2008/0430
Frauenförderpläne der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2008 - 2014 Pläne zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern Stadtverwaltung Darmstadt Feuerwehr Darmstadt Eigenbetrieb Kulturinstitute Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte Eigenbetrieb Bäder
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 8
4342 Zeichen
Frauenförderplan für: Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: TV-Beschäftigte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite: 1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
15Ü 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
12 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 2 2 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 100,00 100,00
8 1 1 0,00 0,00 0,50 1,00 0,50 0,00 1,50 100,00 100,00 0,00 0,00
7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 8 8 0,00 0,00 0,00 0,00 8,00 0,00 0,00 100,00 100,00
5 3 3 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 0,00 0,00 100,00 100,00
4 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2Ü 2 2 0,00 0,00 5,15 8,00 5,15 0,00 7,15 100,00 100,00 0,00 0,00
2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe: 16 3 13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,65 9,00 5,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21,65 39,95 39,95 60,05 60,05
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
31.12.2007
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
BeurlaubteVollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
Frauenförderplan für Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: Beamte/Beamtinnen -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite: 2
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 13 h.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. Ergebnis: 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 13 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 12 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 10 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 9 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. Ergebnis: 1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 9 AZ 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 9 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 8 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 6 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
2 0 2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 100,00 100,00
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Vollbeschäftigte
Gesamtergebnis
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
m.D. Ergebnis
unbefristet tb
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne ErsatzkräfteBeurlaubte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile)
31.12.2007
davon davon
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte
anlage 10
4477 Zeichen
Frauenförderplan für: Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: TV-Beschäftigte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite: 1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
15Ü 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
12 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 7 16 0,00 0,00 0,00 0,00 7,00 14,29 14,29 85,71 85,71
8 2 2 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 100,00 100,00
7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 6 6 0,00 0,00 0,51 1,00 0,51 0,00 6,51 7,83 7,83 92,17 92,17
5 6 42 0,00 0,00 0,83 1,00 0,83 0,00 6,83 70,72 70,72 29,28 29,28
4 10 46 0,00 0,00 0,00 0,00 10,00 40,00 40,00 60,00 60,00
3 4 22 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 50,00 50,00 50,00 50,00
2Ü 3 3 1,00 1,00 0,00 7,08 9,00 7,08 0,00 11,08 100,00 100,00 0,00 0,00
2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 0 0,00 0,00 0,78 1,00 0,78 0,00 0,78 0,00 0,00 100,00 100,00
Summe: 39 14 25 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9,20 11,00 8,42 1,00 0,78 0,00 0,00 0,00 49,20 47,60 46,51 52,40 53,49
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
31.12.2007
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
BeurlaubteVollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
Frauenförderplan für Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: Beamte/Beamtinnen -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite: 2
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 13 h.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. Ergebnis: 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 13 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 12 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
g.D. A 11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 10 0 0,00 0,00 0,92 1,00 0,92 0,00 0,92 100,00 100,00 0,00 0,00
g.D. A 9 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. Ergebnis: 1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,92 1,00 0,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,92 100,00 100,00 0,00 0,00
m.D. A 9 AZ 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 9 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 8 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 7 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
m.D. A 6 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,92 1,00 0,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,92 100,00 100,00 0,00 0,00
1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
2 2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,92 1,00 0,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,92 100,00 100,00 0,00 0,00
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
Gesamtergebnis
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
m.D. Ergebnis
Vollbeschäftigte
31.12.2007
Beurlaubte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
davon davon
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
anlage 3
19725 Zeichen
FRAUENFÖRDERPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
in der Feuerwehr Darmstadt
FRAUENFÖRDERPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
in der Feuerwehr Darmstadt
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG
2008 – 2014
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
2
> Inhaltsverzeichnis
Seite
3 Vorwort
4 Ziele
4 - Zielvorgaben
4 - Gleichstellungsgebot
4 - Diskriminierungsverbot
4 - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
4 - Verantwortlichkeit der Führungskräfte
5 - Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5 Maßnahmen
5 - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten
5 - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen
6 - Personalentwicklung
7 - Gremienbesetzung
7 - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung
8 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
8 Finanzierung
9 Rechte der Beschäftigten
9 Fortschreibung
9 - Fortschreibung
9 - Berichtswesen
9 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
9 - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
9 - Geltungsbereich und -dauer
10 Statistische Bestandsaufnahme
10 - Stichtag
10 - Bestandsaufnahme
10 Akteurinnen I Akteure
Anlage 1 – Bestandsaufnahme 2008
Anlage 2 – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Anlage 3 – audit berufundfamilie: Ziele und Maßnahmen
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
3
> Vorwort
Auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das Hessische
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv die tat-
sächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststel-
len.
1
Dazu gehört neben der Umsetzung der Frauen fördernden und Struktur verändernden Maßnahmen
auch die Einhaltung der Zielvorgaben im statistischen Teil der Frauenförderpläne der Wissenschafts-
stadt Darmstadt.
Frauenförderpolitik ist Chancengleichheitspolitik. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umset-
zung des vorliegenden Frauenförderplanes übernehmen der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen,
,
insbesondere die Führungskräfte.
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der un-
terschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Verein-
barkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern. Die Maß-
nahmen werden im zwei Jahres-Rhythmus überprüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Gleiche
gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG.
Darmstadt, den
Walter Hoffmann Jochen Partsch Dieter Wenzel
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
4
1 Ziele
§ 5 Abs. 3 HGlG
Zielvorgaben
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31.
12. 2007 (siehe Anlage 1), die ständig fortgeschrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Quali-
fikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist.
Gleichstellungsgebot
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleich-
berechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirkli-
chen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese be-
seitigt.
Diskriminierungsverbot
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri-
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil-
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er-
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller
(vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz).
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben,
die von allen Dezernaten, Ämtern und Verwaltungsstellen gleichermaßen wahrzunehmen sind.
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be-
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge-
setzt werden.
Verantwortlichkeit der Führungskräfte
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert
werden.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
5
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich zu familienfreundlicher Personalpolitik.
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit
und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des
HGlG mit den Zielen und Maßnahmen des audit berufundfamilie gefördert (Audit-Ziele siehe An-
lage). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli-
chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen
in Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbar-
keitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei.
2 Maßnahmen
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten § 5 Abs. 6 HGlG
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar-
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei-
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar-
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni-
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen.
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei bau-
lichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von
Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen §§ 7 - 10 HGlG
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol-
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen.
Sollte die Beseitigung der Unterrepräsentanz bei der Besetzung von Stellen durch rein interne
Ausschreibungsverfahren nicht verwirklicht werden, muss eine externe Ausschreibung erfolgen.
Beurlaubten Beschäftigten ist der Zugang zu Stellenausschreibungen zu ermöglichen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
6
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück-
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga-
nisationsgeschick, Zeitmanagement,…).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Da-
her ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung
von Stellen und Stellenanteilen auch dann, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben.
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung
oder aus der Elternzeit zurückkehren.
Personalentwicklung § 11 HGlG
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
/Vorgesetztengespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Verein-
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil-
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh-
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln.
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un-
terrepräsentiert sind, vorbereiten.
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali-
fizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projekt-
management, Stellvertretungsfunktionen,…).
Fortbildungsangebote und Arbeits-/Projektgruppen sind so zu gestalten, dass die Teilnahme
während der Arbeitszeit möglich ist, andernfalls ist entsprechender Freizeitausgleich zu ge-
währen. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur
Kinderbetreuung gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten.
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort-
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos-
ten hierfür werden übernommen.
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der glei-
chen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen
Belange entgegenstehen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
7
Gremienbesetzung § 12 HGlG
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti-
gen Gremien sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein.
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung 2 § 13 HGlG
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit
als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermögli-
chen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft al-
le im audit berufundfamilie benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen
des Frauenförderplans.
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe-
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche mit
Schichtdienst.
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit befristet die Ar-
beitszeit reduzieren zu können informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be-
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche-
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen-
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten.
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe-
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche
Belange entgegenstehen.
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 3 der Hess.
Mutterschutzverordnung ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen.
Bei Stellenbesetzungen wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbe-
schäftigten nicht benachteiligt werden.
2 siehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 19.04.2007 –
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
8
Aus dem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitarbeit dürfen den betreffenden Be-
schäftigten keine Nachteile dahingehend erwachsen, dass sich Arbeitsinhalte oder Arbeits-
bedingungen verschlechtern. Die Wertigkeit der Stelle bzw. der Stellenanteile bleibt erhalten.
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk-
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang
zu ermöglichen.
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes – wie alternierende (Tele)arbeit - sind Be-
schäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin-
derbetreuung - durch Kindertagesstättenkontingente und Ferienbetreuungsangebote -. Sie
entwickelt Maßnahmen zur Notfallbetreuung.
3 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplatz
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein-
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom Februar 1997, in Kraft getreten am 1. März 1997, geregelt.
Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Füh-
rungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen
sollte selbstverständlich sein.
4 Finanzierung
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver-
fügung zu stellen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
9
5 Rechte der Beschäftigten
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten,
die den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zustän-
digen Dezernenten, die zuständigen Frauenbeauftragten, die zuständigen Personalvertretun-
gen, die Personal- und Organisationsentwicklung, sowie das Hauptamt-Personalabteilung zu
wenden.
6 Fortschreibung
Fortschreibung
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird ständig fortgeschrieben
Berichtswesen
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Ma-
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnis-
se.
7 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
§ 4 ff HGlG
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frau-
en in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG vom 21. De-
zember 1993, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG vom 18. De-
zember 2006 in der Neufassung vom 31. August 2007).
Geltungsbereich und -dauer
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich der Feuerwehr Darmstadt 3, für die Dauer von
sechs Jahren.
3 Analog zu dem vorliegenden Frauenförderplan werden auch die Frauenförderpläne für die weiteren Dienststellen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 HGlG erstellt. Es sind dies die Stadtverwaltung sowie die Eigenbetriebe „Bäder“, „Bürgerhäuser
und Märkte“ und „Kulturinstitute“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Eigenbetriebe „Klinikum Darmstadt“ , „Abfallwirtschaft und Stadt-
reinigung“ „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ sowie „Immobilienmanagement Darmstadt“ erstellen ihren Frauenförder-
plan eigenverantwortlich.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
10
8 Statistische Bestandsaufnahme
§ 5 Abs. 2 HGlG
Stichtag
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stich-
tag 31.12.2007 und für die Folgejahre zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben wird.
Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs-
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil-
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet.
Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten
Ersatzkräfte werden gesondert erfasst.
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei-
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. Der Vergleich der individuellen Eingruppierung
mit den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenwertigkeiten ist nicht immer möglich, da im Stel-
lenplan die Stellen lediglich in der Grundwertigkeit ausgewiesen sind.
9 Akteurinnen I Akteure
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine Vertreterin, ein Vertreter der Personal- und Organisationsentwicklung
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Hauptamtes-Personalabteilung, wobei
eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig ist.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.
anlage 4
4629 Zeichen
Frauenförderplan für: die Feuerwehr -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: TV-Beschäftigte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite: 1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
AC D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
15 Ü 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
12 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
10 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
9 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
8 6 15 0,14 0,14 0,00 0,81 9,00 0,81 0,00 6,95 14,39 14,68 85,61 85,32
7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 1 1 0,00 0,00 1,35 1,00 0,78 8,00 0,57 0,00 2,35 33,19 33,19 66,81 66,81
5 2 11 0,00 0,00 1,27 2,00 0,24 10,00 1,03 0,00 3,27 37,92 37,92 62,08 62,08
4 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Ü 0 0,95 0,95 0,00 2,36 3,00 2,36 0,00 3,31 100,00 100,00 0,00 0,00
2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 0 0,00 0,00 0,70 1,00 0,70 0,00 0,70 100,00 100,00 0,00 0,00
Summe: 12 2 10 1,09 0,95 0,14 0,00 0,00 0,00 6,49 7,00 4,08 27,00 2,41 0,00 0,00 0,00 19,58 35,90 32,88 64,10 67,12
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
BeurlaubteVollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
31.12.2007
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
Frauenförderplan für die Feuerwehr -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: Beamtinnen und Beamte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite: 2
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 15 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
h.D. A 14 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 13 h.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. Ergebnis: 1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 13 g.D. 2 2 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 12 4 4 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 11 5 5 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 10 5 5 0,00 0,00 0,82 1,00 0,82 0,00 5,82 14,09 14,09 85,91 85,91
g.D. A 9 g.D. 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. Ergebnis: 16 0 16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,82 1,00 0,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16,82 4,88 4,88 95,12 95,12
m.D. A 9 AZ 13 13 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00 14,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 9 44 44 0,00 0,00 0,00 0,00 44,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 8 64 64 0,00 0,00 0,00 0,00 64,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 7 6 6 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 6 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 127 0 127 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 128,00 0,00 0,00 100,00 100,00
1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
16 0 16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,82 1,00 0,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16,82 4,88 4,88 95,12 95,12
127 0 127 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 128,00 0,00 0,00 100,00 100,00
144 0 144 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00 0,82 1,00 0,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 145,82 0,56 0,56 99,44 99,44
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
31.12.2007
Beurlaubte
davondavon davon
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
Gesamtergebnis
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
m.D. Ergebnis
Vollbeschäftigte
anlage 6
4882 Zeichen
Frauenförderplan für: Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: TV-Beschäftigte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite: 1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
AC D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
15 Ü 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 0 0,00 0,00 0,81 1,00 0,81 0,00 0,81 0,00 0,00 100,00 100,00
13 3 3 0,10 0,10 0,00 12,44 11,00 4,89 18,00 7,55 2,00 2,00 15,54 31,47 31,67 68,53 68,33
12 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
10 4 13 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 25,00 25,00 75,00 75,00
9 13 85 1,89 1,89 0,00 40,35 51,00 26,13 33,00 14,22 7,00 6,00 1,00 55,24 65,21 63,97 34,79 36,03
8 5 23 0,00 0,00 1,77 1,00 0,78 1,00 0,99 0,00 6,77 41,06 41,06 58,94 58,94
7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 18 12 6 0,00 0,00 5,24 8,00 5,01 1,00 0,23 0,00 23,24 73,19 73,19 26,81 26,81
5 6 42 0,00 0,00 6,46 9,00 5,68 1,00 0,78 0,00 12,46 77,69 77,69 22,31 22,31
4 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 3 3 0,00 0,00 3,13 7,00 2,92 1,00 0,21 0,00 6,13 96,57 96,57 3,43 3,43
2 Ü 0 0,00 0,00 7,38 11,00 7,38 0,00 7,38 100,00 100,00 0,00 0,00
2 0 0,00 0,00 3,56 17,00 2,99 3,00 0,57 0,00 3,56 83,99 83,99 16,01 16,01
1 0 0,00 0,00 0,05 1,00 0,05 0,00 0,05 0,00 0,00 100,00 100,00
Summe: 54 31 23 1,99 1,89 0,10 0,00 0,00 0,00 81,19 115,00 55,78 60,00 25,41 9,00 6,00 3,00 137,18 64,64 64,19 35,36 35,81
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
31.12.2007
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
BeurlaubteVollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
Frauenförderplan für Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: Beamtinnen und Beamte -Hauptamt-Personalabteilung-
Seite: 2
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 14 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
h.D. A 13 h.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. Ergebnis: 1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
g.D. A 13 g.D. 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 12 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 10 1 1 0,00 0,00 1,27 2,00 1,27 0,00 2,27 55,95 55,95 44,05 44,05
g.D. A 9 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. Ergebnis: 3 0 3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,27 2,00 1,27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,27 29,74 29,74 70,26 70,26
m.D. A 9 AZ 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 9 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 8 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 7 0 0,00 0,00 0,71 1,00 0,71 0,00 0,71 100,00 100,00 0,00 0,00
m.D. A 6 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,71 1,00 0,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,71 41,52 41,52 58,48 58,48
1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
3 0 3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,27 2,00 1,27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,27 29,74 29,74 70,26 70,26
1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,71 1,00 0,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,71 41,52 41,52 58,48 58,48
5 1 4 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,98 3,00 1,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6,98 42,69 42,69 57,31 57,31
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
31.12.2007
Beurlaubte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
Stand:
davon davon
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
Gesamtergebnis
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
m.D. Ergebnis
Vollbeschäftigte
anlage 9
19844 Zeichen
FRAUENFÖRDERPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
Im Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt
FRAUENFÖRDERPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
im Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG
2008 – 2014
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
2
> Inhaltsverzeichnis
Seite
3 Vorwort
4 Ziele
4 - Zielvorgaben
4 - Gleichstellungsgebot
4 - Diskriminierungsverbot
4 - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
4 - Verantwortlichkeit der Führungskräfte
5 - Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5 Maßnahmen
5 - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten
5 - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen
6 - Personalentwicklung
7 - Gremienbesetzung
7 - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung
8 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
8 Finanzierung
9 Rechte der Beschäftigten
9 Fortschreibung
9 - Fortschreibung
9 - Berichtswesen
9 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
9 - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
9 - Geltungsbereich und -dauer
10 Statistische Bestandsaufnahme
10 - Stichtag
10 - Bestandsaufnahme
10 Akteurinnen I Akteure
Anlage 1 – Bestandsaufnahme 2008
Anlage 2 – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Anlage 3 – audit berufundfamilie: Ziele und Maßnahmen
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
3
> Vorwort
Auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das Hessische
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv die tat-
sächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststel-
len.
1
Dazu gehört neben der Umsetzung der Frauen fördernden und Struktur verändernden Maßnahmen
auch die Einhaltung der Zielvorgaben im statistischen Teil der Frauenförderpläne der Wissenschafts-
stadt Darmstadt.
Frauenförderpolitik ist Chancengleichheitspolitik. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umset-
zung des vorliegenden Frauenförderplanes übernehmen der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen,
,
insbesondere die Führungskräfte.
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der un-
terschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Verein-
barkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern. Die Maß-
nahmen werden im zwei Jahres-Rhythmus überprüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Gleiche
gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG.
Darmstadt, den
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Jochen Partsch
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
4
1 Ziele
§ 5 Abs. 3 HGlG
Zielvorgaben
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31.
12. 2007 (siehe Anlage 1), die ständig fortgeschrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Quali-
fikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist.
Gleichstellungsgebot
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleich-
berechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirkli-
chen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese be-
seitigt.
Diskriminierungsverbot
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri-
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil-
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er-
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller
(vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz).
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben,
die von allen Dezernaten, Ämtern und Verwaltungsstellen gleichermaßen wahrzunehmen sind.
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be-
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge-
setzt werden.
Verantwortlichkeit der Führungskräfte
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert
werden.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
5
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich zu familienfreundlicher Personalpolitik.
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit
und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des
HGlG mit den Zielen und Maßnahmen des audit berufundfamilie gefördert (Audit-Ziele siehe An-
lage). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli-
chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen
in Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbar-
keitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei.
2 Maßnahmen
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten § 5 Abs. 6 HGlG
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar-
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei-
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar-
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni-
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen.
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei bau-
lichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von
Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen §§ 7 - 10 HGlG
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol-
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen.
Sollte die Beseitigung der Unterrepräsentanz bei der Besetzung von Stellen durch rein interne
Ausschreibungsverfahren nicht verwirklicht werden, muss eine externe Ausschreibung erfolgen.
Beurlaubten Beschäftigten ist der Zugang zu Stellenausschreibungen zu ermöglichen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
6
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück-
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga-
nisationsgeschick, Zeitmanagement,…).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Da-
her ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung
von Stellen und Stellenanteilen auch dann, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben.
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung
oder aus der Elternzeit zurückkehren.
Personalentwicklung § 11 HGlG
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
/Vorgesetztengespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Verein-
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil-
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh-
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln.
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un-
terrepräsentiert sind, vorbereiten.
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali-
fizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projekt-
management, Stellvertretungsfunktionen,…).
Fortbildungsangebote und Arbeits-/Projektgruppen sind so zu gestalten, dass die Teilnahme
während der Arbeitszeit möglich ist, andernfalls ist entsprechender Freizeitausgleich zu ge-
währen. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur
Kinderbetreuung gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten.
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort-
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos-
ten hierfür werden übernommen.
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der glei-
chen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen
Belange entgegenstehen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
7
Gremienbesetzung § 12 HGlG
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti-
gen Gremien sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein.
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung 2 § 13 HGlG
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit
als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermögli-
chen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft al-
le im audit berufundfamilie benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen
des Frauenförderplans.
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe-
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche mit
Schichtdienst.
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit befristet die Ar-
beitszeit reduzieren zu können informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be-
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche-
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen-
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten.
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe-
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche
Belange entgegenstehen.
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 3 der Hess.
Mutterschutzverordnung ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen.
Bei Stellenbesetzungen wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbe-
schäftigten nicht benachteiligt werden.
2 siehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 19.04.2007 –
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
8
Aus dem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitarbeit dürfen den betreffenden Be-
schäftigten keine Nachteile dahingehend erwachsen, dass sich Arbeitsinhalte oder Arbeits-
bedingungen verschlechtern. Die Wertigkeit der Stelle bzw. der Stellenanteile bleibt erhalten.
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk-
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang
zu ermöglichen.
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes – wie alternierende (Tele)arbeit - sind Be-
schäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin-
derbetreuung - durch Kindertagesstättenkontingente und Ferienbetreuungsangebote -. Sie
entwickelt Maßnahmen zur Notfallbetreuung.
3 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplatz
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein-
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom Februar 1997, in Kraft getreten am 1. März 1997, geregelt.
Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Füh-
rungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen
sollte selbstverständlich sein.
4 Finanzierung
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver-
fügung zu stellen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
9
5 Rechte der Beschäftigten
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten,
die den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zustän-
digen Dezernenten, die zuständigen Frauenbeauftragten, die zuständigen Personalvertretun-
gen, die Personal- und Organisationsentwicklung, sowie das Hauptamt-Personalabteilung zu
wenden.
6 Fortschreibung
Fortschreibung
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird ständig fortgeschrieben
Berichtswesen
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Ma-
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnis-
se.
7 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
§ 4 ff HGlG
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frau-
en in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG vom 21. De-
zember 1993, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG vom 18. De-
zember 2006 in der Neufassung vom 31. August 2007).
Geltungsbereich und -dauer
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich des Eigenbetriebes Bäder der Wissenschaftsstadt
Darmstadt 3, für die Dauer von sechs Jahren.
3 Analog zu dem vorliegenden Frauenförderplan werden auch die Frauenförderpläne für die weiteren Dienststellen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 HGlG erstellt. Es sind dies die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe „Bürgerhäuser und Märk-
te“ sowie „Kulturinstitute“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Feuerwehr Darmstadt. Die Eigenbetriebe „Klinikum Darmstadt“ ,
„Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ sowie „Immobilienmanagement Darmstadt“
erstellen ihren Frauenförderplan eigenverantwortlich.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
10
8 Statistische Bestandsaufnahme
§ 5 Abs. 2 HGlG
Stichtag
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stich-
tag 31.12.2007 und für die Folgejahre zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben wird.
Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs-
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil-
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet.
Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten
Ersatzkräfte werden gesondert erfasst.
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei-
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. Der Vergleich der individuellen Eingruppierung
mit den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenwertigkeiten ist nicht immer möglich, da im Stel-
lenplan die Stellen lediglich in der Grundwertigkeit ausgewiesen sind.
9 Akteurinnen I Akteure
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine Vertreterin, ein Vertreter der Personal- und Organisationsentwicklung
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Hauptamtes-Personalabteilung, wobei
eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig ist.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.
anlage 2
5822 Zeichen
Frauenförderplan fürdie Stadtverwaltung Darmstadt -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: TV-Beschäftigte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: ohne künftige Beschäftigte des EB IDA! Seite: 1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A CDE F G H I J K L MN O P Q R S T U V W X
15 Ü 2 11 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 50,00 50,00 50,00 50,00
15 7 7 0,00 0,00 0,74 1,00 0,74 0,00 7,74 0,00 0,00 100,00 100,00
14 25 10 15 0,00 0,00 3,99 3,00 1,88 3,00 2,11 0,00 28,99 40,98 40,98 59,02 59,02
13 18 81 0 0,52 0,52 2,00 2,00 6,38 9,00 4,69 3,00 1,69 1,00 1,00 26,90 56,54 55,69 43,46 44,31
12 41 11 30 0,00 1,00 1,00 0,78 1,00 0,78 0,00 42,78 27,54 27,54 72,46 72,46
11 43 93 4 4,00 3,00 1,00 1,00 1,00 8,75 13,00 7,47 2,00 1,28 2,00 1,00 1,00 56,75 34,31 31,22 65,69 68,78
10 58 18 40 3,77 3,77 3,00 2,00 1,00 7,39 10,00 6,94 1,00 0,45 0,00 72,16 42,56 39,39 57,44 60,61
9 138 86 52 8,98 7,98 1,00 9,00 7,00 2,00 59,23 82,00 54,20 7,00 5,03 2,00 1,00 1,00 215,21 72,11 71,38 27,89 28,62
8 173 139 34 33,89 33,89 11,59 11,59 62,30 95,00 60,04 3,00 2,26 0,00 280,78 87,09 85,31 12,91 14,69
7 27 81 9 0,00 0,00 0,95 1,00 0,95 0,00 27,95 32,02 32,02 67,98 67,98
6 144 101 43 17,47 17,47 7,00 7,00 72,97 118,00 71,69 2,00 1,28 0,00 241,44 81,66 80,23 18,34 19,77
5 102 54 48 7,45 7,45 2,51 2,51 17,79 26,00 16,44 2,00 1,35 0,00 129,75 61,97 59,65 38,03 40,35
4 7 16 0,00 0,00 0,72 1,00 0,72 0,00 7,72 22,28 22,28 77,72 77,72
3 45 93 6 0,93 0,74 0,19 0,00 32,77 44,00 27,90 21,00 4,87 0,00 78,70 47,83 47,45 52,17 52,55
2 Ü 13 11 2 0,65 0,65 0,00 47,83 75,00 47,83 0,00 61,48 96,75 96,71 3,25 3,29
2 1 1 0,00 2,00 2,00 0,43 1,00 0,43 1,00 1,00 3,43 70,85 70,85 29,15 29,15
1 0 0,00 0,00 1,89 4,00 1,89 0,00 1,89 100,00 100,00 0,00 0,00
Summe: 844 466 378 77,66 75,47 2,19 39,10 34,10 5,00 324,91 483,00 303,85 45,00 21,06 6,00 4,00 2,00 1285,67 68,40 66,55 31,60 33,45
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
BeurlaubteVollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
31.12.2007
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Darmstadt -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: Beamtinnen und Beamte -Hauptamt-Personalabteilung-
ohne künftige Beschäftigte des EB IDA! Seite: 2
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 6 15 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 16,67 16,67 83,33 83,33
h.D. A 15 9 18 0,00 0,00 0,00 0,00 9,00 11,11 11,11 88,89 88,89
h.D. A 14 19 51 4 2,00 1,00 1,00 0,00 1,83 3,00 1,83 0,00 22,83 34,30 32,79 65,70 67,21
h.D. A 13 h.D. 7 25 0,00 1,00 1,00 0,95 1,00 0,95 0,00 8,95 22,35 22,35 77,65 77,65
h.D. Ergebnis: 41 9 32 2,00 1,00 1,00 1,00 0,00 1,00 2,78 3,00 1,83 1,00 0,95 0,00 0,00 0,00 46,78 25,29 24,18 74,71 75,82
g.D. A 13 g.D. 20 21 8 1,00 1,00 0,00 0,92 1,00 0,92 0,00 21,92 13,69 9,56 86,31 90,44
g.D. A 12 27 42 3 1,32 1,32 0,00 2,82 4,00 2,82 0,00 31,14 26,14 22,87 73,86 77,13
g.D. A 11 31 62 5 2,50 1,50 1,00 2,00 2,00 10,37 13,00 9,04 2,00 1,33 0,00 45,87 36,06 34,68 63,94 65,32
g.D. A 10 53 24 29 2,14 1,28 0,86 3,00 2,00 1,00 15,96 26,00 15,15 1,00 0,81 0,00 74,10 57,26 57,18 42,74 42,82
g.D. A 9 g.D. 28 20 8 2,00 2,00 0,00 1,38 3,00 1,38 0,00 31,38 74,51 72,77 25,49 27,23
g.D. Ergebnis: 159 56 103 8,96 7,10 1,86 5,00 2,00 3,00 31,45 46,00 28,39 4,00 3,06 0,00 0,00 0,00 204,41 45,74 44,20 54,26 55,80
m.D. A 9 AZ 7 25 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 8,00 37,50 28,57 62,50 71,43
m.D. A 9 12 66 0,00 1,00 1,00 1,42 1,00 0,48 1,00 0,94 0,00 14,42 51,87 51,87 48,13 48,13
m.D. A 8 20 10 10 1,50 1,50 1,00 1,00 3,54 6,00 3,54 0,00 26,04 61,60 59,25 38,40 40,75
m.D. A 7 30 19 11 0,00 0,00 2,71 5,00 2,71 0,00 32,71 66,37 66,37 33,63 33,63
m.D. A 6 22 14 8 0,00 0,00 0,00 0,00 22,00 63,64 63,64 36,36 36,36
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 91 51 40 2,50 2,50 0,00 2,00 2,00 0,00 7,67 12,00 6,73 1,00 0,94 0,00 0,00 0,00 103,17 60,32 59,33 39,68 40,67
41 9 32 2,00 1,00 1,00 1,00 0,00 1,00 2,78 3,00 1,83 1,00 0,95 0,00 0,00 0,00 46,78 25,29 24,18 74,71 75,82
159 56 103 8,96 7,10 1,86 5,00 2,00 3,00 31,45 46,00 28,39 4,00 3,06 0,00 0,00 0,00 204,41 45,74 44,20 54,26 55,80
91 51 40 2,50 2,50 0,00 2,00 2,00 0,00 7,67 12,00 6,73 1,00 0,94 0,00 0,00 0,00 103,17 60,32 59,33 39,68 40,67
291 116 175 13,46 10,60 2,86 8,00 4,00 4,00 41,90 61,00 36,95 6,00 4,95 0,00 0,00 0,00 354,36 47,28 46,04 52,72 53,96
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
Gesamtergebnis
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
m.D. Ergebnis
Vollbeschäftigte
davon davon
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
31.12.2007
Beurlaubte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
Stand:
2008/0430
3632 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 09.12.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Dezernat V Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0430 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Frauenförderpläne der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2008 - 2014 Pläne zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern Stadtverwaltung Darmstadt Feuerwehr Darmstadt Eigenbetrieb Kulturinstitute Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte Eigenbetrieb Bäder Vorlage vom: 21.11.2008 Beschlussvorschlag: Der Magistrat beschließt beiliegende Frauenförderpläne im Gültigkeitszeitraum 2008 bis 2014. Die Zustimmung der jeweiligen Personalvertretung und Frauenbeauftragten wird eingeholt. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 2 ... Anlagen: FFP Stadtverwaltung FFP Stadtverwaltung Bestandsaufnahme 31.12.2007 FFP Feuerwehr FFP Feuerwehr Bestandsaufnahme 31.12.2007 FFP Kulturinstitute FFP Kulturinstitute Bestandsaufnahme 31.12.2007 FFP Bürgerhäuser und Märkte FFP Bürgerhäuser und Märkte Bestandsaufnahme FFP Bäder FFP Bäder Bestandsaufnahme 31.12.2007 Audit Beruf & Familie - Ziele Hessisches Gleichberechtigungsgesetz HGlG Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.11.2008: Gemäß § 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) (siehe Anlage) hat jede Dienststelle für den Zeitraum von sechs Jahren einen gültigen Frauenförderplan aufzustellen. Die Frauenförderpläne der Stadtverwaltung, der Feuerwehr, des Eigenbetriebs Bäder, des Eigenbetriebs Kulturinstitute, des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte sind zum 26. September 2007 ausgelaufen. Die Arbeitsgruppe HGlG hat die anliegenden Frauenförderpläne im Auftrag der Dienststellenleitung erstellt. Mit den nun vorliegenden Frauenförderplänen – „Plänen zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ – werden Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes formuliert. Ziele des HGlG sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Weiterhin ist das Ziel formuliert, bestehende Unterrepräsentanz, vor allem in höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen, zu beseitigen. Die vorliegenden Frauenförderpläne, verbunden mit der Umsetzung der im Audit Beruf & Familie formulierten Ziele für eine familienbewusste Personalpolitik (siehe Anlage), sind eine fundierte Grundlage zur Verwirklichung der im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz formulierten Ziele und Aufträge. Im Abstand von zwei Jahren wird durch Berichterstattung die Wirksamkeit der Frauenförderpläne überprüft. Die formale Zustimmung der Personalvertretungen und der Frauenbeauftragten zu den Frauenförderplänen ist einzuholen. Darmstadt, den 21.11.2008 Dez. V bak Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat Dezernat V Dezernat VI Jochen Partsch Dieter Wenzel Stadtrat Stadtrat
anlage 5
19828 Zeichen
FRAUENFÖRDERPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
Im Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
FRAUENFÖRDERPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
im Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG
2008 – 2014
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
2
> Inhaltsverzeichnis
Seite
3 Vorwort
4 Ziele
4 - Zielvorgaben
4 - Gleichstellungsgebot
4 - Diskriminierungsverbot
4 - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
4 - Verantwortlichkeit der Führungskräfte
5 - Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5 Maßnahmen
5 - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten
5 - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen
6 - Personalentwicklung
7 - Gremienbesetzung
7 - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung
8 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
8 Finanzierung
9 Rechte der Beschäftigten
9 Fortschreibung
9 - Fortschreibung
9 - Berichtswesen
9 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
9 - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
9 - Geltungsbereich und -dauer
10 Statistische Bestandsaufnahme
10 - Stichtag
10 - Bestandsaufnahme
10 Akteurinnen I Akteure
Anlage 1 – Bestandsaufnahme 2008
Anlage 2 – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Anlage 3 – audit berufundfamilie: Ziele und Maßnahmen
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
3
> Vorwort
Auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das Hessische
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv die tat-
sächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststel-
len.
1
Dazu gehört neben der Umsetzung der Frauen fördernden und Struktur verändernden Maßnahmen
auch die Einhaltung der Zielvorgaben im statistischen Teil der Frauenförderpläne der Wissenschafts-
stadt Darmstadt.
Frauenförderpolitik ist Chancengleichheitspolitik. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umset-
zung des vorliegenden Frauenförderplanes übernehmen der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen,
,
insbesondere die Führungskräfte.
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der un-
terschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Verein-
barkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern. Die Maß-
nahmen werden im zwei Jahres-Rhythmus überprüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Gleiche
gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG.
Darmstadt, den
Walter Hoffmann Jochen Partsch
Oberbürgermeister Stadtrat
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
4
1 Ziele
§ 5 Abs. 3 HGlG
Zielvorgaben
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31.
12. 2007 (siehe Anlage 1), die ständig fortgeschrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Quali-
fikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist.
Gleichstellungsgebot
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleich-
berechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirkli-
chen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese be-
seitigt.
Diskriminierungsverbot
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri-
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil-
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er-
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller
(vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz).
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben,
die von allen Dezernaten, Ämtern und Verwaltungsstellen gleichermaßen wahrzunehmen sind.
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be-
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge-
setzt werden.
Verantwortlichkeit der Führungskräfte
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert
werden.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
5
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich zu familienfreundlicher Personalpolitik.
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit
und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des
HGlG mit den Zielen und Maßnahmen des audit berufundfamilie gefördert (Audit-Ziele siehe An-
lage). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli-
chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen
in Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbar-
keitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei.
2 Maßnahmen
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten § 5 Abs. 6 HGlG
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar-
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei-
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar-
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni-
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen.
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei bau-
lichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von
Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen §§ 7 - 10 HGlG
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol-
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen.
Sollte die Beseitigung der Unterrepräsentanz bei der Besetzung von Stellen durch rein interne
Ausschreibungsverfahren nicht verwirklicht werden, muss eine externe Ausschreibung erfolgen.
Beurlaubten Beschäftigten ist der Zugang zu Stellenausschreibungen zu ermöglichen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
6
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück-
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga-
nisationsgeschick, Zeitmanagement,…).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Da-
her ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung
von Stellen und Stellenanteilen auch dann, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben.
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung
oder aus der Elternzeit zurückkehren.
Personalentwicklung § 11 HGlG
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
/Vorgesetztengespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Verein-
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil-
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh-
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln.
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un-
terrepräsentiert sind, vorbereiten.
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali-
fizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projekt-
management, Stellvertretungsfunktionen,…).
Fortbildungsangebote und Arbeits-/Projektgruppen sind so zu gestalten, dass die Teilnahme
während der Arbeitszeit möglich ist, andernfalls ist entsprechender Freizeitausgleich zu ge-
währen. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur
Kinderbetreuung gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten.
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort-
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos-
ten hierfür werden übernommen.
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der glei-
chen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen
Belange entgegenstehen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
7
Gremienbesetzung § 12 HGlG
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti-
gen Gremien sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein.
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung 2 § 13 HGlG
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit
als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermögli-
chen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft al-
le im audit berufundfamilie benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen
des Frauenförderplans.
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe-
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche mit
Schichtdienst.
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit befristet die Ar-
beitszeit reduzieren zu können informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be-
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche-
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen-
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten.
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe-
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche
Belange entgegenstehen.
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 3 der Hess.
Mutterschutzverordnung ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen.
Bei Stellenbesetzungen wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbe-
schäftigten nicht benachteiligt werden.
2 siehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 19.04.2007 –
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
8
Aus dem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitarbeit dürfen den betreffenden Be-
schäftigten keine Nachteile dahingehend erwachsen, dass sich Arbeitsinhalte oder Arbeits-
bedingungen verschlechtern. Die Wertigkeit der Stelle bzw. der Stellenanteile bleibt erhalten.
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk-
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang
zu ermöglichen.
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes – wie alternierende (Tele)arbeit - sind Be-
schäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin-
derbetreuung - durch Kindertagesstättenkontingente und Ferienbetreuungsangebote -. Sie
entwickelt Maßnahmen zur Notfallbetreuung.
3 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplatz
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein-
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom Februar 1997, in Kraft getreten am 1. März 1997, geregelt.
Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Füh-
rungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen
sollte selbstverständlich sein.
4 Finanzierung
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver-
fügung zu stellen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
9
5 Rechte der Beschäftigten
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten,
die den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zustän-
digen Dezernenten, die zuständigen Frauenbeauftragten, die zuständigen Personalvertretun-
gen, die Personal- und Organisationsentwicklung, sowie das Hauptamt-Personalabteilung zu
wenden.
6 Fortschreibung
Fortschreibung
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird ständig fortgeschrieben
Berichtswesen
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Ma-
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnis-
se.
7 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
§ 4 ff HGlG
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frau-
en in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG vom 21. De-
zember 1993, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG vom 18. De-
zember 2006 in der Neufassung vom 31. August 2007).
Geltungsbereich und -dauer
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich des Eigenbetriebes Kulturinstitute der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 3, für die Dauer von sechs Jahren.
3 Analog zu dem vorliegenden Frauenförderplan werden auch die Frauenförderpläne für die weiteren Dienststellen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 HGlG erstellt. Es sind dies die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe „Bäder“ sowie „Bürger-
häuser und Märkte“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Feuerwehr Darmstadt. Die Eigenbetriebe „Klinikum Darmstadt“ , „Abfall-
wirtschaft und Stadtreinigung“ „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ sowie „Immobilienmanagement Darmstadt“ erstellen
ihren Frauenförderplan eigenverantwortlich.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
10
8 Statistische Bestandsaufnahme
§ 5 Abs. 2 HGlG
Stichtag
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stich-
tag 31.12.2007 und für die Folgejahre zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben wird.
Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs-
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil-
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet.
Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten
Ersatzkräfte werden gesondert erfasst.
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei-
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. Der Vergleich der individuellen Eingruppierung
mit den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenwertigkeiten ist nicht immer möglich, da im Stel-
lenplan die Stellen lediglich in der Grundwertigkeit ausgewiesen sind.
9 Akteurinnen I Akteure
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine Vertreterin, ein Vertreter der Personal- und Organisationsentwicklung
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Hauptamtes-Personalabteilung, wobei
eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig ist.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.
anlage 11
14764 Zeichen
Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Re-Auditierung weiterführende Ziele und Maßnahmen Name des Unternehmens: Wissenschaftsstadt Darmstadt Anschrift des Unternehmens: Luisenplatz 5A, 64283 Darmstadt Auditorin / Auditor: Angela Fauth-Herkner Fauth-Herkner & Partner Wolfratshauser Str. 203a 81479 München Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 2 1. Arbeitszeit Ziel Flexible Arbeitszeitregelung für alle Ämter „geltend und praktizierbar machen“ Maßnahmen Dienstvereinbarung entwickeln und verabschieden als gemeinsames Rahmenmodell Umsetzung über Arbeitszeitkonten mit Ampelkonten (ggf. Jahresarbeitszeitausgleich) Ersatz der Kernarbeitszeit durch ämterspezifische Service- und Präsenzzeiten, damit kund/inne n-, beschäftigten-, arbeits- anfallorientierter und stressfreier gearbeitet werden kann. Verknüpfung mit Instru menten zur aktiven Steuerung, Pla nung und Absprachen (Vertretungsregelung, Urlaubsplanung usw.) Praktische Hilfe anbieten bei der Umsetzung durch Information und Begleitung bei einem lösungsorientierten Führungsstil und der Teamentwicklung (z.B. Erstellung von „Flexi-Spielregeln“). Es soll reg elmäßig über die verwaltungsinte rnen Prozesse berichtet werden Zielgruppe Alle Beschäftigte und Führungskräfte Ziel Instrumente für das Arbeitszeitmanagement zur Ve rfügung stellen Maßnahmen Sondierung und Anschaffung eines neuen Zeitwirtschafts- systems, das ein Personalplanungs- und Informationssystem beinhaltet (z.B. für Arbeitsanfallanalyse, der Urlaubsplanung, der Zeitwirtschaft, dem Ampelkonto – vorausschauende Planung und Steuerung). Nutzung der Erfahrung aus den Pilotämtern - Einsetzen einer repräsentativen Arbeitsgruppe Zielgruppe Alle Beschäftigte und Führungskräfte © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 3 Ziel Die Möglichkeiten des personellen Ausgleiches bei fa miliär bedingter Reduzierung der Arbeitszeit bzw . Elternzeit besser ausschöpfen Maßnahmen Zeitschiene und Handlungsanleitung für Personalverant- wortliche für Elternzeit- und Arbeitszeitreduzierungs-Anträge erneut darstellen Sensibilisierung in den Ämtern/Verwaltungsstellen hinsichtlich Familienverantwortung - speziell auch von Vätern schärfen Organisatorische Maßnahmen entwickeln, die den im jeweiligen Amt Beschäftigten zu gute kommen (z. B. freie Stu nden- kontingente durch befristete Arbeit szeiterhöhung sichern und anbieten). Zielgruppe Alle Beschäftigte und Führungskräfte Ziel Teilzeit Beschäftigte – chancengleiche Bedingungen in der Verwaltung und im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit Maßnahmen Besonders zu beachten sind die Bedingungen von Teilzeitkräften (z. B. bei der Übertragung von Stunden) Besprechungen sind innerhalb der Arbeitszeiten von TZ-Beschäftigten zu legen Teilzeit in Führungspositionen ist verst ärkt anzub ieten – Modellprojekte/Tandems sind durchzuführen Zielgruppe Teilzeitbeschäftigte Führungskräfte und Beschäftigte Alle Beschäftigten zur Sensibilisierung Ziel Familienfreundliche Urlaubsregelung Maßnahmen Frühzeitige Planung und Genehmigung der Urlaubszeiten Klärung der Vertretungsregelung Ggf. Ko mbination des Urlaubsanspruchs mit dem Arbeitszeitkonto Zielgruppe Beschäftigte mit Kindern © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 4 2. Arbeitsorganisation Ziel Erleichterung für Pflegende und Eltern Maßnahmen Analyse der Praxisfälle (pflegedürf tige Angeh örige, Krankheit von Kindern und sonstige plötzlich auftretende Notfälle) und ggf. Entwicklung von Maßnahmen Zielgruppe Beschäftigte mit Kindern und pflegedürftigen Angehörigen Ziel Planung und Erleichterung des beruflichen Wiedereinstiegs Maßnahmen Elternzeit-Kurse fortsetzen Strukturiertes Come-back-Programm entwickeln Kontakthalteprojekt mit Beschäftigten in Elternzeit Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit Darstellung von Familienkompetenz anh and des Mess- Instrumentes Kompetenz-Pass Zielgruppe Beschäftigte nach Elternzeit/Beurlaubung Ziel Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz erhöhen Maßnahmen Kooperation mit VHS, Familienzentrum, Sozialberatung und anderen städtischen Ämtern intensivieren Angebote zur Entsp annung un d Stressb ewältigung am Arbeitsplatz auch unter dem Gesichtspunkt de r Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. Fraue nversammlung zum The ma Gesundheit am Arbeitsplatz im Oktober 2006; Gesundheitsmanagement gem. SGB I X - Umsetzung der Vorschläge der AG; Einbindun g der So zialberaterin bei Mobbing, Teamprozessen, Sucht und anderen Themen am Arbeitsplatz; Sensibilisie rung der F ührungskräfte zum Thema Sucht am Arbeitsplatz; Ausweitung der Betriebssport- Angebote). Zielgruppe Alle Beschäftigte, Führungskräfte © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 5 3. Arbeitsort Ziel Umsetzung der alternierenden Telearbeit (AT) Maßnahmen Einbindung der Umfrage zu alternierender Telearbeit in die Arbeitsgruppe Verwaltungsreform Erstellung einer Dienstvereinbarung zu AT Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur technischen Umsetzung Umsetzung der 10 Modell-Plätze Kombination der verschiedenen Arbeitszeitmodelle mit alternierender Telearbeit Bestehende Praxisbeispiele als Informationsgrundlage zusammen stellen Bessere Optimierung des Personaleinsatzes Zielgruppe Alle Beschäftigte Ziel Unterstützung von wohnortnahem Arbeiten Maßnahmen Weiterhin wird geprüft, inwiefern Wohnraum de r stadteigen en Baugesellschaften insb esondere fü r kinderrei che Familien zur Verfügung gestellt werden kann, um auch hier die Vereinbarkeit von Beruf u nd Familie durch kurze Wege zur Arbeitsstelle zu erleichtern. Zielgruppe Alle Beschäftigte (vor allem mit Kindern) Ziel Maßnahmen Zielgruppe © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 6 4. Informations- und Kommunikationspolitik Ziel Informationsmöglichkeit und regelm äßige Bericht- erstattung über familienbe wusste Maßnahmen und den Verlauf des Audit Beruf und Familie Maßnahmen Entwicklung eines Grundkonzeptes mit Abwägung der finanziellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen und Prüfung der Vernetzung mit anderen stadtinternen Informationen Verstärkung der Nutzung des Intranets Zielgruppe Alle Beschäftigte Ziel Schwarzes Brett zum besseren Austausch im Intranet Maßnahmen Möglichkeit zum Informationsaustausch z. B. Fahrgemeinschaften, „Kaufe und Verkaufe“, Aufbau eines internen Wohnungsmarktes (Vermittlung und Tausch) Effekt: Erhöhung der Kontakte in der Verwaltung Zielgruppe Alle Beschäftigte Ziel Information der Beschäftigten während des Mutterschutzes und Elternzeit/familienbedingter Beurlaubung Maßnahmen Klärung der Möglichkeiten – z. B. passwortgestützte Kontaktmöglichkeiten im Intra- oder Internet; news-letter per e-mail, Info über familienorientierte Maßnahmen, postalische Informationen Kontakthaltebögen erstellen zur Abfrage der gewünschten bzw. notwendigen Informationen Zielgruppe Alle Beschäftigte in Mut terschutz bzw. Elternzeit/Sonderurlaub aus familiären Gründen © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 7 Ziel Effektiver Informationstransfer über www.familien-willkommen.de Maßnahmen Servicestelle im Internet zu allen familienrelevanten Informationen Zugang auch im Intranet schaffen Zielgruppe Alle Beschäftigten Ziel Erhöhung des B ekanntheitsgrades durch externe Öffentlichkeitsarbeit – Imagegewinn und Vorbildfunktion Maßnahmen Einstellung einzelner Audit-Ergebnisse und der Zertifizierung ins Internet gebührende Erwähnung des Audit Beruf & Familie bei öffentlichen Veranstaltungen oder Druckschriften Pressearbeit Logoverwendung Zielgruppe Bewohnerinnen und Bewohner in Darmstadt Künftige potentielle Mitarbeiter/innen Andere Städte, Gemeinden, Verwaltungen, freie Wirtschaft © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 8 5. Führungskompetenz Ziel Stärkung des Wertes „Familienbewusste Führungs- kompetenz“ Maßnahmen Erstellung eines Kriterienkataloge s, der bei Einstellung von Führungskräften relevante Frage n im Vorstellungsgesp räch aufgreift und insb esondere Führungs- und soziale Kompetenzen thematisiert. Zielgruppe Führungskräfte und Personalverantwortliche Ziel Berücksichtigung de r sozialen Kompetenzen/Famili en- kompetenzen der Beschäftigten Maßnahmen Darstellung von Familienkompetenz anhand des Mess- Instrumentes Kompetenz-Pass Die Führungskräfte in regelmäßigen Abständen verbindlich zum Thema soziale Kompetenz/Familienkompetenz schulen Zielgruppe Führungskräfte Ziel Maßnahmen Zielgruppe © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 9 6. Personalentwicklung Ziel Berücksichtigung von sozialen Kompetenzen/ Familienkompetenzen Maßnahmen Leitfaden zum Stellen besetzungsverfahren e rstellen, hie rbei sollen d ie Familienkompetenzen (soziale Kompetenzen) eine große Rolle spielen. Zielgruppe Bewerber/innen Ziel Unterstützung von Teilzeitk räften bei berufliche r Weiterentwicklung/Aufstiegsmöglichkeiten Maßnahmen Teilzeitvarianten erweitern, Vorbehalte abbauen, insbesondere in Führungspositionen Aufstiegschancen für Teilzeitkräfte verbessern Teilzeitarbeit in Führungspositionen ermöglichen Zielgruppe Beschäftigte in Te ilzeit bzw. die jenigen, die Teilzeit arb eiten möchten Ziel Nahtlosen Wiedereinstieg nach Elternzeit bzw . Beurlaubung bei gleicher Dotierung fördern und erleichtern Maßnahmen Rechtzeitige Planung/Vorbereitung und Kontaktaufnahme mit den Wiedereinsteiger/innen – ‚Kontaktperson-Modell’ ist zu prüfen – Ansprechpartner/innen und Beratungsmöglichkeiten darstellen (PR, FB, Sozialberatung, Familienzentrum usw.). Die jeweilige Führungskraft macht ihre Erwartungen in Bezug auf den Stand des dann erforderlichen Wissens an die zurückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich. Familienbewusste Personalpolitik insbesondere bei Familien mit kleinen Kindern realisieren durch z. B. wohnortnahe Arbeitsangebote, familienbewusste Arbeitszeiten usw. Es werden alle Möglichkeiten genutzt, den Arbeitsplatzwünschen der beurlaubten Beschäftigten entgegen zu kommen. Urlaubsvertretungen un d andere kürzere Einsatzmöglichkeiten sollen ermöglicht und angeboten werden. Zielgruppe Beschäftigte in Elternzeit © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 10 Ziel Berücksichtigung der Ziele des Audits Beruf und Familie bei der Verwaltungsreform Maßnahmen Regelmäßiger Bericht über die Maßnahmen des Audit in der Lenkungsgruppe und anderen Gremien der Verwaltungsreform Umsetzung der Leitlinie de r Verwaltungsreform zu familienbewusster Personalpolitik Zielgruppe Führungskräfte © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 11 7. Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen Ziel Subventionierte Park plätze aus familiären Gründ en ermöglichen Maßnahmen Erweiterung der b estehenden Dienstvereinbarung zu Parkplätzen Zielgruppe Betroffene Ziel Maßnahmen Zielgruppe Ziel Maßnahmen Zielgruppe © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 12 8. Service für Familien Ziel Unterstützung von Familien in Ferienzeiten Maßnahmen Teilnahme von Kindern bei den städtischen Ferienspielen bzw. Ferienfreizeiten als Ganztagesangebote, ggfs. Einrichtung eines Kontingentes für städtische Beschäftigte (auch mit Wohnort außerhalb Darmstadts) bei den Angeboten der Jugendförderung Angebote des Familien zentrums für 6 - 8 jährige Kinder von Beschäftigten zwischen 8.00 Uhr und 13.30 Uhr Zielgruppe Eltern Ziel Betreuung für Kinder an besonderen Tagen Maßnahmen Brückentage-Betreuung in Kooperation mit a nderen Unternehmen bzw. Behörden für Kinder von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst in Darmstadt organisieren. Zielgruppe Eltern Ziel Optimierung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs bzw. der Erwerbstätigkeit durch Bereitstellung von Kontingenten für städtische Beschäftigte in städtischen Kindertagesstätten Maßnahmen Weiterhin Umsetzung der von der Stadtverordneten- versammlung beschlossenen Vorlage (Bereithaltung von Kontingenten) Evaluation und Anpassung der Bedarfslage – ggf. Ausweitung der Krippen-Kontingente und Einschränkung der Kindergartenplätze Regelmäßige Treffen zwischen Schulamt, Personalrat, GPR, Personalabteilung und Frauenbüro zur Überprüfung der Umsetzung Zielgruppe Eltern © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 13 Ziel Information über Service für Familien Maßnahmen www.familien-willkommen.de für die Beschäftigt en zugänglich machen – auch über Terminals in Stadthäusern (z. B. auch Datenbank Kindertagesbetreuung) Zielgruppe Alle Beschäftigte © Beruf & Familie gGmbH Audit Beruf & Familie® Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung Wissenschaftsstadt Darmstadt 3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 14 Hiermit erkläre ich mich mit den weiterführenden Zielen einverstanden. .......................................................... Ort, Datum ...................................................................... Oberbürgermeister (Unterschrift + Stempel) © Beruf & Familie gGmbH
anlage 7
19880 Zeichen
FRAUENFÖRDERPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
Im Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt
FRAUENFÖRDERPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
im Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG
2008 – 2014
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
2
> Inhaltsverzeichnis
Seite
3 Vorwort
4 Ziele
4 - Zielvorgaben
4 - Gleichstellungsgebot
4 - Diskriminierungsverbot
4 - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
4 - Verantwortlichkeit der Führungskräfte
5 - Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5 Maßnahmen
5 - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten
5 - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen
6 - Personalentwicklung
7 - Gremienbesetzung
7 - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung
8 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
8 Finanzierung
9 Rechte der Beschäftigten
9 Fortschreibung
9 - Fortschreibung
9 - Berichtswesen
9 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
9 - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
9 - Geltungsbereich und -dauer
10 Statistische Bestandsaufnahme
10 - Stichtag
10 - Bestandsaufnahme
10 Akteurinnen I Akteure
Anlage 1 – Bestandsaufnahme 2008
Anlage 2 – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Anlage 3 – audit berufundfamilie: Ziele und Maßnahmen
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
3
> Vorwort
Auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das Hessische
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv die tat-
sächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststel-
len.
1
Dazu gehört neben der Umsetzung der Frauen fördernden und Struktur verändernden Maßnahmen
auch die Einhaltung der Zielvorgaben im statistischen Teil der Frauenförderpläne der Wissenschafts-
stadt Darmstadt.
Frauenförderpolitik ist Chancengleichheitspolitik. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umset-
zung des vorliegenden Frauenförderplanes übernehmen der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen,
,
insbesondere die Führungskräfte.
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der un-
terschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Verein-
barkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern. Die Maß-
nahmen werden im zwei Jahres-Rhythmus überprüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Gleiche
gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG.
Darmstadt, den
Walter Hoffmann Dr. Dierk Molter Jochen Partsch
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
4
1 Ziele
§ 5 Abs. 3 HGlG
Zielvorgaben
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31.
12. 2007 (siehe Anlage 1), die ständig fortgeschrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Quali-
fikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist.
Gleichstellungsgebot
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleich-
berechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirkli-
chen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese be-
seitigt.
Diskriminierungsverbot
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri-
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil-
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er-
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller
(vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz).
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben,
die von allen Dezernaten, Ämtern und Verwaltungsstellen gleichermaßen wahrzunehmen sind.
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be-
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge-
setzt werden.
Verantwortlichkeit der Führungskräfte
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert
werden.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
5
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich zu familienfreundlicher Personalpolitik.
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit
und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des
HGlG mit den Zielen und Maßnahmen des audit berufundfamilie gefördert (Audit-Ziele siehe An-
lage). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli-
chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen
in Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbar-
keitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei.
2 Maßnahmen
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten § 5 Abs. 6 HGlG
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar-
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei-
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar-
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni-
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen.
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei bau-
lichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von
Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen §§ 7 - 10 HGlG
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol-
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen.
Sollte die Beseitigung der Unterrepräsentanz bei der Besetzung von Stellen durch rein interne
Ausschreibungsverfahren nicht verwirklicht werden, muss eine externe Ausschreibung erfolgen.
Beurlaubten Beschäftigten ist der Zugang zu Stellenausschreibungen zu ermöglichen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
6
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück-
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga-
nisationsgeschick, Zeitmanagement,…).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Da-
her ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung
von Stellen und Stellenanteilen auch dann, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben.
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung
oder aus der Elternzeit zurückkehren.
Personalentwicklung
§ 11 HGlG
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
/Vorgesetztengespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Verein-
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil-
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh-
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln.
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un-
terrepräsentiert sind, vorbereiten.
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali-
fizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projekt-
management, Stellvertretungsfunktionen,…).
Fortbildungsangebote und Arbeits-/Projektgruppen sind so zu gestalten, dass die Teilnahme
während der Arbeitszeit möglich ist, andernfalls ist entsprechender Freizeitausgleich zu ge-
währen. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur
Kinderbetreuung gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten.
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort-
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos-
ten hierfür werden übernommen.
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der glei-
chen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen
Belange entgegenstehen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
7
Gremienbesetzung § 12 HGlG
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti-
gen Gremien sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein.
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung 2 § 13 HGlG
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit
als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermögli-
chen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft al-
le im audit berufundfamilie benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen
des Frauenförderplans.
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe-
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche mit
Schichtdienst.
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit befristet die Ar-
beitszeit reduzieren zu können informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be-
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche-
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen-
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten.
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe-
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche
Belange entgegenstehen.
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 3 der Hess.
Mutterschutzverordnung ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen.
Bei Stellenbesetzungen wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbe-
schäftigten nicht benachteiligt werden.
2 siehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 19.04.2007 –
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
8
Aus dem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitarbeit dürfen den betreffenden Be-
schäftigten keine Nachteile dahingehend erwachsen, dass sich Arbeitsinhalte oder Arbeits-
bedingungen verschlechtern. Die Wertigkeit der Stelle bzw. der Stellenanteile bleibt erhalten.
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk-
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang
zu ermöglichen.
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes – wie alternierende (Tele)arbeit - sind Be-
schäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin-
derbetreuung - durch Kindertagesstättenkontingente und Ferienbetreuungsangebote -. Sie
entwickelt Maßnahmen zur Notfallbetreuung.
3 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplatz
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein-
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom Februar 1997, in Kraft getreten am 1. März 1997, geregelt.
Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Füh-
rungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen
sollte selbstverständlich sein.
4 Finanzierung
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver-
fügung zu stellen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
9
5 Rechte der Beschäftigten
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten,
die den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zustän-
digen Dezernenten, die zuständigen Frauenbeauftragten, die zuständigen Personalvertretun-
gen, die Personal- und Organisationsentwicklung, sowie das Hauptamt-Personalabteilung zu
wenden.
6 Fortschreibung
Fortschreibung
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird ständig fortgeschrieben
Berichtswesen
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Ma-
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnis-
se.
7 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
§ 4 ff HGlG
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frau-
en in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG vom 21. De-
zember 1993, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG vom 18. De-
zember 2006 in der Neufassung vom 31. August 2007).
Geltungsbereich und -dauer
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt 3, für die Dauer von sechs Jahren.
3 Analog zu dem vorliegenden Frauenförderplan werden auch die Frauenförderpläne für die weiteren Dienststellen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 HGlG erstellt. Es sind dies die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe „Bäder“ sowie „Kulturinsti-
tute“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Feuerwehr Darmstadt. Die Eigenbetriebe „Klinikum Darmstadt“ , „Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung“ „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ sowie „Immobilienmanagement Darmstadt“ erstellen ihren Frauenför-
derplan eigenverantwortlich.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
10
8 Statistische Bestandsaufnahme
§ 5 Abs. 2 HGlG
Stichtag
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stich-
tag 31.12.2007 und für die Folgejahre zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben wird.
Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs-
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil-
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet.
Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten
Ersatzkräfte werden gesondert erfasst.
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei-
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. Der Vergleich der individuellen Eingruppierung
mit den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenwertigkeiten ist nicht immer möglich, da im Stel-
lenplan die Stellen lediglich in der Grundwertigkeit ausgewiesen sind.
9 Akteurinnen I Akteure
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine Vertreterin, ein Vertreter der Personal- und Organisationsentwicklung
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Hauptamtes-Personalabteilung, wobei
eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig ist.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.
anlage 1
19949 Zeichen
FRAUENFÖRDERPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
in der Stadtverwaltung Darmstadt
FRAUENFÖRDERPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
in der Stadtverwaltung Darmstadt
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG
2008 – 2014
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
2
> Inhaltsverzeichnis
Seite
3 Vorwort
4 Ziele
4 - Zielvorgaben
4 - Gleichstellungsgebot
4 - Diskriminierungsverbot
4 - Berufliche Chancengleic hheit als Gemeinschaftsaufgabe
4 - Verantwortlichkeit der Führungskräfte
5 - Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5 Maßnahmen
5 - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten
5 - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen
6 - Personalentwicklung
7 - Gremienbesetzung
7 - Vereinbarkeit Beruf und Familie
familiengerechte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I Beurlaubung
8 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
8 Finanzierung
9 Rechte der Beschäftigten
9 Fortschreibung
9 - Fortschreibung
9 - Berichtswesen
9 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
9 - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
9 - Geltungsbereich und -dauer
10 Statistische Bestandsaufnahme
10 - Stichtag
10 - Bestandsaufnahme
10 Akteurinnen I Akteure
Anlage 1 – Bestandsaufnahme
Anlage 2 – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Anlage 3 – audit berufundfamilie: Ziele und Maßnahmen
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
3
> Vorwort
Auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgeset zes und der Verpflichtung durch das Hessische
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und ford ert die Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv die tat-
sächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststel-
len.
1
Dazu gehört neben der Umsetzung der Frauen fö rdernden und Struktur verändernden Maßnahmen
auch die Einhaltung der Zielvorgaben im statisti schen Teil der Frauenförderpläne der Wissenschafts-
stadt Darmstadt.
Frauenförderpolitik ist Chancengleichheitspolitik. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umset-
zung des vorliegenden Fr auenförderplanes übernehmen der Ma gistrat der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen,
,
insbesondere die Führungskräfte.
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellung spolitik ist die reflektierte Betrachtung der un-
terschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien vo n Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Verein-
barkeit von Beruf und Familie verbessern und du rch entsprechende Maßnahmen fördern. Die Maß-
nahmen werden im zweijährigen Rhythmus überprüf t und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Glei-
che gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG.
Darmstadt, den
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Jochen Partsch
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
4
1 Ziele
§ 5 Abs. 3 HGlG
Zielvorgaben
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31.
12. 2007 (siehe Anlage 1), die ständig fortgeschrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Quali-
fikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist.
Gleichstellungsgebot
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleich-
berechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirkli-
chen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese be-
seitigt.
Diskriminierungsverbot
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri-
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil-
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er-
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller
(vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz).
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben,
die von allen Dezernaten, Ämtern und Verwaltungsstellen gleichermaßen wahrzunehmen sind.
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be-
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge-
setzt werden.
Verantwortlichkeit der Führungskräfte
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert
werden.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
5
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich zu familienfreundlicher Personalpolitik.
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit
und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des
HGlG mit den Zielen und Maßnahmen des audit berufundfamilie gefördert (Audit-Ziele siehe An-
lage). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli-
chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen
in Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbar-
keitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei.
2 Maßnahmen
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten § 5 Abs. 6 HGlG
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar-
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei-
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar-
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni-
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen.
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei bau-
lichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von
Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen §§ 7 - 10 HGlG
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol-
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen.
Sollte die Beseitigung der Unterrepräsentanz bei der Besetzung von Stellen durch rein interne
Ausschreibungsverfahren nicht verwirklicht werden, muss eine externe Ausschreibung erfolgen.
Beurlaubten Beschäftigten ist der Zugang zu Stellenausschreibungen zu ermöglichen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
6
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück-
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga-
nisationsgeschick, Zeitmanagement,…).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Da-
her ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung
von Stellen und Stellenanteilen auch dann, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben.
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung
oder aus der Elternzeit zurückkehren.
Personalentwicklung § 11 HGlG
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
/Vorgesetztengespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Verein-
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil-
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh-
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln.
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un-
terrepräsentiert sind, vorbereiten.
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali-
fizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projekt-
management, Stellvertretungsfunktionen,…).
Fortbildungsangebote und Arbeits-/Projektgruppen sind so zu gestalten, dass die Teilnahme
während der Arbeitszeit möglich ist, andernfalls ist entsprechender Freizeitausgleich zu ge-
währen. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur
Kinderbetreuung gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten.
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort-
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos-
ten hierfür werden übernommen.
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der glei-
chen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen
Belange entgegenstehen.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
7
Gremienbesetzung § 12 HGlG
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti-
gen Gremien sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein.
Vereinbarkeit Beruf und Familie
familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I Beurlaubung
2 § 13 HGlG
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit
als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermögli-
chen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft al-
le im audit berufundfamilie benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen
des Frauenförderplans.
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe-
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche mit
Schichtdienst.
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit befristet die Ar-
beitszeit reduzieren zu können informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be-
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche-
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen-
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten.
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe-
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche
Belange entgegenstehen.
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 3 der Hess.
Mutterschutzverordnung ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen.
Bei Stellenbesetzungen wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbe-
schäftigten nicht benachteiligt werden.
2 siehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 19.04.2007 –
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
8
Aus dem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitarbeit dürfen den betreffenden Be-
schäftigten keine Nachteile dahingehend erwachsen, dass sich Arbeitsinhalte oder Arbeits-
bedingungen verschlechtern. Die Wertigkeit der Stelle bzw. der Stellenanteile bleibt erhalten.
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk-
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang
zu ermöglichen.
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes – wie alternierende (Tele)arbeit – sind
Beschäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin-
derbetreuung - durch Kindertagesstättenkontingente und Ferienbetreuungsangebote. Sie ent-
wickelt Maßnahmen zur Notfallbetreuung.
3 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplatz
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein-
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom Februar 1997, in Kraft getreten am 1. März 1997, geregelt.
Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Füh-
rungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen
sollte selbstverständlich sein.
4 Finanzierung
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver-
fügung zu stellen. Für Maßnahmen (z.B. Fortbildungsveranstaltungen, Informationsmaterial)
zum Thema Chancengleichheit und Geschlechterperspektiven wird ein extra ausgewiesener Be-
trag in Höhe von 15.000 EUR pro Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt, den das Frauenbüro
der Stadtverwaltung bewirtschaftet und ausschließlich dafür verwendet.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
9
5 Rechte der Beschäftigten
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten,
die den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zustän-
digen Dezernenten, die zuständigen Frauenbeauftragten, die zuständigen Personalvertretun-
gen, die Personal- und Organisationsentwicklung, sowie das Hauptamt-Personalabteilung zu
wenden.
6 Fortschreibung
Fortschreibung
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird ständig fortgeschrieben
Berichtswesen
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Ma-
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnis-
se.
7 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
§ 4 ff HGlG
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frau-
en in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG vom 21. De-
zember 1993, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG vom 18. De-
zember 2006 in der Neufassung vom 31. August 2007).
Geltungsbereich und -dauer
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich der Stadtverwaltung Darmstadt
3, für die Dauer
von sechs Jahren.
3 Analog zu dem vorliegenden Frauenförderplan werden auch die Frauenförderpläne für die weiteren Dienststellen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 HGlG erstellt. Es sind dies die Eigenbetriebe „Bäder“, „Bürgerhäuser und Märkte“ und „Kulturin-
stitute“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Feuerwehr. Die Eigenbetriebe „Klinikum Darmstadt“ , „Abfallwirtschaft und Stadtrei-
nigung“ „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ sowie „Immobilienmanagement Darmstadt“ erstellen ihren Frauenförderplan
eigenverantwortlich.
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
10
8 Statistische Bestandsaufnahme
§ 5 Abs. 2 HGlG
Stichtag
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stich-
tag 31.12.2007 und für die Folgejahre zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben wird.
Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs-
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil-
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet.
Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten
Ersatzkräfte werden gesondert erfasst.
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei-
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. Der Vergleich der individuellen Eingruppierung
mit den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenwertigkeiten ist nicht immer möglich, da im Stel-
lenplan die Stellen lediglich in der Grundwertigkeit ausgewiesen sind.
9 Akteurinnen I Akteure
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine Vertreterin, ein Vertreter der Personal- und Organisationsentwicklung
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Hauptamtes-Personalabteilung, wobei
eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig ist.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Luisenplatz 5A
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0430
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.11.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00