0971/2025
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke: Verzicht auf Freigabevorbehalt
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Beschlussvorlage Ausschuss
2978 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 0971/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke: Verzicht auf Freigabevorbehalt Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt, dass ab sofort der Freigabevorbehalt des Finanzausschus- ses für die Mittel aus dem Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke entfällt. Finanzausschuss 26.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Mittel für das Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke wurden mit Ratsbe- schluss vom 07.04.2011 erstmals bereitgestellt (TOP 3.1.8, AN/0706/2011) und werden seit- dem jährlich im Haushalt fortgeschrieben. Mit Beschluss der Vorlage 3968/2016 vom 03.04.2017 legte der Finanzausschuss ergänzend einen Kriterienkatalog für die Vergabe der Mittel für das Stadtklima-/Stadtverschönerungspro- gramm der Bezirke fest. Zudem wurde ein Freigabevorbehalt beschlossen, der besagt, dass die Bezirksvertretungen zunächst über die Maßnahmen entscheiden und im Anschluss daran der Finanzausschuss die Mittel freigibt. Mit dem Haushaltsplan 2025/2026 wurden aus Mitteln der Kulturförderabgabe auch weiterhin 150.000 € je Bezirk pro Jahr zur Verfügung gestellt und in gleicher Höhe in der Mittelfristpla- nung fortgeschrieben. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 „Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Er- holungsanlagen“, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veran- schlagt. In der Sitzung der Kommission zur Stärkung der Bezirke am 17.01.2022 wurde angeregt, den Freigabevorbehalt des Finanzausschusses aufzuheben, um den Bezirksvertretungen eine größere Flexibilität bei der Mittelverwendung zu ermöglichen. Die Kommission sprach sich da- für aus, dass eine entsprechende Beschlussvorlage dem Finanzausschuss vorgelegt werden solle. Um diesem Wunsch nachzukommen, soll nun der Freigabevorbehalt des Finanzausschusses für die Mittel aus dem Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke künftig entfal- len. Die Bürgerämter erstellen die Beschlussvorlagen in fachlicher Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Die Kämmerei erhält die Beschlüsse hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Kenntnis. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die Maßnahmen und deren Finanzierung innerhalb der Vorgaben des beschlossenen Kriterienka- talogs für das Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm. Dies stärkt die Bezirke und erleich- tert die Mittelverwendung für die Bezirksvertretungen. Die Bezirksvertretungen werden mit einer Mitteilung über die Entscheidung des Finanzaus- schusses informiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0971/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.04.2025
- Erstellt
- 31.03.2025 11:00