V/1228/2019
An den Loddenbüschen, vom Albersloher Weg bis Martin-Luther-King-Weg
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Beschlussvorlage
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V/1228/2019 V/1228/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft An den Loddenbüschen, vom Albersloher Weg bis Martin-Luther-King-Weg - Baubeschluss Erneuerung Fahrbahn, Geh- und Radweg gem. Empfehlung für Radverkehrsanlagen - Beratungsfolge 14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die jeweiligen Einzelmaßnahmen wurden bereits mit der Vorlage V/0541/2019 per Liste b e- schlossen. Aufgrund der zwischenzeitlich geplanten gemeinsamen Ausschreibung und der damit höheren Gesamtsumme, wird dieser Einzelbeschluss notwendig. Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau vorgesehenen Erneuerung der nördlichen Fahrbahn und Nebenanlagen der Straße An den Loddenbüschen K10, vom Albersloher Weg bis zum Martin-Luther-King-Weg, wird zugestimmt (Lageplan). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 363.000 € ent- stehen. Hierin enthalten sind die Baukosten für die Erneuerung der nördlichen Fahrbahn und N e- benanlagen. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r- kehrsflächen und - anlagen Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau Amt für Mobilität und Tiefbau 02.01.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/1228/2019 und Erneuerung Auszahlungen 2020 363.000 Baukosten Einzahlungen 2020 254.000 FöRi-kom-Stra, 70% der zuwen- dungsfähigen Kos- ten Saldo 109.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Beschreibung der Baumaßnahme: Die nördliche zweispurige Fahrbahn der Straße An den Loddenbüschen vom Albersloher Weg bis zum Martin-Luther-King-Weg weist immer wieder Querrisse auf, die aus den unter der Aspahltd e- cke liegenden Betonplatten resultieren. Die vorhandene Betonfahrbahn ist mit einer dünnen Asphaltdecke überbaut. Wegen unterschie d- licher Spannungen der Baustoffe kommt es immer wieder zu Schäden in der Asphaltdecke. Der Radweg ist mit gefastem Betonsteinpflaster unkomfortabel befestigt. Er weist Unebenheiten und Senken auf, und ist bezogen auf den aktuellen Standard unzureichend breit. Das gilt auch für den Gehweg. Es ist geplant, die bituminös gebunden Asphaltdecke der Fahrbahn abzufräsen. Die darunterli e- gende Betonbefestigung wird ca. 10 cm abgefräst und anschließend durch längs - und que r- schneiden entspannt. Gleichzeitig wird die vorhandene Hochbordanlage beidseitig u m ca. 7 cm angehoben. Die gefräste Betonfläche erhält anschließend einen qualifizierten Asphaltoberbau von 10 cm Asphalttragschicht, 8 cm Asphaltbinderschicht und 3 cm Asphaltdeckschicht. Zwischen der Asphalttragschicht und der Asphaltbinderschicht wird no ch eine Asphaltarmierung angeordnet, um evtl. noch vorhandene Spannung zwischen der Beton - und der Asphaltbefestigung zu abso r- bieren. Da in diesem Zuge die Hochbordanlage schon neu hergestellt werden muss, wird der Rad - und Gehweg gleichzeitig aufgenommen und gemäß Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) unter Verwendung der vorhandenen Frostschutzschichten neu hergestellt. Oberbau 8 cm Pflaster auf 4 cm Bettung und im Bereich des Hocheinbaus ca. 10 cm Ausgleichsmaterial bzw. 20 cm Fros t- schutzschicht im Bereich der Verbreiterung. Die Straße An den Loddenbüschen ist eine verkehrswichtige Straße der Stadt Münster und ist ein Teilstück der wichtigen Querspange zwischen den Einfallstraßen Hammer Straße B54 und Albers- loher Weg L586. Die zu sanierende zweispurig e Fahrbahn in Richtung Westen hat eine Länge von ~ 400 m bei einer Fahrbahnbreite von ~7,25 m. Der Radweg wird von ca. 1,85 m auf 2,50m, und der Gehweg wird von ca.1,90 m auf 2,00 m verbreitert. Es ist kein Grunderwerb erforderlich. Die Finanzierung des Eigenanteils wird durch den Haushalt der Stadt Münster gesichert. 2. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolgt nach dem Baubeschluss. Die Verkehrsregelung und Umleitungsregelung während der Bauzeit wird mit den jeweiligen - 3 - V/1228/2019 Fachämtern vorabgestimmt und wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. Die E r- neuerung des Geh - und Radwegs werden unter einspuriger Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt. Im Zuge der Fahrbahnsanierung ist eine Vollsperrung in Fahrtrichtung West en für ca. 4 Wochen erforderlich. Die Zuwegung für Anlieger und Feuerwehr wird jederzeit aufrechterhalten. Gesamtbauzeit ca. 8 – 10 Wochen. Die betroffenen Anlieger, Firmen und Institutionen werden im Rahmen einer Information über die geplante Verkehrsregelung vor Baubeginn informiert. 3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme werden vom Land NRW über die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau mit einem Anteil von 70% gefördert. 4. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen
Anlage A
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Anlage A zur V/1228/2019 Kurzüberblick Der baulichen Umsetzung der Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen der nördli- chen Seite der K 10, An den Loddenbüschen, vom Albersloher Weg bis zum Martin-Luther- King-Weg wird zugestimmt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche- ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „wirtschaftliche Erneuerung in Verbindung mit der Anpassung der Ver- kehrsflächenbreiten an die aktuellen Standards aller Verkehrsteilnehmer. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in 2020 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 363.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Albersloher Weg
- Martin-Luther-King-Weg
- An den Loddenbüschen
- Hammer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/1228/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37