AN/0793/2019
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld.: Wie lassen sich Hindernisse beseitigen?
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Anfrage (Die Linke BV4)
2431 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421, 50825 Köln Tel: 0221 / 221-94317 Fax: 0221 / 22194320 Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0793/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Wie lassen sich Hindernisse beseitigen? (Anfrage der Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 17. Juni 2019 aufzunehmen: Im Stadtbezirk Ehrenfeld, insbesondere in den Stadtteilen Ehrenfeld und Neuehrenfeld wurden in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Straßen Aufpflasterungen zur Reduzierung der Geschwindigkeiten von Kfz vorgenommen. Für den Radverkehr stellen diese „Bremshubbel“ unnötige Hindernisse dar. Aufgrund schmaler Gehwege, deren Breite vielfach durch ruhenden Verkehr weiter reduziert w ird, führt dies zu erheblichen Behinderungen des Ausweichverkehrs von Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: (1) Wie bewertet die Verwaltung de n Nutzen der Aufpflasterungen? Werden bei Straßengrundsanierungen bzw. -erneuerungen neue Aufplasterungen geplant? (2) Existieren Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen, die derartige Aufpflasterungen empfehlen oder gar vorschreiben? a. Wenn ja: Wie müssen die se Hindernisse dimensioniert sein und entsprechen die vorhandenen Drempeln diesen Vorschriften? b. Wenn nein: Gibt es spezielle Planungen der Verwaltung zur Beseitigung dieser Aufpflasterungen? Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - (3) Sofern Planungen existieren, Aufplasterungen zu beseitigen: Werde n die Kosten zur Beseitigung dieser Hindernisse, deren Bau im Regelfall nicht von den Anwohner*innen veranlasst war, bei ohnehin durchzuführenden Straßengrundsanierungen bzw. - erneuerungen von der KAG-Berechnung ausgenommen? (4) Ist die Beseitigung einzelner, besonders störender Aufpflasterungen ohne Kostenbeteiligung der Anwohner möglich? Herzlichen Dank im Vorhinein. Mit freundlichen Grüßen gez. Berndt Petri Christoph Besser (Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Venloer Straße 419
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0793/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (Die Linke)
- Datum
- 07.06.2019
- Erstellt
- 06.06.2019 20:59