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AN/1732/2024

Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE "Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 05.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 05.12.2024

Anfrage zu TOP 7.5 - ISEK Porz Mitte - Brücke

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Anfrage zu TOP 7.5 - ISEK Porz Mitte - Brücke

4647 Zeichen

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
         Köln-Porz, den 05.12.2024  
 
 
Anfrage gehörend zu TOP 7.5 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 05.12.2024 
 
hier:  Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung  der Verbindungsachse  
Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Porz vertragt den Beschluss der Vorlage 2631/2024 so lange, bis die Verwaltung 
die im Anschluss gestellten Fragen oder Anregungen beantwortet bzw. untersucht hat.  
Die Bezirksvertretung empfindet es als Zumutung, nach dieser inzwischen 14 Jahre dauernden Diskus- 
sion gerade eine Woche Bedenkzeit zu erhalten, um die gesamte Beschlusslage von heute auf morgen 
kippen zu dürfen. Immerhin wurde der erste Beschluss der Bezirksvertretung bereits im Stadtentwick- 
lungskonzept 2010 gefasst, zahlreiche weitere Beschlüsse erfolgten u. a. am 07.05.2020 (BV7/0058/ 
2020), 02.09.2021 (BV7/0006/2021), 17.02.2022 (BV7/0011/2022) sowie am 08.09.2022 im Stadtrat, 
wo explizit die Barrierefreiheit gefordert wurde. Auch die vorgelegte Machbarkeitsstudie ist bereits über 
sieben Monate alt. 
Die Fragen lauten: 
• Warum wurde auf die logischerweise zuerst durchzuf ührende Nachrechnung des Bauwerks ver- 
zichtet, die als Grundlage benötigt wird, um weitere Varianten wegen fehlender Bestandsunter- 
lagen statisch nachweisen zu können. Diese Nachrechnung, die selbst das für die Machbar- 
keitsuntersuchung beauftragte Büro empfohlen hat (Seite 12), ist kurzfristig nachzuholen unter 
Berücksichtigung, dass der vorhandene Überbau inkl. seiner Gründung für ein immerhin 
achtstöckiges Gebäude bemessen wurde. 
• Ist es möglich, eine Verbreiterung des Brückenüber baus Richtung Süden beispielsweise mittels 
einer leichteren und nachhaltigeren Stahlkonstruktion von vielleicht 2,00 oder 3,00 Meter Breite 
(mit oder ohne Abriss des Kragarms) bei gleichzeitigem Verzicht auf zusätzliche Gründungen, 
jedoch möglichem Austausch der vorhandenen Brückenlager, umzusetzen? Gerade die Grün- 
dungssituationen werden im Gutachten zu Recht als technisch schwierig, störend und kosten- 
aufwendig dargestellt. Eine Verbreiterung auf tatsächlich 5,00 Meter ist nicht notwendig und 
wurde auch nie gefordert. 
• Wie stark ist der aktuelle gesamte Pflasteraufbau auf dem Brückenüberbau und wie stark kann 
dieser reduziert werden, um die gewünschte Barrierefreiheit einfacher erlangen zu können? 
• Gemäß Kostenaufstellung sind von insgesamt rund br utto 4,3 Mio. € Gesamtkosten rund 1,8 
Mio. € zurückzuführen auf die Verbreiterung (Anlage 6). Diese Kosten lassen sich deutlich redu- 
zieren, wenn die Verbreiterung reduziert wird. Die Kosten zur Umgestaltung der Bestandsbrü- 
cke sind bei allen Varianten fix und betragen ohne Planungskosten 1,7 Mio. € brutto (Anlage 3).

- 2 - 
Ist daher die Vermutung richtig, dass die fehlenden 0,8 Mio. € für die Barrierefreiheit und Pla- 
nungskosten aufgewendet werden müssen? 
• Da durch den Rat aufgrund der neu geschaffenen Sen iorenwohnungen in der Porzer Mitte oh- 
nehin eine Barrierefreiheit beschlossen wurde, müssten die Mindestkosten auch bei Umsetzung 
des Verwaltungsvorschlages mindestens 2,5 Mio. € (1,7+0,8) betragen. Allerdings fehlen dabei 
wesentliche Elemente wie beispielsweise das auch dann neu erforderliche Geländer. Auch die 
ohnehin durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahmen und Fugenerneuerungen (siehe Mach- 
barkeitsuntersuchung) sind darin noch nicht enthalten. Ist es daher richtig, dass für die barriere- 
freie Herstellung ohne Brückenverbreiterung Kosten in Höhe von 3,0 Mio. € verursacht? 
• Die Visualisierungen in Anlage 8 zeigen die Stadte ntwicklung unter Berücksichtigung der Brü- 
ckenverbreiterung um 5,00 Meter. Diese wird durch die Verwaltung jedoch abgelehnt, so dass 
diese Visualisierungen nie zum Tragen kommen. Gibt es Visualisierungen, die die von der Ver- 
waltung vorgeschlagene Lösung zeigen? Ist dabei insbesondere die Sichtachse von Porz-Mitte 
über die Hauptstraße bis zum Rhein betrachtet? 
Die angedachten, baulich leichter umsetzbaren Varianten ersparen Planungs- und Bauzeit, so dass die 
Dringlichkeit entfällt und den Beteiligten zumindest die Möglichkeit gegeben wird, angemessen über die 
Beschlussvorlage zu urteilen.  
 
Begründung  
 
Erfolgt mündlich 
 
 
Stefan Götz        Jutta Komorowski  Dieter Redlin    
CDU         SPD    Bündnis 90/Die Grünen   
Fraktionsvorsitzender       Fraktionsvorsitzende  F raktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1732/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
05.12.2024
Erstellt
05.12.2024 15:30