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V/0655/2023

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 26.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.11.2023, TOP 6.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

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Anlage A

1558 Zeichen

Anlage A zur V/0655/2023 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. 
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des 
Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs. 1 Buchstabe d Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der 
Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksver-
tretung Münster-West 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beschlussvorlage

3407 Zeichen

V/0655/2023 
V/0655/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den unten aufgeführten Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse 
in folgender Höhe gewährt: 
 
Verein/Initiative 
 
Zuschusszweck Zuschusshöhe in 
EURO 
Kameradschaft St. Michael Al-
bachten 
Anschaffung von Bundes - und 
Landesflagge 
100,00 € 
Lebensmittelausgabe der Ge-
meindecaritas 
Anschaffung eines gebrauchten 
Kühlwagens 
2.500,00 € 
Musikschule Albachten e. V.  Musical des Kinderchores 2.500,00 € 
Trägerverein Haus der Begeg-
nung Albachten e. V. 
Ersatzbeschaffung Leinwand und 
Videoprojektor 
9.000,00 € 
KULTURerLEBEN e. V. Renovierung der Verdunkelungs-
anlage 
11.250,00 € 
St. Aloysius Schützenbruder-
schaft Nienberge-Häger-
Uhlenbrock 
Austausch der Bänke und des Ti-
sches auf dem Bolzplatz 
3.000,00 € 
Musikschule Roxel e. V. Anschaffung eines transportablen 
Stagepianos 
376,00 € 
Stadtteil-Flohmarkt-Roxel.de Werbetafel am Ortseingangsschild 110,00 € 
Summe 28.836,00 € 
 
2. Der Antrag des unten aufgeführten Vereins wird zurückgestellt: 
 
Verein/Initiative 
 
Zuschusszweck 
St. Pantaleon Schützenbruder-
schaft Roxel e. V. 
Bau eines eigenen Brunnens auf der 
Vogelwiese 
Bezirksverw altung Münster-
West 
 
08.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Vennemann 
Telefon: 492-1642 
Vennemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0655/2023 
3. Folgende Vereine erhalten für die dargestellten Projekte keinen Zuschuss:  
 
Verein/Initiative 
 
Zuschusszweck 
Musikzug Nienberge e. V. Anschaffung eine PKW-Anhängers 
für den Transport des Schlagzeu-
ges 
Pfarrei Liebfrauen-Überwasser Ge-
meinde St. Sebastian Nienberge 
Gemeinde- und Stadtteilfest mit 
Rock am Turm 
Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Tag des Pferdes 
Schach Nienberge e. V. 25jähriges Vereinsjubiläum und 
diverse Schachturniere im Hansa-
hof 
LSF (Laufsportfreunde) I-pad und Übertragungsmedien 
und Gymnastikutensilien 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101  2023   
Zeile 15 Transferaufwendungen  28.836,00  
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstade d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
 
Die aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zusch üsse und 
des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs-
sen in der Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 02.11.2023 ausgespro-
chen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
 
i. A.  
 
 
gez. 
Pollex 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

3119 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wir-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engage-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Migrati-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeinde-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten 
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
Die Anträge müssen begründet werden. 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fi-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn 
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchge-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Ab-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ 
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0655/2023
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2023
Erstellt
26.10.2023 16:12