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AN/1051/2022

Interimsstandort Venloer Wall (1500/2022)

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 18.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 16.05.2022, TOP 3.5

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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200511 Interim Venloer - Anlage

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

2180 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion  
Volt-Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Schule und Weiterbildung 
Herrn 
Dr. Helge Schlieben 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.05.2022 
 
AN/1051/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 
 
Interimsstandort Venloer Wall (1500/2022) 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die 
Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 16.05.2022 aufzu-
nehmen: 
 
 
Beschluss: 
Wir beauftragen die Verwaltung, die Variante 3 aus der Beschlussvorlage 3430/2021 gemäß 
der beigefügten Anlage umzusetzen. 
 
 
Begründung: 
Im Rahmen einer Bürgereingabe (Vorlagen-Nummer: 3430/2021) nach §24 Gemeindeord-
nung für 3 das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden in seiner Sitzung am 6. Dezember 2021 den Ratsbe-
schluss vom 10. September 2020 (Vorlagen-Nummer: 1121/2020) bestätigt und die Petition 
gegen das Interim abgelehnt.

- 2 - 
 
Der Beschluss wurde gefällt auf der Annahme, dass nur 13 Bäume und einige Sträucher 
gefällt werden müssen.  
Bei einem Ortstermin kam die angrenzende durchgeschossene Buchenhecke ins Visier, die 
ebenfalls gefällt werden müsste.  
Als Nachtrag hat die Verwaltung zum Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden (06.12.2021) eine Alternative vorgelegt, bei der die 
Buchenhecke sowie die geschützte Robinie erhalten bleiben können. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz  
CDU- Fraktionsgeschäftsfüh-
rer 
Mike Homann 
SPD-
Fraktionsgeschäftsführer 
   
gez. gez.  
Ralph Sterck 
FDP-  
Fraktionsvorsitzender 
Lucas Sickmöller 
Volt- Fraktionsgeschäftsfüh-
rer

200511 Interim Venloer - Anlage

2022 Zeichen

1 
 
Nachträgliche Anlage 3 zur Vorlage 3430/2021- 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Stopp des Bauvorhabens auf dem Außengelände zweier 
Kindertagesstätten in der Kölner Innenstadt“ Aktenzeichen 184/21 B 
 
Die Verwaltung hat eine Variante geprüft, die keinen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet 
erfordert. 
Anliegend eine Bewertung der bisherigen Planung sowie der Variante:

2 
 
Lageplan aktuelle Planung 
 
Übersicht aktuelle Planung

3 
 
Bewertung: 
O Anzahl der zu rodenden Bäume/Sträucher bleibt identisch 
- Fällung einer  geschützten Robinia auf dem Grundstück 
+ Erhalt einer Birne 
-  Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet 
 
+ Das Raumprogramm der Schule bleibt unverändert. 
O Das Grundstück der Schule bleibt unverändert 
+ Schulhof nicht umlaufend  
-Schulhof mit einer Größe von ca. 1187 qm 
            
O Der Zaun zwischen Schule und Kita wird nicht verschoben 
+ Die Außenfläche der Kita  bleibt unverändert. Es bleibt eine Außenfläche von ca. 3361 qm. 
Die Empfehlung (12 qm/Kind) des LVR wird um 49% überschritten. Nach Teilung stehen 
rund 24 qm/Kind zur Verfügung  
O  Umsetzung der Spielgeräte bleibt unverändert.

4 
 
Lageplan mögliche Variante 
 
Übersicht mögliche Variante

5 
 
 
Bewertung: 
O Anzahl der zu rodenden Bäume/Sträucher bleibt identisch 
+ Erhalt einer  geschützten Robinia auf dem Grundstück 
- Fällung einer Birne 
+ kein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet 
 
+ Das Raumprogramm der Schule bleibt identisch. 
+ Das Grundstück der Schule vergrößert sich um ca. 385 qm 
- Schulhof umlaufend  
+Schulhof mit einer Größe von ca. 1523 qm 
 
O Der Zaun zwischen Schule und Kita wird um ca. 5,6 Meter verschoben.  Im Zuge der 
Außenanlagenplanung wird die konkrete Position des Zauns festgelegt werden.  
 - Die Außenfläche der Kita reduziert sich.  
+ Es bleibt eine Außenfläche für die Kita von ca. 3025 qm. Die Empfehlung (12 qm/Kind) des 
LVR wird um 43% überschritten. Nach Teilung stehen rund 21 qm/Kind zur Verfügung  
 - Ein weiteres Spielgerät muss versetzt werden.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1051/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
18.05.2022
Erstellt
16.05.2022 12:07