2669/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Verbesserung der Parksituation in der Dahlemer Strasse, 50997 Köln-Immendorf, Aktenzeichen 96/25
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 96/25 20.08.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– Verbesserung der Parksituation in der Dahlemer Strasse, 50997 Köln-Immendorf, Aktenzeichen 96/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Schreiben vom 20.06.2025 und 01.07.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme beim zuständigen Fachamt einzuholen. Das Amt für Straßen und Radwege teilt nun mit, dass „die Dahlemer Straße derzeit noch nicht endgültig ausgebaut ist. Die Erstellung einer Planung zum Endausbau er- fordert eine umfassende planerische Betrachtung. Bisher befindet sich die Dahlemer Straße nicht im Bauprogramm, sodass die Verwaltung keinen Zeitpunkt für den End- ausbau benennen kann. Bei einer Neuplanung des Straßenraums, bei der der ruhende Verkehr auf der Dahle- mer Straße neu geordnet wird, kann die Anzahl der öffentlichen Stellplätze nicht er- höht werden. Üblicherweise gehen bei einer Umplanung eine Vielzahl der derzeitigen Parkmöglichkeiten verloren. Zurzeit werden Fahrzeuge in Teilbereichen in Senkrecht- aufstellung geparkt. Bei einer Umgestaltung werden die Senkrechtstellplätze in Längs- stellplätze umgewandelt, was zu einer Reduzierung der Anzahl der Stellplätze führt. Hintergrund ist, dass die öffentliche Verkehrsfläche lediglich eine Breite von 8,50 m aufweist. Aufgrund der vielen vorhandenen Grundstückszufahrten können keine neuen Stell- plätze geschaffen werden.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Straßen und Radwegebau, Frau , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de. Seite 2/2 Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkir- chen zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Brohl stellvertretende Amtsleiterin
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2025 13:06 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: Betreff: Bürgereingabe Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Verbesserung der Parksituation in der Dahlemer Strasse, 50997 Köln-Immendorf Hallo Frau , anbei die Bürgereingabe mdB um weitere Bearbeitung. LG aus Rodenkirchen, Von: 02-2 Poststelle BA Rodenkirchen <buergeramt-rodenkirchen@stadt-koeln.de> Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2025 12:47 An: Betreff: WG: Kontaktformular Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2025 12:40 An: 02-2 Poststelle BA Rodenkirchen <buergeramt-rodenkirchen@stadt-koeln.de> Betreff: Kontaktformular Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontaktformular' am 01.07.2025 12:39:59 an Sie geschickt Anliegen: Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Verbesserung der Parksituation in der Dahlemer Strasse, 50997 Köln-Immendorf Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich als Anwohner der Dahlemer Str. in Köln-Immendorf eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einreichen. Seit längerer Zeit hat sich die Parksituation in unserer Straße zunehmend verschärft. Besonders in den Abendstunden und an Wochenenden ist es für Anwohner*innen kaum noch möglich, in zu Fuß gelaufene Entfernung zur eigenen Wohnung einen Parkplatz zu finden. Dies Könnte zu verkehrsbehinderndem Parken in Einmündungsbereichen, vor Feuerwehrzufahrten sowie zu Behinderungen von Müllabfuhr und Rettungsdiensten führen. Außerdem führt diese zu unangenehme Situationen in der Nachbarschaft, was manchmal auch zu Konflikten führt, da einige Bewohner*innen Autos fotografieren und oder Überwachungskamera am Fenster hinstellen, was den Datenschutz der Bewohner*innen gefärdet. Ich rege daher an, dass die Stadt Köln bzw. die zuständigen Stellen prüfen, ob hier die Nutzung bisher ungenutzter öffentlicher Flächen (was bereits auf der Straße Vorhanden ist) eine gute Lösungsmöglichkeit wäre? Optional könnte über die Umnutzung von städtischen Grundstücken in Parkraum nachgedacht werden (was auch bereits auf der Straße Vorhanden ist). Ich bitte darum, meine bzw. unsere Anregung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu beraten und mich/uns über das Ergebnis der Prüfung und gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zu informieren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Aufmerksamkeit. Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2669/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Verbesserung der Parksituation in der Dahlemer Strasse, 50997 Köln-Immendorf, Aktenzeichen 96/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2669/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 27.08.2025 09:23