Mandari Insight

1702/2024

Energetische Quartierssanierung: 1. KfW 432 Quartierskonzept

Mitteilung Ausschuss 13.06.2024

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Anlage 1 Abschlussbericht-KWG990 Quartier Weidenpesch

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Anlage 2 Merkblatt432 Energetische Stadtsanierung Zuschuss

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Anlage 1 Abschlussbericht-KWG990 Quartier Weidenpesch

99530 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
Quartierskonzept für das Gebiet 
 Rennbahnstraße 2 – 24  
und 
Friedrich-Karl-Straße 29 - 77

2 
Dieses Quartierskonzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Alle Zahlenwerte beruhen 
auf den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und auf eigener Recherche. Prognosen sind als 
hypothetische Annahmen zu verstehen. Sie können sich in Abhängigkeit von grundsätzlichen, nicht oder 
nur bedingt beeinflussbaren Variablen wie der möglichen Veränderung wirtschaftlicher, 
gesellschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen auf die zu untersuchenden Gegebenheiten 
auswirken und in der Folge eine neue Einschätzung der Situation nach sich ziehen. Hinweise auf 
Gesetzgebung, Rechtsprechungen, DIN/EN-Normen und Richtlinien und daraus möglicherweise 
resultierende betriebliche Konsequenzen haben empfehlenden Charakter. 
 
Zum Schutz personenbezogener Daten werden Daten, die individuell auf einzelne Gebäudeeigentümer 
zurückzuführen sind, datenschutzrechtlich konform erhoben und behandelt. Personenbezogene Daten 
werden so behandelt und aggregiert, dass in dem veröffentlichten Quartierskonzept keine Rückschlüsse 
auf Einzelpersonen oder Betriebe möglich sind. Gemäß der diesem Angebot zugrunde liegenden 
Leistungsbeschreibung wird in einer zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu unterzeichnenden 
Datenschutzerklärung festgehalten, dass personenbezogene Daten nur in einem speziell geschützten 
Serverbereich verarbeitet werden dürfen, auf welchen nur die unmittelbar mit der Datenauswertung 
befassten Personen Zugriff erlangen.

3 
QUARTIERSKONZEPT KWG KÖLN -RENNBAHNSTR. 2 – 24 & FRIEDRICH-KARL-STR. 29 - 77 
 
Auftraggeber  Kölner Wohnungsgenossenschaft eG 
Schlesischer Platz 1a 
50737 Köln-Weidenpesch 
Ansprechpartner Herr Thomas Volkmer 
Mail: volkmer@kwgenergie.de 
Auftragnehmer  Tilia GmbH 
Girlitzweg 30, Tor 4  
50829 Köln 
Ansprechpartner Herr Dirk Klingen 
Mail: dirk.klingen@tilia.info 
Ansprechpartner Herr Markus Bolz 
Mail: markus.bolz@tilia.info 
Autoren des 
Berichts 
Markus Bolz, Dirk Klingen 
Stand April 2024 
Förderhinweis Das energetische Quartierskonzept wurde mit Hilfe von Fördermittel der KfW-
Bank im Rahmen des Programms 432 „energetische Sanierung“ erstellt. 
Dieser Bericht wurde im Monat April 2024 veröffentlicht.

4 
Inhaltsverzeichnis: 
1. Einleitung ............................................................................................................................................. 9 
1.1 Die Stadt Köln und die Wohnungsgenossenschaften .................................................................. 9 
1.2 Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG ................................................................................. 10 
1.3 Das fokussierte Quartier in Köln ................................................................................................ 11 
1.4 Warum ein Quartierskonzept .................................................................................................... 11 
1.5 Zukünftige Nutzung Erneuerbarer Energien ............................................................................. 12 
1.6 Ziel des Quartierkonzepts .......................................................................................................... 12 
2. Bestandsanalyse ................................................................................................................................ 14 
2.1 Darstellung des Gebäudebestands ............................................................................................ 14 
2.2 Grünflächen im Quartier ........................................................................................................... 15 
2.3 Energetische-Ist-Situation der Bestandsgebäude ..................................................................... 16 
2.3.1 Energiebilanz Wärme ........................................................................................................ 17 
2.3.2 Energiebilanz Strom ........................................................................................................... 19 
2.3.3 Nutzung Mobilität .............................................................................................................. 19 
2.4 Aktuelle CO2-Bilanz .................................................................................................................... 20 
3. Potentialanalyse ................................................................................................................................ 22 
3.1 Sanierung der Gebäude ............................................................................................................. 22 
3.1.1 Förderungen zur Sanierung der Gebäude ......................................................................... 22 
3.2 Beschreibung und Evaluierung relevanter Potentiale ............................................................... 23 
3.2.1 Potential Biomasse ............................................................................................................ 23 
3.2.2 Potential Wärmepumpe .................................................................................................... 23 
3.2.3 Potential Luft ..................................................................................................................... 23 
3.2.4 Potential Geothermie ........................................................................................................ 24 
3.2.5 Potential PVT ..................................................................................................................... 25 
3.2.6 Potential Grundwasser ...................................................................................................... 26 
3.2.7 Potential Abwasser ............................................................................................................ 29 
3.2.8 Potential Photovoltaik ....................................................................................................... 31 
4. Beteiligungsformate / Öffentlichkeitsarbeit...................................................................................... 32 
5. Ermittlung zukünftiger Wärme- und Strombedarfe .......................................................................... 35 
5.1 Heizlast des Quartiers ................................................................................................................ 35 
5.1.1 Heizlast Bestandsgebäude ................................................................................................. 35

5 
5.1.2 Heizlast Neubau ................................................................................................................. 35 
5.1.3 Gleichzeitigkeit im Wärmenetz ......................................................................................... 35 
5.2 Beurteilung Trinkwarmwasserbereitung in der Zukunft ........................................................... 36 
5.2.1 Berechnung der TWW-Gleichzeitigkeit nach VDI 2072 ..................................................... 36 
5.2.2 Berechnung der TWW-Gleichzeitigkeit im zentral beheizten Wärmenetz ....................... 36 
5.3 Auslegung Gesamter Heizbedarf des Quartiers ........................................................................ 37 
5.4 Auslegung Strombedarf ............................................................................................................. 37 
5.4.1 Auslegung Strombedarf der Wärmepumpe ...................................................................... 37 
5.4.2 Auslegung Strombedarf der Haushalte ............................................................................. 37 
5.4.3 Auslegung Strombedarf der Elektromobilität ................................................................... 37 
6. Quartierskonzepte ............................................................................................................................. 38 
6.1 Darstellung des zukünftigen Quartiers ...................................................................................... 38 
6.2 Wärmenetz Plan ........................................................................................................................ 39 
6.3 Quartierskonzept gutmütige Variante ...................................................................................... 40 
6.3.1 Strom Energiebilanz gutmütiges System ........................................................................... 42 
6.4 Quartierskonzept sprunghafte Variante.................................................................................... 43 
6.5 Verteilung Strom ....................................................................................................................... 45 
6.6 Ergebnisse Mobilität .................................................................................................................. 48 
7. Business Case ..................................................................................................................................... 49 
8. Umsetzungsplan mit Zeitrahmen ...................................................................................................... 50 
8.1 Empfehlung Umsetzungsplan .................................................................................................... 50 
8.2 Empfehlung PV .......................................................................................................................... 50 
8.3 Empfehlung Mobilität ................................................................................................................ 50 
8.4 Zukünftige Energie- und CO2-Bilanz .......................................................................................... 51 
8.5 Voraussetzung zur Machbarkeit des Quartierkonzepts ............................................................ 53 
8.5.1 Nutzung der öffentlichen Straßen für Wärme .................................................................. 53 
8.5.2 Nutzung des öffentlichen Stromnetzes zum Energy Sharing ............................................ 53 
9. Erfolgskontrolle und Monitoring der Umsetzung des Quartierskonzepts ........................................ 54 
10. Fazit ............................................................................................................................................... 56 
11. Verweise ........................................................................................................................................ 59 
12. Anhang: Mieterbefragung ............................................................................................................. 61 
 ........................................................................................................................................................... 61

6 
13. Anhang Bewertungsmatrix ............................................................................................................ 81

7 
Abkürzungsverzeichnis 
/a oder p.a. pro Jahr (per annum) 
A/Ve-Wert  Verhältnis der Wärme abstrahlenden Außenhülle A zu dem zu beheizenden 
Volumen Ve eines Gebäudes 
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 
BImSchG  Bundes-Immissionsschutzgesetz 
°C Grad Celsius 
CH4  Methan 
CO2  Kohlenstoffdioxid 
EE  Erneuerbare Energien 
EEG  Erneuerbare-Energien-Gesetz 
EnEV  Energieeinsparverordnung 
EVU  Energieversorgungsunternehmen 
GEG Gebäudeenergiegesetz 
GHD  Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher 
GWh  Gigawattstunden 
ifeu  Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH 
K Kelvin 
KfW  Kreditanstalt für Wiederaufbau 
Kg Kilogramm 
kW  Kilowatt 
kWel  Kilowatt elektrisch 
kWth  Kilowatt thermisch 
kWh  Kilowattstunde 
KWK  Kraft-Wärme-Kopplung 
KWKG  Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 
kWp  Kilowatt-Peak 
MW  Megawatt (= 1.000 Kilowatt = 1 Mio. Watt) 
MWh/a  Megawattstunde pro Jahr 
PV  Photovoltaik 
Quartier beschreibt das Untersuchungsgebiet des vorliegenden Konzeptes 
SWOT-Analyse  Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats (Analyse der Stärken, 
Schwächen, Chancen und Risiken) 
T Tonnen 
TA-Lärm  Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm 
THG  Treibhausgas 
UBA  Umweltbundesamt 
VBH Vollbenutzungsstunden 
VDI  Verein Deutscher Ingenieure e.V.

8 
 
 
HINWEIS ZUM SPRACHGEBRAUCH 
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit bezeichnen wir Personengruppen in diesem Bericht durchgängig 
in einer neutralen Form (Einwohner, Fußgänger, etc.), wobei wir dabei immer sowohl weibliche, 
männliche sowie Personen von diversen Geschlechtern meinen.

9 
1. Einleitung 
1.1 Die Stadt Köln und die Wohnungsgenossenschaften 
Die kreisfreie Stadt Köln ist mit ihren rund 1,1 Millionen Einwohnern die viertgrößte Stadt in Deutschland. 
Das Stadtgebiet erstreckt sich über 405 km² und liegt in der sogenannten Kölner Bucht im gemäßigten 
Kontinentalklima. Nachdem 1. Weltkrieg entstanden über 20 verschiedene Wohnungsgenossenschaften 
in Köln, die aus Idee der Wohnungssuchenden entstanden ist und ein großer Erfolg für bezahlbares 
Wohnen in Köln geworden ist.  
Die Stadt Köln hat sich das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zum Ziel gesetzt. Dies wurde 
vom Rat am 24. Juni 2021 beschlossen. Bereits mit dem Beitritt zum Klima-Bündnis der europäischen 
Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder 1993 verpflichtete sich die Stadt Köln freiwillig zu 
ambitionierten Klimazielen. Die Ausrufung des Klimanotstandes 2019 bekräftigte das Bekenntnis, der 
Eindämmung des Klimawandels hohe Priorität einzuräumen und den Zielen der Stadt Köln zu eigen zu 
machen1.  
Die Klimaschutzziele der Stadt Köln sind darauf ausgerichtet, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und 
nachhaltige Entwicklungen in verschiedenen Bereichen zu fördern. Dazu gehören unter anderem: 
1. Reduktion der Treibhausgasemissionen: Die Stadt setzt sich ambitionierte Ziele zur Reduzierung 
von CO2-Emissionen, um einen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten. 
2. Förderung erneuerbarer Energien: Ausbau von erneuerbaren Energiequellen wie Solarenergie, 
Windenergie und Biomasse, um den Anteil an fossilen Brennstoffen zu reduzieren. 
3. Energieeffizienz in Gebäuden: Durch Sanierungsmaßnahmen und energetische Optimierung 
sollen Gebäude energieeffizienter gestaltet und der Energieverbrauch gesenkt werden. 
4. Nachhaltige Mobilität: Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wie öffentlichen 
Verkehrsmitteln, Fahrradverkehr und Elektromobilität zur Reduzierung von 
Verkehrsemissionen. 
5. Grünflächen und Begrünung: Ausbau von Grünflächen und Begrünungsprojekten in der Stadt, 
um die CO2-Absorption zu erhöhen und das Stadtklima zu verbessern. 
6. Bewusstseinsbildung und Bürgerbeteiligung: Sensibilisierung der Bevölkerung für den 
Klimaschutz und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse und 
Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen. 
Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 ist im Oktober 2022 ein Fachgutachten veröffentlicht 
worden, das die sukzessive Sanierung des Gebäudebestands auf einen hohen energetischen Standard 
sowie flächendeckende effiziente Standards für Neubau bei Gebäuden und Quartieren als ein 
wesentliches Handlungsfeld hervorhebt2. 
 
 
 
1  https://www.stadt-koeln.de/artikel/69164/index.html ; Stand: 23.08.2023 
2 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezernat5/v-
7/k%C3%B6ln_klimaneutral_2035_band_1_fachgutachten_bfrei.pdf, S. 70; Stand: 23.08.2023

10 
1.2 Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG 
Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG (KWG) ist seit Ihrer Gründung im Jahr 1920 ein stabil und 
zugleich zukunftsfähig aufgestelltes Unternehmen, welches beständig erfolgreich das zentrale Ziel 
verfolgt, für ihre Mitglieder qualitativ hochwertigem, aber dennoch erschwinglichem Wohnraum 
bereitzustellen.  
Die KWG übernimmt dabei soziale Verantwortung, indem sie danach strebt, ein Umfeld zu schaffen, in 
dem sich die Bewohner sicher, integriert und wohl fühlen können und somit ein positives 
Gemeinschaftsgefühl entsteht. Dabei bezieht die KWG ihre Mitglieder aktiv in Entscheidungsprozesse – 
bspw. durch Meinungsumfragen wie bei dieser Quartiersentwicklung (s. Kap. 4 in der Essenz und Kap. 12 
im Detail) ein, um sie an der Gestaltung ihres Wohnraums zu beteiligen. Zur sozialen Verantwortung zählt 
ebenfalls, dass die KWG sich für nachhaltiges Bauen und Wohnen einsetzt. Das bedeutet, sinnvoll die 
Möglichkeiten von Energieeffizienz im Neubau und Bestand auszuschöpfen, erneuerbare Energien zu 
nutzen und umweltfreundliche Praktiken zu fördern, um den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. 
Mit einer Bilanzsumme von ca. 190 Mio. € wirtschaftet die KWG nachhaltig mit positivem Ergebnis und 
stellt sich auch investiv den zukünftigen Herausforderungen des klimaneutralen Wohnens in Bestand- 
und Neubauten.  
Im Bestand der KWG befinden sich aktuell mehr als 2.800 Wohnungen, 50 gewerbliche Einheiten sowie 
über 1.000 PKW-Stellplätze und Garagen, die sich über mehr als 15 Stadtviertel verteilen. Der 
Schwerpunkt des Wohnungsbestandes liegt im Kölner Norden, insbesondere in Köln-Weidenpesch, in 
dem sich auch der Hauptsitz der KWG befindet.

11 
1.3 Das fokussierte Quartier in Köln 
In unmittelbarer Nähe zum Hauptsitz der KWG befindet sich das untersuchte Quartier Rennbahnstraße 
2-24 und Friedrich-Karl-Straße 29-77 und liegt mitten in Köln, ca. 2 km Luftlinie westlich vom Rhein und 
ca. 4km Luftlinie nördlich vom Kölner Dom entfernt in unmittelbarer Nähe der Pferderennbahn.  
 
Abbildung 1-1 Quartier Rennbahnstraße 2 – 24 & Friedrich-Karl-Straße 29-773 
In dem Quartier stehen 37 Bestandsgebäude aus den Baujahren 1950 – 1969, wobei die meisten Gebäude 
in den Jahren 1950-1951 errichtet wurden. In den Bestandsgebäuden befinden sich über 400 
Wohnungen. Zusätzlich befinden sich zwischen den Riegeln der Friedrich-Karl-Straße zwei Tiefgaragen 
mit jeweils 40 PKW-Stellplätzen, sowie unterhalb der Gebäude der Rennbahnstraße 12-24 sowie im 
Norden der Friedrich-Karl-Straße insgesamt noch 49 weitere Garagenstellplätze. In unmittelbarer Nähe 
zum Quartier lädt der Weidenpescher Park zum Entspannen ein.  
1.4 Warum ein Quartierskonzept 
Im Zuge einer zunehmend urbanisierten Welt rücken Fragen der nachhaltigen Stadtentwicklung und der 
Verbesserung der Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner immer stärker in den Fokus. Um 
diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau 
(KfW) das Förderprogramm KfW 432 ins Leben gerufen, das gezielt Quartierskonzepte unterstützt, 
welche nachhaltige, soziale und ökologische Aspekte in der Stadtplanung integrieren.  
Vor diesem Hintergrund präsentieren wir im Folgenden ein umfassendes Quartierskonzept, das die 
Leitlinien des Förderprogramms aufgreift und mit innovativen Ansätzen positiv zur städtischen 
 
3 (google.maps, 2023)

12 
Entwicklung für die jetzige und kommende Generationen beitragen wird. Im Sinne der Nachhaltigkeit 
verfolgen wir dabei das Ziel, im Gebäudebestand in Ihrem Wohngebiet zwischen der Rennbahnstraße 2 - 
24 und der Friedrich-Karl-Straße 29 - 77 (nachfolgend als „Quartier“ bezeichnet) klimaneutral zu werden. 
Als Quartier verstehen wir das zuvor genannte Gebiet als einen Ort des Wohnens, der Versorgung und 
der Begegnung. 
Das Vorhaben wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell gefördert und von der Stadt 
Köln, insbesondere der Klimaschutzstelle, unterstützt. Wir freuen uns sehr über diese Förderung und 
bedanken uns ausdrücklich bei unseren tatkräftigen Unterstützerinnen und Unterstützern von der Stadt 
Köln. 
Unser Quartierskonzept setzt an den Schnittstellen von Wohnen, Arbeiten, Freizeitgestaltung und 
Mobilität an. Es verfolgt das Ziel, ein lebendiges und zukunftsfähiges Quartier zu schaffen, das nicht nur 
den heutigen Anforderungen gerecht wird, sondern auch den Herausforderungen des Klimawandels, der 
sozialen Inklusion und der Ressourcenschonung begegnet. Dabei bilden partizipative Prozesse und die 
Einbindung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger den Grundstein für eine nachhaltige Entwicklung, 
die das Quartier als lebendige Gemeinschaft begreift. 
Unser Konzept greift bewährte Konzepte und innovative Ideen auf, um eine synergetische Verbindung 
von Nachhaltigkeit, Ästhetik und Funktionalität zu schaffen. Es beinhaltet nicht nur bauliche Maßnahmen, 
sondern berücksichtigt auch soziale und wirtschaftliche Aspekte. , um dieses ambitionierte Vorhaben 
umzusetzen und einen wegweisenden Beitrag zur Entwicklung einer lebenswerten Stadt zu leisten. 
Im weiteren Verlauf dieses Konzepts werden wir detailliert auf die verschiedenen Dimensionen unseres 
Vorhabens eingehen. Von der Energieeffizienz der Gebäude über die Förderung von nachhaltiger 
Mobilität bis hin zur Schaffung von Grünflächen und sozialen Begegnungsorten – unser Quartierskonzept 
verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der die Vorgaben von KfW 432 mit Herz und Verstand umsetzt. 
Wir laden Sie ein, sich von der Innovationskraft und dem Potenzial unseres Quartierskonzepts zu 
überzeugen. Die nachfolgenden Abschnitte werden Ihnen einen umfassenden Einblick in die Planung und 
Umsetzung geben. Wir sind fest davon überzeugt, dass dieses Projekt nicht nur die Anforderungen von 
heute, sondern auch die Bedürfnisse von morgen erfüllen wird. 
 
1.5 Zukünftige Nutzung Erneuerbarer Energien 
Der Fokus des Quartierskonzept richtet sich auf die Herausforderung der zukünftigen Nutzung von 
Erneuerbaren Energien in den Punkten der klimaneutralen Wärme-Erzeugung und Beheizung der 
Gebäude, sowie der klimaneutralen Erzeugung und Bereitstellung von Strom für die Haushaltsnutzung 
sowie der elektrischen Mobilität.  
1.6 Ziel des Quartierkonzepts 
Das Energie-Quartierkonzept soll für die KWG ein Vorzeigeprojekt darstellen und beispielhaft aufzeigen, 
wie man ähnliche Quartiere, die in Köln beispielhaft an mehreren Standorten vorhanden sind, 
klimaneutral gestaltet werden können. Das vorliegende Quartier weist dabei vielfältige Anforderungen 
auf, die für den Wohnungsbestand im Ballungsraum Köln kennzeichnend sind.

13 
Dies bedeutet hier insbesondere den Rückbau der Gasetagenheizungen sowie eine Beendigung des 
Gaszentralheizungssystems in der bestehenden Form. Der Einsatz von regenerativen Energien steht 
dabei im Vordergrund und soll umfassend untersucht werden. Die Untersuchung einer 
umweltfreundlichen Energieversorgung soll hierbei auch Potenziale einbeziehen, die gegeben falls nicht 
bekannt sind oder gegenwärtig noch nicht genutzt werden, wie z. B. geothermische Potenziale des in der 
Nähe befindlichen Weidenpescher Parks oder die Abwärme aus dem nahegelegenen Abwasserkanal der 
Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB Köln).  
Ziel des Quartierskonzepts ist die Untersuchung der regenerativen Optionen sowie anschließend ihre 
optimale Zusammenstellung für die Wärmeversorgung des Quartiers. Dabei soll die derzeitige gasseitige 
Wärmeversorgung unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte sowie 
Belangen der Stadt ausgetauscht werden. 
Wesentliche Anforderung für ein umsetzungsfähiges Konzept ist zudem die Berücksichtigung der 
städtebaulichen Herausforderungen, die sich an das bereits dicht besiedelte Quartier aus zusätzlich 
geplanter Nachverdichtung ergeben.  
Neben einer umweltfreundlichen Energieversorgung soll es auch die Steigerung der Lebensqualität und 
Sicherheit in dem Quartier umfassen. Beispielhaft sind hier Aspekte moderner Mobilität wie Stärkung der 
gemeinschaftlichen Elektromobilität, Verringerung des motorisierten Individualverkehrs, 
Berücksichtigung von alternativen Verkehrsangeboten (z. B. Lastenfahrräder, Carsharing, etc.) sowie 
bessere Vernetzung der Mobilitätsangebote zu nennen. Weiterhin werden im Zuge der Nachverdichtung 
weitere Stellplätze im Quartier entstehen, die bei der angestrebten zunehmenden Elektrifizierung des 
Verkehrssektors durch einen forcierten Ausbau der Photovoltaik im Quartier unmittelbar unterstützt 
werden kann.

14 
2. Bestandsanalyse 
2.1 Darstellung des Gebäudebestands 
Die Analyse der Ausgangssituation zeigt deutlich, dass die Nutzung der Wohnungen durch private 
Haushalte den für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektor darstellen. 
 Der Gebäudebestand im Quartier besteht aus 37 Mehrfamilienhäusern aus den Baujahren 1950–1951 
mit jeweils 4 Etagen. Nur das Gebäude auf der Rennbahnstraße 24 wurde im Jahr 1969 nachträglich in 
das Quartier integriert. Im Grundzustand befanden sich immer 3 Wohnungen pro Etage mit einer 
Wohnfläche von jeweils ca. 60 m² und einer mittleren Wohnung von ca. 30 m², im Zuge der 
Umstrukturierung wurden in den letzten Jahren manche der 30 m² Wohnungen in den Gebäuden der 
Rennbahnstraße aufgeteilt und den anliegenden ca. 60 m² großen Wohnungen zugeteilt. Dadurch 
veränderte sich die Wohnungsanzahl in den letzten Jahren auf jetzt 404 Wohnungen in den 
Bestandsgebäuden des Quartiers. Die Aufteilung der Wohnfläche in den Bestandsgebäuden zeigt die 
Tabelle 1 Aufteilung Wohnfläche. 
 
Tabelle 1 Aufteilung Wohnfläche  
Wohnfläche [m²] Prozentualer Anteil Einteilung / Beheizung 
13.903 69 % Gas-Etagenheizung 
2.916 14 % Stromdirektheizkörperheizung 
872 4 % Gas-Zentralheizung 
463 2 % Ofen-beheizt 
2081 10 % Unbeheizt 
20.234 100 % Insgesamt 
 
Im Moment leben im Quartier 425 Bewohner, und das überwiegend in Einzel-Haushalten. 
Zusätzlich befinden sich zwischen den Riegeln der Friedrich-Karl-Straße zwei Tiefgaragen mit jeweils 40 
PKW-Stellplätzen, sowie unterhalb der Gebäude der Rennbahnstraße 12-24 sowie im Norden der 
Friedrich-Karl-Straße insgesamt noch 49 weitere Garagenstellplätze.

15 
2.2 Grünflächen im Quartier 
Die nachfolgende Tabelle 2 Verteilung Grünflächen“ Tabelle 2zeigt die Grünflächen-Verteilung im Besitz 
der KWG Köln. Bei der Entwicklung des Quartierskonzepts wurde bei der Variantenbetrachtung 
berücksichtigt, inwieweit die bestehenden Flächen sowohl als Erholungsraum für die Bewohner als auch 
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere dienen können (sog. grüne Infrastruktur). 
 
Tabelle 2 Verteilung Grünflächen 
Fläche [m²] Einteilung 
5.570 Rasen 
2.675 Wiesen 
400 Baum-Bestandsflächen 
90 Bodendecker < 1m 
855 Gehölzflächen > 1m 
40 Stauden 
160 Hecken 
680 Sukzessionsflächen 
120 Rasenpflaster 
2.130 Schotterrasen 
2.750 Feuerwehrzufahrten 
15.460 Insgesamt 
 
Der mit seiner über 20.000 m² großen Fläche angrenzende Weidenpescher Park, der als Erholungsraum, 
aber auch ökologisch sehr wertvoll ist, wurde in der Betrachtung nicht mitberücksichtigt, da er sich nicht 
im Eigentum der KWG befindet.

16 
2.3 Energetische-Ist-Situation der Bestandsgebäude 
Aufgrund der vorliegenden Energieausweise konnten die Bestandsgebäude auf ihre energetische 
Qualität über den Transmissionswärmeverlust begutachtet werden. Zum Beispiel muss ein 
KfW 70 Einfamilienhaus einen Transmissionswärmeverlust von maximal 0,384 W/m²K nachweisen. Die 
Transmissionswärmeverluste der Gebäude im Quartier werden in der nachfolgen Tabelle 3 dargestellt. 
Vorab kann schon erwähnt werden, dass zur Einhaltung der NRW-landesweiten Förderung 
„KlimaQuartier.NRW“ von Energy4Climate.NRW die Transmissionswärmeverluste der Gebäude 
mindestens 0,38 W/m²K aufweisen müssen. Die Bestandsgebäude auf der Friedrich-Karl-Straße 31-77 
sind nicht weit vom KlimaQuartier.NRW-Ziel entfernt und könnten über eine detailliertere 
Wärmebrückenberechnung oder einer dickeren Kellerdeckendämmung die KlimaQuartier.NRW 
Bedingen bezüglich der Transmissionswärmeverluste erreichen. 
Das Gebäude auf der Rennbahnstraße 24 ist schon in einem guten energetischen Zustand; aber hier lag 
kein vollständiger Energieausweis für das Gebäude vor. 
Zur Erreichung der KlimaQuartier.NRW Ziele könnten die noch ausstehenden Gebäude nach der BEG 
(Bundesförderung für effiziente Gebäude) saniert werden. 
 
Tabelle 3 Energetische Qualität der Gebäude 
Gebäude auf der  Transmissionswärmeverluste 
[W/m²K] 
Rennbahnstraße 2 0,59 
Rennbahnstraße 4,12,14,16 1,13 
Rennbahnstraße 6,8,10,18,20,22 0,9 
Rennbahnstraße 24 (konnten nicht ermittelt werden) - 
Friedrich-Karl-Straße 29 0,55 
Friedrich-Karl-Straße 31-77 0,395-0,427 
 
KlimaQuartier.NRW Ziel 0,38 
KfW 70 Effizienzhaus Ziel 0,384

17 
2.3.1 Energiebilanz Wärme 
Die Energiebilanz im Quartier konnte aufgrund der vorliegenden Datenlage gut aufgestellt werden. Aus 
der Tabelle 4 wird ersichtlich, dass der überwiegende Teil im Quartier durch gasbeheizte Wohnflächen 
besteht. Der Anteil der Stromdirektheizkörpern von 16 % ist fast ausschließlich den mittleren Wohnungen 
zu zuordnen.  
 
Tabelle 4 Beheizte Wohnflächen im Quartier 
Beheizte Wohnfläche [m²] Prozentualer Anteil Einteilung / Beheizung 
13.903 77 % Gas-Etagenheizung 
872 5 % Gas-Zentralheizung 
463 3 % Ofen-beheizt 
15.238 84 % Insgesamt gasbeheizt 
 
2.916 16 % Stromdirektheizkörperheizung 
2.916 16 % Insgesamt strombeheizt 
 
18.153 100 % Insgesamt beheizt 
Im Gasverbrauch des Quartiers ist die Beheizung der Wohnungen, die Trinkwarmwassererzeugung über 
die Gasetagenheizungen sowie die Beheizung über die Gasöfen integriert. Aus der nachfolgenden Tabelle 
5 wird der angenommene Mittelwert des Gasverbrauchs, abzüglich des Brennwertbeitrags, sowie des 
schlechteren Wirkungsgrades der älteren Heizungstechnik, berechnet.  
 
Tabelle 5 Mittelwert Wärme Erzeugung des Ist-Bestands 
Jahr 2021 2020 2019 
Gas-Verbrauch Ist-Bestand 1.545.000 kWh/a 1.394.000 kWh/a 1.305.000 kWh/a 
Nach Heizwert 1.405.000 kWh/a 1.267.300 kWh/a 1.186.400 kWh/a 
Wirkungsgrad 85% 1.195.000 kWh/a 1.077.200 kWh/a 1.008.400 kWh/a 
 
Mittelwert Wärme Nutzung Ist-Bestands 1.100.000 kWh/a

18 
Um den Ist-Verbrauch aller Wohnungen im Quartier aus dem Mittelwert des Gasverbrauchs zu ermitteln, 
muss ein angenommener Trinkwarmwasserbedarf vom Mittelwert subtrahiert werden. Aus der Norm ist 
zu entnehmen, dass die für die 425 Bewohner mit einem jährlichen Trinkwarmwasserbedarf von 
356.000 kWh/a gerechnet werden kann. Dieser Trinkwarmwasserbedarf muss noch auf die gasbeheizten 
sowie die elektrisch beheizten Wohnungen aufgeteilt werden, siehe Tabelle 6. 
 
Tabelle 6 Aufteilung Trinkwarmwasserbedarf  
Trinkwarmwasserbedarf Prozentualer Anteil Energie 
Annahme TWW Ist-Bestand 100 % 356.000 kWh/a 
Annahme TWW elektrisch 16 % 59.000 kWh/a 
Annahme TWW gasseitig 84 % 299.000 kWh/a 
 
Subtrahiert man nun vom Mittelwert des Gasverbrauchs den gasseitigen Trinkwarmwasserverbrauch 
erhält man den realen Gasverbrauch der gasbeheizten Wohnungen und kann daraus das mittlere 
Verbrauchsverhalten der Bewohner ermitteln. Dies ist nachfolgend in Tabelle 7 dargestellt. 
Tabelle 7 Realer Gasverbrauch  
Realer Gasverbrauch Energie 
Mittelwert Gasverbrauch Ist-Bestand 1.100.000 kWh/a 
‚- abzgl. Annahme TWW gasseitig  - 299.000 kWh/a 
Wärmeverbrauch gasbeheizter Wohnungen 801.000 kWh/a 
+ Wärmeverbrauch elektrisch beheizter Wohnungen  + 133.000 kWh/a 
Wärmeverbrauch Ist-Bestand gesamt 934.000 kWh/a

19 
2.3.2 Energiebilanz Strom 
Aus den nachfolgenden Tabelle 8 Stromverbrauch der letzten Jahre Tabelle 8 und Tabelle 9 ist erkennbar 
wie hoch der gesamte Stromverbrauch in den Jahren 2019 – 2021 ist, sowie die Annahmen der 
elektrischen Verteilung von TWW, Heizwärme und Haushaltsstrom.   
 
Tabelle 8 Stromverbrauch der letzten Jahre 
Realer Stromverbrauch Energie 
Jahr 2019 735.000 kWh/a 
Jahr 2020  735.000 kWh/a 
Jahr 2021 756.000 kWh/a 
Mittelwert jährlicher Stromverbrauch 742.000 kWh/a 
 
Tabelle 9 Aufteilung Stromverbrauch 
Realer Stromverbrauch Energie 
Mittelwert jährlicher Stromverbrauch 742.000 kWh/a 
Annahme davon Trinkwarmwasser elektrisch -59.000 kWh/a 
Annahme davon Heizwärme elektrisch -133.000 kWh/a 
Annahme davon Haushaltsstrom 555.000 kWh/a 
 
2.3.3 Nutzung Mobilität 
Im gesamten Quartier gibt es die Möglichkeiten per Bahn, Bus, Auto, Rad oder auch zu Fuß seinen Alltag 
zu bewältigen. Die Bewohner haben die Möglichkeit ihre Autos in Garagenstellplätze der KWG 
unterzustellen. Im Moment gibt es 49 Garagenstellplätze sowie 2 Tiefgaragen mit jeweils 40 Stellplätzen. 
Im Sinne der Neubauplanung sind 36 neue Stellplätze geplant und insgesamt dann 165 Stellplätze im 
Quartier. Zusätzlich gibt es für die Bewohner auf ca. 170 freien städtischen Stellplätzen die Möglichkeit 
ihre Autos abzustellen.  
Die Fahrräder werden zum größten Teil in den Kellerräumen der Gebäude im Quartier untergebracht. 
Die Umfrage ergab das zu fast jeder Wohnung ein Auto zugeordnet werden kann, bei 404 Wohnungen 
würden das ca. 400 Autos bedeuten bei ca. 340 Stellplätzen im Quartier. Dies bedeutet, dass es in Zukunft 
ein größeres Interesse an Car-Sharing Modellen geben könnte.  
Die Umfrage ergab auch, dass es Interesse von den Bewohnern bezüglich Elektrofahrrädern sowie 
Elektrolastenräder als Mietfunktion gibt, und sollte in den nächsten Jahren weiter forciert werden.

20 
2.4 Aktuelle CO2-Bilanz 
In der CO2-Bilanz sind die fossilen Emissionen wie Gas eindeutig und mit CO2-Emissionen von 183g / kWh 
Erdgas zu berechnen, wobei sich der deutsche Strom Mix sich in den nächsten Jahren verbessern wird, 
wie anhand der nachfolgenden Abbildung 2-1  zu erkennen.  
 
 
Abbildung 2-1 Diagramm Deutscher Strom Mix Tabelle 4 
Tabelle 10 IST -Energiebilanz 
 IST 
(2022) 
 
Strombedarf insgesamt 742.000 kWh/a 
Fossile Energie (Erdgas) 1.300.000 kWh/a 
CO2   592 t/a 
PV-Anteil Strombedarf  0 % 
PV-Anteil 0 kWh/a 
CO2-Emissionsfaktor 0,421 kg/kWh 
 
4 (KEA -BW Die Landesenergieagentur, 2020)

21 
In den Abbildung 2-2 sind die fossilen Energieverbräuche zu sehen, und zwar aus den Mittelwerten der 
letzten 3 Jahre. Der Mittelwert für Gas ist 1.415.000 kWh/a und für Strom liegt er bei 742.000 kWh/a.  
 
Abbildung 2-2 Diagramm fossile Energie Verbräuche 
Die Abbildung 2-3 zeigt die berechnete CO2-Bilanz im Quartier. Die Gas Emissionen belaufen sich auf 
259 t/a und die Strom Emissionen auf 333 t/a jeweils in CO2. 
 
 
Abbildung 2-3 Diagramm CO2-Bilanz 
  
Fossile Energie VerbräucheMittelwert Gas [kWh/a]Mittelwert Strom [kWh/a]CO2-Bilanz  Emissionen Gas [t/a]Emissionen Strom [t/a]

22 
3. Potentialanalyse 
3.1 Sanierung der Gebäude 
Anhand der nachfolgenden Tabelle 11 wird ersichtlich, dass die Gebäude im Quartier ein großes Potential 
zur Energieeinsparung besitzen. Würde man alle Gebäude im Quartier nach der Bundesförderung für 
effiziente Gebäude [BEG] sanieren könnte man nicht nur die Ziele für die Klima.Quartier Förderung 
erreichen, sondern eine erhebliche Energieeinsparung über die nächsten Jahrzehnte erzielen. 
Tabelle 11 Sanierungsmöglichkeiten 
Gebäude auf der  Transmissionswärmeverluste 
[W/m²K] 
 Mögliche 
Transmissionswärmeverluste 
[W/m²K] nach BEG 
Rennbahnstraße 2 0,59 0,38 
Rennbahnstraße 4,12,14,16 1,13 0,38 
Rennbahnstraße 6,8,10,18,20,22 0,9 0,38 
Rennbahnstraße 24 (konnten nicht 
ermittelt werden) -  
Friedrich-Karl-Straße 29 0,55 0,38 
Friedrich-Karl-Straße 31-77 0,395-0,427 0,38 
  
KlimaQuartier.NRW Ziel 0,38 
KfW 70 Effizienzhaus Ziel 0,384 
 
Zusätzlich würde man die Heizlast des neuen Heizungssystems verringern und dadurch in der Technik 
einsparen.  
3.1.1 Förderungen zur Sanierung der Gebäude 
Die Förderungen zur Sanierung können über mehrere Wege realisiert werden. 
Zum einen über die BAFA BEG Einzelmaßnahmen Förderung mit 15% pro Einzelmaßnahme.  
Oder über die KfW Effizienzhaus Förderung, die aufgrund der Erreichung der KlimaQuartierNRW Ziele 
eher sinnvoll wäre, hier hat man die Möglichkeit abhängig vom Zinssatz des KfW Kredites sowie von der 
Tilgung über 15% Förderung zu erreichen. 
Die KlimaQuartierNRW Förderung ergibt die Möglichkeit bei Bestandsgebäuden bis zu 4000€ pro 
Wohnung zu erhalten, dass bedeutet, dass bei 404 Bestandswohnungen eine Summe von über 1,6 Mio. 
€ an Zusatzförderung zu erwarten wäre. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite 
KlimaQuartierNRW

23 
https://www.energy4climate.nrw/kommunen/klimaquartiernrw 
Zusätzlich fördert die Stadt Köln mit weiteren Programmen zur Erreichung der Klimaziele. Weitere 
Informationen findet man auf der nachfolgenden Internetseite. 
Stadt Köln Förderung 
https://www.stadt-koeln.de/artikel/71797/index.html 
Das würde bedeuten, dass man bis zu einer maximal kumulierbaren Förderung von bis zu 60% zur 
Sanierung der Gebäude erreichen kann. 
Wie man anhand der Tabelle 11 erkennen kann sind die nach ENEV 2009 sanierten Gebäude auf der 
Friedrich-Karl-Straße 31 – 77 schon gut gedämmt worden, hier sollte man auf die Möglichkeit einer 
besseren Wärmebrückenberechnung oder einer besseren Dämmung der Kellerdecke sich fokussieren. 
 
3.2 Beschreibung und Evaluierung relevanter Potentiale 
3.2.1 Potential Biomasse 
Durch die Verschärfung der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 
(BimSchV), ist gerade in städtischen Ballungsräumen die Verbrennung von Biomasse eine spezielle 
Herausforderung, die sich bei zentralen Wärmenetzen noch erhöht. Ein weiteres wesentliches Hindernis 
ist die durch die dichte Bebauung begrenzte Verfügbarkeit von ausreichend zugänglichen Flächen für die 
Biomasseeinrichtungen. Im Ergebnis wurde in Gesprächen mit der KWG eine Nutzung von Biomasse als 
Brennstoff ausgeschlossen.  
3.2.2 Potential Wärmepumpe 
Das Potential von Wärmepumpen ist gerade im Bereich der klimaneutralen Wärmeerzeugung 
interessant. Abhängig vom Kältemittel erreicht man mit Wärmepumpen durch den Einsatz von 
klimaneutralem Strom die Möglichkeit, unterschiedliche Vorlauftemperatur-Niveaus zu erreichen. 
Grundsätzlich gilt, umso geringer die Differenz zwischen Umweltenergietemperatur und 
Heizungsvorlauftemperatur, umso besser die Effizienz einer Wärmepumpe. Im untersuchten Quartier 
gibt es mehrere Umweltenergie-Potentiale, die in dem nachfolgenden Kapitel beschrieben werden. 
3.2.3 Potential Luft 
Die Umgebungsluft ist prinzipiell überall und auch innerstädtisch nutzbar. Die Vorgaben an den 
Lärmschutz bei der Nutzung von Luft-Wasser-Wärmepumpen (LWWP) ist gerade in Siedlungsgebieten 
erhöht und muss beachtet werden. Dezentrale Luft-Wasser-Wärmepumpen sind gerade bei KfW 40 
Neubauten eine beliebte Variante und auch empfehlenswert. Bei einer Zentralen Heizzentrale bekleidet 
die Bedeutung der Vorlauftemperatur in Wärmenetze eine entscheidende und nachteilige Rolle bei Luft-
Wasser-Wärmepumpe, je größer die Differenz zwischen Außentemperatur und Vorlauftemperatur liegt, 
umso ineffizienter werden Luft-Wasser-Wärmepumpen. Eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe in der 
Größenordnung von 1 MW hätte einen erhöhten Schallpegel. Die Nutzung solcher Wärmepumpen wird 
daher auf erhöhten Dächern oder außerhalb von Ballungsräumen empfohlen. Beide Punkte sind im 
Quartier schwierig zu lösen. Zusätzlich werden Zentrale LWWP bei einer Vorlauftemperatur von über 
70°C mit einer JAZ von unter 2 angegeben und sind daher wirtschaftlich schwieriger zu betreiben.

24 
3.2.4 Potential Geothermie 
Zum Thema Geothermie und Grundwasser gab es ein Online-Meeting am 20.07.2023 mit Vertretern der 
KWG, der Stadt Köln sowie der Tilia GmbH. In diesem Termin wurden die Vor- und Nachteile der 
Geothermie- und Grundwasser- Nutzung besprochen. 
Die Nutzung der Geothermie Potentiale sind durch zwei technische Varianten möglich. Zum einen durch 
Flächenkollektoren, die in 1,5m Tiefe im frostfreien Boden verlegt werden, und Erdwärmesonden, die 
durch ca. 180mm große Bohrungen senkrecht in den Boden verlegt werden. Aufgrund der geringen 
Fläche innerhalb des Stadtgebietes sind die zu Verfügung stehenden Flächen für Erdwärmekollektoren 
zu gering und wird im Konzept nicht weiter betrachtet.  
Erdwärmesonden erzielen die Energie aus dem Boden durch ihre senkrechte Verlegung in die untersten 
Erdschichten, abhängig von der Zusammensetzung des Erdreichs erreicht man, wie aus der Abbildung 3-1 
zu erkennen, an dem Standort in Köln Weidenpesch mittlere Wärmeleitfähigkeiten von 2 – 2,3 W/mK. 
Aus Sicht des Grundwasser-Schutzes sind Erdwärmesonden-Bohrungen tiefer als 30m in der Innenstadt 
von Köln nicht erlaubt, so wird eine negative Durchmischung der unterschiedlichen Grundwasser 
Schichten vorgebeugt, falls eine Grundwasserschicht mal nicht nutzbar sein sollte, könnte man die 
nächstunterliegende Schicht nutzen.  
 
Abbildung 3-1 Mittlere Wärmeleitfähigkeit für Erdwärmesonden

25 
Durch die Tiefen Begrenzung der Erdwärmesonden-Bohrungen erreicht man bei ca. 30m Tiefe nur eine 
Wärmeentzugsleistung von 1,5 kW pro Bohrung, dies bedeutet das ein Geothermie Feld in die Fläche 
vergrößert werden müsste, aufgrund der innerstädtischen geringnutzbaren Flächen, wird das Thema 
Geothermie Nutzung im Konzept nicht weiterbetrachtet. Eine mögliche Nutzung des angrenzenden 
Weidenpescher Parks ist aufgrund des über 25 Jahre laufenden Nutzungsvertrags mit der Stadt Köln eine 
zukünftige vertragliche Bindung, die von der Stadt Köln nicht eingegangen werden kann. 
3.2.5 Potential PVT 
Ein PVT-Modul ist eine Kombination aus Photovoltaik und thermischen Wärmetauscher, durch die 
doppelte Funktion erreicht ein PVT-Modul eine höhere Nutzung derselben Fläche. Die Photovoltaik 
Fläche kann als typische PV-Anlage gesehen und installiert werden. Der thermische Wärmetauscher wird 
an ein Sole-Wasser-Wärmepumpen-System angeschlossen und verhält sich wie eine große Luft-Wasser-
Wärmepumpe ohne Lüfter. Ist aber auch abhängig von der Außentemperatur. Aufgrund derselben 
Nutzung des Sole-Wassers ist eine Kombination mit einem kleinen Geothermie Feld eine gute Lösung die 
Energie aus der Umwelt für den Wärmepumpen Prozess zu erhalten. Leider sind aufgrund der nicht zur 
Verfügung stehenden Flächen für Geothermie, eine Kombination mit PVT nicht möglich. Reine PVT-
Anlagen sind auf einzelnen Gebäuden als Gegenvariante zur Luftwasserwärmepumpe interessant. Daher 
wird ein PVT-System im Konzept nicht weiter betrachtet. 
 
Abbildung 3-2 PVT-Modul vom Hersteller PVT Solink 5   
 
5 Hersteller PVT Solink https://www.consolar.de/de/pvt-kollektor-solink/

26 
3.2.6 Potential Grundwasser 
In dem Online-Meeting vom 20.07. wurden die weiteren interessanten Erkenntnisse zum Thema 
Grundwasser Nutzung im innerstädtischen Gebiet Köln Weidenpesch erörtert. Die Erkenntnisse sind im 
Folgenden festgehalten. 
Es wurden im Kölner Stadtgebiet über 500 Grundwasser Wärmepumpen zur Nutzung genehmigt. Die 
nachfolgende Abbildung 3-3 zeigt die unterschiedlichen Geothermischen Erdschichten und 
Grundwasserleiter. Dieser Grundwasserleiter mit seiner 15m – 20m dicken Schicht, ist vergleichbar groß 
und nach ca. 10m erreichbar.  
 
Abbildung 3-3 Erdschichten und Grundwasserleiter in Köln Weidenpesch 
 
Die hohe Anzahl von Grundwasser Wärmepumpen liegt grundsätzlich an der guten hydrogeologischen 
und thermischen Nutzung, die weniger Hürden aufweisen als, die mit 25-35m bohrungsbegrenzende 
Tiefe, der Geothermie Nutzung.

27 
Bezüglich einer langfristigen Nutzung von Grundwasserbrunnen sind die Genehmigungen auf 25 Jahre 
befristet und werden in diesem Turnus überprüft, eine über 25-jährige Nutzung ist dann abhängig von 
den gegebenen Prüfungsverfahren und Richtlinien, die sich aber aufgrund der jetzigen Hohen Qualität 
der Prüfung nicht sehr weit unterscheiden sollten. Laut den Aussagen von den Mitarbeitern der Abteilung 
Geothermie liegt das Quartier in einer sehr günstigen Lage und wäre sehr zielversprechend. Zusätzlich ist 
eine so große Nutzung des Grundwassers in näherer Umgebung von anderen Interessenten nicht geplant 
und beeinflussen das Gebiet nicht. 
Die nachfolgende Abbildung 3-4 zeigt eine schematische Darstellung eines 
Grundwasserwärmepumpensystems, in dem der dargestellte Saugbrunnen (Nr. 9) das Grundwasser 
abpumpt und zu einem Wärmetauscher (4) fördert, dort wird das Grundwasser um maximal 6K abgekühlt 
und das gekühlte Grundwasser im Schluckbrunnen (10) wieder dem Grundwasser zugeführt.  
 
Abbildung 3-4 Schematische Darstellung eines Grundwasserwärmepumpensystems (Quelle: Vaillant)

28 
Die Tiefe (b) der Brunnen wird mit ungefähr 10-15m kein größeres Hindernis darstellen. Aufgrund der 
Möglichkeit der Unterbringung der Brunnen in den Hinterhöfen der Gebäude der Rennbahnstraße sollte 
der Abstand zwischen den beiden Brunnen (c) groß genug gewählt werden können. Die Fließrichtung (d) 
wird nachfolgend erklärt. In der Abbildung 3-5 werden die unterschiedlichen Fließrichtungen des 
Grundwassers bei minimalem und maximalem Wasserstand dargestellt, dies ist insofern wichtig, um 
einen hydraulischen Kurzschluss zu verhindern. Ein hydraulischer Kurzschluss wäre der Fall, wenn man 
ein Grundwasserwärmepumpensystem so aufbauen würde, dass man das Grundwasser wieder gegen die 
Fließrichtung ins Grundwasser einführen würde und das gekühlte Grundwasser wieder ansaugen würde. 
Um dies zu verhindern, werden die beiden Brunnen in Fließrichtung des Grundwassers gebaut. Der 
maximale Grundwasserstand wird mit 37,3 müNN bis 37,1 müNN angegeben und fließt von Südwest nach 
Nordost. Der minimale Grundwasserstand wird mit 36,5 müNN bis 36,1 müNN angegeben und fließt 
mehr von West nach Ost. Die unterschiedlichen Grundwasserstände sind abhängig vom Rheinpegel, da 
dieser sich in der unmittelbaren Nähe des Quartiers befindet. Das Quartier in Köln Weidenpesch befindet 
sich auf einer mittleren Höhe von 45müNN, daher wäre das Grundwasser gut zu erreichen. 
 
Abbildung 3-5 Grundwasser Fließrichtung (Quelle: RheinEnergie / Stadt Köln) 
Die Grundlegenden Auslegungsdaten für ein Grundwasserwärmepumpensystem sind wie folgt. Die 
benötigte Wassermenge ist abhängig von der benötigten Heizleistung und wird mit 1 m³ Wasser für 4 kW 
Heizleistung, inklusive der elektrischen Leistung des Wärmepumpenantriebs, bemessen. Bei ca. 830 kW 
Heizleistung wären Grundwasserbrunnen mit einer Auslegung von mindestens 210 m³ Volumenstrom 
notwendig. Das geförderte Grundwasser hat, in urbanen Gegenden, eine gleichbleibende Temperatur 
von 12°C bis 14°C. Diese Energie des Grundwassers wird mit einer relativen Abkühlung von maximal 6K 
bemessen und darf die absolute minimal Temperatur von +4°C aus Sicherheitsgründen nicht 
unterschreiten.

29 
Aufgrund der jährlichen benötigten Energie wird ein Volumenstrom von ca. 350.000 bis 400.000 m³ 
erwartet, daher ist eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung Pflicht und muss vorab durchgeführt werden. 
3.2.7 Potential Abwasser 
Gerade in Großstädten, wie Köln, ist die Nutzung der Wärmeenergie des Abwassers sehr interessant, da 
das Abwasser unter den Hauptstraßen ein ständiger Energielieferant für ein Wärmepumpensystem sein 
kann. Aufgrund der Kanaltiefe unter der Erdoberfläche hat der Kanal allein schon eine Grundwärme und 
zusätzlich wird dieser Kanal ständig mit Abwasserenergie aus den umliegenden Haushalten gespeist. Ein 
typischer Abwasserwärmefluss hat selbst im Winter eine Temperatur von über 10°C, die genutzt werden 
können. In der Abbildung 3-6 ist ein Querschnitt eines Edelstahlwärmetauschers dargestellt, die Form 
des Wärmetauschers wird immer dem vorliegenden Kanal angepasst. Grundsätzlich ist es so, dass unter 
dem Wärmetauscher ein U-Rohr angebracht ist, in dem 5°C kaltes Wasser gepumpt wird, welches sich 
über die Abwasserenergie auf 8°C erwärmt. Diese 3°C Temperaturunterschied reichen aus, um in einem 
Wärmepumpenprozess dem Kältemittel Energie hinzuzufügen und es zu verdampfen. 
 
 
Abbildung 3-6 Querschnitt eines Abwasserwärmetauschers (Quelle: Fa. Uhrig) 
 
Zu diesem Thema fand am 06. Juli 23 ein Termin mit Teilnehmern von der KWG, der 
Stadtentwässerungsbetrieben [STeB] sowie der Tilia GmbH statt. In diesem Termin wurde die Möglichkeit 
der Wärmenutzung aus Abwasser erörtert.  
In unmittelbarer Nähe zum Quartier befindet sich in der Friedrich-Karl-Straße ein Kanal mit einem Hauben 
Profil. Der gemauerte Kanal hat eine Höhe von 2850mm und eine Breite von 2300mm. Die innenliegende 
Trockenwetterrinne hat eine Tiefe von 500mm und eine Breite von 1200mm und ist halb oval ausgeformt. 
Der letzte bekannte Volumenstrom wurde mit einem mittleren Mindest-Trockenwetterwert von 80l/s 
durchschnittlich am Tag gemessen, dieser Wert kann im Tageverlauf um 60% schwanken, die Temperatur 
des Abwasser liegt im Winter zwischen 10°C und 12°C.  Zur Verifizierung der Werte wird eine Messung 
des Volumenstroms sowie der Temperatur vorgeschlagen.

30 
 
 
Abbildung 3-7 Foto des Kanals unterhalb der Friedrich-Karl-Straße 
In der Abbildung 3-7 sieht man den Kanal unterhalb der Friedrich-Karl-Straße, zusätzlich ist ersichtlich, 
dass der Kanal von beiden Seiten gut begehbar ist. 
Die Abbildung 3-8 zeigt den Kanallageplan in der Friedrich-Karl-Straße 
 
Abbildung 3-8 Kanallageplan Friedrich-Karl-Straße (Quelle: StEB)

31 
 
Es gibt zwei mögliche Zugänge zum Hauptkanal. Zum einen den Zugang mit der Nr. 62975, dieser hat eine 
ältere und breitere Zugangsform und wurde als Packlader ausgebaut. Zum zweiten den Zugang zum Kanal 
mit der Nummer 62977, dieser ist als Polygon Zugang gebaut worden ist größer als die normalen 
Mannlöcher Zugänge. Die Mannlöcher haben in Köln einen Durchmesser von 625mm im Deckel und 
800mm unterhalb der Straßendecke. Üblicherweise sind diese Kanaleingänge unterhalb der Straße eher 
auf 1000mm ausgebaut wurden. Ein größerer Kanallageplan wird im Anhang hinterlegt. 
Von den Gebäuderiegeln weg, geht ein Steinzeug-Kanal mit einem Durchmesser von DN 300. Hier sollte 
vorab geprüft werden, ob die Kanalgröße zu den Neubauten und der dadurch erhöhten 
Regenabwassermenge passt. Zusätzlich hat das Quartier einen Vorteil, dass die zuliefernden 
Abwassermengen aus dem eigenen Quartier die Aufwärmung der Wärmetauscher durch gleichzeitigen 
Abfluss begünstigen. Die Sole des Kanals liegt auf ca. 40 müNN und ca. 5 m unterhalb der 
Straßenoberfläche. 
Im Areal Stadtanzeiger Amsterdamer Strasse gab es Voruntersuchungen, die von der Firma Uhrig der 
KWG zur Verfügung gestellt werden könnten, falls das Quartier auf der Amsterdamer Strasse ein 
vergleichbares Konzept vorsehen sollte. Hier liegt der Mindest-Trockenwetterwert bei 800l/s. 
Nach positivem Entscheid zur Nutzung der Abwärme aus dem Abwasser, wird die STeB noch eine 
Befahrung des Kanals durchführen und den Kanal falls notwendig komplett sanieren, damit eine gute 
Grundlage für einen langjährigen Betrieb gegeben ist. 
Es liegen 2 Projekte auf kommunaler Basis vor, die in Köln aus Abwasser Energie gewinnen.  
3.2.8 Potential Photovoltaik  
Durch die zukünftige Umstellung der Sektoren Wärme, Mobilität und Energie auf Strom bietet eine vor 
Ort Stromerzeugende Möglichkeit, wie die Photovoltaik, sehr viele Möglichkeiten klimaschädliche 
Emissionen einzusparen. Die Photovoltaik würde mit Modulen auf den Dächern der Gebäude einen 
erheblichen Beitrag leisten können. Weitere Informationen und Auswertungen werden in den Konzepten 
betrachtet.

32 
4. Beteiligungsformate / Öffentlichkeitsarbeit 
Die Durchführung einer Mieterbefragung stellt einen wesentlichen und sinnvollen Schritt innerhalb der 
Umsetzung eines Quartierkonzepts gemäß KfW 432 dar. Sie dient dazu, die Bedürfnisse, Anliegen und 
Erwartungen der Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers zu ermitteln, um die Planung und 
Umsetzung gezielt auf ihre Bedürfnisse auszurichten. Die Mieterbefragung erfüllt mehrere wichtige 
Funktionen: 
1. Partizipation und Akzeptanz: Die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter ermöglicht es ihnen, 
aktiv am Entwicklungsprozess des Quartiers teilzunehmen. Ihre Meinungen und Vorschläge 
werden in die Planung integriert, was zu einer höheren Akzeptanz der Maßnahmen führt. 
Dadurch entsteht ein stärkeres Gemeinschaftsgefühl und ein Gefühl der Mitbestimmung. 
2. Erkennen von Bedürfnissen: Die Befragung erlaubt es, die individuellen Bedürfnisse der 
Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich Wohnqualität, Mobilität, Freiraumgestaltung und 
sozialen Aspekten zu identifizieren. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des 
Quartierskonzepts, was die Zufriedenheit der Bewohner langfristig steigert. 
3. Identifikation mit dem Quartier: Indem die Mieterinnen und Mieter in den Planungsprozess 
einbezogen werden, entwickeln sie eine stärkere Bindung an ihr Quartier. Sie haben die Chance, 
sich aktiv einzubringen und sich mit den geplanten Maßnahmen zu identifizieren, was langfristig 
die Lebensqualität und das Gemeinschaftsgefühl fördert. 
4. Vermeidung von Fehlplanungen: Durch das Feedback der Mieterinnen und Mieter können 
mögliche Fehlplanungen vermieden werden. Ein frühzeitiges Erkennen von Bedenken oder 
Unklarheiten ermöglicht es, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, bevor die Umsetzung 
beginnt. 
5. Optimierung sozialer Aspekte: Die Mieterbefragung erlaubt es, soziale Aspekte wie 
Nachbarschaftsbeziehungen, gemeinschaftliche Aktivitäten und Integration gezielt zu 
berücksichtigen. Dies ist von besonderer Bedeutung, um ein lebendiges und sozial gut vernetztes 
Quartier zu schaffen. 
6. Informationsvermittlung: Die Befragung bietet die Möglichkeit, die Bewohnerinnen und 
Bewohner über die Ziele, Abläufe und potenziellen Auswirkungen des Quartierkonzepts 
aufzuklären. Dies fördert das Verständnis und die Transparenz, was die Zusammenarbeit und das 
Vertrauen zwischen allen Beteiligten stärkt. 
Die Mieterbefragung ist somit ein Instrument, das die Grundlage für eine erfolgreiche, bedarfsgerechte 
und nachhaltige Umsetzung eines Quartierkonzepts nach KfW 432 bildet. Sie fördert die Einbindung der 
Bewohnerinnen und Bewohner, steigert die Qualität der Planung und trägt dazu bei, ein lebenswertes 
und zukunftsfähiges Quartier zu schaffen. 
Zur unmittelbaren Beteiligung sind alle Mieter des Fokusquartiers frühzeitig eingeladen worden, an der 
Meinungsumfrage teilzunehmen.  
Nach einer einleitenden Beschreibung des Hintergrunds und Ziels der Umfrage sind umfangreiche 
Teilnahmemöglichkeiten (Internet-Seite, QR-Code für Handys/Tablets, postalisch per Brief oder als 
eingescannter Brief), angeboten worden, um unterschiedlichen Kommunikationspräferenzen Rechnung 
zu tragen und so eine möglichst hohe Beteiligung zu erzielen. Weiterhin wurde für inhaltliche Rückfragen 
ein per E-Mail erreichbarer persönlicher Ansprechpartner zur Betreuung der Umfrage genannt.

33 
Alle Umfrageergebnisse sind anonym und lassen keine Rückschlüsse auf individuelle Nutzerinnen und 
Nutzer zu. 
Das Ziel einer möglichst hohen Beteiligung an der Mieterumfrage wurde auch mit einer außergewöhnlich 
hohen Rücklaufquote von über 20% auch erreicht. Wenngleich die Befragungsergebnisse nicht zwingend 
als repräsentativ im statistischen Sinne zu werten sind, geben sie doch Auskunft über die Bedürfnisse und 
Wünsche der Mieter als unmittelbar Betroffenen. 
Im Anhang findet sich die vollständige Darstellung der Ergebnisse der Mieterbefragung. 
Die Kernaussagen der Mieterbefragung sind in den beiden nachfolgenden Grafiken dargestellt.

34 
 
Um ein möglichst umfassendes Meinungsbild und zusätzliche Impulse zur Quartiersgestaltung zu 
erhalten, wurden bei dem Fragebogen häufig auch offene Fragen eingesetzt, die es den Teilnehmern 
ermöglichen, ihre Meinungen, Gedanken und Erfahrungen frei auszudrücken, ohne durch vorgegebene 
Antwortmöglichkeiten eingeschränkt zu sein. Sie fördern somit die Teilnahmebereitschaft und bieten 
wertvolle Hinweise für möglichen individuellen Handlungsbedarf. 
In der folgenden Grafik ist dargestellt, wo Schwerpunkte der Antworten zum individuellen 
Handlungsbedarf aus Sicht der Betroffen zusätzlich zu den weiteren Fragen der Meinungsumfrage liegen.

35 
5. Ermittlung zukünftiger Wärme- und Strombedarfe 
Zur Ermittlung der zukünftigen Wärme- und Strombedarfe sowie mögliche Stromerzeugungen über 
Photovoltaik auf den Dächern der Gebäude im Quartier wird in diesem Kapitel eingegangen.  
5.1 Heizlast des Quartiers 
Die Heizlast des Quartiers besagt die komplette 100% Beheizung aller Gebäude bei -10°C in Köln, da dies 
in der Realität nicht erreicht werden muss, wird in den weiteren Kapiteln auf die unterschiedlichen 
Themen eingegangen. 
5.1.1 Heizlast Bestandsgebäude  
Die Heizlast der Bestandsgebäude beträgt ca. 820 kW, aufgrund der im Kapitel 3.1 dargestellten 
Möglichkeit der Sanierung sowie Erreichung mehrerer Förderungen, ist es sinnvoll die Gebäude auf 
mindestens KfW 70 Effizienzhaus Standard zu sanieren. Die Heizlast nach Sanierung beträgt dann 
maximal 650 kW.  
5.1.2 Heizlast Neubau 
Aufgrund der Nachverdichtung im Quartier sind 3 Neubauten geplant, diese sollen nach dem KfW 40 
Standard gebaut werden, dadurch erreichen die Gebäude eine sehr geringe Heizlast von ca. 20,6 kW pro 
Gebäude. Insgesamt beträgt die Heizlast der Neubauten ca. 61 KW.  
5.1.3 Gleichzeitigkeit im Wärmenetz 
Die Gleichzeitigkeit wird anhand der Formel 1 berechnet sowie durch die Faktoren bestimmt. 
Formel 1 Gleichzeitigkeitsfaktor Wärmenetz 
        
Tabelle 12 Faktoren für die Gleichzeitigkeit im Wärmenetz 
 
Bei einem zentral beheizten Wärmenetz verringert sich die zukünftige Heizlast ca. 568 kW, aufgrund 
dieser Heizlast kann die mögliche Technik in der Heizzentrale bestimmt werden. 
  
a 0,4497b 0,5512c 53,8438d 1,7627MIN GLZ 0,6

36 
 
5.2 Beurteilung Trinkwarmwasserbereitung in der Zukunft 
Gerade die Trinkwarmwasser Verordnung sowie die TWW-Qualität hat eine große Bedeutung für das 
zukünftige System. Daher wird zukünftig darauf geachtet, dass das Trinkwarmwasser dezentral in den 
Wohnungen erwärmt wird, um nur kurze Leitungen, mit stehendem warmen Trinkwarmwasser, im neuen 
System zu besitzen. Dies ermöglicht eine einfachere Einhaltung der Trinkwarmwasser Verordnung. Zwei 
Möglichkeiten gibt es dies einzuhalten, entweder mit dezentralen Wohnungsstationen in denen das 
Trinkwarmwasser über eine primäre Heizwarmwasserleitung versorgt wird, oder dezentrale 
Durchlauferhitzer in dem dann Trinkwarmwasser elektrisch erwärmt wird.  
5.2.1 Berechnung der TWW-Gleichzeitigkeit nach VDI 2072 
Inklusive den neuen 27 Wohnungen im Neubau sind 430 Wohnungen im ganzen Quartier. Wenn alle 
Wohnungen mit dezentralen TWW-Systemen ausgestattet werden, sollte nach VDI 2072 
Wohnungsstationen mit einer gesamten Leistung von 35 kW installiert werden.  
 
Formel 2 Phi Faktor Gleichzeitigkeit 
 
 
Formel 3 Trinkwarmwasser Heizlast nach Gleichzeitigkeit 
 
Nach Formel 2 und Formel 3 ergibt sich eine Heizlast nach Gleichzeitigkeit von 830 kW. Das würde aber 
voraussetzen, dass alle Wohnungsstationen zentral über ein System beheizt würden. Würde man 
dezentrale Heizungssysteme pro Gebäudeblock im Quartier installieren würde sich die TWW-Heizlast auf 
ca. 1450 kW erhöhen. Aufgrund von höheren Kosten eines dezentralen Trinkwarmwassersystems als 
Booster Lösung pro Gebäudeblock wurde im Konzept nicht weiterbetrachtet und ausgeschlossen. 
5.2.2 Berechnung der TWW-Gleichzeitigkeit im zentral beheizten Wärmenetz 
Bei einem zentral beheizten Wärmenetz in dem Wohnungsstationen zur Trinkwarmwassererwärmung 
eingesetzt werden muss das Wärmenetz um ein Vielfaches größer ausgelegt werden. Wenn alle 430 
Wohnungen mit 35 kW Wohnungsstationen ausgestattet werden, würde das eine gesamte Heizlast von 
15.050 kW bedeuten, da nicht alle Bewohner gleichzeitig die Wohnungsstationen benutzen werden 
Gleichzeitigkeitsfaktoren pro Gebäude angesetzt. Dies bedeutet aber, dass dann insgesamt immer noch 
ca. 3300 kW an Heizlast im gesamten Wärmenetz vorhanden sind. Diese Gesamtheizlast kann über die 
Gleichzeitigkeitsfaktoren für da Wärmenetz noch auf eine TWW-Heizlast auf 2300 kW verringert werden.

37 
Und hier kommt das große Problem der Technik Zentral Auslegung bei einem zentralen Heizsystem 
inklusive zentralen Trinkwarmwasser Versorgung zum Vorschein.  
5.3 Auslegung Gesamter Heizbedarf des Quartiers 
Aufgrund der Komplexität des gesamten Heizbedarfs wird auf die unterschiedliche Darstellung in den 
energetischen Konzepten verwiesen. 
5.4 Auslegung Strombedarf 
Die zukünftigen Strombedarfe wurden aufgrund der zukünftigen Bewohner Anzahl im Quartier und über 
Lastgänge ermittelt.  
5.4.1 Auslegung Strombedarf der Wärmepumpe 
Der zukünftige Strombedarf der Beheizung über Wärmepumpensysteme wird im Kapitel Fehler! 
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. für jedes Konzept ermittelt. 
5.4.2 Auslegung Strombedarf der Haushalte 
Der Strombedarf der Haushalte in den letzten Jahren lag im Mittel bei 800.000 kWh/a inklusive 
unterschiedliche Anzahl von elektrischen Durchlauferhitzern, Heizwärme und Haushaltsstrom. Aufgrund 
von unterschiedlichen Annahmen gehen wir von einem insgesamten Haushaltsstrom Verbrauch von 
617.500 kWh/a aus. 
5.4.3 Auslegung Strombedarf der Elektromobilität 
Das Jahr 2030 wurde als erstes Auslegungsjahr für die zukünftige Elektromobilität gewählt und mit 
130.000 kWh/a berechnet. Weitergehende Betrachtung bezüglich der zukünftigen Elektromobilität wird 
im Kapitel 6.6 beschrieben.

38 
6. Quartierskonzepte 
Nach mehrstündigen Untersuchungen und Besprechungen sowie der im Anhang 13 dargestellten 
Bewertungsmatrix wurden im Projekt zwei zukünftige energetische Quartierskonzepte näher betrachtet.  
Das erste zukünftige energetische Quartierskonzept beinhaltet eine zentrale Heizungsversorgung mit 
dezentralen elektrischen Durchlauferhitzern zur Trinkwarmwasserversorgung, und das zweite zukünftige 
energetische Quartierskonzept betrachtet eine zentrale Heizungs- sowie Trinkwarmwasserversorgung 
mit dezentralen Wohnungsstationen pro Wohnung.  
Beide zukünftigen Varianten beinhalten als Quellenenergie einen Abwasserwärmetauscher, dieser würde 
in dem Abwasserkanal der naheliegenden Friedrich-Karl-Straße integriert. Zusätzlich würde sich bei 
beiden Varianten eine Technikzentrale hinter dem Neubau im Block Rennbahnstraße befinden. 
6.1 Darstellung des zukünftigen Quartiers 
In der nachfolgenden Abbildung 6-1 erkennt man die Bestandsgebäude sowie die 3 Neubauten und das 
zukünftige Parkhaus. Aufgrund der elektrischen Zuordnung wird das Quartier in 7 Blöcke unterteilt.  
 
 
Abbildung 6-1 Darstellung des zukünftigen Quartiers 
  
  
Neubauten Parkhaus

39 
6.2 Wärmenetz Plan 
Beide Varianten benötigen ein vergleichbaren Wärmenetz Plan, das Wärmenetz unterscheidet sich 
hauptsächlich in der Dimensionierung der Rohrleitungen. In der Abbildung 6-2 wird die konzeptionelle 
Darstellung des Wärmenetzes dargestellt. Die Wärmequelle Abwasserwärmetauschers ist bei beiden 
Konzepten gleich unterscheidet sich nur in der Bedarfsgröße des Abwasserwärmetauschers. 
 
 
Abbildung 6-2 Wärmenetzplan des Quartiers 
  
Technikzentrale

40 
6.3 Quartierskonzept gutmütige Variante 
Die gutmütige Variante beinhaltet eine Technikzentrale, die über ein Wärmenetz die Gebäude 
ausschließlich mit Heizenergie versorgt. Dadurch entsteht ein gutmütiges träges Heizungssystem, 
welches effizient und sicher funktioniert. Die über 430 Wohnungen werden über das Wärmenetz und 
internen Verteilsystem in den Gebäuden direkt mit der Technikzentrale verbunden und dadurch mit 
Heizenergie versorgt. Konzeptionell ergab die technische Installation in der Technikzentrale zwei 
Wärmepumpen mit jeweils 250 kW, sowie eine 100 kW Power to Heat Anlage für die Spitzenlast. Hier 
könnte auch eine 250 kW Power to Heat Anlage gewählt werden, um im Notfall eine Redundanz aufrecht 
zu erhalten.  
Das Trinkwarmwasser wird über elektrischen Durchlauferhitzern in jeder Wohnung unmittelbar hinter 
der Zapfstelle hygienisch hergestellt.  
Dadurch splittet man die Systeme, das hat mehrere Vorteile zum einen wird das Wärmenetz nur für die 
Heizenergie geplant und ausgelegt und ist dadurch um das Vierfache kleiner dimensioniert als ein 
zentrales Heizung- und Trinkwarmwasser- System.  
Die sprunghafte und sporadische Nutzung von Trinkwarmwasser wird über elektrische Durchlauferhitzer 
in einem sekundären elektrischen System geregelt und aufrechterhalten.  
Das ermöglicht geringere Verluste des Heizungswärmenetzes, da dieses im Sommer komplett 
abgeschaltet werden kann und im Sommer nur die Durchlauferhitzer elektrisch versorgt werden 
müssten. 
Zusätzlich ergibt das Konzept, dass auf allen Gebäuden PV Anlagen installiert werden können, die 
ganzjährig gesehen über 40% des benötigten Durchlauferhitzer Stroms decken könnten und dadurch ein 
sicheres klimaneutrales Trinkwarmwasser System herstellen könnten. 
Die Heizlast für alle Gebäude beträgt ca. 744 kW und wurde nach der Din EN 12831 ermittelt. Durch die 
Gleichzeitigkeit des Wärmenetzes beträgt die maximale Heizlast Auslegung 592 kW bei -10°C. Der 
Wärmeverbrauch nach den stündlichen Lastgängen ist höher als der Wärmeverbrauch des Quartiers in 
den letzten Jahren, daher sind hier höhere Abweichungen zu sehen. Aus Sicherheitsgründen wurden 
simulierte Lastgänge gewählt, die eher ein kälteres Jahr darstellen als in den letzten 3 Jahren.  
Die Wärmequelle für das Heizungssystems ist, wie aus den Potentialen zu erkennen, ein großer 
Abwasserwärmetauscher im Abwasserkanal der Friedrich-Karl-Straße. Dieser kann modular eingebaut 
werden und bei einer Erweiterung des Wärmenetzes für umliegende Gebäude außerhalb des jetzigen 
Quartiersbedarf, modular erweitert werden. 
Aus der Abbildung 6-3 wird die modulare Aufbauweise der zwei Wärmepumpen ersichtlich, sowie die 
Abschaltung des Systems für fast 4000 Stunden im Jahr. Das ermöglicht eine hohe Effizienz des 
Heizungssystems, sowie gute zeitliche Möglichkeiten an dem System im Sommer eine Wartung 
durchführen zu können.  
Durch die Nutzung des Abwasserwärmetauschers hat man die Möglichkeit bei einer zusätzlichen 
Erweiterung des Wärmenetzes, das Grundwasser als zweite Wärmequelle zu nutzen. Aufgrund der 
vergleichbaren Kosten hat der Abwasserwärmetauscher den Vorteil der höheren Quellentemperatur.

41 
 
Abbildung 6-3 Jahresdauerlinie gutmütige Variante 
Ein zusätzlicher Vorteil des gutmütigen Systems ist auch, dass die Vorlauftemperaturen im 
Heizungssystem nicht zu hochgewählt werden müssen und mit 55°C die Wohnungen beheizt werden 
können. Aufgrund des sehr guten zukünftigen Dämmstandards der Gebäude könnte es sein, dass auch 
die alten Heizkörper mit verwendet werden können und dadurch die Renovierungsbelastung bei den 
Bewohnern geringer ausfällt. Aufgrund der geringeren Vorlauftemperatur und der guten 
Quellentemperatur ist mit einer JAZ des Wärmepumpensystems von 3,8 zu rechnen. 
Tabelle 13 Annahmen Wärmeverbrauch nach Norm Heizlasten 
Annahme Wärmeverbrauch nach Norm Heizlast 
  
Gesamtes Quartier 1.324.000 kWh/a 
FK-Str. 31-77 787.000 kWh/a 
Rennbahnstraße 2-24 647.000 kWh/a 
Rennbahnstraße 2-24 saniert 380.000 kWh/a 
Neubauten (4650m²) 140.000 kWh/a 
Wärmeverbrauch Einsparung Sanierung 267.000 kWh/a

42 
6.3.1 Strom Energiebilanz gutmütiges System 
Durch die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Mobilität und Energie ist es sinnvoll die Dächer der 
Gebäude in den Quartieren mit PV-Anlagen auszustatten. Eine konservative Annahme ergab, dass bis zu 
1.065 MWh/a an Strom produziert werden kann.  
Der Haushaltsstrom wurde anhand der zukünftigen Bewohner Anzahl festgelegt.  
Aufgrund der geringen Bewohner Anzahl, bezogen auf die Anzahl von Wohnungen, ist der 
Trinkwarmwasser Verbrauch eher gering und die Variante elektrische Durchlauferhitzer wird hier durch 
nochmal bestärkt. 
Das Thema Elektro-Mobilität wird im Kapitel 6.6 weiter betrachtet, aber für das Jahr 2030 wird von einem 
Stromverbrauch für die Wallboxen von ca. 130.000 kWh/a ausgegangen. 
Dadurch erhöht sich der zu erwartender jährlicher Stromverbrauch im Quartier auf 1.553.500 kWh/a. 
Wovon die konservativ ausgelegte PV-Erzeugung von ca. 1.065.000 kWh/a mindestens 50% decken kann. 
Eine zwischenzeitliche Speicherung des Stroms in Batteriespeichern müsste separat betrachtet werden 
und wäre bei genügendem Überschuss und zeitlich versetzenden Verbrauchern sinnvoll. 
Tabelle 14 Strom Energiebilanz nach Lastgängen 
Simulierte Wärmeerzeugung inklusive Verluste 1.270.000 kWh/a th 
Haushaltsstromverbrauch insgesamt 617.500 kWh/a 
Durchlauferhitzer Stromverbrauch Annahme 469.000 kWh/a 
Simulierter Wärmepumpenstrom Verbrauch JAZ 3,8  337.000 kWh/a 
Wallbox Stromverbrauch im Jahr 2030 130.000 kWh/a 
Jährlicher Stromverbrauch im gesamten Quartier 1.553.500 kWh/a 
Jährliche PV-Erzeugung konservativ 1.065.000 kWh/a

43 
6.4 Quartierskonzept sprunghafte Variante 
Die effektive und klimaneutrale Variante einer zentralen komplett Versorgung des Quartiers mit 
Heizenergie und Trinkwarmwasser kommt hier im Verhältnis aufgrund der hohen Anzahl an Wohnungen 
und der vergleichbaren geringen Anzahl an Bewohnern an ihre Grenzen, daher passt die Bezeichnung 
sprunghafte Variante ganz gut. Grundsätzlich beinhaltet diese Variante einen ganzjährigen Betrieb des 
Wärmenetzes für Heizung und Trinkwarmwasser. Dezentrale Wohnungsstationen für Heizungs und 
Trinkwarmwasser müssten in jede Wohnung installiert werden. Die Technikzentrale wäre mit drei 250 
kW Wärmepumpen auszulegen sowie mit einer Power to Heat Anlage für die Spitzenlast von mindestens 
250 kW, bei einer zusätzlichen Redundanz mit 500 kW. Die Wärmequelle ist der Abwasserwärmetauscher 
aus dem Abwasserkanal der Friedrich-Karl-Straße, dieser müsste aufgrund der höheren Heizlast größer 
gewählt werden als in der gutmütigen Variante. Der Wärmenetzplan sowie die Technikzentrale wäre 
identisch wie im Kapitel 6.2 dargestellt, aber die Rohrdimensionierung wäre, um das Vierfache größer zu 
wählen, dadurch erhöhen sich die Wärmeverluste ganzjährig auf 200.000 kWh/a und durch den 
vergleichbar geringen Trinkwarmwasser Umsatz von 469.000 kWh/a hätte man im Sommer einen viel zu 
hohen Netzwärmeverlust gegenüber des wirklichen Trinkwarmwasserverbrauchs und rechtfertigt nicht 
die erhöhten Kosten des zentralen ganzjährigen Heizung- und Trinkwarmwasser- Systems. Ein weiterer 
Unterschied zur gutmütigen Variante ist die erhöhte Vorlauftemperatur im System, um die 
Trinkwarmwasser Hygiene an den Wohnungsstationen einhalten zu können muss eine Temperatur von 
55°C an der Wohnungsstation vorliegen, dass bedeutet, dass die Vorlauftemperatur im System um die 
60°C oder höher ganzjährig liegen müsste, dadurch verringert sich die JAZ des Wärmepumpensystem auf 
3,2.  
 
 
Abbildung 6-4 Jahresdauerlinie sprunghafte Variante

44 
Zusätzlich erschwert die richtige Dimensionierung der Wärmeerzeuger in der Technikzentrale das ganze 
System. Aufgrund der Wohnungsstationen mit 35 kW Leistung pro Wohnung ergibt das eine 
Gleichzeitigkeit aller Gebäude von ca. 3300 kW, durch den Gleichzeitigkeitsfaktor des Wärmenetzes 
ergibt sich eine Dimensionierung des Wärmenetzes von ca. 2300 kW. Nach den simulierten Lastgängen 
wird aber nur eine maximale Heizlast von 831 kW inklusive Trinkwarmwasser Versorgung benötigt. Dies 
zeigt, die zusätzliche Schwierigkeit und Ineffizienz des zentralen ganzjährigen Beheizungssystems. Gerade 
auch die sprunghafte Nutzung von Trinkwarmwasser bei 430 Wohnungsstationen macht es nicht gerade 
vorhersehbar, wo in welcher Wohnung gerade Trinkwarmwasser benötigt würde, daher müsste in allen 
Gebäuden zu jeder Zeit warmes zirkulierendes Heizungswasser zur Versorgung der Wohnungsstationen 
gepumpt werden. Das spricht dann wieder für elektrische Durchlauferhitzern, die sprunghaft ohne große 
Verluste schnell die gewünschte Trinkwarmwasser Temperatur erreichen können und im Sommer zu über 
40% mit PV-Strom unterstützt werden könnten.  
 
Tabelle 15 Energiebilanz sprunghafte Variante 
Simulierte Wärmeerzeugung inklusive Verluste 1.775.000 kWh/a th 
Haushaltsstromverbrauch insgesamt 617.500 kWh/a 
Annahme Trinkwarmwasser  Verbrauch 469.000 kWh/a th 
Wärmepumpenstrom Verbrauch JAZ 3,2  550.000 kWh/a 
Wallbox Stromverbrauch im Jahr 2030 130.000 kWh/a 
Jährlicher Stromverbrauch im gesamten Quartier 1.297.500 kWh/a 
Jährliche PV-Erzeugung konservativ 1.065.000 kWh/a 
 
Daher ist diese Variante in kleineren Wärmenetzen mit höheren Trinkwarmwasserverbräuchen bestimmt 
zu empfehlen, nur in diesem Quartier macht die Kombination aus zentraler Heizungsenergie Versorgung 
sowie dezentralen Durchlauferhitzern ökonomisch sowie ökologisch mehr Sinn.

45 
6.5 Verteilung Strom 
Die Abbildung 6-5 stellt die Einteilung der Blöcke im Quartier dar. 
 
Abbildung 6-5 Einteilung der Wohnblöcke im Quartier 
Ein Zentrales Wärmenetz stellt aus heutiger Sicht wenige Probleme in der Realisierbarkeit dar. Aber eine 
zentrale elektrische Vernetzung aller Gebäude im gesamten Quartier schon, hier gibt es zum Beispiel den 
Block 1 in dem ein Neubau sowie die zukünftige Technikzentrale für das zentrale Heizungssystem 
integriert wird. Hier wäre es sinnvoll alle Gebäude im Block zur Technikzentrale auch stromseitig zu 
zentralisieren, dadurch erreicht man mehrere Vorteile, zum einen eine größere Gesamte PV-
Anlagenleistung von konservativ gesehen 250 kW Spitzenleistung und ca. 340.000 kWh/a PV-Energie-
Produktion im Jahr. Dadurch könnte man im Block 1 die zukünftige Technikzentrale, den Haushaltsstrom, 
die elektrischen Durchlauferhitzer sowie die Wallboxen mit vor Ort erzeugtem klimaneutralem Strom 
versorgen. Aber eine kombinierte PV-Anlage auf allen Dächern im Quartier würde konservativ gerechnet 
eine PV-Spitzenleistung von 750 kW erzeugen und PV-Energie von ca. 1.065.000 kWh/a, für zum Beispiel 
die Wallboxen in den Tiefgaragen der Blöcke 3,5 und 6 mit regenerativen PV-Spitzenlast versorgen, dies 
ist rechtlich im Moment noch nicht möglich, würde aber in der Zukunft eine Umsetzung der vollen 
Auslastung der Dächer unterstützen. 
Eine zukünftige Kombinierbarkeit aller Blöcke in ein elektrisches System könnte über ein zukünftiges 
Energy Sharing System erfolgen. Die Bundesregierung überprüft im Moment die Machbarkeit eines 
solchen Systems und könnte dadurch mehr Anreize schaffen, um die PV-Installation auf ein Maximum 
auf den Dächern zu unterstützen.  
Nachfolgend sind ein paar Abbildungen dargestellt, die das Potential der kompletten Elektrifizierung 
darstellen.

46 
Die Abbildung 6-6 stellt die möglichen Deckungsanteile für die simulierte PV-Anlage im Block 1 
Rennbahnstraße dar. Die Gesamte Fläche stellt die PV-Energie der PV-Anlage dar. In Grün ist der 
Deckungsanteil des Strombedarfs der Heizzentrale übers Jahr gesehen dargestellt. In Orange der 
Deckungsanteil des Durchlauferhitzer Strombedarfs dargestellt, in grau die Deckungsanteile des 
Haushalts Strombedarfs, in Blau die Deckungsanteile des Wallbox Strombedarfs und in Gelb die Strom-
Einspeisung ins Netz. Das Ergebnis dieser Darstellung ist, dass sich erst in den Monaten März bis Oktober 
ein Einspeiseüberschuss erzeugen würde den man in Batteriesystemen zwischenspeichern könnte, oder 
im Sommer für Starkstrom Wallboxen nutzen könnte. Das bedeutet, dass die PV-Anlage im Block 
Rennbahnstraße eher unterdimensioniert wäre. 
 
Abbildung 6-6 Potential Verteilung PV-Strom

47 
Wobei zum Vergleich der Block 7 ohne Wallboxstellplätzen und Heizungserzeugungsanlagen einen PV-
Überschuss ganzjährig erzeugen würde, den man dann im Block 1 der Rennbahnstraße wieder nutzen 
könnte. Die Abbildung 6-7 zeigt den ganzjährigen Überschuss des Blocks 7 in dem hauptsächlich nur 
Haushaltsstrom und Durchlauferhitzern genutzt werden.  
 
Abbildung 6-7 Darstellung PV-Anlage Friedrich-Karl-Straße 71-77

48 
6.6 Ergebnisse Mobilität 
Die Ergebnisse der Umfrage ergaben, dass es im heutigen Quartier noch kein elektrisch angetriebenes 
Automobil gibt. Daher gibt es auch noch keine installierten Wallboxen im Quartier. Aufgrund der 
Simulationen zeigt die Abbildung 6-8, dass sich die Nachfrage nach Ladepunkten exponentiell entwickeln 
wird und sich im Jahr 2030 eine Nachfrage nach ca. 35 Ladepunkte ergeben wird.  
 
Abbildung 6-8 Darstellung zukünftiger Strombedarf sowie Ladepunkte 
Zusätzlich ergab die Umfrage im Bereich Mobilität, dass viele Bewohner Fahrräder besitzen, sich aber 
über eine gute abschließbare Möglichkeit freuen würden um die Umstellung auf E-Bike, E-Lastenräder 
oder E-Scootern zu vereinfachen. Die Zukunft der Mobilität wird elektrisch sein und zur Reduzierung der 
Parkplätze wäre ein gutes Angebot an sicheren Abstellmöglichkeiten ein Thema. Ein weiteres Thema 
wäre die Möglichkeit nach Mietfahrrädern wie E-Lastenrädern oder E-Bike, so könnten die Bewohner 
angereizt werden mehr mit dem Fahrrad zu fahren.  
In der Zukunft sind 165 Stellplätze im Quartier geplant und ca. 170 öffentliche Stellplätze, dass ergibt eine 
Anzahl von ca. 340 Stellplätzen, die Umfrage ergab aber, dass es mehr Autos gibt als Stellplätze, hier wäre 
ein zukünftiges Car-Sharing Angebot eine Möglichkeit die Stellplatz Nachfrage sowie die Anzahl von 
privaten PKWs zu verringern.

49 
7. Business Case 
Die Tabelle 16 zeigt den wirtschaftlichen Variantenvergleich nach den konservativen und höheren 
Wärmeerzeugungslastgängen. Die gutmütige Variante ist nicht nur die Effizientere, sondern auch die 
Wirtschaftlich Bessere Empfehlung. Die Kosten für die Sanierung der Gebäude sind in den Business Case 
nicht integriert.  
Tabelle 16 Wirtschaftlicher Variantenvergleich 
 Gutmütige  
Variante 
Sprunghafte 
Variante  
Wärmeerzeugung 1.392.719 1.990.161 [kWh/a] 
Gesamtwärmebedarf Heizung 1.323.226 1.323.226 [kWh/a] 
Gesamtwärmebedarf Trinkwarmwasser 
2
 469.099 469.099 [kWh/a] 
[davon Deckung Strombedarf TWW über PV-
System] (199.244) 
1
 0 [kWh/a] 
Wärmenetzverluste 69.493 197.836 [kWh/a] 
Strombedarf Wärmepumpen 350.513 546.987 [kWh/a] 
Investitionskosten 3.576.034 6.036.241 [€] 
BEW-Förderung 40% 1.430.414 2.414.496 [€] 
Investitionskosten inkl. BEW-Förderung 2.145.621 3.621.745 [€] 
Gestehungskosten 15,61 17,62 [ct/kWh]

50 
8. Umsetzungsplan mit Zeitrahmen 
8.1 Empfehlung Umsetzungsplan 
Unsere Empfehlung ist es die Beheizungsstruktur mit dem gutmütigen Quartierskonzept zu installieren. 
Das ergibt eine zukunftssichere und kostengünstige Möglichkeit das Quartier bis zum Jahr 2030 
klimaneutral zu beheizen. Unsere Empfehlung des Umsetzungsplans würde sein, dass die geringen 
Sanierungsmaßnahmen der Gebäude auf der Friedrich-Karl-Straße vorgezogen werden sollten, die 
Neubauten in das Quartier integriert werden und diese dann als erstes an das neue zu installierende 
Wärmenetz anzuschließen. Da die Sanierung der Gebäude in dem Block Rennbahnstraße noch etwas Zeit 
benötigen wird, könnten man diese als dritte Ausbaustufe sehen und die Gebäude dann nach der 
Sanierung der Rennbahnstraße an das Wärmenetz anschließen. Eine zeitgleiche Zusammenführung der 
elektrischen Hausanschlüsse in den Blöcken würde die Integration der PV-Anlagen vereinfachen und die 
PV-Leistung pro Gebäudeblock besser verteilen. Daraufhin ist eine Erreichung der ehrgeizigen Klima-
Quartier-Ziele bis zum Jahr 2030 möglich und umsetzbar.  
8.2 Empfehlung PV 
Die Zentralisierung der Hausanschlüsse pro Block ermöglicht die PV-Anlagenleistung zu maximieren und 
für den höchstmöglichen Verbrauch auszulegen. Hier sollte gerade der Block Rennbahnstraße so gut es 
geht mit PV-Anlagen installiert werden. Bei den weiteren Blöcken macht es Sinn, gerade die Blöcke mit 
den Wallbox Stellplätzen mit einer maximalen PV-Anlagenleistung auszustatten, um die hohe 
Verbrauchsleistung der Wallboxen unterstützen zu können. Alle anderen Blöcke sind zuerst einmal nach 
der Wirtschaftlichkeit und des Haushaltsstrom auszulegen. Hier sollte, aber darauf geachtet werden, dass 
das Energy Sharing sich in den nächsten Jahren etablieren könnte und eine komplette Nutzung der 
möglichen PV-Anlagenfläche sinnvoll wäre.  
8.3 Empfehlung Mobilität 
Bezüglich der Elektromobilität wäre es sinnvoll die Netzinfrastruktur inklusive Transformatoren in den 
Blöcken so vorzuplanen, dass bei interessierten Wallbox Nutzern die Möglichkeit der Nutzung 
unmittelbar gegeben ist.

51 
8.4 Zukünftige Energie- und CO2-Bilanz 
Aufgrund der zukünftigen Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Mobilität und Energie sind die CO2-
Emissionen abhängig vom zukünftigen deutschen Strom Mix. Zur Vergleichbarkeit der CO2 Emissionen 
des heutigen Quartiers wird die Elektromobilität nicht mitbetrachtet, sondern nur die Sektoren 
Haushaltsstrom, Trinkwarmwassererzeugung sowie Heizwärmeerzeugung. 
In der Tabelle 17 wird der zukünftige Stromverbrauch dargestellt. 
Tabelle 17 Darstellung zukünftiger Stromverbrauch. 
Haushaltsstromverbrauch insgesamt 617.500 kWh/a 
Durchlauferhitzer Stromverbrauch Annahme 469.000 kWh/a 
Wärmepumpenstrom Verbrauch JAZ 3,8  337.000 kWh/a 
Jährlicher Stromverbrauch im gesamten Quartier 1.423.500 kWh/a 
Zusätzlicher Strombedarf Wallbox (2030) (130.000) kWh/a 
Voraussichtliche PV-Erzeugung 1.065.000 kWh/a 
Voraussichtlicher PV-Deckungsanteil > 35% 498.000 kWh/a 
 
Die zukünftige Energiebilanz in der Tabelle 18 beinhaltet die Nachverdichtung im Quartier und die CO2 
Emissionen im Jahr 2030 nach Fertigstellung der zukünftigen neuen Energieversorgung und der vor Ort 
installierten PV-Energie sowie der direkten PV-Energie-Nutzung vor Ort. 
Tabelle 18 Zukünftige Energiebilanz nach Fertigstellung und Nachverdichtung 
 IST 
(2022) 
Neu mit 
Nachverdichtung 
im Quartier 
(2030) 
Neu ohne 
Nachverdichtung 
im Quartier 
(2030) 
 
Strombedarf insgesamt 742.000 1.423.500 1.309.000 kWh/a 
Fossile Energie (Erdgas) 1.300.000 0 0 kWh/a 
CO2   592 250 230 t/a 
PV-Anteil Strombedarf  0 >35 >35 % 
PV-Anteil 0 498.000 458.000 kWh/a 
CO2-Emissionsfaktor 0,421 0,27 0,27 kg/kWh

52 
Aufgrund der Abhängigkeit des deutschen zukünftigen Strom-Mix ergibt die Berechnung der CO2-
Emissionen erst eine signifikante Änderung, wenn der Strom-Mix im Jahr 2040 bei 151 g CO2 pro kWh 
liegen wird. Aber grundsätzlich ergibt das Quartierskonzept eine klimaneutrale Entwicklung innerhalb der 
Stadt Köln. Die CO2-Emissionen sind abhängig vom zukünftigen deutschen Strom-Mix. 
 
Abbildung 8-1 zukünftiger deutscher Strom Mix 
  
Abbildung 8-2 Darstellung zukünftige CO2-Emissionen 
01002003004005006002024 2030 2040 205059225014030
CO2 t/aJahrCO2-Emissionen

53 
8.5 Voraussetzung zur Machbarkeit des Quartierkonzepts 
8.5.1 Nutzung der öffentlichen Straßen für Wärme 
Eine der größten Voraussetzungen zur Machbarkeit im Quartierskonzept, ist die Nutzung der öffentlichen 
Straßen zur Verlegung eines Nahwärmenetzes. Die Voruntersuchung ergab, dass es in den Straßen genug 
Platz gibt, um das Wärmenetz zu installieren.  
8.5.2 Nutzung des öffentlichen Stromnetzes zum Energy Sharing 
Hier ist es wichtig, dass die Bundesregierung das Thema Energy Sharing vorantreibt, um die Möglichkeit 
zu schaffen, dass selbst erzeugter Strom innerhalb des Quartiers in anderen Blöcken genutzt werden 
kann. Dadurch wäre es sinnvoll, dass vorhandene Stromnetz zu nutzen und über Zählersystemen eine 
einfache Abrechnung zu ermöglichen.

54 
9. Erfolgskontrolle und Monitoring der Umsetzung des Quartierskonzepts 
Die Erfolgskontrolle und das Monitoring stellen zentrale Elemente im Rahmen des Quartierskonzepts 
gemäß KfW 432 dar. Sie gewährleisten die regelmäßige Bewertung und Anpassung der umgesetzten 
Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung erreicht 
werden. Das Monitoring erfolgt in einem transparenten und strukturierten Prozess, der verschiedene 
Aspekte des Quartiers umfasst. 
1. Messbare Indikatoren: Für die Erfolgskontrolle werden klare, messbare Indikatoren definiert, die 
die verschiedenen Dimensionen des Quartierskonzepts abbilden. Diese können beispielsweise 
Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Anteil erneuerbarer Energien, Nutzung von Elektromobilität, 
Grünflächenanteil und Zufriedenheit der Bewohner sein. 
2. Regelmäßige Datenerfassung: Um die Indikatoren zu überwachen, werden regelmäßig Daten 
erhoben und analysiert. Dies erfolgt durch geeignete Instrumente wie beispielsweise 
Energieverbrauchsmessungen, Erfassung der Inanspruchnahme der 
Elektromobilitätsinfrastruktur oder Umfragen zur Lebensqualität. 
3. Vergleich mit Zielvorgaben: Die erfassten Daten werden mit den im Quartierskonzept 
definierten Zielvorgaben verglichen. Dadurch lässt sich feststellen, ob die angestrebten 
Verbesserungen in den Bereichen Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, soziale Integration und 
Wirtschaftsentwicklung erreicht werden. 
4. Berichterstattung: Die Ergebnisse des Monitorings werden in regelmäßigen Berichten 
zusammengefasst und den relevanten Anspruchsgruppen vorgelegt. Dies ermöglicht eine 
transparente Kommunikation über den Fortschritt des Projekts und schafft die Grundlage für 
strategische Entscheidungen und Anpassungen. 
5. Kontinuierliche Optimierung: Basierend auf den Monitoring-Ergebnissen können Anpassungen 
und Optimierungen am Quartierskonzept vorgenommen werden. Falls Abweichungen von den 
Zielvorgaben festgestellt werden, können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um das Projekt 
wieder auf Kurs zu bringen. 
6. Partizipative Bewertung: Die Erfolgskontrolle kann auch partizipativ gestaltet werden, indem 
Anwohnerinnen und Anwohner sowie lokale Interessensgruppen in den Prozess einbezogen 
werden. Ihre Einschätzungen und Rückmeldungen tragen dazu bei, die tatsächliche Wirkung der 
Maßnahmen zu erfassen. 
Die Erfolgskontrolle und das Monitoring bilden somit eine essenzielle Grundlage für die erfolgreiche 
Umsetzung des Quartierskonzepts nach KfW 432. Durch die kontinuierliche Bewertung und etwaige 
Anpassung wird sichergestellt, dass das Quartier tatsächlich die angestrebten ökologischen, sozialen und 
ökonomischen Ziele erreicht und einen nachhaltigen Beitrag zur Stadtentwicklung leistet.

55 
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sollte regelmäßig überwacht und evaluiert werden. 
Hierzu sollte eine verantwortliche Person oder Personengruppe bestimmt werden, die die Umsetzung 
der Maßnahmen anstößt und gemeinsam mit weiteren Akteuren (Mitarbeitern der Stadtverwaltung,  
insbesondere der Klimaschutzstelle, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, RheinEnergie etc.) verfolgt. 
Weiterhin sollte die verantwortliche Person oder Personengruppe die Wirkung der Maßnahmen 
auswerten und prüfen. 
Für die genannten Aufgaben bietet sich das Sanierungsmanagement an. Das Sanierungsmanagement 
wird im Nachgang des Quartierskonzepts von der KfW-Bank für drei Jahre gefördert und kann auf max. 
fünf Jahre verlängert werden. Die Förderung bezieht sich auf die Personalkosten für eine Person oder 
Personengruppe (z. B. ein Team in einem beauftragten Unternehmen), welche die Aufgaben des 
Sanierungsmanagements wahrnimmt. Die Förderung geht bis zu einem Höchst-betrag von 210.000 Euro 
je Quartier für 3 Jahre und kann bei einer Verlängerung auf bis zu 350.000 Euro- aufgestockt werden. 
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich (KfW, Stand: August 2023)6. 
Der Erfolg der erarbeiteten Maßnahmen kann in verschiedenen Indikatoren gemessen werden. 
Übergeordneter Indikator sind die reduzierten Treibhausgasemissionen bei den Klimaschutzmaß- 
nahmen sowie die Nutzung der entsprechenden Angebote bei den Maßnahmen zur Stadtentwicklung. 
Zusätzlich gibt es aber für die einzelnen Maßnahmen noch spezifische Indikatoren, die erhoben werden 
können. Diese sind für die einzelnen Maßnahmen in Tabelle 21 vorgestellt. 
Tabelle: Indikatoren für die Erfolgskontrolle spezifischer Maßnahmen 
Maßnahme  Indikator 
Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren 
Energien 
Allgemein: Reduzierte Treibhausgasemissionen 
im Bereich Strom und Wärme 
Dachflächennutzung durch Photovoltaikanlagen Anzahl installierter Photovoltaikanlagen auf 
Dachflächen 
Nutzung von Photovoltaikanlagen auf 10 größten 
Dachflächen im Quartier 
Anzahl installierter Photovoltaikanlagen auf 10 
größten Dachflächen im Quartier 
Solarcarports zur Mehrfachnutzung von 
Parkplatzflächen  Anzahl installierter Solarcarports 
Austausch fossiler Energieerzeugung  Anzahl installierter erneuerbarer 
Energieerzeugungsanlagen 
Austausch alter Kessel gegen Luftwärmepumpen 
und Umweltwärme  Anzahl installierter Luftwärmepumpen 
  
Maßnahmen zur Realisierung von Effizienz- und 
Einsparpotenzialen 
Allgemein: Reduzierte Treibhausgasemissionen 
und Endenergie 
Energetische Sanierungen bei Wohngebäuden  Anzahl energetischer Sanierungen bei 
Wohngebäuden 
Stromeffizienz bei Haushalten  Reduzierter Stromverbrauch bei Haushalten 
 
6  https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-
Einrichtungen/Kommunen/Quartiersversorgung/F%C3%B6rderprodukte/Energetische-Stadtsanierung-
Zuschuss-Kommunen-(432)/ ; Stand: 25.08.2023

56 
  
10. Fazit 
Das Ziel ein zukünftiges klimaneutrales Quartier auf allen drei Sektoren Wärme, Mobilität und Energie zu 
ermöglichen ist aus unserer Sicht erreichbar und umsetzbar. Viele Förderungen ermöglichen die hohe 
Finanzierungsbelastung des Quartiers zu verringern. Ein großer Anteil an selbsterzeugten Strom 
ermöglicht es zukunftssichere und stabile Wirtschaftlichkeit des klimaneutralen gutmütigen 
Wärmenetzes zu sichern. Für die Stadt Köln, die Kölner Wohnungsgenossenschaft sowie den Bewohnern 
des Quartiers ermöglicht das Quartierskonzept eine klimaneutrale Zukunft und kann in weiteren 
Quartieren ermöglicht werden. Ob die potenzielle erneuerbare Energie aus dem Abwasserkanal, des 
Grundwassers oder der Luft kommt ist in anderen Quartieren in städtischen Bereich auch möglich. Der 
große Vorteil der sehr groß dimensionier baren Photovoltaik Anlage auf den Dächern des Quartiers ist 
vielleicht nicht in allen Quartieren in Köln möglich, aber schafft einen sehr großen stabilen Mehrwert in 
den Quartieren und sollte mehr forciert werden. Die Tilia GmbH wünscht der Stadt Köln, der Kölner 
Wohnungsgenossenschaft sowie den Bewohnern im Quartier viel Erfolg bei der Umsetzung des 
zukünftigen klimaneutralen Quartiers.

57 
Abbildungsverzeichnis: 
Abbildung 1-1 Quartier Rennbahnstraße 2 – 24 & Friedrich-Karl-Straße 29-77 ....................................... 11 
Abbildung 2-1 Diagramm Deutscher Strom Mix Tabelle  .......................................................................... 20 
Abbildung 2-2 Diagramm fossile Energie Verbräuche ............................................................................... 21 
Abbildung 2-3 Diagramm CO2-Bilanz ......................................................................................................... 21 
Abbildung 3-1 Mittlere Wärmeleitfähigkeit für Erdwärmesonden ........................................................... 24 
Abbildung 3-2 PVT-Modul vom Hersteller PVT Solink  .............................................................................. 25 
Abbildung 3-3 Erdschichten und Grundwasserleiter in Köln Weidenpesch.............................................. 26 
Abbildung 3-4 Schematische Darstellung eines Grundwasserwärmepumpensystems (Quelle: Vaillant) 27 
Abbildung 3-5 Grundwasser Fließrichtung (Quelle: RheinEnergie / Stadt Köln) ....................................... 28 
Abbildung 3-6 Querschnitt eines Abwasserwärmetauschers (Quelle: Fa. Uhrig) ..................................... 29 
Abbildung 3-7 Foto des Kanals unterhalb der Friedrich-Karl-Straße ........................................................ 30 
Abbildung 3-8 Kanallageplan Friedrich-Karl-Straße (Quelle: StEB) ........................................................... 30 
Abbildung 6-1 Darstellung des zukünftigen Quartiers .............................................................................. 38 
Abbildung 6-2 Wärmenetzplan des Quartiers ........................................................................................... 39 
Abbildung 6-3 Jahresdauerlinie gutmütige Variante ................................................................................. 41 
Abbildung 6-4 Jahresdauerlinie sprunghafte Variante .............................................................................. 43 
Abbildung 6-5 Einteilung der Wohnblöcke im Quartier ............................................................................ 45 
Abbildung 6-6 Potential Verteilung PV-Strom ........................................................................................... 46 
Abbildung 6-7 Darstellung PV-Anlage Friedrich-Karl-Straße 71-77 ........................................................... 47 
Abbildung 6-8 Darstellung zukünftiger Strombedarf sowie Ladepunkte .................................................. 48 
Abbildung 8-1 zukünftiger deutscher Strom Mix ...................................................................................... 52 
Abbildung 8-2 Darstellung zukünftige CO2-Emissionen ............................................................................ 52 
Abbildung 12-1 Präsentation Mieterbefragung ........................................................................................ 61

58 
Tabellenverzeichnis: 
Tabelle 1 Aufteilung Wohnfläche .............................................................................................................. 14 
Tabelle 2 Verteilung Grünflächen .............................................................................................................. 15 
Tabelle 3 Energetische Qualität der Gebäude ........................................................................................... 16 
Tabelle 4 Beheizte Wohnflächen im Quartier ........................................................................................... 17 
Tabelle 5 Mittelwert Wärme Erzeugung des Ist-Bestands ........................................................................ 17 
Tabelle 6 Aufteilung Trinkwarmwasserbedarf .......................................................................................... 18 
Tabelle 7 Realer Gasverbrauch .................................................................................................................. 18 
Tabelle 8 Stromverbrauch der letzten Jahre ............................................................................................. 19 
Tabelle 9 Aufteilung Stromverbrauch ....................................................................................................... 19 
Tabelle 10 IST -Energiebilanz ..................................................................................................................... 20 
Tabelle 11 Sanierungsmöglichkeiten ......................................................................................................... 22 
Tabelle 12 Faktoren für die Gleichzeitigkeit im Wärmenetz ..................................................................... 35 
Tabelle 13 Annahmen Wärmeverbrauch nach Norm Heizlasten .............................................................. 41 
Tabelle 14 Strom Energiebilanz nach Lastgängen ..................................................................................... 42 
Tabelle 15 Energiebilanz sprunghafte Variante ........................................................................................ 44 
Tabelle 16 Wirtschaftlicher Variantenvergleich ........................................................................................ 49 
Tabelle 17 Darstellung zukünftiger Stromverbrauch. ............................................................................... 51 
Tabelle 18 Zukünftige Energiebilanz nach Fertigstellung und Nachverdichtung ...................................... 51

59 
 
11. Verweise 
(2020):, F. u. (kein Datum). Kurzstudie – Der nichterneuerbare kumulierte Energieverbrauch und THG-
Emissionen des deutschen Strommix im Jahr 2019 sowie Ausblicke auf 2020 bis 2050. Bericht für 
die HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. Von https://www.kea-
bw.de/fileadmin/user_upload/Kommunaler_Klimaschutz/Wissensportal/IINAS__2019__KEV_u
nd_THG_Strom-2018_und_2020-2050-final.pdf abgerufen 
Agentur für erneuerbare Energien e.V. (02. 11 2022). Klimaschutz mit erneuerbarer Wärme. Von 
Wärmewende: https://www.waermewende.de/waermewende/eigentuemerinnen-
mieterinnen/klimaschutz/ abgerufen 
DWD, K. K. (27. 05 2022). wetterdienst.de Klima Karlsruhe. Von 
https://www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter/Karlsruhe_(Baden)/Klima/ abgerufen 
google.maps. (4. Juni 2023). google.maps. 
KEA -BW Die Landesenergieagentur. (2020). Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung.  
Klimatabelle, D. I. (29. August 2011). Der Internationale Klimaindex – Klimatabelle Deutschland. Von Der 
Internationale Klimaindex – Klimatabelle Deutschland. nicht mehr online: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlsruhe abgerufen 
Klimatabelle, K. (27. März 2013). Klimatabelle von Karlsruhe . Von 
https://www.wetterkontor.de/de/klima/klima2.asp?land=de&stat=10727 abgerufen 
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. (21. 09 2022). 
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Von Klimaschutz in Baden-Württemberg: 
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-
wuerttemberg/klimaschutzgesetz abgerufen 
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. (21. 09 2022). 
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Von Landesportal: https://um.baden-
wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/ abgerufen 
Wikipedia. (27. 05 2022). Wikipedia Karlsruhe. Von Wikipedia Karlsruhe: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlsruhe abgerufen 
 
(2020):, F. u. (kein Datum). Kurzstudie – Der nichterneuerbare kumulierte Energieverbrauch und THG-
Emissionen des deutschen Strommix im Jahr 2019 sowie Ausblicke auf 2020 bis 2050. Bericht für 
die HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. Von https://www.kea-
bw.de/fileadmin/user_upload/Kommunaler_Klimaschutz/Wissensportal/IINAS__2019__KEV_u
nd_THG_Strom-2018_und_2020-2050-final.pdf abgerufen 
Agentur für erneuerbare Energien e.V. (02. 11 2022). Klimaschutz mit erneuerbarer Wärme. Von 
Wärmewende: https://www.waermewende.de/waermewende/eigentuemerinnen-
mieterinnen/klimaschutz/ abgerufen

60 
DWD, K. K. (27. 05 2022). wetterdienst.de Klima Karlsruhe. Von 
https://www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter/Karlsruhe_(Baden)/Klima/ abgerufen 
google.maps. (4. Juni 2023). google.maps. 
KEA -BW Die Landesenergieagentur. (2020). Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung.  
Klimatabelle, D. I. (29. August 2011). Der Internationale Klimaindex – Klimatabelle Deutschland. Von Der 
Internationale Klimaindex – Klimatabelle Deutschland. nicht mehr online: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlsruhe abgerufen 
Klimatabelle, K. (27. März 2013). Klimatabelle von Karlsruhe . Von 
https://www.wetterkontor.de/de/klima/klima2.asp?land=de&stat=10727 abgerufen 
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. (21. 09 2022). 
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Von Klimaschutz in Baden-Württemberg: 
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-
wuerttemberg/klimaschutzgesetz abgerufen 
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. (21. 09 2022). 
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Von Landesportal: https://um.baden-
wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/ abgerufen 
Wikipedia. (27. 05 2022). Wikipedia Karlsruhe. Von Wikipedia Karlsruhe: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlsruhe abgerufen

61 
12.  Anhang: Mieterbefragung 
Um frühzeitig die betroffenen Mieter der Kölner Wohnungsgenossenschaft einzubeziehen und ihre 
Bedürfnisse und Vorstellungen bei der weiteren Konzeptentwicklung entsprechend zu berücksichtigen, 
wurden sie in einer frühen Projektphase zu ihrer Einschätzung des energetischen Zustands, des 
Veränderungsbedarfs des Quartiers sowie ihres Mobilitätsverhaltens zum jetzigen Zeitpunkt und in 
Zukunft befragt.  
Die sehr hohe Teilnahmequote von über 20% sorgt für eine gute Aussagekraft der Mieterbefragung und 
zeugt von hohem Mieterinteresse an der Entwicklung ihres Quartiers. 
Im folgenden Anhang ist die Präsentation der Ergebnisse dieser Mieterbefragung dargestellt. 
   
 
 
Abbildung 12-1 Präsentation Mieterbefragung

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81 
13. Anhang Bewertungsmatrix 
Die Bewertungsmatrix liegt auch als Datei vor.

Mitteilung Ausschuss

4392 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 13.06.2024 
 1702/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 13.06.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 
 
Energetische Quartierssanierung: 1. KfW 432 Quartierskonzept 
Das Förderprogramm „KfW 432 Energetische Stadtsanierung“ - Zuschuss Klimaschutz 
und Klimaanpassung im Quartier 
Die Verwaltung hat in 2023 mit Wohnungsgenossenschaften erfolgreich zwei Anträge an die 
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Für beide Quartiere, „Rennbahnstraße / Fried-
rich-Karl-Straße“ und „Vorgebirgsstraße“, wurden Zuschusszusagen erteilt.  
Aktuell liegt der Verwaltung ein fertiggestelltes integriertes Quartierssanierungskonzept für 
das Quartier „Rennbahnstraße / Friedrich-Karl-Straße“ vor (Anlage 1), für das der Mittelabruf 
erfolgen muss. Zur Herstellung der Vollständigkeit des Verwendungsnachweises gegenüber 
der KfW ist eine Kenntnisnahme des auf Basis der Förderung erstellten energetischen Kon-
zepts durch ein politisches Gremium Voraussetzung für den fristgerechten Mittelabruf (Anlage 
2).  
Erstes energetisches Quartierssanierungskonzept 50733 Köln, Rennbahnstraße / Friedrich-
Karl-Straße 
Das energetische Quartierskonzept konnte den Vorstand der Kölner Wohnungsgenossen-
schaft eG überzeugen. Die Genossenschaft beabsichtigt nun eine Umsetzung der Maßnah-
men in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Im Zuge einer Umsetzung aller geplanten 
Konzeptmaßnahmen, läge die Quote der Förderung im Verhältnis zu den zukünftig durch das 
Projekt ausgelösten privatwirtschaftlichen Investitionen bei 1:120. 
Im Konzept wurden im Zuge einer Bestandsanalyse die aktuellen Verbräuche, die CO2-Emis-
sionen im Quartier und das Mobilitätsverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner erfasst. 
Hierzu wurden die Mieter über eine Befragung eingebunden, die mit einer Beteiligung von 
20% hoch und damit sehr aussagekräftig war. Es wurden verschiedene Wärmekonzepte ge-
prüft und die Abwärme-Potenziale in enger Zusammenarbeit mit den StEB Köln über Sonden 
des in der Friederich-Karl-Straße liegenden Abwasserkanals ermittelt. Zudem wurde auch 
eine Nachverdichtung um weitere 27 Wohneinheiten auf zukünftig insgesamt 431 Wohnein-
heiten geprüft. Auf Basis einer Potentialanalyse wurden die zukünftigen Wärme- und Strombe-
darfe ermittelt und zwei alternative Quartierskonzepte entwickelt und gegenübergestellt.  
Die gewählte Alternative zielt auf die zukünftige Nutzung der Abwasserwärme mit Wärmepum-
pen ab, nicht-sanierte Gebäude zu dämmen und alle Dächer mit Photovoltaik auszustatten. 
Durch diese Maßnahmen wird der Verbrauch von derzeit 2.100 MWh/a auf ca. 1.300 MWh/a 
reduziert (bzw. auf ca.1.450 MWh/a sollte eine Nachverdichtung um 27 neue Wohneinheiten

2 
 
erfolgen). Die CO2-Emissionen von derzeit 600 CO2 t/a reduzieren sich auf ca. 230 CO2 t/a 
(bzw. auf 250 CO2 t/a inkl. Nachverdichtung). Der Strombedarf wird zukünftig bis zu 35% au-
tark gedeckt. 
Zweites energetisches Quartierssanierungskonzept 50969 Köln, Vorgebirgstrasse in Erarbei-
tung 
Das zweite Quartierskonzept mit Förderung aus dem Programm „KfW 432“ ist derzeit noch in 
Erarbeitung. Betrachtet wird ein Quartier mit 438 Wohneinheiten. 
Das durch die Wohnungsgenossenschaft am Vorgebirgspark eG in Erarbeitung befindliche 
Konzept wird dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nach seiner Finalisierung zur 
Kenntnisnahme vorgelegt, um auch für dieses Vorhaben die Voraussetzungen für den fristge-
rechten Fördermittelabruf zu erfüllen. 
Hintergrund Gesamtstrategie 
Der Rat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 07.12.2023 (2243/2023) mit der Umsetzung 
des „Aktionsplans Klimaschutz“ beauftragt, der die gutachterlichen Empfehlungen aus der 
Strategie „Köln klimaneutral 2035“ in Bezug auf den Einflussbereich der Verwaltung und der 
städtischen Beteiligungen operationalisiert.  
Der energetischen, integrierten Stadt- und Quartierssanierung kommt dabei eine große Be-
deutung zu. Der Aktionsplan beschreibt das Förderprogramm „432 – Energetische Stadtsanie-
rung“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als eines der wirksamsten Instrumente um 
Treibhausgasminderungspotentiale im Bestand zu heben (vgl. Vorlage 2243/2023 Anlage 1, 
Seite 40). Integrierte Quartierslösungen im Bestand wurden bereits 2018 als Maßnahme im 
Aktionsprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ priorisiert. 
 
gez. Wolfgramm

Anlage 2 Merkblatt432 Energetische Stadtsanierung Zuschuss

40030 Zeichen

Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 
KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de  
Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 1 von 13 
Merkblatt 
Energetische Stadtsanierung -  
Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
Quartier 
Kommunale und soziale Infrastruktur  
Produktnumm er  
 
 432  
   Zuschuss 
 
Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungs-
maßnahmen und Zuschüsse für ein Sanierungsmanagement, das die Planung sowie die Realisierung 
der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert. 
Förderziel 
Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung für 2030 und 2050 sind zusätzliche 
Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in den Kommunen und ihren Quartieren durch 
Steigerung der Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energieversorgung erforderlich. Mit der 
Produktfamilie "Energetische Stadtsanierung" wird daher im Auftrag des Bundesministeriums für 
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) neben investiven Maßnahmen (Produktnummern 
201 und 202) die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte und die Begleitung durch ein 
Sanierungsmanagement unterstützt. Das Programm leistet einen Beitrag zur Steigerung der 
Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur, insbesondere zur Wärme- und Kälteversorgung, der 
sich teilweise auch in der Inanspruchnahme von anderen Förderprogrammen niederschlägt 
(investitionsvorbereitende Wirkung).  
Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultu-
reller, naturschutzfachlicher, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die techni-
schen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale, Optionen zum Einsatz erneuerbarer Energien in 
der Quartiersversorgung und Möglichkeiten für die Anpassung an den Klimawandel im Quartier auf. Sie 
zeigen, mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig die CO2-Emissionen reduziert werden 
können. Die Konzepte bilden eine zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für eine an der 
Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete quartiersbezogene Investitionsplanung. 
Aussagen zur altersgerechten Sanierung des Quartiers, zum Barriereabbau im Gebäudebestand und in 
der kommunalen Infrastruktur, zur Erarbeitung neuer Nutzungskonzepte für Bestandsgebäude können 
ebenso Bestandteil der Konzepte sein wie Konzepte für gemischte Quartiere durch die Kombination 
von Neubau und Bestandsgebäuden oder Aussagen zur Sozialstruktur des Quartiers und 
Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf die Bewohnerinnen und Bewohner.  
Auch Fragen der Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität und einer grünen 
Infrastruktur im Quartier sowie des Einsatzes digitaler Technologien sind wichtige Bestandteile und 
sollen in integrierte Quartierskonzepte mit eingebunden werden beziehungsweise können in diesem 
Zusammenhang behandelt werden.  
Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKF) des Bundes 
zur Verfügung gestellt.

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Merkblatt 
Energetische Stadtsanierung -  
Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
Quartier 
Teil 1: Das Wichtigste in Kürze 
Antragstellung 
Antragsberechtigt sind: 
• Kommunale Gebietskörperschaften 
• Deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe.  
Die Antragsstellenden sind berechtigt, Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte und die 
Übernahme von Kosten eines Sanierungsmanagements an privatwirtschaftlich organisierte oder gemein-
nützige Akteure weiterzuleiten, die in eigener Verantwortung ein auf die städtebaulichen Ziele der Kom-
mune abgestimmtes Konzept der energetischen Sanierung eines Quartiers planen.  
Für kleinere Städte und ländliche Gemeinden besteht die Möglichkeit, Konzepte und Sanierungs-
managements in interkommunaler Zusammenarbeit zu beantragen, um Ressourcen zu bündeln und 
Synergieeffekte zu nutzen. 
Förderfähige Maßnahmen 
Die KfW bezuschusst die Kosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts und die Kosten 
für ein Sanierungsmanagement.  
A Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts 
Bezuschusst werden die Kosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts. Förderfähig sind 
die im Rahmen des Projekts anfallenden Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte. Planungs-
kosten, die notwendiger Bestandteil einer Baumaßnahme sind, werden nicht gefördert. 
Die Fertigstellung des Konzepts sollte in der Regel nach einem Jahr, beginnend ab dem Datum der 
Auftragserteilung, abgeschlossen und durch den Auftraggeber abgenommen sein. 
Die Förderung kann für das entsprechende Quartier nur einmal beantragt werden. 
Ausgeschlossen ist die nachträgliche Förderung bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Konzepte. 
Die Fortschreibung bereits vorliegender, abgeschlossener Konzepte unter den oben genannten Gesichts-
punkten ist förderfähig. 
B Sanierungsmanagement 
Förderfähig sind die Personal- und Sachkosten für ein Sanierungsmanagement für die Dauer von in der 
Regel 3 Jahren, maximal für die Dauer von 5 Jahren. 
Personen im Sanierungsmanagement können sein: 
• Beschäftigte einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens, die nach bauordnungs-
rechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärme-
schutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind und 
ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut sind. Gefördert wird nur Fachpersonal, das im Rahmen des 
Projekts zusätzlich eingestellt oder freigestellt wird. Gefördert wird ausschließlich der Anteil der 
Arbeitszeit, in der die betreffende Person mit der Koordination der Umsetzung des Projekts betraut ist. 
• Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte im Sinne der Verwaltungsvereinba-
rung Städtebauförderung

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Merkblatt 
Energetische Stadtsanierung -  
Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
Quartier 
• Planungsgemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- oder Architekturbüros. 
Zuschussbetrag 
Der Zuschuss beträgt 75 % der förderfähigen Kosten entsprechend den Komponenten A (Erstellung von 
integrierten Konzepten) und B (Sanierungsmanagement). Der maximale Zuschussbetrag für das 
Sanierungsmanagement beträgt bei einem Förderzeitraum von in der Regel maximal 3 Jahren insgesamt 
bis zu 210.000 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann der Höchstbetrag um bis zu 140.000 Euro 
auf insgesamt bis zu 350.000 Euro für maximal 5 Jahre aufgestockt werden. Zuschüsse unter 5.000 Euro 
werden nicht ausgezahlt. 
Antragstellung 
Die Zuschüsse werden mit dem Antragsformular, Formularnummer 600 000 2111, direkt bei der KfW in 
Berlin beantragt (KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin). 
Als Programmnummer ist 432 anzugeben. 
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie auch unter www.kfw.de/432. 
Teil 2: Details zur Förderung 
Weiterleitung des Zuschusses 
Die Zuschüsse können zum Beispiel weitergeleitet werden an 
• Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, das heißt unmittelbare oder 
mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer 
mit insgesamt mehr als 50 %, bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 % 
• Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften 
• Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, insbeson-
dere Eigentümerstandortgemeinschaften mit mindestens fünf natürlichen Personen als Eigentüme-
rinnen und Eigentümer, organisiert in privatrechtlicher Form zum Beispiel als eingetragener Verein 
oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. 
In Bezug auf die Akteure, an die eine Weiterleitung der Zuschüsse vorgenommen werden kann, ist das 
Beihilferecht zu beachten. Die Sicherstellung der Einhaltung beihilferechtlicher Anforderungen obliegt in 
diesen Fällen den unmittelbar bei der KfW Antragsberechtigten (kommunale Gebietskörperschaften und 
deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetrieben). Das gilt auch in Bezug auf etwaige Dokumentations-
erfordernisse. Soweit beispielsweise eine Förderung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung (EU) 
Nummer 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 (EU- Amtsblatt L 352/1 vom 24. Dezember 2013) in der 
Fassung der Verordnung (EU) Nummer 2020/972 vom 2. Juli 2020 (EU-Amtsblatt L 215/3 vom 7. Juli 
2020) erfolgen soll, sind eine De-minimis-Erklärung, eine Kumulierungserklärung und eine De-minimis-
Bescheinigung zu erstellen. Die von der KfW verwendeten Fassungen dieser Erklärungen (abrufbar 
unter www.kfw.de; Suchbegriff: De-minimis-Erklärung) können den unmittelbar bei der KfW Antragsbe-
rechtigten gegebenenfalls als Orientierung dienen, müssen aber in deren eigener Verantwortung für den 
Einzelfall angepasst werden.

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Merkblatt 
Energetische Stadtsanierung -  
Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
Quartier 
Quartiersbegriff 
Ein Quartier besteht aus mehreren flächenmäßig zusammenhängenden privaten und/oder öffentlichen 
Gebäuden einschließlich öffentlicher Infrastruktur (wie zum Beispiel vorhandener oder geplanter gemein-
samer Wärmeversorgung). Das Quartier entspricht in der Regel einem Gebiet unterhalb der Stadtteil-
größe und kann auch ein im Rahmen der Städtebauförderung ausgewiesenes Gebiet sein. Quartiere 
können aus Bestandsgebäuden oder aus einer Mischung von Neubauten und Bestandsgebäuden 
bestehen.  
Anforderungen an ein integriertes Quartierskonzept 
Das zu erstellende Konzept soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen: 
• Ausgangsanalyse 
• Betrachtung der für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektoren, insbesondere 
kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, private Haushalte 
(Ausgangsanalyse) 
• Beachtung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten, integrierten Stadtteilent-
wicklungskonzepten oder wohnwirtschaftlichen Konzepten beziehungsweise von integrierten 
Konzepten auf Quartiersebene sowie von Fachplanungen und Bebauungsplänen (im 
Rahmen der Ausgangsanalyse) 
• Beachtung der baukulturellen Zielstellungen unter besonderer Berücksichtigung von Denk-
malen, erhaltenswerter Bausubstanz und Stadtbildqualität 
• Gesamtenergiebilanz des Quartiers, mögliche CO2-Einsparungen sowie Potenziale zur 
Energiegewinnung. (Es wird empfohlen, hierfür bereits die Vorgaben für den Verwendungs-
nachweis – Formular 600 000 2112 – zu berücksichtigen.) 
• Identifikation von alternativen, effizienten und gegebenenfalls erneuerbaren lokalen oder regionalen 
Energieversorgungsoptionen und deren Energieeinspar- und Klimaschutzpotenziale für das Quartier 
einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung im Quartier, Bestandsaufnahme von 
Grünflächen, Retentionsflächen, Beachtung von naturschutzfachlichen Zielstellungen und der vorhan-
denen natürlichen Kühlungsfunktion der Böden (Mehr Infos unter www.kfw.de/432)  
• Zielaussagen 
• Bezugnahme zur Quartiersentwicklung im Einklang mit den verbindlich gesetzten nationalen 
Klimaschutzzielen sowie energetischen Zielsetzungen auf kommunaler Ebene  
• Aussagen zu Energieeffizienzpotenzialen und deren Realisierung im Bereich der quartiers-
bezogenen Mobilität. Dazu gehören zum Beispiel Aussagen zur Verbesserung der 
Attraktivität von ÖPNV, zur Förderung von aktiver Mobilität wie zum Beispiel. Rad- und 
Fußverkehr und alternativen Antriebsformen (inklusive Aussagen zu baulichen Änderungen 
zur Schaffung von Ladeinfrastruktur). Ebenfalls gehören dazu Aussagen zur Eindämmung 
des motorisierten Individualverkehrs durch Parkraummanagement oder durch den Einsatz 
digitaler Technologien für die Steuerung und Vermeidung von Verkehrsströmen.

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Energetische Stadtsanierung -  
Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
Quartier 
• Maßnahmenkatalog 
• Entwicklung von Handlungskonzepten unter Einbindung aller betroffenen Akteure. Dabei ist 
auf die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu achten, gegebenenfalls im Rahmen von Online-
Beteiligungsformaten. 
• Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit 
• Benennung konkreter Maßnahmen und ihrer zeitlichen Staffelung (kurz-, mittel- und lang-
fristig) zur Zielerreichung (darunter insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen) und 
deren Ausgestaltung (Maßnahmenkatalog) unter Berücksichtigung quartiersbezogener 
Wechselwirkungen zur Realisierung von Synergieeffekten sowie entsprechender Wirkungs-
analyse und Maßnahmenbewertung (gegebenenfalls durch Aufstellung von Szenarien). 
Aussagen zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen 
• Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung des Konzepts (Zeitplan, Prioritätensetzung, 
Mobilisierung der Akteure und Verantwortlichkeiten). 
• Hemmnisanalyse  
• Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse (wirtschaftlich, zielgruppenspezifisch bedingt) und 
deren Überwindung, Gegenüberstellung möglicher Handlungsoptionen. 
• Aussagen zur Erfolgskontrolle und zum Monitoring 
• Darstellung, wie der Erfolg der Maßnahmen kontrolliert wird, ob ein regelmäßiger Monitoring-
prozess geplant und wie dieser gestaltet ist.   
Die Behandlung der genannten Aspekte sowie die Plausibilität des Konzepts sind Fördervoraussetzungen, 
die von der KfW vor Auszahlung des Zuschusses geprüft werden. 
Weitere mögliche Themenfelder  
Bei der Konzepterarbeitung können auch folgende optionale Themenfelder betrachtet werden: 
• Maßnahmen im Quartier zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel wie zum 
Beispiel 
• Maßnahmen, die zur nachhaltigen Gestaltung und Aufwertung von Grün- und Freiflächen 
dienen, indem sie die CO2-Aufnahme erhöhen, den Energieverbrauch reduzieren und/oder 
eine positive Wirkung auf das quartiersbezogene Mikroklima haben. Dazu gehört zum 
Beispiel die Schaffung oder Aufwertung von Grün- und Freiflächen; die Begrünung von 
Straßen, Plätzen, Dächern und Fassaden mit dem Ziel der Kühlung durch Beschattung und 
Verdunstung; die Vernetzung von Grün- und Freiflächen im Quartier, insbesondere zur 
Verbesserung des Luftaustauschs und zur Schaffung von Frisch- und Kaltluftschneisen sowie  
die effiziente Nutzung der natürlichen Kühlungsfunktion der Böden.  
 
Dabei sind bestehende Grünflächen zu berücksichtigen und naturschutzfachlich wertvolle 
Flächen und Arten zu identifizieren. Im Maßnahmenkatalog sind bei den Maßnahmen mit 
naturschutzrechtlichen Vorgaben naturschutzfachliche Standards zu berücksichtigen. (Mehr 
Infos unter www.kfw.de/432)  
• Maßnahmen zur Erweiterung oder Modernisierung von wassersensiblen Gestaltungs-
elementen im öffentlichen Raum und in der kommunalen Infrastruktur wie etwa Förderung

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Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
Quartier 
der Regenwassernutzung, Flächenentsiegelung, Entlastung des Abwassersystems bei 
Starkregenereignissen, Grauwassernutzung, energieeffiziente Bewässerungsanlagen, 
Hitzeinseln im Quartier und sommerlicher Wärmeschutz in den Gebäuden. 
• Maßnahmen zum Einsatz digitaler Technologien, soweit diese im Zusammenhang mit der Umset-
zung quartiersbezogener Energieeffizienz- und Klimaschutzziele stehen. Es gelten zudem folgende 
Anforderungen: 
• Leitlinie ist die Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities 
• Es werden Open-Source- und Open-Knowledge-Ansätze verfolgt sowie interoperable Lösun-
gen und standardisierte Schnittstellen angestrebt. Anbieter-Lock-in-Effekte und Abhängigkei-
ten von Einzeltechnologien werden vermieden 
• Die Datensouveränität von Bürgerinnen und Bürgern und von Kommunen wird gestärkt  
• Anforderungen an die IT-Sicherheit der digitalen Infrastrukturen wird in hohem Maße 
Rechnung getragen. 
Prozessanforderungen an die Konzepterstellung 
Alle Maßnahmen zur Erarbeitung des Konzepts, Partizipation und Information können Bestandteil der 
Konzeptentwicklung sein. Sie können auch durch das Sanierungsmanagement in enger Zusammenarbeit 
mit der Kommune übernommen werden. Dies umfasst die Abstimmung mit den Beteiligten im Quartier, die 
Ansprache und Information von Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, Bürgerinnen 
und Bürgern. Die Verwendung von Online-Beteiligungsverfahren wird dabei ausdrücklich begrüßt.  
Das Konzept soll nach den Erkenntnissen aus dem Forschungsfeld "Energetische Stadterneuerung" des 
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung aus entsprechenden in den Ländern vorhandenen 
Leitfäden oder alternativ beziehungsweise ergänzend nach dem Leitfaden des Deutschen Instituts für 
Urbanistik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erstellt oder aus diesen abgeleitet werden. 
Hinweise sind erhältlich im Handlungsleitfaden zur Energetischen Stadterneuerung in der Fassung vom 
05.07.2011 oder im Praxisleitfaden für den kommunalen Klimaschutz. Im Praxisleitfaden findet sich auch 
eine Anleitung für die kommunale CO2-Bilanzierung.  
Sofern vorbereitende Untersuchungen nach § 140 Nummer 1 Baugesetzbuch städtebauliche Planungen 
nach § 140 Nummer 4 Baugesetzbuch, städtebauliche Entwicklungskonzepte nach § 171 b Absatz 2 Bau-
gesetzbuch beziehungsweise Entwicklungskonzepte nach § 171 e Absatz 4 Baugesetzbuch vorliegen, 
welche die energetische Sanierung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigen, im Übrigen aber gemäß 
den Beschlüssen der Gemeinde die städtebauliche Entwicklung des Gebiets steuern, sollen diese um die 
noch fehlenden Aspekte der energetischen Sanierung ergänzt werden. Dies gilt entsprechend für vorlie-
gende integrierte wohnwirtschaftliche Konzepte, welche energetische Aspekte nicht oder nicht ausrei-
chend berücksichtigen. Die genannten Untersuchungen, Planungen oder Konzepte gelten in diesem Falle 
als begonnen, aber noch nicht abgeschlossen. Sie sind für den zu erbringenden ergänzenden Teil der 
energetischen Sanierung förderfähig. 
Anforderungen an das Sanierungsmanagement 
Das Sanierungsmanagement hat die Aufgabe, auf der Basis eines integrierten Quartierskonzepts 
• den Prozess der Umsetzung zu planen,

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• als Anlaufstelle für Fragen der Finanzierung und Förderung zur Verfügung zu stehen,  
• einzelne Prozessschritte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure 
zu initiieren, 
• Sanierungsmaßnahmen der Akteure zu koordinieren, 
• Maßnahmen zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle zu initiieren.  
Die Aufgabe des Sanierungsmanagements kann von einer oder mehreren Personen erbracht werden. 
Die Mitwirkung des Sanierungsmanagements in der Phase der Konzepterstellung ist möglich. Der Förder-
zeitraum beträgt auch in solchen Fällen in der Regel 3 Jahre.  
Im Sanierungsmanagement tätige Personen müssen eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung auf-
weisen: 
• Im Energiemanagement, der Energieeinsparung und der Energieversorgung 
• In der energetischen Sanierung von Gebäuden 
• In der Stadtentwicklung, im Stadtumbau- oder Quartiersmanagement sowie 
• In der Immobilien- und Wohnungswirtschaft 
• Im Mobilitätsmanagement. 
Zusätzlich sollten Kenntnisse im Bereich grüne Infrastruktur vorhanden sein. Je nach Schwerpunkt des 
umzusetzenden Konzeptes können darüber hinaus auch vertiefte Kenntnisse in grüner Infrastruktur oder 
im Einsatz digitaler Technologien gefordert werden. 
Je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt sein.  
Förderfähige Leistungen sind insbesondere: 
• Aufgaben des Projektmanagements wie Koordination der Umsetzung der verschiedenen Maßnah-
men, Projektüberwachung 
• Fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen des 
Konzepts (einschließlich etwa auch der Erstellung von Machbarkeitsstudien) 
• Durchführung und Inanspruchnahme (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schu-
lungen 
• Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von Daten im Zuge der energeti-
schen Sanierung (Controlling) 
• Koordinierung von Maßnahmen zur Anwuchspflege im Rahmen der Begrünung von Straßen und 
Plätzen 
• Methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Energieverbrauchs- oder Ener-
gieeffizienzstandards und Leitlinien für die energetische Sanierung 
• Aufbau von Netzwerken 
• Kosten für die Koordinierung der Mieterinnen und Mieter-, Eigentümerinnen und Eigentümer- und 
Bürgerinformation und -partizipation 
• Inhaltliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.

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Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
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Die förderfähigen Personalkosten für zusätzliches Fachpersonal sind nach dem Tarifvertrag des Öffentli-
chen Dienstes zu beantragen. Im Zusammenhang mit der Förderung der Personalkosten können auf 
Antrag auch Sachausgaben in Höhe von bis zu 20 % der Personalausgaben bezuschusst werden. 
Sofern ein integriertes Konzept bereits vorliegt, können Zuschüsse für ein Sanierungsmanagement geson-
dert beantragt werden. 
Die nachträgliche Förderung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits angefallenen Personalkosten ist 
ausgeschlossen. 
Kombination mit anderen Förderprogrammen  
Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln, zum Beispiel Kredite oder Zulagen/Zuschüsse, ist zulässig, 
sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. 
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuschüssen aus der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz-
projekten im kommunalen Umfeld" (Kommunalrichtlinie) oder aus Förderprogrammen zur Klimaanpassung 
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist ausgeschlossen. Eine 
Förderung eines Sanierungsmanagements in diesem Programm ist auch dann möglich, wenn die 
Personen bereits für ein Vorhaben aus der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative als 
Klimaschutzmanager beziehungsweise Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaanpassungsmanager 
beziehungsweise eine Klimaschutzmanagerin aus anderen Förderprogrammen gefördert wurden. Dies 
setzt voraus, dass die Person beziehungsweise Personen die unter B genannten Anforderungen erfüllten. 
Sofern die Kommunen bereits andere Managements (zum Beispiel im Rahmen der Städtebauförderung 
oder im Rahmen von Klimaschutz- und Klimaanpassungsprogrammen) beschäftigen, haben sie auf eine 
klare Aufgabentrennung gemäß den Förderbedingungen der unterschiedlichen Förderprogramme zu 
achten. Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für dieselbe Maßnahme ist nicht 
zulässig.  
Zuschussbetrag und Eigenanteil 
Der Zuschuss beträgt 75 % der förderfähigen Kosten.  
Ab dem 01.07.2022 gelten folgende Bestimmungen für den Restbetrag:  
Der Restbetrag in Höhe von 25 % ist durch die Kommune zu erbringen, ein Teil davon kann durch Dritte 
übernommen werden. 10 % der förderfähigen Kosten sind als Eigenanteil von der Kommune oder - im 
Falle der Weiterleitung - vom begünstigten Dritten, zum Beispiel kommunalen Unternehmen, Wohnungs-
gesellschaft oder Eigentümerstandortgemeinschaft selbst aufzubringen. Die verbleibenden 15 % der 
förderfähigen Kosten können auch durch Fördermittel der Länder, der Europäischen Union oder durch 
Mittel der an der Entwicklung oder Umsetzung beteiligten Akteure finanziert werden. 
Für finanzschwache Kommunen, die nach jeweiligem Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzu-
stellen haben, kann der Eigenanteil auf 5 % der förderfähigen Kosten reduziert werden. In diesen Fällen 
kann der Finanzierungsanteil aus Mitteln des Bundes, der Länder und der Europäischen Union maximal 
95 % der Kosten betragen. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist von 
der Kommune gegenüber der KfW formlos zu bestätigen.  
Bis zum 30.06.2022 gilt folgende Ausnahmeregelung für den Restbetrag:  
5 % der förderfähigen Kosten sind als Eigenanteil von der Kommune oder - im Falle der Weiterleitung - 
vom begünstigten Dritten, zum Beispiel kommunalen Unternehmen, Wohnungsgesellschaft oder

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Energetische Stadtsanierung -  
Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
Quartier 
Eigentümerstandortgemeinschaft selbst aufzubringen. Die verbleibenden 20 % der förderfähigen Kosten 
können auch durch Fördermittel der Länder, der Europäischen Union oder durch Mittel der an der 
Entwicklung oder Umsetzung beteiligten Akteure finanziert werden.  
Die Finanzierung aus Mitteln des Bundes und der Länder beziehungsweise aus den Ländern von der EU 
zur Verfügung gestellten Fördermitteln darf einen Anteil von 95 % der Kosten nicht übersteigen. 
Förderzeitraum 
A Integriertes Quartierskonzept 
Das Konzept soll innerhalb eines Jahres, beginnend ab dem Datum der Auftragserteilung, fertiggestellt 
und durch den Auftraggebenden abgenommen sein. 
B Sanierungsmanagement 
• Der Förderzeitraum umfasst die Dauer des für die Aufgabe des Sanierungsmanagements eingegan-
genen Beschäftigungsverhältnisses. Er beginnt jedoch bei bereits laufenden Verträgen frühestens 
zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der KfW. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel maximal  
3 Jahre. Finanziert werden nur volle Monate. Endet das Anstellungsverhältnis vorzeitig, so ist die KfW 
unverzüglich zu informieren. 
• Auf Antrag kann der Förderzeitraum um bis zu 2 Jahre auf maximal 5 Jahre verlängert werden, wenn 
nachgewiesen wird, dass der Förderzeitraum von 3 Jahren für die Aufgabenerfüllung nicht ausreicht. 
Die Verlängerung kann frühestens ein halbes Jahr vor Ablauf des 3-jährigen Förderzeitraums bean-
tragt werden. 
Bereitstellung 
A Integriertes Quartierskonzept 
• Die Förderentscheidung wird auf Basis der einzureichenden Antragsunterlagen (siehe "Unterlagen") 
getroffen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und beanstandungsfreier Prüfung des Verwendungs-
nachweises zu Komponente A sowie der weiteren im Zusammenhang mit dem Verwendungsnach-
weis einzureichenden Unterlagen bei der KfW (siehe Nachweis der Mittelverwendung). 
Auszahlungstermin für Komponente A ist in der Regel der Ultimo des auf die beanstandungsfreie Prü-
fung der Mittelverwendung durch die KfW folgenden Monats. 
B Sanierungsmanagement 
• Die Förderentscheidung wird auf Basis der einzureichenden Antragsunterlagen (siehe " Unterlagen") 
getroffen. Die Bereitstellung erfolgt auf Anforderung der Kommune (Formularnummer 600 000 2113) 
im 6-Monats-Rhythmus (jeweils für 6 Monate nachschüssig) für die Dauer des Anstellungs- bezie-
hungsweise Vertragsverhältnisses, in der Regel maximal für 3, bei Verlängerung maximal für  
5 Jahre. Es können nur bis zum Abrufzeitpunkt tatsächlich angefallene Kosten finanziert werden. 
• Frühester Auszahlungstermin ist der Ultimo des sechsten auf den Beginn des Anstellungs- oder 
Vertragsverhältnisses beziehungsweise bei Freistellungen von verwaltungsinternen Personen dem 
Beginn der ausschließlichen Aufgabenübertragung folgenden Monats. Bei bereits laufenden 
Verträgen gilt entsprechend der Ultimo des sechsten auf den Beginn des Förderzeitraums folgenden 
Monats. Die Anforderung der Kommune muss der KfW spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen 
Auszahlungstermin (Monatsultimo) vorliegen. Die Auszahlung der Schlussrate für die letzten 6

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Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
Quartier 
Monate des Förderzeitraumes erfolgt nach Vorlage und beanstandungsfreier Prüfung des 
Verwendungsnachweises zu Komponente B sowie der weiteren im Zusammenhang mit dem 
Verwendungsnachweis einzureichenden Unterlagen bei der KfW (siehe Nachweis der 
Mittelverwendung). 
Unterlagen  
Für die Bearbeitung bei der KfW sind folgende Unterlagen einzureichen: 
A Integriertes Quartierskonzept 
• Eine Vorhabensbeschreibung mit mindestens folgenden Inhalten: 
• Angaben zum Quartier (Bezeichnung, Abgrenzung) und zu den Akteuren (gegebenenfalls 
Rechtsform bei nicht-kommunalen Antragstellenden) 
• Kurze Beschreibung der energetischen und städtebaulichen Ausgangssituation 
• Kurze Beschreibung der Zielsetzung und der geplanten Arbeitsschritte inklusive 
Projektablaufplan  
• Kurzübersicht über die geplanten Ausgaben.  
• Gesiegelter Antrag, Formularnummer 600 000 2111, von den vertretungsberechtigten Personen un-
terschrieben, 
• Bestätigung der Kommune, dass das Quartier im Sinne dieses Merkblatts förderfähig ist (entspre-
chend Antragsformular) 
• Eine Kostenschätzung auf der Grundlage 
• einer Leistungsbeschreibung oder alternativ 
• von mindestens 2 unverbindlichen Angeboten. 
• Legitimationsnachweis der vertretungsberechtigten Personen - sofern keine Vertretungsberechti-
gung nach der Gemeindeordnung vorliegt - in Form der Vollmacht und des Unter-
schriftenprobenblatts, Formularnummer 600 000 0307, (rechtswirksam unterzeichnet und gesiegelt). 
B Sanierungsmanagement 
• Eine Vorhabensbeschreibung mit mindestens folgenden Inhalten: 
• Angaben zum Quartier (Bezeichnung, Abgrenzung) und zu den Akteuren 
• Beschreibung der energetischen und städtebaulichen Ausgangssituation 
• Beschreibung der Zielsetzung, der Arbeitsschritte und der Aufgaben des Sanierungsmanage-
ments 
• Kurzübersicht über die geplanten Ausgaben 
• Projektablaufplan. 
• Bestätigung der Kommune, dass das Quartier im Sinne dieses Programms förderfähig ist (entspre-
chend Antragsformular)

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Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
Quartier 
• Kooperationsvereinbarung der wichtigsten beteiligten Akteure, zum Beispiel Wohnungsunterneh-
men, Wohnungsgenossenschaften, Versorgungsunternehmen 
• Bestätigung der Eignung des Sanierungsmanagements durch die Kommune (entsprechend Antrags-
formular)  
• Beglaubigte Kopie des Vertrages mit dem Sanierungsmanagement (spätestens mit Abruf der 1. Teil-
rate für das Sanierungsmanagement) 
• Das zur Umsetzung durch das Sanierungsmanagement vorgesehene integrierte Quartierskonzept 
• Gesiegelter Antrag, Formularnummer 600 000 2111, von den vertretungsberechtigten Personen 
unterschrieben, 
• Legitimationsnachweis der vertretungsberechtigten Personen - sofern keine Vertretungs-
berechtigung nach der Gemeindeordnung vorliegt - in Form der Vollmacht und des Unter-
schriftenprobenblatts, Formularnummer 600 000 0307, (rechtswirksam unterzeichnet und gesiegelt). 
In den Fällen der Variante B, in denen das Sanierungsmanagement bereits die Konzeptphase begleiten 
soll, sind das integrierte Konzept und die Kooperationsvereinbarung nachzureichen und spätestens mit 
Abruf der letzten Teilrate für das Sanierungsmanagement vorzulegen. 
Nach Antragstellung wird die KfW dem Antragsteller gegebenenfalls mitteilen, welche weiteren Unterlagen 
für die Bearbeitung des Zuschussantrages noch erforderlich sind. 
Bei Verlängerungsanträgen sind einzureichen: 
• Begründung für die Verlängerung des Sanierungsmanagements 
• Konzept zur Verstetigung des Sanierungsmanagements nach Ablauf des Förderzeitraums. 
Nachweis der Mittelverwendung  
A Integriertes Quartierskonzept 
Nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch 18 Monate nach Förderzusage, ist ein Nachweis über die 
Erstellung des integrierten Quartierskonzepts zu führen. Eine Fristverlängerung kann in begründeten Ein-
zelfällen vereinbart werden. 
Das Formular "Verwendungsnachweis", Formularnummer 600 000 2112, ist zusammen mit folgenden Un-
terlagen bei der KfW einzureichen: 
• Angaben über die geplante Einsparung an Primär- und Endenergie sowie über die Reduktion des 
CO2-Ausstoßes entsprechend Verwendungsnachweisformular.  
• Konzept in digitaler Form oder Papierform 
• Rechnung des Auftragnehmers für die Konzepterstellung 
• Bestätigung des Auftraggebers über die Annahme des Konzepts (bei Weiterleitung der Fördermittel 
durch die Kommune an einen Dritten zusätzlich Ratsbeschluss über die Kenntnisnahme des Kon-
zepts durch den Rat) 
• Bestätigung der Kommune und der beteiligten Akteure, für einen Zeitraum von 5 Jahren zu Evaluie-
rungszwecken Unterlagen über die Umsetzung des Konzepts vorzuhalten und auf Verlangen des 
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat der KfW oder deren Beauftragten vorzulegen.

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Quartier 
Die KfW behält sich die Nachforderung gegebenenfalls weiterer entscheidungsrelevanter Unterlagen im 
Zuge der Verwendungsnachweisprüfung vor. Die positive Prüfung der vorgenannten Unterlagen durch die 
KfW ist Voraussetzung für die Auszahlung. 
Bei Nichterfüllung der der Zuschussgewährung zugrunde liegenden Anforderungen behält sich die KfW die 
(gegebenenfalls anteilige) Rückforderung des bereits ausgezahlten Zuschussbetrages sowie die nachträg-
liche Erhebung eines Verzinsungsanspruches für die Dauer der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der 
Zuschussmittel, gerechnet vom Tag, der der Auszahlung folgt, vor. Es gilt ein Zinssatz von 5 Prozent-
punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch. 
B Sanierungsmanagement 
Nach Ablauf des bewilligten Förderzeitraums, spätestens jedoch 42 Monate nach Zusage (bei Verlänge-
rung spätestens 66 Monate nach Zusage) über die Auszahlung eines Zuschusses für ein Sanierungsma-
nagement, ist zusammen mit der Anforderung der Auszahlung der Schlussrate ein Nachweis über die 
Durchführung der geförderten Leistungen des Sanierungsmanagements zu führen. In begründeten 
Einzelfällen kann die Frist durch die KfW verlängert werden. 
Das Formular "Verwendungsnachweis", Formularnummer 600 000 2112, ist zusammen mit folgenden 
Unterlagen bei der KfW einzureichen: 
• Kopie der Rechnung über die Personalkosten und die förderfähigen Sachausgaben beziehungs-
weise Lohnkostenbescheinigungen 
• Angaben über die erzielte Einsparung an Primär- und Endenergie sowie über die Reduktion des 
CO2-Ausstoßes (entsprechend Verwendungsnachweisformular).  
• Bestätigung der Kommune und der beteiligten Akteure, für einen Zeitraum von 5 Jahren zu Evaluie-
rungszwecken Unterlagen über die Umsetzung des Konzepts beziehungsweise die Fortschritte bei 
der Quartierssanierung vorzuhalten und auf Verlangen des Bundesministeriums des Innern, für Bau 
und Heimat der KfW oder deren Beauftragten vorzulegen. 
• Abschlussbericht über das Sanierungsmanagement. Ausgangspunkt für den Abschlussbericht sollte 
das Konzept sein, das dem Sanierungsmanagement zugrunde liegt. Der Bericht soll einen Soll-Ist-
Vergleich der durchgeführten Maßnahmen (einschließlich Öffentlichkeitsarbeit) darstellen. Er sollte 
mindestens die folgenden Punkte beinhalten:  
• Benennung der Ziele des Sanierungsmanagements  
• Genaue Beschreibung aller durchgeführten Maßnahmen (gegebenenfalls auch Maßnahmen, 
die ursprünglich nicht geplant waren) 
• Beschreibung des Umsetzungsstandes und entsprechender Nachweise, zum Beispiel 
anhand von Vorher-/Nachher-Bildern von Sanierungsobjekten und anhand von 
Veranstaltungsdokumentationen 
• Qualitative Beschreibung der Zielerreichung bei nicht -investiven Maßnahmen (gegebe-
nenfalls auch Begründung für die Nichterreichung von Zielen)  
• Quantitative Darstellung der erzielten Einspareffekte bei investiven Maßnahmen in Bezug auf 
den Primär- und Endenergiebedarf und auf die CO2-Emissionen 
• Allgemeine Zusammenfassung einschließlich Bewertung des Projektablaufs (Anzahl und 
Qualität der umgesetzten Maßnahmen, Zeitplan, Kosten)

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Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im 
Quartier 
• Darstellung des weiteren Vorgehens nach Auslaufen der Förderung (zum Beispiel geplantes 
Monitoring der Einspareffekte, weitere geplante Aktivitäten).  
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei Nichterfüllung weiterer der 
Zuschussgewährung zugrunde liegender Anforderungen, behält sich die KfW die (gegebenenfalls 
anteilige) Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschussbeträge sowie die Erhebung eines Verzinsungs-
anspruches für die Dauer der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Zuschussmittel, gerechnet vom 
Tag, der der Auszahlung folgt, vor. Es gilt ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 
gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch.  
Grundsätzliche Hinweise 
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 
Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Mittel aus dem Sondervermögen 
"Energie- und Klimafonds" des Bundes. 
Zu Begleit- und Kontrollzwecken hat der Zuschussempfänger gegenüber dem Bundesministerium des 
Innern, für Bau und Heimat der KfW und dem Bundesrechnungshof oder deren Beauftragten jederzeit 
Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen hat der 
Zuschussempfänger die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu etwaigen anderen Förder-
maßnahmen nachzuweisen. 
Subventionserheblichkeit 
Alle Angaben zur Antragstellung, zum Verwendungszweck und zum Nachweis der Einhaltung der 
Fördervoraussetzungen sind subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbin-
dung mit § 2 des Subventionsgesetzes. 
Weitergehende Informationen 
Weitergehende Informationen zu diesem Produkt wie zum Beispiel Formulare, Beispiele oder häufige 
Fragen finden Sie unter www.kfw.de/432 sowie auf der Seite der vom Bundesministerium für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beauftragten Begleitforschung Energetische Stadtsanierung 
unter www.energetische-stadtsanierung.info.

Beratungsverlauf (2)

20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1702/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.06.2024
Erstellt
24.05.2024 17:42