AN/0389/2025
Änderungsantrag zu TOP 6.3 - Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung (3286/2024)
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0389/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 Änderungsantrag zu TOP 6.3 - Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung (3286/2024) Sehr geehrte Frau Pakulat, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.03.2025 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt geändert bzw. ersetzt: 1. den sogenannten Baustein 1: Vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke für den Geschosswohnungsbau – die ausdrücklich nicht für den Schulbau geeignet sind – durch Bestellung von Erbbaurechten (1304/2020), der bereits Kindertagesstätten berücksichtigt, um Objekte für Pflegeeinrichtungen zu ergänzen und entsprechend den Kindertagesstät-ten zu privilegieren. Kindertagesstätten und Servicewohnen/Pflegeeinrichtungen sollen weiterhin explizit auch zusammen und sich ergänzend gedacht werden. 2. im Rahmen der Vermarktung unbebauter, städtischer Grundstücke bei Konzeptverga- ben gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke - Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität (1775/2016) Pflegeeinrichtungen so- wie die Schaffung von Wohnraum für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu be- rücksichtigen. Dabei sind neben vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen gleichfalls Einrich- tungen der solitären Kurzzeitpflege sowie der Tages- und gegebenenfalls Nachtpflege zu be- rücksichtigen. 3. Bei Bebauungsplanverfahren und/oder Großprojekten (bestehend aus mehreren Be- - 2 - bauungsplanverfahren) mit einem Gesamtvolumen ab 500 Wohneinheiten ist zukünftig vor- ran-ging die Unterbringung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit einer Größe von 80-120 Plätzen einzuplanen und verpflichtend umzusetzen. Sollten sich für solche Projekte nachweislich keine Träger bzw. Betreiber*innen finden, sind insbesondere die Planung und Realisierung teilstationärer Angebote (z.B. Tagespflege) und nachrangig auch von ambulan- ten Wohnformen (z.B. Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohngemeinschaften, Ser- vice-Wohnen) umsetzen. Hierbei sind die in der jeweils aktuellen kommunalen Pflegepla- nung gesamtstädtischen Bedarfe an diesen Versorgungs-angeboten sowie in der Stellung- nahme der Verwaltung zu berücksichtigen. Eine Ausweisung zweckgebundener Grundstücke für Einrichtungen, die unterschiedliche Ver-sorgungsangebote (zum Beispiel stationäre Pflege, ServiceWohnen, Kurzzeitpflege) mit- einander kombinieren, wird ausdrücklich befürwortet. Dieser Beschluss gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und ist abhängig von der Entwick- lung des Versorgungsgrades in Köln nach fünf Jahren im Rahmen einer Evaluation zu über- prüfen. Hierbei ist insbesondere die Schwelle von 500 Wohneinheiten zu überprüfen. Der Beschluss-punkt Nr. 3 gilt auch für bereits laufende Bebauungsplanverfahren vor dem Vor- gabenbeschluss. 4. Bei Bauvorhaben unterhalb der Größenordnung von 500 Wohneinheiten (WE) bzw. größeren Bauvorhaben nach §34 BauGesetzbuch (BauGB; 80 WE), wird die Verwaltung be- auftragt, mit den Investoren auf freiwilliger Basis und möglichen Betreibern Realisierungs- möglichkeiten für Stationäre Pflege, Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohngemein- schaften, Service-Wohnen zu realisieren. 5. Ein gemeinsames Forum/ eine gemeinsame Veranstaltung unter Beteiligung des kommunalen Trägers und der freien gemeinnützigen Träger von stationärer/teilstationärer Pflege zu veranstalten, um sich dort über mögliche Umsetzungskonzepte und deren Re-/Fi- nanzierungen auszutauschen. 6. mit der Entwicklung und Anwendung eines standardisierten Verfahrens zur Standort- suche für Pflegeeinrichtungen. Hierbei sollen die jeweils im aktuellen Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Bedarfe in den Stadtbezirken zugrunde gelegt werden. Für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen sind die im Bericht dargestellten gesamtstädtischen Bedarfe zugrunde zu legen. 7. zu prüfen, ob im Rahmen des § 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW, der die kommunale Pflicht zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung vorsieht, darüber hinaus Möglichkeiten bestehen, überregionale Kooperationen aufzubauen, um die Bedarfe der Kölner Stadtentwicklung mit den Bedarfen umliegender ländlicher Räume in Einklang zu bringen und eine überregionale pflegerische Struktur sicherzustellen. Begründung: erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz - 3 - GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsfüher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0389/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 27.03.2025
- Erstellt
- 24.03.2025 14:30