09.2017), Sportausschuss (14.09.2017), Finanzausschuss (25.09.2017)
und Rat (28.09.2017) zu bringen, um mit den eigenen Planungen beginnen zu
können. Für die Maßnahmen stehen dem Sportamt zurzeit Finanzmittel in Höhe von
1,8 Mio € zur Verfügung.

Sachstand zum 31.03.2018:

Am 15.11.2017 hat ein Fachgespräch zu dieser Thematik stattgefunden, in welchem
sowohl die Verwaltung als auch die Vertreterinnen und Vertreter der Initiative
Innergrün ihre Planungen und Konzepte vorgestellt haben.

Die Bezirksvertretung hat der Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Sitzung am
04.12.2017 zugestimmt (Beschlussvorlage 2826/2017).

Darüber hinaus wurde beschlossen, 50.000 € aus den Mitteln des Bürgerhaushaltes
für folgende Maßnahmen der Initiative Innergrün zur Verfügung zu stellen:

1. Verbesserung der Wegeführung Spielplatz Christian-Schult-Straße,
2. Verbesserung des Weges zur Venloer Straße
3. Sitzgruppe Ende Mittelallee

Beschluss Nr. 591
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.09.2015

öffentlich
8.1 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Ehrenfeld
AN/1358/2015
Beschluss:

1)

(2)

(8)

Die Verwaltung wird bei der Neuplanung und bei der Planung von Sanierungen
von Spiel- und Bolzplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld gebeten, das im Jahr 2009
beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen.
Darin heißt es zu Spiel- und Bolzplätzen:

Im Zuge der Diskussion um neue Konzepte von Spielplätzen werden
grundsätzlich die Bedürfnisse aller potentiellen Nutzerinnen und Nutzer
berücksichtigt und in die Planungen einbezogen. Für die Spielraumgestaltung
heißt das:

r die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsräumen, die die Begegnung von

Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen fördern und ihren
Bedürfnissen gerecht werden,
e die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung sowie aller
Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort, ohne jede Einschränkung.
Die gemeinsame Beteiligung an der Gestaltung der Spielräume sowie die
gemeinsame Nutzung fördern gleichzeitig ein Miteinander ohne Vorurteile. Ziel ist
es, dass möglichst viele Spielplätze die Anforderungen an einen integrierten
Spielplatz erfüllen.

e Im Rahmen der zukünftigen Um- und Neubauten von Spielplätzen werden die
Gesichtspunkte der Barrierefreiheit und Integration bei der Planung und
Gestaltung berücksichtigt.

« Es wird verstärkt darauf geachtet, dass auch behinderte Kinder und ihre Eltern
in die Beteiligungen für die Gestaltung einbezogen werden.

« In Kooperation mit dem Büro der Behindertenbeauftragten* wird ein
barrierefreier und integrativer Spielplatz modellhaft gestaltet.

e Bei den Eigentümern und Bauherren privater Spielplätze wird für eine
barrierefreie Gestaltung geworben.

Die BV bittet die Verwaltung um eine Aufstellung, bei welchen Spiel- und

Bolzplätzen die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit bei Planung und Gestaltung

bereits berücksichtigt wurden und ob ein Spielplatz modellhaft bisher barrierefrei

gestaltet wurde und wenn ja, welcher.

Die Verwaltung wird gebeten, bei allen zukünftigen Planungen von Spiel- und
Bolzplätzen dieses Handlungskonzept nicht nur zu beachten, sondern der BV

jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive einer Aufstellung der entstandenen
Kosten, umgesetzt wird.

(4) Bei oben genannten Planungen von Spiel- und Bolzplätzen sollte die Fachstelle
Behindertenpolitik der Stadt jeweils in die Planungen mit einbezogen werden.

(5) Vorrangig und exemplarisch ist der Spielplatz am Bürgerzentrum Ehrenfeld nach
dem Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik zeitnah umzugestalten. Der
barrierefreie Zugang zu Sanitäranlagen wie auch seine gute Erreichbarkeit
aufgrund seiner zentralen Lage im Stadtteil prädestinieren ihn dafür.

Sachstand zum 31.08.2017:
Im Fachgespräch am 13.10.2016 hat die Verwaltung Folgendes mitgeteilt:

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie steht bzgl. der barrierefreien Herrichtung
von Spiel und Bolzplätzen im gesamten Stadtgebiet in engem Kontakt zum
Behindertenbeauftragen der Stadt Köln. Mit diesem besteht Einvernehmen, dass
oberste Priorität die barrierefreie Zugänglichkeit dieser Flächen hat. Im Übrigen
müsse für jeden Spielplatz bedarfsorientiert und individuell entschieden werden,
welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit erforderlich sind, da es
hierfür kein Patentrezept gibt und je nach Nutzergruppen unterschiedliche
Anforderungen erfüllt werden müssen. Gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten
soll hierzu ein Katalog erstellt werden. Als erster Pilot ist ein Spielplatz am
Humboldtpark im Stadtbezirk Kalk barrierefrei hergerichtet worden.

Sachstand zum 31.08.2018:
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 595
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.12.2015

öffentlich
8.2 Mobile Toilettenanlage
AN/1893/2015
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, als Übergangslösung im Vorgriff auf eine bereits in
Planung befindliche dauerhafte Lösung kurzfristig im Bereich der Lichtstraße, Grüner
Weg, Vogelsanger Straße, Ehrenfeldgürtel und Venloer Straße auf einer geeigneten
Fläche eine mobile Toilettenanlage zu errichten, die der Öffentlichkeit rund um die
Uhr zur Verfügung steht.

Sachstand zum 31.12.2016:

Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nach
Abschluss der BV vorgestellt

Sachstand zum 31.08.2018:

Der in dem Beschluss genannte Bereich wurde geprüft und als einzig möglicher
Standort die „Bartholomäus-Schink-Straße“ (am Rande des Spielplatzes) festgelegt.

Die Vorbereitungen zur Errichtung dieses Standplatzes laufen zurzeit. Die
Aufstellung einer mobilen Toilette ist für 2018 geplant.

Beschluss Nr. 598
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016

öffentlich

8.2 Prüfantrag: Überquerung Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel
AN/O444/2016

Beschluss:

Die Situation ist für Fahrgäste (Fußgänger*innen), die von der Stadtbahnhaltestelle
der Linie 13 Fahrtrichtung Holweide kommend den Ehrenfeldgürtel Richtung
stadtauswärts queren wollen, aufgrund der beengten Situation mitunter gefährlich.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit der KVB, zu
prüfen, ob und ggf. wie

« die Situation kurzfristig durch eine geänderte Ampelschaltung sicherer
gestaltet werden kann.

e es kurzfristig Möglichkeiten gibt, die Zu- und Abgangssituation und/oder die
Aufstellfläche zu optimieren, die insbesondere durch den U-Bahnabgang
eingeengt wird.

° die Situation mittelfristig, d. h. bei der geplanten Anhebung des Bahnsteiges
verbessert werden kann.

’

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung vorzustellen.

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nach
Abschluss der BV vorgestellt.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 600
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016

öffentlich
8.6 Alternativ-Planungen für den Ausbau der Bezirkssportanlage Prälat-
Ludwig-Wolter
AN/0429/2016
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt folgenden Prüfauftrag:

Beim Ausbau der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker sollen alternative
Planungen für die Bezirkssportanlage erstellt werden, die den Denkmalschutz der
Anlage, die öffentliche Durchwegung, den Erhalt der Bäume und bereits vorhandene
Parkplatzkapazitäten in der Umgebung (zum Beispiel im Barthoniaforum, unter der
Moschee und am Colonius) berücksichtigen. Um den Zugang zu den Parkplätzen am
Colonius zu gewährleisten, soll ein FuRgänger- und Radfahrer-Übergang zum
Inneren Grüngürtel eingeplant werden. Außerdem soll das umweltfreundliche Cradle-
to-Cradle-Verfahren beim Bau der Kunstrasenplätze verwandt werden. Zusätzlich soll
geprüft werden, welche Gefährdungen sich durch den Bau der Kunstrasenplätze für
die Bäume (Bodenversiegelung, Wasserhaushalt) und das Mikroklima ergeben.

Sachstand zum 30.06.2017:

Sobald der Planungsbeschluss im September 2017 erfolgt ist, kann das Sportamt mit
der Grundlagenermittlung beginnen. In diesem Zusammenhang werden auch die

“Hinweise und Anmerkungen aus Beschluss Nr. 600 sowie das vorgelegte Konzept
von innergrünEhrenfeld in die weiteren Überlegungen einfließen.

Neben der Planungsabteilung des Sportamtes befassen sich derzeit die extern
beauftragten Sportentwicklungsplaner mit Konzepten zu einigen ausgewählten
Sportanlagen im Kölner Stadtgebiet. Zu den näher betrachteten Anlagen gehören
auch die Prälat-Ludwig-Wolker Sportanlage, sodass die Ergebnisse der
Entwicklungsplanung in die Planungen des Sportamtes einfließen können. Darüber
hinaus wird die Einbindung weiterer Dienststellen (z.B. Amt für Straßen und
Verkehrstechnik, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) erforderlich.

Das Sportamt sieht zunächst den Bau von zwei Kunstrasenplätzen und die zur
Genehmigung erforderliche Infrastruktur als höchste Priorität an, da beide Spielfelder
über die Kunstrasenprioritätenliste vom Rat beschlossen wurden. Inwieweit
weitergehende Umbaumaßnahmen realisiert werden können, kann zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Für zusätzlich, kostenintensivere

Maßnahmen wie Skatepark und Fußgänger- und Radfahrer-Übergang mit
Signalanlage ist absehbar, dass die dem Sportamt zur Verfügung stehenden
Finanzmittel von 1,8 Mio € nicht ausreichen werden.

Aufgrund des großen öffentlichen Interesses beabsichtigt das Sportamt, die
Bevölkerung zu gegebener Zeit über die Ergebnisse des Planungsprozesses zu
informieren.

Sachstand zum 31.03.2018:

vgl. Sachstand zu Beschluss Nr. 590

Beschluss Nr. 601
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016

öffentlich
8.7 Vorstellung Ergebnisse Essbare Stadt - Essbares Ehrenfeld
AN/0382/2016
Beschluss:

Die Verwaltung soll der Bezirksvertretung zeitnah vorstellen, welche öffentlichen
Grünflächen für die Maßnahme „Essbare Stadt-essbares Ehrenfeld“ ermittelt wurden.
Weiterhin soll die Verwaltung aufzeigen, auf welchen Flächen seit dem im Jahr 2014
gefassten Beschluss essbares Grün gepflanzt wurde, und welche in den nächsten
Monaten folgen:

Sachstand zum 30.07.2017:

Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 das
gesamtstädtische Konzept Essbare Stadt beschlossen.

Der Beschluss beinhaltet:

1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün der Stadt Köln begrüßt die durch die
Verwaltung vorgenommene systematische Analyse und Beschreibung zum
Thema „essbare Stadt“ und würdigt diese ausdrücklich.

2. Um das Thema weiter voranzubringen, wird die Verwaltung beauftragt, die
Analyse und Bestandsaufnahme zu einem gesamtstädtischen Konzept weiter
zu entwickeln und dem Ausschuss erneut vorzulegen. Hierbei soll die
Verwaltung aktiv auf interessierte Bürgerinitiativen, wie beispielsweise dem
neu gegründeten Ernährungsrat - zugehen, deren Interessen bündeln und in
das Konzept einfließen lassen.

3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ferner, die Anregungen der
Bezirksvertretungen zu systematisieren und deren Ideen in das neue Konzept
einfließen zu lassen.

4. Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die
Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.

5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das neue Konzept nach zwei Jahren zu
evaluieren und die Ergebnisse dem Ausschuss für Umwelt und Grün erneut
vorzulegen.

Der Beschluss kann deshalb zurzeit nicht umgesetzt werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 603
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016

öffentlich

8.9 Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes der Herbig-Haarhaus-AG
durch SEGRO
AN/0509/2016

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,

1. den Abriss des noch erhaltenen Teils des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der
Herbig-Haarhaus AG (Herbol) aus dem Jahr 1937 nicht zu genehmigen, bevor
festgestellt wurde, ob die Kriterien einer Unterschutzstellung als Denkmal erfüllt
werden. Es handelt sich um das letzte bauliche Zeugnis der über 100 jährigen
Industriegeschichte an diesem Standort.

2. auf SEGRO einzuwirken - wie zugesichert und-ungeachtet des Denkmalwertes -
dieses Bestandsgebäude zu revitalisieren..

3. ebenfalls vor Genehmigung eines Abrisses die konkretisierte (Master-)Planung in
der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzustellen.

4. der BV - ggf. auch im nichtöffentlichen Teil — darzulegen, welche vertraglichen
Vereinbarungen/Auflagen zwischen der Stadt Köln und der SEGRO Germany
GmbH in Bezug auf Entwicklung und Bebauung des Geländes bestehen.

5. der BV darzulegen, in welchem Umfang sich Segro an einer notwendigen
Sanierung und Ertüchtigung der Vitalisstraße und Vogelsanger Straße beteiligen
wird.

Sachstand zum 30.06.2017:

Am 18.05.2016 hat ein Ortstermin zu dieser Thematik mit allen Beteiligten
stattgefunden.

Sachstand zum 31.08.2018:

In der Sitzung der BV 4 am 07.05.2018 hat ein Vertreter des Investors folgenden
Sachstand mitgeteilt:

Das Gelände wird in einzelnen Phasen entwickelt. Der Standort des Bürogebäudes
befinde sich in der letzten Entwicklungsphase. Hier sei von einem Zeithorizont von
ein bis zwei Jahren auszugehen. Die Nutzung des Gebäudes richte sich nach der
ursprünglichen Absprache mit der Bezirksvertretung. Die Fassade bleibe erhalten.

Beschluss Nr. 604
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016

öffentlich
8.3 Wohnen mit Parkblick — Lärmschutzdeckel aus Wohnbauten über der
A57
AN/0550/2016
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

eine Überbauung der BAB 57 mit Wohnbauten zu prüfen, vorrangig im Bereich
zwischen Ossendorfer Straße und Wöhlerstraße. Dabei ist sicherzustellen, dass
mindestens 30 Prozent sozial geförderter Wohnungsbau sind.

Zu prüfen wäre auch, wie eine Überbauung für einen Fahrradschnellweg zu nutzen
wäre.

Wir bitten insbesondere darzustellen unter Berücksichtigung der Flächenpotentiale:

1) Anzahl der möglichen Wohneinheiten

2) Eine grobe Kostenschätzung der Überbauung

3) Mögliche Finanzierungsmöglichkeiten (EU, Bund, Land)
Sachstand 30.07.2017:

Die Einhausung bzw. Überbauung der BAB 57 wurde in der Vergangenheit des
Öfteren im politischen Raum thematisiert, letztmalig aufgrund einer Bürgereingabe in
der Sitzung am 01.02.2016. Die BAB 57 befindet sich in der Straßenbaulast des
Bundes. Für eine Überbauung wäre der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Umbau des Autobahnkreuzes Köln-
Nord wird derzeit die Stellungnahme der Stadt Köln für die Bezirksregierung Köln
erstellt. Der Beschluss wird in diese Stellungnahme aufgenommen. Die
abschließende Entscheidung über die Stellungnahme obliegt dem
Stadtentwicklungsausschuss. Die betroffenen Bezirksvertretungen Ehrenfeld, Nippes
und Chorweiler werden im Rahmen des Verfahrens angehört.

Sachstand zum 31.12.2017:

Der Beschluss der BV 4 wurde in die Stellungnahme der Stadt Köln an die
Bezirksregierung aufgenommen. Auszug aus der Stellungnahme:

„Abschließend weise ich noch auf einen Beschluss der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk Ehrenfeld (BV 4) vom 18.04.2016 hin. Hier wurde seinerzeit für die BAB

57 einen Lärmschutzdeckel mit Wohnbauten — vorrangig im Bereich zwischen der
Ossendorfer Straße und der Wöhlerstraße — gefordert. Ich gehe davon aus, dass die
räumliche Entfernung der geplanten Baumaßnahme einer solchen Maßnahme nicht
entgegensteht, anderenfalls bitte ich, diesen Beschluss in der weiteren Planung zu
berücksichtigen.

Sowohl die Bezirksvertretung Ehrenfeld in'ihrer Sitzung am 04.12.2017 als auch der
Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2017 haben der
Stellungnahme zugestimmt.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 606
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016

öffentlich

8.8 Demokratie braucht Information und Transparenz! —
Bürgerinformationsmonitor der Bezirksvertretung in der Wartehalle des
Bürgeramtes Ehrenfeld
AN/0553/2016

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

im Wartebereich des Bürgeramtes einen Bürgerinformationsmonitor der
Bezirksvertretung aufzustellen, der in elektronischer Form über die aktuellen
Sachstände, Tagesordnungen, Beschlüsse und Termine der Bezirksvertretung
informiert.

Sachstand zum 30.06.2017:
Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung des Beschlusses.
Sachstand zum 30.09.2018:

Die Aufstellung eines separaten Informationsmonitors im Wartebereich des
Kundenzentrums ist aus Platzgründen leider nicht möglich. Die Verwaltung plant
stattdessen, Informationen der Bezirksvertretung über die bestehende Aufrufanlage
zur Verfügung zu stellen. Bereits heute werden dort den wartenden Bürgerinnen und
Bürgern verschiedene Infos der Verwaltung präsentiert. Hierzu sind noch technische
Abstimmungen mit den beteiligten Fachämtern notwendig.

Beschluss Nr. 607
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016

öffentlich

8.9 Abrissmoratorium zum Erhalt des alten Verwaltungsgebäudes samt

vorgelagerter Zaun- und Gartenanlage der ehemaligen Lackfabrik
Herbol/Herbig-Haarhaus AG, Vitalisstraße, Köln-Bickendorf
AN/0682/2016

Beschluss:

1.

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt ein Moratorium für den Bauantrag zum
Abriss der ehemaligen Verwaltungszentrale der Herbol-Lackwerke/Herbig-
Haarhaus AG an der Vitalisstraße in Bickendorf.

Während des Moratoriums soll in Gesprächen mit dem Eigentümer und der
Verwaltung darauf hingearbeitet werden, das Gebäudeensemble einer neuerlichen
Nutzung, die dem Symbol für die industriell geprägte Vergangenheit Bickendorfs
und der langen und erfolgreichen Industriegeschichte des Stadtteils gerecht wird,
zuzuführen.

. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Ehrenfeld die

Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz vorzulegen, welche gegen den
Erhalt des Gebäudekomplexes incl. des schmiedeeisernen Zaunes als
Industriedenkmal spricht.

. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, mit der Eigentümerin, der SEGRO

Germany GmbH, in Kontakt zu treten, um dieser die Bedeutung des Bauwerks für
den gesamten Stadtteil vor Augen zu führen und sie zu bitten, alle Möglichkeiten
des Erhalts zu prüfen.

Zur Klärung der Möglichkeiten, die zum Erhalt und der Revitalisierung führen
könnten, bittet die Bezirksvertretung den Bezirksbürgermeister um die kurzfristige
Durchführung eines Ortstermins.

. Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln wird gebeten, zu prüfen, inwieweit

bei der Herbol-Lackfabrik in der Zeit zwischen 1938 und 1945 jüdische Männer
und Frauen sowie ausländische Zwangsarbeiter/innen und Kriegsgefangene zur
kriegswichtigen Produktion zur Arbeit gezwungen wurden.

. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, zu überprüfen, ob rechtliche Mittel

eingelegt werden können, die den Erhalt des Bauwerkes durch den Eigentümer
zur Folge hätten.

Sachstand zum 30.06.2017:

Am 18.05.2016 hat ein Ortstermin zu dieser Thematik mit allen Beteiligten
stattgefunden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Sachstand zum 31.03.2018:

Ergänzend zu den Ergebnissen des damaligen Ortstermins hat das NS-
Dokumentationszentrum eine umfangreiche Dokumentation über Zwangsarbeit bei
der Herbol-Lackfabrik zwischen 1938 und 1945 vorgelegt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand. Die Verwaltung schlägt, weitere Sachstandsberichte unter
Beschluss 603 abzugeben und den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 608
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016

nicht öffentlich

16.1 Neue Flächen für den Wohnungsbau
AN/0732/2016

Beschluss:

In Ergänzung zu den in der Beschlussvorlage zur Umsetzung und Weiterentwicklung des
Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (Ds.-Nr. 1028/2015) genannten Flächen für den
Wohnungsbau, bittet die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Verwaltung folgende Flächen für
den Wohnungsbau zu prüfen und die Bezirksvertretung Ehrenfeld zeitnah über das Ergebnis
der Prüfung insbesondere hinsichtlich Möglichkeiten, Hindernissen, Kapazitäten und
Zeitrahmen für die Umsetzung von Wohnungsbau zu informieren:

(1) Ehemaliges Schlachthofgelände
Bei dem ehemaligen Schlachthofgelände handelt es sich augenscheinlich um eine

mindergenutzte Gewerbefläche in zentraler Lage. Die zentrale Lage, gute Anbindung
an den ÖPNV und die gute Nahversorgung könnte eine Umwidmung der Flächen für
Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe sinnvoll erscheinen lassen.

(2) Parkplatz Lindenbornstraße/Fröbelstraße (Autohaus Fleischhauer)
Die Ecke Lindenborstraße/Fröbelstraße wird derzeit lediglich als Parkplatz des
nahegelegenen Autohauses genutzt. Solch zentrale Flächen müssen einer
intensiveren Nutzung zugeführt werden!

(3) Stolberger Straße (Maßnahmenprogramm 1.3 des Rahmenplans)
Die Fläche nördlich-der Stolberger Straße im Stadtteil Ehrenfeld ist im Rahmenplan

Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld von 2004 als Maßnahme 1.3 für Wohnungsbau
mit ca. 400 Wohneinheiten vorgesehen (S. 60). Im Wohnungsbauprogramm 2015
und genauso in den neuen Flächen zur Umsetzung des STEK wird sie nicht mehr
erwähnt. Derzeit liegt sie brach.

Sachstand zum 30.06.2017:

Zur Fläche Stolberger Straße hat die Verwaltung in der Sitzung am 30.01.2017 ausführlich
Stellung genommen.

Zu den weiteren Flächen wird die Verwaltung die Bezirksvertretung separat informieren.

Sachstand zum 30.04.2018:

Zu (1) Ehem. Schlachthofgelände

Die Flächen des ehemaligen Schlachthofgeländes, auf denen u.a. ein
Lebensmittelgroßhändler ansässig ist, sollten erst für eine Wohnnutzung in Erwägung
gezogen werden, wenn es konkrete Umsiedlungsabsichten der Gewerbebetriebe gibt.

Solche sind der Verwaltung nicht bekannt. Ein Umsetzungszeitraum kann daher noch nicht
genannt werden.

Zu (2) Parkplatz Lindenbornstr./Fröbelstr. (Autohaus Fleischhauer)
Eine Nutzung für Wohnbebauung ist denkbar, es besteht jedoch vorrangiger Bedarf für eine
sechsgruppige Kita sowie ggf. eines Erweiterungsbaus für die GGS Lindenbornstr.

Zu(3) Stolberger Str. (Maßnahmenprogramm 1.3 des Rahmenplans)
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu mehreren gewerblichen Betrieben wird aus
immissionsschutzrechtlichen Gründen eine Wohnnutzung abgelehnt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 610
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 06.06.2016

öffentlich
8.5 Stadtklimawandel verhindern! — Straßenbäume in der Glasstraße
schützen!
AN/0946/2016
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie in der Glasstraße

(1) Bodenverdichtungen in Folge der Straßen- und Kanalarbeiten wieder
rückgängig gemacht werden können.

(2) die augenscheinlich (zu) geringe Größe der teilweise überpflasterten
Baumbeete so umgestaltet werden kann, dass optimale Standortbedingungen
erreicht werden können.

(3) Es möglich ist, weitere Baumscheiben zu errichten, bspw. anstelle von
Sperrflächen, um durch das Pflanzen weiterer Straßenbäume eine
Überhitzung der Stadt dämpfen.

(4) Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung Ehrenfeld mitzuteilen.

Sachstand zum 30.07.2017:

Der vorhandene Baumbestand in der Glasstraße beinhaltet Standorte mit
Baumhasel, die ursprünglich im Rahmen der Stadtsanierung in den 80-er Jahren
geplant und auch ausgebaut wurden. Dabei wurden, aufgrund des sehr engen
Straßenprofils, sowie der Notwendigkeit einer sicheren Verkehrsführung, Teile des
Baumbeetes bewusst mit Natursteinpflaster ausgestaltet sowie einige sog.
Sperrflächen markiert. Dies habe die Funktion auf Dauer schwierige Ein- und
Ausfahrten frei von parkenden Fahrzeugen zu halten.

Weitere Baumstandorte im Bereich dieser Flächen, aber auch darüber hinaus sind
nicht möglich bzw. bedürfen einer umfangreichen Planung. Dabei muss davon
ausgegangen werden, dass ungeachtet des Verlaufs von unterirdischen
Versorgungsleitungen stets der Verlust von PKW-Stellplätzen ansteht.

Im dem ausschließlich kleinen und freien Wurzelbereich von Baumscheiben wurden
keine anthropogene Bodenverdichtungen festgestellt. Es ist jedoch unablässig davon
auszugehen, dass die vorhandenen Baumbeete bei Modernisierungen und
Haussanierungen oft zum Abladen und Abstellen von Baumaterialen, Geräte und des
Gleichen beansprucht und somit verunreinigt werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 612
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 06.06.2016

öffentlich
8.8 Öffentliche Veranstaltung zur Neugestaltung der Bezirkssportanlage
AN/0957/2016
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ergänzend zum Beschluss der Bezirksvertretung
Ehrenfeld zur Alternativ-Planung der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolter vom
14. März 2016 die Ergebnisse der Planungsvarianten in einer öffentlichen
Veranstaltung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Interessierten
vorzustellen. Der Bezirksbürgermeister möge hierzu einladen und die Veranstaltung
leiten.

Sachstand zum 30.06.2017:

Der Beschluss wurde der zuständigen Fachverwaltung zugeleitet. Aufgrund einer
Anfrage hat die Verwaltung am 20.03.2017 einen Sachstandsbericht zum Ausbau
der Bezirkssportanlage erteilt. Hier wurde mitgeteilt, dass die nicht beabsichtigt ist,
eine öffentliche Veranstaltung zu diesem Thema durchzuführen.

Sachstand zum 31.03.2018:

vgl. Sachstand zu Beschluss 590

Beschluss Nr. 613
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016

öffentlich

8.5 Wohnungsbau in Ehrenfeld voranbringen!
AN/1379/2016 u. 1496/2016

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die hier genannten Wohnbauvorhaben im
Stadtbezirk Ehrenfeld alles Notwendige zu tun, damit diese zügig umgesetzt
werden können und ein Mindestanteil von 30% öffentlich BARRER
Wohnungsbau sichergestellt wird

- Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf

- Wohnungsbau und Kindertagestätte Liebigstraße gegenüber ehem,
Schlachthof

- Wohnungsbau an der Alsdorferstraße

2. Zuallen drei Vorhaben erwartet die Bezirksvertretung bis auf weiteres
regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Quartal, Sachstandsberichte.

3. Die der Verwaltung vorliegende gutachterliche Stellungnahme zum Bauvorhaben
Liebigstraße ist der Bezirksvertretung spätestens in der kommenden Sitzung
vorzustellen.

Sachstand zum 30.09.2017:

-Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf

Die Bauanträge für die Kita und die Wohnbebauung liegen vor und werden geprüft.
-Bebauung Liebigstraße: siehe Sachstand zu Beschluss Nr. 577

„Bebauung Alsdorfer Straße: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung
am 10.11.2016 folgenden Beschluss gefasst:

2. Beschluss: Ergänzte Beschlussalternative: (analog der Beschlussfassung in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld):

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Vorhabenträgerin
staltzugeben und nach $ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach $ 13a BauGB das Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße
(Flurstücke 244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10
und teilweise 1084, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf), mit dem Ziel, Wohnen
festzusetzen, einzuleiten.

Bei den weiteren Planungen ist die Linienführung des Low Line Linear Parks zu
berücksichtigen.

Die BV wird weiter über die Sachstände informiert.

Sachstand zum 15.09.2018

-Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf

Die Bebauung wurde begonnen. Die Einweihung unter Beteiligung der
Oberbürgermeisterin wurde durchgeführt.

-Bebauung Liebigstraße:

siehe Sachstand zu Beschluss Nr. 577

-Bebauung Alsdorfer Straße:

Die Verwaltung hat zur Sitzung am 10.09.2018 folgendes mitgeteilt (Vorlage
2879/2018):

Für die Planbereiche "Alsdorfer Straße" und "Alsdorfer Straße 7 - 9" liegt jeweils ein
Einleitungsbeschluss vor.

Der Vorhabenträger, der das Grundstück "Alsdorfer Straße 7 - 9" gekauft hat, hat nun
auch die angrenzende Fläche "Alsdorfer Straße" erworben.

Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit der Verwaltung im Juli 2018 eine
zweistufige Mehrfachbeauftragung mit sieben Planungsbüros zur Findung eines
städtebaulichen Planungskonzeptes gestartet. Die Bezirksvertretung ist durch
Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter in der Jury in das Verfahren involviert.

Dadurch, dass nun ein Vorhabeträger über die gesamte Fläche verfügt, kann der
Bereich insgesamt einheitlich beplant und entwickelt werden.

Da derzeit zwei Einleitungsbeschlüsse für die Fläche vorliegen (Alsdorfer Straße und
Alsdorfer Straße 7 - 9), aber nur noch ein Vorhabenträger vorhanden ist, muss aus
formellen Gründen ein neuer Einleitungsbeschluss für die gesamte Fläche gefasst
werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll'nach Vorliegen des
Siegerentwurfs zusammen mit dem städtebaulichen Planungskonzept und dem
Beschlussvorschlag über die frühzeitige Bürgerbeteiligung in die Bezirksvertretung
Ehrenfeld und den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht werden.

Beschluss Nr. 614
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016

öffentlich

8.5 Recht auf Bildung ermöglichen!
AN/1459/2016

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,

(1) die Heimleitungen und Betreiber der Unterkünfte für Geflüchtete umgehend über
das Angebot von Dr. Klein zu informieren;

(2) bei den Ehrenfelder Unterkünften Alter, Geschlecht und Anzahl aller Kinder und
Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren - ob Köln zugewiesen oder nicht - zu
erfragen, differenziert danach, ob sie bereits eine Schule besuchen oder nicht;

(3) die Namen der Kinder und Jugendliche, die noch keine Schule besuchen, zu
erfassen und dem Schulamt umgehend mitzuteilen, damit schnellstmöglich eine
Beschulung erfolgen kann;

(4) zu ermitteln, wie viele der 300 Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren,
die derzeit nach Informationen des Kommunalen Integrationszentrum keinen
Schulplatz im neuen Schuljahr erhalten haben, in Ehrenfeld leben. Für diese
Schülergruppe muss sofort Abhilfe geschaffen werden, in Form von intensiven
Sprachkursen und einen regulären Schulplatz in einer Internationalen
Förderklasse;

(5) die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Ergebnisse der Abfrage und den
Fortschritt der Beschulung umfassend zu informieren.

Sachstand zum 30.07.2017:

Die Verwaltung hat aufgrund einer Anfrage in der Sitzung am 20.03.2017 folgende
Stellungnahme abgegeben:

1. Wie ist der Umsetzungsstand von AN/1459/2016

Seitens der Flüchtlingseinrichtungen aus Ehrenfeld wurden dem Schulamt für die
Stadt Köln nur vereinzelt Kinder und Jugendliche gemeldet, die noch nicht
beschult wurden. Die gemeldeten Kinder waren überwiegend bereits einer Schule
oder Vorbereitungsklasse zugewiesen.

Es hat sich jedoch gezeigt, dass die postalische Zustellung der Zuweisungen in
den Flüchtlingsunterkünften oftmals schwierig war und dadurch die Eltern der
Schülerinnen und Schüler erst verspätet vom Schulplatz Kenntnis erlangt haben.
Durch die sukzessive Räumung der Turnhallen und dem Wechsel des
Postdienstleisters hat sich dieses Problem jedoch zwischenzeitlich entschärft.

2. Besuchen alle in den Unterkünften im Stadtbezirk Ehrenfeld wohnenden Kinder
und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren — unabhängig ob Köln zugewiesen
oder nicht — mittlerweile eine Schule?

Eine Zuweisung eines Schulplatzes ist ein Instrument der
Schulpflichtüberwachung.

Kinder und Jugendliche, die Köln nicht zugewiesen sind, haben ein
Schulbesuchsrecht, aber unterliegen nicht der Schulpflicht. Daher kann eine
Zuweisung eines Schulplatzes im Seiteneinstieg mit der Konsequenz zusätzlicher
Ressourcen für die Schule nur für schulpflichtige Kinder und

Jugendliche ausgesprochen werden.

Zum Stand 15.02.2017 konnte das Schulamt für die Stadt Köln insgesamt vier
Kindern und

Jugendlichen aus den Flüchtlingsunterkünften in Ehrenfeld keinen Schulplatz
zuweisen.

Drei dieser Kinder warten seit Januar und ein Kind seit Februar auf einen
Schulplatz.

Stadtweit warteten zum Stichtag 15.02.2017 insgesamt 127 Köln zugewiesene
Kinder und

Jugendliche auf einen Schulplatz. Neu eingerichtete oder freigewordene
Schulplätze werden

entsprechend der Position auf der Warteliste und unter Berücksichtigung des
konkreten Wohnorts zugwiesen. Eine vorrangige Berücksichtigung von Kindern
und Jugendlichen aus den Flüchtlingsunterkünften aus Ehrenfeld kann im Sinne
einer Gleichbehandlung nicht erfolgen.

Der Sachstand zu den 16 bis 18-jährigen Jugendlichen ergibt sich aus der
Beantwortung der Frage 3.

3. Ist die Mitteilung (Ds.Nr. 4370/2016) so zu verstehen, dass alle im Stadtbezirk
Ehrenfeld lebenden Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die
zunächst keinen Schulplatz im neuen Schuljahr erhalten hatten, mittlerweile
intensive Sprachkurse und reguläre Schulplätze in einer
Internationalen Förderklasse erhalten haben?

Das folgende geänderte Verfahren führt dazu, dass alle beim Kommunalen
Integrationszentrum beratenen 16 und 17- jährigen Jugendlichen, bei denen eine
IFK- Beschulung zulässig ist, in der Regel spätestens innerhalb eines Monats
einen Schulplatz erhalten.

Ab 01.12.2016 wurden sukzessive weitere 17 Klassen an Berufskollegs
eingerichtet, die laufend mit Schülerinnen und Schülern besetzt werden, nicht
mehr ausschließlich zum Schuljahresbeginn. Vierzehntägig erhält die
Bezirksregierung eine Liste der beratenen Jugendlichen inclusive der
Beratungsergebnisse z.B. zur beruflichen Ausrichtung.

Intensive Sprachkurse zusätzlich zur Beschulung werden nicht angeboten. Es gibt
ehrenamtlich Engagierte, die die deutsche Sprachkompetenz der Jugendlichen
außerschulisch fördern. Außerdem erhalten einzelne Jugendliche ehrenamtliche

Unterstützung über spezielle Projekte wie z.B. über den Träger Ceno.
Weitere Projekte, auch hauptamtliche, werden vereinzelt aufgelegt, stehen aber
nicht flächendeckend zur Verfügung.

4. Wie wird der Schulbesuch derjenigen Kinder und Jugendlichen sichergestellt, die
von einer Unterkunft in eine in einem anderen Stadtbezirk gelegene verlegt
wurden? Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb der
Verwaltung?

Sobald die Schule Kenntnis vom Umzug der Kinder und Jugendlichen erhält,
fertigt diese einen sogenannten Wechslerbogen und übersendet diesen an das
Schulamt für die Stadt Köln. Dieses sucht für die Kinder im Primarbereich eine
neue wohnortnahe Schule und weist die betroffenen Schülerinnen und Schüler
dieser Schule zu.

Besuchen die Kinder und Jugendlichen eine Vorbereitungsklasse in der
Sekundarstufe I oder eine internationale Förderklasse, ist für die Schülerin / den
Schüler der weitere Besuch der bisherigen Schule in der Regel zumutbar. Ein
Schulwechsel ist immer nur im Rahmen freier Kapazitäten und unter
Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls möglich.

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nur dann nicht zumutbar, wenn der
regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten
Verkehrsverbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als
drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der

Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Dies gilt für
alle Kölner

Schülerinnen und Schüler gleichermaßen.

In Abstimmung zwischen dem Schulamt für die Stadt Köln und Amt für
Wohnungswesen soll - im Hinblick auf die mit dem Wechsel verbundene hohe
Belastung der Schülerinnen und Schüler -künftig bei den Verlegungen verstärkt
darauf Rücksicht genommen werden. Gleichzeitig kann hierdurch das Verfahren
der Schulplatzvergabe beschleunigt werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 615
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016

öffentlich
8.1 Würdiges Erinnern an Deutschlands schandvollste Zeit -
Kriegsgräberanlage auf dem Westfriedhof sanieren
AN/1671/2016
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,

die Ehrengrabanlage auf dem Westfriedhof, Vogelsang, bis zu ihrem 50-jährigen
Bestehen im Jahre 2018 umfassend zu sanieren und um eine zeitgemäße
Kommentierung zur allen Bestandteilen der Gesamtanlage zu ergänzen.

« Reinigung der Grabsteine
« Restaurierung der Inschriften
“ « Herrichtung der Wege
« Gärtnerische Pflege der Bepflanzungen
« Aufstellen von Wegweisern zu den drei Grabanlagen auf dem Gelände
« Übersetzen der polnisch- und russischsprachigen Inschriften an den Grabstellen

« Zeitgemäße Außenkommentierung zu allen Bestandteilen der Kriegsgräberanlage

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Reinigungsarbeiten sind abgeschlossen. Derzeit stimmt die Friedhofsverwaltung
mit den beteiligten Stellen zur Auftragsvergabe die weitere Gestaltung ab.

Zur Sitzung am 11.09.2017 ist eine Mitteilung vorgesehen.

Sachstand zum 31.08.2018:

Rechtzeitig zur 100-Jahr-Feier des Kölner Westfriedhofs am 01.10.2017 konnte eine
Reihe erforderlicher Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten auf dem Westfriedhof
abgeschlossen werden.

Insbesondere die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld unter TOP 8.1 am 07.1 1.2016
beschlossene Reinigung der Grabsteine, die Herrichtung der Wege und die
gärtnerische Pflege der Bepflanzung konnten abgeschlossen werden.

Durchgeführte Arbeiten auf der Kriegsgräberanlage des Westfriedhofs

Auf der Kriegsgräberanlage des Westfriedhofs wurden in 2017 / 2018 über die übliche
laufende Pflege hinaus nachfolgende Arbeiten durchgeführt:

Feld der Bomben- und Soldatenopfer (Flur V)

Vorplatz am Kunstwerk hergerichtet

Kunstwerk und Sockelstein überprüft und gereinigt

Hinweissteine auf dem Vorplatz gereinigt

Treppengeländer entrostet und neu gestrichen

Plattenwege instandgesetzt

Wasserbecken am Hügel gereinigt und instandgesetzt

Querweg am Hügel der Anlage aufgearbeitet

Neuaussaat der Rasendecke auf der rechten Hügelseite

Reinigung der Grabsteine

Ausbesserung des Grabfeldes und Aufrichten gesenkter Grabsteine

Feld der Kriegsgefangenen (Flur 81)

Austausch von Bänken

Umgestaltung der Bepflanzung der Gräber polnischer Opfer in Abstimmung mit dem
polnischen Konsulat

Rückschnitt der Bäume hinter dem Hochkreuz

Feld der Gestapo-Opfer (Flur V)

Rückschnitt der Randbepflanzung am Weg zum Feld der Gestapo-Opfer
Säuberung der Außenwand des sogenannten Innenhofs

Die Erneuerung beziehungsweise Überarbeitung der Ausschilderung und die:
Übersetzung von Grabstein-Inschriften wird derzeit zwischen den Beteiligten
(Volksbund Kriegsgräberfürsorge e.V., Amt für Denkmalpflege, NS-
Dokumentationszentrum und Friedhofsverwaltung) abgestimmt.

Die darüber hinaus vorgesehene Anbringung der korrekten Namensschreibweise an
den Grabsteinen ist von einem hohen Recherche-Aufwand geprägt.

Des Weiteren wird die Überarbeitung der gärtnerischen Gestaltung des Feldes der
Gestapo-Opfer auf dem Flur V vorbereitet.

Da hier keine Unterlagen zur ursprünglichen, nicht mehr vorhandenen Erstgestaltung
vorliegen und entsprechende Recherchen ergebnislos verlaufen sind, wird hier
aktuell ein Gräbergesetz-konformes Gestaltungskonzept erstellt, welches in der
Folge mit den oben aufgeführten Beteiligten abzustimmen ist.

Beschluss Nr. 616
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016

öffentlich
8.2 Beschleunigung der Verfahren zum Bebauungsplan
AN/1699/2016
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur nächsten
Sitzung ihren Beitrag zur Beschleunigung von Bauleitplanung vorzustellen.

Sachstand zum 30.09.2017:

Die Vorstellung hat bisher nicht stattgefunden. Die Verwaltung schlägt vor, ein
Fachgespräch zu diesem Thema durchzuführen.

Sachstand zum 31.08.2018:

Das Fachgespräch wird in der 2. Jahreshälfte 2018 terminiert.

Beschluss Nr. 618
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016

öffentlich
8.4 Tag der Büdchen - Unsere Büdchen sind Kult(ur)!
AN/1712/2016
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zahlreichen Büdchen im
Stadtbezirk Ehrenfeld sowie anderen Akteuren wie z.B. Stadtmarketing,
KoelnTourismus, der DEHOGA und dem entsprechenden Einzelhandelsverband
einen Tag der Büdchen durchzuführen. Als Vorbild können vergleichbare
Veranstaltungen in der NRW dienen.

Sachstand zum 30.07.2017:

Die Verwaltung prüft derzeit eine mögliche Umsetzung. Die Bezirksvertretung wird
über den weiteren Sachstand informiert.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die Beschlüsse der Bezirksvertretungen 1 und 4 treffen innerhalb und außerhalb der
‚Verwaltung auf eine umfangreiche zu beteillgende Organisationsstruktur. Es gilt
Kräfte aus den Bereichen Eventmanagement, Kulturamt, Ordnungsamt,
Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Kämmerei innerhalb der Verwaltung und
aus den Bereichen CityMarketing, Einzelhandelsverband, DEHOGA und IHK Köln zu
bündeln. Die Federführung für die erste Projektskizze und Abstimmung mit den
einzubinden Akteuren wurde zwischenzeitlich beim Amt für Wirtschaftsförderung
angebunden. Personalkapazitäten stehen hierfür nur im geringen Maße bereit.
Finanzmittel stehen im Haushaltsplan nicht zur Verfügung.

Nach einer Vielzahl von sondierenden Einzelgesprächen mit den bis heute
erkennbaren möglichen Beteiligten ist jetzt ein gemeinsames Auftaktgespräch im
Sinne eines „Runden Tisches“ in Vorbereitung. In diesem Auftaktgespräch sollen die
personellen und finanziellen Möglichkeiten für eine solche Projektidee erörtert und
eine Zeitschiene festgelegt werden. Nach diesem Gespräch wird eine Projektskizze
erstellt und der BV 1 und der BV 4 vorgelegt.

“ Beschluss Nr. 622
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.11.2016

öffentlich

8.1 Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln im Stadtbezirk 4,
Köln-Ehrenfeld, Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingangs
von Bocklemünd Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer
Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem Militärring und der Andreas-
Muhr-Straße
AN/1888/2016

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt beim Rat der Stadt Köln eine Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Köln im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld,
Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingang von Bocklemünd Mengenich
zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem
Militärring und der Andreas-Muhr-Straße. Im Planungsgebiet liegt der unter
Denkmalschutz stehende, historische Gutshof Fettenhof „Zu den drei Höfen“,
Andreas-Muhr-Straße 2.

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld,
Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingangs von Bocklemünd Mengenich
zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem
Militärring und der Andreas-Muhr-Straße, wird wie folgt geändert:

Das Planänderungsgebiet des südlichen Orteingangs von Bocklemünd
Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring und den Straßen
Venloer Straße, Militärring sowie der Andreas-Muhr-Straße wird als Grünfläche, :
mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden, historischen Gutshofes
Fettenhof „Zu den drei Höfen“, Andreas-Muhrstraße 2, ausgewiesen. Die für die
Nutzung als Fläche für Hauptverkehrszüge vorgesehenen Flächen werden auf‘
die bestehenden Straßenverläufe beschränkt.

Sachstand zum 30.09.2017:

Die Vorlage mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans ruht derzeit, da
noch Klärungsbedarf bezüglich der Trassenalternativen für die Verlängerung der
Stadtbahn nach Widdersdorf besteht. Eine Entscheidung über die

. Verlängerungsoptionen der Linie 1 und Linie 4 kann zurzeit nicht getroffen werden,
da zunächst die Ergebnisse des Landes zur Prüfung der aktuell angemeldeten
Projekte zum ÖPNV-Bedarfsplan abgewartet werden müssen. Diese Ergebnisse sind

notwendigerweise in die Entscheidung über eine Flächennutzungsplanänderung
einzubeziehen.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 623
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.11.2016

öffentlich

8.2 Förderung der Elektromobilität
AN/1890/2016 2

Beschluss:

1) Die Verwaltung wird beauftragt, ein (Pilot-) Konzept zur Förderung und Umsetzung
von Elektro-Mobilitäts-Ladestationen im öffentlichen Raum im Bezirk Ehrenfeld zu
erstellen und umzusetzen.

2) Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, prioritär einen Parkplatz auf der
Venloer Straße, zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel, ausschließlich
für Elektroautos auszuweisen und diese gemeinsam mit einer leistungsfähigen
Elektro-Ladestation auszustatten, die ausschließlich mit Strom aus regenerativen
Energiequellen betrieben wird. Die Parkplätze sollen dementsprechend
gekennzeichnet werden.

Sachstand zum 10.07.2017:

Derzeit wird ein integriertes Elektromobilitätskonzept für Köln durch die Verwaltung
und RheinEnergie erarbeitet (AN/0820/2016 und 1275/2017). Dieses wird ein
Standortkonzept für E-Ladeinfrastrukturen im öffentlichen Straßenland beinhalten.
Das Konzept wird eine Gliederung nach Bezirken vorsehen.

Initiativen der Bezirke zur Schaffung von Konzepten, Infrastrukturen und zur
Bereitstellung von Fahrzeugen werden dabei berücksichtigt. Der in Rede stehende
Standort wird im Rahmen der Erstellung des stadtweiten Standortkonzeptes
hinsichtlich seiner Eignung und Realisierbarkeit geprüft. Die Bezirke werden in die
Konzepterarbeitung eingebunden.

Die Ladeinfrastrukturen von RheinEnergie und RWE in Köln werden bereits mit
Ökostrom aus ausschließlich erneuerbaren Energien versorgt. Dies ist auch künftig
vorgesehen.

Mit der Schaffung von E-Ladeinfrastrukturen im öffentlichen Straßenland soll eine
entsprechende Kennzeichnung der dazugehörigen Stellflächen einhergehen.

Sachstand zum 30.04.2018:

Die Verwaltung hat aufgrund einer Anfrage im April 2018 folgenden Sachstand
mitgeteilt:

Durch mehrere Beschlüsse des Rates der Stadt Köln sowie seiner Ausschüsse
wurde in den vergangenen Monaten definiert, mit welchen Maßnahmen die
Elektromobilität in Köln gefördert werden soll. Die Verwaltung sieht es als
konzeptionelle Aufgabe, diese Beschlüsse integriert umzusetzen und so-mit

Synergien zwischen den Einzelbeschlüssen zu erzielen. Die sich daraus ergebende
Strategie zur Förderung der Elektromobilität in Köln umfasst folgende vier
Schwerpunkte:

a; Förderurig der Elektromobilität mit individuell genutzten Fahrzeugen

Der Rat hat die Verwaltung am 10.05.2016 beauftragt 400 Stellplätze auf Flächen im
öffentlichen Straßenland mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Pkw und Fahrräder)
auszustatten (Antrags-Nr. AN/0820/2016).

Weiterhin ist geplant, vergünstigende Sonderregelungen bei der Nutzung der von der
Stadt Köln bewirtschafteten Parkflächen durch E-Fahrzeuge zu gewähren. Derzeit
wird der Entwurf einer entsprechenden Modifikation der Gebührenordnung für die
Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland erarbeitet.

Durch die Einrichtung von Mobilstationen soll der Wechsel zwischen den einzelnen
Verkehrsmitteln vereinfacht und damit die Nutzung der Verkehrsmittel des
Umweltverbundes attraktiviert werden. Zur Basisausstattung dieser Mobilstationen,
von denen drei bereits im Kölner Stadtgebiet eingerichtet wurden, gehört auch die
Ladeinfrastruktur für Individualfahrzeuge.

b. Förderung der Elektromobilität im Öffentlichen Personennahverkehr

Der Rat hat die Verwaltung am 11.07.2017 beauftragt, gemeinsam mit der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) einen Plan zur Umstellung des Linienbusnetzes auf
Elektrobusse vorzulegen (Antrags-Nr. AN/1008/2017). Dieses Konzept, für dessen
Umsetzung der KVB bereits ein Förderbescheid zur Anschaffung von 50
batteriebetriebenen Bussen vorliegt, wird den städtischen Gremien in Kürze zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.

c. Förderung der Elektromobilität in der Stadtverwaltung sowie bei den
städtischen Unternehmen

Am 19.01.2016 wurde vom Verkehrsausschuss der Beschluss gefasst, bei Neu- und
Ersatz-beschaffungen von städtischen Fahrzeugen zu prüfen, ob elektrische Antriebe
bei diesen Beschaffungen in Frage kommen können (Antrags-Nr. AN/1106/2015).
Die Verwaltung hat in der Sitzung am 21.03.2017 in einer Analyse aufgezeigt,
welches Potenzial zur Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte vorliegt (Vorlagen-
Nr.: 0147/2017). Mittlerweile gibt es von Seiten des Landes NRW und des Bundes
umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen. In der
Antwort zu Frage 4 ist ausführlich dargestellt, welche konkreten Ak-tivitäten von
Seiten der Verwaltung zur Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte auf E-
Fahrzeuge unternommen werden.

d. Förderung der Elektromobilität in Unternehmen der freien Wirtschaft

In Köln wurden und werden besondere Anstrengungen unternommen, um
Carsharingangebote auf Elektrofahrzeuge umzustellen: Zum einen können
Carsharinganbieter öffentliche Park-flächen mit E-Fahrzeugen kostenfrei nutzen
(siehe auch Vorlagen-Nr.: 3020/2017) und zum anderen können für diesen
Einsatzzweck Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland errichtet werden. Neben
diesen lokalen Rahmenbedingungen haben die Fördermöglichkeiten auf Bun-des-
und Landesebene dazu beigetragen, dass ein in Köln agierendes

Carsharingunternehmen bereits in 18 Kölner Ausleihstationen insgesamt 32
Elektroautos anbietet. .

Um die Möglichkeiten der Förderung zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen
aufzuzeigen, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Industrie- und
Handelskammer zu Köln, der Kreis-handwerkerschaft Köln, dem Deutschen Hotel-
und Gaststättenverband Nordrhein und dem Handelsverband NRW am 20.03.2018
eine Informationsveranstaltung für interessierte Firmen der freien Wirtschaft
organisiert. 3

Voraussetzung für die Schaffung der 400 Ladepunkte im öffentlichen Raum ist die
Erstellung eines Standortkonzepts. Der Vertrag zur Erarbeitung dieses
Ladeinfrastrukturkonzepts wird in Kürze unterzeichnet. Die Fertigstellung des
Konzepts ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen. Bei der Konzepterstellung
werden die bereits getätigten Beschlüsse hinsichtlich der Prüfung bestimmter
Standorte zur Einrichtung von Ladestationen berücksichtigt.

Bei der Einrichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenland sind eine ganze
Reihe von Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Deshalb konnten bislang nur
einzelne Stationen im Rahmen von Pilotprojekten installiert werden. Diese
Ladestationen befinden sich zum einen in den drei Mobilstationen am Charles-de-
Gaulle-Platz, am Bahnhof Messe/Deutz, in der Stegerwaldsiedlung und am Bahnhof
Mülheim und zum anderen an der Neusser Straße in Nippes. All diese Stationen
wurden im Rahmen des Programms „Smart City Cologne“ eingerichtet.

Der Bebauungsplan stellt in der Regel kein geeignetes Instrument dar, um die
Elektromobilität zu fördern, da er in erster Linie rechtsverbindliche Festsetzungen zur
baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke sowie für die städtebauliche
Ordnung enthält, nicht aber die technische Ausstattung einzelner Gebäude regelt.
Bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere verfolgt die Verwaltung die Strategie,
möglichst stadtverträgliche Mobilitätsformen zu fördern. Zum Beispiel wird derzeit für
das Ent-wicklungsgebiet „Mülheim Süd“ ein Mobilitätskonzept erarbeitet, in dem die
Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes sowie ein leichter Wechsel
zwischen den Verkehrsträgern gezielt gefördert werden sollen. In diesem
Zusammenhang ist im Entwicklungsgebiet die Einrichtung von Mobilstationen
vorgesehen, an-denen auch elektrisch betriebene Verkehrsmittel (E-Leihautos und -
Fahrräder) verfügbar sein sollen. Auch soll es hier die Möglichkeit geben, elektrische
Individualfahrzeuge aufzuladen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von der
Investitionsbereitschaft der Projektentwickler und den Regelungsmöglichkeiten durch
städtebauliche Verträge im Rahmen der Bauleitplanverfahren abhängig.

Die Verwaltung informiert sich kontinuierlich über aktuelle Förderaufrufe des Bundes
und des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf Grund der sich teilweise
überschneidenden Fördertatbestände mit unter-schiedlichen Fördersätzen, -
bedingungen und -zielgruppen sowie der teilweisen Kumulationsverbote zwischen
Bundes- und Landesförderprogrammen ist die Auswahl einer passenden Förderung
nicht trivial.

Eine Koordinierung erfolgt durch das Büro der Oberbürgermeisterin und das
Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Die konkrete Antragstellung zu
Förderaufrufen wird entsprechend der Zuständigkeiten und wegen der jeweils zu

erbringenden komplementären Mittel den betroffenen Ämtern zugewiesen (vgl. auch
Vorlagen-Nr. 0260/2018). Die Verwaltung hat eine Serie von verwaltungsinternen
Veranstaltungen durchgeführt, um die eigenen Dienststellen sowie die städtischen
Eigenbetriebe über diese Förderaufrufe zu unterrichten und Unterstützung bei der
Antragstellung zu bieten. Bei Bürgeranfragen verweist die Verwaltung auf
entsprechende Informationsangebote des Landes.

Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 — 2020“ des Bundes gibt es
mehrere Förder-aufrufe mit Bezug zur Elektromobilität bzw. sind weitere Aufrufe
vorgesehen. Zum 31.01.2018 endete die Antragsfrist für den Förderaufruf „Förderung
von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötig-ten Ladeinfrastruktur". 4

Von Seiten der städtischen Dienststellen und der städtischen Unternehmen wurden
Fördermittel im Gesamtumfang von 4,7. Mio. Euro für folgende Posten baantragl;
Beschaffung von 203 Elektrofahrzeugen, davon

o 12 Fahrzeuge der Klasse L (Krafträder und Leichtkraftfahrzeuge),

o 76 Fahrzeuge der Klasse M (Pkw und Kleinbusse),

o 82 Fahrzeuge der Klasse N (Lkw und Lieferfahrzeuge) und

o 33 Sonderfahrzeuge.

Umrüstung von zehn Fahrzeugen und

Errichtung von 154 Ladesäulen, davon

0 81 öffentlich zugänglich und

o 73 nicht öffentlich zugänglich.

Da aktuell noch Förderaufrufe offen sind und weitere im Laufe des Jahres
veröffentlicht werden, wird sich die Anzahl der zu beschaffenden Elektrofahrzeuge
voraussichtlich noch weiter erhöhen.

In der bis zum 30.06.2018 laufenden Förderperiode „Sofortprogramm
Elektromobilität" der Landesregierung wurden seitens der Dienststellen oder
städtischen Eigenbetriebe bisher keine Anträge eingereicht. Eine
Komplementärfinanzierung von Fahrzeugen, die im Bundesprogramm beschafft
werden, wird noch geprüft. In den kommunalen Dieselgipfeln der Bundesregierung
wurde eine Kumulation zwischen Bundes- und Landesmitteln in Aussicht gestellt; die
Förderrichtlinien des Landes sehen aktuell jedoch ein Kumulationsverbot vor.

Beschluss Nr. 626
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017

öffentlich
8.1 Nachpflanzung von Bäumen auf öffentlichem Grund
AN/0044/2017 j
Beschluss:

Folgende Standorte, an denen das Grünflächenamt in letzter Zeit Bäume gefällt hat,
um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, sollen im Frühjahr 2017 mit
neuen Bäumen bepflanzt werden: auf dem Spielplatz Hansemannstraße, auf der
Lenaustraße, in der Hardschen Grube in Vogelsang, auf dem Alten Friedhof‘
Feltenstraße und auf der Subbelrather Straße (zw. Myliusstr. und Peter-Bauer-Str.).
Auch auf der Subbelrather Straße (gegenüber Hausnr. 533) soll ein neuer Baum
gepflanzt werden, da hier ein Baum bei einem Verkehrsunfall vollständig zerstört
wurde. Die Bezirksvertretung ist über Baumfällungen weiterhin im Vorhinein zu
informieren. Bei den Neupflanzungen sind die Beschlüsse zur essbaren Stadt zu
berücksichtigen.

Sachstand am 31.08.2018:

Auf dem Spielplatz Hansemannstr. können keine Bäume gepflanzt werden. Die
Bäume in der Hartschen Grube wurden 2017 gepflanzt. Subbelrather Str. (zwischen
Myliusstr. und Peter-Bauer-Str.) und auf der Subbelrather Straße (geg. Haus-Nr. 533)
sind gepflanzt.

Beschluss Nr. 627
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017

öffentlich
8.2 Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf
AN/1886/2016
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans
Nummer 63471/04 mit gestalterischer Festsetzung zur Planung des Rochusplatzes in
Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einrichtung eines
Marktplatzes nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600
qm), eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine
Wegeverbindung der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im
Zusammenhang mit der Umsetzungsplanung für den Kreisverkehr an der Kreuzung
Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße mitzuplanen. Jeder bauliche Eingriff in den
öffentlichen Raum an dieser Stelle soll auf seine Verträglichkeit mit einer
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung geprüft
werden (Kanäle, Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.).

Sachstand zum 31.08.2018:

Als Plangrundlage wurde seitens des Vermessungsamtes ein örtliches Aufmaß angefertigt.
Für das Bauvorhaben der GAG wurden als vorbereitende Maßnahme die zu entfernenden
Bäume gefällt. Am 12.07.2018 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, um
über das Planungskonzept für den Rochusplatz und den aktuellen Planstand des GAG-
Neubaus zu berichten. Parallel wird verwaltungsintern das Bedarfsfeststellungsverfahren
eingeleitet. Der Förderantrag soll im Herbst 2018 gestellt werden, hierfür müssen die
Entwurfsplanung und die Kostenberechnung vorliegen. Der Umbau des Rochusplatzes soll
nach Fertigstellung des Neubaus der GAG, voraussichtlich ab Ende 2020, erfolgen.

Jahresbericht 2017 Teil 2

43756 Zeichen

Beschluss Nr. 261

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.12.2009

9.6 Bäume RheinEnergie
Beschluss:

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, Ersatzpflanzungen der gefällten Bäume
für den Neubau der RheinEnergie-Verwaltung sicherzustellen.

Sachstand 28.02.2011
Es liegt noch kein Sachstand vor.
Sachstand zum 31.01.2013:

Eine Entscheidung über die Zahl der Ersatzpflanzungen wurde noch nicht getroffen.
Die Bezirksvertretung wird hierüber gesondert informiert.

Sachstand 08.08.2014:

Im August 2014 fand auf dem Gelände der Hauptverwaltung der Rheinenergie ein
Ortstermin statt. Die Rheinenergie steht nunmehr genau am Übergang vom 1. zum 2.
Bauabschnitt. Im August werden die Mitarbeiter aus dem alten Verwaltungsgebäude
umziehen und dieses wird danach abgebrochen. Ersatzpflanzungen sind bisher nur
im 1. Bauabschnitt durchgeführt worden. Es wurde vereinbart, dass diese
Ersatzpflanzungen in Plan und Text aufbereitet und danach von der unteren
Landschaftsbehörde überprüft und abgenommen werden. Die Bezirksvertretung wird
dann einen ausführlicheren Bericht erhalten.

Sachstand zum 15.09.2015:

Nach der ursprünglichen Bauplanung der Rheinenergie sollte der Abbruch des alten
Verwaltungsgebäudes im letzten Drittel des Jahres 2014 durchgeführt werden.
Dieser Abbruch steht noch immer aus, der Fortschritt der gesamten Baumaßnahme
ist ins Stocken geraten.

Damit können insbesondere auch die Wiederherstellung der Parkanlage und
Sanierung des Teiches am alten Verwaltungsgebäude mit den im 2. Bauabschnitt
vorgesehenen Ersatzpflanzungen nicht umgesetzt werden.

Im Rahmen der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts hat die Rheinenergie im Jahre
2014 rd. 40 Ersatzpflanzungen vorgenommen.

Sachstand zum 20.07.2017:

Im Juli 2017 fand ein Ortstermin der Unteren Landschaftsbehörde mit Vertretern der
Rheinenergie auf dem Gelände der Hauptverwaltung der Rheinenergie statt, in
dessen Rahmen weitere Ersatzpflanzungen im Zusammenhang mit dem 2.
Bauabschnitt erörtert wurden. Über Art und Umfang der Ersatzpflanzungen wird die
Bezirksvertretung gesondert informiert.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die Verwaltung plant, Art und Umfang der Ersatzpflanzungen in der
Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 30.10.2018 vorzustellen.

Beschluss Nr. 328

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 06.09.2010

9.6 Entfernung eines Stromkastens auf der Leyendeckerstraße _

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Stromkasten auf dem Bürgersteig der
Leyendeckerstraße Höhe Hausnummer 2a entfernen zu lassen, um damit ein
Durchkommen z.B. auch für Eltern mit Kinderwagen zu ermöglichen.
Sachstand 28.02.2011:

Die Rheinenergie prüft zurzeit ob und ggf. wie der Stromkasten versetzt werden
kann.

Sachstand zum 31.01.2012:

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.01.2013:

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 22.08.2014

Es ist vorgesehen, der Bezirksvertretung Ehrenfeld zwei Varianten zur
Beschlussfassung vorzulegen. Die Beschlussvorlage soll der Bezirksvertretung
Ehrenfeld voraussichtlich zur Sitzung am 03.11.2014 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt werden, da zuvor noch weitere verwaltungsinterne

Abstimmungen in der Sache erforderlich sind.

Sachstand zum 31.07.2015

Da das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik die Federführung zur Umsetzung des
Beschlusses übernommen hat, erfolgt eine aktuelle Sachstandsinformation im
Jahresbericht des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik.

Sachstand zum 31.08.2018:

Der Stromkasten wurde versetzt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten,

Beschluss Nr. 356

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 06.12.2010

9.4  Schallschutzwände Haltestelle Ollenhauerring

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die KVB aufzufordern, die mehrfach in den letzen Jahren
zerstörten an der KVB-Haltestelle Ollenhauerring durch attraktive und vandalismussichere
Schallschutzwände auszutauschen.

Sachstand 22.02.2011
Es liegt noch kein Sachstand vor.
Sachstand zum 31.01.2012:

Es handelt sich um eine Maßnahme der Stadt Köln. Die Maßnahme wurde planerisch
abgeschlossen. Ausschreibung, Vergabe und bauliche Umsetzung können erst nach
Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten erfolgen.

Sachstand zum 31.01.2013:

Anfang 2013 sollen die erforderlichen Mittel im Zuge des Baubeschlussverfahrens
bereitgestellt werden. Danach soll die Maßnahme ausgeschrieben und umgesetzt werden.
Die Fertigstellung ist für 2014 geplant.

Sachstand zum 31.01.2014:

Wegen des Verzugs im Planfeststellungsverfahren „Verlängerung Linie 3 —
Bocklemünd/Mengenich“ und der geplanten zeitgleichen Baudurchführung hat sich der
Austausch der Schallschutzwände verzögert.

Vorbehaltlich abschließender Verhandlungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer
wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass ein Planfeststellungsbeschluss vor
der Jahresmitte 2014 vorliegt. Unter dieser Voraussetzung eines
Planfeststellungsbeschlusses soll die Baumaßnahme im Jahr 2015 vor Ort umgesetzt
werden.

Sachstand zum 15.04.2015:

Wegen des Verzugs im Planfeststellungsverfahren „Verlängerung Linie 3 —
Bocklemünd/Mengenich“ und der geplanten zeitgleichen Baudurchführung hat sich der
Austausch der Schallschutzwände verzögert.

Die Verhandlungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer sind weitestgehend
abgeschlossen, so dass seitens der Verwaltung davon ausgegangen wird, dass ein
Planfeststellungsbeschluss in 2015 vorliegt. Unter der Voraussetzung eines rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschlusses in 2015 und gesicherter Finanzierung soll die Baumaßnahme
im Jahr 2016 vor Ort umgesetzt werden.

Sachstand zum 31.12.2016:

Im Rahmen der laufenden Unterhaltung werden zerstörte Glasscheiben gegen Polycarbonat-
Scheiben ausgetauscht, da diese wesentlich vandalismussicherer sind und die vorhandene
Unterkonstruktion der Schallschutzwand verwendet werden kann.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Im Rahmen der laufenden Unterhaltung werden zerstörte Glasscheiben gegen Polycarbonat-
Scheiben ausgetauscht, da diese wesentlich vandalismussicherer sind und die vorhandene

Unterkonstruktion der Schallschutzwand verwendet werden kann.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 370

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.02.2011
9.83  Schnellbus-Verbindung linksrheinisch

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

ob eine linksrheinische Schnellbus-Verbindung in Richtung Norden-Süden geschaffen
werden kann, die insbesondere die nachfolgenden Linien bzw. Haltestellen tangiert:

- Linie 7 (Frechen)

- Linie 1 (Weiden)

- S-Bahn (RE 1, 9, RB 38)

-  Endhaltestelle Linie 4 (Bocklemünd)

-  Endhaltestelle Linie 5 (Sparkasse Am Butzweilerhof)
- S-Bahnhof Longerich (S 6)

- Linie 15 (Chorweiler)

- Linie 12 (Ford/Merkenich)

Sachstand 22.02.2011
Es liegt noch kein Sachstand vor.

Sachstand zum 31.01.2012:

Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld in einer der nächsten Sitzungen eine
Vorlage zur Entscheidung vorlegen.

Sachstand zum 31.01.2013:

Die Prüfung des Vorschlages konnte aufgrund begrenzter personeller Ressourcen bisher
nicht durchgeführt werden.

Sachstand zum 31.01.2014:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 15.06.2015:

Wegen begrenzter personeller Ressourcen in der städtischen Aufgabenträgerschaft ÖPNV
kann dieser Vorschlag erst im Rahmen der turnusmäßigen Fortschreibung des Busteilnetzes
Nord-West untersucht werden.

Sachstand zum 30.07.2017:

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand. Ein Umsetzungszeitraum ist nicht kalkulierbar.

Beschluss Nr. 438

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 23.01.2012

8.5 Sanierung und Ausbau des Kinderspielplatzes "Am Pistorhof"
AN/0014/2012

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den in schlechtem Zustand befindlichen Kinderspielplatz
„Am Pistorhof‘ (genaue Lage siehe Anhang) zu sanieren und auszubauen. Dabei soll der
quadratische Platz von dem losen Kiesbelag befreit und neu befestigt werden. Der Sand im
Sandkasten, der mit Kies durchsetzt ist, sollte dringend ausgetauscht werden, um den
Sandkasten überhaupt wieder bespielbar zu machen. Das einzige Spielgerät auf dem Platz
ist eine alte Wippe. Deshalb sollten verschiedene neue Spielgeräte aufgestellt werden,
mindestens jedoch eine Rutsche und eine Schaukel, dazu Bänke, Papierkörbe etc.

Sachstand zum 31.01.2013:

Aufgrund eingeschränkter Personalressourcen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch
nicht genannt werden.

Sachstand zum 31.01.2014:

Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch
nicht genannt werden. j

Sachstand zum 15.07.2015:

Die Kinderbeteiligung wurde durchgeführt mit Schülerinnen und Schülern des Offenen
Ganztags der Montessori-Grundschule Am Pistorhof. Ein Entwurf liegt vor. Nach
Abstimmung mit allen Akteuren und der Freigabe der Haushaltsmittel kann hier die
Beauftragung zur Lieferung der Spielgeräte erfolgen.

Sachstand zum 30.06.2017:

Der 1. Entwurf sah eine Spielanlage vor, die so bisher noch nicht in Köln aufgestellt wurde.
Trotz intensiver Bemühungen konnten nicht alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden,
so dass mit allen Akteuren gemeinsam vereinbart wurde, eine neue Planung zu erarbeiten.
Dieser Prozess ist noch nicht gänzlich abgeschlossen. .Da aber die Arbeiten weit
fortgeschritten sind und die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird noch in 2017 eine
Beauftragung erfolgen können.

Sachstand zum 30.09.2018:

Die Baumaßnahme Spielplatz Am Pistorhof in Ossendorf ist abgeschlossen.

Nach einer dringend erforderlichen Neugestaltung steht der Spielplatz Am Pistorhof in Köln-
Ossendorf den Kindern wieder zur Verfügung. Eine Holzkombination mit zwei Türmen und
verschiedenen Auf- und Abstiegen ermöglicht vielseitiges Klettern. Auf besonderen Wunsch
ist unter einer Plattform eine kleine Kücheneinrichtung eingebaut. Eine Wippe, ein
Stufenreck, ein Spielhäuschen und zwei verschiedene Schaukel ergänzen das Spielangebot.
Kinder aus dem Wohnumfeld und die engagierte Spielplatzpatin haben mitgeplant. Neue

Sitzauflagen aus Kunststoff auf den vorhandenen Betoneinfassungen verbessern die
Aufenthaltsqualität deutlich.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 441

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 26.03.2012

8.1 Bahnhofskonferenz
AN/0377/2012

Beschluss:

Auf der Bahnhofskonferenz am 19. April 2012 sollen die folgenden - auf BV-Beschlüsse
zurückgehenden — Themen besprochen werden:

1.) Einrichtung eines Fahrradparkhauses/einer Radstation am Ehrenfelder Bahnhof
(Beschluss 29 im Jahresbericht 2012)
2.) Begrünung des Platzes zwischen Subbelrather Straße, Ottostraße und Hüttenstraße
(Beschluss 37)
) Ordnung und Sauberkeit vor den Bahnbögen (Beschluss 111)
) Kundeninformation/Wegweiser am Ehrenfelder Bahnhof (Beschluss 186)
) Neugestaltung des Nordeingangs des Bahnhofs Ehrenfeld (Beschluss 212)
) Gestaltung der Flächen rechts und links der Bahnunterführung an der Venloer Straße
(Beschluss 342)
7.) Gestaltung des Umfeldes Bahnhofs Ehrenfeld/der Bahnbögen (Beschluss 365)
Die Deutsche Bahn wird um Auskunft gebeten, in welchem Umfang der Bahnhof Ehrenfeld
im Rahmen des gemeinsamen Programms von Land und DB gegen Graffiti-Verunreinigung
berücksichtigt wird.
Außerdem soll die Verwaltung der Bahnhofskonferenz exaktes Kartenmaterial, aus dem
hervorgeht, wie die Eigentumsverhältnisse im Bereich der Bahnbögen und des Bahnhofs
Ehrenfeld sind, vorlegen.

3.
4.
5.
6.

Sachstand zum 31.01.2013:

Am 29.04. und 04.10.2012 haben zwei Bahnhofskonferenzen stattgefunden. Den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bahnhofskonferenz wurden die genannten
Beschlüsse der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt und auch bei den Konferenzen
diskutiert. Zu den Ergebnissen der Bahnhofskonferenzen siehe den Sachstand zum
Beschluss Nummer 212.

Sowohl zur ersten Bahnhofskonferenz im April 2012 als auch in der Mitteilungsvorlage
4484/2012 hat die Verwaltung exaktes Kartenmaterial zu den Eigentumsverhältnissen am
Bereich der Bahnbögen und des Bahnhofs Ehrenfeld vorgelegt.

Sachstand zum 31.01.2014:

Am 29.04.2012 und am 04.10.2012 haben zwei Bahnhofskonferenzen in Ehrenfeld
stattgefunden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bahnhofskonferenz wurden die
genannten Beschlüsse zur Verfügung gestellt und auch bei den Konferenzen diskutiert.
Sowohl zur ersten Bahnhofskonferenz im April 2012 als auch in der Mitteilungsvorlage
4484/2012 hat die Verwaltung exaktes Kartenmaterial zu den Eigentumsverhältnissen
vorgelegt.

Eine dritte Bahnhofskonferenz soll einberufen werden, wenn die Ergebnisse einer
Machbarkeitsstudie der DB AG vorliegen hinsichtlich einer möglichen Sanierung der

Feuchtigkeitsschäden in den Bahnbögen. Der Verwaltung liegen zum derzeitigen Zeitpunkt
noch keine Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Die Verwaltung wird dazu bei der DB AG
nachfragen.

Sachstand zum 24.4.2015:

Am 13.5.2015 wird eine dritte Bahnhofskonferenz stattfinden, auf der die Themen des BV-
Beschlusses erneut angesprochen werden sollen.

Sachstand zum 25.04.2017:

Am 13.05.2015 fand eine dritte Bahnhofskonferenz statt, bei der zum Teil die Themen der
BV-Beschlüsse besprochen wurden. Bei der Konferenz stellten Vertreter der DB Netz AG
das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie vor, bei der verschiedene Sanierungsvarianten zur
Behebung der Feuchtigkeitsproblematik in den Bögen untersucht wurden.

Als ein Ergebnis der 3. Bahnhofskonferenz wurde eine AG Hüttenstraße gebildet, um über
mögliche Zwischennutzungen, zukünftige Nutzungen und verkehrliche Aspekte zu
diskutieren. Diese tagte bislang zweimal (Februar und November 2016).

Die Zusage der DB, im 1. Quartal 2017 Angaben zum Ablauf und Zeitplan der Sanierung zu
machen, ist bislang nicht erfolgt.

Trotz mehrmaliger Nachfragen seitens der Verwaltung, gibt es von der DB bislang keine
Aussage zum Zeitplan und zum Ablauf der Sanierung.

Eine vierte Bahnhofskonferenz soll einberufen werden, wenn die DB konkrete Aussagen zur
Sanierung machen kann.

Sachstand zum 31.08.2018:

Da es bisher keine Aussagen der DB zum Zeitplan und zum Ablauf der Sanierungen gibt,
wurde bisher keine 4. Bahnhofskonferenz einberufen.

Herr Bezirksbürgermeister Wirges hat allerdings zur 3. Sitzung der AG Hüttenstraße
eingeladen. Diese ist für den 21.11.2018 terminiert.

Beschluss Nr. 465

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 25.06.2012

8.11 _ Barrierefreier Fußweg zur Nüssenberger Straße
AN/0743/2012

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, den Fußweg vom Ollenhauerring
an der KVB-Haltestelle zur Nüssenberger Straße barrierefrei herzustellen.

Sachstand:

Der Beschluss ist in die verwaltungsinterne Arbeitsliste aufgenommen und wird
entsprechend der personellen Kapazitäten abgearbeitet.

Sachstand zum 01.07.2014:

Da keine Vermessungsunterlagen vorlagen, wurde eine entsprechende Vermessung
beauftragt. Sobald die Vermessungsunterlagen vorliegen, wird mit der Planung begonnen.
Vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung wird eine Fertigstellung im Jahre 2016
angestrebt.

Sachstand zum 31.12.2016:

Aufgrund weiterer notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen konnte mit der Planung
noch nicht begonnen werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die weitere Berichterstattung erfolgt im Jahresbericht des Amtes für Straßen und
Verkehrsentwicklung.

Beschluss Nr. 467

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 25.06.2012

8.13  Infotafel zur Stele von Ansgar Nierhoff am U-Bahnabgang Venloer
Straße/Gürtel
AN/0796/2012

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,

eine Infotafel zur Stele Streckung (Progression) von Ansgar Nierhoff am Standort U-Bahn-
Station Venloer Straße, Köln-Ehrenfeld zu entwerfen und vor Ort anzubringen.

So im gesamtstädtischen Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen, soll die Finanzierung
aus bezirklichen Kulturmitteln erfolgen.

Sachstand zum 31.01.2013:
Die federführende Kulturverwaltung hat die Prüfung aufgenommen.
Sachstand zum 20.08.2015
Die Kulturverwaltung lässt zurzeit einen Textentwurf für die Infotafel durch eine freie
Mitarbeiterin erstellen. Die hierfür entstehen Honorarkosten in Höhe von 150,- € werden
gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 aus den
bezirksorientierten Kulturmitteln übernommen.
Sachstand zum 30.06.2017:
Kulturverwaltung und Bürgeramt arbeiten an der Umsetzung des Beschlusses.
Sachstand zum 30.09.2018:
Folgender Textvorschlag befindet sich derzeit in der Abstimmung mit dem Kulturamt:
Ansgar Nierhoff
Deutscher Stahlbildhauer
1.10.1941 Meschede - 2.8.2010 Köln
Skulptur Streckung (Progression)
1987-1989

Nach erfolgter Abstimmung wird die Verwaltung kurzfristig zu einem Ortstermin mit allen
Beteiligten einladen, um den Standort und die Gestaltung der Infotafel festzulegen.

Beschluss Nr. 487

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.01.2013

8.1 Verlängerung Linie 3

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung nach Vorlage des rechtskräftigen
Baurechts sofort den Beginn der Baumaßnahmen zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 3
einzuleiten.

Sachstand zum 31.01.2014:

Vorbehaltlich abschließender Verhandlungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer
wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass ein Planfeststellungsbeschluss vor
der Jahresmitte 2014 vorliegt. Unter dieser Voraussetzung soll bis zum Jahresende 2014 mit
ersten Baumaßnahmen vor Ort begonnen werden. Ziel ist eine Inbetriebnahme de
Stadtbahn 2015. "

Sachstand zum 15.04.2015:

Die Verhandlungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer sind weitestgehend
abgeschlossen, so dass seitens der Verwaltung davon ausgegangen wird, dass ein
Planfeststellungsbeschluss in 2015 vorliegt. Unter der Voraussetzung eines rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschlusses in 2015 und gesicherter Finanzierung soll die Baumaßnahme
im Jahr 2016 vor Ort umgesetzt werden.

Sachstand zum 31.12.2016:

Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Der Zuwendungsgeber hat einem
vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Baubeginn zugestimmt. Die Ausschreibung der
Hauptbaumaßnahme wird veröffentlicht und im März 2017 submittiert. Im Vorlauf der.
Baumaßnahme wird die anliegende Grundschule ausgelagert und das Waldhaus abgerissen.
Es ist geplant mit der Baumaßnahme im Herbst 2017 zu beginnen.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die anliegende Grundschule würde in den Sommerferien 2017 ausgelagert. Der Abriss des
Waldhauses erfolgte im September 2017. Die Herstellung des zweiten Rettungsweges und
die Lärmschutzmaßnahmen am angrenzenden Gebäude der LEG sind abgeschlossen. Der
Hauptauftrag der Tiefbauarbeiten wurde im September 2017 erteilt. Die Gewerke Elektro und
Metallbau sind ebenfalls beauftragt.

Der Beginn der Arbeiten des Hauptauftrages erfolgte Anfang Januar 2018 und wurde
inzwischen abgeschlossen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Haltestelle ist am
25.08.2018 erfolgt. Im Nachgang zur Baumaßnahme sind noch Ausgleichsmaßnahmen
durchzuführen. Diese Leistungen werden noch ausgeschrieben.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 499

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 17.06.2013

8.2 Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel und
"Heliosgelände

Beschluss:

Im Jahr 2011 hat.der Rat der Stadt Köln die Prioritätenliste für die Anhebung von
Stadtbahnhaltestellen beschlossen.

Die Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel ist darin ab 2014 mit
Fertigstellung 2015 vorgesehen, daher beschließt die Bezirksvertretung Ehrenfeld, dass

1. die Verwaltung den aktuellen Stand der Planung für die Anhebung der
Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel der Bezirksvertretung spätestens nach
der Sommerpause vorstellt.

2. die Planung für diese Stadtbahnhaltestelle im weiteren Verfahren zur Entwicklung des
Heliosgeländes eingebracht wird bzw. beide Planungen harmonisiert werden. Dies betrifft
einerseits die Lage der Stadtbahnhaltestelle und der künftigen Überwege und ggf. eine
daraus resultierende veränderte Lage der Bushaltestelle und andererseits die Überlegungen
für Offnung und Durchwegung des Heliosgeländes.

3. die geplante Ansiedlung der Inklusiven Universitätsschule (IUS) auf dem Heliosgelände
und den daraus resultierenden Schülerverkehr bei der Planung zu berücksichtigen. Dabei ist
insbesondere die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bei der Überquerung des .
Ehrenfeldgürtels zu gewährleisten.

Sachstand zum 31.01.2014:

Die Umsetzung der Barrierefreiheit an der.oberirdischen Haltestelle Venloer Straße / Gürtel
hat sich zum einen dadurch verzögert, dass im Zusammenhang mit der beschlossenen
Prioritätenliste ebenfalls untersucht werden sollte, ob die Haltestellen Subbelrather Straße /
Gürtel und Nußbaumerstraße ggf. zusammengelegt werden können. Dadurch sind diese
beiden Haltestellen in der Bearbeitung vor die Haltestelle Venloer Straße gerückt.

Zum anderen liegt der Grund der Verzögerung an den dortigen beengten Platzverhältnissen,
die einen erhöhten Planungs- und Abstimmungsbedarf erfordern.

Erste Abstimmungen mit anderen Ämtern zur Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer
Straße/Ehrenfeldgürtel haben bereits in 2013 stattgefunden und werden in 2014
weitergeführt.

Sachstand zum 15.04.2015:

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.12.2016:

Im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie zur Bahnsteiganhebung der Haltestellen
entlang der Linie 13 wurden auch verschiedene Varianten an der Haltestelle Venloer
Straße/Gürtel untersucht. Diese Machbarkeitsstudie befindet sich derzeit in Abstimmung.

Sachstand zum 31.08.2018:

In der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.06.2018 wurde unter TOP 8.7 ein
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Maßnahme „Barrierefreier
Ausbau der Linie 13“ (AN/0855/2018) beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den
aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau (Bahnsteiganhebungen) der Linie 13
darzustellen.

Zu diesem Beschluss nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnlinien 5 und 13 zwischen den Haltestellen
NuRbaumerstraße und Berrenrather Straße / Gürtel umfasst folgende Haltestellen:

Nußbaumerstraße
Subbelrather Straße / Gürtel
Venloer Straße / Gürtel
Weinsbergstraße / Gürtel
Oskar-Jäger-Straße / Gürtel
Aachener Straße / Gürtel
Wüllnerstraße

Dürener Straße / Gürtel
Gleueler Straße / Gürtel
Zülpicher Straße / Gürtel
Euskirchener Straße
Berrenrather Straße / Gürtel

Für die beiden erstgenannten Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel
der Stadtbahnlinien 5 und 13 wurde die Planung zu den Bahnsteiganhebungen bereits
beschlossen (Vorlagen-Nr.: 3911/2015). In diesem Zusammenhang wurde darauf
hingewiesen, dass auf dem Ehrenfeldgürtel bezüglich der Rad- und Fußverkehrsführung ein
grundsätzlicher Planungsbedarf besteht. Die zukünftige Verkehrsführung im Straßenraum
sowie der Umgang mit dem ruhenden Verkehr müssen im Rahmen der Planung zur
Bahnsteiganhebung umfassend berücksichtigt werden.

In der im Juni 2016 beschlossenen Prioritätenliste (Vorlagen-Nr.: 0743/2016) wurden
Umsetzungstermine genannt, bis wann ein barrierefreier Ausbau (Bahnsteiganhebungen) für
einen Teil der Stadtbahnhaltestellen entlang der Linie 13 möglich wäre (ursprünglich
angestrebte Fertigstellung in 2020 bzw. 2021).

Zuletzt wurde in der Sachstandsmitteilung aus März 2017 dargestellt, dass eine
Machbarkeitsstudie für die weitere Planung der Bahnsteiganhebungen der
Stadtbahnhaltestellen entlang der Gürtelstrecke erforderlich ist. Diese Studie ist notwendig,
um die verkehrlichen und städtebaulichen Gesamtzusammenhänge zu untersuchen. Das
gemeinsame Ziel von der Stadt Köln und der KVB AG ist eine zeitlich und räumlich
zusammenhängende bauliche Umsetzung.

In den zurückliegenden Jahren sind auf der Linie 13 die Fahrgastzahlen stark angestiegen.
Dies hat zur Folge, dass zeit- bzw. stellenweise und besonders im morgendlichen Berufs-
und Schülerverkehr die Leistungsfähigkeitsgrenze überschritten wird. Um kurzfristig eine
größere Beförderungskapazität zur Verfügung stellen zu können, wurde im Jahre 2017 von
der KVB AG ein Konzept für den Einsatz von Langzügen erarbeitet, die eine
Bahnsteignutzlänge von 60 m benötigen. Deshalb müssen die Machbarkeitsstudien zur
Bahnsteiganhebung, die eine Bahnsteignutzlänge von 50 m zugrunde gelegt hatten,
grundlegend überarbeitet und an die geänderte Bahnsteiglänge angepasst werden. Die
neuen Planungen sind mit den betroffenen Beteiligten noch endgültig abzustimmen.

Die detaillierten Abstimmungen im Bereich der Haltestellen Nußbaumerstraße und
Subbelrather Straße/Gürtel der Stadtbahnlinien 5 und 13 zur Betrachtung des
Straßenraumes und insbesondere zu den benötigten Verkehrsflächen für den Kfz-, Rad- und
Fußverkehr konnten nun mehr abgeschlossen werden. Eine Beauftragung des notwendigen
Verkehrsgutachtens für den Straßenraum im Bereich der Haltestellen NuRbaumerstraße und
Subbelrather Straße/Gürtel wird bis Ende 2018 angestrebt. Danach wird die Verwaltung
einen erweiterten Planungsbeschluss einholen.

Eine neue stadtweite Prioritätenliste zu sämtlichen Aufzugsnachrüstungen und
Bahnsteiganhebungen mit aktualisierten Zeitangaben ist in Vorbereitung und soll bis Ende
2018 den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.

Beschluss Nr. 533

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.01.2014

87 Neubau im Bildungszentrum Ottostraße
AN/0192/2014
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt:

- 1. den Bezirksbürgermeister mit einer zeitnahen Durchführung einer öffentlichen In-
formationsveranstaltung zum Neubau von Kita und Grundschule in der Ottostraße.
Dabei sollen alle beteiligten Ämter anwesend sein und das Projekt inklusive aller
Lärmschutzgutachten sowie Emissionsprognosen vorstellen. Die Veranstaltung soll
im Albertus-Magnus-Gymnasium stattfinden und ist frühzeitig in der Nachbarschaft
anzukündigen.

- 2. die Stadtverwaltung, die Tafel des Verkehrsleitsystems auf der K4 mit einem Dau-
erhinweis auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung zu bespielen.

- 3. die Stadtverwaltung, auf der K4 in den Bereichen Bildungszentrum Ottostraße so-
wie Herkulesstraße in beiden Fahrrichtungen Blitzanlagen zu installieren.

Sachstand 01.07.2015:
Zu 1: Die öffentliche Informationsveranstaltung hat im Herbst 2014 stattgefunden.

Zu 2: Ein dauerhafter Hinweis auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung erscheint nicht
unbedingt erforderlich, da dies auch mit „Blechschildern“ signalisiert wird. Das Vario-Schild
auf der K4 wurde in der Zeit vom 19.05.2015 — 30.06.2015 mit folgendem Text bespielt:
ACHTUNG! Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h

Zu 3: Die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an v.g. Ört-
lichkeit setzte eine sehr aufwendige Abstimmung der bautechnischen Machbarkeit sowie der
straßenverkehrsrechtlichen Zulässigkeit mit den betroffenen Straßenbaulastträgern sowie
der Straßenverkehrsbehörde voraus. Diese Prüfungs- und Abstimmungsprozesse laufen
derzeit. Die BV wird unverzüglich informiert, sobald Rückmeldungen und ein Ergebnis vorlie-
gen.

Sachstand zum 30.06.2017:

Zu 1. und 2.: Kein neuer Sachstand

Zu 3.: Die Prüfungs- und Abstimmungsprozesse laufen wie 2015 dargestellt weiterhin. Die
Verwaltung prüft derzeit die Einführung alternativer Geschwindigkeitsmesssysteme.

Sachstand zum 31.08.2018:

zu 1.: erledigt

zu 2. und 3.: Bereits Mitte 2013 wurde die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von
80 km/h auf

50 km/h angeordnet. Diese wird jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern, insbesondere de-
nen, die von der Autobahn kommend in Fahrtrichtung Innenstadt fahren, nicht beachtet.

Für die Generalsanierung des Herkulestunnels, die ab 2020 umgesetzt werden soll, sind
Lärmschutzmaßnahmen geplant wie der Einbau eines lärmmindernden Asphalts und die
Erneuerung der bestehenden Lärmschutzelemente.

Darüber hinaus sollen weitere bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder flächige
Lärmschutzelemente an den Rampenwänden und organisatorische Maßnahmen geprüft
werden, die geeignet sind, den Lärmschutz zu optimieren.

Die Einrichtung von Blitzern ist nur unter bestimmten Aspekten wie zum Beispiel bei Unfall-
schwerpunkten gestattet. Die Fachverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Polizei und
der Bezirksregierung Köln prüfen, welche Bedingungen am Herkulestunnel gegeben sind.

Beschluss Nr. 543
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.03.2014

8.9 Sauberkeit im Stadtbezirk

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung und.den Bezirksbürgermeister, mit

allen Beteiligten (AWB, lokaler Einzelhandel, Verteiler von kostenlosen Wochenblät-
tern und Werbeprospekten usw.) Gespräche darüber zu führen, wie die Sauberkeit

im Stadtbezirk verbessert werden kann.

Sachstand zum 01.07.2015:

Zwischen dem Bezirksbürgermeister und der AWB findet ein regelmäßiger Aus-
tausch statt. Darüber hinaus wurde mit den Verlegern der kostenlosen Wochenblätter
Kontakt aufgenommen. Zwischenzeitlich ist die Situation besser geworden. Eine qua-
lifizierte Bewertung durch die AWB ist für Ende des Jahres 2015 vorgesehen.

Sachstand zum 30.06.2017:

Zwischen dem Bezirksbürgermeister und der AWB findet weiterhin ein regelmäßiger
Austausch statt. Die Sauberkeit wird in Zusammenarbeit mit der AWB und den
Dienststellen Verwaltung permanent überprüft und kontinuierlich verbessert.

Sachstand zum 31.08.2018:

1. Zwischen dem Bezirksbürgermeister und der AWB findet weiterhin ein regelmäßi-
ger Austausch statt.

2. Die neuen Reinigungsverträge der Stadt Köln mit der AWB wurden in der Sitzung
des Rates am 20.03.2018 beschlossen. In Ziffer 3 wurde beschlossen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der AWB geeignete Projekte und Maß-
nahmen zu initiieren, um die Stadtsauberkeit in Köln weiter zu verbessern.“

3. Aufgrund der Neuorganisation des Bezirksordnungsdienstes für die Aufgabenstel-
lung „Sauberkeit“ an die bezirkliche Dienstgruppe des zentralen Ordnungsdienstes
übertragen. Bürgeramt, Ordnungsdienst arbeiten in dieser Frage eng mit der AWB
zusammen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Sauberkeit im Stadtbezirk zu
erreichen. Die Bezirksvertretung wird im Rahmen von Erfahrungsberichten regelmä-
ßig über die Arbeit informiert.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 545
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.04.2014

8.1 Öffentliche Toilette für den Ehrenfelder Friedhof
AN/0514/2014

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Gebäudewirtschaft zeitnah zu prüfen,
ob die bestehende Toilettenanlage barrierefrei saniert werden kann, oder eine neue
barrierefreie Stein-auf-Stein Toilettenanlage auf dem Ehrenfelder Friedhof zu errich-
ten.

Das provisorische Toilettenangebot ist bis dahin aufrecht zu erhalten.
" Sachstand zum 15.07.2015:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 30.08.2017:

Die bestehende Toilettenanlage an der Piusstraße ist barrierefrei nutzbar. Es bedarf
dahingehend keiner weiteren Sanierungsarbeiten. Die Investition in eine feste Toilet-
tenlösung ist im Hinblick auf die Nachfrage der Besucher des Friedhofs und im Hin-
blick auf die Gebührenentwicklung wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Friedhofsver-
waltung ist bereit, die derzeit bestehende mobile Lösung trotz der eher geringen
Nachfrage langfristig sicherzustellen. Es wird kurzfristig geprüft, ob zur optischen
Aufwertung ergänzend eine Einhausung nach dem Modell der Toiletten in ausge-
wählten Grünanlagen vorgenommen werden kann.

Sachstand zum 30.04.2018:

Auf die Sachstandsmitteilung zum 30.08.2017 wird verwiesen. Die mobile Toilette
wurde mit einer Holzverkleidung eingehaust.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 547
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.04.2014

8.5 Baum Ersatzpflanzung / Geisselstr.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Beet der Geisselstraße gegenüber dem Wohn-
haus Nr. 103 bzw. 105, den Schadensverursacher für den beschädigten Baum
zu ermitteln und in Regress zu nehmen für die Neupflanzung.

Sachstand vom 30.05.2015:

Der abgestorbene Baum wurde bei der Regelkontrolle ermittelt. Die Vermutung liegt
nahe, dass der Baum durch Bautätigkeit abgestorben ist. Es liegen der Verwaltung
keine Beweise oder Zeugenaussagen vor, so dass gegen einen Schadenverursacher
ermittelt werden kann. Ein Regress ist somit nicht möglich.

Der Beschluss ist so nicht umsetzbar.

Nach Sicherstellung der Finanzierung kann der Baum in der Pflanzperiode
2015/2016 ersatzgepflanzt werden.

Sachstand zum 30.06.2017:

Pflanzung des Baumes erfolgt im Herbst 2017.
Sachstand zum 31.08.2018:

Der Baum wurde im Frühjahr 2018 nachgepflanzt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 570

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.12.2014

8.3 Ausweisung eines neuen Festplatzes für den Bereich Bickendorf/Ossendorf
AN/1670/2014

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für die Ausweisung eines neuen Festplatzes für
den Bereich Bickendorf/Ossendorf als Ersatzfläche anstelle des Rochusplatzes auszuweisen.

Sachstand zum 24.4.2015:

Derzeit laufen interne Abstimmungen in der Verwaltung zu dem Prüfauftrag. Das Ergebnis
wird der Bezirksvertretung in einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt.

Sachstand zum 30.06.2017:

Die internen Abstimmungen in’der Verwaltung zu dem Prüfauftrag laufen und sind noch nicht
abgeschlossen.

Sachstand zum 31.10.2018:

Beim Neubau des Ossendorfbades ist im Bereich der neu entstandenen Parkplätze eine
neue Festplatzfläche mit ausgebaut worden. Diese kann über die KölnBäder GmbH
angemietet werden (vgl. Mitteilung 4028/2010 aus der Sitzung am 04.10.2010).

Eine erneute Prüfung hat ergeben, dass der Stadtbezirk Ehrenfeld inzwischen so
hochverdichtet ist, dass so gut wie öffentliche Freiflächen mehr vorhanden sind. Aufgrund
dessen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, eine weitere Ersatzfläche, neben der bereits
vorhandenen, auszuweisen.

Beschluss Nr. 572

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.12.2014

8.10 Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße
AN/1676/2014

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung einen Bebauungsplan im
vereinfachten Verfahren für die Halmstraße in Köln Ehrenfeld zu erstellen. Ziel soll es sein,
dass die Vorgärten in dieser Straße gärtnerisch gestaltet bleiben und nicht in Parkflächen
umgewandelt werden.

Sachstand zum 24.4.2015:

Das Bebauungsplanverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Daher noch kein neuer
Sachstand.

Sachstand zum 30.06.2017:

Von 61 wurde im Vorfeld vor einer Einleitung des Verfahrens eine detaillierte
Bestandsaufnahme und Fotodokumentation erstellt (Ende 2015/Anfang 2016). Ergebnis war,
dass ein Großteil der Vorgärten bereits versiegelt ist. Die daran anschließende juristische
Prüfung hat ergeben, dass daher ein Bebauungsplan zur Sicherung der Vorgärten nicht
mehr rechtssicher aufgestellt werden kann. In einer der nächsten Sitzungen der BV
Ehrenfeld soll das Ergebnis der Prüfung detailliert mitgeteilt werden.

Sachstand zum 20.09.2018:

Aus Kapazitätsgründen wurde das Ergebnis der Prüfung der BV 4 leider noch nicht
vorgelegt. Dies soll jedoch Ende 2018/Anfang 2019 geschehen.

Beschluss Nr. 574
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.02.2015

öffentlich
8.7 S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd
AN/0163/2015
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Stadt Köln und die Geschäftsführung der
Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) auf, gemeinsam die erforderlichen
Untersuchungen zur Realisierung der S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd
durchzuführen sowie weitere Planungsschritte für die Anbindung der Strecke Köln-
Mönchengladbach an die S-Bahn Düren-Köln voranzutreiben.

Sachstand zum 30.06.2017:

Der NVR hat gemeinsam mit der Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr eine Machbarkeitsstudie zur genannten S-Bahnlinie
inklusive der Einrichtung eines möglichen Haltepunkts in Auftrag gegeben. Die
Ergebnisse liegen in der ersten Jahreshälfte 2017 vor und werden nach Auswertung
der BV alsdann vorgelegt.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die im Sachstand zum 30.06.2017 benannte Machbarkeitsstudie befindet sich laut
Auskunft des NVR im Endstadium der Fertigstellung. Es liegt bislang eine Version mit
Stand vom 21. Juli 2017 vor, bei der allerdings ein mittlerweile veraltetes Verfahren
zur Nutzen-Kosten-Bewertung verwendet wurde. Die Einarbeitung des neuen
Bewertungsverfahrens erfolgt derzeit. Vorab kann die Aussage bereits getroffen
werden, dass der Nutzen-Kosten-Faktor größer 1 sein wird. Der Haltepunkt Köln-
Bocklemünd ist zur Realisierung vorgesehen.

Beschluss Nr. 577
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015

öffentlich

8.1 Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. Schlachthof)
AN/0567/2015

Beschluss:

Die Stadtverwaltung und die zuständigen politischen Gremien (Rat und Stea) sollen
umgehend die Planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit auf dem
Grundstück Liebigstraße 201, dessen östl. Teil sich heute in Privateigentum befindet
und dessen westl. Teil der Stadt Köln gehört und an den benachbarten
Privateigentümer als Parkplatz vermietet ist, Wohnbebauung mit einem Anteil von
mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau und einer Kindertagesstätte realisiert
werden können.

Sachstand zum 25.04.2017:

Für das Areal liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage für die Errichtung von
Wohnungsbau, Gewerbe und einer Kindertagesstätte vor. Derzeit wird die
Bauvoranfrage geprüft, die Beurteilung erfolgt nach $ 34 BauGB. Der Bauherr plant
insgesamt 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau (der Anteil auf dem derzeit noch
städtischen Grundstück liegt bei 30%). Der Anteil an öffentlich geförderten
Wohnungen sowie die Errichtung der Kita sollen durch den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages gesichert werden.

Sachstand zum 21.09.2018:

Die Bauvoranfrage wurde im August 2017 positiv beschieden. Mit dem Antragsteller
wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem sich der Antragsteller
verpflichtet, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie eine Kindertagesstätte
zu errichten.

Nach Kenntnisstand der Verwaltung wird das Grundstück vom Eigentümer derzeit
zum Verkauf angeboten.

Beschluss Nr. 578
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015

öffentlich

8.3 Soziale Erhaltungssatzung/ Milieuschutzsatzung
AN/0555/2015

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,

(1) die Indikatoren ihres Bewertungskatalog vorzustellen, mit dem sie den Erlass von
Erhaltungsschutzsatzungen überprüft

(2) darzulegen, welche dieser Indikatoren bereits vom Amt für Stadtentwicklung und
Statistik erhoben werden, bzw. von vorhanden Datenbeständen ableitbar sind?

(3) zu überprüfen, inwieweit diese Indikatoren auf den Stadtbezirk Ehrenfeld angewandt,
den Erlass einer Erhaltungssatzung für bestimmte, zu benennende Stadtviertel
notwendig machen

Sachstand zum 30.06.2017:

Anhand der von der Verwaltung stadtweit durchgeführten Voruntersuchung zur Identifikation
von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen sind Gebiete mit
möglichem Handlungsbedarf identifiziert worden, darunter auch das Severinsviertel. Am 9.
Februar 2017 wurde der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung
gemäß $ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Untersuchungsgebiet
Severinsviertel dem Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln zur Beratung
vorgelegt (Ds. Nr. 4320/2016). Nachrichtlich: Die Beschlussfassung durch den
Stadtentwicklungsausschuss ist am 9. Februar 2017 erfolgt. Die Beschlussvorlage beinhaltet
als Anlage 3 auch die Erläuterung der Vorgehensweise zur Identifikation der
Verdachtsgebiete, inklusive der angewendeten Indikatoren. Die Verwaltung führt die
stadtweite Voruntersuchung zukünftig jährlich als Dauerbeobachtung durch. Werden bei der
Voruntersuchung Stadtviertel aus dem Bezirk Ehrenfeld identifiziert, wird die
Bezirksvertretung in den weiteren Beratungsprozess eingebunden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die Verwaltung hat auf den Beschluss am 14.12.2015 mit einer Stellungnahme (Ds. Nr.
3265/2015) geantwortet. Zudem wurde ebenfalls am 14.12.2015 im Rahmen eines Vortrages
zur Mitteilung „Verfahrensvorschlag zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in Köln“ (Ds.
Nr. 2803/2015) nochmals auf den Beschluss bzw. dessen Beantwortung eingegangen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 581
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015

öffentlich

8.11 Wiederaufstellung der abgebauten Tischtennisplatten auf dem freien
Platz (Spielplatz) am Rosengarten.
AN/0564/2015

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die im Zuge der
Sanierung abgebauten Tischtennisplatten auf dem zentralen Platz (Spielplatz) am
Rosengarten wieder aufzustellen.

Sachstand zum 31.12.2016:

Entsprechend der im Fachgespräch am 20.09.2016 zwischen Verwaltung und Politik
getroffenen Vereinbarung wird die Verwaltung die Tischtennisplatte zeitnah wieder
aufstellen, sofern die Bezirksvertretung Ehrenfeld hierfür Stadtverschönerungsmiittel
zur Verfügung stellt. Im Anschluss kann der Beschluss für erledigt erklärt werden.

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in der Sitzung am 08.05.2017 die
entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird die
Tischtennisplatte zeitnah wieder aufstellen.

Sachstand zum 30.09.2018:
Die Tischtennisplatten wurden inzwischen aufgestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 582
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015

öffentlich
8.13.1 Verdichtung des Fahrplantaktes der Linie 4
AN/0719/2015
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Rat, die KVB zu beauftragen, die Taktung
der Linie 4 in den Abendstunden dahingehend auszuweiten, dass die Linie 4 nicht
wie derzeit in Bickendorf endet, sondern bis nach Bocklemünd durchfährt.

Sachstand zum 30.07.2017:

Die Verwaltung wird zur Sitzung am 11.09.2017 eine Beschlussvorlage einbringen.
Sachstand zum 03.05.2018:

Die von der Verwaltung zur BV-Sitzung am 11.09.2017 eingebrachte Vorlage mit der
Vorlage Nr. 2343/2017 wurde entgegen des BV-Beschlusses am 10.10.2017 vom
Verkehrsausschuss unverändert beschlossen. Daher wird die Linie 4 in den
Abendstunden nach Bocklemünd nicht verlängert.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 583
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015

öffentlich
8.5 Aufstellung von Bürgerinformationstafeln der Bezirksvertretung in den
Stadtteilen Ehrenfelds
AN/1128/2015
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Stadtteilen Ehrenfeld, Neuehrenfeld,
Bickendorf, Vogelsang, Bocklemünd/Mengenich und Ossendorf je eine
Bürgerinformationstafel aufzustellen, die über die aktuellen Sachstände der
Bezirksvertretung informiert.

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Verwaltung hat per Mitteilung in der Sitzung am 07.11.2016 einen
Sachstandsbericht erteilt. Auf dieser Grundlage läuft derzeit die Beschaffung der
Bürgerinformationstafeln.

Sachstand zum 30.09.2018:

Mit dem Bürgerzentrum Ehrenfeld wurde vereinbart, dass ab sofort Informationen der
Bezirksvertretung in die bestehenden Schaukästen an der Venloer Straße
ausgehangen werden können.

Für den Informationskasten für Bickendorf/Ossendorf waren noch Abstimmungen mit
der Denkmalpflege und der Bauaufsicht notwendig. Diese stehen kurz vor der
Klärung.

Für Bocklemünd/Mengenich wird noch ein geeigneter Standort gesucht. Bis dahin
wird eine Kooperatiom mit dem Bürgerverein Bocklemünd/Mengenich angestrebt.

Jahresbericht 2017 Teil 1

44164 Zeichen

UNERLEDIGTE BESCHLÜSSE

(ohne Beschlüsse in Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik)

30 Reaktivierung des Haltepunktes für den schienengebun- |66 (ab dem 2004 | offen
denen Personennahverkehr in Bocklemünd 01.01.2017,
davor 15)
38 U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße 69 2005 | offen
52 Begrüntes Fuß- und Radwegesystem gem. Rahmenpla- [67 2006 | offen
nung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld
53 Straßenbahnanbindung nach Widdersdorf über Linie 4 66 (ab dem 2006 | offen
01.01.2017,
davor 15
58 Spielplatz Silbermöwenweg ; 512 2006 | offen
95 Spielplatz Am Rosengärtchen 512 2008 | offen
125 Trafohäuser Ecke Hüttenstraße/Subbelrathter Straße VI - Stadt- 20083 | offen
raumma-
nagement
201 Gleisbettnaturierung auf dem Ehrenfeldgürtel 69 2009 | offen
226 Spielgerät Kwattapark 2009 | offen
261 Bäume Rhein-Energie 2009 | offen
328 Entfernung eines Stromkastens auf der Leyendeckerstra- | Rheinenergie, |2010 | erledigt
Re
356 Schallschutzwände Haltestelle Ollenhauerring 2010 | erledigt
370 Schnellbus-Verbindung linksrheinisch 66 (ab dem 2011 | offen
01.01.2017,
davor 15
438 Sanierung und Ausbau des Kinderspielplatzes "Am Pis- [512 2012 | erledigt
torhof"
AN/0014/2012
441 Bahnhofskonferenz 61 2012 | offen

AN/0377/2012
Barrierefreier Fußweg zur Nüssenberger Straße

2012 | offen

AN/0743/2012
467 Infotafel zur Stele von Ansgar Nierhoff am U-Bahnabgang offen
Venloer Straße/Gürtel
AN/0796/2012
487 Verlängerung Linie 3 2013 | erledigt
499 Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Stra- offen
ße/Ehrenfeldgürtel und "Heliosgelände
533 Neubau Bildungszentrum Ottostraße 26, 40 offen
66, 32
543 Sauberkeit der Stadtbezirke BBM 2014 | erledigt

545 Öffentliche Toilette für den Ehrenfelder Friedhof 2014 | erledigt

671/69
[547 Baum Ersatzpflanzung / Geisselstr. 67 [2014 | erledigt

2

feld

570 Ausweisung eines neuen Festplatzes für den Bereich 61 2014 | offen
Bickendorf / Ossendorf

572 Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße 61 2014 | offen

574 S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd 69 2015 | offen

577 Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. 61 2015 | offen
Schlachthof)

578 Soziale Erhaltungssatzung/ Milieuschutzsatzung 15 2015 | erledigt

BE Wiederaufstellung der abgebauten Tischtennisplatten auf | 51 2015 | erledigt
dem freien Platz (Spielplatz) am Rosengarten

582 Verdichtung des Fahrplantaktes der Linie 4 66 (ab dem 2015 | erledigt

01.01.2017,
davor 15)

583 Aufstellung von Bürgerinformationstafeln der Bezirksver- | 02/4 2015 | offen
tretung in den Stadtteilen Ehrenfelds

584 Lärmreduzierung durch Akustikdecken im Schulgebäude |40 2015 | offen
Baadenberger Straße in Neuehrenfeld

585 Säuberung und Anstrich der Eisenbahnunterführungen 69, HGK 2015 | offen
nach Vogelsang &|

590 Umsetzung des Prioritätenbeschlusses zur Errichtung von | 52 2015 | offen
Kunstrasenplätzen
hier: Bezirkssportanlage Everhardstraße

591 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Ehren- |51 2015 | offen
feld

595 Mobile Toilettenanlage 69 2015 | offen

598 Prüfantrag: Überquerung Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel offen

600 Alternativ-Planungen für den Ausbau der Bezirkssportan- |52 2016 | offen
lage Prälat-Ludwig-Wolter

601 Vorstellung Ergebnisse Essbare Stadt — Essbares Ehren-

Br in Ehrenfeld voranbringen

603 Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes der Herbig- 63 2016 | offen
Haarhaus-AG durch SEGRO

604 Wohnen mit Parkblick — Lärmschutzdeckel aus Wohn- Dez. VI 2016 | offen
bauten über der A57

606 Demokratie braucht Information und Transparenz! — Bür- |01 2016 | offen
gerinformationsmonitor der Bezirksvertretung in der War-

Sulgnar des Bürgeramtes Ehrenfeld

607 Abrissmoratorium zum Erhalt des alten Verwaltungsge- 63,48, 4520 2016 | erledigt
bäudes samt vorgelagerter Zaun- und Gartenanlage der
ehemaligen Lackfabrik Herbol/Herbig-Haarhaus AG, Vita-
lisstraße, Köln-Bickendorf

608 Neue Flächen für den Wohnungsbau 15 2016 | erledigt

610 Stadtklimawandel verhindern! — Straßenbäume in der 66, 67 2016 | erledigt
Glasstraße schützen!

612 Öffentliche Veranstaltung zur Neugestaltung der Bezirks- |52 2016 | offen
sportanlage

[613 61 2016 |offen

38

614 Recht auf Bildung ermöglichen! | 5001 2016 | offen
615 Würdiges Erinnern an Deutschlands schandvollste Zeit— |67 2016 | offen
Kriegsgräberanlagen auf dem Westfriedhof sanieren
616 Beschleunigung der Verfahren zum Bebauungsplan 61 2016 | offen
618 Tag der Büdchen - Unsere Büdchen sind Kult(ur)! 1/80 2016 | offen
622 Änderung des FNP, Planänderungsgebiet für den südli- |61
chen Ortseingang von Bocklemünd/Mengenich
623 Förderung der Elektromobilität offen
626 Nachpflanzung von Bäumen auf öffentlichem Grund erledigt
627 Rochusplatz Venloer Straße offen
628 ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf und Pulheim- 69 2017 | offen
Brauweiler über die Stadtbahnlinie 4
629 Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6 erhalten 61 2017 | offen
Mit dem Elektrobus durch Ehrenfeld erledigt
631 Dringlichkeitsantrag Butzweilerhof erledigt
632 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach erledigt
845 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: Temporeduzierung auf der
A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten
633 Kicken am Knast - ein Bolzplatz für Ossendorf! erledigt
[634 Sanierung ohne Verdrängung offen
635 Bescheidenes Gedenken an getötete Zwangsarbei- 4520 2017 |erledigt
ter*innen
636 Vorstellung der Planung zur Sicherstellung der Durchwe- | 15 2017 |offen
gung im „Gleisdreieck“ im Rahmenplanungsgebiet
637 > Informationen über Bauvorhaben verbessern 63 2017 |erledigt
L
638 Fortführung Programm "Attraktivierung von Plätzen" in 61 2017 |erledigt
2018
639 Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung zum Erhalt |23 2017 | offen
_ |der Backsteinhalle Alpener Straße 4-6 vom 20.3.2017
640 Aufhebung einer eingetragenen beschränkten persönli- 23 2017 | offen
chen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln - Takus-
traße 37, 50825 Köln
641 Kinder- und Jugendsitzung in der Bezirksvertretung Eh- |02-4, 51 2017 | offen
renfeld
642 Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln 23, 61 2017 |offen
Ehrenfeld
643 Wohnungsnot bekämpfen — Flächenfraß verhindern (I) 23 2017 |offen
Hier: Die Stadt gestalten —- Kommunales Vorkaufsrecht
konkret anwenden!
644 Wohnungsnot bekämpfen - Flächenfraß verhindern (Il) 23 2017 | offen

de

unerledigte Beschlüsse Stand 31.12.201 7:80

hiervon aus 2004:

aus 2005:
aus 2006:
aus 2008:
aus 20089:
aus 2010:
aus 2011:
aus 2012:
aus 2013:
aus 2014:
aus 2015:
aus 2016:
aus 2017:

1

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oO DD »

17

27:

Vergleich Stand 31.12.206

1

a @ »

NN

13
23

26

Beschluss Nr. 30
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.06.2004, TOP 9.7

Betr.: Reaktivierung des Haltepunktes für den schienengebundenen
Personennahverkehr in Bocklemünd

Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt,

1. zu prüfen, ob in absehbarer Zeit die Wiedereinrichtung eines Haltepunktes
für den schienengebundenen Personennahverkehr in Bocklemünd an der
DB-Strecke Köln Hbf/Grevenbroich sowie weiter nach den Flughäfen Köln-
Bonn bzw. Düsseldorf ermöglicht werden kann;

2. ein Bedienungskonzept für die Linien RE 8 und RB 27 zu erarbeiten;

. 3. die in der Nähe ansässigen Firmen, insbesondere BioCampus, GEZ, WDR
zu befragen, inwieweit von Seiten dieser Firmen mit einer Unterstützung zu
rechnen ist;

4. dafür zu sorgen, dass dieser Haltepunkt in den Nahverkehrsplänen eine
höhere Priorität als bisher erfährt;

5. eine grobe, aber detaillierte Kostenschätzung vorzunehmen und dabei den
möglichen finanziellen Anteil für die Stadt Köln aufzuzeigen.“

Sachstand: (Stand:21.07.2006)

Die Verwaltung hat in Absprache mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) weitere
Informationen zusammengestellt. Der VRS prüft nunmehr, ob er mit den zur Verfügung
gestellten Daten die betriebliche und wirtschaftliche Machbarkeit prüfen kann. DB Netz hat
auf Anfrage der VRS mitgeteilt, dass allein für die Anpassung der Sicherheitstechnik für
einen Bau des Haltepunktes Bocklemünd (Anpassung der Anschaltungen für zwei
Bahnübergänge, zusätzliche Gehwege mit Gehwegschranken bei Nutzung eines
Bahnübergangs als Bahnsteigzugang) Kosten in der Größenordnung von ca. 650.000 Euro
zu erwarten sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Anbetracht der überaus begrenzten Zuschussmittel mit
einer kurzfristigen Realisierung des Haltespunktes nicht gerechnet werden kann.

Sachstand (Stand 01.03.2010):

Kein neuer Sachstand gegenüber 2006. Der Wunsch einer Reaktivierung des Haltepunkts ist
dem für den SPNV zuständigen Zweckverband Nahverkehr Rheinland bekannt.

Sachstand 14.02.2011:

Die Verwaltung hat im Rahmen der Beteiligung an dem derzeit in Aufstellung befindlichen
SPNV-Nahverkehrsplan bereits 2008 ihre Anforderungen dem NVR gegenüber formuliert.

Darin wird u.a. auch die Einrichtung eines SPNV-Haltepunkts in Köln-Bocklemünd angeregt,
obgleich in 2007 eine erste Grobuntersuchung zu dem Ergebnis gelangt war, dass die
Einrichtung dieses Haltepunkts kurz- bis mittelfristig nicht realistisch ist.

Auf Nachfrage der Verwaltung hat der NVR mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Einrichtung
des Haltepunkts Köln-Bocklemünd entsprechend der Anregung der Stadt Köln in den neuen
SPNV-Nahverkehrsplan aufzunehmen. Es gebe zwar bislang in Bezug auf die «
Realisierbarkeit keine neuen Erkenntnisse gegenüber 2007. Im Rahmen einer Überplanung
des Betriebskonzeptes mit S-Bahn-Verkehr anstelle des heutigen Regionalbahnverkehrs
könnte sich der NVR die Realisierung jedoch mittel- bis langfristig durchaus vorstellen. In
diesem Kontext wäre zu gegebener Zeit eine vertiefende Untersuchung sinnvoll und auch
notwendig, um neben der betrieblichen Machbarkeit in insbesondere die fördertechnischen
Voraussetzungen von der Nachfrageseite her zu begründen.

Sachstand zum 31.01.2012:

Der Haltepunkt Bocklemünd wurde in das SPNV-Planungskonzept 2016-2030 des
Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) aufgenommen, welches im Dezember 2011
von den Gremien des NVR beschlossen wurde und die Grundlage für den ersten
Nahverkehrsplan des NVR darstellten soll.

Sinn und Zweck ist es, das in die Stufen 2016 (kurzfristig), 2020 (mittelfristig) und 2030
(langfristig) gegliederte Planungskonzept als Leitfaden für die Ausgestaltung des SPNV, als
Basis für zukünftige Wettbewerbsverfahren sowie für die notwendige Infrastrukturplanung
(Gleisanlagen und Haltepunkte) zu verankern. Die Einrichtung eines Haltepunkts
Bocklemünd ist im Zielnetz für 2020 enthalten; bis dahin kann als Ersatz für die derzeitige
Regionalbahnlinie RB 27 eine S-Bahn-Verbindung nach Mönchengladbach eingerichtet
werden, die bis Pulheim im 20-Minuten-Takt verkehren und zwischen Köln-Ehrenfeld und
Pulheim sowohl in Köln-Bocklemünd als auch in Köln-Müngersdorf halten soll.

Sachstand zum 31.01.2013:

Kein neuer Sachstand. Die Beschlussfassung zum Nahverkehrsplan des NVR ist erst für
2013 vorgesehen. .

Sachstand zum 31.01.2014:

Die Beschlussfassung des Nahverkehrsplans ist seitens des NVR noch nicht erfolgt. Somit
fehlt immer noch die Planungsgrundlage, um vertiefende Untersuchungen zu neuen
Haltepunkten im Netz beauftragen zu können.

Sachstand zum 15.06.2015:

Die Stadt Köln hat sich mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem Zweckverband Nahverkehr
Rheinland (NVR) auf ein Untersuchungsprogramm für eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau
der Bahnstrecke Köln-Pulheim-Mönchengladbach als S-Bahn-Strecke verständigt, die
möglichst noch in diesem Jahr vom NVR beauftragt werden und deren Ergebnisse 2016
vorliegen sollen. In diesem Rahmen werden auch die möglichen Standorte für einen
Haltepunkt in Köln-Bocklemünd einschließlich der Verknüpfungsmöglichkeiten zum ÖPNV
umfassend untersucht.

Sachstand zum 30.06.2017:

Aktuell wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die technische und verkehrliche
Machbarkeit sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines durchgehenden S-Bahn-
Verkehrs auf der Strecke Köln-Pulheim-Mönchengladbach geprüft. Die Studie beinhaltet

auch den neuen Haltepunkt in Köln-Bocklemünd. Erst nach Abschluss der Untersuchung
werden die konkreten Planungen beginnen, so dass eine detaillierte Beantwortung der
gestellten Fragen zurzeit nicht möglich ist. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die Machbarkeitsstudie befindet sich laut Auskunft des NVR im Endstadium der
Fertigstellung. Die Einarbeitung des Bewertungsverfahrens für die standardisierte
Bewertung erfolgt derzeit durch den NVR.

Beschluss Nr. 38
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.03.2005, TOP 9.10

Betr.: U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße

Beschluss:

„1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die hygienischen Zustände im
Zwischengeschoss der U-Bahn-Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel durch „Einglasen“ der
Dekormauer verbessert werden können. Ferner ist zu prüfen, ob die Kosten für diese Maßnahme
gegen Kostenminderung bei der Reinigung im derzeitigen Zustand gerechnet werden können.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der U-Bahn-Station Piusstraße defekte Lichtquellen nur
durch Ersatzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen.“

Sachstand zum 01.03.2010

Zu Punkt 1

Die Mängel am Erscheinungsbild der U-Bahnhöfe auf der Venloer Straße sind der
Verwaltung bekannt.

Aufgrund.der beschränkten personellen Kapazitäten und finanziellen Mittel (vorläufige
Haushaltsführung) konnten noch keine Maßnahmen ergriffen werden.

Zum Punkt 2

Die Verwaltung hat die KVB, die die Wartung der Beleuchtung im Auftrag der Stadt Köln
übernommen hat, informiert und darum gebeten, defekte Lichtquellen nur durch
Ersatzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen. .

Sachstand zum 09.05.2011:

Die Mängel am Erscheinungsbild der U-Bahnhöfe auf der Venloer Straße sind der
Verwaltung seit langem bekannt. Auf Grund der beschränkten Personalkapazität müssen
vorrangigen alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit mit Priorität
bearbeitet werden. Für weitergehende Maßnahmen sind nur sehr geringe
Personalkapazitäten vorhanden.

Gerade die immer wiederkehrenden Verschmutzungen bzw. Graffiti und sonstige
Verunreinigungen, die nicht im Rahmen der üblichen Reinigungsintervalle abgearbeitet
werden können, sind nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu entfernen. Die
Verwaltung kann die hierfür erforderlichen Aufträge nur sukzessive bearbeiten.

Auf Grund der Haushaltslage (HSK) wurden in den letzten Jahren zeitweise nur die
zwingend erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Nunmehr sollen schrittweise auch
weitere Maßnahmen zur Reinigung und Graffitientfernung in den Haltestellen erfolgen.

Positiv sind aus Sicht der Verwaltung die Bestrebungen, die Toilettenanlage in der
Haltestelle Venloer Straße wieder zu eröffnen, da hiermit die Hoffnung auf ein Eindämmen
der Verschmutzungen verbunden ist.

Sachstand zum 31.01.2012:

Zu 1) Aus Kapazitätsgründen konnte der Vorschlag noch nicht bearbeitet werden. Nur
Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind, werden
vorrangig bearbeitet. :

Zu 2) Die KVB, die im Auftrag der Stadt Köln die Beleuchtungsanlagen betreibt, wurde
bereits gebeten, defekte Leuchten gemäß dem künstlerischen Konzept zu ersetzen.

Sachstand zum 31.01.2013:
Zu 1) Die Verwaltung beginnt Anfang 2013 mit der Prüfung.

Zu 2) Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung
somit erledigt

Sachstand zum 31.01.2014:

Zu 1)

Es hat sich gezeigt, dass eine Kostengegenüberstellung der Reinigungskosten im
derzeitigen Zustand im Vergleich zur „Einglasung“ der Dekormauer nicht möglich ist, da die
Reinigungskosten der KVB pauschal abgerechnet werden und solch kleine Teilflächen nicht
einzeln aufgelistet werden. h

Die reinen Herstellungskosten für drei Glaselemente als „Einglasung“, von denen ein
Glaselement für Reinigungs- und Unterhaltungszwecke zu öffnen sein muss, würden sich auf
ca. 7.500 Euro belaufen.

Des Weiteren sind die Unterhaltungskosten der Glasscheiben durch Vandalismusschäden
(Seratching, Zerschlagen der Scheiben) und der Reinigungsaufwand zum Entfernen von
Graffiti auf den Scheiben nicht vorhersehbar. Es ist jedoch zu erwarten, dass die
Gesamtkosten (Investitions-, Unterhaltungs- und Reinigungskosten) der „Einglasung“ über
den derzeitigen Reinigungskosten liegen würden.

Eine sinnvolle und vor allem unterhaltungsfreundliche Lösung scheint daher die Schließung
der Lücken mithilfe einer verfliesten Wand. Eine solche Wand würde in der Herstellung j
inklusive einer Türe (T-30 Standard) etwa 4.500 Euro.kosten. Dieser Lösungsansatz ist
jedoch noch mit dem Künstler Herrn Karl-Heinz Marohn zu diskutieren und anschließend
muss eine abschließende Entscheidung in der Bezirksvertretung gefällt werden.

Zu 2)
Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit
erledigt

Sachstand zum 15.04.2015:

Zu 1)

Der Lösungsansatz, die Lücken mithilfe einer verfliesten Wand schließen, wurde mittlerweile
mit dem Künstler Herrn Karl-Heinz Marohn diskutiert und fand dessen Zustimmung. Zudem
liegt bereits ein grober Entwurf von Herrn Marohn vor, wie die Maßnahme auszuführen wäre.

Als nächstes wird eine Vorlage mit dem Entwurf zur abschließenden Entscheidung in die
Bezirksvertretung eingebracht.

Die anschließende Erstellung der Ausführungsplanung sowie die Umsetzung der
Maßnahmen hängen dann noch vom Zeitpunkt der Freigabe der notwendigen Finanzmittel
ab.

Zu 2) .
Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit
erledigt.

Sachstand zum 31.12.2016:

m Sp ea 1

Kein neuer Sachstand. Aufgrund vorrangiger Projekte konnte die Vorlage mit dem Entwurf
bisher nicht eingebracht werden.

Sachstand zum 15.05.2018:

Kein neuer Sachstand. Aufgrund vorrangiger Projekte konnte die Vorlage mit dem Entwurf
bisher nicht eingebracht werden.

Beschluss Nr. 52

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2006, TOP 9.23

Betr.: Begrüntes Fuß- und Radwegesystem gem. Rahmenplanung
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld

Beschluss

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Realisierungs- und Finanzierungskonzept für das in der
Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld enthaltene begrünte Fuß- und
Radwegenetz (Maßnahmen 5.7 und 5.8) vorzulegen. Dabei sind die Umsetzungsfähigkeit
zu untersuchen sowie Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten. Der Beirat und die
Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld sind umfassend, insbesondere zu den bereits
im Maßnahmenprogramm, Maßnahme 5.8, unter Punkt 8, (Aussagen zur Haushalts-,
Finanz- und Investitionsplanung) getätigten und bisher nicht eingetretenen Aussagen, zu
informieren. Der Beschluss ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen.“

Sachstand zum 31.01.2012:

Die Rahmenplanung sieht Grünflächen oder Flächen zur Grünvernetzung vor. Diese können
erst nach Vorliegen des Planungsrechtes und ggf. weiterer Voraussetzungen umgesetzt
werden. Hinsichtlich der Schaffung des teilweise begrünten Fuß- und Radweges, dessen
Begrünung im Rahmen von Ausgleichsverpflichtungen erfolgen kann, spielt die HGK-Brücke
über die Weinsbergstraße eine zentrale Rolle. Die Brücke ist ein wesentlicher Bestandteil
des geplanten Fuß- und Radwegenetzes, ohne sie ist die FuR- und Radwegeverbindung zur
Vernetzung des neuen Wohnparks am Melatengürtel und dem erweiterten Bezirkszentrums
am Grünen Weg nicht umzusetzen. Ferner sind zur Umsetzung der Grünmaßnahmen u.a.
noch Flächenankäufe zu tätigen.

Das Brückenbauwerk ist marode, eine Sanierung hat sich als unwirtschaftlich herausgestellt.
Daher wird der Neubau der Brücke angestrebt. Im Oktober 2010 wurde vom Rat
beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zur Brückenplanung durchzuführen und erst, wenn
das Ergebnis vorliegt und die Finanzierung des Brückenneubaus sichergestellt ist, die
derzeitige HGK-Brücke abzubrechen. Die Machbarkeitsstudie dient dazu, die Planungen und
wirtschaftlichen Lösungen in Bezug auf Investitions- und Folgekosten aufzuzeigen.

Notwendige Flächenkäufe im Umfeld der Brücke wurden daher noch nicht getätigt. Die
Erstellung der geplanten Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Brücke wird voraussichtlich
in 2012 erfolgen.

Sachstand zum 31.01.2013:

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.01.2014

Wie in den vorangegangenen Sachstandsberichten dargestellt, spielt die Brücke über die
Weinsbergstraße hinsichtlich der Schaffung des teilweise begrünten FuR- und Radweges,
eine zentrale Rolle. Im Herbst 2013 hat das Amt für Brücken und Stadtbahnbau den
politischen Gremien eine Machbarkeitsstudie für eine neue Rad- und Gehwegbrücke
vorgestellt. Im Juli 2013 hat das Stadtplanungsamt die 2. Änderung des Bebauungsplanes
63459/05 Melatengürtel/Oskar-Jäger-Straße in die Wege geleitet. Damit sind zwei
grundlegende Themen auf dem Weg zur Realisierung des begrünten FuR- und

Radwegesystems vorangeschritten. Die Begrünung des Fuß- und Radwegesystem kann erst
dann geplant werden, wenn die planungsrechtlichen und eigentumsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen sind.

Sachstand zum 30.04.2015:

Die Brücke über die Weinsbergstraße wurde mittlerweile abgerissen, so dass die Planungen
für den Neubau der Brücke weiter betrieben werden können. Der Planungsbeschluss soll
Mitte des Jahres eingeholt werden. Die öffentliche Wegeverbindung im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 63459/05 soll im Rahmen des Vorhabens der Errichtung von
studentischem Wohnen per Baulast gesichert werden Notwendige Grundstücksankäufe im
Bereich der Brücke sind in Verhandlung.

Sachstand zum 30.06.2017:

Der Rat hat die Planung der Brücke Weinsbergstraße am 23.06.2015 beschlossen. Die
weitere Beauftragung der Planung kann erst nach erfolgreichem Abschluss der
Grundstücksverhandlungen erfolgen. Die Verwaltung hat bei der Bezirksregierung einen .
Einplanungsantrag für die Fördermittel von Radwegen über alte Bahntrassen gestellt.
Hierüber liegt noch keine Entscheidung vor.

Sachstand zum 30.04.2018:

Am 19.12.2017 hat der Rat beschlossen, die Planung der neuen Rad- und Fußwegbrücke an
der Weinsbergstraße bis zur Ausschreibung weiterzuführen. Der Weg zwischen
Weinsbergstraße und Baumarkt soll für Fußgänger geöffnet werden, um bereits vor dem Bau
der Brücke eine Wegeverbindung von der Wohnsiedlung „Grüner Weg“ zum Melatengürtel
und zur KVB-Haltestelle Weinsbergstraße/Gürtel zu schaffen. Es sind weiterhin
entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen.

Beschluss Nr. 53

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.08.2006, TOP 9.1

Straßenbahnanbindung nach Widdersdorf über Linie 4

Beschluss

„Die Verwaltung wird beauftragt,

die Anbindung des Stadtteils Widdersdorf von der Endhaltestelle der Linie 4 vorzunehmen
und hierzu die entsprechenden Planungen voran zu treiben und der Bezirksvertretung
vorzustellen.“

Anderungsantrag der SPD-Fraktion
„Die Verwaltung wird beauftragt, für die Anbindung des Stadtteils Widdersdorf an das

Stadtbahnnetz der KVB eine Variantenuntersuchung durchzuführen.

Untersucht werden sollen die beiden Hauptvarianten ab Haltestelle Bonnstraße (Linie 1) und
ab Haltestelle Bocklemünd (Linie 4) auf der Basis eines Prognosenullfalles nach Umsetzung
des VEP Nr. 58480/03 -Arbeitstitel: Widdersdorf-Süd (neu) in Köln-Widdersdorf. Der
Anschluss des WDR-Geländes am Freimersdorfer Weg in Köln-Bocklemünd ist ebenfalls zu
berücksichtigen.“

Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

„...und bei der Variantenuntersuchung die Verknüpfung zum geplanten S-Bahn-Haltepunkt
„Bocklemünd“ zu berücksichtigen.“

Sachstand (01.03.2010):

Eine Voruntersuchung zur Anbindung Widderdorfs an das Stadtbahnnetz hat ergeben, dass
die Verbindung über die Stadtbahnlinie 1 in die Innenstadt von den Widdersdorfer
Bürgerinnen und Bürgern stärker nachgefragt wird, auch wenn bei einer Anbindung mit der
Stadtbahnlinie 4 über Bocklemünd kürzere Reisezeiten zu erwarten sind. Beide Trassen
werden weiterhin freigehalten.

Sachstand 14.02.2011:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.01.2012:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.01.2013:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.01.2014:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 15.06.2015:

Die Verwaltung wird die Schienenanbindung des Ortsteils Widdersdorf an das Stadtbahnnetz
im Rahmen der anstehenden Beratungen zum geplanten Stadtentwicklungskonzept Mobilität
und Verkehr thematisieren, zumal zwischenzeitlich auch ein Antrag der Bezirksvertretung
Lindenthal vorliegt, Widdersdorf über eine Verlängerung der Linie 1 an das Stadtbahnnetz
anzubinden.. Eine kurzfristige Realisierung ist jedoch angesichts der baulichen Problematik
(planfreie Querung von Bahnstrecken) und fehlender Fördermöglichkeiten unrealistisch: Die
bestehenden Förderprogramme sind bis 2019 bereits ausgeschöpft, auf eine
Nachfolgeregelung haben sich Bund und Länder noch nicht verständigt.

Bis zur Realisierungsmöglichkeit einer Schienenanbindung muss die ÖPNV-Erschließung
des Neubaugebietes Widdersdorf-Süd weiterhin durch Buslinien erfolgen wie aktuell durch
die Linien 145, 149 und 962. Die Fahrzeit der Buslinie 149 „in die Stadt“ beträgt lediglich
rund 30 Minuten (bis Dom/Hbf mit Umstieg in die S12 bzw. S13 am Bf Lövenich; bis
Neumarkt mit Umstieg in die Linie 3. oder 4 in Bocklemünd) und stellt damit bezogen auf die
periphere Lage des Stadtteils ein durchaus attraktives Angebot dar. Fahrplantakt und
Linienführung der Buslinien orientieren sich an der Nachfrage und werden im Rahmen
turnusmäßiger Überprüfungen der städtischen Bus-Teilnetze gegebenenfalls angepasst.

Sachstand zum 30.06.2017:

Aufgrund einer Anfrage im Verkehrsausschuss am 27.06.2017 hat die Verwaltung folgenden
Sachstand mitgeteilt:

Die SPD-Fraktion des Verkehrsausschusses bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. „Wie ist der Bearbeitungsstand zur Vorbereitung der Entscheidung über die
Trassenführung?

2. Ist eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der beiden Varianten in Zusammenarbeit
mit dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Pulheim geplant und in Vorbereitung? Wann soll die
Studie beauftragt werden?

3. Wie stellt sich die Zeitplanung der Verwaltung vor dem Hintergrund der dringend
notwendigen Anbindung von Widdersdorf an das Stadtbahnnetz dar?“

Antwort der Verwaltung:

Die Stadtbahnanbindung Widdersdorfs wurde vom Regionalrat mit Anbindung an die Linie 1,
alternativ als Verlängerung der Linie 4 bis Pulheim-Brauweiler am 01.07.2016 zum ÖPNV-
Bedarfsplan des Landes NRW als „besonders wichtiges regionales Investitionsvorhaben des
OPNV“ angemeldet. Gleiches gilt für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse, ohne
die eine Anbindung Widderdorfs an die bereits ausgelastete Stadtbahnlinie 1 wenig Sinn
machen würde.

Beide Projekte zählen zu den landesweit rd. 200 Maßnahmen, die von den beauftragten
Gutachtern in den nächsten Monaten einer Priorisierung aus Landessicht unterzogen
werden. Mit dem Abschluss bzw. der Veröffentlichung dieses Arbeitsschrittes ist erst in 2018
zu rechnen.

Antwort zu Frage 1:
Bislang wurden sowohl die Trasse für eine Anbindung an die Stadtbahnlinie 1 in Weiden-

West als auch die Trasse für eine Anbindung an die Stadtbahnlinie 4 in Bocklemünd von
weiterer Bebauung freigehalten.

Die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) hatte bereits am 02.02.2015 einstimmig einen Antrag zu
einem Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung im Kölner Westen für die Stadtteile
Weiden, Lövenich und Widdersdorf beschlossen, der für die Stadtbahn folgende Aussage
enthält: „Die Linie 1 wird von Weiden/West entlang des Randkanals nach Widdersdorf und
entlang der Straße Unter Linden bis zur Endhaltestelle Haus Rath verlängert. Eine
Verbindung von der verlängerten Linie 1 nach Brauweiler ist vorzusehen und
schnellstmöglich mit der Nachbargemeinde Pulheim abzusprechen.“

Entsprechend hat der Verkehrsausschuss in seinem Beschluss vom 26.04.2016 die
Verwaltung einstimmig beauftragt, die Stadtbahnverlängerung Köln-Widdersdorf — Pulheim-
Brauweiler gemeinsam mit dem benachbarten Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis zu
entwickeln „mit der Maßgabe, dies als Verlängerung der Linie von Weiden-West zu
betrachten.“ Seitens der Stadt Köln liegt im Zuge der Anmeldungen für den ÖPNV-
Bedarfsplan somit ausschließlich ein Beschluss zur Anbindung Widdersdorfs an die Linie 1
vor.

Zwischenzeitlich hat die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 30.01.2017 einstimmig einen
Dringlichkeitsantrag beschlossen, der die ÖPNV-Anbindung Widdersdorfs über die
Stadtbahnlinie 4 favorisiert und anregt, dass „Vertreter der Verwaltung und der KVB ... die
Planungen für die OPNV-Anbindung der o.a. Stadtteile (Widdersdorf und Pulheim-
Brauweiler) über die Linien 1 und 4 mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen
(Streckenverläufe, Fahrzeit, Erschließungswirkung und Kosten) in der Bezirksvertretung
Ehrenfeld vorstellen“ (siehe Session-Vorlage AN/0119/2017).

Antwort zu Frage 2:

Seitens der Verwaltung wurde bisher keine Variantenuntersuchung beauftragt.
Ein entsprechender Beschluss des Verkehrsausschusses liegt bisher nicht vor.

Antwort zu Frage 3:

Eine Zeitmaßnahmenplanung für die Umsetzung der Maßnahme kann erst nach
entsprechendem Planungsbeschluss und Variantenentscheidung entwickelt werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 58

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.10.2006, TOP 9.10
Spielplatz Silbermöwenweg

Beschluss

„Die Besirkelertretung Ehrenfeld bittet die Verwaltung zu prüfen, warum am

Silbermöwenweg anstelle eines Spielplatzes nur eine Grünfläche für die Anwohner zur
Verfügung gestellt wurde und fordert sie auf, umgehend dort einen Spielplatz zu bauen.“

Sachstand (Stand: 22.01.2010)

Die Kinder- und Jugendverwaltung, plant den Spielplatz am Silbermöwenweg auszubauen.
Zurzeit befindet sich die Planung im Prozess der Kinder- und Anwohnerbeteiligung.
Basierend auf den Wünschen und Anregungen der Kinder soll ein Konzept erarbeitet
werden. Der Bezirksvertretung wird die entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.

Sachstand zum 17.01.2011:

Bei der Maßnahme gibt es zurzeit keinen neuen Sachstand, da die nötigen Mittel bisher
immer noch nicht freigegeben sind. Erst dann kann ein externer Landschaftsarchitekt mit der
Planung beauftragt werden und die nächsten Schritte können eingeleitet werden.

Sachstand zum 31.01.2012:

Die Kinder- und Jugendverwaltung plant für 2012 die weitere Bearbeitung der Neuanlage
des Spiel- und Bolzplatz.

Sachstand zum 31.01.2013:

Die Maßnahme steht auf der Prioritätenliste 2012/2013 der Spielplatzbedarfsplanung und
wird weiter bearbeitet.

Sachstand zum 31.01.2014:

Die Maßnahme steht weiterhin auf der Prioritätenliste 2012/2013 der
Spielplatzbedarfsplanung und wird weiter bearbeitet. Aufgrund vorrangig durchzuführender
Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden.

Sachstand zum 15.07.2015:

Laut Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2011 liegt in Vogelsang einen Fehlbedarf für
Spiel- und Bolzplätze in Höhe von 6769 qm vor. Die geplante Maßnahme steht damit
weiterhin auf der Prioritätenliste der Kinder- und Jugendverwaltung.

Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen in Ehrenfeld und mangelnder personellen
Ressourcen hat sich die Bearbeitung der Maßnahme verzögert.

Sachstand zum 31.12.2016:

Die Maßnahme ist in Bearbeitung. Vorrang hat der Bau des Bolzplatzes. Eine
schalltechnische Untersuchung nach den geänderten gesetzlichen Bestimmungen ist in
Auftrag gegeben. Wenn das Ergebnis weitere sportliche Angebote wie z.B. Basket- und/oder
Volleyball ermöglicht, können diese dann neben dem Bolzplatz noch zusätzlich eingeplant

werden. Zur Umsetzung bedarf es einer Baugenehmigung. Die Kinder- und
Jugendverwaltung wird einen Bauantrag stellen.

Sachstand zum 31.10.2018:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung i im
Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur
Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur
Sitzung im Dezember 2018 eingebracht.

Beschluss Nr. 95
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 21.01.08, TOP 9.1
Spielplatz Am Rosengärtchen

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Spielplatz am Rosengärtchen grundlegend zu
sanieren. Im Rahmen dieser Sanierung ist eine angemessene Neuausstattung mit
Spielgeräten vorzunehmen.

2. Bei den Vorüberlegungen und Planungen sind die angrenzende Grundschule und die
Anwohner einzubeziehen.

Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion

1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekräftigt ihren Beschluss, die Grünfläche
Rosengärtchen in Neuehrenfeld von einer Bebauung freizuhalten.

2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die Grünfläche
Rosengärtchen in die Verwaltungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss
(Wohngebiete ohne Spielfläche für Kinder) aufzunehmen.

Der Beschluss ist den zuständigen Ausschüssen sofort zuzuleiten.

Sachstand (Stand: 11.01.2010)

Zu 1

Der Spielplatz Am Rosengärtchen in Köln-Ossendorf befindet sich in einer Grünanlage. Da
dem Fachamt keinerlei Finanzmittel für eine angemessene Neuausstattung mit Spielgeräten
zur Verfügung stehen, ist eine grundlegende Sanierung mittelfristig nicht zu realisieren.

Zu2 '

Da keine Finanzmittel in Aussicht stehen, wird die Verwaltung die Planung und Beteiligung
der angrenzenden Grundschule und der Anwohner zurückstellen.

Sobald sich die Finanzsituation verbessert hat, wird die Verwaltung die Planung aufnehmen
und der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorlegen.

Sachstand zum 31.01.2011:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.01.2012

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.01.2013:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 14.05.2014

Bei dem Spielplatz am Rosengärtchen handelt es sich um den Spielplatz „Baadenberger
Straße/Ossendorfer Straße“ in Neuehrenfeld. Aufgrund vorrangig durchzuführender
Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden.

Sachstand zum 15.07.2015:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.12.2016:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.09.2016 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste erfolgen.

Sachstand zum 31.10.2018:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur
Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur
Sitzung im Dezember 2018 eingebracht.

Beschluss Nr. 125
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.05.2008, TOP 9.33

Trafohäuser Ecke Hüttenstraße/Subbelrather Straße
Beschluss:

„Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, mit dem/den Eigentümer/n der beiden
Trafohäuser auf dem Parkplatz an der Ecke Hüttenstraße/Subbelrather Straße Kontakt

aufzunehmen und anzuregen die Fassaden von Künstlern, z.B. mit Graffiti gestalten zu

lassen.“

Sachstand (Stand: 09.01.2009)

Die RheinEnergie AG hat im Jahr 2008 in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt
Köln ein gemeinsam getragenes Projekt zur Verschönerung einer Vielzahl von
Verteilerstationen der RheinEnergie AG im Stadtgebiet initiiert. Zu den Gebäuden, die im
Rahmen dieses Projekts verschönert werden sollen, gehören auch die in-Beschluss Nr. 420
der Sitzung der BV Ehrenfeld genannten Trafohäuser Hüttenstraße/Ecke Subbelrather
Straße.

In die Außengestaltung der Gebäude soll die Fachhochschule Köln (Fachbereich Design) mit
einbezogen werden, damit junge Menschen im Rahmen ihrer beruflichen Bildung an
konkreten Aufgabenstellungen arbeiten können. Die notwendigen Unterlagen liegen seit
Januar 2008 dort vor. Die Aktion wird von der Stadt als ein wichtiger Bestandteil der
Gestaltung des öffentlichen Raums angesehen; federführend ist hier das Dezernat VI
Stadtentwicklung, Planen und Bauen unter Leitung von Herrn Streitberger.

Diesen hat aus seinem direkten Stab Frau Caroline Wagner, Stadtraumgestalterin, in das
Projekt entsandt. Derzeit stehen Gespräche mit dem Designbereich der FH an; sollte von
dort kein Interesse mehr an dem Projekt bestehen, werden Stadt und RheinEnergie
kurzfristig Alternativen suchen.

Sachstand zum 26.02.2010

Es liegt kein neuer Sachstand vor.
Sachstand 10.02.2011
Kein neuer Sachstand!

Sachstand zum 31.01.2012

Kein neuer Sachstand!

Sachstand zum 31.01.2013

Kein neuer Sachstand!
Sachstand 2014

Das gemeinsam mit der Rheinenergie initiiert Projekt, in einem studentischen
Entwurfsverfahren ein Konzept zur Gestaltung der Trafohäuser der Rheinenergie zu

entwickeln, hat leider nicht zu annehmbaren Ergebnissen geführt, so dass es bis
heute kein einheitliches Konzept zur Gestaltung von Trafostationen gibt.

Das Trafohaus auf dem Von-Sandt-Platz in Deutz wurde daraufhin in einer
Schablonentechnik, die Deutzer Motive zeigt, durch die Rheinenergie renoviert.
Bislang zeigt die Erfahrung, dass die Gestaltung durch die Bevölkerung
angenommen wird und die Station nicht von Vandalismus betroffen ist. Vielleicht ist
das auch ein Weg für Ehrenfeld.

Sachstand zum 15.06.2015
Das Projekt ist mit einem guten Elan gestartet, jedoch gab es keine verwendbaren
Ergebnisse, sodass das Projekt leider vorerst eingestellt werden musste.
Im Rahmen des Stadtbildforums wird aber kurzfristig ein Arbeitskreis zu Elementen

“ im öffentlichen Raum ins Leben gerufen, in dem auch die Problematik der
Beschmierung von Stromkästen und Trafogebäuden thematisiert und nach Lösungen
gesucht wird

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Verwaltung steht weiterhin mit der RheinEnergie in Kontakt, um eine Lösung für
die Problematik der Beschmierung von Stromkästen und Trafogebäuden zu finden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Entsprechend der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch sieht das
Stadtraummanagement für Versorgungskästen eine Beschichtung in Dunkelgrau
RAL 7024 vor mit einer zusätzlichen transparenten Schutzschicht zur vereinfachten
Beseitigung von Graffiti und anderen Verschmutzungen.

An dem hier aufgeführten städtischen Bereich sind die Eigentümerverhältnisse
unterschiedlich. Die RheinEnergie ist im Besitz des großen verklinkerten Gebäudes.

Die RheinEnergie gibt folgende Rückmeldung, welche Maßnahmen durchgeführt
werden zur nachhaltigen Reinigung des Klinkergebäudes:
e Die Fassade wird gereinigt und mit einer Schutzschicht aus Wachsbasis
versehen
e Zuvor wird der Bewuchs zurück geschnitten
e Wenn eine. nachhaltige Reinigung durch die aufgegebene Wachsschicht nicht
möglich ist, wird die RheinEnergie das Gebäude dunkelgrau beschichten und
mit einer transparenten Antigraffitischicht versehen
e Die Maßnahme Grünschnitt und Schutzschicht auf Wachsbasis wird in der 21
KW begonnen und dauert ca. 3 Wochen

Die übrigen Versorgungshäuschen und -kästen sind unterschiedlichen Eigentümern.
Das Stadtraummanagement ist in Abstimmungen mit diesen Eigentümern,
unabhängig ob verwaltungsintern oder extern, um die Gestaltungsgrundsätze zu
kommunizieren. Mit der Durchführung von Piloträumen werden diese
Gestaltungsgrundsätze ganzheitlich umgesetzt und sichtbar gemacht und somit vor
allem externe Akteure im öffentlichen Raum für die Umsetzung zu gewinnen.

Aus der Erfahrung heraus sind dunkelgrau gestrichene Flächen deutlich weniger
vandalismusgefährdet als eine helle Fläche. Zudem treten Objekte in dieser
Farbgebung deutlich in den Hintergrund und bestimmen, bzw. belasten das Stadtbild
sehr viel weniger. In dem hier genannten Bereich wird die angrenzende Bepflanzung
den Raum dominieren und die Versorgungsgebäude bewachsen.

Zudem müssen Verschmutzungen zeitnah und immer wieder beseitigt werden um
eine nachhaltige Reduzierung des Vandalismus spürbar werden zu lassen. Daher ist
einer unserer Gestaltungsgrundsätze bzw. Instandhaltungsprinzipien ein schnell
handelndes Reinigungsmanagement der Eigentümer.

Ich bitte zu beachten, dass der Bereich an der Hüttenstraße, Ecke Subbelrather Str.
nicht von internationaler oder stadtweiter Bedeutung ist ( siehe Bedeutungsplan ) und
daher nicht zu den stark von Fußgängern frequentierten Stadträumen gehört. Das
Stadtraummanagement ist zuständig für den internationalen Bereich und die
Innenstadt und versucht durch die Definition von Standards, siehe
Gestaltungshandbuch, und die Umsetzung von Pilotstrecken die Qualität des
öffentlichen Raums aufzuzeigen und an alle Akteure zu transportieren.

Der beschriebene Bereich liegt an der Subbelrather Str., welche eine verbindende
Funktion erfüllt. Würde sich für die Gestaltung der dunkelgrauen Elemente eine
Interessensgruppe finden, könnten kreative Vorschläge mit der RheinEnergie oder
dem Stadtraummanagement abgestimmt werden. Gerne kann diese
Interessensgruppe auch in Form einer Patenschaft die Pflege dieses städtischen
Raums übernehmen.

Beschluss Nr. 201
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2009

9.8 Gleisbettnaturierung auf dem Ehrenfeldgürtel
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zu ergreifen, damit
das Schotterbett der KVB-Gleistrasse auf dem Ehrenfeldgürtel zeitnah mit einer
Gleisbettnaturierung nachgerüstet wird. Vordringlich ist der Streckenabschnitt zwischen
Venloer Straße und Subbelrather Straße mit pflegeleichten Sukkulenten zu-bepflanzen.

Sachstand zum 31.01.2012:

Die Herstellung eines begrünten Gleiskörpers ist mit erheblichen Mehrkosten und einem
erhöhten Unterhaltungsaufwand gegenüber dem konventionellen Schottergleisbett
verbunden.

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Verkehrsanlagen oder vorgesehenen
städtebaulichen Verbesserungen wird regelmäßig geprüft, ob ein begrünter Gleiskörper
realisiert werden kann. Auf Grund der beschränkten Haushaltsmittel der Stadt sollen in einer
ersten Stufe vorrangig die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Masterplans
stehenden Streckenabschnitte als Grüngleis gestaltet werden.

Sachstand zum 31.01.2013:

2009 wurde beschlossen, dass die Cäcilienstraße als Modellvorhaben zur Integration der
Stadtbahntrasse in den Straßenraum untersucht werden soll. Dort befindet sich der erste
Abschnitt aktuell in der Umsetzung. Die Planungsleistungen für die Abschnitte zwei und drei
befinden sich zurzeit in der Ausschreibung.

Bevor nun weitere Gleisbegrünungen in Angriff genommen werden, sollte zuerst die

Fertigstellung der Cäcilienstraße abgewartet werden und die dort gewonnenen Erfahrungen
bewertet werden.

Anschließend ist.- insbesondere auch in Abhängigkeit von der städtischen Haushaltslage -
zu entscheiden, ob bzw. welche Streckenabschnitte ggf. ein Rasengleis erhalten.

Sachstand zum 31.01.2014:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 15.04.2015:

Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013.

Sachstand zum 31.12.2016:

Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013

Beschluss Nr. 226
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.06.2009

9.10 Spielgerät Kwattapark

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, dass im Kwattapark für den neu entstehenden Spielplatz für
Kleinkinder ein weiteres Spielgerät zur Verfügung gestellt wird.

Zudem soll geprüft werden, ob sich der Spielbereich auch für „Alt&Jung“ eignet, sprich, dass
auch alte Menschen dort eine Möglichkeit zum geselligen Spielen haben.

Sachstand (Stand: 22.01.2010)

Zunächst muss der erste Teil der Gestaltung abgewartet werden. Erst wenn die erste
Maßnahme abgeschlossen ist, kann geprüft werden, wie das Angebot für kleinere Kinder
durch ein weiteres Gerät ergänzt werden kann. Allerdings hängt die Umsetzung davon ab,
ob weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Sachstand 24.02.2011

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.01.2012

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.01.2013:

Aufgrund eingeschränkter Personalressourcen kann der Zeitpunkt der weiteren Planungen
noch nicht genannt werden.

Sachstand zum 31.01.2014:

Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch
nicht genannt werden.

Sachstand zum 15.07.2015:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.09.2016 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste erfolgen.

Sachstand zum 31.10.2018:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur

Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur
Sitzung im Dezember 2018 eingebracht.

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3704/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.04.2019
Erstellt
09.11.2018 10:34