3704/2018
Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld (Jahresbericht)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 Vorlagen-Nummer 3704/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld (Jahresbericht) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die dem Bericht des Bürgeramtes Ehren- feld als Anlagen beigefügten Arbeitslisten fortzuführen. Die von der Bezirksvertretung als „erledigt“ betrachteten Beschlüsse mit den Nummern: (wird in der Sitzung formuliert) werden aus den Arbeitslisten heraus genommen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen berichtet die Oberbür- germeisterin der Bezirksvertretung einmal jährlich über den Ausführungsstand ihrer Beschlüsse, so- weit diese Beschlüsse auf Anträge der Fraktionen in der Bezirksvertretung zurückzuführen sind. Die letzte Berichterstattung erfolgte in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 09.10.2017. Der Jahresbericht Stand 31.12.2017 ist als Anlage 1-4 beigefügt und wurde darüber hinaus allen Be- zirksvertreterinnen und Bezirksvertretern in die Fraktionsbüros zugestellt. Zu den Beschlüssen 640, 643 und 644 liegen noch keine Sachstände vor. Diese werden nachge- reicht. Der Jahresbericht für die Beschlüsse aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung wird separat vorgelegt. Anlagen
Jahresbericht 2017 Teil 4
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Beschluss Nr. 628 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017 öffentlich 8.3 ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf und Pulheim-Brauweiler über die Stadtbahnlinie 4 AN/0119/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist davon überzeugt, dass die ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf und Pulheim-Brauweiler über die Stadtbahnlinie 4, aufgrund der kürzeren Fahrzeit - 7 Minuten bis Neumarkt gegenüber der Linie 1 - für die Bürgerinnen und Bürger die deutlich attraktivere ist. Vertreter der Verwaltung und der KVB sollen daher die Planungen für die ÖPNV- Anbindung der o. a. Stadtteile über die Linien 1 und 4 mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen (Streckenverläufe, Fahrzeit, Erschließungswirkung und Kosten) in der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorstellen. Sachstand zum 30.09.2018: Vgl. Sachstand zu Beschluss Nr. 53. Die Verwaltung empfiehlt, dieses Thema im Rahmen des Jahresgespräches mit der KVB zu erörtern. Beschluss Nr. 629 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017 öffentlich 8.5 Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6 erhalten: Umweltgerechtes und preiswertes Wohnen ermöglichen - Integration fördern - Identität des Viertels erhalten AN/0345/2017 Beschluss: Der Erhalt der Backsteinhalle Alpenerstraße 4- 6 aus dem Jahr 1879 stellt für das stark im Wandel begriffene, frühere Arbeiterviertel Ehrenfeld einen identitätsstiftenden Ankerpunkt dar. Es handelt es sich um das preußische Artilleriewagenhaus Nr. 6. In Köln (Quelle: Festungsstadt Köln, 2010 Hrsg. Fortis Colonia). Es ist das letzte erhaltene Gebäude dieser Art in Köln von ehemals 20. Die Bezirksvertretung regt daher an, die Backsteinhalle, unter künftiger Nutzung für studentisches Wohnen, Wohnen für Geflüchtete — insbesondere studierender Geflüchteter — mit einem Anteil an Künstlerateliers, zu erhalten. Die Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie von Photovoltaikanlagen und Regenwassernutzung soll prioritär geprüft werden. Sachstand zum 31.08.2018: Die Verwaltung hat zur Sitzung am 02.07.2018 per Mitteilung 1985/2017 folgendes mitgeteilt: Der Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, hat sich mehrfach mit der derzeit durch die Bühnen genutzten Halle befasst und jeweils, zuletzt am 26.09.2017, mitgeteilt, dass die Halle in der Alpenerstraße 4-6 nicht unter Denkmalschutz steht und die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung auch nicht gegeben sind. . Aufgrund der abgeschlossenen Prüfung der zuständigen Behörde besteht kein Bedarf für eine weitere Bewertung des Objektes durch sonstige Dritte. Das Grundstück ist vom Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) mit der Nr. 4.02 in die Liste der Grundstücke aufgenommen worden, die im Wege der Wohnungsbauoffensive für eine Bebauung mit Wohnhäusern vermarktet werden sollen. Als zusätzliche Maßgabe wurde eine möglichst hohe bauliche Ausnutzung beschlossen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte sich im Vorfeld der Ratsentscheidung für einen Erhalt der Halle ausgesprochen. Obschon hierzu kein förmlicher Beschluss gefasst wurde, hat sich der Rat mit der Idee des Erhalts auseinandergesetzt und diesen Vorschlag letztendlich verworfen. Mit ihrem Beschluss vom 20.03.2017 wiederholte die Bezirksvertretung den Wunsch, die Halle zu erhalten. Konkret formulierte sie die Anregung, die Backsteinhalle, unter künftiger Nutzung für studentisches Wohnen, Wohnen für Geflüchtete - insbesondere studierender Geflüchteter — mit einem Anteil an Künstlerateliers, zu erhalten. Die Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie von Photovoltaikanlagen und Regenwassernutzung solle dabei prioritär geprüft werden. In Erfüllung des Ratsbeschlusses wird derzeit ermittelt, welche tatsächlichen und rechtlichen Randbedingungen bei einer Umnutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken zu beachten sind. Hierzu wurde neben der Klärung der Belastung mit Kampfmitteln u.a. ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Denn es liegen Anhaltspunkte vor, dass aufgrund der gewerblichen Vornutzung schädliche Bodenverunreinigungen existieren. Diese müssten vor Aufnahme einer Wohnnutzung zunächst beseitigt werden. Das Ergebnis wird in den nächsten Wochen erwartet. Die Verwaltung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2018 dem Rat einen Vorschlag zur Vermarktung des Grundstücks unterbreiten. Dabei wird sie die beiden diskutierten Nutzungsvarianten gegenüberstellen. Eine der Varianten geht von einem vollständigen Abriss der Bestandsgebäude und einer Neubebauung aus. Hierdurch könnten nach jetzigem Planungsstand ca. 70 Wohnungen, davon der überwiegende Teil im geförderten Wohnungsbau, geschaffen werden. Sämtliche Wohnungen entsprächen den aktuellen Anforderungen. Zusätzliche ökologische und städtebauliche Aspekte sowie die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen können im Rahmen einer Konzeptausschreibung berücksichtigt werden. Die andere Variante entspricht der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017. Beschluss Nr. 630 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017 öffentlich 8.8 Mit dem Elektrobus durch Ehrenfeld. Ein Beitrag zur Umsetzung der Lärmaktionsplanung sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele AN/0303/2017 Beschluss: (1) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Umstellung der oben genannten Buslinien auf Elektrobetrieb, die größtmögliche Wirkung hinsichtlich einer Lärmreduktion im Sinne der Lärmaktionsplanung hätte. . (2) Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Ergebnisse mit der KVB in Kontakt zu treten und die entsprechende Buslinie für eine Umstellung auf Elektrobetrieb vorzuschlagen. (3) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Umstellung einer oder aller den Ehrenfeldgürtel befahrenden Buslinien auf Elektrobetrieb, die Lärmbelastung so vermindern würde, dass eine Bebauung des Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld möglich würde. Sachstand zum 30.06.2017: Die Verwaltung bereitet derzeit einen Sachstandsbericht vor. Sachstand zum 31.12.2017: Die Verwaltung hat in der Sitzung am 10.07.2017 folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung 1692/2017, TOP 12.10): Die Kölner Verkehrsbetriebe AG beabsichtigen weitere 6 Buslinien auf E-Busse umzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksvertretung 4'in ihrer Sitzung am 20.03.2017 der Verwaltung zwei Prüfaufträge erteilt sowie die Verwaltung aufgefordert, mit der KVB über die Umstellung einer Buslinie im Stadtbezirk 4 in Kontakt zu treten. Die Festlegung der Umrüstung bestimmter Linien auf Elektrobusse hängt von verschiedenen Faktoren ab. Linienlänge, die Möglichkeit der Einrichtungen von Endhaltestellen mit Ladevorrichtung, die Luftschadstoffbelastung von Straßen oder die Lärmbelastung sind einige dieser Faktoren. Sobald die KVB die bestimmenden Faktoren geprüft hat, werden im Rahmen der Nahverkehrsplanung stadtweit Linien geprüft und zwischen Stadt und KVB abgestimmt werden. Entscheidungen zur Nahverkehrs-planung und damit auch zum möglichen Einsatz weiterer E-Buslinien obliegen auf Grund der gesamt-städtischen Bedeutung dem Fachausschuss. Aus diesem Grund wird die Nr. 2 des Beschlusses in die Abstimmung zwischen KVB und Stadt mit einfließen. Die Stellungnahmen zu den Prüfaufträgen (Nummern 1 und 3 des Beschlusses) sind nachstehend aufgeführt. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Umstellung der oben genannten Buslinien auf Elektrobetrieb die größtmöglich Wirkung hinsichtlich einer Lärmreduktion im Sinne der Lärmaktionsplanung hätte. Grundsätzlich steht außer Frage, dass elektrobetriebene Busse bezogen auf die Antriebstechnik wesentlich weniger Lärm verursachen als Busse mit Dieselantrieb. Allerdings kann nicht vernachlässigt werden, dass auch bei Elektrobussen Lärm durch Reifen- Fahrbahngeräusche entsteht. Bei Lastkraftwagen sind diese ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h im Vergleich zum Antriebsgeräusch dominant. Im Hinblick auf eine Umstellung von Buslinien auf Elektrobetrieb ist außerdem zu bedenken, dass Busse gerade im Bereich von Straßen mit hohen Verkehrs- und damit auch Lärmbelastungen, nur einen geringen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen und dem dort gegebenen LKW-Aufkommen haben. Eine Umstellung der Buslinien in diesen Bereichen führt somit lediglich zu geringfügigen kaum merkbaren Lärmentlastungen. Diese Aussage gilt insbesondere für alle Straßen, die gemäß Lärmaktionsplan den lärmfachlichen Handlungsbedarfen 1. bis 4. Ordnung zuzuordnen sind, da diese durch hohe Verkehrsaufkommen gekennzeichnet sind. \ Beispielhaft kann dies für den Bereich der Haltestelle Borsigstr. an der Äußeren Kanalstr. verdeutlicht werden, die durch eine sehr hohe Frequentierung mit Bussen gekennzeichnet ist. : An dieser Haltestelle verkehren mit Ausnahme der Linie 142 alle anderen zur Diskussion gestellte Buslinien, also die Linien 139, 140,141 und 143 in beiden Fahrtrichtungen. Insgesamt sind hier pro Tag 386 Busfahrten zu verzeichnen. Die hier als Gemeindestraße kategorisierte Straße ist in diesem Abschnitt durch eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) von ca. 22.000 Fahrzeugen gekennzeichnet. In Anlehnung an die für Lärmberechnungen des Straßenverkehrs maßgebliche Berechnungsvorschrift RLS90 kann bei Gemeindestraßen für den Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) ein LKW-Anteil von 10 % und für die Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ein LKW-Anteil von 3 % zum Ansatz gebracht wer-den. Dementsprechend wird die Äußere Kanalstraße im genannten Bereich tagsüber von ca. 2200 und nachts von ca. 660 LKW genutzt. Im Tagzeitraum fahren hier 351 und im Nachtzeit-raum 35 Busse. Unter der vereinfachten Annahme, dass diese als E-Busse lärmfachlich nicht mehr als LKW einzustufen wären, hätte dies eine Reduzierung des LKW Anteils am Tage auf ca. 8,4 % und in der Nacht auf ca. 2,8 % zur Folge. Anhand einer überschlägigen Berechnung gemäß RLS 90 lässt sich ermitteln, dass diese Verringerung der LKW-Anteile eine maximale Reduzierung des Beurteilungspegels von 0, 7 Dezibel zur Folge hätte. Aus lärmfachlicher Sicht sind Reduzierungen des Beurteilungspegels von bis zu einem Dezibel nicht hörbar und kaum nachweisbar. Insgesamt kann also festgehalten werden, dass die Umstellung auf E-Buslinien für die Lärmaktionsplanung keine besondere Relevanz hat. Diese muss sich vorrangig mit den besonders lärm-belasteten verkehrlich hoch frequentierten Straßen in der Stadt befassen und gerade hier führt eine Umstellung auf E-Busse nur zur unwesentlichen Lärmentlastungen. Wichtig für die Lärm-minderung in der Stadt ist allerdings eine Förderung des OPNV, um insgesamt eine Verringerung des Individualverkehrs bewerkstelligen zu können. Hierbei sollte natürlich beachtet werden, dass bei öffentlichen Verkehrsmitteln lärmreduzierte Technologien wie beispielsweise Elektrobusse zum Einsatz kommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Ergebnisse mit der KVB in Kontakt zu treten und die entsprechende Buslinie für eine Umstellung auf Elektrobetrieb vorzuschlagen. Die Verwaltung verweist hierzu auf die Ausführungen auf Seite 1, Absatz 2 zur Nahverkehrsplanung. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Umstellung einer oder aller den Ehrenfeldgürtel befahrenden Buslinien auf Elektrobetrieb, die Lärmbelastung so vermindern würde, dass eine Bebauung des Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld möglich würde. Der Bereich des Dreiecks südlich des Bahnhofs Ehrenfeld ist durch sehr hohe Belastungen aus dem Straßen- und dem Schienenverkehr gekennzeichnet. Entsprechend der Ausführung unter Punkt 1. wird eine Umstellung einer oder aller hier verlaufenden Buslinien auf E- Bustechnologie in diesem Bereich zu kaum nachweisbaren Reduzierungen der Straßenverkehrslärmbelastungen führen, zumal hier bei ähnlichen durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen ca. 100 Busfahrten weniger zu verzeichnen sind, als im Bereich Borsigstr. (Außere Kanalstr.). Hinzu kommt, dass die sehr hohen Belastungen durch den Schienenverkehrslärm weiterhin gegeben sein werden. Eine entsprechende Maßnahme würde insofern nicht zu einer anderen Beurteilung der Bebaubarkeit des Dreiecks führen. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 631 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017 öffentlich 8.9 Dringlichkeitsantrag Butzweilerhof AN/0473/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt umgehend mit der Stiftung Butzweilerhof, der Bezirksregierung und mit der Nikolaus Otto Park GmbH & Co. KG Verhandlungen aufzunehmen, damit die Exponate der Stiftung in Köln verbleiben und nach Möglichkeit im Hotel- und Museumskomplex auf dem ehemaligen Flughafengelände untergebracht werden. Sachstand zum 30.09.2018: Die Stiftung Butzweilerhof hat die Exponate aufgrund vertraglicher Vereinbarungen vollständig in die Stiftung des Technikmuseums Berlin überführt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 632 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017 Öffentlich 8.6 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach $45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten AN/0275/2017 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen Antrag im Sinne des 845 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo 50 km/h — mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine : Temporeduzierung nach 845 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird. 2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden. 3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt werden. ° Sachstand zum 31.12.2017: Die Verwaltung hat in der Sitzung folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung 3124/2017, TOP 12.4): Auf der Grundlage des Beschlusses hat die Verwaltung den Antrag zur Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h (siehe Punkt 1 des Beschluss) am 29.05.2017 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. In Verbindung mit einem Schreiben vom 10.08.2017 hat die Bezirksregierung Köln am 21.09.2017 abschließend zum o. g. Antrag Stellung genommen. Das Ergebnis der Beantwortung durch die Bezirksregierung Köln kann wie folgt zusammengefasst werden: Anordnungen von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm sind in den Lärmschutz-Richtlinien-STV geregelt. Die Grundlage für die Anwendung dieser Lärmschutzrichtlinien, an die die Bezirksregierung Köln als zuständige Straßenverkehrs-behörde gebunden ist, bilden die geltenden Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997. Die Bezirks-regierung macht deutlich, dass gemäß den Absätzen 10.2 und 37.1 dieser Lärmschutzrichtlinien weder Parkanlagen noch Kleingartengebiete schutzbedürftig sind. Aus diesen Gründen liegen für den Streckenabschnitt im Bereich AS Bilderstöckchen/Bickendorf nicht die lärm-rechtlichen Voraussetzungen vor, eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen anzuordnen. Daher bedauert die Bezirksregierung Köln, dass sie dem Wunsch der Bezirksvertretung Ehrenfeld, auf der BAB 57 eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Lärmreduzierung anzuordnen, aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann. Da die Bezirksregierung Köln die Temporeduzierung nicht anordnen kann, erübrigt sich die Umsetzung der Punkte 2. und 3. des Beschlusses der Bezirksvertretung durch die Verwaltung. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 633 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017 Öffentlich 8.11 Kicken am Knast - ein Bolzplatz für Ossendorf! AN/0621/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land Nordrhein-Westfalen in Kontakt zu treten, um auf einer Teilfläche der einst im Wohnungsbauprogramm 2015 für den Wohnungsbau vorgesehenen landeseigenen Fläche W 406-008 an der August-von- Willich-Straße einen Bolzplatz zu errichten. Sachstand zum 31.03.2018: Wie im Fachgespräch zur Spielplatzbedarfsplanung am 20.03.2018 kann der Beschluss nicht umgesetzt werden, da das Land NRW die Teilfläche aufgrund der Nähe zur JVA nicht abgibt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 634 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017 Öffentlich 8.14 Sanierung ohne Verdrängung AN/0615/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, (1) Sicherzustellen, dass die Mieter*innen der Wohnungsbestände der GAG an der Alpener Straße/Marienstraße sowie Akazienweg/Venloer Straße, die ALG Il’oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, nach Rückkehr in die sanierten Wohnungen die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen (2) Sicherzustellen, dass allen anderen Mieter*innen rechtzeitig eine Wohngeldberatung angeboten wird. Sachstand zum 31.12.2017: Die Verwaltung hat in der Sitzung am 11.09.2017 folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung TOP 12.7, 2597/2017): Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.05.2017 AN/0615/2017 unter anderem beauftragt, den von den Baumaßnahmen betroffenen Mietern rechtzeitig eine _ Beratung zum Thema Wohngeld anzubieten. Die Sanierung der Gebäude Alpener Str. 26-36, Subbelrather Str. 409, Marienstr. 120-122 soll im 01.Quartal 2019 beendet werden. Der Abriss des Gebäudes Venloer Str. 742-750 ist für das 3. Quartal 2018 vorgesehen. Die GAG begleitet die Modernisierung mittels einer individuellen Modernisierungsbetreuung. ' Zwischen den beauftragten Mitarbeiterinnen der GAG und der Wohngeldstelle wurde vereinbart, dass im Rahmen der individuellen Information- bzw. Beratungsgesprächen mit den einzelnen Mietern, auch auf die Möglichkeit eines Wohngeldantrages hingewiesen wird. Eine verlässliche Aussage, ob ein Wohngeldantrag erfolgreich sein wird, kann nur im Einzelfall getroffen werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurden der GAG Vordrucke zur formlosen Beantragung von Wohngeld zur Verfügung gestellt. Hiermit kann fristwahrend Wohngeld beantragt werden. Die Wohngeldstelle wird daraufhin Kontakt mit den jeweiligen Antragsstellern aufnehmen und den Wohngeldanspruch gezielt prüfen. Unabhängig davon wird, vor Beendigung der Sanierung, voraussichtlich im 4. Quartal 2018 überprüft, ob zusätzlich ein allgemeines Informationsschreiben an die Mieter der Häuser sinnvoll ist. Beschluss Nr. 635 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017 Öffentlich 8.17 Bescheidenes Gedenken an getötete Zwangsarbeiter*innen AN/0661/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verlegung von Stolpersteinen für folgende Zwangsarbeiter*innen vorzunehmen: (3) Marusja ERMAKOWA, Jahrgang 1922, } 13.11.1942 (4) Boris BUNJAEW, Jahrgang 1926, } 03.12.19441 (5) Alexander MESINOW, Jahrgang 1927, + 03.12.19442 (6) Ignaz NEJA, Jahrgang 1914, t 08.12.19443 (7) Iwan SCHATKOW, Jahrgang 1905, T 08.04.1944 (8) Katharina SUY, Jahrgang 1926, f 18.12.19444 Zur Finanzierung stellt die Bezirksvertretung Ehrenfeld bezirksorientierte Mittel in Höhe von 120,- € pro Stolperstein, das heißt insgesamt 720,- €, zur Verfügung. Sachstand zum 31.12.2017: Die Verlegung der Stolpersteine ist am 22.11.2017 erfolgt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 636 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2017 Öffentlich 8.7 Vorstellung der Planung zur Sicherstellung der Durchwegung im „Gleisdreieck‘“ im Rahmenplanungsgebiet AN/0810/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung die aktuellen Pläne zur Sicherstellung der Durchwegung im sogenannten „Gleisdreieck“ vorzustellen, da diesem Fuß- und Radwegesystem, wie auch im Maßnahmenprogramm des Rahmenplanungsbeirats festgeschrieben, ein hohe Bedeutung für die „gesamtverkehrliche“ Erschließung weiterer Gebiete, auch überbezirklich, zukommt. Sachstand zum 30.09.2018: Der Planungssachstand zum „Gleisdreieck“ wurde in der Sitzung des Rahmenplanungsbeirates am 26.06.2018 behandelt. Dort wurde folgendes mitgeteilt: Für das Grundstück an der Widdersdorfer Straße (ehem. Philips-Leuchten) wurde ein Bauvorbescheid für ein Autohaus erteilt. Weiterhin gebe es aktuell einen Bauantrag für ein Hotel im Bereich der Mercedes-Allee, der derzeit durch die Verwaltung geprüft werde. Für die Bereiche an der Stolberger Straße (ehem. Holzhandlung) mit der Nutzung 'Wohnen' und dem eigentlichen Gleisdreieck/Mercedesallee mit den Nutzungen Büro/Grün haben die Grundstückseigentümer der Verwaltung erste Planungsvorschläge zukommen lassen. Weitere Planungen für das Gelände liegen derzeit nicht vor. Die Verwaltung wird die zuständigen Gremien weiter über neue Sachstände informieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 637 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017 Öffentlich 8.10 Informationen über Bauvorhaben verbessern AN/0835/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass sie in Präzisierung von 8 2, Abs. 1, Ifd. Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadtbezirk Ehren- feld in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates aufgeführten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind. Sachstand zum 15.09.2018: Wie die Verwaltung in der FVB am 04.09.2018 mitgeteilt hat, wird die Bezirksvertretung zukünftig in einem möglichst frühen Planungsstadium informiert. Beschluss Nr. 638 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017 Öffentlich 8.11 Fortführung Programm "Attraktivierung von Plätzen" in 2018 AN/0836/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich dafür aus, das im Jahr 2014 begonnene und 2015 fortgesetzte gesamtstädtische Programm zur Attraktivierung von Plätzen in den . Veedeln fortzuführen und im.Haushaltsplan für 2018 für den Stadtbezirk Ehrenfeld 800.000 Euro vorzusehen. Sachstand zum 30.09.2018: Es ist vorgesehen die Mittel in Höhe von 800.000 € für den Bezirk 4 durch den Finanzausschuss und anschließend durch den Rat bis Ende des Jahres für das Haushaltsjahr 2019 beschließen zu lassen. Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen im Bezirk würde die Verwaltung dann, nach Abstimmung mit Politik und betroffenen Bürgern bzw. Anwohnern, entsprechende Vorschläge erarbeiten. Beschluss Nr. 639 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017 Öffentlich 8.8 Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung zum Erhalt der Backsteinhalle Alpener Straße 4 - 6 vom 20.3.2017 AN/0345/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung mit Nachdruck auf, den einstimmig beschlossenen Antrag zum Erhalt der Backsteinhalle Alpener Straße 4 — 6 vom 20.3.2017 dem Rat unverzüglich zur Beratung vorzulegen. Zum Denkmalwert des Gebäudes ist ein Gutachten von fachkundiger Stelle einzuholen. Sachstand zum 31.08.2018: Die Verwaltung hat zur Sitzung am 02.07.2018 per Vorlage 1985/2018 folgenden Sachstand mitgeteilt: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt am 07.05.2018 auf Antrag der CDU-Fraktion, dass die Verwaltung folgende Aufgaben erledigen soll bzw. eine Stellungnahme abgibt: 1) Die Stadt Köln wird gebeten, zum Beispiel das CRIFA Köln mit der historischen Bewertung der Halle Alpenerstraße 4-6 in Köln-Ehrenfeld zu beauftragen, die heute als Lager der Bühnen der Stadt Köln genutzt wird. Das Gutachten soll dann in der BV 4 Ehrenfeld vorgestellt werden. 2) Die Bezirksvertretung beanstandet, dass in der BV-Sitzung am 20. März 2018 <hier müsste richtigerweise der 20.03.2017 gemeint sein< der einstimmig beschlossene Antrag der SPD-Fraktion: „Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6 erhalten: Umweltgerechtes und preiswertes Wohnen ermöglichen - Integration fördern - Identität des Viertels erhalten“ bis heute weder dem Rat noch den zuständigen Ausschüssen vorgelegt wurde. Die Verwaltung wird beauftragt, die unverzüglich nachzuholen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: zu 1) Der Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, hat sich mehrfach mit der derzeit durch die Bühnen genutzten Halle befasst und jeweils, zuletzt am 26.09.2017, mitgeteilt, dass die Halle in der Alpenerstraße 4-6 nicht unter Denkmalschutz steht und die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung auch nicht gegeben sind (vgl. Anlage 1). Aufgrund der abgeschlossenen Prüfung der zuständigen Behörde besteht kein Bedarf für eine weitere Bewertung des Objektes durch sonstige Dritte. zu 2) Das Grundstück ist vom Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) mit der Nr. 4.02 in die Liste der Grundstücke aufgenommen worden, die im Wege der Wohnungsbauoffensive für eine Bebauung mit Wohnhäusern vermarktet werden sollen. Als zusätzliche Maßgabe wurde eine möglichst hohe bauliche Ausnutzung beschlossen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte sich im Vorfeld der Ratsentscheidung für einen Erhalt der Halle ausgesprochen. Obschon hierzu kein förmlicher Beschluss gefasst wurde, hat sich der Rat mit der Idee des Erhalts auseinandergesetzt und diesen Vorschlag letztendlich verworfen. Mit ihrem Beschluss vom 20.03.2017 wiederholte die Bezirksvertretung den Wunsch, die Halle zu erhalten. Konkret formulierte sie die Anregung, die Backsteinhalle, unter künftiger Nutzung für studentisches Wohnen, Wohnen für Geflüchtete - insbesondere studierender Geflüchteter — mit einem Anteil an Künstlerateliers, zu erhalten. Die Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie von Photovoltaikanlagen und Regenwassernutzung solle dabei prioritär geprüft werden. In Erfüllung des Ratsbeschlusses wird derzeit ermittelt, welche tatsächlichen und rechtlichen Randbedingungen bei einer Umnutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken zu beachten sind. Hierzu wurde neben der Klärung der Belastung mit Kampfmitteln u.a. ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Denn es liegen Anhaltspunkte vor, dass aufgrund der gewerblichen Vornutzung schädliche Bodenverunreinigungen existieren. Diese müssten vor Aufnahme einer Wohnnutzung zunächst beseitigt werden. Das Ergebnis wird in den nächsten Wochen erwartet. Die Verwaltung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2018 dem Rat einen Vorschlag zur Vermarktung des Grundstücks unterbreiten. Dabei wird sie die beiden diskutierten Nutzungsvarianten gegenüberstellen. Eine der Varianten geht von einem vollständigen Abriss der Bestandsgebäude und einer Neubebauung aus. Hierdurch könnten nach jetzigem Planungsstand ca. 70 Wohnungen, davon der überwiegende Teil im geförderten Wohnungsbau, geschaffen werden. Sämtliche Wohnungen entsprächen den aktuellen Anforderungen. Zusätzliche ökologische und städtebauliche Aspekte sowie die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen können im Rahmen einer Konzeptausschreibung berücksichtigt werden. Die andere Variante entspricht der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017. Beschluss Nr. 641 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017 Öffentlich 8.11 Kinder- und Jugendsitzung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld AN/1020/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, eine Sondersitzung als „Jugendsitzung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld“ durchzuführen. Diese soll künftig einmal pro Jahr stattfinden. Für die Jugend-BV-Sitzung gelten folgende Grundsätze: - Sitzungsbeginn 10 Uhr vormittags an einem Wochentag. - Sitzungsdauer 60 bis 90 Minuten. - Als Gäste sind Schüler*innen aller Schulen aus dem Stadtbezirk Ehrenfeld eingeladen. Die Schulen sollen dabei auswählen, welche Klassen bzw. Kurse teilnehmen. Für Exkursionen im Rahmen des Unterrichts bieten sich etwa SoWi- oder Politikkurse der Oberstufen oder Mittelstufen etc. an, in deren Rahmen das politische System der Bundesrepublik Deutschland oder das Thema Kommunalpolitik besprochen wird. - Innerhalb dieser Kurse soll in enger Absprache mit den Fachlehrer*innen (federführend über den Bezirksbürgermeister) die Möglichkeit geschaffen werden, dass Schüler*innen kommunalpolitische Anträge vorbereiten und diese möglichst als gemeinsamer Antrag in der Sitzung behandelt werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Bürgereingabe im Vorfeld der Sitzung vermittelt werden. "- Die Verwaltung wird gebeten, Vorlagen mit kinder- und jugendspezifischen Themen insbesondere zu dieser Sitzung einzubringen. - Im Anschluss an die Sitzungen soll in einem ausreichenden Rahmen Zeit eingeplant werden, sodass sowohl in einer moderierten Fragerunde als auch im persönlichen Gespräch Schülerinnen den Kommunalpolitiker*innen Ihre Fragen stellen können. - Die Sitzung, an der Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben wird unmittelbar im Anschluss an die Sitzung nachbereitet, zu dieser Nachbereitung sollen Mitglieder der Bezirksvertretung zur Verfügung stehen. - Über den genauen Ablauf und Inhalte sollen sich die Fraktionen im Einvernehmen verständigen. Die erste Jugend-BV-Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld soll im ersten Halbjahr 2018 stattfinden. . Sachstand zum 31.10.2018: In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 13.03.2018 wurde dargestellt, dass die Stadt Köln das Siegel als Kinderfreundliche Stadt erhalten habe. Vor diesem Hintergrund werden neue Stellen geschaffen, die einen Aktionsplan zur Umsetzung von Kinderrechten erarbeiten und begleiten sollen. Bestandteil dieses Aktionsplans sind auch Konzepte zur Durchführung von Kinder- und Jugendsitzungen. Das Stellenbesetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Sobald die Stelle besetzt sind, wird ein Gesprächstermin mit den Kolleginnen und Kollegen anberaumt, um die Kinder- und Jugendsitzung der BV 4 vorzubereiten. Beschluss Nr. 642 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017 Öffentlich 8.12 Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln Ehrenfeld AN/1052/2017 Beschluss: 1. Angesichts der Knappheit an bezahlbarem Wohnraums in Köln, spricht sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld dafür aus, dass alle rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Grundstück als Fläche für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann. 2. Die Stadt Köln soll prüfen, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt. Für den Fall, dass die Stadt Köln ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben sollte, um 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu errichten, soll zwischen der Stadt Köln und dem Investor, der die Flur 73 Takustraße in Köln Ehrenfeld bebauen will ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Gegenstand dieses städtebaulichen Vertrages sollen sein: 2.1 Die Grundstücke der Flur 73 dürfen künftig ausschließlich zu folgenden Zwecken genutzt werden: a) Wohnnutzung, insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen und zum Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte örtlicher Bevölkerung. Ziel soll es sein, 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu realisieren. b) Errichtung von Tiefgargagen, ein Teil der Tiefgagen werden als Quartiergagen den Anwohnern der angrenzenden Bereiche als PKW-und/oder als Zweiradstellplätze angeboten, c) Die Errichtung einer Kindertagesstätte ist zu prüfen. 2.2 Die Belange der jetzigen Mieter und Nutzer auf dem Grundstück sind zu beachten. 2.3 Bei der Planung und Ausführung für eine künftige Wohnnutzung ist der vorhandene Baumbestand zu erhalten und ist die angrenzende Nutzung von Sportanlagen zu gewährleisten. 3. Dieser private Investor hat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beantragen und die ihm nach dem zu schließenden Vertrag übertragenen Maßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Solange die St. Sebastianus Schützengilde Köln-Ehrenfeld v. 1874 e.V. ihren Sport auf dem Grundstück (Flurstück 3685/29) ausübt, genießt die Nutzung als Sportanlage Bestandsschutz. 4. Der Investor verpflichtet sich eine zumutbare Möglichkeit zum Wohnen, insbesondere zum Abstellen und Nutzen von Wohnwagen nachzuweisen. Die Stadt Köln wird den Investor bei der Realisierung eines neuen Schaustellerplatzes auf kölnischem Stadtgebiet unterstützen. 4.1 Eine Räumung des heutigen „Schaustellerplatzes“ im Wege der Zwangsvollstreckung wird ausgeschlossen. 5 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über den weiteren Fortgang und alle weiteren Verfahrensschritte frühzeitig zu unterrichten und an den voranstehenden Entscheidungen zu beteiligen. Sachstand 24.10.2018: Wie in der Sitzung am 02.07.2018 mitgeteilt (Vorlage 2085/2018), liegt für die Fläche des Schützenplatzes an der Takustraße eine Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts (Bebauungsgenehmigung) für die Errichtung von Wohngebäuden mit 120 Wohneinheiten, 2 Tiefgaragen und 2 viergruppigen Kindertagesstätten vor. Das Vorhaben wird von der Verwaltung als planbedürftig angesehen (vgl. Vorlage 2827/2018 von der Sitzung am 10.09.2018). Für die Fläche liegt ebenfalls ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor, der sich noch in der Prüfung befindet. Die von Bezirksvertretung Ehrenfeld am 10.07.2017 beschlossenen Punkte werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt. Beschluss Nr. 645 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017 Öffentlich 8.5 Wohnungsnot bekämpfen - Flächenfraß verhindern (Ill) Hier: Geflüchtete in Ferienwohnungen unterbringen AN/1147/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, (1) Informationen und Kontaktdaten über gewerblich genutzte, zweckentfremdete Wohnungen, die nicht unter den Genehmigungsvorbehalt der Wohnraumschutzsatzung fallen, dem Auszugsmanagement zur Verfügung zu stellen (2) Gemeinsam mit dem Auszugsmanagement Gespräche mit den Nutzer*innen zweckentfremdeter Wohnungen aufzunehmen, um dort eine Unterbringung Geflüchteter zu ermöglichen i Sachstand zum 30.09.2018: Aufgrund des Fallzahlenanstiegs im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum sowie vor dem Hintergrund der erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit und des politischen Interesses bei der Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung wurden im Fachbereich Wohnungsaufsicht/Mietpreiskontrolle des Amtes für Wohnungswesen aktuell folgende Stellen zugesetzt: 5,0 Stellen Sachbearbeitung BGr. A10 LGr. 2 LBesG NRW bzw. EG 9c TVöD NRW 3,0 Stellen Ermittlungen BGr. A 6 LGr. 1 LBesG NRW bzw. EG 6 TVöD NRW Daneben wurde eine Stelle Amtsjuristin bzw. Amtsjurist (BGr A 13, LGr 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW bzw. EG 13 TVöD NRW) eingerichtet, um die zum Teil rechtlich komplexen Verfahren adäquat zu begleiten. Damit stehen für diese Aufgabe nun insgesamt 11,0 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die Stadtverwaltung arbeitet mit hoher Priorität an der schnellstmöglichen Besetzung der neu eingerichteten Stellen. Nach Stellenbesetzung und Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Verwaltung der wohnungswirtschaftlich schädlichen Nutzung durch illegale Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln wirksamer entgegentreten und die Wiederzuführung rechtswidrig zweckfremd genutzter Wohnungen zum allgemeinen Wohnungsmarkt intensivieren können. Nach Ablauf eines angemessenen Erfahrungszeitraumes (mindestens ein Jahr nach Stellenbesetzung) ist eine erneute Überprüfung der Stellenausstattung vorgesehen. Das Kölner Auszugsmanagement unterstützt zugewiesene Geflüchtete im Kölner Stadtgebiet passenden Wohnraum zu finden. Hierbei ist das Auszugsmanagement auf Mietangebote aus’ der Bevölkerung angewiesen. Das Auszugsmanagement nimmt Wohnungsangebote auf und begleitet Geflüchtete bei Wohnungsbesichtigungen. Es steht interessierten Vermieterinnen zur Seite wie auch potentiellen Mieterinnen und Mietern, die bei allen notwendigen Behördengängen begleitet werden. Es besteht jedoch keine Handhabe, Wohnungseigentümer, welche sich nicht an das Auszugsmanagement wenden, zu einer Vermietung zu verpflichten. Beschluss Nr. 646 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017 Öffentlich 8.1 Erhalt und Stärkung des Bezirksordnungsdienstes - Stark im Veedel, nah beim Menschen AN/114712017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt: 1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich deutlich für den Erhalt des Bezirksordnungsdienstes in der bestehenden Form, d. h. mit eigenen Räumlichkeiten im Bezirksrathaus Ehrenfeld unter Leitung des Bürgeramtes Ehrenfeld aus. 2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat und die Verwaltung auf, den Bezirksordnungsdienst mit ausreichendem Personal und Sachmitteln auszubauen, so dass auch in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende eine adäquate und bürgernahe Präsenz in den Bezirken sowie kürzere Reaktionszeiten gewährleistet sind. 3. Vor einem endgültigen Beschluss des Rates der Stadt Köln soll das Konzept in jedem Bezirk vorgestellt werden. Sachstand zum 31.08.2018: Die Bezirksvertretung wurde in einem Fachgespräch am 15.03.2018 umfassend über die Neuorganisation des Ordnungsdienstes informiert. Die bereits praktizierte Arbeit des Ordnungsdienstes in bezirklichen Dienstgruppen wird in enger Abstimmung mit den Bürgeramtsleitungen fortgeführt. Aufgrund des Schichtdienstes und des größeren Mitarbeiterumfangs wird eine Stärkung und Ausweitung der Arbeit des Ordnungsdienstes erreicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bisherigen Bezirksordnungsdienstes werden dem neuen Amt für Bürgerservice unterstellt, verbleiben aber vor Ort. Beschluss Nr. 647 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017 Öffentlich 8.4 Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Erfordernissen anpassen AN/1144/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 6546 0/04 vollständig aufzuheben Sachstand zum 31.08.2018: Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 1552/2018 zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht. Beschluss Nr. 648 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017 Öffentlich 8.5 Nahversorgung am Butzweilerhof AN/1377/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung im Vorgriff auf die angekündigte Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Situation Butzweilerhof unter Berücksichtigung des neuen Wohngebietes kurzfristig neu zu bewerten und dem Bedarf anzupassen. Es sollen Flächen zur Ansiedlung mindestens eines Vollsortimenters und weiterer Geschäfte für den täglichen Bedarf ausgewiesen werden. Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Ehrenfeld spätestens im 1. Quartal 2018 vorgestellt werden. Sachstand zum 31.07.2018: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln verfolgt das Ziel einer wohnortnahen, möglichst fußläufig erreichbaren Nahversorgung für seine Bewohner. Demnach sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- oder zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der ausgewiesenen Zentren nicht vorgesehen. Die Ansiedlung neuer Lebensmittelmärkte außerhalb der Zentren kann nur bei besonderem zusätzlichem Bedarf und unter Einhaltung der vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten Steuerungsregelungen erfolgen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln wird derzeit fortgeschrieben. Das Steuerungsschema wird in diesem Rahmen überprüft und-an die aktuellen Bedarfslagen und Entwicklungen des Einzelhandels angepasst. Zum Stichtag 31.12.2016 lebten im Einzugsbereich Butzweilerhof rd. 1.500 Einwohner. Im Neubaugebiet Butzweilerhof im Bebauungsplangebiet 6250/04 (6. Änderung) ist die Errichtung von insgesamt 640 neuen Wohneinheiten (WE) geplant, es wird von einem Belegungsschlüssel von 2,3 Personen/ WE ausgegangen. 250 WE wurden bereits realisiert, weitere 100 WE befinden sich aktuell in Bau. Nach Fertigstellung aller Bauabschnitte ist von einem maximalen Einwohnerzuwachs von weiteren rd. 1.500 Personen auszugehen. Rechnerisch ergibt sich daraus ein Kaufkraftpotenzial, das einem kleinflächigen Lebensmittelmarkt unter 800 m? entspricht. Bereits im Jahr 2009 wurde von der Verwaltung festgestellt, dass unter Beachtung der perspektivisch vorhandenen Bevölkerung ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung der Wohnbevölkerung in integrierter Lage mit dem Einzelhandles- und Zentrenkonzept vereinbar wäre. Grundvoraussetzung ist jedoch eine Potenzialfläche in integrierter Lage sowie die Bereitschaft von einem Lebensmittelhändler, diesen Standort zu betreiben. Im Wesentlichen muss eine geeignete Fläche sowie ein Betreiber für einen kleinflächigen Lebensmittelmarkt für die Umsetzung des Projektes gefunden werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 649 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017 Öffentlich 8.3.1. Lebendige Quartiere erhalten - Verdrängung frühzeitig identifizieren und verhindern! AN/1846/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Ehrenfeld - sobald vorliegend — die Ergebnisse der gemäß Ratsbeschluss vom 17.11.2016’ als Dauerbeobachtung durchzuführenden Voruntersuchung zur Identifizierung von Verdachts- bzw. Beobachtungsgebieten auf Grundlage der aktualisierten Indikatorenliste für die untersuchten Teilgebiete des Stadtbezirks Ehrenfeld vorzustellen Sachstand zum 15.09.2018: In der Sitzung am 10.09.2018 hat die Verwaltung folgenden Sachstand mitgeteilt (Vorlage 2804/2018): Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, die erstmals 2015 durchgeführte stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von } Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen gemäß $ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB regelmäßig durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss jährlich darzustellen (vgl.Vorlagen-Nr. AN/1902/2016). Die stadtweite Voruntersuchung dient der systematischen Ableitung von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen. Dem o. g. Ratsbeschluss folgend führt die Verwaltung derzeit die Voruntersuchung 2018 durch. Die Methodik der Voruntersuchung von 2015 wurde weiterentwickelt. Diese Methodik und die Ergebnisse werden dem Stadtentwicklungsausschuss im vierten Quartal 2018 vorgestellt. Abgeleitet von den Ergebnissen wird die Verwaltung Beschlussvorlagen für die weiteren Schritte vorlegen. Die Bezirksvertretung Innenstadt und die Bezirksvertretung Ehrenfeld haben Beschlüsse zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen gefasst (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0964/2018 und Vorlagen-Nr. AN/0992/2018). Ob für die dort benannten Gebiete — Gebiet um den Rathenauplatz und das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost — die Voraussetzungen für einen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vorliegen, wird von der Verwaltung im Rahmen der stadtweiten Voruntersuchung geprüft. Als Ergebnis der stadtweiten Voruntersuchung 2015 wurde unter anderem das Severinsviertel als Verdachtsgebiet identifiziert. Für dieses Gebiet wurde am 09.02.2017 der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Derzeit wird mit der Unterstützung eines externen Büros eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung im Gebiet durchgeführt (Schwerpunkt: Haushaltsbefragung). Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Ende 2018 vorliegen. Abhängig von diesen wird von der Verwaltung ein Satzungsbeschluss vorbereitet. Der Einsatz des städtebaulichen Instruments dient dort auch der Sammlung von Erfahrungen zum personellen und finanziellen Aufwand des Verfahrens. Beschluss Nr. 650 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017 Öffentlich 8.7 Essbares Ehrenfeld anpflanzen AN/1669/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die nördlich Melaten / des alten Ehrenfelder Friedhofs entlang der Weinsbergstraße gelegene Rasenfläche für die Bepflanzung in Zusammenhang mit dem Konzept der Essbaren Stadt vorzusehen. Dabei ist insbesondere auch der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu berücksichtigen, „bevorzugt alte Sorten auszuwählen.“ Vorzugsweise sollen dabei bienenfreundliche Pflanzen angepflanzt werden. Sachstand am 31.08.2018: Es wird vorgeschlagen mit der BV 4 einen gemeinsamen Ortstermin mit 671/4 zu vereinbaren. Beschluss Nr. 651 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017 Öffentlich 8.8 Hundefreilaufflächen in Vogelsang AN/1672/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist im Stadtteil Vogelsang weitere Hundefreilaufflächen einzurichten. Sachstand zum 31.01.2018: (Mitteilung 3983/2017 Sitzung 29.01.2018) Anlass zur Einrichtung von Hundefreilaufflächen war das Inkrafttreten des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) am 01.01.2003. Seitdem sind alle Hunde generell an geeigneten Leinen zu führen, eine Ausnahme von dieser Anleinpflicht besteht nur in besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen. Die Stadt Köln war dadurch gehalten, diese Freilaufzonen einzurichten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hatte daher geeignete Hundefreilaufflächen vorgeschlagen, die im Zusammenhang mit der neuen Grünflächenordnung zunächst den Bezirksvertretungen vorgestellt und mit Beschluss des Rates der Stadt Köln im März 2003 rechtsgültig wurden. Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im dicht besiedelten Stadtgebiet Köln gestaltete sich schwierig und konnte nur unter Abwägung der verschiedenen Interessenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht ein hohes Konfliktpotential zwischen Hundehaltern und sonstigen Nutzern von Grünflächen, die sich in ihrer eigenen Bewegunggfreiheit durch freilaufende Hunde beeinträchtigt oder gar gefährdet sehen. Hinzu kommt die häufig missbräuchliche Nutzung der Freilaufflächen als Hundetoilette, obwohl die Hundehalter selbstverständlich auch hier — wie in allen öffentlichen Grünanlagen - verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. Generell ist es problematisch, es jedem Bürger mit und ohne Hund Recht zu machen, da den Tieren eine artgerechte Bewegungsfreiheit zugestanden werden muss. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat bei der Auswahl der Grünanlagen, in denen Hundefreilaufflächen eingerichtet werden mussten, darauf geachtet, dass den Menschen, die Angst vor unangeleinten Hunden haben, auch weiterhin genügend Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung im öffentlichen Grün zur Verfügung stehen. Naturgemäß kann nicht jedem Hundehalter eine Hundefreilauffläche in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnsitz zur Verfügung gestellt werden, das würde auch der Zielsetzung des Landeshundegesetzes entgegen wirken, öffentliche Flächen sicherer zu machen. Im Stadtbezirk Ehrenfeld gibt es insgesamt sieben Hundefreilaufflächen, die wie folgt verteilt sind: Stadtteil Lage genaue Fläche in Zone Beschreibung Quadrat- Nummer meter Stadtteil ! Bickendorf Bocklemünd/Mengenich Bocklemünd/Mengenich Bocklemünd/Mengenich Neuehrenfeld Neuehrenfeld Ossendorf Ossendorf Vogelsang Lage Feltenstraße bis Alter Friedhof Buschweg- Schuhmacherring ehemalige KVB- Trasse Nüssenberger Straße, ehemalige KVB-Trasse Parkgürtel Wöhlerstraße Takufeld Bürgerpark Nord Feltenstraße bis Alter Friedhof Siedlung Vogelsang genaue Beschreibung östlich der Emilstraße nordöstlich des Buschweges Trasse zwischen Kurt-Weill-/Veg und Ollenhauerring Trasse zwischen Kurt-Weill-/Veg und Ollenhauerring parallel zu Autobahn A 57 bis Wöhlerstraße Ecke Subbelrather Straße/ÄuRere Kanalstraße zwischen Butzweilerstraße und Autobahn östlich der Emilstraße nordöstlich des Bachstelzenweges Fläche in Quadrat- meter 10.118 44.550 3.499 3.866 31.655 10.498 202.954 1.827 27.219 Zone Nummer 27 31 29 30 87 26 32 27 28 Wie aus der Liste ersichtlich, ist der Stadtteil Vogelsang bereits mit einer verhältnismäßig großen Hundefreilauffläche ausgestattet. Sie liegt relativ zentral von der Wohnbebauung erreichbar. In Vogelsang gibt es lediglich zwei weitere Parkanlagen nördlich des Goldammerweges und nördlich des Rotschwänzchenweges mit geringerem Flächenumfang, welche der Bevölkerung für ihre Freizeitnutzungen erhalten bleiben sollten. - - a aa nn un; Sr anorsdotie [Str - Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann daher die Einrichtung einer weiteren Hundefreilauffläche im Stadtteil Vogelsang nicht befürworten, insbesondere da es in den zwei weiteren Grünanlagen keine räumlichen Abgrenzungen durch Strauchbewuchs gibt, die Hunde vor dem Überlaufen auf den Spazierweg hindern könnten. Besonders für Radfahrer würde dadurch eine potenzielle Unfallgefahr durch frei laufende Hunde geschaffen. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 652 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017 Öffentlich 8.9 Runder Tisch Kultur - Heliosgelände Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Kultur- und Stadtentwicklungsausschuss für die Verweisung des Antrages „Runder Tisch Kultur Helios.“ Ein solcher Runder Tisch wurde bereits auf der Veranstaltung zum Bebauungsplanverfahren zur „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit‘ am 26. September 2017 verabredet. Mitarbeiter des Kultur- und Stadtplanungsamtes waren anwesend. Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, im ersten Quartal 2018 mit den beteiligten Ämtern einen Runden Tisch Kultur zu koordinieren und den Teilnehmerkreis abzustimmen. Sachstand zum 31.08.2018 Der „Runde Tisch Kultur Helios“ wurde gemäß dem Beschluss der BV 4 initiiert und startete am 14. Juni 2018 mit der Auftaktveranstaltung in den Räumlichkeiten des DOMID e.V. (Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland) in Köln-Ehrenfeld. An der 1. Diskussionsrunde nahmen ca. 30 Akteure und Akteurinnen aus dem Kulturbetrieb vor Ort, der Politik und der Verwaltung teil. Die zweite Veranstaltung fand am 10.07.2018 statt.
Jahresbericht 2017 Teil 3
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Beschluss Nr. 584 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 öffentlich 8.11 Lärmreduzierung durch Akustikdecken im Schulgebäude Baadenberger Straße in Neuehrenfeld AN/0985/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beauftragt die Fachverwaltung (Amt für Schulentwicklung) eine entsprechende Kostenzusage an die Gebäudewirtschaft zu erteilen, damit schallreduzierende Akustikdecken im Erdgeschoss und im Foyer des 1. Obergeschosses im Schulgebäude Baadenberger Straße angebracht werden. Sachstand zum 30.06.2017: Aufgrund begrenzter Personalressourcen konnte bisher noch keine Kostenschätzung erstellt werden. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 585 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 öffentlich 8.12 Säuberung und Anstrich der Eisenbahnunterführungen nach Vogelsang ö AN/0956/2015 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. in Absprache mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), die Eisenbahnunterführungen Akazienweg und Vogelsanger Straße in Köln-Vogelsang zu säubern und mit einem hellen Anstrich zu versehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und Rheinenergie die Eisenbahnunterführungen nach Vogelsang in den Projektplan „Lichtpassagen“ mit aufzunehmen. Sachstand zum 31.12.2016: Zu 1.: Die HGK wurde seitens der Verwaltung am 08.09.2015 schriftlich aufgefordert, die Eisenbahnunterführungen in eigener Zuständigkeit. zu säubern und mit einem hellen Anstrich zu versehen. Zu 2.: Die Beleuchtung der Eisenbahnunterführung soll in den Projektplan aufgenommen werden. Eine Finanzierung ist aber zurzeit nicht möglich, da das veranschlagte Beleuchtungsbudget nur für bereits bestehende Projekte auskömmlich ist. Sachstand zum 31.08.2018: Zu 1.: Die HGK wurde seitens der Verwaltung am 08.09.2015 schriftlich aufgefordert, ‚die Eisenbahnunterführungen in eigener Zuständigkeit zu säubern und mit einem hellen Anstrich zu versehen. Dieser Aufforderung ist die HGK bis heute nicht nachgekommen. Zu 2.: kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 590 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 öffentlich 8.26 Umsetzung des Prioritätenbeschlusses zur Errichtung von Kunstrasenplätzen hier: Bezirkssportanlage Everhardstraße AN/1279/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Mitteilung 12.11. der Nachtragstagesordnung zur Sitzung am 22. Juni 2015 zur Kenntnis genommen. Die Kenntnisnahme bedeutet per se keine Zustimmung. In Anlehnung an die Mitteilung der Verwaltung aus der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld wollen wir uns eingehend mit den neuen Planungen befassen und einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Verwaltung wird daher beauftragt: 1.) Die Pläne für die Erweiterung der Bezirkssportanlage in der BV-Sitzung am 28. September vorzustellen. 2.) Von der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu allen etwaigen Plänen, die über die Umwandlung der Asche- in Sportplätze hinausgehen einen entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld einzuholen. 3.) Bevor zu den Planungen in der BV-Ehrenfeld kein Beschluss gefasst wurde, keine vertraglichen Vereinbarungen zu treffen oder anderweitig Fakten zu schaffen. Sachstand zum 30.06.2017: Zu 1.) Zum Zeitpunkt des Beschlusses Nr. 590 war geplant, die Generalsanierung durch den Verein DSK Köln e.V. über eine städtische Fördermaßnahme durchführen zu lassen. In der Präsentation zur BV-Sitzung am 28.09.2015 wurden die Planungen des DSK Köln e.V. vorgestellt. Das vorgestellte Konzept wurde von einigen Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert, woraufhin die Anwohner-Initiative innergrünEHRENFELD ein eigenes Konzept vorlegte. Zu 2/3.) Nach einem gemeinsamen Ortstermin der Sportverwaltung und dem DSK am 01.02.2017, wurde seitens des DSK erklärt, den vereinseigenen Umbau nicht realisieren zu können, wodurch der Umbau als geförderte Vereinsmaßnahme nicht weiter verfolgt wird. Die Sportverwaltung beabsichtigt, dem Planungsbeschluss in die BV 4 (11.09.2017), Sportausschuss (14.09.2017), Finanzausschuss (25.09.2017) und Rat (28.09.2017) zu bringen, um mit den eigenen Planungen beginnen zu können. Für die Maßnahmen stehen dem Sportamt zurzeit Finanzmittel in Höhe von 1,8 Mio € zur Verfügung. Sachstand zum 31.03.2018: Am 15.11.2017 hat ein Fachgespräch zu dieser Thematik stattgefunden, in welchem sowohl die Verwaltung als auch die Vertreterinnen und Vertreter der Initiative Innergrün ihre Planungen und Konzepte vorgestellt haben. Die Bezirksvertretung hat der Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Sitzung am 04.12.2017 zugestimmt (Beschlussvorlage 2826/2017). Darüber hinaus wurde beschlossen, 50.000 € aus den Mitteln des Bürgerhaushaltes für folgende Maßnahmen der Initiative Innergrün zur Verfügung zu stellen: 1. Verbesserung der Wegeführung Spielplatz Christian-Schult-Straße, 2. Verbesserung des Weges zur Venloer Straße 3. Sitzgruppe Ende Mittelallee Beschluss Nr. 591 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.09.2015 öffentlich 8.1 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Ehrenfeld AN/1358/2015 Beschluss: 1) (2) (8) Die Verwaltung wird bei der Neuplanung und bei der Planung von Sanierungen von Spiel- und Bolzplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld gebeten, das im Jahr 2009 beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen. Darin heißt es zu Spiel- und Bolzplätzen: Im Zuge der Diskussion um neue Konzepte von Spielplätzen werden grundsätzlich die Bedürfnisse aller potentiellen Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt und in die Planungen einbezogen. Für die Spielraumgestaltung heißt das: r die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsräumen, die die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen fördern und ihren Bedürfnissen gerecht werden, e die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung sowie aller Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort, ohne jede Einschränkung. Die gemeinsame Beteiligung an der Gestaltung der Spielräume sowie die gemeinsame Nutzung fördern gleichzeitig ein Miteinander ohne Vorurteile. Ziel ist es, dass möglichst viele Spielplätze die Anforderungen an einen integrierten Spielplatz erfüllen. e Im Rahmen der zukünftigen Um- und Neubauten von Spielplätzen werden die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit und Integration bei der Planung und Gestaltung berücksichtigt. « Es wird verstärkt darauf geachtet, dass auch behinderte Kinder und ihre Eltern in die Beteiligungen für die Gestaltung einbezogen werden. « In Kooperation mit dem Büro der Behindertenbeauftragten* wird ein barrierefreier und integrativer Spielplatz modellhaft gestaltet. e Bei den Eigentümern und Bauherren privater Spielplätze wird für eine barrierefreie Gestaltung geworben. Die BV bittet die Verwaltung um eine Aufstellung, bei welchen Spiel- und Bolzplätzen die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit bei Planung und Gestaltung bereits berücksichtigt wurden und ob ein Spielplatz modellhaft bisher barrierefrei gestaltet wurde und wenn ja, welcher. Die Verwaltung wird gebeten, bei allen zukünftigen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen dieses Handlungskonzept nicht nur zu beachten, sondern der BV jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive einer Aufstellung der entstandenen Kosten, umgesetzt wird. (4) Bei oben genannten Planungen von Spiel- und Bolzplätzen sollte die Fachstelle Behindertenpolitik der Stadt jeweils in die Planungen mit einbezogen werden. (5) Vorrangig und exemplarisch ist der Spielplatz am Bürgerzentrum Ehrenfeld nach dem Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik zeitnah umzugestalten. Der barrierefreie Zugang zu Sanitäranlagen wie auch seine gute Erreichbarkeit aufgrund seiner zentralen Lage im Stadtteil prädestinieren ihn dafür. Sachstand zum 31.08.2017: Im Fachgespräch am 13.10.2016 hat die Verwaltung Folgendes mitgeteilt: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie steht bzgl. der barrierefreien Herrichtung von Spiel und Bolzplätzen im gesamten Stadtgebiet in engem Kontakt zum Behindertenbeauftragen der Stadt Köln. Mit diesem besteht Einvernehmen, dass oberste Priorität die barrierefreie Zugänglichkeit dieser Flächen hat. Im Übrigen müsse für jeden Spielplatz bedarfsorientiert und individuell entschieden werden, welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit erforderlich sind, da es hierfür kein Patentrezept gibt und je nach Nutzergruppen unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden müssen. Gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten soll hierzu ein Katalog erstellt werden. Als erster Pilot ist ein Spielplatz am Humboldtpark im Stadtbezirk Kalk barrierefrei hergerichtet worden. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 595 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.12.2015 öffentlich 8.2 Mobile Toilettenanlage AN/1893/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, als Übergangslösung im Vorgriff auf eine bereits in Planung befindliche dauerhafte Lösung kurzfristig im Bereich der Lichtstraße, Grüner Weg, Vogelsanger Straße, Ehrenfeldgürtel und Venloer Straße auf einer geeigneten Fläche eine mobile Toilettenanlage zu errichten, die der Öffentlichkeit rund um die Uhr zur Verfügung steht. Sachstand zum 31.12.2016: Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der BV vorgestellt Sachstand zum 31.08.2018: Der in dem Beschluss genannte Bereich wurde geprüft und als einzig möglicher Standort die „Bartholomäus-Schink-Straße“ (am Rande des Spielplatzes) festgelegt. Die Vorbereitungen zur Errichtung dieses Standplatzes laufen zurzeit. Die Aufstellung einer mobilen Toilette ist für 2018 geplant. Beschluss Nr. 598 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016 öffentlich 8.2 Prüfantrag: Überquerung Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel AN/O444/2016 Beschluss: Die Situation ist für Fahrgäste (Fußgänger*innen), die von der Stadtbahnhaltestelle der Linie 13 Fahrtrichtung Holweide kommend den Ehrenfeldgürtel Richtung stadtauswärts queren wollen, aufgrund der beengten Situation mitunter gefährlich. Die Verwaltung wird daher beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit der KVB, zu prüfen, ob und ggf. wie « die Situation kurzfristig durch eine geänderte Ampelschaltung sicherer gestaltet werden kann. e es kurzfristig Möglichkeiten gibt, die Zu- und Abgangssituation und/oder die Aufstellfläche zu optimieren, die insbesondere durch den U-Bahnabgang eingeengt wird. ° die Situation mittelfristig, d. h. bei der geplanten Anhebung des Bahnsteiges verbessert werden kann. ’ Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung vorzustellen. Sachstand zum 30.06.2017: Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der BV vorgestellt. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 600 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016 öffentlich 8.6 Alternativ-Planungen für den Ausbau der Bezirkssportanlage Prälat- Ludwig-Wolter AN/0429/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt folgenden Prüfauftrag: Beim Ausbau der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker sollen alternative Planungen für die Bezirkssportanlage erstellt werden, die den Denkmalschutz der Anlage, die öffentliche Durchwegung, den Erhalt der Bäume und bereits vorhandene Parkplatzkapazitäten in der Umgebung (zum Beispiel im Barthoniaforum, unter der Moschee und am Colonius) berücksichtigen. Um den Zugang zu den Parkplätzen am Colonius zu gewährleisten, soll ein FuRgänger- und Radfahrer-Übergang zum Inneren Grüngürtel eingeplant werden. Außerdem soll das umweltfreundliche Cradle- to-Cradle-Verfahren beim Bau der Kunstrasenplätze verwandt werden. Zusätzlich soll geprüft werden, welche Gefährdungen sich durch den Bau der Kunstrasenplätze für die Bäume (Bodenversiegelung, Wasserhaushalt) und das Mikroklima ergeben. Sachstand zum 30.06.2017: Sobald der Planungsbeschluss im September 2017 erfolgt ist, kann das Sportamt mit der Grundlagenermittlung beginnen. In diesem Zusammenhang werden auch die “Hinweise und Anmerkungen aus Beschluss Nr. 600 sowie das vorgelegte Konzept von innergrünEhrenfeld in die weiteren Überlegungen einfließen. Neben der Planungsabteilung des Sportamtes befassen sich derzeit die extern beauftragten Sportentwicklungsplaner mit Konzepten zu einigen ausgewählten Sportanlagen im Kölner Stadtgebiet. Zu den näher betrachteten Anlagen gehören auch die Prälat-Ludwig-Wolker Sportanlage, sodass die Ergebnisse der Entwicklungsplanung in die Planungen des Sportamtes einfließen können. Darüber hinaus wird die Einbindung weiterer Dienststellen (z.B. Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) erforderlich. Das Sportamt sieht zunächst den Bau von zwei Kunstrasenplätzen und die zur Genehmigung erforderliche Infrastruktur als höchste Priorität an, da beide Spielfelder über die Kunstrasenprioritätenliste vom Rat beschlossen wurden. Inwieweit weitergehende Umbaumaßnahmen realisiert werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Für zusätzlich, kostenintensivere Maßnahmen wie Skatepark und Fußgänger- und Radfahrer-Übergang mit Signalanlage ist absehbar, dass die dem Sportamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel von 1,8 Mio € nicht ausreichen werden. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses beabsichtigt das Sportamt, die Bevölkerung zu gegebener Zeit über die Ergebnisse des Planungsprozesses zu informieren. Sachstand zum 31.03.2018: vgl. Sachstand zu Beschluss Nr. 590 Beschluss Nr. 601 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016 öffentlich 8.7 Vorstellung Ergebnisse Essbare Stadt - Essbares Ehrenfeld AN/0382/2016 Beschluss: Die Verwaltung soll der Bezirksvertretung zeitnah vorstellen, welche öffentlichen Grünflächen für die Maßnahme „Essbare Stadt-essbares Ehrenfeld“ ermittelt wurden. Weiterhin soll die Verwaltung aufzeigen, auf welchen Flächen seit dem im Jahr 2014 gefassten Beschluss essbares Grün gepflanzt wurde, und welche in den nächsten Monaten folgen: Sachstand zum 30.07.2017: Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 das gesamtstädtische Konzept Essbare Stadt beschlossen. Der Beschluss beinhaltet: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün der Stadt Köln begrüßt die durch die Verwaltung vorgenommene systematische Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ und würdigt diese ausdrücklich. 2. Um das Thema weiter voranzubringen, wird die Verwaltung beauftragt, die Analyse und Bestandsaufnahme zu einem gesamtstädtischen Konzept weiter zu entwickeln und dem Ausschuss erneut vorzulegen. Hierbei soll die Verwaltung aktiv auf interessierte Bürgerinitiativen, wie beispielsweise dem neu gegründeten Ernährungsrat - zugehen, deren Interessen bündeln und in das Konzept einfließen lassen. 3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ferner, die Anregungen der Bezirksvertretungen zu systematisieren und deren Ideen in das neue Konzept einfließen zu lassen. 4. Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten. 5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das neue Konzept nach zwei Jahren zu evaluieren und die Ergebnisse dem Ausschuss für Umwelt und Grün erneut vorzulegen. Der Beschluss kann deshalb zurzeit nicht umgesetzt werden. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 603 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016 öffentlich 8.9 Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes der Herbig-Haarhaus-AG durch SEGRO AN/0509/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den Abriss des noch erhaltenen Teils des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Herbig-Haarhaus AG (Herbol) aus dem Jahr 1937 nicht zu genehmigen, bevor festgestellt wurde, ob die Kriterien einer Unterschutzstellung als Denkmal erfüllt werden. Es handelt sich um das letzte bauliche Zeugnis der über 100 jährigen Industriegeschichte an diesem Standort. 2. auf SEGRO einzuwirken - wie zugesichert und-ungeachtet des Denkmalwertes - dieses Bestandsgebäude zu revitalisieren.. 3. ebenfalls vor Genehmigung eines Abrisses die konkretisierte (Master-)Planung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzustellen. 4. der BV - ggf. auch im nichtöffentlichen Teil — darzulegen, welche vertraglichen Vereinbarungen/Auflagen zwischen der Stadt Köln und der SEGRO Germany GmbH in Bezug auf Entwicklung und Bebauung des Geländes bestehen. 5. der BV darzulegen, in welchem Umfang sich Segro an einer notwendigen Sanierung und Ertüchtigung der Vitalisstraße und Vogelsanger Straße beteiligen wird. Sachstand zum 30.06.2017: Am 18.05.2016 hat ein Ortstermin zu dieser Thematik mit allen Beteiligten stattgefunden. Sachstand zum 31.08.2018: In der Sitzung der BV 4 am 07.05.2018 hat ein Vertreter des Investors folgenden Sachstand mitgeteilt: Das Gelände wird in einzelnen Phasen entwickelt. Der Standort des Bürogebäudes befinde sich in der letzten Entwicklungsphase. Hier sei von einem Zeithorizont von ein bis zwei Jahren auszugehen. Die Nutzung des Gebäudes richte sich nach der ursprünglichen Absprache mit der Bezirksvertretung. Die Fassade bleibe erhalten. Beschluss Nr. 604 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016 öffentlich 8.3 Wohnen mit Parkblick — Lärmschutzdeckel aus Wohnbauten über der A57 AN/0550/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Überbauung der BAB 57 mit Wohnbauten zu prüfen, vorrangig im Bereich zwischen Ossendorfer Straße und Wöhlerstraße. Dabei ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Prozent sozial geförderter Wohnungsbau sind. Zu prüfen wäre auch, wie eine Überbauung für einen Fahrradschnellweg zu nutzen wäre. Wir bitten insbesondere darzustellen unter Berücksichtigung der Flächenpotentiale: 1) Anzahl der möglichen Wohneinheiten 2) Eine grobe Kostenschätzung der Überbauung 3) Mögliche Finanzierungsmöglichkeiten (EU, Bund, Land) Sachstand 30.07.2017: Die Einhausung bzw. Überbauung der BAB 57 wurde in der Vergangenheit des Öfteren im politischen Raum thematisiert, letztmalig aufgrund einer Bürgereingabe in der Sitzung am 01.02.2016. Die BAB 57 befindet sich in der Straßenbaulast des Bundes. Für eine Überbauung wäre der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Umbau des Autobahnkreuzes Köln- Nord wird derzeit die Stellungnahme der Stadt Köln für die Bezirksregierung Köln erstellt. Der Beschluss wird in diese Stellungnahme aufgenommen. Die abschließende Entscheidung über die Stellungnahme obliegt dem Stadtentwicklungsausschuss. Die betroffenen Bezirksvertretungen Ehrenfeld, Nippes und Chorweiler werden im Rahmen des Verfahrens angehört. Sachstand zum 31.12.2017: Der Beschluss der BV 4 wurde in die Stellungnahme der Stadt Köln an die Bezirksregierung aufgenommen. Auszug aus der Stellungnahme: „Abschließend weise ich noch auf einen Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk Ehrenfeld (BV 4) vom 18.04.2016 hin. Hier wurde seinerzeit für die BAB 57 einen Lärmschutzdeckel mit Wohnbauten — vorrangig im Bereich zwischen der Ossendorfer Straße und der Wöhlerstraße — gefordert. Ich gehe davon aus, dass die räumliche Entfernung der geplanten Baumaßnahme einer solchen Maßnahme nicht entgegensteht, anderenfalls bitte ich, diesen Beschluss in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Sowohl die Bezirksvertretung Ehrenfeld in'ihrer Sitzung am 04.12.2017 als auch der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2017 haben der Stellungnahme zugestimmt. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 606 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016 öffentlich 8.8 Demokratie braucht Information und Transparenz! — Bürgerinformationsmonitor der Bezirksvertretung in der Wartehalle des Bürgeramtes Ehrenfeld AN/0553/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, im Wartebereich des Bürgeramtes einen Bürgerinformationsmonitor der Bezirksvertretung aufzustellen, der in elektronischer Form über die aktuellen Sachstände, Tagesordnungen, Beschlüsse und Termine der Bezirksvertretung informiert. Sachstand zum 30.06.2017: Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung des Beschlusses. Sachstand zum 30.09.2018: Die Aufstellung eines separaten Informationsmonitors im Wartebereich des Kundenzentrums ist aus Platzgründen leider nicht möglich. Die Verwaltung plant stattdessen, Informationen der Bezirksvertretung über die bestehende Aufrufanlage zur Verfügung zu stellen. Bereits heute werden dort den wartenden Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Infos der Verwaltung präsentiert. Hierzu sind noch technische Abstimmungen mit den beteiligten Fachämtern notwendig. Beschluss Nr. 607 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016 öffentlich 8.9 Abrissmoratorium zum Erhalt des alten Verwaltungsgebäudes samt vorgelagerter Zaun- und Gartenanlage der ehemaligen Lackfabrik Herbol/Herbig-Haarhaus AG, Vitalisstraße, Köln-Bickendorf AN/0682/2016 Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt ein Moratorium für den Bauantrag zum Abriss der ehemaligen Verwaltungszentrale der Herbol-Lackwerke/Herbig- Haarhaus AG an der Vitalisstraße in Bickendorf. Während des Moratoriums soll in Gesprächen mit dem Eigentümer und der Verwaltung darauf hingearbeitet werden, das Gebäudeensemble einer neuerlichen Nutzung, die dem Symbol für die industriell geprägte Vergangenheit Bickendorfs und der langen und erfolgreichen Industriegeschichte des Stadtteils gerecht wird, zuzuführen. . Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Ehrenfeld die Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz vorzulegen, welche gegen den Erhalt des Gebäudekomplexes incl. des schmiedeeisernen Zaunes als Industriedenkmal spricht. . Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, mit der Eigentümerin, der SEGRO Germany GmbH, in Kontakt zu treten, um dieser die Bedeutung des Bauwerks für den gesamten Stadtteil vor Augen zu führen und sie zu bitten, alle Möglichkeiten des Erhalts zu prüfen. Zur Klärung der Möglichkeiten, die zum Erhalt und der Revitalisierung führen könnten, bittet die Bezirksvertretung den Bezirksbürgermeister um die kurzfristige Durchführung eines Ortstermins. . Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln wird gebeten, zu prüfen, inwieweit bei der Herbol-Lackfabrik in der Zeit zwischen 1938 und 1945 jüdische Männer und Frauen sowie ausländische Zwangsarbeiter/innen und Kriegsgefangene zur kriegswichtigen Produktion zur Arbeit gezwungen wurden. . Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, zu überprüfen, ob rechtliche Mittel eingelegt werden können, die den Erhalt des Bauwerkes durch den Eigentümer zur Folge hätten. Sachstand zum 30.06.2017: Am 18.05.2016 hat ein Ortstermin zu dieser Thematik mit allen Beteiligten stattgefunden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Sachstand zum 31.03.2018: Ergänzend zu den Ergebnissen des damaligen Ortstermins hat das NS- Dokumentationszentrum eine umfangreiche Dokumentation über Zwangsarbeit bei der Herbol-Lackfabrik zwischen 1938 und 1945 vorgelegt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Die Verwaltung schlägt, weitere Sachstandsberichte unter Beschluss 603 abzugeben und den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 608 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016 nicht öffentlich 16.1 Neue Flächen für den Wohnungsbau AN/0732/2016 Beschluss: In Ergänzung zu den in der Beschlussvorlage zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (Ds.-Nr. 1028/2015) genannten Flächen für den Wohnungsbau, bittet die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Verwaltung folgende Flächen für den Wohnungsbau zu prüfen und die Bezirksvertretung Ehrenfeld zeitnah über das Ergebnis der Prüfung insbesondere hinsichtlich Möglichkeiten, Hindernissen, Kapazitäten und Zeitrahmen für die Umsetzung von Wohnungsbau zu informieren: (1) Ehemaliges Schlachthofgelände Bei dem ehemaligen Schlachthofgelände handelt es sich augenscheinlich um eine mindergenutzte Gewerbefläche in zentraler Lage. Die zentrale Lage, gute Anbindung an den ÖPNV und die gute Nahversorgung könnte eine Umwidmung der Flächen für Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe sinnvoll erscheinen lassen. (2) Parkplatz Lindenbornstraße/Fröbelstraße (Autohaus Fleischhauer) Die Ecke Lindenborstraße/Fröbelstraße wird derzeit lediglich als Parkplatz des nahegelegenen Autohauses genutzt. Solch zentrale Flächen müssen einer intensiveren Nutzung zugeführt werden! (3) Stolberger Straße (Maßnahmenprogramm 1.3 des Rahmenplans) Die Fläche nördlich-der Stolberger Straße im Stadtteil Ehrenfeld ist im Rahmenplan Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld von 2004 als Maßnahme 1.3 für Wohnungsbau mit ca. 400 Wohneinheiten vorgesehen (S. 60). Im Wohnungsbauprogramm 2015 und genauso in den neuen Flächen zur Umsetzung des STEK wird sie nicht mehr erwähnt. Derzeit liegt sie brach. Sachstand zum 30.06.2017: Zur Fläche Stolberger Straße hat die Verwaltung in der Sitzung am 30.01.2017 ausführlich Stellung genommen. Zu den weiteren Flächen wird die Verwaltung die Bezirksvertretung separat informieren. Sachstand zum 30.04.2018: Zu (1) Ehem. Schlachthofgelände Die Flächen des ehemaligen Schlachthofgeländes, auf denen u.a. ein Lebensmittelgroßhändler ansässig ist, sollten erst für eine Wohnnutzung in Erwägung gezogen werden, wenn es konkrete Umsiedlungsabsichten der Gewerbebetriebe gibt. Solche sind der Verwaltung nicht bekannt. Ein Umsetzungszeitraum kann daher noch nicht genannt werden. Zu (2) Parkplatz Lindenbornstr./Fröbelstr. (Autohaus Fleischhauer) Eine Nutzung für Wohnbebauung ist denkbar, es besteht jedoch vorrangiger Bedarf für eine sechsgruppige Kita sowie ggf. eines Erweiterungsbaus für die GGS Lindenbornstr. Zu(3) Stolberger Str. (Maßnahmenprogramm 1.3 des Rahmenplans) Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu mehreren gewerblichen Betrieben wird aus immissionsschutzrechtlichen Gründen eine Wohnnutzung abgelehnt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 610 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 06.06.2016 öffentlich 8.5 Stadtklimawandel verhindern! — Straßenbäume in der Glasstraße schützen! AN/0946/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie in der Glasstraße (1) Bodenverdichtungen in Folge der Straßen- und Kanalarbeiten wieder rückgängig gemacht werden können. (2) die augenscheinlich (zu) geringe Größe der teilweise überpflasterten Baumbeete so umgestaltet werden kann, dass optimale Standortbedingungen erreicht werden können. (3) Es möglich ist, weitere Baumscheiben zu errichten, bspw. anstelle von Sperrflächen, um durch das Pflanzen weiterer Straßenbäume eine Überhitzung der Stadt dämpfen. (4) Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung Ehrenfeld mitzuteilen. Sachstand zum 30.07.2017: Der vorhandene Baumbestand in der Glasstraße beinhaltet Standorte mit Baumhasel, die ursprünglich im Rahmen der Stadtsanierung in den 80-er Jahren geplant und auch ausgebaut wurden. Dabei wurden, aufgrund des sehr engen Straßenprofils, sowie der Notwendigkeit einer sicheren Verkehrsführung, Teile des Baumbeetes bewusst mit Natursteinpflaster ausgestaltet sowie einige sog. Sperrflächen markiert. Dies habe die Funktion auf Dauer schwierige Ein- und Ausfahrten frei von parkenden Fahrzeugen zu halten. Weitere Baumstandorte im Bereich dieser Flächen, aber auch darüber hinaus sind nicht möglich bzw. bedürfen einer umfangreichen Planung. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass ungeachtet des Verlaufs von unterirdischen Versorgungsleitungen stets der Verlust von PKW-Stellplätzen ansteht. Im dem ausschließlich kleinen und freien Wurzelbereich von Baumscheiben wurden keine anthropogene Bodenverdichtungen festgestellt. Es ist jedoch unablässig davon auszugehen, dass die vorhandenen Baumbeete bei Modernisierungen und Haussanierungen oft zum Abladen und Abstellen von Baumaterialen, Geräte und des Gleichen beansprucht und somit verunreinigt werden. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 612 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 06.06.2016 öffentlich 8.8 Öffentliche Veranstaltung zur Neugestaltung der Bezirkssportanlage AN/0957/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ergänzend zum Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Alternativ-Planung der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolter vom 14. März 2016 die Ergebnisse der Planungsvarianten in einer öffentlichen Veranstaltung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Interessierten vorzustellen. Der Bezirksbürgermeister möge hierzu einladen und die Veranstaltung leiten. Sachstand zum 30.06.2017: Der Beschluss wurde der zuständigen Fachverwaltung zugeleitet. Aufgrund einer Anfrage hat die Verwaltung am 20.03.2017 einen Sachstandsbericht zum Ausbau der Bezirkssportanlage erteilt. Hier wurde mitgeteilt, dass die nicht beabsichtigt ist, eine öffentliche Veranstaltung zu diesem Thema durchzuführen. Sachstand zum 31.03.2018: vgl. Sachstand zu Beschluss 590 Beschluss Nr. 613 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016 öffentlich 8.5 Wohnungsbau in Ehrenfeld voranbringen! AN/1379/2016 u. 1496/2016 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die hier genannten Wohnbauvorhaben im Stadtbezirk Ehrenfeld alles Notwendige zu tun, damit diese zügig umgesetzt werden können und ein Mindestanteil von 30% öffentlich BARRER Wohnungsbau sichergestellt wird - Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf - Wohnungsbau und Kindertagestätte Liebigstraße gegenüber ehem, Schlachthof - Wohnungsbau an der Alsdorferstraße 2. Zuallen drei Vorhaben erwartet die Bezirksvertretung bis auf weiteres regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Quartal, Sachstandsberichte. 3. Die der Verwaltung vorliegende gutachterliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Liebigstraße ist der Bezirksvertretung spätestens in der kommenden Sitzung vorzustellen. Sachstand zum 30.09.2017: -Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf Die Bauanträge für die Kita und die Wohnbebauung liegen vor und werden geprüft. -Bebauung Liebigstraße: siehe Sachstand zu Beschluss Nr. 577 „Bebauung Alsdorfer Straße: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 folgenden Beschluss gefasst: 2. Beschluss: Ergänzte Beschlussalternative: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Vorhabenträgerin staltzugeben und nach $ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach $ 13a BauGB das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße (Flurstücke 244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10 und teilweise 1084, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf), mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen, einzuleiten. Bei den weiteren Planungen ist die Linienführung des Low Line Linear Parks zu berücksichtigen. Die BV wird weiter über die Sachstände informiert. Sachstand zum 15.09.2018 -Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf Die Bebauung wurde begonnen. Die Einweihung unter Beteiligung der Oberbürgermeisterin wurde durchgeführt. -Bebauung Liebigstraße: siehe Sachstand zu Beschluss Nr. 577 -Bebauung Alsdorfer Straße: Die Verwaltung hat zur Sitzung am 10.09.2018 folgendes mitgeteilt (Vorlage 2879/2018): Für die Planbereiche "Alsdorfer Straße" und "Alsdorfer Straße 7 - 9" liegt jeweils ein Einleitungsbeschluss vor. Der Vorhabenträger, der das Grundstück "Alsdorfer Straße 7 - 9" gekauft hat, hat nun auch die angrenzende Fläche "Alsdorfer Straße" erworben. Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit der Verwaltung im Juli 2018 eine zweistufige Mehrfachbeauftragung mit sieben Planungsbüros zur Findung eines städtebaulichen Planungskonzeptes gestartet. Die Bezirksvertretung ist durch Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter in der Jury in das Verfahren involviert. Dadurch, dass nun ein Vorhabeträger über die gesamte Fläche verfügt, kann der Bereich insgesamt einheitlich beplant und entwickelt werden. Da derzeit zwei Einleitungsbeschlüsse für die Fläche vorliegen (Alsdorfer Straße und Alsdorfer Straße 7 - 9), aber nur noch ein Vorhabenträger vorhanden ist, muss aus formellen Gründen ein neuer Einleitungsbeschluss für die gesamte Fläche gefasst werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll'nach Vorliegen des Siegerentwurfs zusammen mit dem städtebaulichen Planungskonzept und dem Beschlussvorschlag über die frühzeitige Bürgerbeteiligung in die Bezirksvertretung Ehrenfeld und den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht werden. Beschluss Nr. 614 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016 öffentlich 8.5 Recht auf Bildung ermöglichen! AN/1459/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, (1) die Heimleitungen und Betreiber der Unterkünfte für Geflüchtete umgehend über das Angebot von Dr. Klein zu informieren; (2) bei den Ehrenfelder Unterkünften Alter, Geschlecht und Anzahl aller Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren - ob Köln zugewiesen oder nicht - zu erfragen, differenziert danach, ob sie bereits eine Schule besuchen oder nicht; (3) die Namen der Kinder und Jugendliche, die noch keine Schule besuchen, zu erfassen und dem Schulamt umgehend mitzuteilen, damit schnellstmöglich eine Beschulung erfolgen kann; (4) zu ermitteln, wie viele der 300 Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die derzeit nach Informationen des Kommunalen Integrationszentrum keinen Schulplatz im neuen Schuljahr erhalten haben, in Ehrenfeld leben. Für diese Schülergruppe muss sofort Abhilfe geschaffen werden, in Form von intensiven Sprachkursen und einen regulären Schulplatz in einer Internationalen Förderklasse; (5) die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Ergebnisse der Abfrage und den Fortschritt der Beschulung umfassend zu informieren. Sachstand zum 30.07.2017: Die Verwaltung hat aufgrund einer Anfrage in der Sitzung am 20.03.2017 folgende Stellungnahme abgegeben: 1. Wie ist der Umsetzungsstand von AN/1459/2016 Seitens der Flüchtlingseinrichtungen aus Ehrenfeld wurden dem Schulamt für die Stadt Köln nur vereinzelt Kinder und Jugendliche gemeldet, die noch nicht beschult wurden. Die gemeldeten Kinder waren überwiegend bereits einer Schule oder Vorbereitungsklasse zugewiesen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die postalische Zustellung der Zuweisungen in den Flüchtlingsunterkünften oftmals schwierig war und dadurch die Eltern der Schülerinnen und Schüler erst verspätet vom Schulplatz Kenntnis erlangt haben. Durch die sukzessive Räumung der Turnhallen und dem Wechsel des Postdienstleisters hat sich dieses Problem jedoch zwischenzeitlich entschärft. 2. Besuchen alle in den Unterkünften im Stadtbezirk Ehrenfeld wohnenden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren — unabhängig ob Köln zugewiesen oder nicht — mittlerweile eine Schule? Eine Zuweisung eines Schulplatzes ist ein Instrument der Schulpflichtüberwachung. Kinder und Jugendliche, die Köln nicht zugewiesen sind, haben ein Schulbesuchsrecht, aber unterliegen nicht der Schulpflicht. Daher kann eine Zuweisung eines Schulplatzes im Seiteneinstieg mit der Konsequenz zusätzlicher Ressourcen für die Schule nur für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ausgesprochen werden. Zum Stand 15.02.2017 konnte das Schulamt für die Stadt Köln insgesamt vier Kindern und Jugendlichen aus den Flüchtlingsunterkünften in Ehrenfeld keinen Schulplatz zuweisen. Drei dieser Kinder warten seit Januar und ein Kind seit Februar auf einen Schulplatz. Stadtweit warteten zum Stichtag 15.02.2017 insgesamt 127 Köln zugewiesene Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz. Neu eingerichtete oder freigewordene Schulplätze werden entsprechend der Position auf der Warteliste und unter Berücksichtigung des konkreten Wohnorts zugwiesen. Eine vorrangige Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen aus den Flüchtlingsunterkünften aus Ehrenfeld kann im Sinne einer Gleichbehandlung nicht erfolgen. Der Sachstand zu den 16 bis 18-jährigen Jugendlichen ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 3. 3. Ist die Mitteilung (Ds.Nr. 4370/2016) so zu verstehen, dass alle im Stadtbezirk Ehrenfeld lebenden Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die zunächst keinen Schulplatz im neuen Schuljahr erhalten hatten, mittlerweile intensive Sprachkurse und reguläre Schulplätze in einer Internationalen Förderklasse erhalten haben? Das folgende geänderte Verfahren führt dazu, dass alle beim Kommunalen Integrationszentrum beratenen 16 und 17- jährigen Jugendlichen, bei denen eine IFK- Beschulung zulässig ist, in der Regel spätestens innerhalb eines Monats einen Schulplatz erhalten. Ab 01.12.2016 wurden sukzessive weitere 17 Klassen an Berufskollegs eingerichtet, die laufend mit Schülerinnen und Schülern besetzt werden, nicht mehr ausschließlich zum Schuljahresbeginn. Vierzehntägig erhält die Bezirksregierung eine Liste der beratenen Jugendlichen inclusive der Beratungsergebnisse z.B. zur beruflichen Ausrichtung. Intensive Sprachkurse zusätzlich zur Beschulung werden nicht angeboten. Es gibt ehrenamtlich Engagierte, die die deutsche Sprachkompetenz der Jugendlichen außerschulisch fördern. Außerdem erhalten einzelne Jugendliche ehrenamtliche Unterstützung über spezielle Projekte wie z.B. über den Träger Ceno. Weitere Projekte, auch hauptamtliche, werden vereinzelt aufgelegt, stehen aber nicht flächendeckend zur Verfügung. 4. Wie wird der Schulbesuch derjenigen Kinder und Jugendlichen sichergestellt, die von einer Unterkunft in eine in einem anderen Stadtbezirk gelegene verlegt wurden? Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb der Verwaltung? Sobald die Schule Kenntnis vom Umzug der Kinder und Jugendlichen erhält, fertigt diese einen sogenannten Wechslerbogen und übersendet diesen an das Schulamt für die Stadt Köln. Dieses sucht für die Kinder im Primarbereich eine neue wohnortnahe Schule und weist die betroffenen Schülerinnen und Schüler dieser Schule zu. Besuchen die Kinder und Jugendlichen eine Vorbereitungsklasse in der Sekundarstufe I oder eine internationale Förderklasse, ist für die Schülerin / den Schüler der weitere Besuch der bisherigen Schule in der Regel zumutbar. Ein Schulwechsel ist immer nur im Rahmen freier Kapazitäten und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls möglich. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nur dann nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Dies gilt für alle Kölner Schülerinnen und Schüler gleichermaßen. In Abstimmung zwischen dem Schulamt für die Stadt Köln und Amt für Wohnungswesen soll - im Hinblick auf die mit dem Wechsel verbundene hohe Belastung der Schülerinnen und Schüler -künftig bei den Verlegungen verstärkt darauf Rücksicht genommen werden. Gleichzeitig kann hierdurch das Verfahren der Schulplatzvergabe beschleunigt werden. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 615 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016 öffentlich 8.1 Würdiges Erinnern an Deutschlands schandvollste Zeit - Kriegsgräberanlage auf dem Westfriedhof sanieren AN/1671/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die Ehrengrabanlage auf dem Westfriedhof, Vogelsang, bis zu ihrem 50-jährigen Bestehen im Jahre 2018 umfassend zu sanieren und um eine zeitgemäße Kommentierung zur allen Bestandteilen der Gesamtanlage zu ergänzen. « Reinigung der Grabsteine « Restaurierung der Inschriften “ « Herrichtung der Wege « Gärtnerische Pflege der Bepflanzungen « Aufstellen von Wegweisern zu den drei Grabanlagen auf dem Gelände « Übersetzen der polnisch- und russischsprachigen Inschriften an den Grabstellen « Zeitgemäße Außenkommentierung zu allen Bestandteilen der Kriegsgräberanlage Sachstand zum 30.06.2017: Die Reinigungsarbeiten sind abgeschlossen. Derzeit stimmt die Friedhofsverwaltung mit den beteiligten Stellen zur Auftragsvergabe die weitere Gestaltung ab. Zur Sitzung am 11.09.2017 ist eine Mitteilung vorgesehen. Sachstand zum 31.08.2018: Rechtzeitig zur 100-Jahr-Feier des Kölner Westfriedhofs am 01.10.2017 konnte eine Reihe erforderlicher Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten auf dem Westfriedhof abgeschlossen werden. Insbesondere die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld unter TOP 8.1 am 07.1 1.2016 beschlossene Reinigung der Grabsteine, die Herrichtung der Wege und die gärtnerische Pflege der Bepflanzung konnten abgeschlossen werden. Durchgeführte Arbeiten auf der Kriegsgräberanlage des Westfriedhofs Auf der Kriegsgräberanlage des Westfriedhofs wurden in 2017 / 2018 über die übliche laufende Pflege hinaus nachfolgende Arbeiten durchgeführt: Feld der Bomben- und Soldatenopfer (Flur V) Vorplatz am Kunstwerk hergerichtet Kunstwerk und Sockelstein überprüft und gereinigt Hinweissteine auf dem Vorplatz gereinigt Treppengeländer entrostet und neu gestrichen Plattenwege instandgesetzt Wasserbecken am Hügel gereinigt und instandgesetzt Querweg am Hügel der Anlage aufgearbeitet Neuaussaat der Rasendecke auf der rechten Hügelseite Reinigung der Grabsteine Ausbesserung des Grabfeldes und Aufrichten gesenkter Grabsteine Feld der Kriegsgefangenen (Flur 81) Austausch von Bänken Umgestaltung der Bepflanzung der Gräber polnischer Opfer in Abstimmung mit dem polnischen Konsulat Rückschnitt der Bäume hinter dem Hochkreuz Feld der Gestapo-Opfer (Flur V) Rückschnitt der Randbepflanzung am Weg zum Feld der Gestapo-Opfer Säuberung der Außenwand des sogenannten Innenhofs Die Erneuerung beziehungsweise Überarbeitung der Ausschilderung und die: Übersetzung von Grabstein-Inschriften wird derzeit zwischen den Beteiligten (Volksbund Kriegsgräberfürsorge e.V., Amt für Denkmalpflege, NS- Dokumentationszentrum und Friedhofsverwaltung) abgestimmt. Die darüber hinaus vorgesehene Anbringung der korrekten Namensschreibweise an den Grabsteinen ist von einem hohen Recherche-Aufwand geprägt. Des Weiteren wird die Überarbeitung der gärtnerischen Gestaltung des Feldes der Gestapo-Opfer auf dem Flur V vorbereitet. Da hier keine Unterlagen zur ursprünglichen, nicht mehr vorhandenen Erstgestaltung vorliegen und entsprechende Recherchen ergebnislos verlaufen sind, wird hier aktuell ein Gräbergesetz-konformes Gestaltungskonzept erstellt, welches in der Folge mit den oben aufgeführten Beteiligten abzustimmen ist. Beschluss Nr. 616 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016 öffentlich 8.2 Beschleunigung der Verfahren zum Bebauungsplan AN/1699/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur nächsten Sitzung ihren Beitrag zur Beschleunigung von Bauleitplanung vorzustellen. Sachstand zum 30.09.2017: Die Vorstellung hat bisher nicht stattgefunden. Die Verwaltung schlägt vor, ein Fachgespräch zu diesem Thema durchzuführen. Sachstand zum 31.08.2018: Das Fachgespräch wird in der 2. Jahreshälfte 2018 terminiert. Beschluss Nr. 618 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016 öffentlich 8.4 Tag der Büdchen - Unsere Büdchen sind Kult(ur)! AN/1712/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zahlreichen Büdchen im Stadtbezirk Ehrenfeld sowie anderen Akteuren wie z.B. Stadtmarketing, KoelnTourismus, der DEHOGA und dem entsprechenden Einzelhandelsverband einen Tag der Büdchen durchzuführen. Als Vorbild können vergleichbare Veranstaltungen in der NRW dienen. Sachstand zum 30.07.2017: Die Verwaltung prüft derzeit eine mögliche Umsetzung. Die Bezirksvertretung wird über den weiteren Sachstand informiert. Sachstand zum 31.08.2018: Die Beschlüsse der Bezirksvertretungen 1 und 4 treffen innerhalb und außerhalb der ‚Verwaltung auf eine umfangreiche zu beteillgende Organisationsstruktur. Es gilt Kräfte aus den Bereichen Eventmanagement, Kulturamt, Ordnungsamt, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Kämmerei innerhalb der Verwaltung und aus den Bereichen CityMarketing, Einzelhandelsverband, DEHOGA und IHK Köln zu bündeln. Die Federführung für die erste Projektskizze und Abstimmung mit den einzubinden Akteuren wurde zwischenzeitlich beim Amt für Wirtschaftsförderung angebunden. Personalkapazitäten stehen hierfür nur im geringen Maße bereit. Finanzmittel stehen im Haushaltsplan nicht zur Verfügung. Nach einer Vielzahl von sondierenden Einzelgesprächen mit den bis heute erkennbaren möglichen Beteiligten ist jetzt ein gemeinsames Auftaktgespräch im Sinne eines „Runden Tisches“ in Vorbereitung. In diesem Auftaktgespräch sollen die personellen und finanziellen Möglichkeiten für eine solche Projektidee erörtert und eine Zeitschiene festgelegt werden. Nach diesem Gespräch wird eine Projektskizze erstellt und der BV 1 und der BV 4 vorgelegt. “ Beschluss Nr. 622 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.11.2016 öffentlich 8.1 Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld, Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingangs von Bocklemünd Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem Militärring und der Andreas- Muhr-Straße AN/1888/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt beim Rat der Stadt Köln eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köln im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld, Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingang von Bocklemünd Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem Militärring und der Andreas-Muhr-Straße. Im Planungsgebiet liegt der unter Denkmalschutz stehende, historische Gutshof Fettenhof „Zu den drei Höfen“, Andreas-Muhr-Straße 2. Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld, Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingangs von Bocklemünd Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem Militärring und der Andreas-Muhr-Straße, wird wie folgt geändert: Das Planänderungsgebiet des südlichen Orteingangs von Bocklemünd Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring und den Straßen Venloer Straße, Militärring sowie der Andreas-Muhr-Straße wird als Grünfläche, : mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden, historischen Gutshofes Fettenhof „Zu den drei Höfen“, Andreas-Muhrstraße 2, ausgewiesen. Die für die Nutzung als Fläche für Hauptverkehrszüge vorgesehenen Flächen werden auf‘ die bestehenden Straßenverläufe beschränkt. Sachstand zum 30.09.2017: Die Vorlage mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans ruht derzeit, da noch Klärungsbedarf bezüglich der Trassenalternativen für die Verlängerung der Stadtbahn nach Widdersdorf besteht. Eine Entscheidung über die . Verlängerungsoptionen der Linie 1 und Linie 4 kann zurzeit nicht getroffen werden, da zunächst die Ergebnisse des Landes zur Prüfung der aktuell angemeldeten Projekte zum ÖPNV-Bedarfsplan abgewartet werden müssen. Diese Ergebnisse sind notwendigerweise in die Entscheidung über eine Flächennutzungsplanänderung einzubeziehen. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 623 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.11.2016 öffentlich 8.2 Förderung der Elektromobilität AN/1890/2016 2 Beschluss: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, ein (Pilot-) Konzept zur Förderung und Umsetzung von Elektro-Mobilitäts-Ladestationen im öffentlichen Raum im Bezirk Ehrenfeld zu erstellen und umzusetzen. 2) Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, prioritär einen Parkplatz auf der Venloer Straße, zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel, ausschließlich für Elektroautos auszuweisen und diese gemeinsam mit einer leistungsfähigen Elektro-Ladestation auszustatten, die ausschließlich mit Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben wird. Die Parkplätze sollen dementsprechend gekennzeichnet werden. Sachstand zum 10.07.2017: Derzeit wird ein integriertes Elektromobilitätskonzept für Köln durch die Verwaltung und RheinEnergie erarbeitet (AN/0820/2016 und 1275/2017). Dieses wird ein Standortkonzept für E-Ladeinfrastrukturen im öffentlichen Straßenland beinhalten. Das Konzept wird eine Gliederung nach Bezirken vorsehen. Initiativen der Bezirke zur Schaffung von Konzepten, Infrastrukturen und zur Bereitstellung von Fahrzeugen werden dabei berücksichtigt. Der in Rede stehende Standort wird im Rahmen der Erstellung des stadtweiten Standortkonzeptes hinsichtlich seiner Eignung und Realisierbarkeit geprüft. Die Bezirke werden in die Konzepterarbeitung eingebunden. Die Ladeinfrastrukturen von RheinEnergie und RWE in Köln werden bereits mit Ökostrom aus ausschließlich erneuerbaren Energien versorgt. Dies ist auch künftig vorgesehen. Mit der Schaffung von E-Ladeinfrastrukturen im öffentlichen Straßenland soll eine entsprechende Kennzeichnung der dazugehörigen Stellflächen einhergehen. Sachstand zum 30.04.2018: Die Verwaltung hat aufgrund einer Anfrage im April 2018 folgenden Sachstand mitgeteilt: Durch mehrere Beschlüsse des Rates der Stadt Köln sowie seiner Ausschüsse wurde in den vergangenen Monaten definiert, mit welchen Maßnahmen die Elektromobilität in Köln gefördert werden soll. Die Verwaltung sieht es als konzeptionelle Aufgabe, diese Beschlüsse integriert umzusetzen und so-mit Synergien zwischen den Einzelbeschlüssen zu erzielen. Die sich daraus ergebende Strategie zur Förderung der Elektromobilität in Köln umfasst folgende vier Schwerpunkte: a; Förderurig der Elektromobilität mit individuell genutzten Fahrzeugen Der Rat hat die Verwaltung am 10.05.2016 beauftragt 400 Stellplätze auf Flächen im öffentlichen Straßenland mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Pkw und Fahrräder) auszustatten (Antrags-Nr. AN/0820/2016). Weiterhin ist geplant, vergünstigende Sonderregelungen bei der Nutzung der von der Stadt Köln bewirtschafteten Parkflächen durch E-Fahrzeuge zu gewähren. Derzeit wird der Entwurf einer entsprechenden Modifikation der Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland erarbeitet. Durch die Einrichtung von Mobilstationen soll der Wechsel zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln vereinfacht und damit die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes attraktiviert werden. Zur Basisausstattung dieser Mobilstationen, von denen drei bereits im Kölner Stadtgebiet eingerichtet wurden, gehört auch die Ladeinfrastruktur für Individualfahrzeuge. b. Förderung der Elektromobilität im Öffentlichen Personennahverkehr Der Rat hat die Verwaltung am 11.07.2017 beauftragt, gemeinsam mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) einen Plan zur Umstellung des Linienbusnetzes auf Elektrobusse vorzulegen (Antrags-Nr. AN/1008/2017). Dieses Konzept, für dessen Umsetzung der KVB bereits ein Förderbescheid zur Anschaffung von 50 batteriebetriebenen Bussen vorliegt, wird den städtischen Gremien in Kürze zur Beschlussfassung vorgelegt werden. c. Förderung der Elektromobilität in der Stadtverwaltung sowie bei den städtischen Unternehmen Am 19.01.2016 wurde vom Verkehrsausschuss der Beschluss gefasst, bei Neu- und Ersatz-beschaffungen von städtischen Fahrzeugen zu prüfen, ob elektrische Antriebe bei diesen Beschaffungen in Frage kommen können (Antrags-Nr. AN/1106/2015). Die Verwaltung hat in der Sitzung am 21.03.2017 in einer Analyse aufgezeigt, welches Potenzial zur Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte vorliegt (Vorlagen- Nr.: 0147/2017). Mittlerweile gibt es von Seiten des Landes NRW und des Bundes umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen. In der Antwort zu Frage 4 ist ausführlich dargestellt, welche konkreten Ak-tivitäten von Seiten der Verwaltung zur Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte auf E- Fahrzeuge unternommen werden. d. Förderung der Elektromobilität in Unternehmen der freien Wirtschaft In Köln wurden und werden besondere Anstrengungen unternommen, um Carsharingangebote auf Elektrofahrzeuge umzustellen: Zum einen können Carsharinganbieter öffentliche Park-flächen mit E-Fahrzeugen kostenfrei nutzen (siehe auch Vorlagen-Nr.: 3020/2017) und zum anderen können für diesen Einsatzzweck Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland errichtet werden. Neben diesen lokalen Rahmenbedingungen haben die Fördermöglichkeiten auf Bun-des- und Landesebene dazu beigetragen, dass ein in Köln agierendes Carsharingunternehmen bereits in 18 Kölner Ausleihstationen insgesamt 32 Elektroautos anbietet. . Um die Möglichkeiten der Förderung zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen aufzuzeigen, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln, der Kreis-handwerkerschaft Köln, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein und dem Handelsverband NRW am 20.03.2018 eine Informationsveranstaltung für interessierte Firmen der freien Wirtschaft organisiert. 3 Voraussetzung für die Schaffung der 400 Ladepunkte im öffentlichen Raum ist die Erstellung eines Standortkonzepts. Der Vertrag zur Erarbeitung dieses Ladeinfrastrukturkonzepts wird in Kürze unterzeichnet. Die Fertigstellung des Konzepts ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen. Bei der Konzepterstellung werden die bereits getätigten Beschlüsse hinsichtlich der Prüfung bestimmter Standorte zur Einrichtung von Ladestationen berücksichtigt. Bei der Einrichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenland sind eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Deshalb konnten bislang nur einzelne Stationen im Rahmen von Pilotprojekten installiert werden. Diese Ladestationen befinden sich zum einen in den drei Mobilstationen am Charles-de- Gaulle-Platz, am Bahnhof Messe/Deutz, in der Stegerwaldsiedlung und am Bahnhof Mülheim und zum anderen an der Neusser Straße in Nippes. All diese Stationen wurden im Rahmen des Programms „Smart City Cologne“ eingerichtet. Der Bebauungsplan stellt in der Regel kein geeignetes Instrument dar, um die Elektromobilität zu fördern, da er in erster Linie rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke sowie für die städtebauliche Ordnung enthält, nicht aber die technische Ausstattung einzelner Gebäude regelt. Bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere verfolgt die Verwaltung die Strategie, möglichst stadtverträgliche Mobilitätsformen zu fördern. Zum Beispiel wird derzeit für das Ent-wicklungsgebiet „Mülheim Süd“ ein Mobilitätskonzept erarbeitet, in dem die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes sowie ein leichter Wechsel zwischen den Verkehrsträgern gezielt gefördert werden sollen. In diesem Zusammenhang ist im Entwicklungsgebiet die Einrichtung von Mobilstationen vorgesehen, an-denen auch elektrisch betriebene Verkehrsmittel (E-Leihautos und - Fahrräder) verfügbar sein sollen. Auch soll es hier die Möglichkeit geben, elektrische Individualfahrzeuge aufzuladen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von der Investitionsbereitschaft der Projektentwickler und den Regelungsmöglichkeiten durch städtebauliche Verträge im Rahmen der Bauleitplanverfahren abhängig. Die Verwaltung informiert sich kontinuierlich über aktuelle Förderaufrufe des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf Grund der sich teilweise überschneidenden Fördertatbestände mit unter-schiedlichen Fördersätzen, - bedingungen und -zielgruppen sowie der teilweisen Kumulationsverbote zwischen Bundes- und Landesförderprogrammen ist die Auswahl einer passenden Förderung nicht trivial. Eine Koordinierung erfolgt durch das Büro der Oberbürgermeisterin und das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Die konkrete Antragstellung zu Förderaufrufen wird entsprechend der Zuständigkeiten und wegen der jeweils zu erbringenden komplementären Mittel den betroffenen Ämtern zugewiesen (vgl. auch Vorlagen-Nr. 0260/2018). Die Verwaltung hat eine Serie von verwaltungsinternen Veranstaltungen durchgeführt, um die eigenen Dienststellen sowie die städtischen Eigenbetriebe über diese Förderaufrufe zu unterrichten und Unterstützung bei der Antragstellung zu bieten. Bei Bürgeranfragen verweist die Verwaltung auf entsprechende Informationsangebote des Landes. Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 — 2020“ des Bundes gibt es mehrere Förder-aufrufe mit Bezug zur Elektromobilität bzw. sind weitere Aufrufe vorgesehen. Zum 31.01.2018 endete die Antragsfrist für den Förderaufruf „Förderung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötig-ten Ladeinfrastruktur". 4 Von Seiten der städtischen Dienststellen und der städtischen Unternehmen wurden Fördermittel im Gesamtumfang von 4,7. Mio. Euro für folgende Posten baantragl; Beschaffung von 203 Elektrofahrzeugen, davon o 12 Fahrzeuge der Klasse L (Krafträder und Leichtkraftfahrzeuge), o 76 Fahrzeuge der Klasse M (Pkw und Kleinbusse), o 82 Fahrzeuge der Klasse N (Lkw und Lieferfahrzeuge) und o 33 Sonderfahrzeuge. Umrüstung von zehn Fahrzeugen und Errichtung von 154 Ladesäulen, davon 0 81 öffentlich zugänglich und o 73 nicht öffentlich zugänglich. Da aktuell noch Förderaufrufe offen sind und weitere im Laufe des Jahres veröffentlicht werden, wird sich die Anzahl der zu beschaffenden Elektrofahrzeuge voraussichtlich noch weiter erhöhen. In der bis zum 30.06.2018 laufenden Förderperiode „Sofortprogramm Elektromobilität" der Landesregierung wurden seitens der Dienststellen oder städtischen Eigenbetriebe bisher keine Anträge eingereicht. Eine Komplementärfinanzierung von Fahrzeugen, die im Bundesprogramm beschafft werden, wird noch geprüft. In den kommunalen Dieselgipfeln der Bundesregierung wurde eine Kumulation zwischen Bundes- und Landesmitteln in Aussicht gestellt; die Förderrichtlinien des Landes sehen aktuell jedoch ein Kumulationsverbot vor. Beschluss Nr. 626 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017 öffentlich 8.1 Nachpflanzung von Bäumen auf öffentlichem Grund AN/0044/2017 j Beschluss: Folgende Standorte, an denen das Grünflächenamt in letzter Zeit Bäume gefällt hat, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, sollen im Frühjahr 2017 mit neuen Bäumen bepflanzt werden: auf dem Spielplatz Hansemannstraße, auf der Lenaustraße, in der Hardschen Grube in Vogelsang, auf dem Alten Friedhof‘ Feltenstraße und auf der Subbelrather Straße (zw. Myliusstr. und Peter-Bauer-Str.). Auch auf der Subbelrather Straße (gegenüber Hausnr. 533) soll ein neuer Baum gepflanzt werden, da hier ein Baum bei einem Verkehrsunfall vollständig zerstört wurde. Die Bezirksvertretung ist über Baumfällungen weiterhin im Vorhinein zu informieren. Bei den Neupflanzungen sind die Beschlüsse zur essbaren Stadt zu berücksichtigen. Sachstand am 31.08.2018: Auf dem Spielplatz Hansemannstr. können keine Bäume gepflanzt werden. Die Bäume in der Hartschen Grube wurden 2017 gepflanzt. Subbelrather Str. (zwischen Myliusstr. und Peter-Bauer-Str.) und auf der Subbelrather Straße (geg. Haus-Nr. 533) sind gepflanzt. Beschluss Nr. 627 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017 öffentlich 8.2 Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf AN/1886/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans Nummer 63471/04 mit gestalterischer Festsetzung zur Planung des Rochusplatzes in Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einrichtung eines Marktplatzes nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600 qm), eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine Wegeverbindung der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im Zusammenhang mit der Umsetzungsplanung für den Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße mitzuplanen. Jeder bauliche Eingriff in den öffentlichen Raum an dieser Stelle soll auf seine Verträglichkeit mit einer gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung geprüft werden (Kanäle, Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.). Sachstand zum 31.08.2018: Als Plangrundlage wurde seitens des Vermessungsamtes ein örtliches Aufmaß angefertigt. Für das Bauvorhaben der GAG wurden als vorbereitende Maßnahme die zu entfernenden Bäume gefällt. Am 12.07.2018 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, um über das Planungskonzept für den Rochusplatz und den aktuellen Planstand des GAG- Neubaus zu berichten. Parallel wird verwaltungsintern das Bedarfsfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Förderantrag soll im Herbst 2018 gestellt werden, hierfür müssen die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung vorliegen. Der Umbau des Rochusplatzes soll nach Fertigstellung des Neubaus der GAG, voraussichtlich ab Ende 2020, erfolgen.
Jahresbericht 2017 Teil 2
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Beschluss Nr. 261 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.12.2009 9.6 Bäume RheinEnergie Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, Ersatzpflanzungen der gefällten Bäume für den Neubau der RheinEnergie-Verwaltung sicherzustellen. Sachstand 28.02.2011 Es liegt noch kein Sachstand vor. Sachstand zum 31.01.2013: Eine Entscheidung über die Zahl der Ersatzpflanzungen wurde noch nicht getroffen. Die Bezirksvertretung wird hierüber gesondert informiert. Sachstand 08.08.2014: Im August 2014 fand auf dem Gelände der Hauptverwaltung der Rheinenergie ein Ortstermin statt. Die Rheinenergie steht nunmehr genau am Übergang vom 1. zum 2. Bauabschnitt. Im August werden die Mitarbeiter aus dem alten Verwaltungsgebäude umziehen und dieses wird danach abgebrochen. Ersatzpflanzungen sind bisher nur im 1. Bauabschnitt durchgeführt worden. Es wurde vereinbart, dass diese Ersatzpflanzungen in Plan und Text aufbereitet und danach von der unteren Landschaftsbehörde überprüft und abgenommen werden. Die Bezirksvertretung wird dann einen ausführlicheren Bericht erhalten. Sachstand zum 15.09.2015: Nach der ursprünglichen Bauplanung der Rheinenergie sollte der Abbruch des alten Verwaltungsgebäudes im letzten Drittel des Jahres 2014 durchgeführt werden. Dieser Abbruch steht noch immer aus, der Fortschritt der gesamten Baumaßnahme ist ins Stocken geraten. Damit können insbesondere auch die Wiederherstellung der Parkanlage und Sanierung des Teiches am alten Verwaltungsgebäude mit den im 2. Bauabschnitt vorgesehenen Ersatzpflanzungen nicht umgesetzt werden. Im Rahmen der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts hat die Rheinenergie im Jahre 2014 rd. 40 Ersatzpflanzungen vorgenommen. Sachstand zum 20.07.2017: Im Juli 2017 fand ein Ortstermin der Unteren Landschaftsbehörde mit Vertretern der Rheinenergie auf dem Gelände der Hauptverwaltung der Rheinenergie statt, in dessen Rahmen weitere Ersatzpflanzungen im Zusammenhang mit dem 2. Bauabschnitt erörtert wurden. Über Art und Umfang der Ersatzpflanzungen wird die Bezirksvertretung gesondert informiert. Sachstand zum 31.08.2018: Die Verwaltung plant, Art und Umfang der Ersatzpflanzungen in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 30.10.2018 vorzustellen. Beschluss Nr. 328 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 06.09.2010 9.6 Entfernung eines Stromkastens auf der Leyendeckerstraße _ Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Stromkasten auf dem Bürgersteig der Leyendeckerstraße Höhe Hausnummer 2a entfernen zu lassen, um damit ein Durchkommen z.B. auch für Eltern mit Kinderwagen zu ermöglichen. Sachstand 28.02.2011: Die Rheinenergie prüft zurzeit ob und ggf. wie der Stromkasten versetzt werden kann. Sachstand zum 31.01.2012: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.01.2013: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 22.08.2014 Es ist vorgesehen, der Bezirksvertretung Ehrenfeld zwei Varianten zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Beschlussvorlage soll der Bezirksvertretung Ehrenfeld voraussichtlich zur Sitzung am 03.11.2014 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden, da zuvor noch weitere verwaltungsinterne Abstimmungen in der Sache erforderlich sind. Sachstand zum 31.07.2015 Da das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik die Federführung zur Umsetzung des Beschlusses übernommen hat, erfolgt eine aktuelle Sachstandsinformation im Jahresbericht des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik. Sachstand zum 31.08.2018: Der Stromkasten wurde versetzt. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten, Beschluss Nr. 356 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 06.12.2010 9.4 Schallschutzwände Haltestelle Ollenhauerring Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die KVB aufzufordern, die mehrfach in den letzen Jahren zerstörten an der KVB-Haltestelle Ollenhauerring durch attraktive und vandalismussichere Schallschutzwände auszutauschen. Sachstand 22.02.2011 Es liegt noch kein Sachstand vor. Sachstand zum 31.01.2012: Es handelt sich um eine Maßnahme der Stadt Köln. Die Maßnahme wurde planerisch abgeschlossen. Ausschreibung, Vergabe und bauliche Umsetzung können erst nach Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten erfolgen. Sachstand zum 31.01.2013: Anfang 2013 sollen die erforderlichen Mittel im Zuge des Baubeschlussverfahrens bereitgestellt werden. Danach soll die Maßnahme ausgeschrieben und umgesetzt werden. Die Fertigstellung ist für 2014 geplant. Sachstand zum 31.01.2014: Wegen des Verzugs im Planfeststellungsverfahren „Verlängerung Linie 3 — Bocklemünd/Mengenich“ und der geplanten zeitgleichen Baudurchführung hat sich der Austausch der Schallschutzwände verzögert. Vorbehaltlich abschließender Verhandlungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass ein Planfeststellungsbeschluss vor der Jahresmitte 2014 vorliegt. Unter dieser Voraussetzung eines Planfeststellungsbeschlusses soll die Baumaßnahme im Jahr 2015 vor Ort umgesetzt werden. Sachstand zum 15.04.2015: Wegen des Verzugs im Planfeststellungsverfahren „Verlängerung Linie 3 — Bocklemünd/Mengenich“ und der geplanten zeitgleichen Baudurchführung hat sich der Austausch der Schallschutzwände verzögert. Die Verhandlungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer sind weitestgehend abgeschlossen, so dass seitens der Verwaltung davon ausgegangen wird, dass ein Planfeststellungsbeschluss in 2015 vorliegt. Unter der Voraussetzung eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses in 2015 und gesicherter Finanzierung soll die Baumaßnahme im Jahr 2016 vor Ort umgesetzt werden. Sachstand zum 31.12.2016: Im Rahmen der laufenden Unterhaltung werden zerstörte Glasscheiben gegen Polycarbonat- Scheiben ausgetauscht, da diese wesentlich vandalismussicherer sind und die vorhandene Unterkonstruktion der Schallschutzwand verwendet werden kann. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Im Rahmen der laufenden Unterhaltung werden zerstörte Glasscheiben gegen Polycarbonat- Scheiben ausgetauscht, da diese wesentlich vandalismussicherer sind und die vorhandene Unterkonstruktion der Schallschutzwand verwendet werden kann. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 370 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.02.2011 9.83 Schnellbus-Verbindung linksrheinisch Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine linksrheinische Schnellbus-Verbindung in Richtung Norden-Süden geschaffen werden kann, die insbesondere die nachfolgenden Linien bzw. Haltestellen tangiert: - Linie 7 (Frechen) - Linie 1 (Weiden) - S-Bahn (RE 1, 9, RB 38) - Endhaltestelle Linie 4 (Bocklemünd) - Endhaltestelle Linie 5 (Sparkasse Am Butzweilerhof) - S-Bahnhof Longerich (S 6) - Linie 15 (Chorweiler) - Linie 12 (Ford/Merkenich) Sachstand 22.02.2011 Es liegt noch kein Sachstand vor. Sachstand zum 31.01.2012: Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld in einer der nächsten Sitzungen eine Vorlage zur Entscheidung vorlegen. Sachstand zum 31.01.2013: Die Prüfung des Vorschlages konnte aufgrund begrenzter personeller Ressourcen bisher nicht durchgeführt werden. Sachstand zum 31.01.2014: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 15.06.2015: Wegen begrenzter personeller Ressourcen in der städtischen Aufgabenträgerschaft ÖPNV kann dieser Vorschlag erst im Rahmen der turnusmäßigen Fortschreibung des Busteilnetzes Nord-West untersucht werden. Sachstand zum 30.07.2017: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Ein Umsetzungszeitraum ist nicht kalkulierbar. Beschluss Nr. 438 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 23.01.2012 8.5 Sanierung und Ausbau des Kinderspielplatzes "Am Pistorhof" AN/0014/2012 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den in schlechtem Zustand befindlichen Kinderspielplatz „Am Pistorhof‘ (genaue Lage siehe Anhang) zu sanieren und auszubauen. Dabei soll der quadratische Platz von dem losen Kiesbelag befreit und neu befestigt werden. Der Sand im Sandkasten, der mit Kies durchsetzt ist, sollte dringend ausgetauscht werden, um den Sandkasten überhaupt wieder bespielbar zu machen. Das einzige Spielgerät auf dem Platz ist eine alte Wippe. Deshalb sollten verschiedene neue Spielgeräte aufgestellt werden, mindestens jedoch eine Rutsche und eine Schaukel, dazu Bänke, Papierkörbe etc. Sachstand zum 31.01.2013: Aufgrund eingeschränkter Personalressourcen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden. Sachstand zum 31.01.2014: Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden. j Sachstand zum 15.07.2015: Die Kinderbeteiligung wurde durchgeführt mit Schülerinnen und Schülern des Offenen Ganztags der Montessori-Grundschule Am Pistorhof. Ein Entwurf liegt vor. Nach Abstimmung mit allen Akteuren und der Freigabe der Haushaltsmittel kann hier die Beauftragung zur Lieferung der Spielgeräte erfolgen. Sachstand zum 30.06.2017: Der 1. Entwurf sah eine Spielanlage vor, die so bisher noch nicht in Köln aufgestellt wurde. Trotz intensiver Bemühungen konnten nicht alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden, so dass mit allen Akteuren gemeinsam vereinbart wurde, eine neue Planung zu erarbeiten. Dieser Prozess ist noch nicht gänzlich abgeschlossen. .Da aber die Arbeiten weit fortgeschritten sind und die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird noch in 2017 eine Beauftragung erfolgen können. Sachstand zum 30.09.2018: Die Baumaßnahme Spielplatz Am Pistorhof in Ossendorf ist abgeschlossen. Nach einer dringend erforderlichen Neugestaltung steht der Spielplatz Am Pistorhof in Köln- Ossendorf den Kindern wieder zur Verfügung. Eine Holzkombination mit zwei Türmen und verschiedenen Auf- und Abstiegen ermöglicht vielseitiges Klettern. Auf besonderen Wunsch ist unter einer Plattform eine kleine Kücheneinrichtung eingebaut. Eine Wippe, ein Stufenreck, ein Spielhäuschen und zwei verschiedene Schaukel ergänzen das Spielangebot. Kinder aus dem Wohnumfeld und die engagierte Spielplatzpatin haben mitgeplant. Neue Sitzauflagen aus Kunststoff auf den vorhandenen Betoneinfassungen verbessern die Aufenthaltsqualität deutlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 441 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 26.03.2012 8.1 Bahnhofskonferenz AN/0377/2012 Beschluss: Auf der Bahnhofskonferenz am 19. April 2012 sollen die folgenden - auf BV-Beschlüsse zurückgehenden — Themen besprochen werden: 1.) Einrichtung eines Fahrradparkhauses/einer Radstation am Ehrenfelder Bahnhof (Beschluss 29 im Jahresbericht 2012) 2.) Begrünung des Platzes zwischen Subbelrather Straße, Ottostraße und Hüttenstraße (Beschluss 37) ) Ordnung und Sauberkeit vor den Bahnbögen (Beschluss 111) ) Kundeninformation/Wegweiser am Ehrenfelder Bahnhof (Beschluss 186) ) Neugestaltung des Nordeingangs des Bahnhofs Ehrenfeld (Beschluss 212) ) Gestaltung der Flächen rechts und links der Bahnunterführung an der Venloer Straße (Beschluss 342) 7.) Gestaltung des Umfeldes Bahnhofs Ehrenfeld/der Bahnbögen (Beschluss 365) Die Deutsche Bahn wird um Auskunft gebeten, in welchem Umfang der Bahnhof Ehrenfeld im Rahmen des gemeinsamen Programms von Land und DB gegen Graffiti-Verunreinigung berücksichtigt wird. Außerdem soll die Verwaltung der Bahnhofskonferenz exaktes Kartenmaterial, aus dem hervorgeht, wie die Eigentumsverhältnisse im Bereich der Bahnbögen und des Bahnhofs Ehrenfeld sind, vorlegen. 3. 4. 5. 6. Sachstand zum 31.01.2013: Am 29.04. und 04.10.2012 haben zwei Bahnhofskonferenzen stattgefunden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bahnhofskonferenz wurden die genannten Beschlüsse der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt und auch bei den Konferenzen diskutiert. Zu den Ergebnissen der Bahnhofskonferenzen siehe den Sachstand zum Beschluss Nummer 212. Sowohl zur ersten Bahnhofskonferenz im April 2012 als auch in der Mitteilungsvorlage 4484/2012 hat die Verwaltung exaktes Kartenmaterial zu den Eigentumsverhältnissen am Bereich der Bahnbögen und des Bahnhofs Ehrenfeld vorgelegt. Sachstand zum 31.01.2014: Am 29.04.2012 und am 04.10.2012 haben zwei Bahnhofskonferenzen in Ehrenfeld stattgefunden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bahnhofskonferenz wurden die genannten Beschlüsse zur Verfügung gestellt und auch bei den Konferenzen diskutiert. Sowohl zur ersten Bahnhofskonferenz im April 2012 als auch in der Mitteilungsvorlage 4484/2012 hat die Verwaltung exaktes Kartenmaterial zu den Eigentumsverhältnissen vorgelegt. Eine dritte Bahnhofskonferenz soll einberufen werden, wenn die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie der DB AG vorliegen hinsichtlich einer möglichen Sanierung der Feuchtigkeitsschäden in den Bahnbögen. Der Verwaltung liegen zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Die Verwaltung wird dazu bei der DB AG nachfragen. Sachstand zum 24.4.2015: Am 13.5.2015 wird eine dritte Bahnhofskonferenz stattfinden, auf der die Themen des BV- Beschlusses erneut angesprochen werden sollen. Sachstand zum 25.04.2017: Am 13.05.2015 fand eine dritte Bahnhofskonferenz statt, bei der zum Teil die Themen der BV-Beschlüsse besprochen wurden. Bei der Konferenz stellten Vertreter der DB Netz AG das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie vor, bei der verschiedene Sanierungsvarianten zur Behebung der Feuchtigkeitsproblematik in den Bögen untersucht wurden. Als ein Ergebnis der 3. Bahnhofskonferenz wurde eine AG Hüttenstraße gebildet, um über mögliche Zwischennutzungen, zukünftige Nutzungen und verkehrliche Aspekte zu diskutieren. Diese tagte bislang zweimal (Februar und November 2016). Die Zusage der DB, im 1. Quartal 2017 Angaben zum Ablauf und Zeitplan der Sanierung zu machen, ist bislang nicht erfolgt. Trotz mehrmaliger Nachfragen seitens der Verwaltung, gibt es von der DB bislang keine Aussage zum Zeitplan und zum Ablauf der Sanierung. Eine vierte Bahnhofskonferenz soll einberufen werden, wenn die DB konkrete Aussagen zur Sanierung machen kann. Sachstand zum 31.08.2018: Da es bisher keine Aussagen der DB zum Zeitplan und zum Ablauf der Sanierungen gibt, wurde bisher keine 4. Bahnhofskonferenz einberufen. Herr Bezirksbürgermeister Wirges hat allerdings zur 3. Sitzung der AG Hüttenstraße eingeladen. Diese ist für den 21.11.2018 terminiert. Beschluss Nr. 465 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 25.06.2012 8.11 _ Barrierefreier Fußweg zur Nüssenberger Straße AN/0743/2012 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, den Fußweg vom Ollenhauerring an der KVB-Haltestelle zur Nüssenberger Straße barrierefrei herzustellen. Sachstand: Der Beschluss ist in die verwaltungsinterne Arbeitsliste aufgenommen und wird entsprechend der personellen Kapazitäten abgearbeitet. Sachstand zum 01.07.2014: Da keine Vermessungsunterlagen vorlagen, wurde eine entsprechende Vermessung beauftragt. Sobald die Vermessungsunterlagen vorliegen, wird mit der Planung begonnen. Vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung wird eine Fertigstellung im Jahre 2016 angestrebt. Sachstand zum 31.12.2016: Aufgrund weiterer notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen konnte mit der Planung noch nicht begonnen werden. Sachstand zum 31.08.2018: Die weitere Berichterstattung erfolgt im Jahresbericht des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung. Beschluss Nr. 467 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 25.06.2012 8.13 Infotafel zur Stele von Ansgar Nierhoff am U-Bahnabgang Venloer Straße/Gürtel AN/0796/2012 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, eine Infotafel zur Stele Streckung (Progression) von Ansgar Nierhoff am Standort U-Bahn- Station Venloer Straße, Köln-Ehrenfeld zu entwerfen und vor Ort anzubringen. So im gesamtstädtischen Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen, soll die Finanzierung aus bezirklichen Kulturmitteln erfolgen. Sachstand zum 31.01.2013: Die federführende Kulturverwaltung hat die Prüfung aufgenommen. Sachstand zum 20.08.2015 Die Kulturverwaltung lässt zurzeit einen Textentwurf für die Infotafel durch eine freie Mitarbeiterin erstellen. Die hierfür entstehen Honorarkosten in Höhe von 150,- € werden gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 aus den bezirksorientierten Kulturmitteln übernommen. Sachstand zum 30.06.2017: Kulturverwaltung und Bürgeramt arbeiten an der Umsetzung des Beschlusses. Sachstand zum 30.09.2018: Folgender Textvorschlag befindet sich derzeit in der Abstimmung mit dem Kulturamt: Ansgar Nierhoff Deutscher Stahlbildhauer 1.10.1941 Meschede - 2.8.2010 Köln Skulptur Streckung (Progression) 1987-1989 Nach erfolgter Abstimmung wird die Verwaltung kurzfristig zu einem Ortstermin mit allen Beteiligten einladen, um den Standort und die Gestaltung der Infotafel festzulegen. Beschluss Nr. 487 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.01.2013 8.1 Verlängerung Linie 3 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung nach Vorlage des rechtskräftigen Baurechts sofort den Beginn der Baumaßnahmen zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 3 einzuleiten. Sachstand zum 31.01.2014: Vorbehaltlich abschließender Verhandlungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass ein Planfeststellungsbeschluss vor der Jahresmitte 2014 vorliegt. Unter dieser Voraussetzung soll bis zum Jahresende 2014 mit ersten Baumaßnahmen vor Ort begonnen werden. Ziel ist eine Inbetriebnahme de Stadtbahn 2015. " Sachstand zum 15.04.2015: Die Verhandlungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer sind weitestgehend abgeschlossen, so dass seitens der Verwaltung davon ausgegangen wird, dass ein Planfeststellungsbeschluss in 2015 vorliegt. Unter der Voraussetzung eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses in 2015 und gesicherter Finanzierung soll die Baumaßnahme im Jahr 2016 vor Ort umgesetzt werden. Sachstand zum 31.12.2016: Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Der Zuwendungsgeber hat einem vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Baubeginn zugestimmt. Die Ausschreibung der Hauptbaumaßnahme wird veröffentlicht und im März 2017 submittiert. Im Vorlauf der. Baumaßnahme wird die anliegende Grundschule ausgelagert und das Waldhaus abgerissen. Es ist geplant mit der Baumaßnahme im Herbst 2017 zu beginnen. Sachstand zum 31.08.2018: Die anliegende Grundschule würde in den Sommerferien 2017 ausgelagert. Der Abriss des Waldhauses erfolgte im September 2017. Die Herstellung des zweiten Rettungsweges und die Lärmschutzmaßnahmen am angrenzenden Gebäude der LEG sind abgeschlossen. Der Hauptauftrag der Tiefbauarbeiten wurde im September 2017 erteilt. Die Gewerke Elektro und Metallbau sind ebenfalls beauftragt. Der Beginn der Arbeiten des Hauptauftrages erfolgte Anfang Januar 2018 und wurde inzwischen abgeschlossen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Haltestelle ist am 25.08.2018 erfolgt. Im Nachgang zur Baumaßnahme sind noch Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Diese Leistungen werden noch ausgeschrieben. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 499 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 17.06.2013 8.2 Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel und "Heliosgelände Beschluss: Im Jahr 2011 hat.der Rat der Stadt Köln die Prioritätenliste für die Anhebung von Stadtbahnhaltestellen beschlossen. Die Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel ist darin ab 2014 mit Fertigstellung 2015 vorgesehen, daher beschließt die Bezirksvertretung Ehrenfeld, dass 1. die Verwaltung den aktuellen Stand der Planung für die Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel der Bezirksvertretung spätestens nach der Sommerpause vorstellt. 2. die Planung für diese Stadtbahnhaltestelle im weiteren Verfahren zur Entwicklung des Heliosgeländes eingebracht wird bzw. beide Planungen harmonisiert werden. Dies betrifft einerseits die Lage der Stadtbahnhaltestelle und der künftigen Überwege und ggf. eine daraus resultierende veränderte Lage der Bushaltestelle und andererseits die Überlegungen für Offnung und Durchwegung des Heliosgeländes. 3. die geplante Ansiedlung der Inklusiven Universitätsschule (IUS) auf dem Heliosgelände und den daraus resultierenden Schülerverkehr bei der Planung zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bei der Überquerung des . Ehrenfeldgürtels zu gewährleisten. Sachstand zum 31.01.2014: Die Umsetzung der Barrierefreiheit an der.oberirdischen Haltestelle Venloer Straße / Gürtel hat sich zum einen dadurch verzögert, dass im Zusammenhang mit der beschlossenen Prioritätenliste ebenfalls untersucht werden sollte, ob die Haltestellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße ggf. zusammengelegt werden können. Dadurch sind diese beiden Haltestellen in der Bearbeitung vor die Haltestelle Venloer Straße gerückt. Zum anderen liegt der Grund der Verzögerung an den dortigen beengten Platzverhältnissen, die einen erhöhten Planungs- und Abstimmungsbedarf erfordern. Erste Abstimmungen mit anderen Ämtern zur Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel haben bereits in 2013 stattgefunden und werden in 2014 weitergeführt. Sachstand zum 15.04.2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.12.2016: Im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie zur Bahnsteiganhebung der Haltestellen entlang der Linie 13 wurden auch verschiedene Varianten an der Haltestelle Venloer Straße/Gürtel untersucht. Diese Machbarkeitsstudie befindet sich derzeit in Abstimmung. Sachstand zum 31.08.2018: In der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.06.2018 wurde unter TOP 8.7 ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Maßnahme „Barrierefreier Ausbau der Linie 13“ (AN/0855/2018) beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau (Bahnsteiganhebungen) der Linie 13 darzustellen. Zu diesem Beschluss nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnlinien 5 und 13 zwischen den Haltestellen NuRbaumerstraße und Berrenrather Straße / Gürtel umfasst folgende Haltestellen: Nußbaumerstraße Subbelrather Straße / Gürtel Venloer Straße / Gürtel Weinsbergstraße / Gürtel Oskar-Jäger-Straße / Gürtel Aachener Straße / Gürtel Wüllnerstraße Dürener Straße / Gürtel Gleueler Straße / Gürtel Zülpicher Straße / Gürtel Euskirchener Straße Berrenrather Straße / Gürtel Für die beiden erstgenannten Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel der Stadtbahnlinien 5 und 13 wurde die Planung zu den Bahnsteiganhebungen bereits beschlossen (Vorlagen-Nr.: 3911/2015). In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass auf dem Ehrenfeldgürtel bezüglich der Rad- und Fußverkehrsführung ein grundsätzlicher Planungsbedarf besteht. Die zukünftige Verkehrsführung im Straßenraum sowie der Umgang mit dem ruhenden Verkehr müssen im Rahmen der Planung zur Bahnsteiganhebung umfassend berücksichtigt werden. In der im Juni 2016 beschlossenen Prioritätenliste (Vorlagen-Nr.: 0743/2016) wurden Umsetzungstermine genannt, bis wann ein barrierefreier Ausbau (Bahnsteiganhebungen) für einen Teil der Stadtbahnhaltestellen entlang der Linie 13 möglich wäre (ursprünglich angestrebte Fertigstellung in 2020 bzw. 2021). Zuletzt wurde in der Sachstandsmitteilung aus März 2017 dargestellt, dass eine Machbarkeitsstudie für die weitere Planung der Bahnsteiganhebungen der Stadtbahnhaltestellen entlang der Gürtelstrecke erforderlich ist. Diese Studie ist notwendig, um die verkehrlichen und städtebaulichen Gesamtzusammenhänge zu untersuchen. Das gemeinsame Ziel von der Stadt Köln und der KVB AG ist eine zeitlich und räumlich zusammenhängende bauliche Umsetzung. In den zurückliegenden Jahren sind auf der Linie 13 die Fahrgastzahlen stark angestiegen. Dies hat zur Folge, dass zeit- bzw. stellenweise und besonders im morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr die Leistungsfähigkeitsgrenze überschritten wird. Um kurzfristig eine größere Beförderungskapazität zur Verfügung stellen zu können, wurde im Jahre 2017 von der KVB AG ein Konzept für den Einsatz von Langzügen erarbeitet, die eine Bahnsteignutzlänge von 60 m benötigen. Deshalb müssen die Machbarkeitsstudien zur Bahnsteiganhebung, die eine Bahnsteignutzlänge von 50 m zugrunde gelegt hatten, grundlegend überarbeitet und an die geänderte Bahnsteiglänge angepasst werden. Die neuen Planungen sind mit den betroffenen Beteiligten noch endgültig abzustimmen. Die detaillierten Abstimmungen im Bereich der Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel der Stadtbahnlinien 5 und 13 zur Betrachtung des Straßenraumes und insbesondere zu den benötigten Verkehrsflächen für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr konnten nun mehr abgeschlossen werden. Eine Beauftragung des notwendigen Verkehrsgutachtens für den Straßenraum im Bereich der Haltestellen NuRbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel wird bis Ende 2018 angestrebt. Danach wird die Verwaltung einen erweiterten Planungsbeschluss einholen. Eine neue stadtweite Prioritätenliste zu sämtlichen Aufzugsnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen mit aktualisierten Zeitangaben ist in Vorbereitung und soll bis Ende 2018 den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Beschluss Nr. 533 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.01.2014 87 Neubau im Bildungszentrum Ottostraße AN/0192/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt: - 1. den Bezirksbürgermeister mit einer zeitnahen Durchführung einer öffentlichen In- formationsveranstaltung zum Neubau von Kita und Grundschule in der Ottostraße. Dabei sollen alle beteiligten Ämter anwesend sein und das Projekt inklusive aller Lärmschutzgutachten sowie Emissionsprognosen vorstellen. Die Veranstaltung soll im Albertus-Magnus-Gymnasium stattfinden und ist frühzeitig in der Nachbarschaft anzukündigen. - 2. die Stadtverwaltung, die Tafel des Verkehrsleitsystems auf der K4 mit einem Dau- erhinweis auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung zu bespielen. - 3. die Stadtverwaltung, auf der K4 in den Bereichen Bildungszentrum Ottostraße so- wie Herkulesstraße in beiden Fahrrichtungen Blitzanlagen zu installieren. Sachstand 01.07.2015: Zu 1: Die öffentliche Informationsveranstaltung hat im Herbst 2014 stattgefunden. Zu 2: Ein dauerhafter Hinweis auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung erscheint nicht unbedingt erforderlich, da dies auch mit „Blechschildern“ signalisiert wird. Das Vario-Schild auf der K4 wurde in der Zeit vom 19.05.2015 — 30.06.2015 mit folgendem Text bespielt: ACHTUNG! Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h Zu 3: Die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an v.g. Ört- lichkeit setzte eine sehr aufwendige Abstimmung der bautechnischen Machbarkeit sowie der straßenverkehrsrechtlichen Zulässigkeit mit den betroffenen Straßenbaulastträgern sowie der Straßenverkehrsbehörde voraus. Diese Prüfungs- und Abstimmungsprozesse laufen derzeit. Die BV wird unverzüglich informiert, sobald Rückmeldungen und ein Ergebnis vorlie- gen. Sachstand zum 30.06.2017: Zu 1. und 2.: Kein neuer Sachstand Zu 3.: Die Prüfungs- und Abstimmungsprozesse laufen wie 2015 dargestellt weiterhin. Die Verwaltung prüft derzeit die Einführung alternativer Geschwindigkeitsmesssysteme. Sachstand zum 31.08.2018: zu 1.: erledigt zu 2. und 3.: Bereits Mitte 2013 wurde die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h auf 50 km/h angeordnet. Diese wird jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern, insbesondere de- nen, die von der Autobahn kommend in Fahrtrichtung Innenstadt fahren, nicht beachtet. Für die Generalsanierung des Herkulestunnels, die ab 2020 umgesetzt werden soll, sind Lärmschutzmaßnahmen geplant wie der Einbau eines lärmmindernden Asphalts und die Erneuerung der bestehenden Lärmschutzelemente. Darüber hinaus sollen weitere bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder flächige Lärmschutzelemente an den Rampenwänden und organisatorische Maßnahmen geprüft werden, die geeignet sind, den Lärmschutz zu optimieren. Die Einrichtung von Blitzern ist nur unter bestimmten Aspekten wie zum Beispiel bei Unfall- schwerpunkten gestattet. Die Fachverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Bezirksregierung Köln prüfen, welche Bedingungen am Herkulestunnel gegeben sind. Beschluss Nr. 543 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.03.2014 8.9 Sauberkeit im Stadtbezirk Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung und.den Bezirksbürgermeister, mit allen Beteiligten (AWB, lokaler Einzelhandel, Verteiler von kostenlosen Wochenblät- tern und Werbeprospekten usw.) Gespräche darüber zu führen, wie die Sauberkeit im Stadtbezirk verbessert werden kann. Sachstand zum 01.07.2015: Zwischen dem Bezirksbürgermeister und der AWB findet ein regelmäßiger Aus- tausch statt. Darüber hinaus wurde mit den Verlegern der kostenlosen Wochenblätter Kontakt aufgenommen. Zwischenzeitlich ist die Situation besser geworden. Eine qua- lifizierte Bewertung durch die AWB ist für Ende des Jahres 2015 vorgesehen. Sachstand zum 30.06.2017: Zwischen dem Bezirksbürgermeister und der AWB findet weiterhin ein regelmäßiger Austausch statt. Die Sauberkeit wird in Zusammenarbeit mit der AWB und den Dienststellen Verwaltung permanent überprüft und kontinuierlich verbessert. Sachstand zum 31.08.2018: 1. Zwischen dem Bezirksbürgermeister und der AWB findet weiterhin ein regelmäßi- ger Austausch statt. 2. Die neuen Reinigungsverträge der Stadt Köln mit der AWB wurden in der Sitzung des Rates am 20.03.2018 beschlossen. In Ziffer 3 wurde beschlossen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der AWB geeignete Projekte und Maß- nahmen zu initiieren, um die Stadtsauberkeit in Köln weiter zu verbessern.“ 3. Aufgrund der Neuorganisation des Bezirksordnungsdienstes für die Aufgabenstel- lung „Sauberkeit“ an die bezirkliche Dienstgruppe des zentralen Ordnungsdienstes übertragen. Bürgeramt, Ordnungsdienst arbeiten in dieser Frage eng mit der AWB zusammen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Sauberkeit im Stadtbezirk zu erreichen. Die Bezirksvertretung wird im Rahmen von Erfahrungsberichten regelmä- ßig über die Arbeit informiert. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 545 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.04.2014 8.1 Öffentliche Toilette für den Ehrenfelder Friedhof AN/0514/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Gebäudewirtschaft zeitnah zu prüfen, ob die bestehende Toilettenanlage barrierefrei saniert werden kann, oder eine neue barrierefreie Stein-auf-Stein Toilettenanlage auf dem Ehrenfelder Friedhof zu errich- ten. Das provisorische Toilettenangebot ist bis dahin aufrecht zu erhalten. " Sachstand zum 15.07.2015: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 30.08.2017: Die bestehende Toilettenanlage an der Piusstraße ist barrierefrei nutzbar. Es bedarf dahingehend keiner weiteren Sanierungsarbeiten. Die Investition in eine feste Toilet- tenlösung ist im Hinblick auf die Nachfrage der Besucher des Friedhofs und im Hin- blick auf die Gebührenentwicklung wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Friedhofsver- waltung ist bereit, die derzeit bestehende mobile Lösung trotz der eher geringen Nachfrage langfristig sicherzustellen. Es wird kurzfristig geprüft, ob zur optischen Aufwertung ergänzend eine Einhausung nach dem Modell der Toiletten in ausge- wählten Grünanlagen vorgenommen werden kann. Sachstand zum 30.04.2018: Auf die Sachstandsmitteilung zum 30.08.2017 wird verwiesen. Die mobile Toilette wurde mit einer Holzverkleidung eingehaust. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 547 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.04.2014 8.5 Baum Ersatzpflanzung / Geisselstr. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Beet der Geisselstraße gegenüber dem Wohn- haus Nr. 103 bzw. 105, den Schadensverursacher für den beschädigten Baum zu ermitteln und in Regress zu nehmen für die Neupflanzung. Sachstand vom 30.05.2015: Der abgestorbene Baum wurde bei der Regelkontrolle ermittelt. Die Vermutung liegt nahe, dass der Baum durch Bautätigkeit abgestorben ist. Es liegen der Verwaltung keine Beweise oder Zeugenaussagen vor, so dass gegen einen Schadenverursacher ermittelt werden kann. Ein Regress ist somit nicht möglich. Der Beschluss ist so nicht umsetzbar. Nach Sicherstellung der Finanzierung kann der Baum in der Pflanzperiode 2015/2016 ersatzgepflanzt werden. Sachstand zum 30.06.2017: Pflanzung des Baumes erfolgt im Herbst 2017. Sachstand zum 31.08.2018: Der Baum wurde im Frühjahr 2018 nachgepflanzt. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 570 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.12.2014 8.3 Ausweisung eines neuen Festplatzes für den Bereich Bickendorf/Ossendorf AN/1670/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für die Ausweisung eines neuen Festplatzes für den Bereich Bickendorf/Ossendorf als Ersatzfläche anstelle des Rochusplatzes auszuweisen. Sachstand zum 24.4.2015: Derzeit laufen interne Abstimmungen in der Verwaltung zu dem Prüfauftrag. Das Ergebnis wird der Bezirksvertretung in einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt. Sachstand zum 30.06.2017: Die internen Abstimmungen in’der Verwaltung zu dem Prüfauftrag laufen und sind noch nicht abgeschlossen. Sachstand zum 31.10.2018: Beim Neubau des Ossendorfbades ist im Bereich der neu entstandenen Parkplätze eine neue Festplatzfläche mit ausgebaut worden. Diese kann über die KölnBäder GmbH angemietet werden (vgl. Mitteilung 4028/2010 aus der Sitzung am 04.10.2010). Eine erneute Prüfung hat ergeben, dass der Stadtbezirk Ehrenfeld inzwischen so hochverdichtet ist, dass so gut wie öffentliche Freiflächen mehr vorhanden sind. Aufgrund dessen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, eine weitere Ersatzfläche, neben der bereits vorhandenen, auszuweisen. Beschluss Nr. 572 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.12.2014 8.10 Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße AN/1676/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren für die Halmstraße in Köln Ehrenfeld zu erstellen. Ziel soll es sein, dass die Vorgärten in dieser Straße gärtnerisch gestaltet bleiben und nicht in Parkflächen umgewandelt werden. Sachstand zum 24.4.2015: Das Bebauungsplanverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Daher noch kein neuer Sachstand. Sachstand zum 30.06.2017: Von 61 wurde im Vorfeld vor einer Einleitung des Verfahrens eine detaillierte Bestandsaufnahme und Fotodokumentation erstellt (Ende 2015/Anfang 2016). Ergebnis war, dass ein Großteil der Vorgärten bereits versiegelt ist. Die daran anschließende juristische Prüfung hat ergeben, dass daher ein Bebauungsplan zur Sicherung der Vorgärten nicht mehr rechtssicher aufgestellt werden kann. In einer der nächsten Sitzungen der BV Ehrenfeld soll das Ergebnis der Prüfung detailliert mitgeteilt werden. Sachstand zum 20.09.2018: Aus Kapazitätsgründen wurde das Ergebnis der Prüfung der BV 4 leider noch nicht vorgelegt. Dies soll jedoch Ende 2018/Anfang 2019 geschehen. Beschluss Nr. 574 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.02.2015 öffentlich 8.7 S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd AN/0163/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Stadt Köln und die Geschäftsführung der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) auf, gemeinsam die erforderlichen Untersuchungen zur Realisierung der S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd durchzuführen sowie weitere Planungsschritte für die Anbindung der Strecke Köln- Mönchengladbach an die S-Bahn Düren-Köln voranzutreiben. Sachstand zum 30.06.2017: Der NVR hat gemeinsam mit der Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr eine Machbarkeitsstudie zur genannten S-Bahnlinie inklusive der Einrichtung eines möglichen Haltepunkts in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen in der ersten Jahreshälfte 2017 vor und werden nach Auswertung der BV alsdann vorgelegt. Sachstand zum 31.08.2018: Die im Sachstand zum 30.06.2017 benannte Machbarkeitsstudie befindet sich laut Auskunft des NVR im Endstadium der Fertigstellung. Es liegt bislang eine Version mit Stand vom 21. Juli 2017 vor, bei der allerdings ein mittlerweile veraltetes Verfahren zur Nutzen-Kosten-Bewertung verwendet wurde. Die Einarbeitung des neuen Bewertungsverfahrens erfolgt derzeit. Vorab kann die Aussage bereits getroffen werden, dass der Nutzen-Kosten-Faktor größer 1 sein wird. Der Haltepunkt Köln- Bocklemünd ist zur Realisierung vorgesehen. Beschluss Nr. 577 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015 öffentlich 8.1 Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. Schlachthof) AN/0567/2015 Beschluss: Die Stadtverwaltung und die zuständigen politischen Gremien (Rat und Stea) sollen umgehend die Planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit auf dem Grundstück Liebigstraße 201, dessen östl. Teil sich heute in Privateigentum befindet und dessen westl. Teil der Stadt Köln gehört und an den benachbarten Privateigentümer als Parkplatz vermietet ist, Wohnbebauung mit einem Anteil von mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau und einer Kindertagesstätte realisiert werden können. Sachstand zum 25.04.2017: Für das Areal liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage für die Errichtung von Wohnungsbau, Gewerbe und einer Kindertagesstätte vor. Derzeit wird die Bauvoranfrage geprüft, die Beurteilung erfolgt nach $ 34 BauGB. Der Bauherr plant insgesamt 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau (der Anteil auf dem derzeit noch städtischen Grundstück liegt bei 30%). Der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen sowie die Errichtung der Kita sollen durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden. Sachstand zum 21.09.2018: Die Bauvoranfrage wurde im August 2017 positiv beschieden. Mit dem Antragsteller wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem sich der Antragsteller verpflichtet, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie eine Kindertagesstätte zu errichten. Nach Kenntnisstand der Verwaltung wird das Grundstück vom Eigentümer derzeit zum Verkauf angeboten. Beschluss Nr. 578 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015 öffentlich 8.3 Soziale Erhaltungssatzung/ Milieuschutzsatzung AN/0555/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, (1) die Indikatoren ihres Bewertungskatalog vorzustellen, mit dem sie den Erlass von Erhaltungsschutzsatzungen überprüft (2) darzulegen, welche dieser Indikatoren bereits vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik erhoben werden, bzw. von vorhanden Datenbeständen ableitbar sind? (3) zu überprüfen, inwieweit diese Indikatoren auf den Stadtbezirk Ehrenfeld angewandt, den Erlass einer Erhaltungssatzung für bestimmte, zu benennende Stadtviertel notwendig machen Sachstand zum 30.06.2017: Anhand der von der Verwaltung stadtweit durchgeführten Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen sind Gebiete mit möglichem Handlungsbedarf identifiziert worden, darunter auch das Severinsviertel. Am 9. Februar 2017 wurde der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß $ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Untersuchungsgebiet Severinsviertel dem Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln zur Beratung vorgelegt (Ds. Nr. 4320/2016). Nachrichtlich: Die Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss ist am 9. Februar 2017 erfolgt. Die Beschlussvorlage beinhaltet als Anlage 3 auch die Erläuterung der Vorgehensweise zur Identifikation der Verdachtsgebiete, inklusive der angewendeten Indikatoren. Die Verwaltung führt die stadtweite Voruntersuchung zukünftig jährlich als Dauerbeobachtung durch. Werden bei der Voruntersuchung Stadtviertel aus dem Bezirk Ehrenfeld identifiziert, wird die Bezirksvertretung in den weiteren Beratungsprozess eingebunden. Sachstand zum 31.08.2018: Die Verwaltung hat auf den Beschluss am 14.12.2015 mit einer Stellungnahme (Ds. Nr. 3265/2015) geantwortet. Zudem wurde ebenfalls am 14.12.2015 im Rahmen eines Vortrages zur Mitteilung „Verfahrensvorschlag zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in Köln“ (Ds. Nr. 2803/2015) nochmals auf den Beschluss bzw. dessen Beantwortung eingegangen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 581 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015 öffentlich 8.11 Wiederaufstellung der abgebauten Tischtennisplatten auf dem freien Platz (Spielplatz) am Rosengarten. AN/0564/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die im Zuge der Sanierung abgebauten Tischtennisplatten auf dem zentralen Platz (Spielplatz) am Rosengarten wieder aufzustellen. Sachstand zum 31.12.2016: Entsprechend der im Fachgespräch am 20.09.2016 zwischen Verwaltung und Politik getroffenen Vereinbarung wird die Verwaltung die Tischtennisplatte zeitnah wieder aufstellen, sofern die Bezirksvertretung Ehrenfeld hierfür Stadtverschönerungsmiittel zur Verfügung stellt. Im Anschluss kann der Beschluss für erledigt erklärt werden. Sachstand zum 30.06.2017: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in der Sitzung am 08.05.2017 die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird die Tischtennisplatte zeitnah wieder aufstellen. Sachstand zum 30.09.2018: Die Tischtennisplatten wurden inzwischen aufgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 582 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015 öffentlich 8.13.1 Verdichtung des Fahrplantaktes der Linie 4 AN/0719/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Rat, die KVB zu beauftragen, die Taktung der Linie 4 in den Abendstunden dahingehend auszuweiten, dass die Linie 4 nicht wie derzeit in Bickendorf endet, sondern bis nach Bocklemünd durchfährt. Sachstand zum 30.07.2017: Die Verwaltung wird zur Sitzung am 11.09.2017 eine Beschlussvorlage einbringen. Sachstand zum 03.05.2018: Die von der Verwaltung zur BV-Sitzung am 11.09.2017 eingebrachte Vorlage mit der Vorlage Nr. 2343/2017 wurde entgegen des BV-Beschlusses am 10.10.2017 vom Verkehrsausschuss unverändert beschlossen. Daher wird die Linie 4 in den Abendstunden nach Bocklemünd nicht verlängert. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 583 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 öffentlich 8.5 Aufstellung von Bürgerinformationstafeln der Bezirksvertretung in den Stadtteilen Ehrenfelds AN/1128/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in den Stadtteilen Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Bickendorf, Vogelsang, Bocklemünd/Mengenich und Ossendorf je eine Bürgerinformationstafel aufzustellen, die über die aktuellen Sachstände der Bezirksvertretung informiert. Sachstand zum 30.06.2017: Die Verwaltung hat per Mitteilung in der Sitzung am 07.11.2016 einen Sachstandsbericht erteilt. Auf dieser Grundlage läuft derzeit die Beschaffung der Bürgerinformationstafeln. Sachstand zum 30.09.2018: Mit dem Bürgerzentrum Ehrenfeld wurde vereinbart, dass ab sofort Informationen der Bezirksvertretung in die bestehenden Schaukästen an der Venloer Straße ausgehangen werden können. Für den Informationskasten für Bickendorf/Ossendorf waren noch Abstimmungen mit der Denkmalpflege und der Bauaufsicht notwendig. Diese stehen kurz vor der Klärung. Für Bocklemünd/Mengenich wird noch ein geeigneter Standort gesucht. Bis dahin wird eine Kooperatiom mit dem Bürgerverein Bocklemünd/Mengenich angestrebt.
Jahresbericht 2017 Teil 1
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UNERLEDIGTE BESCHLÜSSE (ohne Beschlüsse in Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik) 30 Reaktivierung des Haltepunktes für den schienengebun- |66 (ab dem 2004 | offen denen Personennahverkehr in Bocklemünd 01.01.2017, davor 15) 38 U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße 69 2005 | offen 52 Begrüntes Fuß- und Radwegesystem gem. Rahmenpla- [67 2006 | offen nung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 53 Straßenbahnanbindung nach Widdersdorf über Linie 4 66 (ab dem 2006 | offen 01.01.2017, davor 15 58 Spielplatz Silbermöwenweg ; 512 2006 | offen 95 Spielplatz Am Rosengärtchen 512 2008 | offen 125 Trafohäuser Ecke Hüttenstraße/Subbelrathter Straße VI - Stadt- 20083 | offen raumma- nagement 201 Gleisbettnaturierung auf dem Ehrenfeldgürtel 69 2009 | offen 226 Spielgerät Kwattapark 2009 | offen 261 Bäume Rhein-Energie 2009 | offen 328 Entfernung eines Stromkastens auf der Leyendeckerstra- | Rheinenergie, |2010 | erledigt Re 356 Schallschutzwände Haltestelle Ollenhauerring 2010 | erledigt 370 Schnellbus-Verbindung linksrheinisch 66 (ab dem 2011 | offen 01.01.2017, davor 15 438 Sanierung und Ausbau des Kinderspielplatzes "Am Pis- [512 2012 | erledigt torhof" AN/0014/2012 441 Bahnhofskonferenz 61 2012 | offen AN/0377/2012 Barrierefreier Fußweg zur Nüssenberger Straße 2012 | offen AN/0743/2012 467 Infotafel zur Stele von Ansgar Nierhoff am U-Bahnabgang offen Venloer Straße/Gürtel AN/0796/2012 487 Verlängerung Linie 3 2013 | erledigt 499 Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Stra- offen ße/Ehrenfeldgürtel und "Heliosgelände 533 Neubau Bildungszentrum Ottostraße 26, 40 offen 66, 32 543 Sauberkeit der Stadtbezirke BBM 2014 | erledigt 545 Öffentliche Toilette für den Ehrenfelder Friedhof 2014 | erledigt 671/69 [547 Baum Ersatzpflanzung / Geisselstr. 67 [2014 | erledigt 2 feld 570 Ausweisung eines neuen Festplatzes für den Bereich 61 2014 | offen Bickendorf / Ossendorf 572 Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße 61 2014 | offen 574 S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd 69 2015 | offen 577 Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. 61 2015 | offen Schlachthof) 578 Soziale Erhaltungssatzung/ Milieuschutzsatzung 15 2015 | erledigt BE Wiederaufstellung der abgebauten Tischtennisplatten auf | 51 2015 | erledigt dem freien Platz (Spielplatz) am Rosengarten 582 Verdichtung des Fahrplantaktes der Linie 4 66 (ab dem 2015 | erledigt 01.01.2017, davor 15) 583 Aufstellung von Bürgerinformationstafeln der Bezirksver- | 02/4 2015 | offen tretung in den Stadtteilen Ehrenfelds 584 Lärmreduzierung durch Akustikdecken im Schulgebäude |40 2015 | offen Baadenberger Straße in Neuehrenfeld 585 Säuberung und Anstrich der Eisenbahnunterführungen 69, HGK 2015 | offen nach Vogelsang &| 590 Umsetzung des Prioritätenbeschlusses zur Errichtung von | 52 2015 | offen Kunstrasenplätzen hier: Bezirkssportanlage Everhardstraße 591 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Ehren- |51 2015 | offen feld 595 Mobile Toilettenanlage 69 2015 | offen 598 Prüfantrag: Überquerung Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel offen 600 Alternativ-Planungen für den Ausbau der Bezirkssportan- |52 2016 | offen lage Prälat-Ludwig-Wolter 601 Vorstellung Ergebnisse Essbare Stadt — Essbares Ehren- Br in Ehrenfeld voranbringen 603 Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes der Herbig- 63 2016 | offen Haarhaus-AG durch SEGRO 604 Wohnen mit Parkblick — Lärmschutzdeckel aus Wohn- Dez. VI 2016 | offen bauten über der A57 606 Demokratie braucht Information und Transparenz! — Bür- |01 2016 | offen gerinformationsmonitor der Bezirksvertretung in der War- Sulgnar des Bürgeramtes Ehrenfeld 607 Abrissmoratorium zum Erhalt des alten Verwaltungsge- 63,48, 4520 2016 | erledigt bäudes samt vorgelagerter Zaun- und Gartenanlage der ehemaligen Lackfabrik Herbol/Herbig-Haarhaus AG, Vita- lisstraße, Köln-Bickendorf 608 Neue Flächen für den Wohnungsbau 15 2016 | erledigt 610 Stadtklimawandel verhindern! — Straßenbäume in der 66, 67 2016 | erledigt Glasstraße schützen! 612 Öffentliche Veranstaltung zur Neugestaltung der Bezirks- |52 2016 | offen sportanlage [613 61 2016 |offen 38 614 Recht auf Bildung ermöglichen! | 5001 2016 | offen 615 Würdiges Erinnern an Deutschlands schandvollste Zeit— |67 2016 | offen Kriegsgräberanlagen auf dem Westfriedhof sanieren 616 Beschleunigung der Verfahren zum Bebauungsplan 61 2016 | offen 618 Tag der Büdchen - Unsere Büdchen sind Kult(ur)! 1/80 2016 | offen 622 Änderung des FNP, Planänderungsgebiet für den südli- |61 chen Ortseingang von Bocklemünd/Mengenich 623 Förderung der Elektromobilität offen 626 Nachpflanzung von Bäumen auf öffentlichem Grund erledigt 627 Rochusplatz Venloer Straße offen 628 ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf und Pulheim- 69 2017 | offen Brauweiler über die Stadtbahnlinie 4 629 Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6 erhalten 61 2017 | offen Mit dem Elektrobus durch Ehrenfeld erledigt 631 Dringlichkeitsantrag Butzweilerhof erledigt 632 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach erledigt 845 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten 633 Kicken am Knast - ein Bolzplatz für Ossendorf! erledigt [634 Sanierung ohne Verdrängung offen 635 Bescheidenes Gedenken an getötete Zwangsarbei- 4520 2017 |erledigt ter*innen 636 Vorstellung der Planung zur Sicherstellung der Durchwe- | 15 2017 |offen gung im „Gleisdreieck“ im Rahmenplanungsgebiet 637 > Informationen über Bauvorhaben verbessern 63 2017 |erledigt L 638 Fortführung Programm "Attraktivierung von Plätzen" in 61 2017 |erledigt 2018 639 Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung zum Erhalt |23 2017 | offen _ |der Backsteinhalle Alpener Straße 4-6 vom 20.3.2017 640 Aufhebung einer eingetragenen beschränkten persönli- 23 2017 | offen chen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln - Takus- traße 37, 50825 Köln 641 Kinder- und Jugendsitzung in der Bezirksvertretung Eh- |02-4, 51 2017 | offen renfeld 642 Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln 23, 61 2017 |offen Ehrenfeld 643 Wohnungsnot bekämpfen — Flächenfraß verhindern (I) 23 2017 |offen Hier: Die Stadt gestalten —- Kommunales Vorkaufsrecht konkret anwenden! 644 Wohnungsnot bekämpfen - Flächenfraß verhindern (Il) 23 2017 | offen de unerledigte Beschlüsse Stand 31.12.201 7:80 hiervon aus 2004: aus 2005: aus 2006: aus 2008: aus 20089: aus 2010: aus 2011: aus 2012: aus 2013: aus 2014: aus 2015: aus 2016: aus 2017: 1 DD @ oO DD » 17 27: Vergleich Stand 31.12.206 1 a @ » NN 13 23 26 Beschluss Nr. 30 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.06.2004, TOP 9.7 Betr.: Reaktivierung des Haltepunktes für den schienengebundenen Personennahverkehr in Bocklemünd Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, 1. zu prüfen, ob in absehbarer Zeit die Wiedereinrichtung eines Haltepunktes für den schienengebundenen Personennahverkehr in Bocklemünd an der DB-Strecke Köln Hbf/Grevenbroich sowie weiter nach den Flughäfen Köln- Bonn bzw. Düsseldorf ermöglicht werden kann; 2. ein Bedienungskonzept für die Linien RE 8 und RB 27 zu erarbeiten; . 3. die in der Nähe ansässigen Firmen, insbesondere BioCampus, GEZ, WDR zu befragen, inwieweit von Seiten dieser Firmen mit einer Unterstützung zu rechnen ist; 4. dafür zu sorgen, dass dieser Haltepunkt in den Nahverkehrsplänen eine höhere Priorität als bisher erfährt; 5. eine grobe, aber detaillierte Kostenschätzung vorzunehmen und dabei den möglichen finanziellen Anteil für die Stadt Köln aufzuzeigen.“ Sachstand: (Stand:21.07.2006) Die Verwaltung hat in Absprache mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) weitere Informationen zusammengestellt. Der VRS prüft nunmehr, ob er mit den zur Verfügung gestellten Daten die betriebliche und wirtschaftliche Machbarkeit prüfen kann. DB Netz hat auf Anfrage der VRS mitgeteilt, dass allein für die Anpassung der Sicherheitstechnik für einen Bau des Haltepunktes Bocklemünd (Anpassung der Anschaltungen für zwei Bahnübergänge, zusätzliche Gehwege mit Gehwegschranken bei Nutzung eines Bahnübergangs als Bahnsteigzugang) Kosten in der Größenordnung von ca. 650.000 Euro zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass in Anbetracht der überaus begrenzten Zuschussmittel mit einer kurzfristigen Realisierung des Haltespunktes nicht gerechnet werden kann. Sachstand (Stand 01.03.2010): Kein neuer Sachstand gegenüber 2006. Der Wunsch einer Reaktivierung des Haltepunkts ist dem für den SPNV zuständigen Zweckverband Nahverkehr Rheinland bekannt. Sachstand 14.02.2011: Die Verwaltung hat im Rahmen der Beteiligung an dem derzeit in Aufstellung befindlichen SPNV-Nahverkehrsplan bereits 2008 ihre Anforderungen dem NVR gegenüber formuliert. Darin wird u.a. auch die Einrichtung eines SPNV-Haltepunkts in Köln-Bocklemünd angeregt, obgleich in 2007 eine erste Grobuntersuchung zu dem Ergebnis gelangt war, dass die Einrichtung dieses Haltepunkts kurz- bis mittelfristig nicht realistisch ist. Auf Nachfrage der Verwaltung hat der NVR mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Einrichtung des Haltepunkts Köln-Bocklemünd entsprechend der Anregung der Stadt Köln in den neuen SPNV-Nahverkehrsplan aufzunehmen. Es gebe zwar bislang in Bezug auf die « Realisierbarkeit keine neuen Erkenntnisse gegenüber 2007. Im Rahmen einer Überplanung des Betriebskonzeptes mit S-Bahn-Verkehr anstelle des heutigen Regionalbahnverkehrs könnte sich der NVR die Realisierung jedoch mittel- bis langfristig durchaus vorstellen. In diesem Kontext wäre zu gegebener Zeit eine vertiefende Untersuchung sinnvoll und auch notwendig, um neben der betrieblichen Machbarkeit in insbesondere die fördertechnischen Voraussetzungen von der Nachfrageseite her zu begründen. Sachstand zum 31.01.2012: Der Haltepunkt Bocklemünd wurde in das SPNV-Planungskonzept 2016-2030 des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) aufgenommen, welches im Dezember 2011 von den Gremien des NVR beschlossen wurde und die Grundlage für den ersten Nahverkehrsplan des NVR darstellten soll. Sinn und Zweck ist es, das in die Stufen 2016 (kurzfristig), 2020 (mittelfristig) und 2030 (langfristig) gegliederte Planungskonzept als Leitfaden für die Ausgestaltung des SPNV, als Basis für zukünftige Wettbewerbsverfahren sowie für die notwendige Infrastrukturplanung (Gleisanlagen und Haltepunkte) zu verankern. Die Einrichtung eines Haltepunkts Bocklemünd ist im Zielnetz für 2020 enthalten; bis dahin kann als Ersatz für die derzeitige Regionalbahnlinie RB 27 eine S-Bahn-Verbindung nach Mönchengladbach eingerichtet werden, die bis Pulheim im 20-Minuten-Takt verkehren und zwischen Köln-Ehrenfeld und Pulheim sowohl in Köln-Bocklemünd als auch in Köln-Müngersdorf halten soll. Sachstand zum 31.01.2013: Kein neuer Sachstand. Die Beschlussfassung zum Nahverkehrsplan des NVR ist erst für 2013 vorgesehen. . Sachstand zum 31.01.2014: Die Beschlussfassung des Nahverkehrsplans ist seitens des NVR noch nicht erfolgt. Somit fehlt immer noch die Planungsgrundlage, um vertiefende Untersuchungen zu neuen Haltepunkten im Netz beauftragen zu können. Sachstand zum 15.06.2015: Die Stadt Köln hat sich mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) auf ein Untersuchungsprogramm für eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Bahnstrecke Köln-Pulheim-Mönchengladbach als S-Bahn-Strecke verständigt, die möglichst noch in diesem Jahr vom NVR beauftragt werden und deren Ergebnisse 2016 vorliegen sollen. In diesem Rahmen werden auch die möglichen Standorte für einen Haltepunkt in Köln-Bocklemünd einschließlich der Verknüpfungsmöglichkeiten zum ÖPNV umfassend untersucht. Sachstand zum 30.06.2017: Aktuell wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die technische und verkehrliche Machbarkeit sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines durchgehenden S-Bahn- Verkehrs auf der Strecke Köln-Pulheim-Mönchengladbach geprüft. Die Studie beinhaltet auch den neuen Haltepunkt in Köln-Bocklemünd. Erst nach Abschluss der Untersuchung werden die konkreten Planungen beginnen, so dass eine detaillierte Beantwortung der gestellten Fragen zurzeit nicht möglich ist. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt. Sachstand zum 31.08.2018: Die Machbarkeitsstudie befindet sich laut Auskunft des NVR im Endstadium der Fertigstellung. Die Einarbeitung des Bewertungsverfahrens für die standardisierte Bewertung erfolgt derzeit durch den NVR. Beschluss Nr. 38 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.03.2005, TOP 9.10 Betr.: U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße Beschluss: „1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die hygienischen Zustände im Zwischengeschoss der U-Bahn-Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel durch „Einglasen“ der Dekormauer verbessert werden können. Ferner ist zu prüfen, ob die Kosten für diese Maßnahme gegen Kostenminderung bei der Reinigung im derzeitigen Zustand gerechnet werden können. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der U-Bahn-Station Piusstraße defekte Lichtquellen nur durch Ersatzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen.“ Sachstand zum 01.03.2010 Zu Punkt 1 Die Mängel am Erscheinungsbild der U-Bahnhöfe auf der Venloer Straße sind der Verwaltung bekannt. Aufgrund.der beschränkten personellen Kapazitäten und finanziellen Mittel (vorläufige Haushaltsführung) konnten noch keine Maßnahmen ergriffen werden. Zum Punkt 2 Die Verwaltung hat die KVB, die die Wartung der Beleuchtung im Auftrag der Stadt Köln übernommen hat, informiert und darum gebeten, defekte Lichtquellen nur durch Ersatzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen. . Sachstand zum 09.05.2011: Die Mängel am Erscheinungsbild der U-Bahnhöfe auf der Venloer Straße sind der Verwaltung seit langem bekannt. Auf Grund der beschränkten Personalkapazität müssen vorrangigen alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit mit Priorität bearbeitet werden. Für weitergehende Maßnahmen sind nur sehr geringe Personalkapazitäten vorhanden. Gerade die immer wiederkehrenden Verschmutzungen bzw. Graffiti und sonstige Verunreinigungen, die nicht im Rahmen der üblichen Reinigungsintervalle abgearbeitet werden können, sind nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu entfernen. Die Verwaltung kann die hierfür erforderlichen Aufträge nur sukzessive bearbeiten. Auf Grund der Haushaltslage (HSK) wurden in den letzten Jahren zeitweise nur die zwingend erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Nunmehr sollen schrittweise auch weitere Maßnahmen zur Reinigung und Graffitientfernung in den Haltestellen erfolgen. Positiv sind aus Sicht der Verwaltung die Bestrebungen, die Toilettenanlage in der Haltestelle Venloer Straße wieder zu eröffnen, da hiermit die Hoffnung auf ein Eindämmen der Verschmutzungen verbunden ist. Sachstand zum 31.01.2012: Zu 1) Aus Kapazitätsgründen konnte der Vorschlag noch nicht bearbeitet werden. Nur Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind, werden vorrangig bearbeitet. : Zu 2) Die KVB, die im Auftrag der Stadt Köln die Beleuchtungsanlagen betreibt, wurde bereits gebeten, defekte Leuchten gemäß dem künstlerischen Konzept zu ersetzen. Sachstand zum 31.01.2013: Zu 1) Die Verwaltung beginnt Anfang 2013 mit der Prüfung. Zu 2) Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit erledigt Sachstand zum 31.01.2014: Zu 1) Es hat sich gezeigt, dass eine Kostengegenüberstellung der Reinigungskosten im derzeitigen Zustand im Vergleich zur „Einglasung“ der Dekormauer nicht möglich ist, da die Reinigungskosten der KVB pauschal abgerechnet werden und solch kleine Teilflächen nicht einzeln aufgelistet werden. h Die reinen Herstellungskosten für drei Glaselemente als „Einglasung“, von denen ein Glaselement für Reinigungs- und Unterhaltungszwecke zu öffnen sein muss, würden sich auf ca. 7.500 Euro belaufen. Des Weiteren sind die Unterhaltungskosten der Glasscheiben durch Vandalismusschäden (Seratching, Zerschlagen der Scheiben) und der Reinigungsaufwand zum Entfernen von Graffiti auf den Scheiben nicht vorhersehbar. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Gesamtkosten (Investitions-, Unterhaltungs- und Reinigungskosten) der „Einglasung“ über den derzeitigen Reinigungskosten liegen würden. Eine sinnvolle und vor allem unterhaltungsfreundliche Lösung scheint daher die Schließung der Lücken mithilfe einer verfliesten Wand. Eine solche Wand würde in der Herstellung j inklusive einer Türe (T-30 Standard) etwa 4.500 Euro.kosten. Dieser Lösungsansatz ist jedoch noch mit dem Künstler Herrn Karl-Heinz Marohn zu diskutieren und anschließend muss eine abschließende Entscheidung in der Bezirksvertretung gefällt werden. Zu 2) Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit erledigt Sachstand zum 15.04.2015: Zu 1) Der Lösungsansatz, die Lücken mithilfe einer verfliesten Wand schließen, wurde mittlerweile mit dem Künstler Herrn Karl-Heinz Marohn diskutiert und fand dessen Zustimmung. Zudem liegt bereits ein grober Entwurf von Herrn Marohn vor, wie die Maßnahme auszuführen wäre. Als nächstes wird eine Vorlage mit dem Entwurf zur abschließenden Entscheidung in die Bezirksvertretung eingebracht. Die anschließende Erstellung der Ausführungsplanung sowie die Umsetzung der Maßnahmen hängen dann noch vom Zeitpunkt der Freigabe der notwendigen Finanzmittel ab. Zu 2) . Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit erledigt. Sachstand zum 31.12.2016: m Sp ea 1 Kein neuer Sachstand. Aufgrund vorrangiger Projekte konnte die Vorlage mit dem Entwurf bisher nicht eingebracht werden. Sachstand zum 15.05.2018: Kein neuer Sachstand. Aufgrund vorrangiger Projekte konnte die Vorlage mit dem Entwurf bisher nicht eingebracht werden. Beschluss Nr. 52 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2006, TOP 9.23 Betr.: Begrüntes Fuß- und Radwegesystem gem. Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Beschluss „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Realisierungs- und Finanzierungskonzept für das in der Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld enthaltene begrünte Fuß- und Radwegenetz (Maßnahmen 5.7 und 5.8) vorzulegen. Dabei sind die Umsetzungsfähigkeit zu untersuchen sowie Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten. Der Beirat und die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld sind umfassend, insbesondere zu den bereits im Maßnahmenprogramm, Maßnahme 5.8, unter Punkt 8, (Aussagen zur Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung) getätigten und bisher nicht eingetretenen Aussagen, zu informieren. Der Beschluss ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen.“ Sachstand zum 31.01.2012: Die Rahmenplanung sieht Grünflächen oder Flächen zur Grünvernetzung vor. Diese können erst nach Vorliegen des Planungsrechtes und ggf. weiterer Voraussetzungen umgesetzt werden. Hinsichtlich der Schaffung des teilweise begrünten Fuß- und Radweges, dessen Begrünung im Rahmen von Ausgleichsverpflichtungen erfolgen kann, spielt die HGK-Brücke über die Weinsbergstraße eine zentrale Rolle. Die Brücke ist ein wesentlicher Bestandteil des geplanten Fuß- und Radwegenetzes, ohne sie ist die FuR- und Radwegeverbindung zur Vernetzung des neuen Wohnparks am Melatengürtel und dem erweiterten Bezirkszentrums am Grünen Weg nicht umzusetzen. Ferner sind zur Umsetzung der Grünmaßnahmen u.a. noch Flächenankäufe zu tätigen. Das Brückenbauwerk ist marode, eine Sanierung hat sich als unwirtschaftlich herausgestellt. Daher wird der Neubau der Brücke angestrebt. Im Oktober 2010 wurde vom Rat beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zur Brückenplanung durchzuführen und erst, wenn das Ergebnis vorliegt und die Finanzierung des Brückenneubaus sichergestellt ist, die derzeitige HGK-Brücke abzubrechen. Die Machbarkeitsstudie dient dazu, die Planungen und wirtschaftlichen Lösungen in Bezug auf Investitions- und Folgekosten aufzuzeigen. Notwendige Flächenkäufe im Umfeld der Brücke wurden daher noch nicht getätigt. Die Erstellung der geplanten Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Brücke wird voraussichtlich in 2012 erfolgen. Sachstand zum 31.01.2013: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.01.2014 Wie in den vorangegangenen Sachstandsberichten dargestellt, spielt die Brücke über die Weinsbergstraße hinsichtlich der Schaffung des teilweise begrünten FuR- und Radweges, eine zentrale Rolle. Im Herbst 2013 hat das Amt für Brücken und Stadtbahnbau den politischen Gremien eine Machbarkeitsstudie für eine neue Rad- und Gehwegbrücke vorgestellt. Im Juli 2013 hat das Stadtplanungsamt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 63459/05 Melatengürtel/Oskar-Jäger-Straße in die Wege geleitet. Damit sind zwei grundlegende Themen auf dem Weg zur Realisierung des begrünten FuR- und Radwegesystems vorangeschritten. Die Begrünung des Fuß- und Radwegesystem kann erst dann geplant werden, wenn die planungsrechtlichen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Sachstand zum 30.04.2015: Die Brücke über die Weinsbergstraße wurde mittlerweile abgerissen, so dass die Planungen für den Neubau der Brücke weiter betrieben werden können. Der Planungsbeschluss soll Mitte des Jahres eingeholt werden. Die öffentliche Wegeverbindung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 63459/05 soll im Rahmen des Vorhabens der Errichtung von studentischem Wohnen per Baulast gesichert werden Notwendige Grundstücksankäufe im Bereich der Brücke sind in Verhandlung. Sachstand zum 30.06.2017: Der Rat hat die Planung der Brücke Weinsbergstraße am 23.06.2015 beschlossen. Die weitere Beauftragung der Planung kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Grundstücksverhandlungen erfolgen. Die Verwaltung hat bei der Bezirksregierung einen . Einplanungsantrag für die Fördermittel von Radwegen über alte Bahntrassen gestellt. Hierüber liegt noch keine Entscheidung vor. Sachstand zum 30.04.2018: Am 19.12.2017 hat der Rat beschlossen, die Planung der neuen Rad- und Fußwegbrücke an der Weinsbergstraße bis zur Ausschreibung weiterzuführen. Der Weg zwischen Weinsbergstraße und Baumarkt soll für Fußgänger geöffnet werden, um bereits vor dem Bau der Brücke eine Wegeverbindung von der Wohnsiedlung „Grüner Weg“ zum Melatengürtel und zur KVB-Haltestelle Weinsbergstraße/Gürtel zu schaffen. Es sind weiterhin entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen. Beschluss Nr. 53 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.08.2006, TOP 9.1 Straßenbahnanbindung nach Widdersdorf über Linie 4 Beschluss „Die Verwaltung wird beauftragt, die Anbindung des Stadtteils Widdersdorf von der Endhaltestelle der Linie 4 vorzunehmen und hierzu die entsprechenden Planungen voran zu treiben und der Bezirksvertretung vorzustellen.“ Anderungsantrag der SPD-Fraktion „Die Verwaltung wird beauftragt, für die Anbindung des Stadtteils Widdersdorf an das Stadtbahnnetz der KVB eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Untersucht werden sollen die beiden Hauptvarianten ab Haltestelle Bonnstraße (Linie 1) und ab Haltestelle Bocklemünd (Linie 4) auf der Basis eines Prognosenullfalles nach Umsetzung des VEP Nr. 58480/03 -Arbeitstitel: Widdersdorf-Süd (neu) in Köln-Widdersdorf. Der Anschluss des WDR-Geländes am Freimersdorfer Weg in Köln-Bocklemünd ist ebenfalls zu berücksichtigen.“ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „...und bei der Variantenuntersuchung die Verknüpfung zum geplanten S-Bahn-Haltepunkt „Bocklemünd“ zu berücksichtigen.“ Sachstand (01.03.2010): Eine Voruntersuchung zur Anbindung Widderdorfs an das Stadtbahnnetz hat ergeben, dass die Verbindung über die Stadtbahnlinie 1 in die Innenstadt von den Widdersdorfer Bürgerinnen und Bürgern stärker nachgefragt wird, auch wenn bei einer Anbindung mit der Stadtbahnlinie 4 über Bocklemünd kürzere Reisezeiten zu erwarten sind. Beide Trassen werden weiterhin freigehalten. Sachstand 14.02.2011: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 31.01.2012: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 31.01.2013: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 31.01.2014: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 15.06.2015: Die Verwaltung wird die Schienenanbindung des Ortsteils Widdersdorf an das Stadtbahnnetz im Rahmen der anstehenden Beratungen zum geplanten Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr thematisieren, zumal zwischenzeitlich auch ein Antrag der Bezirksvertretung Lindenthal vorliegt, Widdersdorf über eine Verlängerung der Linie 1 an das Stadtbahnnetz anzubinden.. Eine kurzfristige Realisierung ist jedoch angesichts der baulichen Problematik (planfreie Querung von Bahnstrecken) und fehlender Fördermöglichkeiten unrealistisch: Die bestehenden Förderprogramme sind bis 2019 bereits ausgeschöpft, auf eine Nachfolgeregelung haben sich Bund und Länder noch nicht verständigt. Bis zur Realisierungsmöglichkeit einer Schienenanbindung muss die ÖPNV-Erschließung des Neubaugebietes Widdersdorf-Süd weiterhin durch Buslinien erfolgen wie aktuell durch die Linien 145, 149 und 962. Die Fahrzeit der Buslinie 149 „in die Stadt“ beträgt lediglich rund 30 Minuten (bis Dom/Hbf mit Umstieg in die S12 bzw. S13 am Bf Lövenich; bis Neumarkt mit Umstieg in die Linie 3. oder 4 in Bocklemünd) und stellt damit bezogen auf die periphere Lage des Stadtteils ein durchaus attraktives Angebot dar. Fahrplantakt und Linienführung der Buslinien orientieren sich an der Nachfrage und werden im Rahmen turnusmäßiger Überprüfungen der städtischen Bus-Teilnetze gegebenenfalls angepasst. Sachstand zum 30.06.2017: Aufgrund einer Anfrage im Verkehrsausschuss am 27.06.2017 hat die Verwaltung folgenden Sachstand mitgeteilt: Die SPD-Fraktion des Verkehrsausschusses bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie ist der Bearbeitungsstand zur Vorbereitung der Entscheidung über die Trassenführung? 2. Ist eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der beiden Varianten in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Pulheim geplant und in Vorbereitung? Wann soll die Studie beauftragt werden? 3. Wie stellt sich die Zeitplanung der Verwaltung vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Anbindung von Widdersdorf an das Stadtbahnnetz dar?“ Antwort der Verwaltung: Die Stadtbahnanbindung Widdersdorfs wurde vom Regionalrat mit Anbindung an die Linie 1, alternativ als Verlängerung der Linie 4 bis Pulheim-Brauweiler am 01.07.2016 zum ÖPNV- Bedarfsplan des Landes NRW als „besonders wichtiges regionales Investitionsvorhaben des OPNV“ angemeldet. Gleiches gilt für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse, ohne die eine Anbindung Widderdorfs an die bereits ausgelastete Stadtbahnlinie 1 wenig Sinn machen würde. Beide Projekte zählen zu den landesweit rd. 200 Maßnahmen, die von den beauftragten Gutachtern in den nächsten Monaten einer Priorisierung aus Landessicht unterzogen werden. Mit dem Abschluss bzw. der Veröffentlichung dieses Arbeitsschrittes ist erst in 2018 zu rechnen. Antwort zu Frage 1: Bislang wurden sowohl die Trasse für eine Anbindung an die Stadtbahnlinie 1 in Weiden- West als auch die Trasse für eine Anbindung an die Stadtbahnlinie 4 in Bocklemünd von weiterer Bebauung freigehalten. Die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) hatte bereits am 02.02.2015 einstimmig einen Antrag zu einem Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung im Kölner Westen für die Stadtteile Weiden, Lövenich und Widdersdorf beschlossen, der für die Stadtbahn folgende Aussage enthält: „Die Linie 1 wird von Weiden/West entlang des Randkanals nach Widdersdorf und entlang der Straße Unter Linden bis zur Endhaltestelle Haus Rath verlängert. Eine Verbindung von der verlängerten Linie 1 nach Brauweiler ist vorzusehen und schnellstmöglich mit der Nachbargemeinde Pulheim abzusprechen.“ Entsprechend hat der Verkehrsausschuss in seinem Beschluss vom 26.04.2016 die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Stadtbahnverlängerung Köln-Widdersdorf — Pulheim- Brauweiler gemeinsam mit dem benachbarten Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis zu entwickeln „mit der Maßgabe, dies als Verlängerung der Linie von Weiden-West zu betrachten.“ Seitens der Stadt Köln liegt im Zuge der Anmeldungen für den ÖPNV- Bedarfsplan somit ausschließlich ein Beschluss zur Anbindung Widdersdorfs an die Linie 1 vor. Zwischenzeitlich hat die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 30.01.2017 einstimmig einen Dringlichkeitsantrag beschlossen, der die ÖPNV-Anbindung Widdersdorfs über die Stadtbahnlinie 4 favorisiert und anregt, dass „Vertreter der Verwaltung und der KVB ... die Planungen für die OPNV-Anbindung der o.a. Stadtteile (Widdersdorf und Pulheim- Brauweiler) über die Linien 1 und 4 mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen (Streckenverläufe, Fahrzeit, Erschließungswirkung und Kosten) in der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorstellen“ (siehe Session-Vorlage AN/0119/2017). Antwort zu Frage 2: Seitens der Verwaltung wurde bisher keine Variantenuntersuchung beauftragt. Ein entsprechender Beschluss des Verkehrsausschusses liegt bisher nicht vor. Antwort zu Frage 3: Eine Zeitmaßnahmenplanung für die Umsetzung der Maßnahme kann erst nach entsprechendem Planungsbeschluss und Variantenentscheidung entwickelt werden. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 58 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.10.2006, TOP 9.10 Spielplatz Silbermöwenweg Beschluss „Die Besirkelertretung Ehrenfeld bittet die Verwaltung zu prüfen, warum am Silbermöwenweg anstelle eines Spielplatzes nur eine Grünfläche für die Anwohner zur Verfügung gestellt wurde und fordert sie auf, umgehend dort einen Spielplatz zu bauen.“ Sachstand (Stand: 22.01.2010) Die Kinder- und Jugendverwaltung, plant den Spielplatz am Silbermöwenweg auszubauen. Zurzeit befindet sich die Planung im Prozess der Kinder- und Anwohnerbeteiligung. Basierend auf den Wünschen und Anregungen der Kinder soll ein Konzept erarbeitet werden. Der Bezirksvertretung wird die entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Sachstand zum 17.01.2011: Bei der Maßnahme gibt es zurzeit keinen neuen Sachstand, da die nötigen Mittel bisher immer noch nicht freigegeben sind. Erst dann kann ein externer Landschaftsarchitekt mit der Planung beauftragt werden und die nächsten Schritte können eingeleitet werden. Sachstand zum 31.01.2012: Die Kinder- und Jugendverwaltung plant für 2012 die weitere Bearbeitung der Neuanlage des Spiel- und Bolzplatz. Sachstand zum 31.01.2013: Die Maßnahme steht auf der Prioritätenliste 2012/2013 der Spielplatzbedarfsplanung und wird weiter bearbeitet. Sachstand zum 31.01.2014: Die Maßnahme steht weiterhin auf der Prioritätenliste 2012/2013 der Spielplatzbedarfsplanung und wird weiter bearbeitet. Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden. Sachstand zum 15.07.2015: Laut Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2011 liegt in Vogelsang einen Fehlbedarf für Spiel- und Bolzplätze in Höhe von 6769 qm vor. Die geplante Maßnahme steht damit weiterhin auf der Prioritätenliste der Kinder- und Jugendverwaltung. Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen in Ehrenfeld und mangelnder personellen Ressourcen hat sich die Bearbeitung der Maßnahme verzögert. Sachstand zum 31.12.2016: Die Maßnahme ist in Bearbeitung. Vorrang hat der Bau des Bolzplatzes. Eine schalltechnische Untersuchung nach den geänderten gesetzlichen Bestimmungen ist in Auftrag gegeben. Wenn das Ergebnis weitere sportliche Angebote wie z.B. Basket- und/oder Volleyball ermöglicht, können diese dann neben dem Bolzplatz noch zusätzlich eingeplant werden. Zur Umsetzung bedarf es einer Baugenehmigung. Die Kinder- und Jugendverwaltung wird einen Bauantrag stellen. Sachstand zum 31.10.2018: Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung i im Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur Sitzung im Dezember 2018 eingebracht. Beschluss Nr. 95 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 21.01.08, TOP 9.1 Spielplatz Am Rosengärtchen 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Spielplatz am Rosengärtchen grundlegend zu sanieren. Im Rahmen dieser Sanierung ist eine angemessene Neuausstattung mit Spielgeräten vorzunehmen. 2. Bei den Vorüberlegungen und Planungen sind die angrenzende Grundschule und die Anwohner einzubeziehen. Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion 1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekräftigt ihren Beschluss, die Grünfläche Rosengärtchen in Neuehrenfeld von einer Bebauung freizuhalten. 2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die Grünfläche Rosengärtchen in die Verwaltungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss (Wohngebiete ohne Spielfläche für Kinder) aufzunehmen. Der Beschluss ist den zuständigen Ausschüssen sofort zuzuleiten. Sachstand (Stand: 11.01.2010) Zu 1 Der Spielplatz Am Rosengärtchen in Köln-Ossendorf befindet sich in einer Grünanlage. Da dem Fachamt keinerlei Finanzmittel für eine angemessene Neuausstattung mit Spielgeräten zur Verfügung stehen, ist eine grundlegende Sanierung mittelfristig nicht zu realisieren. Zu2 ' Da keine Finanzmittel in Aussicht stehen, wird die Verwaltung die Planung und Beteiligung der angrenzenden Grundschule und der Anwohner zurückstellen. Sobald sich die Finanzsituation verbessert hat, wird die Verwaltung die Planung aufnehmen und der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorlegen. Sachstand zum 31.01.2011: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 31.01.2012 Kein neuer Sachstand Sachstand zum 31.01.2013: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 14.05.2014 Bei dem Spielplatz am Rosengärtchen handelt es sich um den Spielplatz „Baadenberger Straße/Ossendorfer Straße“ in Neuehrenfeld. Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden. Sachstand zum 15.07.2015: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 31.12.2016: Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im Fachgespräch am 20.09.2016 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste erfolgen. Sachstand zum 31.10.2018: Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur Sitzung im Dezember 2018 eingebracht. Beschluss Nr. 125 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.05.2008, TOP 9.33 Trafohäuser Ecke Hüttenstraße/Subbelrather Straße Beschluss: „Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, mit dem/den Eigentümer/n der beiden Trafohäuser auf dem Parkplatz an der Ecke Hüttenstraße/Subbelrather Straße Kontakt aufzunehmen und anzuregen die Fassaden von Künstlern, z.B. mit Graffiti gestalten zu lassen.“ Sachstand (Stand: 09.01.2009) Die RheinEnergie AG hat im Jahr 2008 in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Köln ein gemeinsam getragenes Projekt zur Verschönerung einer Vielzahl von Verteilerstationen der RheinEnergie AG im Stadtgebiet initiiert. Zu den Gebäuden, die im Rahmen dieses Projekts verschönert werden sollen, gehören auch die in-Beschluss Nr. 420 der Sitzung der BV Ehrenfeld genannten Trafohäuser Hüttenstraße/Ecke Subbelrather Straße. In die Außengestaltung der Gebäude soll die Fachhochschule Köln (Fachbereich Design) mit einbezogen werden, damit junge Menschen im Rahmen ihrer beruflichen Bildung an konkreten Aufgabenstellungen arbeiten können. Die notwendigen Unterlagen liegen seit Januar 2008 dort vor. Die Aktion wird von der Stadt als ein wichtiger Bestandteil der Gestaltung des öffentlichen Raums angesehen; federführend ist hier das Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen unter Leitung von Herrn Streitberger. Diesen hat aus seinem direkten Stab Frau Caroline Wagner, Stadtraumgestalterin, in das Projekt entsandt. Derzeit stehen Gespräche mit dem Designbereich der FH an; sollte von dort kein Interesse mehr an dem Projekt bestehen, werden Stadt und RheinEnergie kurzfristig Alternativen suchen. Sachstand zum 26.02.2010 Es liegt kein neuer Sachstand vor. Sachstand 10.02.2011 Kein neuer Sachstand! Sachstand zum 31.01.2012 Kein neuer Sachstand! Sachstand zum 31.01.2013 Kein neuer Sachstand! Sachstand 2014 Das gemeinsam mit der Rheinenergie initiiert Projekt, in einem studentischen Entwurfsverfahren ein Konzept zur Gestaltung der Trafohäuser der Rheinenergie zu entwickeln, hat leider nicht zu annehmbaren Ergebnissen geführt, so dass es bis heute kein einheitliches Konzept zur Gestaltung von Trafostationen gibt. Das Trafohaus auf dem Von-Sandt-Platz in Deutz wurde daraufhin in einer Schablonentechnik, die Deutzer Motive zeigt, durch die Rheinenergie renoviert. Bislang zeigt die Erfahrung, dass die Gestaltung durch die Bevölkerung angenommen wird und die Station nicht von Vandalismus betroffen ist. Vielleicht ist das auch ein Weg für Ehrenfeld. Sachstand zum 15.06.2015 Das Projekt ist mit einem guten Elan gestartet, jedoch gab es keine verwendbaren Ergebnisse, sodass das Projekt leider vorerst eingestellt werden musste. Im Rahmen des Stadtbildforums wird aber kurzfristig ein Arbeitskreis zu Elementen “ im öffentlichen Raum ins Leben gerufen, in dem auch die Problematik der Beschmierung von Stromkästen und Trafogebäuden thematisiert und nach Lösungen gesucht wird Sachstand zum 30.06.2017: Die Verwaltung steht weiterhin mit der RheinEnergie in Kontakt, um eine Lösung für die Problematik der Beschmierung von Stromkästen und Trafogebäuden zu finden. Sachstand zum 31.08.2018: Entsprechend der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch sieht das Stadtraummanagement für Versorgungskästen eine Beschichtung in Dunkelgrau RAL 7024 vor mit einer zusätzlichen transparenten Schutzschicht zur vereinfachten Beseitigung von Graffiti und anderen Verschmutzungen. An dem hier aufgeführten städtischen Bereich sind die Eigentümerverhältnisse unterschiedlich. Die RheinEnergie ist im Besitz des großen verklinkerten Gebäudes. Die RheinEnergie gibt folgende Rückmeldung, welche Maßnahmen durchgeführt werden zur nachhaltigen Reinigung des Klinkergebäudes: e Die Fassade wird gereinigt und mit einer Schutzschicht aus Wachsbasis versehen e Zuvor wird der Bewuchs zurück geschnitten e Wenn eine. nachhaltige Reinigung durch die aufgegebene Wachsschicht nicht möglich ist, wird die RheinEnergie das Gebäude dunkelgrau beschichten und mit einer transparenten Antigraffitischicht versehen e Die Maßnahme Grünschnitt und Schutzschicht auf Wachsbasis wird in der 21 KW begonnen und dauert ca. 3 Wochen Die übrigen Versorgungshäuschen und -kästen sind unterschiedlichen Eigentümern. Das Stadtraummanagement ist in Abstimmungen mit diesen Eigentümern, unabhängig ob verwaltungsintern oder extern, um die Gestaltungsgrundsätze zu kommunizieren. Mit der Durchführung von Piloträumen werden diese Gestaltungsgrundsätze ganzheitlich umgesetzt und sichtbar gemacht und somit vor allem externe Akteure im öffentlichen Raum für die Umsetzung zu gewinnen. Aus der Erfahrung heraus sind dunkelgrau gestrichene Flächen deutlich weniger vandalismusgefährdet als eine helle Fläche. Zudem treten Objekte in dieser Farbgebung deutlich in den Hintergrund und bestimmen, bzw. belasten das Stadtbild sehr viel weniger. In dem hier genannten Bereich wird die angrenzende Bepflanzung den Raum dominieren und die Versorgungsgebäude bewachsen. Zudem müssen Verschmutzungen zeitnah und immer wieder beseitigt werden um eine nachhaltige Reduzierung des Vandalismus spürbar werden zu lassen. Daher ist einer unserer Gestaltungsgrundsätze bzw. Instandhaltungsprinzipien ein schnell handelndes Reinigungsmanagement der Eigentümer. Ich bitte zu beachten, dass der Bereich an der Hüttenstraße, Ecke Subbelrather Str. nicht von internationaler oder stadtweiter Bedeutung ist ( siehe Bedeutungsplan ) und daher nicht zu den stark von Fußgängern frequentierten Stadträumen gehört. Das Stadtraummanagement ist zuständig für den internationalen Bereich und die Innenstadt und versucht durch die Definition von Standards, siehe Gestaltungshandbuch, und die Umsetzung von Pilotstrecken die Qualität des öffentlichen Raums aufzuzeigen und an alle Akteure zu transportieren. Der beschriebene Bereich liegt an der Subbelrather Str., welche eine verbindende Funktion erfüllt. Würde sich für die Gestaltung der dunkelgrauen Elemente eine Interessensgruppe finden, könnten kreative Vorschläge mit der RheinEnergie oder dem Stadtraummanagement abgestimmt werden. Gerne kann diese Interessensgruppe auch in Form einer Patenschaft die Pflege dieses städtischen Raums übernehmen. Beschluss Nr. 201 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2009 9.8 Gleisbettnaturierung auf dem Ehrenfeldgürtel Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Schotterbett der KVB-Gleistrasse auf dem Ehrenfeldgürtel zeitnah mit einer Gleisbettnaturierung nachgerüstet wird. Vordringlich ist der Streckenabschnitt zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße mit pflegeleichten Sukkulenten zu-bepflanzen. Sachstand zum 31.01.2012: Die Herstellung eines begrünten Gleiskörpers ist mit erheblichen Mehrkosten und einem erhöhten Unterhaltungsaufwand gegenüber dem konventionellen Schottergleisbett verbunden. Im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Verkehrsanlagen oder vorgesehenen städtebaulichen Verbesserungen wird regelmäßig geprüft, ob ein begrünter Gleiskörper realisiert werden kann. Auf Grund der beschränkten Haushaltsmittel der Stadt sollen in einer ersten Stufe vorrangig die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Masterplans stehenden Streckenabschnitte als Grüngleis gestaltet werden. Sachstand zum 31.01.2013: 2009 wurde beschlossen, dass die Cäcilienstraße als Modellvorhaben zur Integration der Stadtbahntrasse in den Straßenraum untersucht werden soll. Dort befindet sich der erste Abschnitt aktuell in der Umsetzung. Die Planungsleistungen für die Abschnitte zwei und drei befinden sich zurzeit in der Ausschreibung. Bevor nun weitere Gleisbegrünungen in Angriff genommen werden, sollte zuerst die Fertigstellung der Cäcilienstraße abgewartet werden und die dort gewonnenen Erfahrungen bewertet werden. Anschließend ist.- insbesondere auch in Abhängigkeit von der städtischen Haushaltslage - zu entscheiden, ob bzw. welche Streckenabschnitte ggf. ein Rasengleis erhalten. Sachstand zum 31.01.2014: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 15.04.2015: Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013. Sachstand zum 31.12.2016: Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013 Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013 Beschluss Nr. 226 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.06.2009 9.10 Spielgerät Kwattapark Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, dass im Kwattapark für den neu entstehenden Spielplatz für Kleinkinder ein weiteres Spielgerät zur Verfügung gestellt wird. Zudem soll geprüft werden, ob sich der Spielbereich auch für „Alt&Jung“ eignet, sprich, dass auch alte Menschen dort eine Möglichkeit zum geselligen Spielen haben. Sachstand (Stand: 22.01.2010) Zunächst muss der erste Teil der Gestaltung abgewartet werden. Erst wenn die erste Maßnahme abgeschlossen ist, kann geprüft werden, wie das Angebot für kleinere Kinder durch ein weiteres Gerät ergänzt werden kann. Allerdings hängt die Umsetzung davon ab, ob weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Sachstand 24.02.2011 Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.01.2012 Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.01.2013: Aufgrund eingeschränkter Personalressourcen kann der Zeitpunkt der weiteren Planungen noch nicht genannt werden. Sachstand zum 31.01.2014: Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden. Sachstand zum 15.07.2015: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 30.06.2017: Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im Fachgespräch am 20.09.2016 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste erfolgen. Sachstand zum 31.10.2018: Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur Sitzung im Dezember 2018 eingebracht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (82)
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- Myliusstraße
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- Wilhelm-Mauser-Straße
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- Cäcilienstraße
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- Akazienweg
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- Buschweg
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Details
- Aktenzeichen
- 3704/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.04.2019
- Erstellt
- 09.11.2018 10:34