Beantwortung einer Anfrage nach § 4 BV 5 zum Stand der Frühverheiratung in Köln
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3312/2018 vom 25.10.2018
Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/344 344 Vorlagen-Nummer 3312/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 BV 5 zum Stand der Frühverheiratung in Köln Wie viele Kinder- bzw. Frühehen in absoluten Zahlen sind der Verwaltung in Köln im Rahmen der Asyl- und Einwanderungspolitik aus islamischen Ländern (wie Syrien, Irak, Afghanistan) angezeigt und bekannt, und wie viele Kinderehen gibt es im Bezirk Nippes? Antwort der Verwaltung: Im Standesamt Köln ist im Juni 2018 eine Kinderehe bekannt geworden, die allerdings geheilt wurde, weil die inzwischen volljährige Ehefrau erklärt hat, dass sie die Ehe fortsetzen möchte. In diesem Fall ist eine Aufhebung der Ehe nicht möglich. Wie verhält sich die Verwaltung beim Bekanntwerden von Kinderehen? Antwort der Verwaltung: Beim Bekanntwerden einer Kinderehe wird der Bezirksregierung Köln gem. §§ 1314, 1316 Abs. 1 Nr.1 BGB eine entsprechende Mitteilung gemacht. Die Bezirksregierung prüft, ob die Ehe aufgehoben werden kann. Welche Maßnahmen werden/sind vorgesehen solche „Ehen“ zu unterbinden? Antwort der Verwaltung: Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist am 22.07.2017 in Kraft getreten. Seitdem ist es in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Beteiligten, nicht mehr möglich zu heira- ten, wenn eine der Parteien das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat. Bezüglich des AfD Parteitages am 22.04.2017 hat Frau Oberbürgermeisterin Position bezüglich der Stadtgesellschaft bezogen. Wie ist die Position der Oberbürgermeisterin zum Thema Kinder- bzw. Frühehen? Antwort der Verwaltung: Die Stadtverwaltung setzt die verbindlichen bundesgesetzlichen Vorgaben um.
Beratungsverlauf
-
15.11.2018
TOP 7.1.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz