3232/2024
Zuschussgewährung Stromspar-Check der Caritas (Fortführung bis 31.12.2026)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 3232/2024 Freigabedatum 26.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschussgewährung Stromspar-Check der Caritas (Fortführung bis 31.12.2026) Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des In- krafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 – mit der Zuschussgewährung an den Caritas- verband e. V. zur Fortführung des Stromspar-Checks für private Haushalte über den aktuellen Zeitraum bis 31.12.2024 hinaus bis zum 31.12.2026 mit einem Zuschuss in Höhe von insge- samt 200.000,00 Euro (Brutto). Die Finanzierung der vorgenannten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 200.000,00 Euro Brutto (2025 100.000,00 Euro und 2026 100.000,00 Euro) erfolgt – vorbehaltlich des Inkraft- tretens der Haushaltssatzung 2025/2026 – aus veranschlagten Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2025/2026 Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplan- zeile 15, Transferaufwendungen. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und dem Anstieg der Energiekosten, sind Preissteigerungen insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen nicht oder nur schwer zu schultern. Das Programm soll daher über den aktuellen Förderzeitraum hinaus bis zum 31.12.2026 bei unverändertem Konzept weitergeführt werden. In dem bundesweiten Programm „Stromspar-Check“ der Caritas als Verbundpartnerin werden in mehr als 150 Städten und Landkreisen Haushalte mit geringem Einkommen, wie beispiels- weise Personen, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, in der ei- genen Wohnung kostenlos zum Energiesparen beraten. Speziell für diese Beratungstätigkeit qualifizierte ehemalige langzeitarbeitslose Menschen be- suchen Haushalte, die sich zum Check angemeldet haben. Vor Ort, ermitteln und analysieren die Stromspar-Teams den Strom- und Wasserverbrauch und dokumentieren diesen. Die Haushalte erhalten praktische Tipps, wie sie durch Verhaltensänderung Energie einsparen können. Zudem werden bei einem zweiten Besuch Energie- und Wassersparartikel wie Ener- giesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten, Zeitschaltuhren direkt im Haushalt eingesetzt. Durch den unmittelbar erfahrbaren Mehrwert gelingt es, den Menschen Selbstwirksamkeit für 3 die Reduzierung ihrer Energieverbräuche und die Senkung der Energiekosten zu vermitteln. Der Stromspar-Check trägt zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten mit geringem Ein- kommen bei, bekämpft und verhindert Energieschulden und Stromsperren und entlastet damit Bund, Kommune und Energieversorger. Finanzierung Die notwendige Finanzierung von insgesamt 200.000,00 Euro Brutto (2025 100.000,00 Euro und 2026 100.000,00Euro) erfolgt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 – aus veranschlagten Transferaufwendungen im Haushaltplan 2025/2026 Teiler- gebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.
Anlage 0
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Anlage 0 Zuschussgewährung Stromspar-Check der Caritas (Fortführung bis 31.12.2026) Session-Nr. 3232/2024 Begründung der Dringlichkeit Die Förderung des Stromspar-Checks läuft zum 31.12.2024 aus. Damit das erfolgreiche Projekt fortgeführt werden kann, bittet die Verwaltung um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII/2
Vorlagen-Nummer
3232/2024
Stand: 04.09.2025
Sachstandsbericht
Zuschussgewährung Stromspar-Check der Caritas (Fortführung bis 31.12.2026)
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des In-
krafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 – mit der Zuschussgewährung an den Caritas-
verband e. V. zur Fortführung des Stromspar-Checks für private Haushalte über den aktuellen
Zeitraum bis 31.12.2024 hinaus bis zum 31.12.2026 mit einem Zuschuss in Höhe von insge-
samt 200.000,00 Euro (Brutto).
Die Finanzierung der vorgenannten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 200.000,00 Euro
Brutto (2025 100.000,00 Euro und 2026 100.000,00 Euro) erfolgt – vorbehaltlich des Inkraft-
tretens der Haushaltssatzung 2025/2026 – aus veranschlagten Transferaufwendungen im
Haushaltsplan 2025/2026 Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplan-
zeile 15, Transferaufwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Ungeändert beschlossen
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Zuschussgewährung an den Caritasverband für 2025 ist erfolgt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3232/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.11.2024
- Erstellt
- 18.10.2024 10:30