1702/2024
Energetische Quartierssanierung: 1. KfW 432 Quartierskonzept
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Anlage 1 Abschlussbericht-KWG990 Quartier Weidenpesch
99530 Zeichen
1
Quartierskonzept für das Gebiet
Rennbahnstraße 2 – 24
und
Friedrich-Karl-Straße 29 - 77
2
Dieses Quartierskonzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Alle Zahlenwerte beruhen
auf den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und auf eigener Recherche. Prognosen sind als
hypothetische Annahmen zu verstehen. Sie können sich in Abhängigkeit von grundsätzlichen, nicht oder
nur bedingt beeinflussbaren Variablen wie der möglichen Veränderung wirtschaftlicher,
gesellschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen auf die zu untersuchenden Gegebenheiten
auswirken und in der Folge eine neue Einschätzung der Situation nach sich ziehen. Hinweise auf
Gesetzgebung, Rechtsprechungen, DIN/EN-Normen und Richtlinien und daraus möglicherweise
resultierende betriebliche Konsequenzen haben empfehlenden Charakter.
Zum Schutz personenbezogener Daten werden Daten, die individuell auf einzelne Gebäudeeigentümer
zurückzuführen sind, datenschutzrechtlich konform erhoben und behandelt. Personenbezogene Daten
werden so behandelt und aggregiert, dass in dem veröffentlichten Quartierskonzept keine Rückschlüsse
auf Einzelpersonen oder Betriebe möglich sind. Gemäß der diesem Angebot zugrunde liegenden
Leistungsbeschreibung wird in einer zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu unterzeichnenden
Datenschutzerklärung festgehalten, dass personenbezogene Daten nur in einem speziell geschützten
Serverbereich verarbeitet werden dürfen, auf welchen nur die unmittelbar mit der Datenauswertung
befassten Personen Zugriff erlangen.
3
QUARTIERSKONZEPT KWG KÖLN -RENNBAHNSTR. 2 – 24 & FRIEDRICH-KARL-STR. 29 - 77
Auftraggeber Kölner Wohnungsgenossenschaft eG
Schlesischer Platz 1a
50737 Köln-Weidenpesch
Ansprechpartner Herr Thomas Volkmer
Mail: volkmer@kwgenergie.de
Auftragnehmer Tilia GmbH
Girlitzweg 30, Tor 4
50829 Köln
Ansprechpartner Herr Dirk Klingen
Mail: dirk.klingen@tilia.info
Ansprechpartner Herr Markus Bolz
Mail: markus.bolz@tilia.info
Autoren des
Berichts
Markus Bolz, Dirk Klingen
Stand April 2024
Förderhinweis Das energetische Quartierskonzept wurde mit Hilfe von Fördermittel der KfW-
Bank im Rahmen des Programms 432 „energetische Sanierung“ erstellt.
Dieser Bericht wurde im Monat April 2024 veröffentlicht.
4
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung ............................................................................................................................................. 9
1.1 Die Stadt Köln und die Wohnungsgenossenschaften .................................................................. 9
1.2 Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG ................................................................................. 10
1.3 Das fokussierte Quartier in Köln ................................................................................................ 11
1.4 Warum ein Quartierskonzept .................................................................................................... 11
1.5 Zukünftige Nutzung Erneuerbarer Energien ............................................................................. 12
1.6 Ziel des Quartierkonzepts .......................................................................................................... 12
2. Bestandsanalyse ................................................................................................................................ 14
2.1 Darstellung des Gebäudebestands ............................................................................................ 14
2.2 Grünflächen im Quartier ........................................................................................................... 15
2.3 Energetische-Ist-Situation der Bestandsgebäude ..................................................................... 16
2.3.1 Energiebilanz Wärme ........................................................................................................ 17
2.3.2 Energiebilanz Strom ........................................................................................................... 19
2.3.3 Nutzung Mobilität .............................................................................................................. 19
2.4 Aktuelle CO2-Bilanz .................................................................................................................... 20
3. Potentialanalyse ................................................................................................................................ 22
3.1 Sanierung der Gebäude ............................................................................................................. 22
3.1.1 Förderungen zur Sanierung der Gebäude ......................................................................... 22
3.2 Beschreibung und Evaluierung relevanter Potentiale ............................................................... 23
3.2.1 Potential Biomasse ............................................................................................................ 23
3.2.2 Potential Wärmepumpe .................................................................................................... 23
3.2.3 Potential Luft ..................................................................................................................... 23
3.2.4 Potential Geothermie ........................................................................................................ 24
3.2.5 Potential PVT ..................................................................................................................... 25
3.2.6 Potential Grundwasser ...................................................................................................... 26
3.2.7 Potential Abwasser ............................................................................................................ 29
3.2.8 Potential Photovoltaik ....................................................................................................... 31
4. Beteiligungsformate / Öffentlichkeitsarbeit...................................................................................... 32
5. Ermittlung zukünftiger Wärme- und Strombedarfe .......................................................................... 35
5.1 Heizlast des Quartiers ................................................................................................................ 35
5.1.1 Heizlast Bestandsgebäude ................................................................................................. 35
5
5.1.2 Heizlast Neubau ................................................................................................................. 35
5.1.3 Gleichzeitigkeit im Wärmenetz ......................................................................................... 35
5.2 Beurteilung Trinkwarmwasserbereitung in der Zukunft ........................................................... 36
5.2.1 Berechnung der TWW-Gleichzeitigkeit nach VDI 2072 ..................................................... 36
5.2.2 Berechnung der TWW-Gleichzeitigkeit im zentral beheizten Wärmenetz ....................... 36
5.3 Auslegung Gesamter Heizbedarf des Quartiers ........................................................................ 37
5.4 Auslegung Strombedarf ............................................................................................................. 37
5.4.1 Auslegung Strombedarf der Wärmepumpe ...................................................................... 37
5.4.2 Auslegung Strombedarf der Haushalte ............................................................................. 37
5.4.3 Auslegung Strombedarf der Elektromobilität ................................................................... 37
6. Quartierskonzepte ............................................................................................................................. 38
6.1 Darstellung des zukünftigen Quartiers ...................................................................................... 38
6.2 Wärmenetz Plan ........................................................................................................................ 39
6.3 Quartierskonzept gutmütige Variante ...................................................................................... 40
6.3.1 Strom Energiebilanz gutmütiges System ........................................................................... 42
6.4 Quartierskonzept sprunghafte Variante.................................................................................... 43
6.5 Verteilung Strom ....................................................................................................................... 45
6.6 Ergebnisse Mobilität .................................................................................................................. 48
7. Business Case ..................................................................................................................................... 49
8. Umsetzungsplan mit Zeitrahmen ...................................................................................................... 50
8.1 Empfehlung Umsetzungsplan .................................................................................................... 50
8.2 Empfehlung PV .......................................................................................................................... 50
8.3 Empfehlung Mobilität ................................................................................................................ 50
8.4 Zukünftige Energie- und CO2-Bilanz .......................................................................................... 51
8.5 Voraussetzung zur Machbarkeit des Quartierkonzepts ............................................................ 53
8.5.1 Nutzung der öffentlichen Straßen für Wärme .................................................................. 53
8.5.2 Nutzung des öffentlichen Stromnetzes zum Energy Sharing ............................................ 53
9. Erfolgskontrolle und Monitoring der Umsetzung des Quartierskonzepts ........................................ 54
10. Fazit ............................................................................................................................................... 56
11. Verweise ........................................................................................................................................ 59
12. Anhang: Mieterbefragung ............................................................................................................. 61
........................................................................................................................................................... 61
6
13. Anhang Bewertungsmatrix ............................................................................................................ 81
7
Abkürzungsverzeichnis
/a oder p.a. pro Jahr (per annum)
A/Ve-Wert Verhältnis der Wärme abstrahlenden Außenhülle A zu dem zu beheizenden
Volumen Ve eines Gebäudes
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
°C Grad Celsius
CH4 Methan
CO2 Kohlenstoffdioxid
EE Erneuerbare Energien
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz
EnEV Energieeinsparverordnung
EVU Energieversorgungsunternehmen
GEG Gebäudeenergiegesetz
GHD Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher
GWh Gigawattstunden
ifeu Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH
K Kelvin
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kg Kilogramm
kW Kilowatt
kWel Kilowatt elektrisch
kWth Kilowatt thermisch
kWh Kilowattstunde
KWK Kraft-Wärme-Kopplung
KWKG Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
kWp Kilowatt-Peak
MW Megawatt (= 1.000 Kilowatt = 1 Mio. Watt)
MWh/a Megawattstunde pro Jahr
PV Photovoltaik
Quartier beschreibt das Untersuchungsgebiet des vorliegenden Konzeptes
SWOT-Analyse Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats (Analyse der Stärken,
Schwächen, Chancen und Risiken)
T Tonnen
TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
THG Treibhausgas
UBA Umweltbundesamt
VBH Vollbenutzungsstunden
VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.
8
HINWEIS ZUM SPRACHGEBRAUCH
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit bezeichnen wir Personengruppen in diesem Bericht durchgängig
in einer neutralen Form (Einwohner, Fußgänger, etc.), wobei wir dabei immer sowohl weibliche,
männliche sowie Personen von diversen Geschlechtern meinen.
9
1. Einleitung
1.1 Die Stadt Köln und die Wohnungsgenossenschaften
Die kreisfreie Stadt Köln ist mit ihren rund 1,1 Millionen Einwohnern die viertgrößte Stadt in Deutschland.
Das Stadtgebiet erstreckt sich über 405 km² und liegt in der sogenannten Kölner Bucht im gemäßigten
Kontinentalklima. Nachdem 1. Weltkrieg entstanden über 20 verschiedene Wohnungsgenossenschaften
in Köln, die aus Idee der Wohnungssuchenden entstanden ist und ein großer Erfolg für bezahlbares
Wohnen in Köln geworden ist.
Die Stadt Köln hat sich das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zum Ziel gesetzt. Dies wurde
vom Rat am 24. Juni 2021 beschlossen. Bereits mit dem Beitritt zum Klima-Bündnis der europäischen
Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder 1993 verpflichtete sich die Stadt Köln freiwillig zu
ambitionierten Klimazielen. Die Ausrufung des Klimanotstandes 2019 bekräftigte das Bekenntnis, der
Eindämmung des Klimawandels hohe Priorität einzuräumen und den Zielen der Stadt Köln zu eigen zu
machen1.
Die Klimaschutzziele der Stadt Köln sind darauf ausgerichtet, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und
nachhaltige Entwicklungen in verschiedenen Bereichen zu fördern. Dazu gehören unter anderem:
1. Reduktion der Treibhausgasemissionen: Die Stadt setzt sich ambitionierte Ziele zur Reduzierung
von CO2-Emissionen, um einen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten.
2. Förderung erneuerbarer Energien: Ausbau von erneuerbaren Energiequellen wie Solarenergie,
Windenergie und Biomasse, um den Anteil an fossilen Brennstoffen zu reduzieren.
3. Energieeffizienz in Gebäuden: Durch Sanierungsmaßnahmen und energetische Optimierung
sollen Gebäude energieeffizienter gestaltet und der Energieverbrauch gesenkt werden.
4. Nachhaltige Mobilität: Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wie öffentlichen
Verkehrsmitteln, Fahrradverkehr und Elektromobilität zur Reduzierung von
Verkehrsemissionen.
5. Grünflächen und Begrünung: Ausbau von Grünflächen und Begrünungsprojekten in der Stadt,
um die CO2-Absorption zu erhöhen und das Stadtklima zu verbessern.
6. Bewusstseinsbildung und Bürgerbeteiligung: Sensibilisierung der Bevölkerung für den
Klimaschutz und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse und
Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen.
Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 ist im Oktober 2022 ein Fachgutachten veröffentlicht
worden, das die sukzessive Sanierung des Gebäudebestands auf einen hohen energetischen Standard
sowie flächendeckende effiziente Standards für Neubau bei Gebäuden und Quartieren als ein
wesentliches Handlungsfeld hervorhebt2.
1 https://www.stadt-koeln.de/artikel/69164/index.html ; Stand: 23.08.2023
2 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezernat5/v-
7/k%C3%B6ln_klimaneutral_2035_band_1_fachgutachten_bfrei.pdf, S. 70; Stand: 23.08.2023
10
1.2 Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG
Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG (KWG) ist seit Ihrer Gründung im Jahr 1920 ein stabil und
zugleich zukunftsfähig aufgestelltes Unternehmen, welches beständig erfolgreich das zentrale Ziel
verfolgt, für ihre Mitglieder qualitativ hochwertigem, aber dennoch erschwinglichem Wohnraum
bereitzustellen.
Die KWG übernimmt dabei soziale Verantwortung, indem sie danach strebt, ein Umfeld zu schaffen, in
dem sich die Bewohner sicher, integriert und wohl fühlen können und somit ein positives
Gemeinschaftsgefühl entsteht. Dabei bezieht die KWG ihre Mitglieder aktiv in Entscheidungsprozesse –
bspw. durch Meinungsumfragen wie bei dieser Quartiersentwicklung (s. Kap. 4 in der Essenz und Kap. 12
im Detail) ein, um sie an der Gestaltung ihres Wohnraums zu beteiligen. Zur sozialen Verantwortung zählt
ebenfalls, dass die KWG sich für nachhaltiges Bauen und Wohnen einsetzt. Das bedeutet, sinnvoll die
Möglichkeiten von Energieeffizienz im Neubau und Bestand auszuschöpfen, erneuerbare Energien zu
nutzen und umweltfreundliche Praktiken zu fördern, um den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.
Mit einer Bilanzsumme von ca. 190 Mio. € wirtschaftet die KWG nachhaltig mit positivem Ergebnis und
stellt sich auch investiv den zukünftigen Herausforderungen des klimaneutralen Wohnens in Bestand-
und Neubauten.
Im Bestand der KWG befinden sich aktuell mehr als 2.800 Wohnungen, 50 gewerbliche Einheiten sowie
über 1.000 PKW-Stellplätze und Garagen, die sich über mehr als 15 Stadtviertel verteilen. Der
Schwerpunkt des Wohnungsbestandes liegt im Kölner Norden, insbesondere in Köln-Weidenpesch, in
dem sich auch der Hauptsitz der KWG befindet.
11
1.3 Das fokussierte Quartier in Köln
In unmittelbarer Nähe zum Hauptsitz der KWG befindet sich das untersuchte Quartier Rennbahnstraße
2-24 und Friedrich-Karl-Straße 29-77 und liegt mitten in Köln, ca. 2 km Luftlinie westlich vom Rhein und
ca. 4km Luftlinie nördlich vom Kölner Dom entfernt in unmittelbarer Nähe der Pferderennbahn.
Abbildung 1-1 Quartier Rennbahnstraße 2 – 24 & Friedrich-Karl-Straße 29-773
In dem Quartier stehen 37 Bestandsgebäude aus den Baujahren 1950 – 1969, wobei die meisten Gebäude
in den Jahren 1950-1951 errichtet wurden. In den Bestandsgebäuden befinden sich über 400
Wohnungen. Zusätzlich befinden sich zwischen den Riegeln der Friedrich-Karl-Straße zwei Tiefgaragen
mit jeweils 40 PKW-Stellplätzen, sowie unterhalb der Gebäude der Rennbahnstraße 12-24 sowie im
Norden der Friedrich-Karl-Straße insgesamt noch 49 weitere Garagenstellplätze. In unmittelbarer Nähe
zum Quartier lädt der Weidenpescher Park zum Entspannen ein.
1.4 Warum ein Quartierskonzept
Im Zuge einer zunehmend urbanisierten Welt rücken Fragen der nachhaltigen Stadtentwicklung und der
Verbesserung der Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner immer stärker in den Fokus. Um
diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) das Förderprogramm KfW 432 ins Leben gerufen, das gezielt Quartierskonzepte unterstützt,
welche nachhaltige, soziale und ökologische Aspekte in der Stadtplanung integrieren.
Vor diesem Hintergrund präsentieren wir im Folgenden ein umfassendes Quartierskonzept, das die
Leitlinien des Förderprogramms aufgreift und mit innovativen Ansätzen positiv zur städtischen
3 (google.maps, 2023)
12
Entwicklung für die jetzige und kommende Generationen beitragen wird. Im Sinne der Nachhaltigkeit
verfolgen wir dabei das Ziel, im Gebäudebestand in Ihrem Wohngebiet zwischen der Rennbahnstraße 2 -
24 und der Friedrich-Karl-Straße 29 - 77 (nachfolgend als „Quartier“ bezeichnet) klimaneutral zu werden.
Als Quartier verstehen wir das zuvor genannte Gebiet als einen Ort des Wohnens, der Versorgung und
der Begegnung.
Das Vorhaben wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell gefördert und von der Stadt
Köln, insbesondere der Klimaschutzstelle, unterstützt. Wir freuen uns sehr über diese Förderung und
bedanken uns ausdrücklich bei unseren tatkräftigen Unterstützerinnen und Unterstützern von der Stadt
Köln.
Unser Quartierskonzept setzt an den Schnittstellen von Wohnen, Arbeiten, Freizeitgestaltung und
Mobilität an. Es verfolgt das Ziel, ein lebendiges und zukunftsfähiges Quartier zu schaffen, das nicht nur
den heutigen Anforderungen gerecht wird, sondern auch den Herausforderungen des Klimawandels, der
sozialen Inklusion und der Ressourcenschonung begegnet. Dabei bilden partizipative Prozesse und die
Einbindung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger den Grundstein für eine nachhaltige Entwicklung,
die das Quartier als lebendige Gemeinschaft begreift.
Unser Konzept greift bewährte Konzepte und innovative Ideen auf, um eine synergetische Verbindung
von Nachhaltigkeit, Ästhetik und Funktionalität zu schaffen. Es beinhaltet nicht nur bauliche Maßnahmen,
sondern berücksichtigt auch soziale und wirtschaftliche Aspekte. , um dieses ambitionierte Vorhaben
umzusetzen und einen wegweisenden Beitrag zur Entwicklung einer lebenswerten Stadt zu leisten.
Im weiteren Verlauf dieses Konzepts werden wir detailliert auf die verschiedenen Dimensionen unseres
Vorhabens eingehen. Von der Energieeffizienz der Gebäude über die Förderung von nachhaltiger
Mobilität bis hin zur Schaffung von Grünflächen und sozialen Begegnungsorten – unser Quartierskonzept
verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der die Vorgaben von KfW 432 mit Herz und Verstand umsetzt.
Wir laden Sie ein, sich von der Innovationskraft und dem Potenzial unseres Quartierskonzepts zu
überzeugen. Die nachfolgenden Abschnitte werden Ihnen einen umfassenden Einblick in die Planung und
Umsetzung geben. Wir sind fest davon überzeugt, dass dieses Projekt nicht nur die Anforderungen von
heute, sondern auch die Bedürfnisse von morgen erfüllen wird.
1.5 Zukünftige Nutzung Erneuerbarer Energien
Der Fokus des Quartierskonzept richtet sich auf die Herausforderung der zukünftigen Nutzung von
Erneuerbaren Energien in den Punkten der klimaneutralen Wärme-Erzeugung und Beheizung der
Gebäude, sowie der klimaneutralen Erzeugung und Bereitstellung von Strom für die Haushaltsnutzung
sowie der elektrischen Mobilität.
1.6 Ziel des Quartierkonzepts
Das Energie-Quartierkonzept soll für die KWG ein Vorzeigeprojekt darstellen und beispielhaft aufzeigen,
wie man ähnliche Quartiere, die in Köln beispielhaft an mehreren Standorten vorhanden sind,
klimaneutral gestaltet werden können. Das vorliegende Quartier weist dabei vielfältige Anforderungen
auf, die für den Wohnungsbestand im Ballungsraum Köln kennzeichnend sind.
13
Dies bedeutet hier insbesondere den Rückbau der Gasetagenheizungen sowie eine Beendigung des
Gaszentralheizungssystems in der bestehenden Form. Der Einsatz von regenerativen Energien steht
dabei im Vordergrund und soll umfassend untersucht werden. Die Untersuchung einer
umweltfreundlichen Energieversorgung soll hierbei auch Potenziale einbeziehen, die gegeben falls nicht
bekannt sind oder gegenwärtig noch nicht genutzt werden, wie z. B. geothermische Potenziale des in der
Nähe befindlichen Weidenpescher Parks oder die Abwärme aus dem nahegelegenen Abwasserkanal der
Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB Köln).
Ziel des Quartierskonzepts ist die Untersuchung der regenerativen Optionen sowie anschließend ihre
optimale Zusammenstellung für die Wärmeversorgung des Quartiers. Dabei soll die derzeitige gasseitige
Wärmeversorgung unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte sowie
Belangen der Stadt ausgetauscht werden.
Wesentliche Anforderung für ein umsetzungsfähiges Konzept ist zudem die Berücksichtigung der
städtebaulichen Herausforderungen, die sich an das bereits dicht besiedelte Quartier aus zusätzlich
geplanter Nachverdichtung ergeben.
Neben einer umweltfreundlichen Energieversorgung soll es auch die Steigerung der Lebensqualität und
Sicherheit in dem Quartier umfassen. Beispielhaft sind hier Aspekte moderner Mobilität wie Stärkung der
gemeinschaftlichen Elektromobilität, Verringerung des motorisierten Individualverkehrs,
Berücksichtigung von alternativen Verkehrsangeboten (z. B. Lastenfahrräder, Carsharing, etc.) sowie
bessere Vernetzung der Mobilitätsangebote zu nennen. Weiterhin werden im Zuge der Nachverdichtung
weitere Stellplätze im Quartier entstehen, die bei der angestrebten zunehmenden Elektrifizierung des
Verkehrssektors durch einen forcierten Ausbau der Photovoltaik im Quartier unmittelbar unterstützt
werden kann.
14
2. Bestandsanalyse
2.1 Darstellung des Gebäudebestands
Die Analyse der Ausgangssituation zeigt deutlich, dass die Nutzung der Wohnungen durch private
Haushalte den für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektor darstellen.
Der Gebäudebestand im Quartier besteht aus 37 Mehrfamilienhäusern aus den Baujahren 1950–1951
mit jeweils 4 Etagen. Nur das Gebäude auf der Rennbahnstraße 24 wurde im Jahr 1969 nachträglich in
das Quartier integriert. Im Grundzustand befanden sich immer 3 Wohnungen pro Etage mit einer
Wohnfläche von jeweils ca. 60 m² und einer mittleren Wohnung von ca. 30 m², im Zuge der
Umstrukturierung wurden in den letzten Jahren manche der 30 m² Wohnungen in den Gebäuden der
Rennbahnstraße aufgeteilt und den anliegenden ca. 60 m² großen Wohnungen zugeteilt. Dadurch
veränderte sich die Wohnungsanzahl in den letzten Jahren auf jetzt 404 Wohnungen in den
Bestandsgebäuden des Quartiers. Die Aufteilung der Wohnfläche in den Bestandsgebäuden zeigt die
Tabelle 1 Aufteilung Wohnfläche.
Tabelle 1 Aufteilung Wohnfläche
Wohnfläche [m²] Prozentualer Anteil Einteilung / Beheizung
13.903 69 % Gas-Etagenheizung
2.916 14 % Stromdirektheizkörperheizung
872 4 % Gas-Zentralheizung
463 2 % Ofen-beheizt
2081 10 % Unbeheizt
20.234 100 % Insgesamt
Im Moment leben im Quartier 425 Bewohner, und das überwiegend in Einzel-Haushalten.
Zusätzlich befinden sich zwischen den Riegeln der Friedrich-Karl-Straße zwei Tiefgaragen mit jeweils 40
PKW-Stellplätzen, sowie unterhalb der Gebäude der Rennbahnstraße 12-24 sowie im Norden der
Friedrich-Karl-Straße insgesamt noch 49 weitere Garagenstellplätze.
15
2.2 Grünflächen im Quartier
Die nachfolgende Tabelle 2 Verteilung Grünflächen“ Tabelle 2zeigt die Grünflächen-Verteilung im Besitz
der KWG Köln. Bei der Entwicklung des Quartierskonzepts wurde bei der Variantenbetrachtung
berücksichtigt, inwieweit die bestehenden Flächen sowohl als Erholungsraum für die Bewohner als auch
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere dienen können (sog. grüne Infrastruktur).
Tabelle 2 Verteilung Grünflächen
Fläche [m²] Einteilung
5.570 Rasen
2.675 Wiesen
400 Baum-Bestandsflächen
90 Bodendecker < 1m
855 Gehölzflächen > 1m
40 Stauden
160 Hecken
680 Sukzessionsflächen
120 Rasenpflaster
2.130 Schotterrasen
2.750 Feuerwehrzufahrten
15.460 Insgesamt
Der mit seiner über 20.000 m² großen Fläche angrenzende Weidenpescher Park, der als Erholungsraum,
aber auch ökologisch sehr wertvoll ist, wurde in der Betrachtung nicht mitberücksichtigt, da er sich nicht
im Eigentum der KWG befindet.
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2.3 Energetische-Ist-Situation der Bestandsgebäude
Aufgrund der vorliegenden Energieausweise konnten die Bestandsgebäude auf ihre energetische
Qualität über den Transmissionswärmeverlust begutachtet werden. Zum Beispiel muss ein
KfW 70 Einfamilienhaus einen Transmissionswärmeverlust von maximal 0,384 W/m²K nachweisen. Die
Transmissionswärmeverluste der Gebäude im Quartier werden in der nachfolgen Tabelle 3 dargestellt.
Vorab kann schon erwähnt werden, dass zur Einhaltung der NRW-landesweiten Förderung
„KlimaQuartier.NRW“ von Energy4Climate.NRW die Transmissionswärmeverluste der Gebäude
mindestens 0,38 W/m²K aufweisen müssen. Die Bestandsgebäude auf der Friedrich-Karl-Straße 31-77
sind nicht weit vom KlimaQuartier.NRW-Ziel entfernt und könnten über eine detailliertere
Wärmebrückenberechnung oder einer dickeren Kellerdeckendämmung die KlimaQuartier.NRW
Bedingen bezüglich der Transmissionswärmeverluste erreichen.
Das Gebäude auf der Rennbahnstraße 24 ist schon in einem guten energetischen Zustand; aber hier lag
kein vollständiger Energieausweis für das Gebäude vor.
Zur Erreichung der KlimaQuartier.NRW Ziele könnten die noch ausstehenden Gebäude nach der BEG
(Bundesförderung für effiziente Gebäude) saniert werden.
Tabelle 3 Energetische Qualität der Gebäude
Gebäude auf der Transmissionswärmeverluste
[W/m²K]
Rennbahnstraße 2 0,59
Rennbahnstraße 4,12,14,16 1,13
Rennbahnstraße 6,8,10,18,20,22 0,9
Rennbahnstraße 24 (konnten nicht ermittelt werden) -
Friedrich-Karl-Straße 29 0,55
Friedrich-Karl-Straße 31-77 0,395-0,427
KlimaQuartier.NRW Ziel 0,38
KfW 70 Effizienzhaus Ziel 0,384
17
2.3.1 Energiebilanz Wärme
Die Energiebilanz im Quartier konnte aufgrund der vorliegenden Datenlage gut aufgestellt werden. Aus
der Tabelle 4 wird ersichtlich, dass der überwiegende Teil im Quartier durch gasbeheizte Wohnflächen
besteht. Der Anteil der Stromdirektheizkörpern von 16 % ist fast ausschließlich den mittleren Wohnungen
zu zuordnen.
Tabelle 4 Beheizte Wohnflächen im Quartier
Beheizte Wohnfläche [m²] Prozentualer Anteil Einteilung / Beheizung
13.903 77 % Gas-Etagenheizung
872 5 % Gas-Zentralheizung
463 3 % Ofen-beheizt
15.238 84 % Insgesamt gasbeheizt
2.916 16 % Stromdirektheizkörperheizung
2.916 16 % Insgesamt strombeheizt
18.153 100 % Insgesamt beheizt
Im Gasverbrauch des Quartiers ist die Beheizung der Wohnungen, die Trinkwarmwassererzeugung über
die Gasetagenheizungen sowie die Beheizung über die Gasöfen integriert. Aus der nachfolgenden Tabelle
5 wird der angenommene Mittelwert des Gasverbrauchs, abzüglich des Brennwertbeitrags, sowie des
schlechteren Wirkungsgrades der älteren Heizungstechnik, berechnet.
Tabelle 5 Mittelwert Wärme Erzeugung des Ist-Bestands
Jahr 2021 2020 2019
Gas-Verbrauch Ist-Bestand 1.545.000 kWh/a 1.394.000 kWh/a 1.305.000 kWh/a
Nach Heizwert 1.405.000 kWh/a 1.267.300 kWh/a 1.186.400 kWh/a
Wirkungsgrad 85% 1.195.000 kWh/a 1.077.200 kWh/a 1.008.400 kWh/a
Mittelwert Wärme Nutzung Ist-Bestands 1.100.000 kWh/a
18
Um den Ist-Verbrauch aller Wohnungen im Quartier aus dem Mittelwert des Gasverbrauchs zu ermitteln,
muss ein angenommener Trinkwarmwasserbedarf vom Mittelwert subtrahiert werden. Aus der Norm ist
zu entnehmen, dass die für die 425 Bewohner mit einem jährlichen Trinkwarmwasserbedarf von
356.000 kWh/a gerechnet werden kann. Dieser Trinkwarmwasserbedarf muss noch auf die gasbeheizten
sowie die elektrisch beheizten Wohnungen aufgeteilt werden, siehe Tabelle 6.
Tabelle 6 Aufteilung Trinkwarmwasserbedarf
Trinkwarmwasserbedarf Prozentualer Anteil Energie
Annahme TWW Ist-Bestand 100 % 356.000 kWh/a
Annahme TWW elektrisch 16 % 59.000 kWh/a
Annahme TWW gasseitig 84 % 299.000 kWh/a
Subtrahiert man nun vom Mittelwert des Gasverbrauchs den gasseitigen Trinkwarmwasserverbrauch
erhält man den realen Gasverbrauch der gasbeheizten Wohnungen und kann daraus das mittlere
Verbrauchsverhalten der Bewohner ermitteln. Dies ist nachfolgend in Tabelle 7 dargestellt.
Tabelle 7 Realer Gasverbrauch
Realer Gasverbrauch Energie
Mittelwert Gasverbrauch Ist-Bestand 1.100.000 kWh/a
‚- abzgl. Annahme TWW gasseitig - 299.000 kWh/a
Wärmeverbrauch gasbeheizter Wohnungen 801.000 kWh/a
+ Wärmeverbrauch elektrisch beheizter Wohnungen + 133.000 kWh/a
Wärmeverbrauch Ist-Bestand gesamt 934.000 kWh/a
19
2.3.2 Energiebilanz Strom
Aus den nachfolgenden Tabelle 8 Stromverbrauch der letzten Jahre Tabelle 8 und Tabelle 9 ist erkennbar
wie hoch der gesamte Stromverbrauch in den Jahren 2019 – 2021 ist, sowie die Annahmen der
elektrischen Verteilung von TWW, Heizwärme und Haushaltsstrom.
Tabelle 8 Stromverbrauch der letzten Jahre
Realer Stromverbrauch Energie
Jahr 2019 735.000 kWh/a
Jahr 2020 735.000 kWh/a
Jahr 2021 756.000 kWh/a
Mittelwert jährlicher Stromverbrauch 742.000 kWh/a
Tabelle 9 Aufteilung Stromverbrauch
Realer Stromverbrauch Energie
Mittelwert jährlicher Stromverbrauch 742.000 kWh/a
Annahme davon Trinkwarmwasser elektrisch -59.000 kWh/a
Annahme davon Heizwärme elektrisch -133.000 kWh/a
Annahme davon Haushaltsstrom 555.000 kWh/a
2.3.3 Nutzung Mobilität
Im gesamten Quartier gibt es die Möglichkeiten per Bahn, Bus, Auto, Rad oder auch zu Fuß seinen Alltag
zu bewältigen. Die Bewohner haben die Möglichkeit ihre Autos in Garagenstellplätze der KWG
unterzustellen. Im Moment gibt es 49 Garagenstellplätze sowie 2 Tiefgaragen mit jeweils 40 Stellplätzen.
Im Sinne der Neubauplanung sind 36 neue Stellplätze geplant und insgesamt dann 165 Stellplätze im
Quartier. Zusätzlich gibt es für die Bewohner auf ca. 170 freien städtischen Stellplätzen die Möglichkeit
ihre Autos abzustellen.
Die Fahrräder werden zum größten Teil in den Kellerräumen der Gebäude im Quartier untergebracht.
Die Umfrage ergab das zu fast jeder Wohnung ein Auto zugeordnet werden kann, bei 404 Wohnungen
würden das ca. 400 Autos bedeuten bei ca. 340 Stellplätzen im Quartier. Dies bedeutet, dass es in Zukunft
ein größeres Interesse an Car-Sharing Modellen geben könnte.
Die Umfrage ergab auch, dass es Interesse von den Bewohnern bezüglich Elektrofahrrädern sowie
Elektrolastenräder als Mietfunktion gibt, und sollte in den nächsten Jahren weiter forciert werden.
20
2.4 Aktuelle CO2-Bilanz
In der CO2-Bilanz sind die fossilen Emissionen wie Gas eindeutig und mit CO2-Emissionen von 183g / kWh
Erdgas zu berechnen, wobei sich der deutsche Strom Mix sich in den nächsten Jahren verbessern wird,
wie anhand der nachfolgenden Abbildung 2-1 zu erkennen.
Abbildung 2-1 Diagramm Deutscher Strom Mix Tabelle 4
Tabelle 10 IST -Energiebilanz
IST
(2022)
Strombedarf insgesamt 742.000 kWh/a
Fossile Energie (Erdgas) 1.300.000 kWh/a
CO2 592 t/a
PV-Anteil Strombedarf 0 %
PV-Anteil 0 kWh/a
CO2-Emissionsfaktor 0,421 kg/kWh
4 (KEA -BW Die Landesenergieagentur, 2020)
21
In den Abbildung 2-2 sind die fossilen Energieverbräuche zu sehen, und zwar aus den Mittelwerten der
letzten 3 Jahre. Der Mittelwert für Gas ist 1.415.000 kWh/a und für Strom liegt er bei 742.000 kWh/a.
Abbildung 2-2 Diagramm fossile Energie Verbräuche
Die Abbildung 2-3 zeigt die berechnete CO2-Bilanz im Quartier. Die Gas Emissionen belaufen sich auf
259 t/a und die Strom Emissionen auf 333 t/a jeweils in CO2.
Abbildung 2-3 Diagramm CO2-Bilanz
Fossile Energie VerbräucheMittelwert Gas [kWh/a]Mittelwert Strom [kWh/a]CO2-Bilanz Emissionen Gas [t/a]Emissionen Strom [t/a]
22
3. Potentialanalyse
3.1 Sanierung der Gebäude
Anhand der nachfolgenden Tabelle 11 wird ersichtlich, dass die Gebäude im Quartier ein großes Potential
zur Energieeinsparung besitzen. Würde man alle Gebäude im Quartier nach der Bundesförderung für
effiziente Gebäude [BEG] sanieren könnte man nicht nur die Ziele für die Klima.Quartier Förderung
erreichen, sondern eine erhebliche Energieeinsparung über die nächsten Jahrzehnte erzielen.
Tabelle 11 Sanierungsmöglichkeiten
Gebäude auf der Transmissionswärmeverluste
[W/m²K]
Mögliche
Transmissionswärmeverluste
[W/m²K] nach BEG
Rennbahnstraße 2 0,59 0,38
Rennbahnstraße 4,12,14,16 1,13 0,38
Rennbahnstraße 6,8,10,18,20,22 0,9 0,38
Rennbahnstraße 24 (konnten nicht
ermittelt werden) -
Friedrich-Karl-Straße 29 0,55 0,38
Friedrich-Karl-Straße 31-77 0,395-0,427 0,38
KlimaQuartier.NRW Ziel 0,38
KfW 70 Effizienzhaus Ziel 0,384
Zusätzlich würde man die Heizlast des neuen Heizungssystems verringern und dadurch in der Technik
einsparen.
3.1.1 Förderungen zur Sanierung der Gebäude
Die Förderungen zur Sanierung können über mehrere Wege realisiert werden.
Zum einen über die BAFA BEG Einzelmaßnahmen Förderung mit 15% pro Einzelmaßnahme.
Oder über die KfW Effizienzhaus Förderung, die aufgrund der Erreichung der KlimaQuartierNRW Ziele
eher sinnvoll wäre, hier hat man die Möglichkeit abhängig vom Zinssatz des KfW Kredites sowie von der
Tilgung über 15% Förderung zu erreichen.
Die KlimaQuartierNRW Förderung ergibt die Möglichkeit bei Bestandsgebäuden bis zu 4000€ pro
Wohnung zu erhalten, dass bedeutet, dass bei 404 Bestandswohnungen eine Summe von über 1,6 Mio.
€ an Zusatzförderung zu erwarten wäre. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite
KlimaQuartierNRW
23
https://www.energy4climate.nrw/kommunen/klimaquartiernrw
Zusätzlich fördert die Stadt Köln mit weiteren Programmen zur Erreichung der Klimaziele. Weitere
Informationen findet man auf der nachfolgenden Internetseite.
Stadt Köln Förderung
https://www.stadt-koeln.de/artikel/71797/index.html
Das würde bedeuten, dass man bis zu einer maximal kumulierbaren Förderung von bis zu 60% zur
Sanierung der Gebäude erreichen kann.
Wie man anhand der Tabelle 11 erkennen kann sind die nach ENEV 2009 sanierten Gebäude auf der
Friedrich-Karl-Straße 31 – 77 schon gut gedämmt worden, hier sollte man auf die Möglichkeit einer
besseren Wärmebrückenberechnung oder einer besseren Dämmung der Kellerdecke sich fokussieren.
3.2 Beschreibung und Evaluierung relevanter Potentiale
3.2.1 Potential Biomasse
Durch die Verschärfung der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BimSchV), ist gerade in städtischen Ballungsräumen die Verbrennung von Biomasse eine spezielle
Herausforderung, die sich bei zentralen Wärmenetzen noch erhöht. Ein weiteres wesentliches Hindernis
ist die durch die dichte Bebauung begrenzte Verfügbarkeit von ausreichend zugänglichen Flächen für die
Biomasseeinrichtungen. Im Ergebnis wurde in Gesprächen mit der KWG eine Nutzung von Biomasse als
Brennstoff ausgeschlossen.
3.2.2 Potential Wärmepumpe
Das Potential von Wärmepumpen ist gerade im Bereich der klimaneutralen Wärmeerzeugung
interessant. Abhängig vom Kältemittel erreicht man mit Wärmepumpen durch den Einsatz von
klimaneutralem Strom die Möglichkeit, unterschiedliche Vorlauftemperatur-Niveaus zu erreichen.
Grundsätzlich gilt, umso geringer die Differenz zwischen Umweltenergietemperatur und
Heizungsvorlauftemperatur, umso besser die Effizienz einer Wärmepumpe. Im untersuchten Quartier
gibt es mehrere Umweltenergie-Potentiale, die in dem nachfolgenden Kapitel beschrieben werden.
3.2.3 Potential Luft
Die Umgebungsluft ist prinzipiell überall und auch innerstädtisch nutzbar. Die Vorgaben an den
Lärmschutz bei der Nutzung von Luft-Wasser-Wärmepumpen (LWWP) ist gerade in Siedlungsgebieten
erhöht und muss beachtet werden. Dezentrale Luft-Wasser-Wärmepumpen sind gerade bei KfW 40
Neubauten eine beliebte Variante und auch empfehlenswert. Bei einer Zentralen Heizzentrale bekleidet
die Bedeutung der Vorlauftemperatur in Wärmenetze eine entscheidende und nachteilige Rolle bei Luft-
Wasser-Wärmepumpe, je größer die Differenz zwischen Außentemperatur und Vorlauftemperatur liegt,
umso ineffizienter werden Luft-Wasser-Wärmepumpen. Eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe in der
Größenordnung von 1 MW hätte einen erhöhten Schallpegel. Die Nutzung solcher Wärmepumpen wird
daher auf erhöhten Dächern oder außerhalb von Ballungsräumen empfohlen. Beide Punkte sind im
Quartier schwierig zu lösen. Zusätzlich werden Zentrale LWWP bei einer Vorlauftemperatur von über
70°C mit einer JAZ von unter 2 angegeben und sind daher wirtschaftlich schwieriger zu betreiben.
24
3.2.4 Potential Geothermie
Zum Thema Geothermie und Grundwasser gab es ein Online-Meeting am 20.07.2023 mit Vertretern der
KWG, der Stadt Köln sowie der Tilia GmbH. In diesem Termin wurden die Vor- und Nachteile der
Geothermie- und Grundwasser- Nutzung besprochen.
Die Nutzung der Geothermie Potentiale sind durch zwei technische Varianten möglich. Zum einen durch
Flächenkollektoren, die in 1,5m Tiefe im frostfreien Boden verlegt werden, und Erdwärmesonden, die
durch ca. 180mm große Bohrungen senkrecht in den Boden verlegt werden. Aufgrund der geringen
Fläche innerhalb des Stadtgebietes sind die zu Verfügung stehenden Flächen für Erdwärmekollektoren
zu gering und wird im Konzept nicht weiter betrachtet.
Erdwärmesonden erzielen die Energie aus dem Boden durch ihre senkrechte Verlegung in die untersten
Erdschichten, abhängig von der Zusammensetzung des Erdreichs erreicht man, wie aus der Abbildung 3-1
zu erkennen, an dem Standort in Köln Weidenpesch mittlere Wärmeleitfähigkeiten von 2 – 2,3 W/mK.
Aus Sicht des Grundwasser-Schutzes sind Erdwärmesonden-Bohrungen tiefer als 30m in der Innenstadt
von Köln nicht erlaubt, so wird eine negative Durchmischung der unterschiedlichen Grundwasser
Schichten vorgebeugt, falls eine Grundwasserschicht mal nicht nutzbar sein sollte, könnte man die
nächstunterliegende Schicht nutzen.
Abbildung 3-1 Mittlere Wärmeleitfähigkeit für Erdwärmesonden
25
Durch die Tiefen Begrenzung der Erdwärmesonden-Bohrungen erreicht man bei ca. 30m Tiefe nur eine
Wärmeentzugsleistung von 1,5 kW pro Bohrung, dies bedeutet das ein Geothermie Feld in die Fläche
vergrößert werden müsste, aufgrund der innerstädtischen geringnutzbaren Flächen, wird das Thema
Geothermie Nutzung im Konzept nicht weiterbetrachtet. Eine mögliche Nutzung des angrenzenden
Weidenpescher Parks ist aufgrund des über 25 Jahre laufenden Nutzungsvertrags mit der Stadt Köln eine
zukünftige vertragliche Bindung, die von der Stadt Köln nicht eingegangen werden kann.
3.2.5 Potential PVT
Ein PVT-Modul ist eine Kombination aus Photovoltaik und thermischen Wärmetauscher, durch die
doppelte Funktion erreicht ein PVT-Modul eine höhere Nutzung derselben Fläche. Die Photovoltaik
Fläche kann als typische PV-Anlage gesehen und installiert werden. Der thermische Wärmetauscher wird
an ein Sole-Wasser-Wärmepumpen-System angeschlossen und verhält sich wie eine große Luft-Wasser-
Wärmepumpe ohne Lüfter. Ist aber auch abhängig von der Außentemperatur. Aufgrund derselben
Nutzung des Sole-Wassers ist eine Kombination mit einem kleinen Geothermie Feld eine gute Lösung die
Energie aus der Umwelt für den Wärmepumpen Prozess zu erhalten. Leider sind aufgrund der nicht zur
Verfügung stehenden Flächen für Geothermie, eine Kombination mit PVT nicht möglich. Reine PVT-
Anlagen sind auf einzelnen Gebäuden als Gegenvariante zur Luftwasserwärmepumpe interessant. Daher
wird ein PVT-System im Konzept nicht weiter betrachtet.
Abbildung 3-2 PVT-Modul vom Hersteller PVT Solink 5
5 Hersteller PVT Solink https://www.consolar.de/de/pvt-kollektor-solink/
26
3.2.6 Potential Grundwasser
In dem Online-Meeting vom 20.07. wurden die weiteren interessanten Erkenntnisse zum Thema
Grundwasser Nutzung im innerstädtischen Gebiet Köln Weidenpesch erörtert. Die Erkenntnisse sind im
Folgenden festgehalten.
Es wurden im Kölner Stadtgebiet über 500 Grundwasser Wärmepumpen zur Nutzung genehmigt. Die
nachfolgende Abbildung 3-3 zeigt die unterschiedlichen Geothermischen Erdschichten und
Grundwasserleiter. Dieser Grundwasserleiter mit seiner 15m – 20m dicken Schicht, ist vergleichbar groß
und nach ca. 10m erreichbar.
Abbildung 3-3 Erdschichten und Grundwasserleiter in Köln Weidenpesch
Die hohe Anzahl von Grundwasser Wärmepumpen liegt grundsätzlich an der guten hydrogeologischen
und thermischen Nutzung, die weniger Hürden aufweisen als, die mit 25-35m bohrungsbegrenzende
Tiefe, der Geothermie Nutzung.
27
Bezüglich einer langfristigen Nutzung von Grundwasserbrunnen sind die Genehmigungen auf 25 Jahre
befristet und werden in diesem Turnus überprüft, eine über 25-jährige Nutzung ist dann abhängig von
den gegebenen Prüfungsverfahren und Richtlinien, die sich aber aufgrund der jetzigen Hohen Qualität
der Prüfung nicht sehr weit unterscheiden sollten. Laut den Aussagen von den Mitarbeitern der Abteilung
Geothermie liegt das Quartier in einer sehr günstigen Lage und wäre sehr zielversprechend. Zusätzlich ist
eine so große Nutzung des Grundwassers in näherer Umgebung von anderen Interessenten nicht geplant
und beeinflussen das Gebiet nicht.
Die nachfolgende Abbildung 3-4 zeigt eine schematische Darstellung eines
Grundwasserwärmepumpensystems, in dem der dargestellte Saugbrunnen (Nr. 9) das Grundwasser
abpumpt und zu einem Wärmetauscher (4) fördert, dort wird das Grundwasser um maximal 6K abgekühlt
und das gekühlte Grundwasser im Schluckbrunnen (10) wieder dem Grundwasser zugeführt.
Abbildung 3-4 Schematische Darstellung eines Grundwasserwärmepumpensystems (Quelle: Vaillant)
28
Die Tiefe (b) der Brunnen wird mit ungefähr 10-15m kein größeres Hindernis darstellen. Aufgrund der
Möglichkeit der Unterbringung der Brunnen in den Hinterhöfen der Gebäude der Rennbahnstraße sollte
der Abstand zwischen den beiden Brunnen (c) groß genug gewählt werden können. Die Fließrichtung (d)
wird nachfolgend erklärt. In der Abbildung 3-5 werden die unterschiedlichen Fließrichtungen des
Grundwassers bei minimalem und maximalem Wasserstand dargestellt, dies ist insofern wichtig, um
einen hydraulischen Kurzschluss zu verhindern. Ein hydraulischer Kurzschluss wäre der Fall, wenn man
ein Grundwasserwärmepumpensystem so aufbauen würde, dass man das Grundwasser wieder gegen die
Fließrichtung ins Grundwasser einführen würde und das gekühlte Grundwasser wieder ansaugen würde.
Um dies zu verhindern, werden die beiden Brunnen in Fließrichtung des Grundwassers gebaut. Der
maximale Grundwasserstand wird mit 37,3 müNN bis 37,1 müNN angegeben und fließt von Südwest nach
Nordost. Der minimale Grundwasserstand wird mit 36,5 müNN bis 36,1 müNN angegeben und fließt
mehr von West nach Ost. Die unterschiedlichen Grundwasserstände sind abhängig vom Rheinpegel, da
dieser sich in der unmittelbaren Nähe des Quartiers befindet. Das Quartier in Köln Weidenpesch befindet
sich auf einer mittleren Höhe von 45müNN, daher wäre das Grundwasser gut zu erreichen.
Abbildung 3-5 Grundwasser Fließrichtung (Quelle: RheinEnergie / Stadt Köln)
Die Grundlegenden Auslegungsdaten für ein Grundwasserwärmepumpensystem sind wie folgt. Die
benötigte Wassermenge ist abhängig von der benötigten Heizleistung und wird mit 1 m³ Wasser für 4 kW
Heizleistung, inklusive der elektrischen Leistung des Wärmepumpenantriebs, bemessen. Bei ca. 830 kW
Heizleistung wären Grundwasserbrunnen mit einer Auslegung von mindestens 210 m³ Volumenstrom
notwendig. Das geförderte Grundwasser hat, in urbanen Gegenden, eine gleichbleibende Temperatur
von 12°C bis 14°C. Diese Energie des Grundwassers wird mit einer relativen Abkühlung von maximal 6K
bemessen und darf die absolute minimal Temperatur von +4°C aus Sicherheitsgründen nicht
unterschreiten.
29
Aufgrund der jährlichen benötigten Energie wird ein Volumenstrom von ca. 350.000 bis 400.000 m³
erwartet, daher ist eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung Pflicht und muss vorab durchgeführt werden.
3.2.7 Potential Abwasser
Gerade in Großstädten, wie Köln, ist die Nutzung der Wärmeenergie des Abwassers sehr interessant, da
das Abwasser unter den Hauptstraßen ein ständiger Energielieferant für ein Wärmepumpensystem sein
kann. Aufgrund der Kanaltiefe unter der Erdoberfläche hat der Kanal allein schon eine Grundwärme und
zusätzlich wird dieser Kanal ständig mit Abwasserenergie aus den umliegenden Haushalten gespeist. Ein
typischer Abwasserwärmefluss hat selbst im Winter eine Temperatur von über 10°C, die genutzt werden
können. In der Abbildung 3-6 ist ein Querschnitt eines Edelstahlwärmetauschers dargestellt, die Form
des Wärmetauschers wird immer dem vorliegenden Kanal angepasst. Grundsätzlich ist es so, dass unter
dem Wärmetauscher ein U-Rohr angebracht ist, in dem 5°C kaltes Wasser gepumpt wird, welches sich
über die Abwasserenergie auf 8°C erwärmt. Diese 3°C Temperaturunterschied reichen aus, um in einem
Wärmepumpenprozess dem Kältemittel Energie hinzuzufügen und es zu verdampfen.
Abbildung 3-6 Querschnitt eines Abwasserwärmetauschers (Quelle: Fa. Uhrig)
Zu diesem Thema fand am 06. Juli 23 ein Termin mit Teilnehmern von der KWG, der
Stadtentwässerungsbetrieben [STeB] sowie der Tilia GmbH statt. In diesem Termin wurde die Möglichkeit
der Wärmenutzung aus Abwasser erörtert.
In unmittelbarer Nähe zum Quartier befindet sich in der Friedrich-Karl-Straße ein Kanal mit einem Hauben
Profil. Der gemauerte Kanal hat eine Höhe von 2850mm und eine Breite von 2300mm. Die innenliegende
Trockenwetterrinne hat eine Tiefe von 500mm und eine Breite von 1200mm und ist halb oval ausgeformt.
Der letzte bekannte Volumenstrom wurde mit einem mittleren Mindest-Trockenwetterwert von 80l/s
durchschnittlich am Tag gemessen, dieser Wert kann im Tageverlauf um 60% schwanken, die Temperatur
des Abwasser liegt im Winter zwischen 10°C und 12°C. Zur Verifizierung der Werte wird eine Messung
des Volumenstroms sowie der Temperatur vorgeschlagen.
30
Abbildung 3-7 Foto des Kanals unterhalb der Friedrich-Karl-Straße
In der Abbildung 3-7 sieht man den Kanal unterhalb der Friedrich-Karl-Straße, zusätzlich ist ersichtlich,
dass der Kanal von beiden Seiten gut begehbar ist.
Die Abbildung 3-8 zeigt den Kanallageplan in der Friedrich-Karl-Straße
Abbildung 3-8 Kanallageplan Friedrich-Karl-Straße (Quelle: StEB)
31
Es gibt zwei mögliche Zugänge zum Hauptkanal. Zum einen den Zugang mit der Nr. 62975, dieser hat eine
ältere und breitere Zugangsform und wurde als Packlader ausgebaut. Zum zweiten den Zugang zum Kanal
mit der Nummer 62977, dieser ist als Polygon Zugang gebaut worden ist größer als die normalen
Mannlöcher Zugänge. Die Mannlöcher haben in Köln einen Durchmesser von 625mm im Deckel und
800mm unterhalb der Straßendecke. Üblicherweise sind diese Kanaleingänge unterhalb der Straße eher
auf 1000mm ausgebaut wurden. Ein größerer Kanallageplan wird im Anhang hinterlegt.
Von den Gebäuderiegeln weg, geht ein Steinzeug-Kanal mit einem Durchmesser von DN 300. Hier sollte
vorab geprüft werden, ob die Kanalgröße zu den Neubauten und der dadurch erhöhten
Regenabwassermenge passt. Zusätzlich hat das Quartier einen Vorteil, dass die zuliefernden
Abwassermengen aus dem eigenen Quartier die Aufwärmung der Wärmetauscher durch gleichzeitigen
Abfluss begünstigen. Die Sole des Kanals liegt auf ca. 40 müNN und ca. 5 m unterhalb der
Straßenoberfläche.
Im Areal Stadtanzeiger Amsterdamer Strasse gab es Voruntersuchungen, die von der Firma Uhrig der
KWG zur Verfügung gestellt werden könnten, falls das Quartier auf der Amsterdamer Strasse ein
vergleichbares Konzept vorsehen sollte. Hier liegt der Mindest-Trockenwetterwert bei 800l/s.
Nach positivem Entscheid zur Nutzung der Abwärme aus dem Abwasser, wird die STeB noch eine
Befahrung des Kanals durchführen und den Kanal falls notwendig komplett sanieren, damit eine gute
Grundlage für einen langjährigen Betrieb gegeben ist.
Es liegen 2 Projekte auf kommunaler Basis vor, die in Köln aus Abwasser Energie gewinnen.
3.2.8 Potential Photovoltaik
Durch die zukünftige Umstellung der Sektoren Wärme, Mobilität und Energie auf Strom bietet eine vor
Ort Stromerzeugende Möglichkeit, wie die Photovoltaik, sehr viele Möglichkeiten klimaschädliche
Emissionen einzusparen. Die Photovoltaik würde mit Modulen auf den Dächern der Gebäude einen
erheblichen Beitrag leisten können. Weitere Informationen und Auswertungen werden in den Konzepten
betrachtet.
32
4. Beteiligungsformate / Öffentlichkeitsarbeit
Die Durchführung einer Mieterbefragung stellt einen wesentlichen und sinnvollen Schritt innerhalb der
Umsetzung eines Quartierkonzepts gemäß KfW 432 dar. Sie dient dazu, die Bedürfnisse, Anliegen und
Erwartungen der Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers zu ermitteln, um die Planung und
Umsetzung gezielt auf ihre Bedürfnisse auszurichten. Die Mieterbefragung erfüllt mehrere wichtige
Funktionen:
1. Partizipation und Akzeptanz: Die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter ermöglicht es ihnen,
aktiv am Entwicklungsprozess des Quartiers teilzunehmen. Ihre Meinungen und Vorschläge
werden in die Planung integriert, was zu einer höheren Akzeptanz der Maßnahmen führt.
Dadurch entsteht ein stärkeres Gemeinschaftsgefühl und ein Gefühl der Mitbestimmung.
2. Erkennen von Bedürfnissen: Die Befragung erlaubt es, die individuellen Bedürfnisse der
Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich Wohnqualität, Mobilität, Freiraumgestaltung und
sozialen Aspekten zu identifizieren. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des
Quartierskonzepts, was die Zufriedenheit der Bewohner langfristig steigert.
3. Identifikation mit dem Quartier: Indem die Mieterinnen und Mieter in den Planungsprozess
einbezogen werden, entwickeln sie eine stärkere Bindung an ihr Quartier. Sie haben die Chance,
sich aktiv einzubringen und sich mit den geplanten Maßnahmen zu identifizieren, was langfristig
die Lebensqualität und das Gemeinschaftsgefühl fördert.
4. Vermeidung von Fehlplanungen: Durch das Feedback der Mieterinnen und Mieter können
mögliche Fehlplanungen vermieden werden. Ein frühzeitiges Erkennen von Bedenken oder
Unklarheiten ermöglicht es, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, bevor die Umsetzung
beginnt.
5. Optimierung sozialer Aspekte: Die Mieterbefragung erlaubt es, soziale Aspekte wie
Nachbarschaftsbeziehungen, gemeinschaftliche Aktivitäten und Integration gezielt zu
berücksichtigen. Dies ist von besonderer Bedeutung, um ein lebendiges und sozial gut vernetztes
Quartier zu schaffen.
6. Informationsvermittlung: Die Befragung bietet die Möglichkeit, die Bewohnerinnen und
Bewohner über die Ziele, Abläufe und potenziellen Auswirkungen des Quartierkonzepts
aufzuklären. Dies fördert das Verständnis und die Transparenz, was die Zusammenarbeit und das
Vertrauen zwischen allen Beteiligten stärkt.
Die Mieterbefragung ist somit ein Instrument, das die Grundlage für eine erfolgreiche, bedarfsgerechte
und nachhaltige Umsetzung eines Quartierkonzepts nach KfW 432 bildet. Sie fördert die Einbindung der
Bewohnerinnen und Bewohner, steigert die Qualität der Planung und trägt dazu bei, ein lebenswertes
und zukunftsfähiges Quartier zu schaffen.
Zur unmittelbaren Beteiligung sind alle Mieter des Fokusquartiers frühzeitig eingeladen worden, an der
Meinungsumfrage teilzunehmen.
Nach einer einleitenden Beschreibung des Hintergrunds und Ziels der Umfrage sind umfangreiche
Teilnahmemöglichkeiten (Internet-Seite, QR-Code für Handys/Tablets, postalisch per Brief oder als
eingescannter Brief), angeboten worden, um unterschiedlichen Kommunikationspräferenzen Rechnung
zu tragen und so eine möglichst hohe Beteiligung zu erzielen. Weiterhin wurde für inhaltliche Rückfragen
ein per E-Mail erreichbarer persönlicher Ansprechpartner zur Betreuung der Umfrage genannt.
33
Alle Umfrageergebnisse sind anonym und lassen keine Rückschlüsse auf individuelle Nutzerinnen und
Nutzer zu.
Das Ziel einer möglichst hohen Beteiligung an der Mieterumfrage wurde auch mit einer außergewöhnlich
hohen Rücklaufquote von über 20% auch erreicht. Wenngleich die Befragungsergebnisse nicht zwingend
als repräsentativ im statistischen Sinne zu werten sind, geben sie doch Auskunft über die Bedürfnisse und
Wünsche der Mieter als unmittelbar Betroffenen.
Im Anhang findet sich die vollständige Darstellung der Ergebnisse der Mieterbefragung.
Die Kernaussagen der Mieterbefragung sind in den beiden nachfolgenden Grafiken dargestellt.
34
Um ein möglichst umfassendes Meinungsbild und zusätzliche Impulse zur Quartiersgestaltung zu
erhalten, wurden bei dem Fragebogen häufig auch offene Fragen eingesetzt, die es den Teilnehmern
ermöglichen, ihre Meinungen, Gedanken und Erfahrungen frei auszudrücken, ohne durch vorgegebene
Antwortmöglichkeiten eingeschränkt zu sein. Sie fördern somit die Teilnahmebereitschaft und bieten
wertvolle Hinweise für möglichen individuellen Handlungsbedarf.
In der folgenden Grafik ist dargestellt, wo Schwerpunkte der Antworten zum individuellen
Handlungsbedarf aus Sicht der Betroffen zusätzlich zu den weiteren Fragen der Meinungsumfrage liegen.
35
5. Ermittlung zukünftiger Wärme- und Strombedarfe
Zur Ermittlung der zukünftigen Wärme- und Strombedarfe sowie mögliche Stromerzeugungen über
Photovoltaik auf den Dächern der Gebäude im Quartier wird in diesem Kapitel eingegangen.
5.1 Heizlast des Quartiers
Die Heizlast des Quartiers besagt die komplette 100% Beheizung aller Gebäude bei -10°C in Köln, da dies
in der Realität nicht erreicht werden muss, wird in den weiteren Kapiteln auf die unterschiedlichen
Themen eingegangen.
5.1.1 Heizlast Bestandsgebäude
Die Heizlast der Bestandsgebäude beträgt ca. 820 kW, aufgrund der im Kapitel 3.1 dargestellten
Möglichkeit der Sanierung sowie Erreichung mehrerer Förderungen, ist es sinnvoll die Gebäude auf
mindestens KfW 70 Effizienzhaus Standard zu sanieren. Die Heizlast nach Sanierung beträgt dann
maximal 650 kW.
5.1.2 Heizlast Neubau
Aufgrund der Nachverdichtung im Quartier sind 3 Neubauten geplant, diese sollen nach dem KfW 40
Standard gebaut werden, dadurch erreichen die Gebäude eine sehr geringe Heizlast von ca. 20,6 kW pro
Gebäude. Insgesamt beträgt die Heizlast der Neubauten ca. 61 KW.
5.1.3 Gleichzeitigkeit im Wärmenetz
Die Gleichzeitigkeit wird anhand der Formel 1 berechnet sowie durch die Faktoren bestimmt.
Formel 1 Gleichzeitigkeitsfaktor Wärmenetz
Tabelle 12 Faktoren für die Gleichzeitigkeit im Wärmenetz
Bei einem zentral beheizten Wärmenetz verringert sich die zukünftige Heizlast ca. 568 kW, aufgrund
dieser Heizlast kann die mögliche Technik in der Heizzentrale bestimmt werden.
a 0,4497b 0,5512c 53,8438d 1,7627MIN GLZ 0,6
36
5.2 Beurteilung Trinkwarmwasserbereitung in der Zukunft
Gerade die Trinkwarmwasser Verordnung sowie die TWW-Qualität hat eine große Bedeutung für das
zukünftige System. Daher wird zukünftig darauf geachtet, dass das Trinkwarmwasser dezentral in den
Wohnungen erwärmt wird, um nur kurze Leitungen, mit stehendem warmen Trinkwarmwasser, im neuen
System zu besitzen. Dies ermöglicht eine einfachere Einhaltung der Trinkwarmwasser Verordnung. Zwei
Möglichkeiten gibt es dies einzuhalten, entweder mit dezentralen Wohnungsstationen in denen das
Trinkwarmwasser über eine primäre Heizwarmwasserleitung versorgt wird, oder dezentrale
Durchlauferhitzer in dem dann Trinkwarmwasser elektrisch erwärmt wird.
5.2.1 Berechnung der TWW-Gleichzeitigkeit nach VDI 2072
Inklusive den neuen 27 Wohnungen im Neubau sind 430 Wohnungen im ganzen Quartier. Wenn alle
Wohnungen mit dezentralen TWW-Systemen ausgestattet werden, sollte nach VDI 2072
Wohnungsstationen mit einer gesamten Leistung von 35 kW installiert werden.
Formel 2 Phi Faktor Gleichzeitigkeit
Formel 3 Trinkwarmwasser Heizlast nach Gleichzeitigkeit
Nach Formel 2 und Formel 3 ergibt sich eine Heizlast nach Gleichzeitigkeit von 830 kW. Das würde aber
voraussetzen, dass alle Wohnungsstationen zentral über ein System beheizt würden. Würde man
dezentrale Heizungssysteme pro Gebäudeblock im Quartier installieren würde sich die TWW-Heizlast auf
ca. 1450 kW erhöhen. Aufgrund von höheren Kosten eines dezentralen Trinkwarmwassersystems als
Booster Lösung pro Gebäudeblock wurde im Konzept nicht weiterbetrachtet und ausgeschlossen.
5.2.2 Berechnung der TWW-Gleichzeitigkeit im zentral beheizten Wärmenetz
Bei einem zentral beheizten Wärmenetz in dem Wohnungsstationen zur Trinkwarmwassererwärmung
eingesetzt werden muss das Wärmenetz um ein Vielfaches größer ausgelegt werden. Wenn alle 430
Wohnungen mit 35 kW Wohnungsstationen ausgestattet werden, würde das eine gesamte Heizlast von
15.050 kW bedeuten, da nicht alle Bewohner gleichzeitig die Wohnungsstationen benutzen werden
Gleichzeitigkeitsfaktoren pro Gebäude angesetzt. Dies bedeutet aber, dass dann insgesamt immer noch
ca. 3300 kW an Heizlast im gesamten Wärmenetz vorhanden sind. Diese Gesamtheizlast kann über die
Gleichzeitigkeitsfaktoren für da Wärmenetz noch auf eine TWW-Heizlast auf 2300 kW verringert werden.
37
Und hier kommt das große Problem der Technik Zentral Auslegung bei einem zentralen Heizsystem
inklusive zentralen Trinkwarmwasser Versorgung zum Vorschein.
5.3 Auslegung Gesamter Heizbedarf des Quartiers
Aufgrund der Komplexität des gesamten Heizbedarfs wird auf die unterschiedliche Darstellung in den
energetischen Konzepten verwiesen.
5.4 Auslegung Strombedarf
Die zukünftigen Strombedarfe wurden aufgrund der zukünftigen Bewohner Anzahl im Quartier und über
Lastgänge ermittelt.
5.4.1 Auslegung Strombedarf der Wärmepumpe
Der zukünftige Strombedarf der Beheizung über Wärmepumpensysteme wird im Kapitel Fehler!
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. für jedes Konzept ermittelt.
5.4.2 Auslegung Strombedarf der Haushalte
Der Strombedarf der Haushalte in den letzten Jahren lag im Mittel bei 800.000 kWh/a inklusive
unterschiedliche Anzahl von elektrischen Durchlauferhitzern, Heizwärme und Haushaltsstrom. Aufgrund
von unterschiedlichen Annahmen gehen wir von einem insgesamten Haushaltsstrom Verbrauch von
617.500 kWh/a aus.
5.4.3 Auslegung Strombedarf der Elektromobilität
Das Jahr 2030 wurde als erstes Auslegungsjahr für die zukünftige Elektromobilität gewählt und mit
130.000 kWh/a berechnet. Weitergehende Betrachtung bezüglich der zukünftigen Elektromobilität wird
im Kapitel 6.6 beschrieben.
38
6. Quartierskonzepte
Nach mehrstündigen Untersuchungen und Besprechungen sowie der im Anhang 13 dargestellten
Bewertungsmatrix wurden im Projekt zwei zukünftige energetische Quartierskonzepte näher betrachtet.
Das erste zukünftige energetische Quartierskonzept beinhaltet eine zentrale Heizungsversorgung mit
dezentralen elektrischen Durchlauferhitzern zur Trinkwarmwasserversorgung, und das zweite zukünftige
energetische Quartierskonzept betrachtet eine zentrale Heizungs- sowie Trinkwarmwasserversorgung
mit dezentralen Wohnungsstationen pro Wohnung.
Beide zukünftigen Varianten beinhalten als Quellenenergie einen Abwasserwärmetauscher, dieser würde
in dem Abwasserkanal der naheliegenden Friedrich-Karl-Straße integriert. Zusätzlich würde sich bei
beiden Varianten eine Technikzentrale hinter dem Neubau im Block Rennbahnstraße befinden.
6.1 Darstellung des zukünftigen Quartiers
In der nachfolgenden Abbildung 6-1 erkennt man die Bestandsgebäude sowie die 3 Neubauten und das
zukünftige Parkhaus. Aufgrund der elektrischen Zuordnung wird das Quartier in 7 Blöcke unterteilt.
Abbildung 6-1 Darstellung des zukünftigen Quartiers
Neubauten Parkhaus
39
6.2 Wärmenetz Plan
Beide Varianten benötigen ein vergleichbaren Wärmenetz Plan, das Wärmenetz unterscheidet sich
hauptsächlich in der Dimensionierung der Rohrleitungen. In der Abbildung 6-2 wird die konzeptionelle
Darstellung des Wärmenetzes dargestellt. Die Wärmequelle Abwasserwärmetauschers ist bei beiden
Konzepten gleich unterscheidet sich nur in der Bedarfsgröße des Abwasserwärmetauschers.
Abbildung 6-2 Wärmenetzplan des Quartiers
Technikzentrale
40
6.3 Quartierskonzept gutmütige Variante
Die gutmütige Variante beinhaltet eine Technikzentrale, die über ein Wärmenetz die Gebäude
ausschließlich mit Heizenergie versorgt. Dadurch entsteht ein gutmütiges träges Heizungssystem,
welches effizient und sicher funktioniert. Die über 430 Wohnungen werden über das Wärmenetz und
internen Verteilsystem in den Gebäuden direkt mit der Technikzentrale verbunden und dadurch mit
Heizenergie versorgt. Konzeptionell ergab die technische Installation in der Technikzentrale zwei
Wärmepumpen mit jeweils 250 kW, sowie eine 100 kW Power to Heat Anlage für die Spitzenlast. Hier
könnte auch eine 250 kW Power to Heat Anlage gewählt werden, um im Notfall eine Redundanz aufrecht
zu erhalten.
Das Trinkwarmwasser wird über elektrischen Durchlauferhitzern in jeder Wohnung unmittelbar hinter
der Zapfstelle hygienisch hergestellt.
Dadurch splittet man die Systeme, das hat mehrere Vorteile zum einen wird das Wärmenetz nur für die
Heizenergie geplant und ausgelegt und ist dadurch um das Vierfache kleiner dimensioniert als ein
zentrales Heizung- und Trinkwarmwasser- System.
Die sprunghafte und sporadische Nutzung von Trinkwarmwasser wird über elektrische Durchlauferhitzer
in einem sekundären elektrischen System geregelt und aufrechterhalten.
Das ermöglicht geringere Verluste des Heizungswärmenetzes, da dieses im Sommer komplett
abgeschaltet werden kann und im Sommer nur die Durchlauferhitzer elektrisch versorgt werden
müssten.
Zusätzlich ergibt das Konzept, dass auf allen Gebäuden PV Anlagen installiert werden können, die
ganzjährig gesehen über 40% des benötigten Durchlauferhitzer Stroms decken könnten und dadurch ein
sicheres klimaneutrales Trinkwarmwasser System herstellen könnten.
Die Heizlast für alle Gebäude beträgt ca. 744 kW und wurde nach der Din EN 12831 ermittelt. Durch die
Gleichzeitigkeit des Wärmenetzes beträgt die maximale Heizlast Auslegung 592 kW bei -10°C. Der
Wärmeverbrauch nach den stündlichen Lastgängen ist höher als der Wärmeverbrauch des Quartiers in
den letzten Jahren, daher sind hier höhere Abweichungen zu sehen. Aus Sicherheitsgründen wurden
simulierte Lastgänge gewählt, die eher ein kälteres Jahr darstellen als in den letzten 3 Jahren.
Die Wärmequelle für das Heizungssystems ist, wie aus den Potentialen zu erkennen, ein großer
Abwasserwärmetauscher im Abwasserkanal der Friedrich-Karl-Straße. Dieser kann modular eingebaut
werden und bei einer Erweiterung des Wärmenetzes für umliegende Gebäude außerhalb des jetzigen
Quartiersbedarf, modular erweitert werden.
Aus der Abbildung 6-3 wird die modulare Aufbauweise der zwei Wärmepumpen ersichtlich, sowie die
Abschaltung des Systems für fast 4000 Stunden im Jahr. Das ermöglicht eine hohe Effizienz des
Heizungssystems, sowie gute zeitliche Möglichkeiten an dem System im Sommer eine Wartung
durchführen zu können.
Durch die Nutzung des Abwasserwärmetauschers hat man die Möglichkeit bei einer zusätzlichen
Erweiterung des Wärmenetzes, das Grundwasser als zweite Wärmequelle zu nutzen. Aufgrund der
vergleichbaren Kosten hat der Abwasserwärmetauscher den Vorteil der höheren Quellentemperatur.
41
Abbildung 6-3 Jahresdauerlinie gutmütige Variante
Ein zusätzlicher Vorteil des gutmütigen Systems ist auch, dass die Vorlauftemperaturen im
Heizungssystem nicht zu hochgewählt werden müssen und mit 55°C die Wohnungen beheizt werden
können. Aufgrund des sehr guten zukünftigen Dämmstandards der Gebäude könnte es sein, dass auch
die alten Heizkörper mit verwendet werden können und dadurch die Renovierungsbelastung bei den
Bewohnern geringer ausfällt. Aufgrund der geringeren Vorlauftemperatur und der guten
Quellentemperatur ist mit einer JAZ des Wärmepumpensystems von 3,8 zu rechnen.
Tabelle 13 Annahmen Wärmeverbrauch nach Norm Heizlasten
Annahme Wärmeverbrauch nach Norm Heizlast
Gesamtes Quartier 1.324.000 kWh/a
FK-Str. 31-77 787.000 kWh/a
Rennbahnstraße 2-24 647.000 kWh/a
Rennbahnstraße 2-24 saniert 380.000 kWh/a
Neubauten (4650m²) 140.000 kWh/a
Wärmeverbrauch Einsparung Sanierung 267.000 kWh/a
42
6.3.1 Strom Energiebilanz gutmütiges System
Durch die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Mobilität und Energie ist es sinnvoll die Dächer der
Gebäude in den Quartieren mit PV-Anlagen auszustatten. Eine konservative Annahme ergab, dass bis zu
1.065 MWh/a an Strom produziert werden kann.
Der Haushaltsstrom wurde anhand der zukünftigen Bewohner Anzahl festgelegt.
Aufgrund der geringen Bewohner Anzahl, bezogen auf die Anzahl von Wohnungen, ist der
Trinkwarmwasser Verbrauch eher gering und die Variante elektrische Durchlauferhitzer wird hier durch
nochmal bestärkt.
Das Thema Elektro-Mobilität wird im Kapitel 6.6 weiter betrachtet, aber für das Jahr 2030 wird von einem
Stromverbrauch für die Wallboxen von ca. 130.000 kWh/a ausgegangen.
Dadurch erhöht sich der zu erwartender jährlicher Stromverbrauch im Quartier auf 1.553.500 kWh/a.
Wovon die konservativ ausgelegte PV-Erzeugung von ca. 1.065.000 kWh/a mindestens 50% decken kann.
Eine zwischenzeitliche Speicherung des Stroms in Batteriespeichern müsste separat betrachtet werden
und wäre bei genügendem Überschuss und zeitlich versetzenden Verbrauchern sinnvoll.
Tabelle 14 Strom Energiebilanz nach Lastgängen
Simulierte Wärmeerzeugung inklusive Verluste 1.270.000 kWh/a th
Haushaltsstromverbrauch insgesamt 617.500 kWh/a
Durchlauferhitzer Stromverbrauch Annahme 469.000 kWh/a
Simulierter Wärmepumpenstrom Verbrauch JAZ 3,8 337.000 kWh/a
Wallbox Stromverbrauch im Jahr 2030 130.000 kWh/a
Jährlicher Stromverbrauch im gesamten Quartier 1.553.500 kWh/a
Jährliche PV-Erzeugung konservativ 1.065.000 kWh/a
43
6.4 Quartierskonzept sprunghafte Variante
Die effektive und klimaneutrale Variante einer zentralen komplett Versorgung des Quartiers mit
Heizenergie und Trinkwarmwasser kommt hier im Verhältnis aufgrund der hohen Anzahl an Wohnungen
und der vergleichbaren geringen Anzahl an Bewohnern an ihre Grenzen, daher passt die Bezeichnung
sprunghafte Variante ganz gut. Grundsätzlich beinhaltet diese Variante einen ganzjährigen Betrieb des
Wärmenetzes für Heizung und Trinkwarmwasser. Dezentrale Wohnungsstationen für Heizungs und
Trinkwarmwasser müssten in jede Wohnung installiert werden. Die Technikzentrale wäre mit drei 250
kW Wärmepumpen auszulegen sowie mit einer Power to Heat Anlage für die Spitzenlast von mindestens
250 kW, bei einer zusätzlichen Redundanz mit 500 kW. Die Wärmequelle ist der Abwasserwärmetauscher
aus dem Abwasserkanal der Friedrich-Karl-Straße, dieser müsste aufgrund der höheren Heizlast größer
gewählt werden als in der gutmütigen Variante. Der Wärmenetzplan sowie die Technikzentrale wäre
identisch wie im Kapitel 6.2 dargestellt, aber die Rohrdimensionierung wäre, um das Vierfache größer zu
wählen, dadurch erhöhen sich die Wärmeverluste ganzjährig auf 200.000 kWh/a und durch den
vergleichbar geringen Trinkwarmwasser Umsatz von 469.000 kWh/a hätte man im Sommer einen viel zu
hohen Netzwärmeverlust gegenüber des wirklichen Trinkwarmwasserverbrauchs und rechtfertigt nicht
die erhöhten Kosten des zentralen ganzjährigen Heizung- und Trinkwarmwasser- Systems. Ein weiterer
Unterschied zur gutmütigen Variante ist die erhöhte Vorlauftemperatur im System, um die
Trinkwarmwasser Hygiene an den Wohnungsstationen einhalten zu können muss eine Temperatur von
55°C an der Wohnungsstation vorliegen, dass bedeutet, dass die Vorlauftemperatur im System um die
60°C oder höher ganzjährig liegen müsste, dadurch verringert sich die JAZ des Wärmepumpensystem auf
3,2.
Abbildung 6-4 Jahresdauerlinie sprunghafte Variante
44
Zusätzlich erschwert die richtige Dimensionierung der Wärmeerzeuger in der Technikzentrale das ganze
System. Aufgrund der Wohnungsstationen mit 35 kW Leistung pro Wohnung ergibt das eine
Gleichzeitigkeit aller Gebäude von ca. 3300 kW, durch den Gleichzeitigkeitsfaktor des Wärmenetzes
ergibt sich eine Dimensionierung des Wärmenetzes von ca. 2300 kW. Nach den simulierten Lastgängen
wird aber nur eine maximale Heizlast von 831 kW inklusive Trinkwarmwasser Versorgung benötigt. Dies
zeigt, die zusätzliche Schwierigkeit und Ineffizienz des zentralen ganzjährigen Beheizungssystems. Gerade
auch die sprunghafte Nutzung von Trinkwarmwasser bei 430 Wohnungsstationen macht es nicht gerade
vorhersehbar, wo in welcher Wohnung gerade Trinkwarmwasser benötigt würde, daher müsste in allen
Gebäuden zu jeder Zeit warmes zirkulierendes Heizungswasser zur Versorgung der Wohnungsstationen
gepumpt werden. Das spricht dann wieder für elektrische Durchlauferhitzern, die sprunghaft ohne große
Verluste schnell die gewünschte Trinkwarmwasser Temperatur erreichen können und im Sommer zu über
40% mit PV-Strom unterstützt werden könnten.
Tabelle 15 Energiebilanz sprunghafte Variante
Simulierte Wärmeerzeugung inklusive Verluste 1.775.000 kWh/a th
Haushaltsstromverbrauch insgesamt 617.500 kWh/a
Annahme Trinkwarmwasser Verbrauch 469.000 kWh/a th
Wärmepumpenstrom Verbrauch JAZ 3,2 550.000 kWh/a
Wallbox Stromverbrauch im Jahr 2030 130.000 kWh/a
Jährlicher Stromverbrauch im gesamten Quartier 1.297.500 kWh/a
Jährliche PV-Erzeugung konservativ 1.065.000 kWh/a
Daher ist diese Variante in kleineren Wärmenetzen mit höheren Trinkwarmwasserverbräuchen bestimmt
zu empfehlen, nur in diesem Quartier macht die Kombination aus zentraler Heizungsenergie Versorgung
sowie dezentralen Durchlauferhitzern ökonomisch sowie ökologisch mehr Sinn.
45
6.5 Verteilung Strom
Die Abbildung 6-5 stellt die Einteilung der Blöcke im Quartier dar.
Abbildung 6-5 Einteilung der Wohnblöcke im Quartier
Ein Zentrales Wärmenetz stellt aus heutiger Sicht wenige Probleme in der Realisierbarkeit dar. Aber eine
zentrale elektrische Vernetzung aller Gebäude im gesamten Quartier schon, hier gibt es zum Beispiel den
Block 1 in dem ein Neubau sowie die zukünftige Technikzentrale für das zentrale Heizungssystem
integriert wird. Hier wäre es sinnvoll alle Gebäude im Block zur Technikzentrale auch stromseitig zu
zentralisieren, dadurch erreicht man mehrere Vorteile, zum einen eine größere Gesamte PV-
Anlagenleistung von konservativ gesehen 250 kW Spitzenleistung und ca. 340.000 kWh/a PV-Energie-
Produktion im Jahr. Dadurch könnte man im Block 1 die zukünftige Technikzentrale, den Haushaltsstrom,
die elektrischen Durchlauferhitzer sowie die Wallboxen mit vor Ort erzeugtem klimaneutralem Strom
versorgen. Aber eine kombinierte PV-Anlage auf allen Dächern im Quartier würde konservativ gerechnet
eine PV-Spitzenleistung von 750 kW erzeugen und PV-Energie von ca. 1.065.000 kWh/a, für zum Beispiel
die Wallboxen in den Tiefgaragen der Blöcke 3,5 und 6 mit regenerativen PV-Spitzenlast versorgen, dies
ist rechtlich im Moment noch nicht möglich, würde aber in der Zukunft eine Umsetzung der vollen
Auslastung der Dächer unterstützen.
Eine zukünftige Kombinierbarkeit aller Blöcke in ein elektrisches System könnte über ein zukünftiges
Energy Sharing System erfolgen. Die Bundesregierung überprüft im Moment die Machbarkeit eines
solchen Systems und könnte dadurch mehr Anreize schaffen, um die PV-Installation auf ein Maximum
auf den Dächern zu unterstützen.
Nachfolgend sind ein paar Abbildungen dargestellt, die das Potential der kompletten Elektrifizierung
darstellen.
46
Die Abbildung 6-6 stellt die möglichen Deckungsanteile für die simulierte PV-Anlage im Block 1
Rennbahnstraße dar. Die Gesamte Fläche stellt die PV-Energie der PV-Anlage dar. In Grün ist der
Deckungsanteil des Strombedarfs der Heizzentrale übers Jahr gesehen dargestellt. In Orange der
Deckungsanteil des Durchlauferhitzer Strombedarfs dargestellt, in grau die Deckungsanteile des
Haushalts Strombedarfs, in Blau die Deckungsanteile des Wallbox Strombedarfs und in Gelb die Strom-
Einspeisung ins Netz. Das Ergebnis dieser Darstellung ist, dass sich erst in den Monaten März bis Oktober
ein Einspeiseüberschuss erzeugen würde den man in Batteriesystemen zwischenspeichern könnte, oder
im Sommer für Starkstrom Wallboxen nutzen könnte. Das bedeutet, dass die PV-Anlage im Block
Rennbahnstraße eher unterdimensioniert wäre.
Abbildung 6-6 Potential Verteilung PV-Strom
47
Wobei zum Vergleich der Block 7 ohne Wallboxstellplätzen und Heizungserzeugungsanlagen einen PV-
Überschuss ganzjährig erzeugen würde, den man dann im Block 1 der Rennbahnstraße wieder nutzen
könnte. Die Abbildung 6-7 zeigt den ganzjährigen Überschuss des Blocks 7 in dem hauptsächlich nur
Haushaltsstrom und Durchlauferhitzern genutzt werden.
Abbildung 6-7 Darstellung PV-Anlage Friedrich-Karl-Straße 71-77
48
6.6 Ergebnisse Mobilität
Die Ergebnisse der Umfrage ergaben, dass es im heutigen Quartier noch kein elektrisch angetriebenes
Automobil gibt. Daher gibt es auch noch keine installierten Wallboxen im Quartier. Aufgrund der
Simulationen zeigt die Abbildung 6-8, dass sich die Nachfrage nach Ladepunkten exponentiell entwickeln
wird und sich im Jahr 2030 eine Nachfrage nach ca. 35 Ladepunkte ergeben wird.
Abbildung 6-8 Darstellung zukünftiger Strombedarf sowie Ladepunkte
Zusätzlich ergab die Umfrage im Bereich Mobilität, dass viele Bewohner Fahrräder besitzen, sich aber
über eine gute abschließbare Möglichkeit freuen würden um die Umstellung auf E-Bike, E-Lastenräder
oder E-Scootern zu vereinfachen. Die Zukunft der Mobilität wird elektrisch sein und zur Reduzierung der
Parkplätze wäre ein gutes Angebot an sicheren Abstellmöglichkeiten ein Thema. Ein weiteres Thema
wäre die Möglichkeit nach Mietfahrrädern wie E-Lastenrädern oder E-Bike, so könnten die Bewohner
angereizt werden mehr mit dem Fahrrad zu fahren.
In der Zukunft sind 165 Stellplätze im Quartier geplant und ca. 170 öffentliche Stellplätze, dass ergibt eine
Anzahl von ca. 340 Stellplätzen, die Umfrage ergab aber, dass es mehr Autos gibt als Stellplätze, hier wäre
ein zukünftiges Car-Sharing Angebot eine Möglichkeit die Stellplatz Nachfrage sowie die Anzahl von
privaten PKWs zu verringern.
49
7. Business Case
Die Tabelle 16 zeigt den wirtschaftlichen Variantenvergleich nach den konservativen und höheren
Wärmeerzeugungslastgängen. Die gutmütige Variante ist nicht nur die Effizientere, sondern auch die
Wirtschaftlich Bessere Empfehlung. Die Kosten für die Sanierung der Gebäude sind in den Business Case
nicht integriert.
Tabelle 16 Wirtschaftlicher Variantenvergleich
Gutmütige
Variante
Sprunghafte
Variante
Wärmeerzeugung 1.392.719 1.990.161 [kWh/a]
Gesamtwärmebedarf Heizung 1.323.226 1.323.226 [kWh/a]
Gesamtwärmebedarf Trinkwarmwasser
2
469.099 469.099 [kWh/a]
[davon Deckung Strombedarf TWW über PV-
System] (199.244)
1
0 [kWh/a]
Wärmenetzverluste 69.493 197.836 [kWh/a]
Strombedarf Wärmepumpen 350.513 546.987 [kWh/a]
Investitionskosten 3.576.034 6.036.241 [€]
BEW-Förderung 40% 1.430.414 2.414.496 [€]
Investitionskosten inkl. BEW-Förderung 2.145.621 3.621.745 [€]
Gestehungskosten 15,61 17,62 [ct/kWh]
50
8. Umsetzungsplan mit Zeitrahmen
8.1 Empfehlung Umsetzungsplan
Unsere Empfehlung ist es die Beheizungsstruktur mit dem gutmütigen Quartierskonzept zu installieren.
Das ergibt eine zukunftssichere und kostengünstige Möglichkeit das Quartier bis zum Jahr 2030
klimaneutral zu beheizen. Unsere Empfehlung des Umsetzungsplans würde sein, dass die geringen
Sanierungsmaßnahmen der Gebäude auf der Friedrich-Karl-Straße vorgezogen werden sollten, die
Neubauten in das Quartier integriert werden und diese dann als erstes an das neue zu installierende
Wärmenetz anzuschließen. Da die Sanierung der Gebäude in dem Block Rennbahnstraße noch etwas Zeit
benötigen wird, könnten man diese als dritte Ausbaustufe sehen und die Gebäude dann nach der
Sanierung der Rennbahnstraße an das Wärmenetz anschließen. Eine zeitgleiche Zusammenführung der
elektrischen Hausanschlüsse in den Blöcken würde die Integration der PV-Anlagen vereinfachen und die
PV-Leistung pro Gebäudeblock besser verteilen. Daraufhin ist eine Erreichung der ehrgeizigen Klima-
Quartier-Ziele bis zum Jahr 2030 möglich und umsetzbar.
8.2 Empfehlung PV
Die Zentralisierung der Hausanschlüsse pro Block ermöglicht die PV-Anlagenleistung zu maximieren und
für den höchstmöglichen Verbrauch auszulegen. Hier sollte gerade der Block Rennbahnstraße so gut es
geht mit PV-Anlagen installiert werden. Bei den weiteren Blöcken macht es Sinn, gerade die Blöcke mit
den Wallbox Stellplätzen mit einer maximalen PV-Anlagenleistung auszustatten, um die hohe
Verbrauchsleistung der Wallboxen unterstützen zu können. Alle anderen Blöcke sind zuerst einmal nach
der Wirtschaftlichkeit und des Haushaltsstrom auszulegen. Hier sollte, aber darauf geachtet werden, dass
das Energy Sharing sich in den nächsten Jahren etablieren könnte und eine komplette Nutzung der
möglichen PV-Anlagenfläche sinnvoll wäre.
8.3 Empfehlung Mobilität
Bezüglich der Elektromobilität wäre es sinnvoll die Netzinfrastruktur inklusive Transformatoren in den
Blöcken so vorzuplanen, dass bei interessierten Wallbox Nutzern die Möglichkeit der Nutzung
unmittelbar gegeben ist.
51
8.4 Zukünftige Energie- und CO2-Bilanz
Aufgrund der zukünftigen Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Mobilität und Energie sind die CO2-
Emissionen abhängig vom zukünftigen deutschen Strom Mix. Zur Vergleichbarkeit der CO2 Emissionen
des heutigen Quartiers wird die Elektromobilität nicht mitbetrachtet, sondern nur die Sektoren
Haushaltsstrom, Trinkwarmwassererzeugung sowie Heizwärmeerzeugung.
In der Tabelle 17 wird der zukünftige Stromverbrauch dargestellt.
Tabelle 17 Darstellung zukünftiger Stromverbrauch.
Haushaltsstromverbrauch insgesamt 617.500 kWh/a
Durchlauferhitzer Stromverbrauch Annahme 469.000 kWh/a
Wärmepumpenstrom Verbrauch JAZ 3,8 337.000 kWh/a
Jährlicher Stromverbrauch im gesamten Quartier 1.423.500 kWh/a
Zusätzlicher Strombedarf Wallbox (2030) (130.000) kWh/a
Voraussichtliche PV-Erzeugung 1.065.000 kWh/a
Voraussichtlicher PV-Deckungsanteil > 35% 498.000 kWh/a
Die zukünftige Energiebilanz in der Tabelle 18 beinhaltet die Nachverdichtung im Quartier und die CO2
Emissionen im Jahr 2030 nach Fertigstellung der zukünftigen neuen Energieversorgung und der vor Ort
installierten PV-Energie sowie der direkten PV-Energie-Nutzung vor Ort.
Tabelle 18 Zukünftige Energiebilanz nach Fertigstellung und Nachverdichtung
IST
(2022)
Neu mit
Nachverdichtung
im Quartier
(2030)
Neu ohne
Nachverdichtung
im Quartier
(2030)
Strombedarf insgesamt 742.000 1.423.500 1.309.000 kWh/a
Fossile Energie (Erdgas) 1.300.000 0 0 kWh/a
CO2 592 250 230 t/a
PV-Anteil Strombedarf 0 >35 >35 %
PV-Anteil 0 498.000 458.000 kWh/a
CO2-Emissionsfaktor 0,421 0,27 0,27 kg/kWh
52
Aufgrund der Abhängigkeit des deutschen zukünftigen Strom-Mix ergibt die Berechnung der CO2-
Emissionen erst eine signifikante Änderung, wenn der Strom-Mix im Jahr 2040 bei 151 g CO2 pro kWh
liegen wird. Aber grundsätzlich ergibt das Quartierskonzept eine klimaneutrale Entwicklung innerhalb der
Stadt Köln. Die CO2-Emissionen sind abhängig vom zukünftigen deutschen Strom-Mix.
Abbildung 8-1 zukünftiger deutscher Strom Mix
Abbildung 8-2 Darstellung zukünftige CO2-Emissionen
01002003004005006002024 2030 2040 205059225014030
CO2 t/aJahrCO2-Emissionen
53
8.5 Voraussetzung zur Machbarkeit des Quartierkonzepts
8.5.1 Nutzung der öffentlichen Straßen für Wärme
Eine der größten Voraussetzungen zur Machbarkeit im Quartierskonzept, ist die Nutzung der öffentlichen
Straßen zur Verlegung eines Nahwärmenetzes. Die Voruntersuchung ergab, dass es in den Straßen genug
Platz gibt, um das Wärmenetz zu installieren.
8.5.2 Nutzung des öffentlichen Stromnetzes zum Energy Sharing
Hier ist es wichtig, dass die Bundesregierung das Thema Energy Sharing vorantreibt, um die Möglichkeit
zu schaffen, dass selbst erzeugter Strom innerhalb des Quartiers in anderen Blöcken genutzt werden
kann. Dadurch wäre es sinnvoll, dass vorhandene Stromnetz zu nutzen und über Zählersystemen eine
einfache Abrechnung zu ermöglichen.
54
9. Erfolgskontrolle und Monitoring der Umsetzung des Quartierskonzepts
Die Erfolgskontrolle und das Monitoring stellen zentrale Elemente im Rahmen des Quartierskonzepts
gemäß KfW 432 dar. Sie gewährleisten die regelmäßige Bewertung und Anpassung der umgesetzten
Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung erreicht
werden. Das Monitoring erfolgt in einem transparenten und strukturierten Prozess, der verschiedene
Aspekte des Quartiers umfasst.
1. Messbare Indikatoren: Für die Erfolgskontrolle werden klare, messbare Indikatoren definiert, die
die verschiedenen Dimensionen des Quartierskonzepts abbilden. Diese können beispielsweise
Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Anteil erneuerbarer Energien, Nutzung von Elektromobilität,
Grünflächenanteil und Zufriedenheit der Bewohner sein.
2. Regelmäßige Datenerfassung: Um die Indikatoren zu überwachen, werden regelmäßig Daten
erhoben und analysiert. Dies erfolgt durch geeignete Instrumente wie beispielsweise
Energieverbrauchsmessungen, Erfassung der Inanspruchnahme der
Elektromobilitätsinfrastruktur oder Umfragen zur Lebensqualität.
3. Vergleich mit Zielvorgaben: Die erfassten Daten werden mit den im Quartierskonzept
definierten Zielvorgaben verglichen. Dadurch lässt sich feststellen, ob die angestrebten
Verbesserungen in den Bereichen Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, soziale Integration und
Wirtschaftsentwicklung erreicht werden.
4. Berichterstattung: Die Ergebnisse des Monitorings werden in regelmäßigen Berichten
zusammengefasst und den relevanten Anspruchsgruppen vorgelegt. Dies ermöglicht eine
transparente Kommunikation über den Fortschritt des Projekts und schafft die Grundlage für
strategische Entscheidungen und Anpassungen.
5. Kontinuierliche Optimierung: Basierend auf den Monitoring-Ergebnissen können Anpassungen
und Optimierungen am Quartierskonzept vorgenommen werden. Falls Abweichungen von den
Zielvorgaben festgestellt werden, können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um das Projekt
wieder auf Kurs zu bringen.
6. Partizipative Bewertung: Die Erfolgskontrolle kann auch partizipativ gestaltet werden, indem
Anwohnerinnen und Anwohner sowie lokale Interessensgruppen in den Prozess einbezogen
werden. Ihre Einschätzungen und Rückmeldungen tragen dazu bei, die tatsächliche Wirkung der
Maßnahmen zu erfassen.
Die Erfolgskontrolle und das Monitoring bilden somit eine essenzielle Grundlage für die erfolgreiche
Umsetzung des Quartierskonzepts nach KfW 432. Durch die kontinuierliche Bewertung und etwaige
Anpassung wird sichergestellt, dass das Quartier tatsächlich die angestrebten ökologischen, sozialen und
ökonomischen Ziele erreicht und einen nachhaltigen Beitrag zur Stadtentwicklung leistet.
55
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sollte regelmäßig überwacht und evaluiert werden.
Hierzu sollte eine verantwortliche Person oder Personengruppe bestimmt werden, die die Umsetzung
der Maßnahmen anstößt und gemeinsam mit weiteren Akteuren (Mitarbeitern der Stadtverwaltung,
insbesondere der Klimaschutzstelle, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, RheinEnergie etc.) verfolgt.
Weiterhin sollte die verantwortliche Person oder Personengruppe die Wirkung der Maßnahmen
auswerten und prüfen.
Für die genannten Aufgaben bietet sich das Sanierungsmanagement an. Das Sanierungsmanagement
wird im Nachgang des Quartierskonzepts von der KfW-Bank für drei Jahre gefördert und kann auf max.
fünf Jahre verlängert werden. Die Förderung bezieht sich auf die Personalkosten für eine Person oder
Personengruppe (z. B. ein Team in einem beauftragten Unternehmen), welche die Aufgaben des
Sanierungsmanagements wahrnimmt. Die Förderung geht bis zu einem Höchst-betrag von 210.000 Euro
je Quartier für 3 Jahre und kann bei einer Verlängerung auf bis zu 350.000 Euro- aufgestockt werden.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich (KfW, Stand: August 2023)6.
Der Erfolg der erarbeiteten Maßnahmen kann in verschiedenen Indikatoren gemessen werden.
Übergeordneter Indikator sind die reduzierten Treibhausgasemissionen bei den Klimaschutzmaß-
nahmen sowie die Nutzung der entsprechenden Angebote bei den Maßnahmen zur Stadtentwicklung.
Zusätzlich gibt es aber für die einzelnen Maßnahmen noch spezifische Indikatoren, die erhoben werden
können. Diese sind für die einzelnen Maßnahmen in Tabelle 21 vorgestellt.
Tabelle: Indikatoren für die Erfolgskontrolle spezifischer Maßnahmen
Maßnahme Indikator
Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren
Energien
Allgemein: Reduzierte Treibhausgasemissionen
im Bereich Strom und Wärme
Dachflächennutzung durch Photovoltaikanlagen Anzahl installierter Photovoltaikanlagen auf
Dachflächen
Nutzung von Photovoltaikanlagen auf 10 größten
Dachflächen im Quartier
Anzahl installierter Photovoltaikanlagen auf 10
größten Dachflächen im Quartier
Solarcarports zur Mehrfachnutzung von
Parkplatzflächen Anzahl installierter Solarcarports
Austausch fossiler Energieerzeugung Anzahl installierter erneuerbarer
Energieerzeugungsanlagen
Austausch alter Kessel gegen Luftwärmepumpen
und Umweltwärme Anzahl installierter Luftwärmepumpen
Maßnahmen zur Realisierung von Effizienz- und
Einsparpotenzialen
Allgemein: Reduzierte Treibhausgasemissionen
und Endenergie
Energetische Sanierungen bei Wohngebäuden Anzahl energetischer Sanierungen bei
Wohngebäuden
Stromeffizienz bei Haushalten Reduzierter Stromverbrauch bei Haushalten
6 https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-
Einrichtungen/Kommunen/Quartiersversorgung/F%C3%B6rderprodukte/Energetische-Stadtsanierung-
Zuschuss-Kommunen-(432)/ ; Stand: 25.08.2023
56
10. Fazit
Das Ziel ein zukünftiges klimaneutrales Quartier auf allen drei Sektoren Wärme, Mobilität und Energie zu
ermöglichen ist aus unserer Sicht erreichbar und umsetzbar. Viele Förderungen ermöglichen die hohe
Finanzierungsbelastung des Quartiers zu verringern. Ein großer Anteil an selbsterzeugten Strom
ermöglicht es zukunftssichere und stabile Wirtschaftlichkeit des klimaneutralen gutmütigen
Wärmenetzes zu sichern. Für die Stadt Köln, die Kölner Wohnungsgenossenschaft sowie den Bewohnern
des Quartiers ermöglicht das Quartierskonzept eine klimaneutrale Zukunft und kann in weiteren
Quartieren ermöglicht werden. Ob die potenzielle erneuerbare Energie aus dem Abwasserkanal, des
Grundwassers oder der Luft kommt ist in anderen Quartieren in städtischen Bereich auch möglich. Der
große Vorteil der sehr groß dimensionier baren Photovoltaik Anlage auf den Dächern des Quartiers ist
vielleicht nicht in allen Quartieren in Köln möglich, aber schafft einen sehr großen stabilen Mehrwert in
den Quartieren und sollte mehr forciert werden. Die Tilia GmbH wünscht der Stadt Köln, der Kölner
Wohnungsgenossenschaft sowie den Bewohnern im Quartier viel Erfolg bei der Umsetzung des
zukünftigen klimaneutralen Quartiers.
57
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1-1 Quartier Rennbahnstraße 2 – 24 & Friedrich-Karl-Straße 29-77 ....................................... 11
Abbildung 2-1 Diagramm Deutscher Strom Mix Tabelle .......................................................................... 20
Abbildung 2-2 Diagramm fossile Energie Verbräuche ............................................................................... 21
Abbildung 2-3 Diagramm CO2-Bilanz ......................................................................................................... 21
Abbildung 3-1 Mittlere Wärmeleitfähigkeit für Erdwärmesonden ........................................................... 24
Abbildung 3-2 PVT-Modul vom Hersteller PVT Solink .............................................................................. 25
Abbildung 3-3 Erdschichten und Grundwasserleiter in Köln Weidenpesch.............................................. 26
Abbildung 3-4 Schematische Darstellung eines Grundwasserwärmepumpensystems (Quelle: Vaillant) 27
Abbildung 3-5 Grundwasser Fließrichtung (Quelle: RheinEnergie / Stadt Köln) ....................................... 28
Abbildung 3-6 Querschnitt eines Abwasserwärmetauschers (Quelle: Fa. Uhrig) ..................................... 29
Abbildung 3-7 Foto des Kanals unterhalb der Friedrich-Karl-Straße ........................................................ 30
Abbildung 3-8 Kanallageplan Friedrich-Karl-Straße (Quelle: StEB) ........................................................... 30
Abbildung 6-1 Darstellung des zukünftigen Quartiers .............................................................................. 38
Abbildung 6-2 Wärmenetzplan des Quartiers ........................................................................................... 39
Abbildung 6-3 Jahresdauerlinie gutmütige Variante ................................................................................. 41
Abbildung 6-4 Jahresdauerlinie sprunghafte Variante .............................................................................. 43
Abbildung 6-5 Einteilung der Wohnblöcke im Quartier ............................................................................ 45
Abbildung 6-6 Potential Verteilung PV-Strom ........................................................................................... 46
Abbildung 6-7 Darstellung PV-Anlage Friedrich-Karl-Straße 71-77 ........................................................... 47
Abbildung 6-8 Darstellung zukünftiger Strombedarf sowie Ladepunkte .................................................. 48
Abbildung 8-1 zukünftiger deutscher Strom Mix ...................................................................................... 52
Abbildung 8-2 Darstellung zukünftige CO2-Emissionen ............................................................................ 52
Abbildung 12-1 Präsentation Mieterbefragung ........................................................................................ 61
58
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1 Aufteilung Wohnfläche .............................................................................................................. 14
Tabelle 2 Verteilung Grünflächen .............................................................................................................. 15
Tabelle 3 Energetische Qualität der Gebäude ........................................................................................... 16
Tabelle 4 Beheizte Wohnflächen im Quartier ........................................................................................... 17
Tabelle 5 Mittelwert Wärme Erzeugung des Ist-Bestands ........................................................................ 17
Tabelle 6 Aufteilung Trinkwarmwasserbedarf .......................................................................................... 18
Tabelle 7 Realer Gasverbrauch .................................................................................................................. 18
Tabelle 8 Stromverbrauch der letzten Jahre ............................................................................................. 19
Tabelle 9 Aufteilung Stromverbrauch ....................................................................................................... 19
Tabelle 10 IST -Energiebilanz ..................................................................................................................... 20
Tabelle 11 Sanierungsmöglichkeiten ......................................................................................................... 22
Tabelle 12 Faktoren für die Gleichzeitigkeit im Wärmenetz ..................................................................... 35
Tabelle 13 Annahmen Wärmeverbrauch nach Norm Heizlasten .............................................................. 41
Tabelle 14 Strom Energiebilanz nach Lastgängen ..................................................................................... 42
Tabelle 15 Energiebilanz sprunghafte Variante ........................................................................................ 44
Tabelle 16 Wirtschaftlicher Variantenvergleich ........................................................................................ 49
Tabelle 17 Darstellung zukünftiger Stromverbrauch. ............................................................................... 51
Tabelle 18 Zukünftige Energiebilanz nach Fertigstellung und Nachverdichtung ...................................... 51
59
11. Verweise
(2020):, F. u. (kein Datum). Kurzstudie – Der nichterneuerbare kumulierte Energieverbrauch und THG-
Emissionen des deutschen Strommix im Jahr 2019 sowie Ausblicke auf 2020 bis 2050. Bericht für
die HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. Von https://www.kea-
bw.de/fileadmin/user_upload/Kommunaler_Klimaschutz/Wissensportal/IINAS__2019__KEV_u
nd_THG_Strom-2018_und_2020-2050-final.pdf abgerufen
Agentur für erneuerbare Energien e.V. (02. 11 2022). Klimaschutz mit erneuerbarer Wärme. Von
Wärmewende: https://www.waermewende.de/waermewende/eigentuemerinnen-
mieterinnen/klimaschutz/ abgerufen
DWD, K. K. (27. 05 2022). wetterdienst.de Klima Karlsruhe. Von
https://www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter/Karlsruhe_(Baden)/Klima/ abgerufen
google.maps. (4. Juni 2023). google.maps.
KEA -BW Die Landesenergieagentur. (2020). Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung.
Klimatabelle, D. I. (29. August 2011). Der Internationale Klimaindex – Klimatabelle Deutschland. Von Der
Internationale Klimaindex – Klimatabelle Deutschland. nicht mehr online:
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlsruhe abgerufen
Klimatabelle, K. (27. März 2013). Klimatabelle von Karlsruhe . Von
https://www.wetterkontor.de/de/klima/klima2.asp?land=de&stat=10727 abgerufen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. (21. 09 2022).
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Von Klimaschutz in Baden-Württemberg:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-
wuerttemberg/klimaschutzgesetz abgerufen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. (21. 09 2022).
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Von Landesportal: https://um.baden-
wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/ abgerufen
Wikipedia. (27. 05 2022). Wikipedia Karlsruhe. Von Wikipedia Karlsruhe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlsruhe abgerufen
(2020):, F. u. (kein Datum). Kurzstudie – Der nichterneuerbare kumulierte Energieverbrauch und THG-
Emissionen des deutschen Strommix im Jahr 2019 sowie Ausblicke auf 2020 bis 2050. Bericht für
die HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. Von https://www.kea-
bw.de/fileadmin/user_upload/Kommunaler_Klimaschutz/Wissensportal/IINAS__2019__KEV_u
nd_THG_Strom-2018_und_2020-2050-final.pdf abgerufen
Agentur für erneuerbare Energien e.V. (02. 11 2022). Klimaschutz mit erneuerbarer Wärme. Von
Wärmewende: https://www.waermewende.de/waermewende/eigentuemerinnen-
mieterinnen/klimaschutz/ abgerufen
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DWD, K. K. (27. 05 2022). wetterdienst.de Klima Karlsruhe. Von
https://www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter/Karlsruhe_(Baden)/Klima/ abgerufen
google.maps. (4. Juni 2023). google.maps.
KEA -BW Die Landesenergieagentur. (2020). Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung.
Klimatabelle, D. I. (29. August 2011). Der Internationale Klimaindex – Klimatabelle Deutschland. Von Der
Internationale Klimaindex – Klimatabelle Deutschland. nicht mehr online:
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlsruhe abgerufen
Klimatabelle, K. (27. März 2013). Klimatabelle von Karlsruhe . Von
https://www.wetterkontor.de/de/klima/klima2.asp?land=de&stat=10727 abgerufen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. (21. 09 2022).
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Von Klimaschutz in Baden-Württemberg:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-
wuerttemberg/klimaschutzgesetz abgerufen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. (21. 09 2022).
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Von Landesportal: https://um.baden-
wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/ abgerufen
Wikipedia. (27. 05 2022). Wikipedia Karlsruhe. Von Wikipedia Karlsruhe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Karlsruhe abgerufen
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12. Anhang: Mieterbefragung
Um frühzeitig die betroffenen Mieter der Kölner Wohnungsgenossenschaft einzubeziehen und ihre
Bedürfnisse und Vorstellungen bei der weiteren Konzeptentwicklung entsprechend zu berücksichtigen,
wurden sie in einer frühen Projektphase zu ihrer Einschätzung des energetischen Zustands, des
Veränderungsbedarfs des Quartiers sowie ihres Mobilitätsverhaltens zum jetzigen Zeitpunkt und in
Zukunft befragt.
Die sehr hohe Teilnahmequote von über 20% sorgt für eine gute Aussagekraft der Mieterbefragung und
zeugt von hohem Mieterinteresse an der Entwicklung ihres Quartiers.
Im folgenden Anhang ist die Präsentation der Ergebnisse dieser Mieterbefragung dargestellt.
Abbildung 12-1 Präsentation Mieterbefragung
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13. Anhang Bewertungsmatrix
Die Bewertungsmatrix liegt auch als Datei vor.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 13.06.2024 1702/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 13.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 Energetische Quartierssanierung: 1. KfW 432 Quartierskonzept Das Förderprogramm „KfW 432 Energetische Stadtsanierung“ - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier Die Verwaltung hat in 2023 mit Wohnungsgenossenschaften erfolgreich zwei Anträge an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Für beide Quartiere, „Rennbahnstraße / Fried- rich-Karl-Straße“ und „Vorgebirgsstraße“, wurden Zuschusszusagen erteilt. Aktuell liegt der Verwaltung ein fertiggestelltes integriertes Quartierssanierungskonzept für das Quartier „Rennbahnstraße / Friedrich-Karl-Straße“ vor (Anlage 1), für das der Mittelabruf erfolgen muss. Zur Herstellung der Vollständigkeit des Verwendungsnachweises gegenüber der KfW ist eine Kenntnisnahme des auf Basis der Förderung erstellten energetischen Kon- zepts durch ein politisches Gremium Voraussetzung für den fristgerechten Mittelabruf (Anlage 2). Erstes energetisches Quartierssanierungskonzept 50733 Köln, Rennbahnstraße / Friedrich- Karl-Straße Das energetische Quartierskonzept konnte den Vorstand der Kölner Wohnungsgenossen- schaft eG überzeugen. Die Genossenschaft beabsichtigt nun eine Umsetzung der Maßnah- men in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Im Zuge einer Umsetzung aller geplanten Konzeptmaßnahmen, läge die Quote der Förderung im Verhältnis zu den zukünftig durch das Projekt ausgelösten privatwirtschaftlichen Investitionen bei 1:120. Im Konzept wurden im Zuge einer Bestandsanalyse die aktuellen Verbräuche, die CO2-Emis- sionen im Quartier und das Mobilitätsverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner erfasst. Hierzu wurden die Mieter über eine Befragung eingebunden, die mit einer Beteiligung von 20% hoch und damit sehr aussagekräftig war. Es wurden verschiedene Wärmekonzepte ge- prüft und die Abwärme-Potenziale in enger Zusammenarbeit mit den StEB Köln über Sonden des in der Friederich-Karl-Straße liegenden Abwasserkanals ermittelt. Zudem wurde auch eine Nachverdichtung um weitere 27 Wohneinheiten auf zukünftig insgesamt 431 Wohnein- heiten geprüft. Auf Basis einer Potentialanalyse wurden die zukünftigen Wärme- und Strombe- darfe ermittelt und zwei alternative Quartierskonzepte entwickelt und gegenübergestellt. Die gewählte Alternative zielt auf die zukünftige Nutzung der Abwasserwärme mit Wärmepum- pen ab, nicht-sanierte Gebäude zu dämmen und alle Dächer mit Photovoltaik auszustatten. Durch diese Maßnahmen wird der Verbrauch von derzeit 2.100 MWh/a auf ca. 1.300 MWh/a reduziert (bzw. auf ca.1.450 MWh/a sollte eine Nachverdichtung um 27 neue Wohneinheiten 2 erfolgen). Die CO2-Emissionen von derzeit 600 CO2 t/a reduzieren sich auf ca. 230 CO2 t/a (bzw. auf 250 CO2 t/a inkl. Nachverdichtung). Der Strombedarf wird zukünftig bis zu 35% au- tark gedeckt. Zweites energetisches Quartierssanierungskonzept 50969 Köln, Vorgebirgstrasse in Erarbei- tung Das zweite Quartierskonzept mit Förderung aus dem Programm „KfW 432“ ist derzeit noch in Erarbeitung. Betrachtet wird ein Quartier mit 438 Wohneinheiten. Das durch die Wohnungsgenossenschaft am Vorgebirgspark eG in Erarbeitung befindliche Konzept wird dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nach seiner Finalisierung zur Kenntnisnahme vorgelegt, um auch für dieses Vorhaben die Voraussetzungen für den fristge- rechten Fördermittelabruf zu erfüllen. Hintergrund Gesamtstrategie Der Rat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 07.12.2023 (2243/2023) mit der Umsetzung des „Aktionsplans Klimaschutz“ beauftragt, der die gutachterlichen Empfehlungen aus der Strategie „Köln klimaneutral 2035“ in Bezug auf den Einflussbereich der Verwaltung und der städtischen Beteiligungen operationalisiert. Der energetischen, integrierten Stadt- und Quartierssanierung kommt dabei eine große Be- deutung zu. Der Aktionsplan beschreibt das Förderprogramm „432 – Energetische Stadtsanie- rung“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als eines der wirksamsten Instrumente um Treibhausgasminderungspotentiale im Bestand zu heben (vgl. Vorlage 2243/2023 Anlage 1, Seite 40). Integrierte Quartierslösungen im Bestand wurden bereits 2018 als Maßnahme im Aktionsprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ priorisiert. gez. Wolfgramm
Anlage 2 Merkblatt432 Energetische Stadtsanierung Zuschuss
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Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 1 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier Kommunale und soziale Infrastruktur Produktnumm er 432 Zuschuss Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungs- maßnahmen und Zuschüsse für ein Sanierungsmanagement, das die Planung sowie die Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert. Förderziel Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung für 2030 und 2050 sind zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in den Kommunen und ihren Quartieren durch Steigerung der Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energieversorgung erforderlich. Mit der Produktfamilie "Energetische Stadtsanierung" wird daher im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) neben investiven Maßnahmen (Produktnummern 201 und 202) die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte und die Begleitung durch ein Sanierungsmanagement unterstützt. Das Programm leistet einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur, insbesondere zur Wärme- und Kälteversorgung, der sich teilweise auch in der Inanspruchnahme von anderen Förderprogrammen niederschlägt (investitionsvorbereitende Wirkung). Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultu- reller, naturschutzfachlicher, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die techni- schen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale, Optionen zum Einsatz erneuerbarer Energien in der Quartiersversorgung und Möglichkeiten für die Anpassung an den Klimawandel im Quartier auf. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig die CO2-Emissionen reduziert werden können. Die Konzepte bilden eine zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für eine an der Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete quartiersbezogene Investitionsplanung. Aussagen zur altersgerechten Sanierung des Quartiers, zum Barriereabbau im Gebäudebestand und in der kommunalen Infrastruktur, zur Erarbeitung neuer Nutzungskonzepte für Bestandsgebäude können ebenso Bestandteil der Konzepte sein wie Konzepte für gemischte Quartiere durch die Kombination von Neubau und Bestandsgebäuden oder Aussagen zur Sozialstruktur des Quartiers und Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf die Bewohnerinnen und Bewohner. Auch Fragen der Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität und einer grünen Infrastruktur im Quartier sowie des Einsatzes digitaler Technologien sind wichtige Bestandteile und sollen in integrierte Quartierskonzepte mit eingebunden werden beziehungsweise können in diesem Zusammenhang behandelt werden. Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKF) des Bundes zur Verfügung gestellt. Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 2 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier Teil 1: Das Wichtigste in Kürze Antragstellung Antragsberechtigt sind: • Kommunale Gebietskörperschaften • Deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe. Die Antragsstellenden sind berechtigt, Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte und die Übernahme von Kosten eines Sanierungsmanagements an privatwirtschaftlich organisierte oder gemein- nützige Akteure weiterzuleiten, die in eigener Verantwortung ein auf die städtebaulichen Ziele der Kom- mune abgestimmtes Konzept der energetischen Sanierung eines Quartiers planen. Für kleinere Städte und ländliche Gemeinden besteht die Möglichkeit, Konzepte und Sanierungs- managements in interkommunaler Zusammenarbeit zu beantragen, um Ressourcen zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen. Förderfähige Maßnahmen Die KfW bezuschusst die Kosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts und die Kosten für ein Sanierungsmanagement. A Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts Bezuschusst werden die Kosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts. Förderfähig sind die im Rahmen des Projekts anfallenden Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte. Planungs- kosten, die notwendiger Bestandteil einer Baumaßnahme sind, werden nicht gefördert. Die Fertigstellung des Konzepts sollte in der Regel nach einem Jahr, beginnend ab dem Datum der Auftragserteilung, abgeschlossen und durch den Auftraggeber abgenommen sein. Die Förderung kann für das entsprechende Quartier nur einmal beantragt werden. Ausgeschlossen ist die nachträgliche Förderung bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Konzepte. Die Fortschreibung bereits vorliegender, abgeschlossener Konzepte unter den oben genannten Gesichts- punkten ist förderfähig. B Sanierungsmanagement Förderfähig sind die Personal- und Sachkosten für ein Sanierungsmanagement für die Dauer von in der Regel 3 Jahren, maximal für die Dauer von 5 Jahren. Personen im Sanierungsmanagement können sein: • Beschäftigte einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens, die nach bauordnungs- rechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärme- schutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind und ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut sind. Gefördert wird nur Fachpersonal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt oder freigestellt wird. Gefördert wird ausschließlich der Anteil der Arbeitszeit, in der die betreffende Person mit der Koordination der Umsetzung des Projekts betraut ist. • Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte im Sinne der Verwaltungsvereinba- rung Städtebauförderung Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 3 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier • Planungsgemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- oder Architekturbüros. Zuschussbetrag Der Zuschuss beträgt 75 % der förderfähigen Kosten entsprechend den Komponenten A (Erstellung von integrierten Konzepten) und B (Sanierungsmanagement). Der maximale Zuschussbetrag für das Sanierungsmanagement beträgt bei einem Förderzeitraum von in der Regel maximal 3 Jahren insgesamt bis zu 210.000 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann der Höchstbetrag um bis zu 140.000 Euro auf insgesamt bis zu 350.000 Euro für maximal 5 Jahre aufgestockt werden. Zuschüsse unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt. Antragstellung Die Zuschüsse werden mit dem Antragsformular, Formularnummer 600 000 2111, direkt bei der KfW in Berlin beantragt (KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin). Als Programmnummer ist 432 anzugeben. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie auch unter www.kfw.de/432. Teil 2: Details zur Förderung Weiterleitung des Zuschusses Die Zuschüsse können zum Beispiel weitergeleitet werden an • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, das heißt unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 %, bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 % • Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, insbeson- dere Eigentümerstandortgemeinschaften mit mindestens fünf natürlichen Personen als Eigentüme- rinnen und Eigentümer, organisiert in privatrechtlicher Form zum Beispiel als eingetragener Verein oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In Bezug auf die Akteure, an die eine Weiterleitung der Zuschüsse vorgenommen werden kann, ist das Beihilferecht zu beachten. Die Sicherstellung der Einhaltung beihilferechtlicher Anforderungen obliegt in diesen Fällen den unmittelbar bei der KfW Antragsberechtigten (kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetrieben). Das gilt auch in Bezug auf etwaige Dokumentations- erfordernisse. Soweit beispielsweise eine Förderung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 (EU- Amtsblatt L 352/1 vom 24. Dezember 2013) in der Fassung der Verordnung (EU) Nummer 2020/972 vom 2. Juli 2020 (EU-Amtsblatt L 215/3 vom 7. Juli 2020) erfolgen soll, sind eine De-minimis-Erklärung, eine Kumulierungserklärung und eine De-minimis- Bescheinigung zu erstellen. Die von der KfW verwendeten Fassungen dieser Erklärungen (abrufbar unter www.kfw.de; Suchbegriff: De-minimis-Erklärung) können den unmittelbar bei der KfW Antragsbe- rechtigten gegebenenfalls als Orientierung dienen, müssen aber in deren eigener Verantwortung für den Einzelfall angepasst werden. Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 4 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier Quartiersbegriff Ein Quartier besteht aus mehreren flächenmäßig zusammenhängenden privaten und/oder öffentlichen Gebäuden einschließlich öffentlicher Infrastruktur (wie zum Beispiel vorhandener oder geplanter gemein- samer Wärmeversorgung). Das Quartier entspricht in der Regel einem Gebiet unterhalb der Stadtteil- größe und kann auch ein im Rahmen der Städtebauförderung ausgewiesenes Gebiet sein. Quartiere können aus Bestandsgebäuden oder aus einer Mischung von Neubauten und Bestandsgebäuden bestehen. Anforderungen an ein integriertes Quartierskonzept Das zu erstellende Konzept soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen: • Ausgangsanalyse • Betrachtung der für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektoren, insbesondere kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, private Haushalte (Ausgangsanalyse) • Beachtung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten, integrierten Stadtteilent- wicklungskonzepten oder wohnwirtschaftlichen Konzepten beziehungsweise von integrierten Konzepten auf Quartiersebene sowie von Fachplanungen und Bebauungsplänen (im Rahmen der Ausgangsanalyse) • Beachtung der baukulturellen Zielstellungen unter besonderer Berücksichtigung von Denk- malen, erhaltenswerter Bausubstanz und Stadtbildqualität • Gesamtenergiebilanz des Quartiers, mögliche CO2-Einsparungen sowie Potenziale zur Energiegewinnung. (Es wird empfohlen, hierfür bereits die Vorgaben für den Verwendungs- nachweis – Formular 600 000 2112 – zu berücksichtigen.) • Identifikation von alternativen, effizienten und gegebenenfalls erneuerbaren lokalen oder regionalen Energieversorgungsoptionen und deren Energieeinspar- und Klimaschutzpotenziale für das Quartier einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung im Quartier, Bestandsaufnahme von Grünflächen, Retentionsflächen, Beachtung von naturschutzfachlichen Zielstellungen und der vorhan- denen natürlichen Kühlungsfunktion der Böden (Mehr Infos unter www.kfw.de/432) • Zielaussagen • Bezugnahme zur Quartiersentwicklung im Einklang mit den verbindlich gesetzten nationalen Klimaschutzzielen sowie energetischen Zielsetzungen auf kommunaler Ebene • Aussagen zu Energieeffizienzpotenzialen und deren Realisierung im Bereich der quartiers- bezogenen Mobilität. Dazu gehören zum Beispiel Aussagen zur Verbesserung der Attraktivität von ÖPNV, zur Förderung von aktiver Mobilität wie zum Beispiel. Rad- und Fußverkehr und alternativen Antriebsformen (inklusive Aussagen zu baulichen Änderungen zur Schaffung von Ladeinfrastruktur). Ebenfalls gehören dazu Aussagen zur Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs durch Parkraummanagement oder durch den Einsatz digitaler Technologien für die Steuerung und Vermeidung von Verkehrsströmen. Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 5 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier • Maßnahmenkatalog • Entwicklung von Handlungskonzepten unter Einbindung aller betroffenen Akteure. Dabei ist auf die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu achten, gegebenenfalls im Rahmen von Online- Beteiligungsformaten. • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit • Benennung konkreter Maßnahmen und ihrer zeitlichen Staffelung (kurz-, mittel- und lang- fristig) zur Zielerreichung (darunter insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen) und deren Ausgestaltung (Maßnahmenkatalog) unter Berücksichtigung quartiersbezogener Wechselwirkungen zur Realisierung von Synergieeffekten sowie entsprechender Wirkungs- analyse und Maßnahmenbewertung (gegebenenfalls durch Aufstellung von Szenarien). Aussagen zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen • Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung des Konzepts (Zeitplan, Prioritätensetzung, Mobilisierung der Akteure und Verantwortlichkeiten). • Hemmnisanalyse • Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse (wirtschaftlich, zielgruppenspezifisch bedingt) und deren Überwindung, Gegenüberstellung möglicher Handlungsoptionen. • Aussagen zur Erfolgskontrolle und zum Monitoring • Darstellung, wie der Erfolg der Maßnahmen kontrolliert wird, ob ein regelmäßiger Monitoring- prozess geplant und wie dieser gestaltet ist. Die Behandlung der genannten Aspekte sowie die Plausibilität des Konzepts sind Fördervoraussetzungen, die von der KfW vor Auszahlung des Zuschusses geprüft werden. Weitere mögliche Themenfelder Bei der Konzepterarbeitung können auch folgende optionale Themenfelder betrachtet werden: • Maßnahmen im Quartier zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel wie zum Beispiel • Maßnahmen, die zur nachhaltigen Gestaltung und Aufwertung von Grün- und Freiflächen dienen, indem sie die CO2-Aufnahme erhöhen, den Energieverbrauch reduzieren und/oder eine positive Wirkung auf das quartiersbezogene Mikroklima haben. Dazu gehört zum Beispiel die Schaffung oder Aufwertung von Grün- und Freiflächen; die Begrünung von Straßen, Plätzen, Dächern und Fassaden mit dem Ziel der Kühlung durch Beschattung und Verdunstung; die Vernetzung von Grün- und Freiflächen im Quartier, insbesondere zur Verbesserung des Luftaustauschs und zur Schaffung von Frisch- und Kaltluftschneisen sowie die effiziente Nutzung der natürlichen Kühlungsfunktion der Böden. Dabei sind bestehende Grünflächen zu berücksichtigen und naturschutzfachlich wertvolle Flächen und Arten zu identifizieren. Im Maßnahmenkatalog sind bei den Maßnahmen mit naturschutzrechtlichen Vorgaben naturschutzfachliche Standards zu berücksichtigen. (Mehr Infos unter www.kfw.de/432) • Maßnahmen zur Erweiterung oder Modernisierung von wassersensiblen Gestaltungs- elementen im öffentlichen Raum und in der kommunalen Infrastruktur wie etwa Förderung Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 6 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier der Regenwassernutzung, Flächenentsiegelung, Entlastung des Abwassersystems bei Starkregenereignissen, Grauwassernutzung, energieeffiziente Bewässerungsanlagen, Hitzeinseln im Quartier und sommerlicher Wärmeschutz in den Gebäuden. • Maßnahmen zum Einsatz digitaler Technologien, soweit diese im Zusammenhang mit der Umset- zung quartiersbezogener Energieeffizienz- und Klimaschutzziele stehen. Es gelten zudem folgende Anforderungen: • Leitlinie ist die Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities • Es werden Open-Source- und Open-Knowledge-Ansätze verfolgt sowie interoperable Lösun- gen und standardisierte Schnittstellen angestrebt. Anbieter-Lock-in-Effekte und Abhängigkei- ten von Einzeltechnologien werden vermieden • Die Datensouveränität von Bürgerinnen und Bürgern und von Kommunen wird gestärkt • Anforderungen an die IT-Sicherheit der digitalen Infrastrukturen wird in hohem Maße Rechnung getragen. Prozessanforderungen an die Konzepterstellung Alle Maßnahmen zur Erarbeitung des Konzepts, Partizipation und Information können Bestandteil der Konzeptentwicklung sein. Sie können auch durch das Sanierungsmanagement in enger Zusammenarbeit mit der Kommune übernommen werden. Dies umfasst die Abstimmung mit den Beteiligten im Quartier, die Ansprache und Information von Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, Bürgerinnen und Bürgern. Die Verwendung von Online-Beteiligungsverfahren wird dabei ausdrücklich begrüßt. Das Konzept soll nach den Erkenntnissen aus dem Forschungsfeld "Energetische Stadterneuerung" des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung aus entsprechenden in den Ländern vorhandenen Leitfäden oder alternativ beziehungsweise ergänzend nach dem Leitfaden des Deutschen Instituts für Urbanistik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erstellt oder aus diesen abgeleitet werden. Hinweise sind erhältlich im Handlungsleitfaden zur Energetischen Stadterneuerung in der Fassung vom 05.07.2011 oder im Praxisleitfaden für den kommunalen Klimaschutz. Im Praxisleitfaden findet sich auch eine Anleitung für die kommunale CO2-Bilanzierung. Sofern vorbereitende Untersuchungen nach § 140 Nummer 1 Baugesetzbuch städtebauliche Planungen nach § 140 Nummer 4 Baugesetzbuch, städtebauliche Entwicklungskonzepte nach § 171 b Absatz 2 Bau- gesetzbuch beziehungsweise Entwicklungskonzepte nach § 171 e Absatz 4 Baugesetzbuch vorliegen, welche die energetische Sanierung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigen, im Übrigen aber gemäß den Beschlüssen der Gemeinde die städtebauliche Entwicklung des Gebiets steuern, sollen diese um die noch fehlenden Aspekte der energetischen Sanierung ergänzt werden. Dies gilt entsprechend für vorlie- gende integrierte wohnwirtschaftliche Konzepte, welche energetische Aspekte nicht oder nicht ausrei- chend berücksichtigen. Die genannten Untersuchungen, Planungen oder Konzepte gelten in diesem Falle als begonnen, aber noch nicht abgeschlossen. Sie sind für den zu erbringenden ergänzenden Teil der energetischen Sanierung förderfähig. Anforderungen an das Sanierungsmanagement Das Sanierungsmanagement hat die Aufgabe, auf der Basis eines integrierten Quartierskonzepts • den Prozess der Umsetzung zu planen, Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 7 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier • als Anlaufstelle für Fragen der Finanzierung und Förderung zur Verfügung zu stehen, • einzelne Prozessschritte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure zu initiieren, • Sanierungsmaßnahmen der Akteure zu koordinieren, • Maßnahmen zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle zu initiieren. Die Aufgabe des Sanierungsmanagements kann von einer oder mehreren Personen erbracht werden. Die Mitwirkung des Sanierungsmanagements in der Phase der Konzepterstellung ist möglich. Der Förder- zeitraum beträgt auch in solchen Fällen in der Regel 3 Jahre. Im Sanierungsmanagement tätige Personen müssen eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung auf- weisen: • Im Energiemanagement, der Energieeinsparung und der Energieversorgung • In der energetischen Sanierung von Gebäuden • In der Stadtentwicklung, im Stadtumbau- oder Quartiersmanagement sowie • In der Immobilien- und Wohnungswirtschaft • Im Mobilitätsmanagement. Zusätzlich sollten Kenntnisse im Bereich grüne Infrastruktur vorhanden sein. Je nach Schwerpunkt des umzusetzenden Konzeptes können darüber hinaus auch vertiefte Kenntnisse in grüner Infrastruktur oder im Einsatz digitaler Technologien gefordert werden. Je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt sein. Förderfähige Leistungen sind insbesondere: • Aufgaben des Projektmanagements wie Koordination der Umsetzung der verschiedenen Maßnah- men, Projektüberwachung • Fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen des Konzepts (einschließlich etwa auch der Erstellung von Machbarkeitsstudien) • Durchführung und Inanspruchnahme (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schu- lungen • Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von Daten im Zuge der energeti- schen Sanierung (Controlling) • Koordinierung von Maßnahmen zur Anwuchspflege im Rahmen der Begrünung von Straßen und Plätzen • Methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Energieverbrauchs- oder Ener- gieeffizienzstandards und Leitlinien für die energetische Sanierung • Aufbau von Netzwerken • Kosten für die Koordinierung der Mieterinnen und Mieter-, Eigentümerinnen und Eigentümer- und Bürgerinformation und -partizipation • Inhaltliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 8 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier Die förderfähigen Personalkosten für zusätzliches Fachpersonal sind nach dem Tarifvertrag des Öffentli- chen Dienstes zu beantragen. Im Zusammenhang mit der Förderung der Personalkosten können auf Antrag auch Sachausgaben in Höhe von bis zu 20 % der Personalausgaben bezuschusst werden. Sofern ein integriertes Konzept bereits vorliegt, können Zuschüsse für ein Sanierungsmanagement geson- dert beantragt werden. Die nachträgliche Förderung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits angefallenen Personalkosten ist ausgeschlossen. Kombination mit anderen Förderprogrammen Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln, zum Beispiel Kredite oder Zulagen/Zuschüsse, ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuschüssen aus der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- projekten im kommunalen Umfeld" (Kommunalrichtlinie) oder aus Förderprogrammen zur Klimaanpassung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist ausgeschlossen. Eine Förderung eines Sanierungsmanagements in diesem Programm ist auch dann möglich, wenn die Personen bereits für ein Vorhaben aus der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative als Klimaschutzmanager beziehungsweise Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaanpassungsmanager beziehungsweise eine Klimaschutzmanagerin aus anderen Förderprogrammen gefördert wurden. Dies setzt voraus, dass die Person beziehungsweise Personen die unter B genannten Anforderungen erfüllten. Sofern die Kommunen bereits andere Managements (zum Beispiel im Rahmen der Städtebauförderung oder im Rahmen von Klimaschutz- und Klimaanpassungsprogrammen) beschäftigen, haben sie auf eine klare Aufgabentrennung gemäß den Förderbedingungen der unterschiedlichen Förderprogramme zu achten. Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig. Zuschussbetrag und Eigenanteil Der Zuschuss beträgt 75 % der förderfähigen Kosten. Ab dem 01.07.2022 gelten folgende Bestimmungen für den Restbetrag: Der Restbetrag in Höhe von 25 % ist durch die Kommune zu erbringen, ein Teil davon kann durch Dritte übernommen werden. 10 % der förderfähigen Kosten sind als Eigenanteil von der Kommune oder - im Falle der Weiterleitung - vom begünstigten Dritten, zum Beispiel kommunalen Unternehmen, Wohnungs- gesellschaft oder Eigentümerstandortgemeinschaft selbst aufzubringen. Die verbleibenden 15 % der förderfähigen Kosten können auch durch Fördermittel der Länder, der Europäischen Union oder durch Mittel der an der Entwicklung oder Umsetzung beteiligten Akteure finanziert werden. Für finanzschwache Kommunen, die nach jeweiligem Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzu- stellen haben, kann der Eigenanteil auf 5 % der förderfähigen Kosten reduziert werden. In diesen Fällen kann der Finanzierungsanteil aus Mitteln des Bundes, der Länder und der Europäischen Union maximal 95 % der Kosten betragen. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist von der Kommune gegenüber der KfW formlos zu bestätigen. Bis zum 30.06.2022 gilt folgende Ausnahmeregelung für den Restbetrag: 5 % der förderfähigen Kosten sind als Eigenanteil von der Kommune oder - im Falle der Weiterleitung - vom begünstigten Dritten, zum Beispiel kommunalen Unternehmen, Wohnungsgesellschaft oder Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 9 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier Eigentümerstandortgemeinschaft selbst aufzubringen. Die verbleibenden 20 % der förderfähigen Kosten können auch durch Fördermittel der Länder, der Europäischen Union oder durch Mittel der an der Entwicklung oder Umsetzung beteiligten Akteure finanziert werden. Die Finanzierung aus Mitteln des Bundes und der Länder beziehungsweise aus den Ländern von der EU zur Verfügung gestellten Fördermitteln darf einen Anteil von 95 % der Kosten nicht übersteigen. Förderzeitraum A Integriertes Quartierskonzept Das Konzept soll innerhalb eines Jahres, beginnend ab dem Datum der Auftragserteilung, fertiggestellt und durch den Auftraggebenden abgenommen sein. B Sanierungsmanagement • Der Förderzeitraum umfasst die Dauer des für die Aufgabe des Sanierungsmanagements eingegan- genen Beschäftigungsverhältnisses. Er beginnt jedoch bei bereits laufenden Verträgen frühestens zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der KfW. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel maximal 3 Jahre. Finanziert werden nur volle Monate. Endet das Anstellungsverhältnis vorzeitig, so ist die KfW unverzüglich zu informieren. • Auf Antrag kann der Förderzeitraum um bis zu 2 Jahre auf maximal 5 Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Förderzeitraum von 3 Jahren für die Aufgabenerfüllung nicht ausreicht. Die Verlängerung kann frühestens ein halbes Jahr vor Ablauf des 3-jährigen Förderzeitraums bean- tragt werden. Bereitstellung A Integriertes Quartierskonzept • Die Förderentscheidung wird auf Basis der einzureichenden Antragsunterlagen (siehe "Unterlagen") getroffen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und beanstandungsfreier Prüfung des Verwendungs- nachweises zu Komponente A sowie der weiteren im Zusammenhang mit dem Verwendungsnach- weis einzureichenden Unterlagen bei der KfW (siehe Nachweis der Mittelverwendung). Auszahlungstermin für Komponente A ist in der Regel der Ultimo des auf die beanstandungsfreie Prü- fung der Mittelverwendung durch die KfW folgenden Monats. B Sanierungsmanagement • Die Förderentscheidung wird auf Basis der einzureichenden Antragsunterlagen (siehe " Unterlagen") getroffen. Die Bereitstellung erfolgt auf Anforderung der Kommune (Formularnummer 600 000 2113) im 6-Monats-Rhythmus (jeweils für 6 Monate nachschüssig) für die Dauer des Anstellungs- bezie- hungsweise Vertragsverhältnisses, in der Regel maximal für 3, bei Verlängerung maximal für 5 Jahre. Es können nur bis zum Abrufzeitpunkt tatsächlich angefallene Kosten finanziert werden. • Frühester Auszahlungstermin ist der Ultimo des sechsten auf den Beginn des Anstellungs- oder Vertragsverhältnisses beziehungsweise bei Freistellungen von verwaltungsinternen Personen dem Beginn der ausschließlichen Aufgabenübertragung folgenden Monats. Bei bereits laufenden Verträgen gilt entsprechend der Ultimo des sechsten auf den Beginn des Förderzeitraums folgenden Monats. Die Anforderung der Kommune muss der KfW spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Auszahlungstermin (Monatsultimo) vorliegen. Die Auszahlung der Schlussrate für die letzten 6 Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 10 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier Monate des Förderzeitraumes erfolgt nach Vorlage und beanstandungsfreier Prüfung des Verwendungsnachweises zu Komponente B sowie der weiteren im Zusammenhang mit dem Verwendungsnachweis einzureichenden Unterlagen bei der KfW (siehe Nachweis der Mittelverwendung). Unterlagen Für die Bearbeitung bei der KfW sind folgende Unterlagen einzureichen: A Integriertes Quartierskonzept • Eine Vorhabensbeschreibung mit mindestens folgenden Inhalten: • Angaben zum Quartier (Bezeichnung, Abgrenzung) und zu den Akteuren (gegebenenfalls Rechtsform bei nicht-kommunalen Antragstellenden) • Kurze Beschreibung der energetischen und städtebaulichen Ausgangssituation • Kurze Beschreibung der Zielsetzung und der geplanten Arbeitsschritte inklusive Projektablaufplan • Kurzübersicht über die geplanten Ausgaben. • Gesiegelter Antrag, Formularnummer 600 000 2111, von den vertretungsberechtigten Personen un- terschrieben, • Bestätigung der Kommune, dass das Quartier im Sinne dieses Merkblatts förderfähig ist (entspre- chend Antragsformular) • Eine Kostenschätzung auf der Grundlage • einer Leistungsbeschreibung oder alternativ • von mindestens 2 unverbindlichen Angeboten. • Legitimationsnachweis der vertretungsberechtigten Personen - sofern keine Vertretungsberechti- gung nach der Gemeindeordnung vorliegt - in Form der Vollmacht und des Unter- schriftenprobenblatts, Formularnummer 600 000 0307, (rechtswirksam unterzeichnet und gesiegelt). B Sanierungsmanagement • Eine Vorhabensbeschreibung mit mindestens folgenden Inhalten: • Angaben zum Quartier (Bezeichnung, Abgrenzung) und zu den Akteuren • Beschreibung der energetischen und städtebaulichen Ausgangssituation • Beschreibung der Zielsetzung, der Arbeitsschritte und der Aufgaben des Sanierungsmanage- ments • Kurzübersicht über die geplanten Ausgaben • Projektablaufplan. • Bestätigung der Kommune, dass das Quartier im Sinne dieses Programms förderfähig ist (entspre- chend Antragsformular) Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 11 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier • Kooperationsvereinbarung der wichtigsten beteiligten Akteure, zum Beispiel Wohnungsunterneh- men, Wohnungsgenossenschaften, Versorgungsunternehmen • Bestätigung der Eignung des Sanierungsmanagements durch die Kommune (entsprechend Antrags- formular) • Beglaubigte Kopie des Vertrages mit dem Sanierungsmanagement (spätestens mit Abruf der 1. Teil- rate für das Sanierungsmanagement) • Das zur Umsetzung durch das Sanierungsmanagement vorgesehene integrierte Quartierskonzept • Gesiegelter Antrag, Formularnummer 600 000 2111, von den vertretungsberechtigten Personen unterschrieben, • Legitimationsnachweis der vertretungsberechtigten Personen - sofern keine Vertretungs- berechtigung nach der Gemeindeordnung vorliegt - in Form der Vollmacht und des Unter- schriftenprobenblatts, Formularnummer 600 000 0307, (rechtswirksam unterzeichnet und gesiegelt). In den Fällen der Variante B, in denen das Sanierungsmanagement bereits die Konzeptphase begleiten soll, sind das integrierte Konzept und die Kooperationsvereinbarung nachzureichen und spätestens mit Abruf der letzten Teilrate für das Sanierungsmanagement vorzulegen. Nach Antragstellung wird die KfW dem Antragsteller gegebenenfalls mitteilen, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung des Zuschussantrages noch erforderlich sind. Bei Verlängerungsanträgen sind einzureichen: • Begründung für die Verlängerung des Sanierungsmanagements • Konzept zur Verstetigung des Sanierungsmanagements nach Ablauf des Förderzeitraums. Nachweis der Mittelverwendung A Integriertes Quartierskonzept Nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch 18 Monate nach Förderzusage, ist ein Nachweis über die Erstellung des integrierten Quartierskonzepts zu führen. Eine Fristverlängerung kann in begründeten Ein- zelfällen vereinbart werden. Das Formular "Verwendungsnachweis", Formularnummer 600 000 2112, ist zusammen mit folgenden Un- terlagen bei der KfW einzureichen: • Angaben über die geplante Einsparung an Primär- und Endenergie sowie über die Reduktion des CO2-Ausstoßes entsprechend Verwendungsnachweisformular. • Konzept in digitaler Form oder Papierform • Rechnung des Auftragnehmers für die Konzepterstellung • Bestätigung des Auftraggebers über die Annahme des Konzepts (bei Weiterleitung der Fördermittel durch die Kommune an einen Dritten zusätzlich Ratsbeschluss über die Kenntnisnahme des Kon- zepts durch den Rat) • Bestätigung der Kommune und der beteiligten Akteure, für einen Zeitraum von 5 Jahren zu Evaluie- rungszwecken Unterlagen über die Umsetzung des Konzepts vorzuhalten und auf Verlangen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat der KfW oder deren Beauftragten vorzulegen. Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 12 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier Die KfW behält sich die Nachforderung gegebenenfalls weiterer entscheidungsrelevanter Unterlagen im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung vor. Die positive Prüfung der vorgenannten Unterlagen durch die KfW ist Voraussetzung für die Auszahlung. Bei Nichterfüllung der der Zuschussgewährung zugrunde liegenden Anforderungen behält sich die KfW die (gegebenenfalls anteilige) Rückforderung des bereits ausgezahlten Zuschussbetrages sowie die nachträg- liche Erhebung eines Verzinsungsanspruches für die Dauer der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Zuschussmittel, gerechnet vom Tag, der der Auszahlung folgt, vor. Es gilt ein Zinssatz von 5 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch. B Sanierungsmanagement Nach Ablauf des bewilligten Förderzeitraums, spätestens jedoch 42 Monate nach Zusage (bei Verlänge- rung spätestens 66 Monate nach Zusage) über die Auszahlung eines Zuschusses für ein Sanierungsma- nagement, ist zusammen mit der Anforderung der Auszahlung der Schlussrate ein Nachweis über die Durchführung der geförderten Leistungen des Sanierungsmanagements zu führen. In begründeten Einzelfällen kann die Frist durch die KfW verlängert werden. Das Formular "Verwendungsnachweis", Formularnummer 600 000 2112, ist zusammen mit folgenden Unterlagen bei der KfW einzureichen: • Kopie der Rechnung über die Personalkosten und die förderfähigen Sachausgaben beziehungs- weise Lohnkostenbescheinigungen • Angaben über die erzielte Einsparung an Primär- und Endenergie sowie über die Reduktion des CO2-Ausstoßes (entsprechend Verwendungsnachweisformular). • Bestätigung der Kommune und der beteiligten Akteure, für einen Zeitraum von 5 Jahren zu Evaluie- rungszwecken Unterlagen über die Umsetzung des Konzepts beziehungsweise die Fortschritte bei der Quartierssanierung vorzuhalten und auf Verlangen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat der KfW oder deren Beauftragten vorzulegen. • Abschlussbericht über das Sanierungsmanagement. Ausgangspunkt für den Abschlussbericht sollte das Konzept sein, das dem Sanierungsmanagement zugrunde liegt. Der Bericht soll einen Soll-Ist- Vergleich der durchgeführten Maßnahmen (einschließlich Öffentlichkeitsarbeit) darstellen. Er sollte mindestens die folgenden Punkte beinhalten: • Benennung der Ziele des Sanierungsmanagements • Genaue Beschreibung aller durchgeführten Maßnahmen (gegebenenfalls auch Maßnahmen, die ursprünglich nicht geplant waren) • Beschreibung des Umsetzungsstandes und entsprechender Nachweise, zum Beispiel anhand von Vorher-/Nachher-Bildern von Sanierungsobjekten und anhand von Veranstaltungsdokumentationen • Qualitative Beschreibung der Zielerreichung bei nicht -investiven Maßnahmen (gegebe- nenfalls auch Begründung für die Nichterreichung von Zielen) • Quantitative Darstellung der erzielten Einspareffekte bei investiven Maßnahmen in Bezug auf den Primär- und Endenergiebedarf und auf die CO2-Emissionen • Allgemeine Zusammenfassung einschließlich Bewertung des Projektablaufs (Anzahl und Qualität der umgesetzten Maßnahmen, Zeitplan, Kosten) Stand: 10/2021 • Bestellnummer: 600 000 2110 KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt • Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 539 9008 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500 Seite 13 von 13 Merkblatt Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier • Darstellung des weiteren Vorgehens nach Auslaufen der Förderung (zum Beispiel geplantes Monitoring der Einspareffekte, weitere geplante Aktivitäten). Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei Nichterfüllung weiterer der Zuschussgewährung zugrunde liegender Anforderungen, behält sich die KfW die (gegebenenfalls anteilige) Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschussbeträge sowie die Erhebung eines Verzinsungs- anspruches für die Dauer der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Zuschussmittel, gerechnet vom Tag, der der Auszahlung folgt, vor. Es gilt ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch. Grundsätzliche Hinweise Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Mittel aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" des Bundes. Zu Begleit- und Kontrollzwecken hat der Zuschussempfänger gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der KfW und dem Bundesrechnungshof oder deren Beauftragten jederzeit Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen hat der Zuschussempfänger die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu etwaigen anderen Förder- maßnahmen nachzuweisen. Subventionserheblichkeit Alle Angaben zur Antragstellung, zum Verwendungszweck und zum Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen sind subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbin- dung mit § 2 des Subventionsgesetzes. Weitergehende Informationen Weitergehende Informationen zu diesem Produkt wie zum Beispiel Formulare, Beispiele oder häufige Fragen finden Sie unter www.kfw.de/432 sowie auf der Seite der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beauftragten Begleitforschung Energetische Stadtsanierung unter www.energetische-stadtsanierung.info.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1702/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 24.05.2024 17:42