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Änderungsantrag zu TOP 1.1 - Vorrangige Nutzung des Erbbaurechtes bei der Veräußerung städtischer Grundstücke

Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/0595/2022 vom 16.03.2022

Stand: Am 16.03.2022 im Liegenschaftsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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    Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion Volt-Fraktion An die Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Frau Ira Sommer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.03.2022 AN/0595/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 16.03.2022 Änderungsantrag zu TOP 1.1 - Vorrangige Nutzung des Erbbaurechtes bei der Veräußerung städtischer Grundstücke Sehr geehrte Frau Sommer, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 1.1 - Vorrangige Nutzung des Erbbau- rechtes bei der Veräußerung städtischer Grundstücke, Baustein 1: Grundstücke für den Ge- schosswohnungsbau, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Liegenschaftsaus- schusses am 16.03.2022: Beschluss: 1. Der Beschlusstext auf Seite 2 Ziffer 2. lit c letzter Punkt wird wie folgt geän- dert/ergänzt (Änderungen fett): c) Allgemeine Konditionen für a) und b): … • Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum ist grundsätzlich ausgeschlossen und bildet die Ausnahme. 1. Der Text der Begründung wird auf Seite 7 wie folgt geändert/ergänzt (Änderungen fett): Daher wird die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum grundsätzlich ausge- schlossen und bildet die Ausnahme, wenn städtebauliche Gründe ausdrücklich da- für sprechen. - 2 - Begründung: erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grünen-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgesc häftsführer

Beratungsverlauf

  1. 16.03.2022

    Liegenschaftsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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