A-N/0018/2023
Erledigung des beim Verwaltungsgericht Münster unter dem Az. 1 K 2284/19 geführten Verfahrens
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
2326 Zeichen
Fraktion ip der Bezirksverlretung Nord 2 7. SEP. 2023 . Amtt ü e - r i;;;urger- u. P.atsserviM Bezirksvorwartung Nord '"'~ Münster, den 18.09.2023 Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen: BESCHLUSS: Das beim Verwaltungsgericht Münster unter dem Az. 1 K 2284/19 geführte Verfahren wird für erledigt erklärt. BEGRÜNDUNG: In der Sitzung vom 13.11.2018 hatte die Bezirksvertretung Münster-Nord beschlossen, die Straße Coermühle zwischen dem . Abzweig Messingweg und der Brücke über den Gitterbach als Anliegers.traße auszuweisen. Vori der Verwaltung wurde dieser Beschluss nicht beanstandet, aber auch nicht umgesetzt. Seitens der Verwaltung wurde geltend gemacht, dass die Bezirksvertretung Münster-Nord zu diesem Beschluss nicht entscheidungsbefugt war. Daraufhin beschloss die Bezirksvertretung Münster-Nord am 07.05.2019 eine verwaltungs gerichtliche Klage zu erheben, um die rechtlichen Zuständigkeiten· im Dreieck Bezirksvertretung, Verwaltung und Rat zu klären. In der Zwischenzeit hat sich zum einen die Verkehrssituation auf der Coermühle insoweit geändert, dass durch Ratsbeschluss zwischen Abzweig Wöstebach und der Biologischen Station ein generelles. Durchfahrtverbot mit Ausnahme für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrräder realisiert werden konnte. Damit ist das inhaltliche Anliegen des Antrags erledigt. Zum anderen wurde in Gesprächen unter Beteiligung des damaligen Bezirksbürgermeister Manfred lgelbrink und des jetzigen Bezirksbürgermeisters Ralf Kiewit, der Verwaltung und Ratsvertreter*innen nach einer anderweitigen · Möglichkeit gesucht, die Frage der Kompetenz verteilung zwischen Bezirksvertretung, Verwaltung und Rat zu klären. Es konnte ~in Konsens dahingehend erzielt werden, dass der Leiter des Kommunalwissenschaftlichen Instituts · der Universität Münster, Herr Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, beauftragt wird,. hierzu ein rechtliches Gutachten zu erstellen, mit dessen Hilfe zukünftige Kompetenzfragen besser beantwortet werden können. Die Beauftragung zur Erstellung des Gutachtens ist zwischenzeitlich erfolgt. Vom noch anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist damit kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten. Damit kann es als erledigt erklärt werden. Kiewit Görlich Hilbig Kolbert Stienemann Borker Benadio Lamken lgelbrink 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Coermühle
- Messingweg
- Wöstebach
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-N/0018/2023
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 27.09.2023
- Erstellt
- 27.09.2023 14:04