Mandari Insight

0971/2025

Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke: Verzicht auf Freigabevorbehalt

Beschlussvorlage Ausschuss 16.04.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 26.05.2025, TOP 10.8

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

2978 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0971/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke: Verzicht auf 
Freigabevorbehalt  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt, dass ab sofort der Freigabevorbehalt des Finanzausschus-
ses für die Mittel aus dem Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke entfällt.  
 
Finanzausschuss 26.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Mittel für das Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke wurden mit Ratsbe-
schluss vom 07.04.2011 erstmals bereitgestellt (TOP 3.1.8, AN/0706/2011) und werden seit-
dem jährlich im Haushalt fortgeschrieben. 
 
Mit Beschluss der Vorlage 3968/2016 vom 03.04.2017 legte der Finanzausschuss ergänzend 
einen Kriterienkatalog für die Vergabe der Mittel für das Stadtklima-/Stadtverschönerungspro-
gramm der Bezirke fest. Zudem wurde ein Freigabevorbehalt beschlossen, der besagt, dass 
die Bezirksvertretungen zunächst über die Maßnahmen entscheiden und im Anschluss daran 
der Finanzausschuss die Mittel freigibt. 
 
Mit dem Haushaltsplan 2025/2026 wurden aus Mitteln der Kulturförderabgabe auch weiterhin 
150.000 € je Bezirk pro Jahr zur Verfügung gestellt und in gleicher Höhe in der Mittelfristpla-
nung fortgeschrieben. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 „Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Er-
holungsanlagen“, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veran-
schlagt. 
 
In der Sitzung der Kommission zur Stärkung der Bezirke am 17.01.2022 wurde angeregt, den 
Freigabevorbehalt des Finanzausschusses aufzuheben, um den Bezirksvertretungen eine 
größere Flexibilität bei der Mittelverwendung zu ermöglichen. Die Kommission sprach sich da-
für aus, dass eine entsprechende Beschlussvorlage dem Finanzausschuss vorgelegt werden 
solle. 
 
Um diesem Wunsch nachzukommen, soll nun der Freigabevorbehalt des Finanzausschusses 
für die Mittel aus dem Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke künftig entfal-
len.  
 
Die Bürgerämter erstellen die Beschlussvorlagen in fachlicher Abstimmung mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen. Die Kämmerei erhält die Beschlüsse hinsichtlich der 
haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Kenntnis. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die 
Maßnahmen und deren Finanzierung innerhalb der Vorgaben des beschlossenen Kriterienka-
talogs für das Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm. Dies stärkt die Bezirke und erleich-
tert die Mittelverwendung für die Bezirksvertretungen. 
 
 
Die Bezirksvertretungen werden mit einer Mitteilung über die Entscheidung des Finanzaus-
schusses informiert.

Beratungsverlauf (1)

26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0971/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.04.2025
Erstellt
31.03.2025 11:00