Mandari Insight

2008/0385

Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte

Magistratsvorlage 21.08.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2008/0385

10.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

509.8 KB · application/pdf

Ansehen

2008/0385

1113 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.08.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt  
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0385 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte 
 
Vorlage vom: 21.08.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt vom Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement vom 20.08.2008 Kenntnis und legt diesen der Stadtverordneten-versammlung 
zur Beratung und Beschlussfassung vor. 
 
Darmstadt, 21.08.2008 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
Anlagen: Vorlage an die Betriebskommission 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

anlage 1

4463 Zeichen

Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA)

Vorlage für die Betriebskommission des Eigenbetriebes IDA
zur Sitzung am 20. August 2008

Tagesordnungspunkt: 4

Betreff: Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte

Vorlage vom 10.07.2008 zu beschließen:

1. Die Betriebskommission stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

2. Die Vorlage ist dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammung zur
Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss-Nr. 2008/017 der Betriebskommission IDA vom 20. August 2008:
Der Vorlage wird einstimmig bei 1 Stimmenenthaltung zugestimmt.

Die Vorlage wird dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung
vorgelegt.

Ans \f

Marit Werner Joachim Lisowski
1. Betriebsleiterin Techn. Betri&bsleiter

Begründungsseite an die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement
Darmstadt vom 10.07.2008

m v
Begründung:

Mit der Gründung des Eigenbetriebs Immobilienmanagement (IDA) zum 1. Januar 2008 wurde
die Zuordnung von Personal unerlässlich. Mit Magistratsbeschluss vom 25.07.2007 (Vorlage-
Nr. 2007/463 vom 28. Juni 2007) ist der Übergang sowohl für Angestellte als auch Beamte
beschlossen worden, die dem Eigenbetrieb zuzuordnen sind.

Im Bereich der Beamten eröffnet sich dabei ein besonderes Problemfeld: Soweit im
Eigenbetrieb Beamte für ein bilanzierendes rechtlich unselbstständiges Sondervermögen einer
Körperschaft tätig werden, sind die gegenüber den Beamten erwachsenden Pensionsver-
pflichtungen als originäre Pensionsverpflichtungen des rechtlich unselbstständigen
Sondervermögens bzw. der vollständig bilanzierenden juristischen Person des öffentlichen
Rechts anzusehen.

Daher sind im Eigenbetrieb Pensionsrückstellungen zu bilden.

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushalts-Verordnung „Doppik“ (GemHVO-
Doppik) sind die vollen Pensionsrückstellungen aber auch im städt. Kernhaushalt zu bilden.
Diese beiden Vorschriften passen nicht zueinander.

Außerdem gilt nach den steuerlichen Bestimmungen grundsätzlich als Zeitpunkt der
erstmaligen Bildung der Rückstellung das jeweils spätere Datum zwischen der Erteilung der
Versorgungszusage und dem Diensteintritt in die Körperschaft.

Es erscheint demnach sinnvoll, eine Vereinbarung über die Behandlung der Pensions- und
Beihilfeverpflichtungen zwischen dem Eigenbetrieb IDA und der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zu schließen. Danach tragen die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Eigenbetrieb die
anteiligen Pensionslasten, die bei ihnen tatsächlich verursacht wurden. Steuerrechtliche
Nachteile sind aus dieser Regelung nicht zu befürchten.

Das bedeutet, dass die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen, die beim Wechsel einer
Beamtin / eines Beamten in den Eigenbetrieb bestehen, zum Zeitpunkt des Übergangs bei der
Wissenschaftsstadt Darmstadt durch eine sonstige Verbindlichkeit ersetzt wird und das eine
Forderung beim Eigenbetrieb gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsteht. Die
Forderung, die beim Eigenbetrieb IDA ausgewiesen wird, entspricht der Höhe nach der
Pensions- bzw. Beihilfeverpflichtung zum 1. Januar 2008.

Jährlich Zuführungen sind beim Eigenbetrieb zu buchen.

Bei einem Wechsel von Beamten zwischen den Eigenbetrieben ist genauso zu verfahren.

Aus diesen Gründen wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

„Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement
wird vereinbart, dass die Pensionsverpflichtung, die beim Wechsel eines Beamten in oder aus
dem Eigenbetrieb besteht oder bestanden hat, zum Zeitpunkt des Übergangs zu einer
Verbindlichkeit der rechnungslegenden Einheit wird, aus der der Beamte ausscheidet und zu
einer Forderung der Einheit wird, die den Beamten aufnimmt.

Mitgebrachte Verpflichtungen und Rückgriffsforderungen sind gleich und sind nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen.

Für die Verpflichtung soll eine Abzinsung von 6 % gemäß $& 6 a EStG angewendet werden.
Daher ist die Rückgriffsforderung ebenfalls mit 6 % p. a. zu verzinsen.

Die gleiche Problematik besteht für die Zahlung von Beihilfen an Pensionäre. Auch hierfür ist
eine Rückstellung zu bilden. Mit dieser Rückstellung soll bei dem Wechsel eines Beamten
ebenso verfahren werden. Der maßgebliche Zinssatz für diese Art von Rückstellungen beträgt
5,5 %. Daher soll die entsprechende Rückgriffsforderung ebenfalls mit 5,5 % p. a. verzinst
werden.“

Darmstadt, 10.07.2008

Aa \4 A

Marit Werner Joachim Lisowski
1. Betriebsleiterin Techn. Betriebsleiter

Beratungsverlauf (3)

TOP 455
TOP 31
TOP 19

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0385
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.08.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00