2083/2018
Anfrage der Ratsgruppe Bunt zur Kölner Initiative für vernetzte Kriminalitätsbekämpfung (KIVEK) /AN/0959/2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3700 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/323 Vorlagen-Nummer 18.06.2018 2083/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.06.2018 Anfrage der Ratsgruppe Bunt zur Kölner Initiative für vernetzte Kriminalitätsbekämpfung (KIVEK) /AN/0959/2018 Fragen: 1. Was ist der aktuelle Sachstand und welche Erfahrungen wurden mit KIVEK bis jetzt gemacht? 2. Welche Präventionsprojekte beinhaltet KIVEK? 3. Welche Planungen / Vorhaben aus der Mitteilung 4055/2016 und ihren Anlagen (u.a. Ko- operationsvereinbarungen) wurden mit welchen Ergebnissen umgesetzt? Antwort der Verwaltung: Zu Fragen 1 und 3: Die Ende 2016 etablierte Kölner Initiative für vernetzte Kriminalitätsbekämpfung (KIVEK) hat das Ziel, effektiver gegen Intensivstraftäter vorzugehen. Durch behördenübergreifende Bearbeitung unter ei- nem Dach sollen straf- und ausländerrechtliche Verfahren gegen Intensivtäter optimiert werden. Bereits jetzt ist erkennbar, dass durch die Einrichtung des Kooperationsprojekts KIVEK eine engere und koordinierte fachliche Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden Polizei und Staatsan- waltschaft einerseits und der Ausländerbehörde andererseits ein verbessertes fachliches Verständnis für die jeweiligen Aufgabengebiete erreicht werden konnte. Die Informationswege sind erheblich kür- zer und die betroffenen Behörden tauschen sich unmittelbarer zu den gegenseitigen Erkenntnislagen und den möglichen strafrechtlichen oder ausländerrechtlichen Maßnahmen aus. Im Gesamten ist hier eine wesentliche zeitliche Verkürzung der Verfahrenswege festzustellen. Damit kann durch KIVEK das Ziel erreicht werden, die Zahl der Rückführungen von Personen, deren Auf- enthalt in Deutschland eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt, deutlich zu erhöhen. Nach Verabschiedung der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung im November 2016 hat die Stadtverwaltung 2 der 3 eingerichteten Stellen besetzt. Polizei und Staatsanwaltschaft haben eben- falls ihre Stellen überwiegend besetzt. Die Räume im Justizzentrum sind bezogen. Die Projektbeteiligten haben im Jahr 2017 67, in 2018 bislang 85 Fälle intensiv straffälliger ausländi- scher Staatsangehörige ausländerrechtlich bewertet. Von den insgesamt 152 Fällen wurden bisher in 98 Fällen aufenthaltsbeendende Entscheidungen getroffen (Abschiebungsandrohung oder Auswei- sungsverfügung). In 8 Fällen konnte die Abschiebung (in 2 Fällen aus der Abschiebehaft heraus) voll- 2 zogen werden. In einem Fall konnte die freiwillige Ausreise erreicht werden. 21 Personen befinden sich zur Verbüßung von Haftstrafen in einer Justizvollzugsanstalt. Hier wird im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft unter Erklärung eines Strafverzichtes die Abschiebung aus der Strafhaft ange- strebt. In 13 Fällen wurden polizeiliche Fahndungsmaßnahmen (Ausschreibung zur Festnahme) auf- grund unbekannten Aufenthaltes eingeleitet. Zu Frage 2. Welche Präventionsprojekte beinhaltet KIVEK? KIVEK ist grundsätzlich ein Projekt zur Verbesserung der Strafverfolgung von Intensivstraftätern und kein Präventionsprojekt. Dennoch wird in allen Fällen geprüft, ob Präventionsmaßnahmen nach Ein- schätzung aller beteiligten Behörden in Betracht kommen und Erfolg versprechen. In diesen Fällen wird angestrebt, ob Auflagen der Strafgerichte durch ausländerrechtliche Maßnahmen flankiert wer- den können (z.B. die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen, den Abschluss von Integrationsver- einbarungen oder einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe). Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2083/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.06.2018
- Erstellt
- 18.06.2018 09:07