V/0367/2010/1
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Ergänzungsvorlage Bericht
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V/0367/2010/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind eingegangen: Nr./Jahr Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 57/2010 … beantragt, am Memmertweg in der Ku r- ve (Höhe Hausnr. 19) einen Verkehrsspi e- gel anzubringen und darüber hinaus ve r- kehrsberuhigende Maßnahmen einzufü h- ren. Verwaltung 59/2010 … regt an, das Rechtsabbiegen für Ra d- fahrer vom Rumphorstweg in den Hohen Heckenweg ohne Berüc ksichtigung der Ampelschaltung freizugeben. Verwaltung 67/2010 … deklariert die bewegl iche Werbetafel an der Kreuzung Hoher Hecke n- weg/Königsberger Straße als Verkehr s- gefährdung und bittet um Abhilfe. Verwaltung Die Anregung Nr. 57/2010 wurde sowohl an die Bezirksvertretung Münster -Nord als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wird den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 09.06.2010 bekannt gegeben. Vorlagen-Nr.: V/0367/2010/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492 60 45 E-Mail: Dautzenberg@stadt-muenster.de Datum: 12.05.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0367/2010/1 Die Anregung Nr. 59/2010 wurde sowohl an die Bezirksvertretung Münster-Nord als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wird den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 09.06.2010 bekannt gegeben. Der Rumphorstweg liegt im Stadtbezirk Mitte und es ist davon auszugehen, dass die Anregung irrtümlich an die Bezirksvertretung Münster -Nord gerichtet wur- de. Daher wird die Anregung den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster -Mitte in der Sitzung am 18.05.2010 bekannt gegeben. gez. Markus Lewe
Berichtsvorlage
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V/0367/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind eingegangen: Nr./Jahr Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 57/2010 … beantragt, am Memmertweg in der Kur- ve (Höhe Hausnr. 19) einen Verkehrsspie- gel anzubringen und darüber hinaus ver- kehrsberuhigende Maßnahmen einzufüh- ren. Verwaltung 59/2010 … regt an, das Rechtsabbiegen für Rad- fahrer vom Rumphorstweg in den Hohen Heckenweg ohne Berücksichtigung der Ampelschaltung freizugeben. Verwaltung Die Anregung Nr. 57/2010 wurde sowohl an die Bezirk svertretung Münster-Nord als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wird den Mitgli edern des Rates in der Sitzung am 09.06.2010 bekannt gegeben. Die Anregung Nr. 59/2010 wurde sowohl an die Bezirk svertretung Münster-Nord als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wird den Mitgli edern des Rates in der Sitzung am 09.06.2010 bekannt gegeben. Der Rumphorstweg liegt im Stadtbezirk Mitte und es ist davon auszugehen, dass die Anregung irrtümlich an die Bez irksvertretung Münster-Nord gerichtet wur- de. Daher wird die Anregung den Mitgliedern der Bez irksvertretung Münster-Mitte in der Sitzung am 18.05.2010 bekannt gegeben. i. V. gez. Bickeböller Vorlagen-Nr.: V/0367/2010 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492 60 45 E-Mail: Dautzenberg@stadt-muenster.de Datum: 07.05.2010 Öffentliche Berichts vorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Memmertweg
- Rumphorstweg
- Heckenweg
- Königsberger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0367/2010/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37