2008/0385
Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte
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2008/0385
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 26.08.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Beschluss in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0385 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte Vorlage vom: 21.08.2008 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt vom Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement vom 20.08.2008 Kenntnis und legt diesen der Stadtverordneten-versammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Darmstadt, 21.08.2008 Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlagen: Vorlage an die Betriebskommission Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom
anlage 1
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Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) Vorlage für die Betriebskommission des Eigenbetriebes IDA zur Sitzung am 20. August 2008 Tagesordnungspunkt: 4 Betreff: Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte Vorlage vom 10.07.2008 zu beschließen: 1. Die Betriebskommission stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. 2. Die Vorlage ist dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammung zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschluss-Nr. 2008/017 der Betriebskommission IDA vom 20. August 2008: Der Vorlage wird einstimmig bei 1 Stimmenenthaltung zugestimmt. Die Vorlage wird dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Ans \f Marit Werner Joachim Lisowski 1. Betriebsleiterin Techn. Betri&bsleiter Begründungsseite an die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt vom 10.07.2008 m v Begründung: Mit der Gründung des Eigenbetriebs Immobilienmanagement (IDA) zum 1. Januar 2008 wurde die Zuordnung von Personal unerlässlich. Mit Magistratsbeschluss vom 25.07.2007 (Vorlage- Nr. 2007/463 vom 28. Juni 2007) ist der Übergang sowohl für Angestellte als auch Beamte beschlossen worden, die dem Eigenbetrieb zuzuordnen sind. Im Bereich der Beamten eröffnet sich dabei ein besonderes Problemfeld: Soweit im Eigenbetrieb Beamte für ein bilanzierendes rechtlich unselbstständiges Sondervermögen einer Körperschaft tätig werden, sind die gegenüber den Beamten erwachsenden Pensionsver- pflichtungen als originäre Pensionsverpflichtungen des rechtlich unselbstständigen Sondervermögens bzw. der vollständig bilanzierenden juristischen Person des öffentlichen Rechts anzusehen. Daher sind im Eigenbetrieb Pensionsrückstellungen zu bilden. Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushalts-Verordnung „Doppik“ (GemHVO- Doppik) sind die vollen Pensionsrückstellungen aber auch im städt. Kernhaushalt zu bilden. Diese beiden Vorschriften passen nicht zueinander. Außerdem gilt nach den steuerlichen Bestimmungen grundsätzlich als Zeitpunkt der erstmaligen Bildung der Rückstellung das jeweils spätere Datum zwischen der Erteilung der Versorgungszusage und dem Diensteintritt in die Körperschaft. Es erscheint demnach sinnvoll, eine Vereinbarung über die Behandlung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zwischen dem Eigenbetrieb IDA und der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu schließen. Danach tragen die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Eigenbetrieb die anteiligen Pensionslasten, die bei ihnen tatsächlich verursacht wurden. Steuerrechtliche Nachteile sind aus dieser Regelung nicht zu befürchten. Das bedeutet, dass die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen, die beim Wechsel einer Beamtin / eines Beamten in den Eigenbetrieb bestehen, zum Zeitpunkt des Übergangs bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch eine sonstige Verbindlichkeit ersetzt wird und das eine Forderung beim Eigenbetrieb gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsteht. Die Forderung, die beim Eigenbetrieb IDA ausgewiesen wird, entspricht der Höhe nach der Pensions- bzw. Beihilfeverpflichtung zum 1. Januar 2008. Jährlich Zuführungen sind beim Eigenbetrieb zu buchen. Bei einem Wechsel von Beamten zwischen den Eigenbetrieben ist genauso zu verfahren. Aus diesen Gründen wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: „Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement wird vereinbart, dass die Pensionsverpflichtung, die beim Wechsel eines Beamten in oder aus dem Eigenbetrieb besteht oder bestanden hat, zum Zeitpunkt des Übergangs zu einer Verbindlichkeit der rechnungslegenden Einheit wird, aus der der Beamte ausscheidet und zu einer Forderung der Einheit wird, die den Beamten aufnimmt. Mitgebrachte Verpflichtungen und Rückgriffsforderungen sind gleich und sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen. Für die Verpflichtung soll eine Abzinsung von 6 % gemäß $& 6 a EStG angewendet werden. Daher ist die Rückgriffsforderung ebenfalls mit 6 % p. a. zu verzinsen. Die gleiche Problematik besteht für die Zahlung von Beihilfen an Pensionäre. Auch hierfür ist eine Rückstellung zu bilden. Mit dieser Rückstellung soll bei dem Wechsel eines Beamten ebenso verfahren werden. Der maßgebliche Zinssatz für diese Art von Rückstellungen beträgt 5,5 %. Daher soll die entsprechende Rückgriffsforderung ebenfalls mit 5,5 % p. a. verzinst werden.“ Darmstadt, 10.07.2008 Aa \4 A Marit Werner Joachim Lisowski 1. Betriebsleiterin Techn. Betriebsleiter
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0385
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.08.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00