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3312/2018

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 BV 5 zum Stand der Frühverheiratung in Köln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 7.1.16

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1812 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/34/344 
344 
Vorlagen-Nummer 
 3312/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 BV 5 zum Stand der Frühverheiratung in Köln 
Wie viele Kinder- bzw. Frühehen in absoluten Zahlen sind der Verwaltung in Köln im Rahmen der 
Asyl- und Einwanderungspolitik aus islamischen Ländern (wie Syrien, Irak, Afghanistan) angezeigt 
und bekannt, und wie viele Kinderehen gibt es im Bezirk Nippes? 
Antwort der Verwaltung: 
Im Standesamt Köln ist im Juni 2018 eine Kinderehe bekannt geworden, die allerdings geheilt wurde, 
weil die inzwischen volljährige Ehefrau erklärt hat, dass sie die Ehe fortsetzen möchte. In diesem Fall 
ist eine Aufhebung der Ehe nicht möglich.  
Wie verhält sich die Verwaltung beim Bekanntwerden von Kinderehen? 
Antwort der Verwaltung:  
Beim Bekanntwerden einer Kinderehe wird der Bezirksregierung Köln gem. §§ 1314, 1316 Abs. 1 
Nr.1 BGB eine entsprechende Mitteilung gemacht. Die Bezirksregierung prüft, ob die Ehe aufgehoben 
werden kann. 
 
Welche Maßnahmen werden/sind vorgesehen solche „Ehen“ zu unterbinden? 
Antwort der Verwaltung:  
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist am 22.07.2017 in Kraft getreten. Seitdem ist es in 
Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Beteiligten, nicht mehr möglich zu heira-
ten, wenn eine der Parteien das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.  
 
Bezüglich des AfD Parteitages am 22.04.2017 hat Frau Oberbürgermeisterin Position bezüglich der 
Stadtgesellschaft bezogen. Wie ist die Position der Oberbürgermeisterin zum Thema Kinder- bzw. 
Frühehen? 
Antwort der Verwaltung:  
Die Stadtverwaltung setzt die verbindlichen bundesgesetzlichen Vorgaben um.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3312/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.10.2018
Erstellt
11.10.2018 14:16