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AN/0389/2025

Änderungsantrag zu TOP 6.3 - Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung (3286/2024)

Gem. Änderungsantrag (CDU) 27.03.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.03.2025, TOP 6.3.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

5109 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des 
Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0389/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 6.3 -  Priorisierung von Pflege in Verfahren von 
Stadtentwicklung und Stadtplanung (3286/2024) 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 27.03.2025 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschluss wird wie folgt geändert bzw. ersetzt: 
 
1. den sogenannten Baustein 1: Vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke für 
den Geschosswohnungsbau – die ausdrücklich nicht für den Schulbau geeignet sind – durch 
Bestellung von Erbbaurechten (1304/2020), der bereits Kindertagesstätten berücksichtigt, 
um Objekte für Pflegeeinrichtungen zu ergänzen und entsprechend den Kindertagesstät-ten 
zu privilegieren. Kindertagesstätten und Servicewohnen/Pflegeeinrichtungen sollen weiterhin 
explizit auch zusammen und sich ergänzend gedacht werden. 
 
2. im Rahmen der Vermarktung unbebauter, städtischer Grundstücke bei Konzeptverga-
ben gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke - Erweiterung 
der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität (1775/2016) Pflegeeinrichtungen so-
wie die Schaffung von Wohnraum für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu be-
rücksichtigen. Dabei sind neben vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen gleichfalls Einrich-
tungen der solitären Kurzzeitpflege sowie der Tages- und gegebenenfalls Nachtpflege zu be-
rücksichtigen. 
 
3.  Bei Bebauungsplanverfahren und/oder Großprojekten (bestehend aus mehreren Be-

- 2 - 
 
bauungsplanverfahren) mit einem Gesamtvolumen ab 500 Wohneinheiten ist zukünftig vor-
ran-ging die Unterbringung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit einer Größe von 
80-120 Plätzen einzuplanen und verpflichtend umzusetzen. Sollten sich für solche Projekte 
nachweislich keine Träger bzw. Betreiber*innen finden, sind insbesondere die Planung und 
Realisierung teilstationärer Angebote (z.B. Tagespflege) und nachrangig auch von ambulan-
ten Wohnformen (z.B. Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohngemeinschaften, Ser-
vice-Wohnen) umsetzen. Hierbei sind die in der jeweils aktuellen kommunalen Pflegepla-
nung gesamtstädtischen Bedarfe an diesen Versorgungs-angeboten sowie in der Stellung-
nahme der Verwaltung zu berücksichtigen. 
 
Eine Ausweisung zweckgebundener Grundstücke für Einrichtungen, die unterschiedliche 
Ver-sorgungsangebote (zum Beispiel stationäre Pflege, ServiceWohnen, Kurzzeitpflege) mit-
einander kombinieren, wird ausdrücklich befürwortet.  
 
Dieser Beschluss gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und ist abhängig von der Entwick-
lung des Versorgungsgrades in Köln nach fünf Jahren im Rahmen einer Evaluation zu über-
prüfen. Hierbei ist insbesondere die Schwelle von 500 Wohneinheiten zu überprüfen. Der 
Beschluss-punkt Nr. 3 gilt auch für bereits laufende Bebauungsplanverfahren vor dem Vor-
gabenbeschluss. 
 
4. Bei Bauvorhaben unterhalb der Größenordnung von 500 Wohneinheiten (WE) bzw. 
größeren Bauvorhaben nach §34 BauGesetzbuch (BauGB; 80 WE), wird die Verwaltung be-
auftragt, mit den Investoren auf freiwilliger Basis und möglichen Betreibern Realisierungs-
möglichkeiten für Stationäre Pflege, Ambulante Wohngemeinschaften, Pflege-Wohngemein-
schaften, Service-Wohnen zu realisieren. 
 
5. Ein gemeinsames Forum/ eine gemeinsame Veranstaltung unter Beteiligung des 
kommunalen Trägers und der freien gemeinnützigen Träger von stationärer/teilstationärer 
Pflege zu veranstalten, um sich dort über mögliche Umsetzungskonzepte und deren Re-/Fi-
nanzierungen auszutauschen. 
 
6.  mit der Entwicklung und Anwendung eines standardisierten Verfahrens zur Standort-
suche für Pflegeeinrichtungen. Hierbei sollen die jeweils im aktuellen  
Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln dargestellten Bedarfe in  
den Stadtbezirken zugrunde gelegt werden. Für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen sind 
die im Bericht dargestellten gesamtstädtischen Bedarfe zugrunde zu legen. 
 
7.  zu prüfen, ob im Rahmen des § 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - 
APG NRW, der die kommunale Pflicht zur Sicherstellung der pflegerischen  
Versorgung vorsieht, darüber hinaus Möglichkeiten bestehen, überregionale  
Kooperationen aufzubauen, um die Bedarfe der Kölner Stadtentwicklung mit  
den Bedarfen umliegender ländlicher Räume in Einklang zu bringen und eine  
überregionale pflegerische Struktur sicherzustellen. 
 
Begründung: 
 
erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz

- 3 - 
 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer  
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsfüher

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

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Details

Aktenzeichen
AN/0389/2025
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
27.03.2025
Erstellt
24.03.2025 14:30