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Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE "Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1732/2024 vom 05.12.2024

Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

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  • Anfrage zu TOP 7.5 - ISEK Porz Mitte - Brücke

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    in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Köln-Porz, den 05.12.2024 Anfrage gehörend zu TOP 7.5 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 05.12.2024 hier: Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Die Bezirksvertretung Porz vertragt den Beschluss der Vorlage 2631/2024 so lange, bis die Verwaltung die im Anschluss gestellten Fragen oder Anregungen beantwortet bzw. untersucht hat. Die Bezirksvertretung empfindet es als Zumutung, nach dieser inzwischen 14 Jahre dauernden Diskus- sion gerade eine Woche Bedenkzeit zu erhalten, um die gesamte Beschlusslage von heute auf morgen kippen zu dürfen. Immerhin wurde der erste Beschluss der Bezirksvertretung bereits im Stadtentwick- lungskonzept 2010 gefasst, zahlreiche weitere Beschlüsse erfolgten u. a. am 07.05.2020 (BV7/0058/ 2020), 02.09.2021 (BV7/0006/2021), 17.02.2022 (BV7/0011/2022) sowie am 08.09.2022 im Stadtrat, wo explizit die Barrierefreiheit gefordert wurde. Auch die vorgelegte Machbarkeitsstudie ist bereits über sieben Monate alt. Die Fragen lauten: • Warum wurde auf die logischerweise zuerst durchzuf ührende Nachrechnung des Bauwerks ver- zichtet, die als Grundlage benötigt wird, um weitere Varianten wegen fehlender Bestandsunter- lagen statisch nachweisen zu können. Diese Nachrechnung, die selbst das für die Machbar- keitsuntersuchung beauftragte Büro empfohlen hat (Seite 12), ist kurzfristig nachzuholen unter Berücksichtigung, dass der vorhandene Überbau inkl. seiner Gründung für ein immerhin achtstöckiges Gebäude bemessen wurde. • Ist es möglich, eine Verbreiterung des Brückenüber baus Richtung Süden beispielsweise mittels einer leichteren und nachhaltigeren Stahlkonstruktion von vielleicht 2,00 oder 3,00 Meter Breite (mit oder ohne Abriss des Kragarms) bei gleichzeitigem Verzicht auf zusätzliche Gründungen, jedoch möglichem Austausch der vorhandenen Brückenlager, umzusetzen? Gerade die Grün- dungssituationen werden im Gutachten zu Recht als technisch schwierig, störend und kosten- aufwendig dargestellt. Eine Verbreiterung auf tatsächlich 5,00 Meter ist nicht notwendig und wurde auch nie gefordert. • Wie stark ist der aktuelle gesamte Pflasteraufbau auf dem Brückenüberbau und wie stark kann dieser reduziert werden, um die gewünschte Barrierefreiheit einfacher erlangen zu können? • Gemäß Kostenaufstellung sind von insgesamt rund br utto 4,3 Mio. € Gesamtkosten rund 1,8 Mio. € zurückzuführen auf die Verbreiterung (Anlage 6). Diese Kosten lassen sich deutlich redu- zieren, wenn die Verbreiterung reduziert wird. Die Kosten zur Umgestaltung der Bestandsbrü- cke sind bei allen Varianten fix und betragen ohne Planungskosten 1,7 Mio. € brutto (Anlage 3). - 2 - Ist daher die Vermutung richtig, dass die fehlenden 0,8 Mio. € für die Barrierefreiheit und Pla- nungskosten aufgewendet werden müssen? • Da durch den Rat aufgrund der neu geschaffenen Sen iorenwohnungen in der Porzer Mitte oh- nehin eine Barrierefreiheit beschlossen wurde, müssten die Mindestkosten auch bei Umsetzung des Verwaltungsvorschlages mindestens 2,5 Mio. € (1,7+0,8) betragen. Allerdings fehlen dabei wesentliche Elemente wie beispielsweise das auch dann neu erforderliche Geländer. Auch die ohnehin durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahmen und Fugenerneuerungen (siehe Mach- barkeitsuntersuchung) sind darin noch nicht enthalten. Ist es daher richtig, dass für die barriere- freie Herstellung ohne Brückenverbreiterung Kosten in Höhe von 3,0 Mio. € verursacht? • Die Visualisierungen in Anlage 8 zeigen die Stadte ntwicklung unter Berücksichtigung der Brü- ckenverbreiterung um 5,00 Meter. Diese wird durch die Verwaltung jedoch abgelehnt, so dass diese Visualisierungen nie zum Tragen kommen. Gibt es Visualisierungen, die die von der Ver- waltung vorgeschlagene Lösung zeigen? Ist dabei insbesondere die Sichtachse von Porz-Mitte über die Hauptstraße bis zum Rhein betrachtet? Die angedachten, baulich leichter umsetzbaren Varianten ersparen Planungs- und Bauzeit, so dass die Dringlichkeit entfällt und den Beteiligten zumindest die Möglichkeit gegeben wird, angemessen über die Beschlussvorlage zu urteilen. Begründung Erfolgt mündlich Stefan Götz Jutta Komorowski Dieter Redlin CDU SPD Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende F raktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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