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V/1228/2019

An den Loddenbüschen, vom Albersloher Weg bis Martin-Luther-King-Weg

Vorlagen 16.12.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 28.01.2020, TOP 5.6

BV_Suedost_V_1228_2019_An_den_Loddenbueschen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

BV_Suedost_V_1228_2019_An_den_Loddenbueschen

624 Zeichen

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Flächengewinn aus Fahrbahn

Flächengewinn aus Grünfläche

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Beschlussvorlage

5404 Zeichen

V/1228/2019 
V/1228/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
An den Loddenbüschen, vom Albersloher Weg bis Martin-Luther-King-Weg 
- Baubeschluss Erneuerung Fahrbahn, Geh- und Radweg gem. Empfehlung für 
Radverkehrsanlagen - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die jeweiligen Einzelmaßnahmen wurden bereits mit der Vorlage V/0541/2019 per Liste b e-
schlossen. Aufgrund der zwischenzeitlich geplanten gemeinsamen Ausschreibung und der 
damit höheren Gesamtsumme, wird dieser Einzelbeschluss notwendig. 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau vorgesehenen Erneuerung der nördlichen Fahrbahn 
und Nebenanlagen der Straße An den Loddenbüschen K10, vom Albersloher Weg bis zum 
Martin-Luther-King-Weg, wird zugestimmt (Lageplan). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 363.000 € ent-
stehen. Hierin enthalten sind die Baukosten für die Erneuerung der nördlichen Fahrbahn und N e-
benanlagen. 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r-
kehrsflächen und -
anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau    
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
02.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

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V/1228/2019 
und Erneuerung 
Auszahlungen   2020 363.000 Baukosten  
Einzahlungen  
 
 
  
 
2020 
 
254.000 FöRi-kom-Stra, 
70% der zuwen-
dungsfähigen Kos-
ten 
Saldo    109.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Die nördliche zweispurige Fahrbahn der Straße An den Loddenbüschen vom Albersloher Weg bis 
zum Martin-Luther-King-Weg weist immer wieder Querrisse auf, die aus den unter der Aspahltd e-
cke liegenden Betonplatten resultieren. 
Die vorhandene Betonfahrbahn ist mit einer dünnen Asphaltdecke überbaut. Wegen unterschie d-
licher Spannungen der Baustoffe kommt es immer wieder zu Schäden in der Asphaltdecke. 
 
Der Radweg ist mit gefastem Betonsteinpflaster unkomfortabel befestigt. Er weist Unebenheiten 
und Senken auf, und ist bezogen auf den aktuellen Standard unzureichend breit. Das gilt auch für 
den Gehweg. 
 
Es ist geplant, die bituminös gebunden Asphaltdecke der Fahrbahn abzufräsen. Die darunterli e-
gende Betonbefestigung wird ca. 10 cm abgefräst und anschließend durch längs - und que r-
schneiden entspannt. Gleichzeitig wird die vorhandene Hochbordanlage beidseitig u m ca. 7 cm 
angehoben. Die gefräste Betonfläche erhält anschließend einen qualifizierten Asphaltoberbau von 
10 cm Asphalttragschicht, 8 cm Asphaltbinderschicht und 3 cm Asphaltdeckschicht. Zwischen der 
Asphalttragschicht und der Asphaltbinderschicht wird no ch eine Asphaltarmierung angeordnet, 
um evtl. noch vorhandene Spannung zwischen der Beton - und der Asphaltbefestigung zu abso r-
bieren. 
 
Da in diesem Zuge die Hochbordanlage schon neu hergestellt werden muss, wird der Rad - und 
Gehweg gleichzeitig aufgenommen und gemäß Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) unter 
Verwendung der vorhandenen Frostschutzschichten neu hergestellt. Oberbau 8 cm Pflaster auf 4 
cm Bettung und im Bereich des Hocheinbaus ca. 10 cm Ausgleichsmaterial bzw. 20 cm Fros t-
schutzschicht im Bereich der Verbreiterung. 
 
Die Straße An den Loddenbüschen ist eine verkehrswichtige Straße der Stadt Münster und ist ein 
Teilstück der wichtigen Querspange zwischen den Einfallstraßen Hammer Straße B54 und Albers-
loher Weg L586. Die zu sanierende zweispurig e Fahrbahn in Richtung Westen hat eine Länge 
von ~ 400 m bei einer Fahrbahnbreite von ~7,25 m. Der Radweg wird von ca. 1,85 m auf 2,50m, 
und der Gehweg wird von ca.1,90 m auf 2,00 m verbreitert.  
Es ist kein Grunderwerb erforderlich. 
Die Finanzierung des Eigenanteils wird durch den Haushalt der Stadt Münster gesichert. 
 
 
2. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolgt nach dem Baubeschluss. 
Die Verkehrsregelung und Umleitungsregelung während der Bauzeit wird mit den jeweiligen

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V/1228/2019 
Fachämtern vorabgestimmt und wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. Die E r-
neuerung des Geh - und Radwegs werden unter einspuriger Aufrechterhaltung des Verkehrs 
durchgeführt.  
Im Zuge der Fahrbahnsanierung ist eine Vollsperrung in Fahrtrichtung West en für ca. 4 Wochen 
erforderlich. Die Zuwegung für Anlieger und Feuerwehr wird jederzeit aufrechterhalten. 
Gesamtbauzeit ca. 8 – 10 Wochen. 
 
Die betroffenen Anlieger, Firmen und Institutionen werden im Rahmen einer Information über die 
geplante Verkehrsregelung vor Baubeginn informiert. 
 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme werden vom Land NRW über die Förderrichtlinien 
kommunaler Straßenbau mit einem Anteil von 70% gefördert.  
 
 
4. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen

Anlage A

1748 Zeichen

Anlage A zur V/1228/2019 
Kurzüberblick 
Der baulichen Umsetzung der Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen der nördli-
chen Seite der K 10, An den Loddenbüschen, vom Albersloher Weg bis zum Martin-Luther-
King-Weg wird zugestimmt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche-
ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „wirtschaftliche Erneuerung in Verbindung mit der Anpassung der Ver-
kehrsflächenbreiten an die aktuellen Standards aller Verkehrsteilnehmer. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in 2020 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 363.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (2)

14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Albersloher Weg
  • Martin-Luther-King-Weg
  • An den Loddenbüschen
  • Hammer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/1228/2019
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37