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AN/1147/2017

Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Wohnungsnot bekämpfen – Flächenfraß verhindern (III) Hier: Geflüchtete in Ferienwohnungen unterbringen

Antrag nach § 3 BV4 (Linke) 29.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.09.2017, TOP 8.5

Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

3352 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld 
 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421, 50825 Köln 
Tel: 0221 / 221-94317 
Fax: 0221 / 22194320 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1147/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)  
 
Wohnungsnot bekämpfen – Flächenfraß verhindern (III) 
Hier: Geflüchtete in Ferienwohnungen unterbringen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11.09.2017 aufzunehmen: 
 
Köln ist mittlerweile die Großstadt in Deutschland mit der höchsten Zahl an Ferienwohnungen 
pro Kopf. Nicht wenige der Anbieter*innen sind professionelle Gewerbetreibende. Die 
Zweckentfremdung von Wohnraum führt zu einer Reduzierung des Wohnungsangebots und 
befeuert damit steigende Mieten und Verdrängungsprozesse. Alt- und Neu-Kölner*innen finden 
so immer schwieriger eine bezahlbare Wohnung, darunter viele Geflüchtete. Trotz aller 
Anstrengungen der Verwaltung, die Wohnraumschutzsatzung durchzusetzen und des 
Auszugsmanagements, private Wohnungen für Geflüchtete zu akquirieren, müssen viele viel zu 
lange in großen Hallen verweilen. Diese Form der Unterbringung ist sehr teuer und wenig 
integrationsfördernd. Durch eine Kombination der Aktivitäten von Wohnungsamt und 
Auszugsmanagement ließen sich weitere Potentiale heben, um Geflüchtete in integrativeren 
Lagen und gleichzeitig kostengünstiger unterzubringen. 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
(1) Informationen und Kontaktdaten über gewerblich genutzte, zweckentfremdete 
Wohnungen, die nicht unter den Genehmigungsvorbehalt der 
Wohnraumschutzsatzung fallen, dem Auszugsmanagement zur Verfügung zu stellen 
(2) Gemeinsam mit dem Auszugsmanagement Gespräche mit den Nutzer*innen 
zweckentfremdeter Wohnungen aufzunehmen, um dort eine Unterbringung 
Geflüchteter zu ermöglichen 
 
Begründung: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Wohnraumschutzsatzung und Auszugsmanagement sind Erfolgsgeschichten. Indem die 
Informationen und Kontaktdaten über gewerblich genutzte, zweckentfremdete Wohnungen, die 
nicht unter den Genehmigungsvorbehalt der Wohnraumschutzsatzung fallen, dem 
Auszugsmanagement zur Verfügung gestellt würden, könnten Ergebnisse der doppelt genutzt 
und die Erfolge vergrößert werden. Die Arbeit des Auszugsmanagements, neue Wohnungen zu 
finden, könnte so erleichtert werden. Außerdem könnte die Stadt hohe Summen bei der 
Unterbringung von Geflüchteten einsparen. Gleichzeitig könnten weniger gut geeignete 
Unterkünfte schneller freigezogen werden, während sich die Unterbringungssituation und die 
Integrationsbedingung für die Geflüchteten verbessert. Gleichzeitig würde die 
Zweckentfremdung von Wohnraum verringert, so dass der Anstieg der Mieten gedämpft würde. 
Die gewerblichen Anbieter*innen von Ferienwohnungen hätten den Vorteil, dauerhafte 
Einnahmen erzielen zu können. Sie würden sich zudem aktiv um die Integration von 
Geflüchteten verdient machen und mithelfen, Verdrängungsprozesse zu reduzieren. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Berndt Petri Christoph Besser 
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1147/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Linke)
Datum
29.08.2017
Erstellt
29.08.2017 09:13