V/0782/2005
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 27.11.2005
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 27.11.2005 aus Anlass der Veranstaltung "Hiltruper Lichterfest" Beratungsfolge 25.10.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufs- stellen am 27.11.2005 aus Anlass der Veranstaltung „Hiltruper Lichterfest“ wird beschlossen. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Gewerbeverein Hiltrup beantragt, mit Schreiben vom 20.07.2005 und ergänzendem Schreiben vom 01.09.2005, hier eingegangen am 07.09.2005, für den Ortsteil Münster-Hiltrup die Verkaufs- zeiten für Sonntag, den 27.11.2005 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr anlässlich der stattfinden- den Veranstaltung „Hiltruper Lichterfest“ gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz frei- zugeben. In der Antragsbegründung führt der Gewerbeverein Hiltrup an, dass an Stelle eines Weihnachts- marktes, der auf Grund der Vielzahl dieser Veranstaltungen in den letzten Jahren an Bedeutung in Vorlagen-Nr.: V/0782/2005 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 28.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Hiltrup abgenommen hat, bereits im letzten Jahr das Hiltruper Lichterfest durchgeführt wurde. Mehrere tausend Menschen besuchten das Lichterfest auf der Marktallee. Unter Einbeziehung vieler Hiltruper Vereine und Gruppen gelang es, auf der gesamten Marktallee eine leuchtende Fla- niermeile mit Marktflair zu erzeugen. Viele tausende Besucher, davon etliche aus den Umlandge- meinden, äußerten sich begeistert über Atmosphäre und Aktivitäten auf dem Lichterfest 2004. Deshalb soll in diesem Jahr eine noch größere Zahl von Angeboten und Ständen, kombiniert mit verschiedenen Aktionen, organisiert werden. Neben den üblichen, weihnachtlichen Verzehrstän- den soll es Stände mit adventlichen Angeboten (Kerzenstände, Buchstände usw.) geben. Aktionen wie das Schmücken von Weihnachtsbäumen, die anschließend an karitative Einrichtungen weiter- gegeben werden, sollen das Programm abrunden. Durch das umfangreiche und in diesem Jahr noch erweiterte Rahmenprogramm, wird ein erhebli- cher Besucherstrom, vor allem aus dem Umland erwartet. Die Bürgerinnen und Bürger in Münster und im Umland sollen durch entsprechende Pressemitteilungen über die Veranstaltung informiert werden. Das Besucherpotenzial will der Gewerbeverein Hiltrup dazu nutzen, seine Betriebe zu präsentieren und die Anziehungskraft des Ortsteils Münster-Hiltrup zu stärken. Das geplante Lichterfest wird als Spezialmarkt nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung durch die Verwaltung festgesetzt. Gemäß § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz (LSchlG) besteht die Möglichkeit, abweichend von den Vorschriften der allgemeinen Ladenschlusszeiten, Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Mes- sen oder ähnlichen Veranstaltungen mit erheblichen - vor allem auswärtigen - Besucherzahlen an jährlich vier Sonn- und Feiertagen geöffnet zu halten. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Für den Stadtbezirk Münster-Hiltrup ist in diesem Jahr ein verkaufsoffener Sonntag („Hilt ruper Frühlingsfest“) genehmigt worden. Es ist deshalb erst ein Sonntag verbraucht und das zulässige Kontingent ist nicht ausgeschöpft. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Diese drei Kriterien werden ebenfalls erfüllt, so dass die Voraussetzungen für die Genehmigung der beantragten Freigabe der Verkaufs- zeiten für den 27.11.2005 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr gegeben sind. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, Vorlagen-Nummer V/0691/2005) aufgeführ- ten Eckpunkte, werden eingehalten. Hiernach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung wird ausdrücklich die Sonntagsöffnung nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen liegen, welche nach dem „Einzelhandelskon- zept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszent- rum/Stadtbezirkszentrum“, als „Typ C: Stadtteilzentrum“ oder als „Typ D: Geschäftslage der Grundversorgung“ ausgewiesen sind (Anlage 2). Die zulässige Höchstzahl von vier verkaufsoffe- nen Sonntagen wird im Stadtbezirk Münster-Hiltrup nicht überschritten. Die vorgeschriebene Anhörung der Sozialpartner (IHK, Vertretung des Handwerks, ver.di und der Kirchen) hat folgendes Ergebnis erbracht: Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und der Einzelhandelsverband Münsterland e. V. unterstützen in ihren Stellungnahmen die Freigabe der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr für Sonntag, den 27.11.2005. Die Handwerkskammer Münster und die Kreishandwerkerschaft Münster erheben in ihren Stellungnahmen keine Bedenken hinsichtlich der beantragten Sonderöff- nungszeit. Das Bischöfliche Generalvikariat Münster hat Bedenken gegen die Freigabe zusätzli- cher Verkaufszeiten und ist der Auffassung, dass nicht nur die Sonntage im Dezember geschützt bleiben sollen, vielmehr müsse sich dieser Schutz auf die vier Adventssonntage beziehen und die- ses selbst dann, wenn der erste Adventssonntag noch in den Monat November fällt. Die Gewerk- schaft ver.di hat rechtliche Bedenken gegen die geplante Sonntagsöffnung und verweist auf Ent- scheidungen der Rechtsprechung und den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 03.07.2003. Die erhobenen Einwände stehen jedoch dem Erlass der ordnungsbehördlichen - 3 - Verordnung nicht entgegen. Die Stellungnahme des Kreiskirchenamtes des Kirchenkreises Müns- ter liegt noch nicht vor und kann deshalb nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass dem Antrag des Gewerbevereins Hiltrup gefolgt wird. Die Voraussetzungen für die Genehmigung dieses verkaufsoffenen Sonntags liegen vor. i.V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Anlage 1
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0782/2005 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 27.11.2005 aus Anlass der Veranstaltung „Hiltruper Lichterfest" Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Be- kanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in Verbindung mit Nr. 4.6.4. des Teils III der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (GV. NW. S. 54/SGV. NW. 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbe- hörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GV. NW. S. 870), wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Während der Veranstaltung „Hiltruper Lichterfest“ dürfen die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“, „Typ C: Stadtteilzentrum“ oder „Typ D: Geschäftslage der Grundversorgung“ liegen, am Sonntag, 27.11.2005, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Anlage 2
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Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0782/2005 Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 2.1 Bereich „Meesenstiege“ Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0782/2005 Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 2. 2 Bereich „Marktallee“ Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0782/2005 Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 2.3 Bereich „Osttor“
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Marktallee
- Meesenstiege
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0782/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37