V/0078/2017
Warendorfer Straße/Mondstraße - Aufhebung der Bahnübergänge Präsidentenbusch und Maikottenweg und Ausbau eines Ersatzweges
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Anlage 3 - Lageplan Phase II
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Anlage 3 zur Vorlage V/0078/2017
Beschlussvorlage
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V/0078/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Warendorfer Straße/Mondstraße - Aufhebung der Bahnübergänge Präsidentenbusch und Maikottenweg und Ausbau eines Ersatzweges Beratungsfolge 09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen stimmt der Pla- nung zur Aufhebung der Bahnübergänge Präsidentenbusch und Maikottenweg und zum Ausbau eines Ersatzweges mit Anbindung an die Mondstraße (Phase I) von Januar 2017 (Anlage 2) zu. 2. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zum Prüfauftrag der Bezirksvertretung Münster-Ost (A-O/0009/2015) zur Einrichtung einer Buswende mit P+R Anlage und Fahrradabstellanlage (Anlage 3) zur Kenntnis. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Stadt Münster keine Kosten für die Aufhebung der Bahnübergänge und den Ausbau eines Ersatzweges (Phase I) entstehen. Begründung: Anlass Im Stadtgebiet Münster befinden sich entlang der Bahnstrecke Münster – Rheda-Wiedenbrück neben drei technisch gesicherten Bahnübergängen (BÜ) noch acht technisch nicht gesicherte Bahnüber- gänge. Diese werden durch Privatwege gequert. In der Vergangenheit haben sich immer wieder Un- fälle zwischen querenden Kfz und der Bahn ereignet. Diese werden dann meist von schweren Perso- nenschäden begleitet. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, aber auch einer gewünschten Takt- verdichtung auf dieser Bahnstrecke, sind die Aufhebung der technisch nicht gesicherten Bahnüber- gänge und die Anlage entsprechender Ersatzwege Zielsetzung der Stadt Münster sowie den beteilig- Vorlagen-Nr.: V/0078/2017 Auskunft erteilt: Frau Hecht Ruf: 492 61 63 E-Mail: Hecht@stadt-muenster.de Datum: 08.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0078/2017 ten Partnern Deutsche Bahn AG und Landesbetrieb Straßenbau NRW. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hatte im Zuge der Planfeststellung zum Ausbau der B 51/B481n die Aufhebung des BÜ Maikottenweg, sowie den Ersatzweg parallel zur Warendorfer Straße mit An- schluss an die Mondstraße in die Planung aufgenommen. Mit dem anschließenden Urteil zum Plan- feststellungsbeschluss wurde durch das Gericht festgestellt, dass die Aufhebung des BÜ nicht als Bestandteil der Planfeststellung zum Ausbau der B 51/B 481n erfolgen kann. Die Verwaltung hat daraufhin in Abstimmung mit den beteiligten Partnern des Arbeitskreises die Vor- planung zur Aufhebung der Bahnübergänge Präsidentenbusch und Maikottenweg und der Schaffung eines Ersatzweges mit Anschluss an die Mondstraße übernommen. Im Weiteren liegt der Verwaltung der Antrag der Bezirksvertretung Münster-Ost A-O/0009/2015 vom 12.03.2015 (Anlage 1) zur Einrichtung einer Buswende, ergänzt mit einer P+R Anlage und Fahr- radabstellanlage im Knotenpunkt Warendorfer Straße/Mondstraße vor, die perspektivisch auch eine Verknüpfung mit einem möglichen Bahnhaltepunkt darstellen könnte. Mit der Verlagerung der Bus- wende der Linie 11 von der Tannenhofallee zur Warendorfer Straße/Mondstraße soll ein Verknüp- fungspunkt zur Innenstadt und Richtung Handorf/Telgte erreicht werden (sh. auch NVP 2015, Abs. 10.5.3, Seite 144). Planung – Phase I: Aufhebung der BÜ und Ersatzweg (Anlage 2) Die Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurde weitgehend übernommen und die Ersatz- wegetrasse bis zum Anschluss an den Präsidentenbusch verlängert. Der Weg erschließt die Gaststät- te „Maikotten“ von Norden und die Kleingartenanlage östlich des DEK. Der Ausbau des Weges soll eine Fahrbahnbreite von 3,00m und beidseitig befestigte Bankette in einer Breite von 1,25m erhalten. In Abständen von ca. 150m werden Ausweichstellen für den Begegnungsfall vorgesehen. Der Weg wird zukünftig bis in Höhe Präsidentenbusch in die Unterhaltung der Stadt Münster übergehen. Die öffentliche Verkehrsfläche erhält daher am westlichen Ende eine Wendeanlage. Die Eigentümer der betroffenen Flächen haben ihr grundsätzliches Einverständnis an der Mitwirkung bei den geplanten Maßnahmen an der Regionalbahnstrecke und die Flächenbereitstellung für die erforderlichen Maßnahmen erklärt. Die Deutsche Bahn AG ist grundsätzlich für die Aufhebung der privaten Bahnübergänge sowie für die damit verbundenen Begleitmaßnahmen (Ersatzwegebau, Grunderwerb, Entschädigung) zuständig. Der Stadt Münster entstehen hierdurch keine Kosten. Im weiteren Verfahren sind die Planung und erforderlichen Begleitmaßnahmen (landschaftsplaneri- schen Begleitplan, Nachweis von Kompensationsmaßnahmen, Grunderwerb) soweit zu konkretisie- ren und mit den Beteiligten abzustimmen, dass auf deren Grundlage ein Plangenehmigungsverfahren zur Aufhebung der beiden Bahnübergänge durch die DB AG aufgenommen und beim Eisenbahnbun- desamt eingereicht werden kann. Die Maßnahme soll mit Fertigstellung der laufenden Baumaßnahme im Knotenpunkt B 51/Warendorfer Straße umgesetzt sein. Sachstand – Phase II: Ausbau einer Buswende mit P+R Anlage und Fahrradabstellanlage (Anlage 3) Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat mit dem Antrag A-O/0009/2015 vom 12.03.2015 (Anlage 1) die Verwaltung beauftragt die Einrichtung einer Buswende, ergänzt mit einer P+R Anlage und Fahr- radabstellanlage im Knotenpunkt Warendorfer Straße/Mondstraße, die perspektivisch auch eine Ver- knüpfung mit einem möglichen Bahnhaltepunkt darstellen könnte, zu prüfen. Für einen möglichen Verknüpfungspunkt der Buslinie 11 mit den Linien 2,10, R 11 und R13 wurde aufbauend auf der Trasse des geplanten Ersatzweges eine Buswendeanlage östlich der Mondstraße geprüft. Durch Aufweitung des Einmündungsbereiches und Erweiterung der Verkehrsflächen könnte eine Befahrbarkeit für Busse sichergestellt und diese Anlage angelegt werden. Die Vorplanung sieht auch eine Ergänzung durch Abstellanlagen für Pkw und Fahrräder vor. Die Baukosten für die in der Vorplanung aufgeführten Maßnahmen werden auf ca. 340.000 € geschätzt. Weitere Kosten für mögli- - 3 - V/0078/2017 che Ausgleichsmaßnahmen, Grunderwerb und Anpassungsarbeiten im vorhandenen Straßennetz sind noch nicht berücksichtigt. Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig. Finanzielle Mittel stehen im Haushaltplan bisher nicht zur Verfügung. Im weiteren Verfahren sind auf der Grundlage der Vorplanung der Vorentwurf zu erstellen, erforderli- che Begleitmaßnahmen zu untersuchen und abzustimmen, Grundstücksverhandlungen mit den be- troffenen Eigentümern und Zustimmungen der überörtlichen Fachstellen (DB AG, Landesbetrieb Straßenbau NRW) zu erwirken. Eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme ist aufgrund der Rah- menbedingungen nicht möglich. Die in den Phasen I und II geplanten Maßnahmen werden so angelegt, dass eine spätere Ergänzung um einen Bahnhaltepunkt grundsätzlich möglich ist. i.V. gez. Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 – Antrag A-O/0009/2015 Anlage 2 – Lageplan Phase I Anlage 3 – Lageplan Phase II
Anlage 1- Antrag A-O/0009/2015
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SPD-Fraktion in der BV Ost Die BV Ost möge beschließen: Anlage 1 zur Vorlage V/0078/2017 A-0/0009/2015 12.3.2015 An der Warendorfer Str./Mondstr., südlich des Bahnübergangs, wird eine Buswende für die. Linie. 11 eingerichtet. Eine Park and Ride Anlage und einen Fahrradabstellplatz sollen hier ebenfalls eingerichtet Durch die Errichtung einer Buswende bzw. eines Verknüpfungspunktes an der o.g. Stelle nimmt die Attraktivität des ÖPNV zu und der wachsenden Mobilität wird hiermit Rechnung . getragen. Dadurch könnten Bürger aus Münsters Osten schneller und einfacher in nach Handorf und ins Umland führende Buslinien umsteigen. Die Erreichbarkeit des . ‘ Waldfriedhofes Lauheide wird damit erleichtert. Ebenso ist für die Anlieger der Mondstr. . der Weg über die. Warendorfer Str. eine sinnvolle Alternative, um die Innenstadt zu erreichen. - „ "Bürger aus Handorf haben an diesem Verknüpfungspunkt, die Möglichkeit in Münsters Osten zu gelangen. Viele Schulen/Berufskollegs liegen in diesem Bereich. u Die.Errichtung dieses Wende/Verknüpfungspunktes.südlich des Bahnübergangs an der . Mondstr. ist der Vorrang einzuräumen, um langfristig einen Haltepunkt. für die Stadt/Regionalbahn zu errichten. Außerdem kann hier: sofort mit den Arbeiten begonnen ; werden; man muss nicht auf den Ausbau der B 51 warten. -Bei der Prüfung dieses Antrages wird die Verwaltung gebeten, eine Kostenschätzung und einen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung dieser Maßnahme vorzugeben. In 53
Anlage 2 - Lageplan Phase I
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Anlage 2 zur Vorlage V/0078/2017
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Warendorfer Straße
- Mondstraße
- Tannenhofallee
- Maikottenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0078/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37