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Einhaltung der Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung

Mitteilung Ausschuss 1855/2023 vom 09.06.2023

Stand: Am 04.09.2023 im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 09.06.2023 1855/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 12.06.2023 Einhaltung der Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung hier: Stellungnahme des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung Das Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung (ÖB) hat sich in seinen Sitzungen am 3. und 31. Mai 2023 mit den vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung (2306/2018) befasst und ist einstimmig zu folgendem Beschluss gekommen: Das Beratungsgremium ÖB nimmt wahr, dass die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung in Beteiligungsverfahren (insbesondere zur Kommunikation und Information sowie geeigneten Ansprache der Zielgruppen) nicht immer eingehalten werden. Daher sieht das Beratungsgremium ÖB die Gefahr, dass die Glaubwürdigkeit für die Verfol- gung des Zieles, die Beteiligungskultur in Köln durch die Leitlinien mit ihren Qualitätsstan- dards zu verbessern, bei einer nicht konsequenten Umsetzung leidet. Unabhängig der Ausrichtung von Beteiligungsverfahren sollten gut aufbereitete Informationen sowie deren Vermittlung die Grundlage für einen konstruktiven Austausch mit der Öffentlich- keit sein. Daher empfiehlt das Beratungsgremium ÖB für die Zukunft, dass im Rahmen von Beteili- gungsverfahren: 1. Die Kommunikation zu Beteiligungsverfahren - dialogorientiert, - frühzeitig, - vorbereitend, - fortlaufend und - zielgruppenorientiert bereits im Beteiligungskonzept geplant und dargestellt wird, damit das jeweilige Ent- scheidungsgremium neben dem „Wie“ zur Beteiligung auch über das „Wie“ der Kom- munikation informiert ist und darüber entscheiden kann. Dies setzt voraus, dass die Zielgruppen im Vorfeld analysiert und die einzelnen Be- dürfnisse hinsichtlich der Kommunikation herausgearbeitet werden. Grundsätzlich sollte Barrierefreiheit auch in der Kommunikation sichergestellt sein (unabhängig von den Zielgruppen). Der Kommunikationsprozess sollte, wie auch der Beteiligungsprozess selbst, passge- nau anhand der Ziele und Zielgruppen geplant werden. 2 Zudem sollte regelmäßig bereits vor Start der Beteiligung eine Kommunikation vorbe- reitend zum Beteiligungsverfahren selbst durchgeführt werden. 2. Diejenigen, die die Beteiligungsverfahren durchführen, dahingehend zu sensibilisieren, dass man nicht nicht kommunizieren kann. Keine Kommunikation hat also auch immer eine Aussagekraft, allerdings eine negative. 3. Darauf zu achten ist, dass die Vorgaben des Leitfadens für eine wertschätzende Kom- munikation bei der Stadt Köln auch bei der Kommunikation zu Beteiligungsverfahren einzuhalten sind. 4. Zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Zielgruppen unterschiedliche Kanäle und Methoden benötigen, um erreicht zu werden. Daher sollten zu verschiedenartigen Be- teiligungsverfahren auch vielfältige Kommunikationsmethoden (also ein Kommunikati- onsmix) angeboten werden. 5. Bereits bei der Konzeption der Beteiligung und der Kommunikation auch die Dokumen- tation sowie im Nachgang die Evaluation der Ergebnisse zu berücksichtigen ist. Hinweis: Das Beratungsgremium ÖB hat an dieser Stelle bewusst auf eine Einzelkritik einzel- ner Verfahren verzichtet, ist aber gerne bereit, seine Feststellungen mit konkreten Projektbei- spielen zu belegen. Stellungnahme der Verwaltung Aus der Perspektive der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die kritischen Beobach- tungen des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung nachvoll- ziehbar und die Handlungsempfehlungen grundsätzlich geeignet, die mit den Qualitätsstan- dards und Leitlinien verbundenen Ziele in der Praxis zu erreichen. Das Büro für Öffentlich- keitsbeteiligung wird die kritischen Beobachtungen und Handlungsempfehlungen des Bera- tungsgremiums den Dezernaten, Dienststellen und Ämtern auf verschiedenen Kommunikati- onswegen zur Verfügung stellen. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2023

    Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

    TOP 7.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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