Beantwortung einer Anfrage der BV 7, AN/0949/2024, "Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für den Fußweg im Bereich der Hausnummern 298-316 an der Frankfurter Straße in Köln-Wahn" aus der Sitzung am 11.06.2024
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0169/2025 vom 04.08.2025
Stand: Am 02.09.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 0169/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 Beantwortung einer Anfrage der BV 7, AN/0949/2024, "Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für den Fußweg im Bereich der Hausnummern 298-316 an der Frankfurter Straße in Köln-Wahn" aus der Sitzung am 11.06.2024 Frage: „Wann ist mit der Umsetzung der Maßnahmen, wie in AN/1707/2021 und AN/1154/2023 be- schlossen, für den Fußweg im Bereich der Hausnummern 298-320 an der Frankfurter Straße in Wahn zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Die Anordnung von Haltverboten ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung und bedarf einer Prüfung der Rechtmäßigkeit. Grundsätzlich können verkehrsregelnde Maßnahmen den fehlenden Ausbau von Nebenanlagen nicht erset- zen. Insbesondere kann der Fußverkehr ohne weitere bauliche Maßnahmen (Hochbord o.ä.) nicht gesichert neben dem fließenden Verkehr der Frankfurter Straße B8 und über teils nicht befestigte Flächen geführt werden. Die Sportanlage kann durch den Fuß- und Radverkehr jedoch gesichert über die Nachtigallen- straße und den Weg entlang des Wahnbads erreicht werden. Auch ist die Erreichbarkeit über den Wirtschaftsweg aus Richtung Elsdorf/Urbach/Grengel gewährleistet. Die mit AN/1707/2021 beschlossene bauliche Maßnahme wurde in das Arbeitsprogramm der Verwaltung aufgenommen.
Beratungsverlauf
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02.09.2025
TOP 9.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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