mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Interimsstandort Venloer Wall (1500/2022)

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/1051/2022 vom 18.05.2022

Stand: Am 16.05.2022 im Ausschuss Schule und Weiterbildung ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Helge Schlieben Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.05.2022 AN/1051/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 Interimsstandort Venloer Wall (1500/2022) Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 16.05.2022 aufzu- nehmen: Beschluss: Wir beauftragen die Verwaltung, die Variante 3 aus der Beschlussvorlage 3430/2021 gemäß der beigefügten Anlage umzusetzen. Begründung: Im Rahmen einer Bürgereingabe (Vorlagen-Nummer: 3430/2021) nach §24 Gemeindeord- nung für 3 das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden in seiner Sitzung am 6. Dezember 2021 den Ratsbe- schluss vom 10. September 2020 (Vorlagen-Nummer: 1121/2020) bestätigt und die Petition gegen das Interim abgelehnt. - 2 - Der Beschluss wurde gefällt auf der Annahme, dass nur 13 Bäume und einige Sträucher gefällt werden müssen. Bei einem Ortstermin kam die angrenzende durchgeschossene Buchenhecke ins Visier, die ebenfalls gefällt werden müsste. Als Nachtrag hat die Verwaltung zum Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden (06.12.2021) eine Alternative vorgelegt, bei der die Buchenhecke sowie die geschützte Robinie erhalten bleiben können. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsfüh- rer Mike Homann SPD- Fraktionsgeschäftsführer gez. gez. Ralph Sterck FDP- Fraktionsvorsitzender Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsfüh- rer
  • 200511 Interim Venloer - Anlage

    PDF

    Herunterladen: 200511 Interim Venloer - Anlage

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    1 Nachträgliche Anlage 3 zur Vorlage 3430/2021- Bürgereingabe nach § 24 GO – „Stopp des Bauvorhabens auf dem Außengelände zweier Kindertagesstätten in der Kölner Innenstadt“ Aktenzeichen 184/21 B Die Verwaltung hat eine Variante geprüft, die keinen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet erfordert. Anliegend eine Bewertung der bisherigen Planung sowie der Variante: 2 Lageplan aktuelle Planung Übersicht aktuelle Planung 3 Bewertung: O Anzahl der zu rodenden Bäume/Sträucher bleibt identisch - Fällung einer geschützten Robinia auf dem Grundstück + Erhalt einer Birne - Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet + Das Raumprogramm der Schule bleibt unverändert. O Das Grundstück der Schule bleibt unverändert + Schulhof nicht umlaufend -Schulhof mit einer Größe von ca. 1187 qm O Der Zaun zwischen Schule und Kita wird nicht verschoben + Die Außenfläche der Kita bleibt unverändert. Es bleibt eine Außenfläche von ca. 3361 qm. Die Empfehlung (12 qm/Kind) des LVR wird um 49% überschritten. Nach Teilung stehen rund 24 qm/Kind zur Verfügung O Umsetzung der Spielgeräte bleibt unverändert. 4 Lageplan mögliche Variante Übersicht mögliche Variante 5 Bewertung: O Anzahl der zu rodenden Bäume/Sträucher bleibt identisch + Erhalt einer geschützten Robinia auf dem Grundstück - Fällung einer Birne + kein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet + Das Raumprogramm der Schule bleibt identisch. + Das Grundstück der Schule vergrößert sich um ca. 385 qm - Schulhof umlaufend +Schulhof mit einer Größe von ca. 1523 qm O Der Zaun zwischen Schule und Kita wird um ca. 5,6 Meter verschoben. Im Zuge der Außenanlagenplanung wird die konkrete Position des Zauns festgelegt werden. - Die Außenfläche der Kita reduziert sich. + Es bleibt eine Außenfläche für die Kita von ca. 3025 qm. Die Empfehlung (12 qm/Kind) des LVR wird um 43% überschritten. Nach Teilung stehen rund 21 qm/Kind zur Verfügung - Ein weiteres Spielgerät muss versetzt werden.

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2022

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz