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A-N/0018/2023

Erledigung des beim Verwaltungsgericht Münster unter dem Az. 1 K 2284/19 geführten Verfahrens

Antrag an die BV Nord 27.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.10.2023, TOP 7.1

Originalantrag

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Originalantrag

2326 Zeichen

Fraktion ip der 
Bezirksverlretung Nord 
2 7. SEP. 2023 . Amtt ü e - 
r i;;;urger- u. P.atsserviM 
Bezirksvorwartung Nord '"'~ 
Münster, den 18.09.2023 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen: 
BESCHLUSS: 
Das beim Verwaltungsgericht Münster unter dem Az. 1 K 2284/19 geführte Verfahren wird für 
erledigt erklärt. 
BEGRÜNDUNG: 
In der Sitzung vom 13.11.2018 hatte die Bezirksvertretung Münster-Nord beschlossen, die Straße 
Coermühle zwischen dem . Abzweig Messingweg und der Brücke über den Gitterbach als 
Anliegers.traße auszuweisen. 
Vori der Verwaltung wurde dieser Beschluss nicht beanstandet, aber auch nicht umgesetzt. Seitens 
der Verwaltung wurde geltend gemacht, dass die Bezirksvertretung Münster-Nord zu diesem 
Beschluss nicht entscheidungsbefugt war. 
Daraufhin beschloss die Bezirksvertretung Münster-Nord am 07.05.2019 eine verwaltungs­ 
gerichtliche Klage zu erheben, um die rechtlichen Zuständigkeiten· im Dreieck Bezirksvertretung, 
Verwaltung und Rat zu klären. 
In der Zwischenzeit hat sich zum einen die Verkehrssituation auf der Coermühle insoweit geändert, 
dass durch Ratsbeschluss zwischen Abzweig Wöstebach und der Biologischen Station ein 
generelles. Durchfahrtverbot mit Ausnahme für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrräder 
realisiert werden konnte. Damit ist das inhaltliche Anliegen des Antrags erledigt. 
Zum anderen wurde in Gesprächen unter Beteiligung des damaligen Bezirksbürgermeister Manfred 
lgelbrink und des jetzigen Bezirksbürgermeisters Ralf Kiewit, der Verwaltung und 
Ratsvertreter*innen nach einer anderweitigen · Möglichkeit gesucht, die Frage der Kompetenz­ 
verteilung zwischen Bezirksvertretung, Verwaltung und Rat zu klären. Es konnte ~in Konsens 
dahingehend erzielt werden, dass der Leiter des Kommunalwissenschaftlichen Instituts · der 
Universität Münster, Herr Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, beauftragt wird,. hierzu ein rechtliches 
Gutachten zu erstellen, mit dessen Hilfe zukünftige Kompetenzfragen besser beantwortet werden 
können. 
Die Beauftragung zur Erstellung des Gutachtens ist zwischenzeitlich erfolgt. Vom noch anhängigen 
verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist damit kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten. Damit 
kann es als erledigt erklärt werden. 
Kiewit 
Görlich 
Hilbig 
Kolbert 
Stienemann 
Borker 
Benadio 
Lamken 
lgelbrink 
1

Beratungsverlauf (1)

17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Coermühle
  • Messingweg
  • Wöstebach

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Details

Aktenzeichen
A-N/0018/2023
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
27.09.2023
Erstellt
27.09.2023 14:04