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2008/0430

Frauenförderpläne der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2008 - 2014 Pläne zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern Stadtverwaltung Darmstadt Feuerwehr Darmstadt Eigenbetrieb Kulturinstitute Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte Eigenbetrieb Bäder

Magistratsvorlage 21.11.2008

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Frauenförderplan für: Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt   -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme:  TV-Beschäftigte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite:             1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
15Ü 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
12 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 2 2 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 100,00 100,00
8 1 1 0,00 0,00 0,50 1,00 0,50 0,00 1,50 100,00 100,00 0,00 0,00
7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 8 8 0,00 0,00 0,00 0,00 8,00 0,00 0,00 100,00 100,00
5 3 3 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 0,00 0,00 100,00 100,00
4 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2Ü 2 2 0,00 0,00 5,15 8,00 5,15 0,00 7,15 100,00 100,00 0,00 0,00
2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe: 16 3 13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,65 9,00 5,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21,65 39,95 39,95 60,05 60,05
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
       nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch. Besch.Zahl - 
keine St.Anteile!!)
31.12.2007
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
BeurlaubteVollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb

Frauenförderplan für       Eigenbetrieb Bürgerhäuser  und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt  -Anlage 1-  Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: Beamte/Beamtinnen -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite:             2
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 13 h.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. Ergebnis: 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 13 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 12 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 10 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 9 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. Ergebnis: 1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 9 AZ 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 9 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 8 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 6 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
2 0 2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 100,00 100,00
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Vollbeschäftigte
Gesamtergebnis 
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
m.D. Ergebnis
unbefristet tb
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne ErsatzkräfteBeurlaubte
davon Frauen in %
       nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl - 
keine St.Anteile)
31.12.2007
davon davon
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte

anlage 10

4477 Zeichen

Frauenförderplan für: Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt    -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: TV-Beschäftigte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite:             1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
15Ü 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
12 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 7 16 0,00 0,00 0,00 0,00 7,00 14,29 14,29 85,71 85,71
8 2 2 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 100,00 100,00
7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 6 6 0,00 0,00 0,51 1,00 0,51 0,00 6,51 7,83 7,83 92,17 92,17
5 6 42 0,00 0,00 0,83 1,00 0,83 0,00 6,83 70,72 70,72 29,28 29,28
4 10 46 0,00 0,00 0,00 0,00 10,00 40,00 40,00 60,00 60,00
3 4 22 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 50,00 50,00 50,00 50,00
2Ü 3 3 1,00 1,00 0,00 7,08 9,00 7,08 0,00 11,08 100,00 100,00 0,00 0,00
2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 0 0,00 0,00 0,78 1,00 0,78 0,00 0,78 0,00 0,00 100,00 100,00
Summe: 39 14 25 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9,20 11,00 8,42 1,00 0,78 0,00 0,00 0,00 49,20 47,60 46,51 52,40 53,49
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
31.12.2007
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
       nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl - 
keine St.Anteile!!)
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
BeurlaubteVollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb

Frauenförderplan für       Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt   -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: Beamte/Beamtinnen -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite:             2
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 13 h.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. Ergebnis: 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 13 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 12 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
g.D. A 11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 10 0 0,00 0,00 0,92 1,00 0,92 0,00 0,92 100,00 100,00 0,00 0,00
g.D. A 9 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. Ergebnis: 1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,92 1,00 0,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,92 100,00 100,00 0,00 0,00
m.D. A 9 AZ 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 9 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 8 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 7 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
m.D. A 6 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,92 1,00 0,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,92 100,00 100,00 0,00 0,00
1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
2 2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,92 1,00 0,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,92 100,00 100,00 0,00 0,00
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
Gesamtergebnis 
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
m.D. Ergebnis
Vollbeschäftigte
31.12.2007
Beurlaubte
davon Frauen in %
       nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl - 
keine St.Anteile!!)
davon davon
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb

anlage 3

19725 Zeichen

FRAUENFÖRDERPLAN  
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern  
in der Feuerwehr Darmstadt 
 
 
 
                                    
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FRAUENFÖRDERPLAN 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern 
in der Feuerwehr Darmstadt 
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG 
 
 
2008 – 2014

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 2 
 
 
>  Inhaltsverzeichnis  
 
Seite  
 3  Vorwort  
 4   Ziele  
 4                     - Zielvorgaben 
 4                    - Gleichstellungsgebot 
 4  - Diskriminierungsverbot 
 4  - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe 
 4  - Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
 5  - Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
 5   Maßnahmen  
 5  - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten 
 5  - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen  
 6  - Personalentwicklung 
 7  - Gremienbesetzung 
 7  - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I 
     Beurlaubung 
 8   Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 
 8  Finanzierung 
 9  Rechte der Beschäftigten 
 9  Fortschreibung 
 9  - Fortschreibung 
 9  - Berichtswesen  
 9  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
 9  - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
 9  - Geltungsbereich und -dauer  
10  Statistische Bestandsaufnahme 
10  - Stichtag 
10  - Bestandsaufnahme 
10   Akteurinnen I Akteure 
 
 
Anlage 1 – Bestandsaufnahme 2008 
Anlage 2 – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
Anlage 3 – audit berufundfamilie: Ziele und Maßnahmen

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 3 
 
 
>  Vorwort  
 
Auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das Hessische 
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv die tat- 
sächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststel- 
len. 
1 
 
Dazu gehört neben der Umsetzung der Frauen fördernden und Struktur verändernden Maßnahmen 
auch die Einhaltung der Zielvorgaben im statistischen Teil der Frauenförderpläne der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt. 
 
Frauenförderpolitik ist Chancengleichheitspolitik. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umset- 
zung des vorliegenden Frauenförderplanes übernehmen der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen, 
, 
insbesondere die Führungskräfte. 
 
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der un- 
terschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Verein-
barkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern. Die Maß- 
nahmen werden im zwei Jahres-Rhythmus überprüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Gleiche 
gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG. 
 
Darmstadt, den   
 
 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann  Jochen Partsch     Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister  Stadtrat      Stadtrat 
                                                
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 4 
 
1  Ziele  
§ 5 Abs. 3 HGlG    
 
Zielvorgaben 
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31. 
12. 2007 (siehe Anlage 1), die ständig fortgeschrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen 
unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Quali- 
fikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist. 
 
Gleichstellungsgebot 
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleich- 
berechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirkli- 
chen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese be- 
seitigt.  
 
Diskriminierungsverbot 
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri- 
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder 
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil- 
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er- 
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.  
 
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe 
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller 
(vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). 
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben, 
die von allen Dezernaten, Ämtern und Verwaltungsstellen gleichermaßen wahrzunehmen sind. 
 
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be- 
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge- 
setzt werden.  
 
Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren 
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert 
werden.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 5 
 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich zu familienfreundlicher Personalpolitik. 
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit 
und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des 
HGlG mit den Zielen und Maßnahmen des audit berufundfamilie gefördert (Audit-Ziele siehe An- 
lage). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli- 
chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen 
in Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbar- 
keitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei. 
 
2  Maßnahmen  
 
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten     § 5 Abs. 6 HGlG             
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als 
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen 
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar- 
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall 
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei- 
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen 
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar- 
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni- 
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die 
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen. 
 
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei bau- 
lichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von 
Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.  
 
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen    §§ 7 - 10 HGlG    
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol- 
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen. 
  
Sollte die Beseitigung der Unterrepräsentanz bei der Besetzung von Stellen durch rein interne 
Ausschreibungsverfahren nicht verwirklicht werden, muss eine externe Ausschreibung erfolgen. 
Beurlaubten Beschäftigten ist der Zugang zu Stellenausschreibungen zu ermöglichen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 6 
 
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück- 
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga- 
nisationsgeschick, Zeitmanagement,…). 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Da- 
her ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung 
von Stellen und Stellenanteilen auch dann, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben. 
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung 
oder aus der Elternzeit zurückkehren.  
 
Personalentwicklung   § 11 HGlG           
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
/Vorgesetztengespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Verein- 
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil- 
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh- 
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln. 
 
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine 
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un- 
terrepräsentiert sind, vorbereiten. 
 
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen 
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali- 
fizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projekt- 
management, Stellvertretungsfunktionen,…). 
 
Fortbildungsangebote und Arbeits-/Projektgruppen sind so zu gestalten, dass die Teilnahme 
während der Arbeitszeit möglich ist, andernfalls ist entsprechender Freizeitausgleich zu ge- 
währen. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur 
Kinderbetreuung gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten. 
 
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort- 
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos- 
ten hierfür werden übernommen. 
 
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der glei- 
chen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen 
Belange entgegenstehen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 7 
 
 
Gremienbesetzung  § 12 HGlG   
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti- 
gen Gremien sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein. 
 
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I 
           Beurlaubung 2   § 13 HGlG   
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre 
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit 
als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermögli- 
chen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft al- 
le im audit berufundfamilie  benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen 
des Frauenförderplans. 
 
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe- 
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche mit 
Schichtdienst.  
 
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit befristet die Ar- 
beitszeit reduzieren zu können informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und 
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be- 
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche- 
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den 
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.  
 
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen- 
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten. 
 
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe- 
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche 
Belange entgegenstehen.  
 
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie  
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 3 der Hess. 
Mutterschutzverordnung ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen. 
 
Bei Stellenbesetzungen wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbe- 
schäftigten nicht benachteiligt werden.  
                                                
2 siehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des 
Gesetzes  vom 19.04.2007 –

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 8 
 
 
Aus dem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitarbeit dürfen den betreffenden Be- 
schäftigten keine Nachteile dahingehend erwachsen, dass sich Arbeitsinhalte oder Arbeits-
bedingungen verschlechtern. Die Wertigkeit der Stelle bzw. der Stellenanteile bleibt erhalten.  
 
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf 
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des 
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk- 
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang 
zu ermöglichen. 
 
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes – wie alternierende (Tele)arbeit - sind Be- 
schäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin- 
derbetreuung - durch Kindertagesstättenkontingente und Ferienbetreuungsangebote -. Sie 
entwickelt Maßnahmen zur Notfallbetreuung.   
 
 
3    Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplatz   
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz  
 
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein- 
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller 
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom Februar 1997, in Kraft getreten am 1. März 1997, geregelt. 
Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Füh- 
rungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen 
sollte selbstverständlich sein. 
 
 
4    Finanzierung  
 
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver- 
fügung zu stellen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 9 
 
5    Rechte der Beschäftigten  
 
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten, 
die den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zustän- 
digen Dezernenten, die zuständigen Frauenbeauftragten, die zuständigen Personalvertretun- 
gen, die Personal- und Organisationsentwicklung, sowie das Hauptamt-Personalabteilung zu 
wenden. 
 
6   Fortschreibung  
Fortschreibung   
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird ständig fortgeschrieben  
 
Berichtswesen 
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Ma- 
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnis- 
se. 
 
 
7  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
§ 4 ff HGlG 
 
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz  
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die 
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frau- 
en in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG vom 21. De- 
zember 1993, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG vom 18. De- 
zember 2006 in der Neufassung vom 31. August 2007). 
 
Geltungsbereich und -dauer 
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich der Feuerwehr Darmstadt 3, für die Dauer von 
sechs Jahren.  
 
 
 
                                                
3 Analog zu dem vorliegenden Frauenförderplan werden auch die Frauenförderpläne für die weiteren Dienststellen der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 HGlG erstellt. Es sind dies die Stadtverwaltung sowie die Eigenbetriebe „Bäder“, „Bürgerhäuser 
und Märkte“ und „Kulturinstitute“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Eigenbetriebe „Klinikum Darmstadt“ , „Abfallwirtschaft und Stadt- 
reinigung“ „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ sowie „Immobilienmanagement Darmstadt“ erstellen ihren Frauenförder- 
plan eigenverantwortlich.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 10  
 
8  Statistische Bestandsaufnahme   
          § 5 Abs. 2 HGlG 
 
Stichtag  
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stich- 
tag 31.12.2007 und für die Folgejahre zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben wird. 
 
Bestandsaufnahme 
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs- 
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil- 
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet. 
Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten 
Ersatzkräfte werden gesondert erfasst. 
 
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder 
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei- 
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. Der Vergleich der individuellen Eingruppierung 
mit den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenwertigkeiten ist nicht immer möglich, da im Stel- 
lenplan die Stellen lediglich in der Grundwertigkeit ausgewiesen sind. 
  
9 Akteurinnen I Akteure  
 
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des  
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen: 
 
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin 
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent 
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt 
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr 
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe 
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates 
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine Vertreterin, ein Vertreter der Personal- und Organisationsentwicklung 
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Hauptamtes-Personalabteilung, wobei 
eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig ist. 
 
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.

anlage 4

4629 Zeichen

Frauenförderplan für: die Feuerwehr    -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: TV-Beschäftigte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite:             1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
AC D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
15 Ü 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
12 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
10 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
9 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
8 6 15 0,14 0,14 0,00 0,81 9,00 0,81 0,00 6,95 14,39 14,68 85,61 85,32
7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 1 1 0,00 0,00 1,35 1,00 0,78 8,00 0,57 0,00 2,35 33,19 33,19 66,81 66,81
5 2 11 0,00 0,00 1,27 2,00 0,24 10,00 1,03 0,00 3,27 37,92 37,92 62,08 62,08
4 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Ü 0 0,95 0,95 0,00 2,36 3,00 2,36 0,00 3,31 100,00 100,00 0,00 0,00
2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 0 0,00 0,00 0,70 1,00 0,70 0,00 0,70 100,00 100,00 0,00 0,00
Summe: 12 2 10 1,09 0,95 0,14 0,00 0,00 0,00 6,49 7,00 4,08 27,00 2,41 0,00 0,00 0,00 19,58 35,90 32,88 64,10 67,12
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
BeurlaubteVollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
31.12.2007
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
       nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch.  (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)

Frauenförderplan für  die Feuerwehr    -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: Beamtinnen und Beamte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite:             2
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 15 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
h.D. A 14 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 13 h.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. Ergebnis: 1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 13 g.D. 2 2 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 12 4 4 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 11 5 5 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 10 5 5 0,00 0,00 0,82 1,00 0,82 0,00 5,82 14,09 14,09 85,91 85,91
g.D. A 9 g.D. 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. Ergebnis: 16 0 16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,82 1,00 0,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16,82 4,88 4,88 95,12 95,12
m.D. A 9 AZ 13 13 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00 14,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 9 44 44 0,00 0,00 0,00 0,00 44,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 8 64 64 0,00 0,00 0,00 0,00 64,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 7 6 6 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 6 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 127 0 127 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 128,00 0,00 0,00 100,00 100,00
1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
16 0 16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,82 1,00 0,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16,82 4,88 4,88 95,12 95,12
127 0 127 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 128,00 0,00 0,00 100,00 100,00
144 0 144 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00 0,82 1,00 0,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 145,82 0,56 0,56 99,44 99,44
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Frauen in %
       nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch.  (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
31.12.2007
Beurlaubte
davondavon davon
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
Gesamtergebnis 
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
m.D. Ergebnis
Vollbeschäftigte

anlage 6

4882 Zeichen

Frauenförderplan für: Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt   -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme:  TV-Beschäftigte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: Seite:          1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
AC D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
15 Ü 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 0 0,00 0,00 0,81 1,00 0,81 0,00 0,81 0,00 0,00 100,00 100,00
13 3 3 0,10 0,10 0,00 12,44 11,00 4,89 18,00 7,55 2,00 2,00 15,54 31,47 31,67 68,53 68,33
12 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
10 4 13 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 25,00 25,00 75,00 75,00
9 13 85 1,89 1,89 0,00 40,35 51,00 26,13 33,00 14,22 7,00 6,00 1,00 55,24 65,21 63,97 34,79 36,03
8 5 23 0,00 0,00 1,77 1,00 0,78 1,00 0,99 0,00 6,77 41,06 41,06 58,94 58,94
7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 18 12 6 0,00 0,00 5,24 8,00 5,01 1,00 0,23 0,00 23,24 73,19 73,19 26,81 26,81
5 6 42 0,00 0,00 6,46 9,00 5,68 1,00 0,78 0,00 12,46 77,69 77,69 22,31 22,31
4 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3 3 3 0,00 0,00 3,13 7,00 2,92 1,00 0,21 0,00 6,13 96,57 96,57 3,43 3,43
2 Ü 0 0,00 0,00 7,38 11,00 7,38 0,00 7,38 100,00 100,00 0,00 0,00
2 0 0,00 0,00 3,56 17,00 2,99 3,00 0,57 0,00 3,56 83,99 83,99 16,01 16,01
1 0 0,00 0,00 0,05 1,00 0,05 0,00 0,05 0,00 0,00 100,00 100,00
Summe: 54 31 23 1,99 1,89 0,10 0,00 0,00 0,00 81,19 115,00 55,78 60,00 25,41 9,00 6,00 3,00 137,18 64,64 64,19 35,36 35,81
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
31.12.2007
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
       nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch.  (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
BeurlaubteVollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb

Frauenförderplan für Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt   -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: Beamtinnen und Beamte -Hauptamt-Personalabteilung-
Seite:             2
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 14 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
h.D. A 13 h.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. Ergebnis: 1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
g.D. A 13 g.D. 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 12 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
g.D. A 11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 10 1 1 0,00 0,00 1,27 2,00 1,27 0,00 2,27 55,95 55,95 44,05 44,05
g.D. A 9 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. Ergebnis: 3 0 3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,27 2,00 1,27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,27 29,74 29,74 70,26 70,26
m.D. A 9 AZ 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 9 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 8 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 7 0 0,00 0,00 0,71 1,00 0,71 0,00 0,71 100,00 100,00 0,00 0,00
m.D. A 6 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,71 1,00 0,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,71 41,52 41,52 58,48 58,48
1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
3 0 3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,27 2,00 1,27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,27 29,74 29,74 70,26 70,26
1 0 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,71 1,00 0,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,71 41,52 41,52 58,48 58,48
5 1 4 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,98 3,00 1,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6,98 42,69 42,69 57,31 57,31
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
31.12.2007
Beurlaubte
davon Frauen in %
       nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch.  (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
Stand: 
davon davon
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
Gesamtergebnis 
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
m.D. Ergebnis
Vollbeschäftigte

anlage 9

19844 Zeichen

FRAUENFÖRDERPLAN  
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern  
Im Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
                                    
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FRAUENFÖRDERPLAN 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern 
im Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG  
 
 
2008 – 2014

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 2 
>  Inhaltsverzeichnis  
 
Seite  
 3  Vorwort  
 4   Ziele  
 4                     - Zielvorgaben 
 4                    - Gleichstellungsgebot 
 4  - Diskriminierungsverbot 
 4  - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe 
 4  - Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
 5  - Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
 5   Maßnahmen  
 5  - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten 
 5  - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen  
 6  - Personalentwicklung 
 7  - Gremienbesetzung 
 7  - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I 
     Beurlaubung 
 8   Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 
 8  Finanzierung 
 9  Rechte der Beschäftigten 
 9  Fortschreibung 
 9  - Fortschreibung 
 9  - Berichtswesen  
 9  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
 9  - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
 9  - Geltungsbereich und -dauer  
10  Statistische Bestandsaufnahme 
10  - Stichtag 
10  - Bestandsaufnahme 
10   Akteurinnen I Akteure 
 
 
Anlage 1 – Bestandsaufnahme 2008 
Anlage 2 – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
Anlage 3 – audit berufundfamilie: Ziele und Maßnahmen

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 3 
 
 
>  Vorwort  
 
Auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das Hessische 
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv die tat- 
sächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststel- 
len. 
1 
 
Dazu gehört neben der Umsetzung der Frauen fördernden und Struktur verändernden Maßnahmen 
auch die Einhaltung der Zielvorgaben im statistischen Teil der Frauenförderpläne der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt. 
 
Frauenförderpolitik ist Chancengleichheitspolitik. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umset- 
zung des vorliegenden Frauenförderplanes übernehmen der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen, 
, 
insbesondere die Führungskräfte. 
 
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der un- 
terschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Verein-
barkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern. Die Maß- 
nahmen werden im zwei Jahres-Rhythmus überprüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Gleiche 
gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG. 
 
Darmstadt, den   
 
 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz     Jochen Partsch      
Oberbürgermeister  Bürgermeister      Stadtrat       
                                                
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 4 
 
1  Ziele  
§ 5 Abs. 3 HGlG    
 
Zielvorgaben 
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31. 
12. 2007 (siehe Anlage 1), die ständig fortgeschrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen 
unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Quali- 
fikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist. 
 
Gleichstellungsgebot 
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleich- 
berechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirkli- 
chen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese be- 
seitigt.  
 
Diskriminierungsverbot 
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri- 
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder 
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil- 
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er- 
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.  
 
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe 
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller 
(vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). 
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben, 
die von allen Dezernaten, Ämtern und Verwaltungsstellen gleichermaßen wahrzunehmen sind. 
 
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be- 
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge- 
setzt werden.  
 
Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren 
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert 
werden.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 5 
 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich zu familienfreundlicher Personalpolitik. 
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit 
und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des 
HGlG mit den Zielen und Maßnahmen des audit berufundfamilie gefördert (Audit-Ziele siehe An- 
lage). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli- 
chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen 
in Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbar- 
keitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei. 
 
2  Maßnahmen  
 
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten     § 5 Abs. 6 HGlG             
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als 
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen 
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar- 
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall 
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei- 
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen 
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar- 
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni- 
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die 
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen. 
 
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei bau- 
lichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von 
Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.  
 
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen   §§ 7 - 10 HGlG     
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol- 
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen. 
  
Sollte die Beseitigung der Unterrepräsentanz bei der Besetzung von Stellen durch rein interne 
Ausschreibungsverfahren nicht verwirklicht werden, muss eine externe Ausschreibung erfolgen. 
Beurlaubten Beschäftigten ist der Zugang zu Stellenausschreibungen zu ermöglichen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 6 
 
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück- 
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga- 
nisationsgeschick, Zeitmanagement,…). 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Da- 
her ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung 
von Stellen und Stellenanteilen auch dann, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben. 
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung 
oder aus der Elternzeit zurückkehren.  
 
Personalentwicklung  § 11 HGlG           
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
/Vorgesetztengespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Verein- 
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil- 
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh- 
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln. 
 
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine 
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un- 
terrepräsentiert sind, vorbereiten. 
 
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen 
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali- 
fizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projekt- 
management, Stellvertretungsfunktionen,…). 
 
Fortbildungsangebote und Arbeits-/Projektgruppen sind so zu gestalten, dass die Teilnahme 
während der Arbeitszeit möglich ist, andernfalls ist entsprechender Freizeitausgleich zu ge- 
währen. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur 
Kinderbetreuung gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten. 
 
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort- 
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos- 
ten hierfür werden übernommen. 
 
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der glei- 
chen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen 
Belange entgegenstehen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 7 
 
 
Gremienbesetzung  § 12 HGlG   
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti- 
gen Gremien sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein. 
 
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I 
           Beurlaubung 2   § 13 HGlG   
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre 
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit 
als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermögli- 
chen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft al- 
le im audit berufundfamilie  benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen 
des Frauenförderplans. 
 
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe- 
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche mit 
Schichtdienst.  
 
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit befristet die Ar- 
beitszeit reduzieren zu können informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und 
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be- 
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche- 
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den 
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.  
 
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen- 
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten. 
 
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe- 
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche 
Belange entgegenstehen.  
 
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie  
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 3 der Hess. 
Mutterschutzverordnung ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen. 
 
Bei Stellenbesetzungen wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbe- 
schäftigten nicht benachteiligt werden.  
                                                
2 siehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des 
Gesetzes  vom 19.04.2007 –

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 8 
 
 
Aus dem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitarbeit dürfen den betreffenden Be- 
schäftigten keine Nachteile dahingehend erwachsen, dass sich Arbeitsinhalte oder Arbeits-
bedingungen verschlechtern. Die Wertigkeit der Stelle bzw. der Stellenanteile bleibt erhalten.  
 
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf 
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des 
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk- 
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang 
zu ermöglichen. 
 
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes – wie alternierende (Tele)arbeit - sind Be- 
schäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin- 
derbetreuung - durch Kindertagesstättenkontingente und Ferienbetreuungsangebote -. Sie 
entwickelt Maßnahmen zur Notfallbetreuung.   
 
 
3    Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplatz   
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz  
 
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein- 
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller 
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom Februar 1997, in Kraft getreten am 1. März 1997, geregelt. 
Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Füh- 
rungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen 
sollte selbstverständlich sein. 
 
 
4    Finanzierung  
 
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver- 
fügung zu stellen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 9 
 
 
5    Rechte der Beschäftigten  
 
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten, 
die den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zustän- 
digen Dezernenten, die zuständigen Frauenbeauftragten, die zuständigen Personalvertretun- 
gen, die Personal- und Organisationsentwicklung, sowie das Hauptamt-Personalabteilung zu 
wenden. 
 
6   Fortschreibung  
Fortschreibung   
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird ständig fortgeschrieben  
 
Berichtswesen 
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Ma- 
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnis- 
se. 
 
 
7  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
§ 4 ff HGlG 
 
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz  
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die 
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frau- 
en in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG vom 21. De- 
zember 1993, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG vom 18. De- 
zember 2006 in der Neufassung vom 31. August 2007). 
 
Geltungsbereich und -dauer 
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich des Eigenbetriebes Bäder der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 3, für die Dauer von sechs Jahren.  
 
 
                                                
3 Analog zu dem vorliegenden Frauenförderplan werden auch die Frauenförderpläne für die weiteren Dienststellen der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 HGlG erstellt. Es sind dies die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe „Bürgerhäuser und Märk- 
te“ sowie „Kulturinstitute“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Feuerwehr Darmstadt. Die Eigenbetriebe „Klinikum Darmstadt“ , 
„Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ sowie „Immobilienmanagement Darmstadt“ 
erstellen ihren Frauenförderplan eigenverantwortlich.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 10  
 
8  Statistische Bestandsaufnahme   
          § 5 Abs. 2 HGlG 
 
Stichtag 
 
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stich- 
tag 31.12.2007 und für die Folgejahre zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben wird. 
 
Bestandsaufnahme 
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs- 
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil- 
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet. 
Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten 
Ersatzkräfte werden gesondert erfasst. 
 
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder 
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei- 
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. Der Vergleich der individuellen Eingruppierung 
mit den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenwertigkeiten ist nicht immer möglich, da im Stel- 
lenplan die Stellen lediglich in der Grundwertigkeit ausgewiesen sind. 
  
9 Akteurinnen I Akteure  
 
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des  
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen: 
 
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin 
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent 
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt 
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr 
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe 
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates 
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine Vertreterin, ein Vertreter der Personal- und Organisationsentwicklung 
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Hauptamtes-Personalabteilung, wobei 
eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig ist. 
 
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.

anlage 2

5822 Zeichen

Frauenförderplan fürdie Stadtverwaltung Darmstadt   -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: TV-Beschäftigte -Hauptamt-Personalabteilung-
Stand: ohne künftige Beschäftigte des EB IDA! Seite:             1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A CDE F G H I J K L MN O P Q R S T U V W X
15 Ü 2 11 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 50,00 50,00 50,00 50,00
15 7 7 0,00 0,00 0,74 1,00 0,74 0,00 7,74 0,00 0,00 100,00 100,00
14 25 10 15 0,00 0,00 3,99 3,00 1,88 3,00 2,11 0,00 28,99 40,98 40,98 59,02 59,02
13 18 81 0 0,52 0,52 2,00 2,00 6,38 9,00 4,69 3,00 1,69 1,00 1,00 26,90 56,54 55,69 43,46 44,31
12 41 11 30 0,00 1,00 1,00 0,78 1,00 0,78 0,00 42,78 27,54 27,54 72,46 72,46
11 43 93 4 4,00 3,00 1,00 1,00 1,00 8,75 13,00 7,47 2,00 1,28 2,00 1,00 1,00 56,75 34,31 31,22 65,69 68,78
10 58 18 40 3,77 3,77 3,00 2,00 1,00 7,39 10,00 6,94 1,00 0,45 0,00 72,16 42,56 39,39 57,44 60,61
9 138 86 52 8,98 7,98 1,00 9,00 7,00 2,00 59,23 82,00 54,20 7,00 5,03 2,00 1,00 1,00 215,21 72,11 71,38 27,89 28,62
8 173 139 34 33,89 33,89 11,59 11,59 62,30 95,00 60,04 3,00 2,26 0,00 280,78 87,09 85,31 12,91 14,69
7 27 81 9 0,00 0,00 0,95 1,00 0,95 0,00 27,95 32,02 32,02 67,98 67,98
6 144 101 43 17,47 17,47 7,00 7,00 72,97 118,00 71,69 2,00 1,28 0,00 241,44 81,66 80,23 18,34 19,77
5 102 54 48 7,45 7,45 2,51 2,51 17,79 26,00 16,44 2,00 1,35 0,00 129,75 61,97 59,65 38,03 40,35
4 7 16 0,00 0,00 0,72 1,00 0,72 0,00 7,72 22,28 22,28 77,72 77,72
3 45 93 6 0,93 0,74 0,19 0,00 32,77 44,00 27,90 21,00 4,87 0,00 78,70 47,83 47,45 52,17 52,55
2 Ü 13 11 2 0,65 0,65 0,00 47,83 75,00 47,83 0,00 61,48 96,75 96,71 3,25 3,29
2 1 1 0,00 2,00 2,00 0,43 1,00 0,43 1,00 1,00 3,43 70,85 70,85 29,15 29,15
1 0 0,00 0,00 1,89 4,00 1,89 0,00 1,89 100,00 100,00 0,00 0,00
Summe: 844 466 378 77,66 75,47 2,19 39,10 34,10 5,00 324,91 483,00 303,85 45,00 21,06 6,00 4,00 2,00 1285,67 68,40 66,55 31,60 33,45
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
BeurlaubteVollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
31.12.2007
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
       nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch.  (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)

Frauenförderplan für          die Stadtverwaltung Darmstadt    -Anlage 1- Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bestandsaufnahme: Beamtinnen und Beamte -Hauptamt-Personalabteilung-
ohne künftige Beschäftigte des EB IDA! Seite:             2
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges. Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B CDE F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 6 15 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 16,67 16,67 83,33 83,33
h.D. A 15 9 18 0,00 0,00 0,00 0,00 9,00 11,11 11,11 88,89 88,89
h.D. A 14 19 51 4 2,00 1,00 1,00 0,00 1,83 3,00 1,83 0,00 22,83 34,30 32,79 65,70 67,21
h.D. A 13 h.D. 7 25 0,00 1,00 1,00 0,95 1,00 0,95 0,00 8,95 22,35 22,35 77,65 77,65
h.D. Ergebnis: 41 9 32 2,00 1,00 1,00 1,00 0,00 1,00 2,78 3,00 1,83 1,00 0,95 0,00 0,00 0,00 46,78 25,29 24,18 74,71 75,82
g.D. A 13 g.D. 20 21 8 1,00 1,00 0,00 0,92 1,00 0,92 0,00 21,92 13,69 9,56 86,31 90,44
g.D. A 12 27 42 3 1,32 1,32 0,00 2,82 4,00 2,82 0,00 31,14 26,14 22,87 73,86 77,13
g.D. A 11 31 62 5 2,50 1,50 1,00 2,00 2,00 10,37 13,00 9,04 2,00 1,33 0,00 45,87 36,06 34,68 63,94 65,32
g.D. A 10 53 24 29 2,14 1,28 0,86 3,00 2,00 1,00 15,96 26,00 15,15 1,00 0,81 0,00 74,10 57,26 57,18 42,74 42,82
g.D. A 9 g.D. 28 20 8 2,00 2,00 0,00 1,38 3,00 1,38 0,00 31,38 74,51 72,77 25,49 27,23
g.D. Ergebnis: 159 56 103 8,96 7,10 1,86 5,00 2,00 3,00 31,45 46,00 28,39 4,00 3,06 0,00 0,00 0,00 204,41 45,74 44,20 54,26 55,80
m.D. A 9 AZ 7 25 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 8,00 37,50 28,57 62,50 71,43
m.D. A 9 12 66 0,00 1,00 1,00 1,42 1,00 0,48 1,00 0,94 0,00 14,42 51,87 51,87 48,13 48,13
m.D. A 8 20 10 10 1,50 1,50 1,00 1,00 3,54 6,00 3,54 0,00 26,04 61,60 59,25 38,40 40,75
m.D. A 7 30 19 11 0,00 0,00 2,71 5,00 2,71 0,00 32,71 66,37 66,37 33,63 33,63
m.D. A 6 22 14 8 0,00 0,00 0,00 0,00 22,00 63,64 63,64 36,36 36,36
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 91 51 40 2,50 2,50 0,00 2,00 2,00 0,00 7,67 12,00 6,73 1,00 0,94 0,00 0,00 0,00 103,17 60,32 59,33 39,68 40,67
41 9 32 2,00 1,00 1,00 1,00 0,00 1,00 2,78 3,00 1,83 1,00 0,95 0,00 0,00 0,00 46,78 25,29 24,18 74,71 75,82
159 56 103 8,96 7,10 1,86 5,00 2,00 3,00 31,45 46,00 28,39 4,00 3,06 0,00 0,00 0,00 204,41 45,74 44,20 54,26 55,80
91 51 40 2,50 2,50 0,00 2,00 2,00 0,00 7,67 12,00 6,73 1,00 0,94 0,00 0,00 0,00 103,17 60,32 59,33 39,68 40,67
291 116 175 13,46 10,60 2,86 8,00 4,00 4,00 41,90 61,00 36,95 6,00 4,95 0,00 0,00 0,00 354,36 47,28 46,04 52,72 53,96
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *)Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
Gesamtergebnis 
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
m.D. Ergebnis
Vollbeschäftigte
davon davon
befristet tb *)
Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
31.12.2007
Beurlaubte
davon Frauen in %
       nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch.  (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
Stand:

2008/0430

3632 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.12.2008 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV 
Dezernat VI 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Dezernat V  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0430 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Frauenförderpläne der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2008 - 2014 
Pläne zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern 
Stadtverwaltung Darmstadt 
Feuerwehr Darmstadt 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 
Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte 
Eigenbetrieb Bäder 
 
 
Vorlage vom: 21.11.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat beschließt beiliegende Frauenförderpläne im Gültigkeitszeitraum 2008 bis 2014. 
Die Zustimmung der jeweiligen Personalvertretung und Frauenbeauftragten wird eingeholt. 
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

2 
... 
Anlagen: FFP Stadtverwaltung 
FFP Stadtverwaltung Bestandsaufnahme 31.12.2007 
FFP Feuerwehr 
FFP Feuerwehr Bestandsaufnahme 31.12.2007 
FFP Kulturinstitute 
FFP Kulturinstitute Bestandsaufnahme 31.12.2007 
FFP Bürgerhäuser und Märkte 
FFP Bürgerhäuser und Märkte Bestandsaufnahme 
FFP Bäder 
FFP Bäder Bestandsaufnahme 31.12.2007 
Audit Beruf & Familie - Ziele 
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz HGlG 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.11.2008: 
 
Gemäß § 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) (siehe Anlage) hat jede Dienststelle für 
den Zeitraum von sechs Jahren einen gültigen Frauenförderplan aufzustellen. Die 
Frauenförderpläne der Stadtverwaltung, der Feuerwehr, des Eigenbetriebs Bäder, des 
Eigenbetriebs Kulturinstitute, des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte sind zum 26. September 
2007 ausgelaufen.  
 
Die Arbeitsgruppe HGlG hat die anliegenden Frauenförderpläne im Auftrag der Dienststellenleitung 
erstellt.  
 
Mit den nun vorliegenden Frauenförderplänen – „Plänen zur Herstellung beruflicher 
Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ – werden Ziele 
und Maßnahmen zur Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes formuliert. 
Ziele des HGlG sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die 
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Weiterhin ist das Ziel formuliert, bestehende 
Unterrepräsentanz, vor allem in höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen, zu beseitigen.  
 
Die vorliegenden Frauenförderpläne, verbunden mit der Umsetzung der im Audit Beruf & Familie 
formulierten Ziele für eine familienbewusste Personalpolitik (siehe Anlage), sind eine fundierte 
Grundlage zur Verwirklichung der im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz formulierten Ziele und 
Aufträge. 
 
Im Abstand von zwei Jahren wird durch Berichterstattung die Wirksamkeit der Frauenförderpläne 
überprüft.  
 
Die formale Zustimmung der Personalvertretungen und der Frauenbeauftragten zu den 
Frauenförderplänen ist einzuholen. 
 
 
Darmstadt, den 21.11.2008  
Dez. V bak  
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat IV    
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz  Dr. Dierk Molter 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadtrat   
 
 
 
Dezernat V    Dezernat VI 
 
 
 
Jochen Partsch   Dieter Wenzel 
Stadtrat    Stadtrat

anlage 5

19828 Zeichen

FRAUENFÖRDERPLAN  
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern  
Im Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
                                    
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FRAUENFÖRDERPLAN 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern 
im Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG  
 
 
2008 – 2014

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 2 
 
 
>  Inhaltsverzeichnis  
 
Seite  
 3  Vorwort  
 4   Ziele  
 4                     - Zielvorgaben 
 4                    - Gleichstellungsgebot 
 4  - Diskriminierungsverbot 
 4  - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe 
 4  - Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
 5  - Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
 5   Maßnahmen  
 5  - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten 
 5  - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen  
 6  - Personalentwicklung 
 7  - Gremienbesetzung 
 7  - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I 
     Beurlaubung 
 8   Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 
 8  Finanzierung 
 9  Rechte der Beschäftigten 
 9  Fortschreibung 
 9  - Fortschreibung 
 9  - Berichtswesen  
 9  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
 9  - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
 9  - Geltungsbereich und -dauer  
10  Statistische Bestandsaufnahme 
10  - Stichtag 
10  - Bestandsaufnahme 
10   Akteurinnen I Akteure 
 
 
Anlage 1 – Bestandsaufnahme 2008 
Anlage 2 – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
Anlage 3 – audit berufundfamilie: Ziele und Maßnahmen

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 3 
 
 
>  Vorwort   
 
Auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das Hessische 
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv die tat- 
sächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststel- 
len. 
1 
 
Dazu gehört neben der Umsetzung der Frauen fördernden und Struktur verändernden Maßnahmen 
auch die Einhaltung der Zielvorgaben im statistischen Teil der Frauenförderpläne der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt. 
 
Frauenförderpolitik ist Chancengleichheitspolitik. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umset- 
zung des vorliegenden Frauenförderplanes übernehmen der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen, 
, 
insbesondere die Führungskräfte. 
 
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der un- 
terschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Verein-
barkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern. Die Maß- 
nahmen werden im zwei Jahres-Rhythmus überprüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Gleiche 
gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG. 
 
Darmstadt, den   
 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann  Jochen Partsch      
Oberbürgermeister  Stadtrat 
                                                
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 4 
 
1  Ziele  
§ 5 Abs. 3 HGlG    
 
Zielvorgaben 
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31. 
12. 2007 (siehe Anlage 1), die ständig fortgeschrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen 
unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Quali- 
fikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist. 
 
Gleichstellungsgebot 
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleich- 
berechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirkli- 
chen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese be- 
seitigt.  
 
Diskriminierungsverbot 
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri- 
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder 
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil- 
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er- 
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.  
 
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe 
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller 
(vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). 
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben, 
die von allen Dezernaten, Ämtern und Verwaltungsstellen gleichermaßen wahrzunehmen sind. 
 
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be- 
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge- 
setzt werden.  
 
Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren 
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert 
werden.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 5 
 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich zu familienfreundlicher Personalpolitik. 
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit 
und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des 
HGlG mit den Zielen und Maßnahmen des audit berufundfamilie gefördert (Audit-Ziele siehe An- 
lage). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli- 
chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen 
in Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbar- 
keitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei. 
 
2  Maßnahmen  
 
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten     § 5 Abs. 6 HGlG             
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als 
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen 
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar- 
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall 
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei- 
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen 
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar- 
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni- 
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die 
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen. 
 
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei bau- 
lichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von 
Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.  
 
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen    §§ 7 - 10 HGlG    
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol- 
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen. 
  
Sollte die Beseitigung der Unterrepräsentanz bei der Besetzung von Stellen durch rein interne 
Ausschreibungsverfahren nicht verwirklicht werden, muss eine externe Ausschreibung erfolgen. 
Beurlaubten Beschäftigten ist der Zugang zu Stellenausschreibungen zu ermöglichen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 6 
 
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück- 
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga- 
nisationsgeschick, Zeitmanagement,…). 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Da- 
her ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung 
von Stellen und Stellenanteilen auch dann, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben. 
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung 
oder aus der Elternzeit zurückkehren.  
 
Personalentwicklung  § 11 HGlG           
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
/Vorgesetztengespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Verein- 
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil- 
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh- 
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln. 
 
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine 
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un- 
terrepräsentiert sind, vorbereiten. 
 
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen 
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali- 
fizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projekt- 
management, Stellvertretungsfunktionen,…). 
 
Fortbildungsangebote und Arbeits-/Projektgruppen sind so zu gestalten, dass die Teilnahme 
während der Arbeitszeit möglich ist, andernfalls ist entsprechender Freizeitausgleich zu ge- 
währen. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur 
Kinderbetreuung gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten. 
 
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort- 
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos- 
ten hierfür werden übernommen. 
 
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der glei- 
chen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen 
Belange entgegenstehen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 7 
 
 
Gremienbesetzung  § 12 HGlG   
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti- 
gen Gremien sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein. 
 
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I 
           Beurlaubung 2   § 13 HGlG   
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre 
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit 
als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermögli- 
chen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft al- 
le im audit berufundfamilie  benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen 
des Frauenförderplans. 
 
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe- 
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche mit 
Schichtdienst.  
 
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit befristet die Ar- 
beitszeit reduzieren zu können informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und 
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be- 
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche- 
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den 
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.  
 
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen- 
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten. 
 
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe- 
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche 
Belange entgegenstehen.  
 
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie  
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 3 der Hess. 
Mutterschutzverordnung ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen. 
 
Bei Stellenbesetzungen wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbe- 
schäftigten nicht benachteiligt werden.  
                                                
2 siehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des 
Gesetzes  vom 19.04.2007 –

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 8 
 
 
Aus dem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitarbeit dürfen den betreffenden Be- 
schäftigten keine Nachteile dahingehend erwachsen, dass sich Arbeitsinhalte oder Arbeits-
bedingungen verschlechtern. Die Wertigkeit der Stelle bzw. der Stellenanteile bleibt erhalten.  
 
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf 
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des 
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk- 
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang 
zu ermöglichen. 
 
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes – wie alternierende (Tele)arbeit - sind Be- 
schäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin- 
derbetreuung - durch Kindertagesstättenkontingente und Ferienbetreuungsangebote -. Sie 
entwickelt Maßnahmen zur Notfallbetreuung.   
 
 
3    Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplatz   
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz  
 
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein- 
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller 
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom Februar 1997, in Kraft getreten am 1. März 1997, geregelt. 
Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Füh- 
rungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen 
sollte selbstverständlich sein. 
 
 
4    Finanzierung  
 
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver- 
fügung zu stellen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 9 
 
5    Rechte der Beschäftigten  
 
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten, 
die den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zustän- 
digen Dezernenten, die zuständigen Frauenbeauftragten, die zuständigen Personalvertretun- 
gen, die Personal- und Organisationsentwicklung, sowie das Hauptamt-Personalabteilung zu 
wenden. 
 
6   Fortschreibung  
Fortschreibung   
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird ständig fortgeschrieben  
 
Berichtswesen 
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Ma- 
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnis- 
se. 
 
 
7  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
§ 4 ff HGlG 
 
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz  
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die 
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frau- 
en in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG vom 21. De- 
zember 1993, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG vom 18. De- 
zember 2006 in der Neufassung vom 31. August 2007). 
 
Geltungsbereich und -dauer 
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich des Eigenbetriebes Kulturinstitute der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt 3, für die Dauer von sechs Jahren.  
 
 
 
                                                
3 Analog zu dem vorliegenden Frauenförderplan werden auch die Frauenförderpläne für die weiteren Dienststellen der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 HGlG erstellt. Es sind dies die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe „Bäder“ sowie „Bürger- 
häuser und Märkte“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Feuerwehr Darmstadt. Die Eigenbetriebe „Klinikum Darmstadt“ , „Abfall- 
wirtschaft und Stadtreinigung“ „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ sowie „Immobilienmanagement Darmstadt“ erstellen 
ihren Frauenförderplan eigenverantwortlich.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 10  
 
8  Statistische Bestandsaufnahme   
          § 5 Abs. 2 HGlG 
 
Stichtag  
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stich- 
tag 31.12.2007 und für die Folgejahre zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben wird. 
 
Bestandsaufnahme 
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs- 
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil- 
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet. 
Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten 
Ersatzkräfte werden gesondert erfasst. 
 
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder 
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei- 
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. Der Vergleich der individuellen Eingruppierung 
mit den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenwertigkeiten ist nicht immer möglich, da im Stel- 
lenplan die Stellen lediglich in der Grundwertigkeit ausgewiesen sind. 
  
9 Akteurinnen I Akteure  
 
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des  
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen: 
 
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin 
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent 
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt 
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr 
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe 
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates 
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine Vertreterin, ein Vertreter der Personal- und Organisationsentwicklung 
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Hauptamtes-Personalabteilung, wobei 
eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig ist. 
 
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.

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Audit Beruf & Familie®   
Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Re-Auditierung 
weiterführende Ziele 
und Maßnahmen 
Name des Unternehmens: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Anschrift des Unternehmens: 
Luisenplatz 5A, 64283 Darmstadt 
Auditorin / Auditor: 
Angela Fauth-Herkner 
Fauth-Herkner & Partner 
Wolfratshauser Str. 203a 
81479 München

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Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 2 
1. Arbeitszeit  
Ziel Flexible Arbeitszeitregelung für alle Ämter „geltend und 
praktizierbar machen“ 
Maßnahmen Dienstvereinbarung entwickeln und verabschieden als 
gemeinsames Rahmenmodell  
 Umsetzung über Arbeitszeitkonten mit Ampelkonten  
(ggf. Jahresarbeitszeitausgleich)  
 Ersatz der Kernarbeitszeit durch ämterspezifische Service- und 
Präsenzzeiten, damit  kund/inne n-, beschäftigten-, arbeits-
anfallorientierter und stressfreier gearbeitet werden kann. 
 Verknüpfung mit Instru menten zur aktiven Steuerung, Pla nung 
und Absprachen (Vertretungsregelung, Urlaubsplanung usw.) 
 Praktische Hilfe anbieten bei der Umsetzung durch Information 
und Begleitung bei einem lösungsorientierten Führungsstil und 
der Teamentwicklung (z.B. Erstellung von „Flexi-Spielregeln“). 
 Es soll reg elmäßig über die verwaltungsinte rnen Prozesse  
berichtet werden 
Zielgruppe Alle Beschäftigte und Führungskräfte 
 
Ziel Instrumente für das  Arbeitszeitmanagement zur Ve rfügung 
stellen 
Maßnahmen Sondierung und Anschaffung eines neuen Zeitwirtschafts-
systems, das ein Personalplanungs- und Informationssystem 
beinhaltet (z.B. für Arbeitsanfallanalyse, der Urlaubsplanung, 
der Zeitwirtschaft, dem Ampelkonto – vorausschauende 
Planung und Steuerung). 
 Nutzung der Erfahrung aus den Pilotämtern - Einsetzen einer 
repräsentativen Arbeitsgruppe 
  
Zielgruppe Alle Beschäftigte und Führungskräfte 
 
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3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 3 
 
Ziel Die Möglichkeiten des personellen Ausgleiches bei fa miliär 
bedingter Reduzierung der Arbeitszeit bzw . Elternzeit 
besser ausschöpfen 
Maßnahmen Zeitschiene und Handlungsanleitung für Personalverant-
wortliche für Elternzeit- und Arbeitszeitreduzierungs-Anträge 
erneut darstellen 
 Sensibilisierung in den Ämtern/Verwaltungsstellen hinsichtlich 
Familienverantwortung - speziell auch von Vätern schärfen 
 Organisatorische Maßnahmen entwickeln, die den im jeweiligen 
Amt Beschäftigten zu gute kommen (z. B.  freie Stu nden-
kontingente durch befristete Arbeit szeiterhöhung sichern  und 
anbieten). 
Zielgruppe Alle Beschäftigte und Führungskräfte 
 
Ziel Teilzeit Beschäftigte – chancengleiche Bedingungen in der 
Verwaltung und im Rahmen der Flexibilisierung der 
Arbeitszeit 
Maßnahmen Besonders zu beachten sind die Bedingungen von 
Teilzeitkräften (z. B. bei der Übertragung von Stunden)  
 Besprechungen sind innerhalb der Arbeitszeiten von  
TZ-Beschäftigten zu legen 
 Teilzeit in Führungspositionen  ist verst ärkt anzub ieten 
– Modellprojekte/Tandems sind durchzuführen 
Zielgruppe Teilzeitbeschäftigte Führungskräfte und Beschäftigte 
Alle Beschäftigten zur Sensibilisierung 
 
Ziel Familienfreundliche Urlaubsregelung 
Maßnahmen Frühzeitige Planung und Genehmigung der Urlaubszeiten 
 Klärung der Vertretungsregelung 
 Ggf. Ko mbination des Urlaubsanspruchs mit dem 
Arbeitszeitkonto 
Zielgruppe Beschäftigte mit Kindern 
 
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3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 4 
2. Arbeitsorganisation 
Ziel Erleichterung für Pflegende und Eltern 
Maßnahmen Analyse der Praxisfälle  (pflegedürf tige Angeh örige, Krankheit 
von Kindern und sonstige plötzlich auftretende Notfälle) und 
ggf. Entwicklung von Maßnahmen 
  
  
Zielgruppe Beschäftigte mit Kindern und pflegedürftigen Angehörigen 
 
Ziel Planung und Erleichterung des beruflichen 
Wiedereinstiegs 
Maßnahmen Elternzeit-Kurse fortsetzen 
 Strukturiertes Come-back-Programm entwickeln 
 Kontakthalteprojekt mit Beschäftigten in Elternzeit 
 Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit 
 Darstellung von Familienkompetenz anh and des Mess-
Instrumentes Kompetenz-Pass 
Zielgruppe Beschäftigte nach Elternzeit/Beurlaubung 
 
Ziel Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz erhöhen 
Maßnahmen Kooperation mit VHS, Familienzentrum, Sozialberatung und 
anderen städtischen Ämtern intensivieren 
 Angebote zur Entsp annung un d Stressb ewältigung am 
Arbeitsplatz auch unter dem Gesichtspunkt de r Vereinbarkeit  
von Familie und Beruf (z. B. Fraue nversammlung zum The ma 
Gesundheit am Arbeitsplatz im Oktober 2006; 
Gesundheitsmanagement gem. SGB I X - Umsetzung der 
Vorschläge der AG; Einbindun g der So zialberaterin bei 
Mobbing, Teamprozessen, Sucht und anderen Themen am 
Arbeitsplatz; Sensibilisie rung der F ührungskräfte zum Thema  
Sucht am Arbeitsplatz; Ausweitung der Betriebssport-
Angebote). 
  
Zielgruppe Alle Beschäftigte, Führungskräfte 
 
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3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 5 
3. Arbeitsort  
Ziel Umsetzung der alternierenden Telearbeit (AT) 
Maßnahmen Einbindung der Umfrage zu alternierender Telearbeit in die 
Arbeitsgruppe Verwaltungsreform 
 Erstellung einer Dienstvereinbarung zu AT 
 Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur technischen Umsetzung 
 Umsetzung der 10 Modell-Plätze 
 Kombination der verschiedenen Arbeitszeitmodelle mit 
alternierender Telearbeit 
 Bestehende Praxisbeispiele als Informationsgrundlage 
zusammen stellen 
 Bessere Optimierung des Personaleinsatzes 
Zielgruppe Alle Beschäftigte 
 
Ziel Unterstützung von wohnortnahem Arbeiten 
Maßnahmen Weiterhin wird geprüft, inwiefern Wohnraum de r stadteigen en 
Baugesellschaften insb esondere fü r kinderrei che Familien  zur 
Verfügung gestellt werden kann, um auch hier die Vereinbarkeit  
von Beruf u nd Familie durch kurze  Wege zur Arbeitsstelle  zu  
erleichtern. 
  
  
Zielgruppe Alle Beschäftigte (vor allem mit Kindern) 
 
Ziel  
Maßnahmen  
  
  
Zielgruppe  
 
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3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 6 
4. Informations- und Kommunikationspolitik  
Ziel Informationsmöglichkeit und regelm äßige Bericht-
erstattung über familienbe wusste Maßnahmen und den 
Verlauf des Audit Beruf und Familie 
Maßnahmen Entwicklung eines Grundkonzeptes mit Abwägung der 
finanziellen, technischen und organisatorischen 
Voraussetzungen und Prüfung der Vernetzung mit anderen 
stadtinternen Informationen 
 Verstärkung der Nutzung des Intranets 
  
Zielgruppe Alle Beschäftigte 
 
Ziel Schwarzes Brett zum besseren Austausch im Intranet 
Maßnahmen Möglichkeit zum Informationsaustausch z. B. 
Fahrgemeinschaften, „Kaufe und Verkaufe“, 
Aufbau eines internen Wohnungsmarktes  
(Vermittlung und Tausch)  
Effekt: Erhöhung der Kontakte in der Verwaltung 
Zielgruppe Alle Beschäftigte 
 
Ziel Information der Beschäftigten während des Mutterschutzes 
und Elternzeit/familienbedingter Beurlaubung 
Maßnahmen Klärung der Möglichkeiten – z. B. passwortgestützte 
Kontaktmöglichkeiten im Intra- oder Internet; news-letter per  
e-mail, Info über familienorientierte Maßnahmen, postalische 
Informationen 
 Kontakthaltebögen erstellen zur Abfrage der gewünschten bzw. 
notwendigen Informationen 
  
Zielgruppe Alle Beschäftigte in Mut terschutz bzw. Elternzeit/Sonderurlaub  
aus familiären Gründen 
 
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3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 7 
 
Ziel Effektiver Informationstransfer über  
www.familien-willkommen.de 
Maßnahmen Servicestelle im Internet zu allen familienrelevanten 
Informationen 
 Zugang auch im Intranet schaffen 
  
Zielgruppe Alle Beschäftigten  
 
Ziel Erhöhung des B ekanntheitsgrades durch externe 
Öffentlichkeitsarbeit – Imagegewinn und Vorbildfunktion 
Maßnahmen Einstellung einzelner Audit-Ergebnisse und der Zertifizierung 
ins Internet 
 gebührende Erwähnung des Audit Beruf & Familie bei 
öffentlichen Veranstaltungen oder Druckschriften 
 Pressearbeit 
 Logoverwendung 
Zielgruppe Bewohnerinnen und Bewohner in Darmstadt 
Künftige potentielle Mitarbeiter/innen 
Andere Städte, Gemeinden, Verwaltungen, freie Wirtschaft 
 
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5. Führungskompetenz  
Ziel Stärkung des Wertes „Familienbewusste Führungs-
kompetenz“ 
Maßnahmen Erstellung eines Kriterienkataloge s, der bei Einstellung von 
Führungskräften relevante Frage n im Vorstellungsgesp räch 
aufgreift und insb esondere Führungs- und soziale 
Kompetenzen thematisiert. 
  
  
Zielgruppe Führungskräfte und Personalverantwortliche 
 
Ziel Berücksichtigung de r sozialen  Kompetenzen/Famili en-
kompetenzen der Beschäftigten 
Maßnahmen Darstellung von Familienkompetenz anhand des Mess-
Instrumentes Kompetenz-Pass 
 Die Führungskräfte in regelmäßigen Abständen verbindlich zum 
Thema soziale Kompetenz/Familienkompetenz schulen 
  
Zielgruppe Führungskräfte 
 
Ziel  
Maßnahmen  
  
  
Zielgruppe  
 
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3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 9 
6. Personalentwicklung  
Ziel Berücksichtigung von sozialen Kompetenzen/  
Familienkompetenzen 
Maßnahmen Leitfaden zum Stellen besetzungsverfahren e rstellen, hie rbei 
sollen d ie Familienkompetenzen (soziale  Kompetenzen) eine 
große Rolle spielen. 
  
  
Zielgruppe Bewerber/innen 
 
Ziel Unterstützung von Teilzeitk räften bei berufliche r 
Weiterentwicklung/Aufstiegsmöglichkeiten 
Maßnahmen Teilzeitvarianten erweitern, Vorbehalte abbauen, insbesondere 
in Führungspositionen 
 Aufstiegschancen für Teilzeitkräfte verbessern 
 Teilzeitarbeit in Führungspositionen ermöglichen 
Zielgruppe Beschäftigte in Te ilzeit bzw. die jenigen, die  Teilzeit arb eiten 
möchten 
 
Ziel Nahtlosen Wiedereinstieg nach Elternzeit bzw . 
Beurlaubung bei gleicher Dotierung fördern und erleichtern 
Maßnahmen Rechtzeitige Planung/Vorbereitung und Kontaktaufnahme mit 
den Wiedereinsteiger/innen – ‚Kontaktperson-Modell’ ist zu 
prüfen – Ansprechpartner/innen und Beratungsmöglichkeiten 
darstellen (PR, FB, Sozialberatung, Familienzentrum usw.). 
 Die jeweilige Führungskraft macht ihre Erwartungen in Bezug 
auf den Stand des dann erforderlichen Wissens an die 
zurückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich. 
 Familienbewusste Personalpolitik insbesondere bei Familien mit 
kleinen Kindern realisieren durch z. B. wohnortnahe 
Arbeitsangebote, familienbewusste Arbeitszeiten usw. 
 Es werden alle Möglichkeiten genutzt, den 
Arbeitsplatzwünschen der beurlaubten Beschäftigten entgegen 
zu kommen. 
 Urlaubsvertretungen un d andere kürzere Einsatzmöglichkeiten 
sollen ermöglicht und angeboten werden. 
Zielgruppe Beschäftigte in Elternzeit 
 
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3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 10 
 
Ziel Berücksichtigung der Ziele des Audits Beruf und Familie  
bei der Verwaltungsreform 
Maßnahmen Regelmäßiger Bericht über die Maßnahmen des Audit in der 
Lenkungsgruppe und anderen Gremien der Verwaltungsreform 
 Umsetzung der Leitlinie de r Verwaltungsreform zu  
familienbewusster Personalpolitik 
  
Zielgruppe Führungskräfte 
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3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 11 
7. Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen 
Ziel Subventionierte Park plätze aus familiären Gründ en 
ermöglichen 
Maßnahmen Erweiterung der b estehenden Dienstvereinbarung zu 
Parkplätzen 
  
  
Zielgruppe Betroffene 
 
Ziel  
Maßnahmen  
  
  
Zielgruppe  
 
Ziel  
Maßnahmen  
  
  
Zielgruppe  
 
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3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 12 
8. Service für Familien  
 
Ziel Unterstützung von Familien in Ferienzeiten 
Maßnahmen Teilnahme von Kindern bei den städtischen Ferienspielen bzw. 
Ferienfreizeiten als Ganztagesangebote, ggfs. Einrichtung 
eines Kontingentes für städtische Beschäftigte (auch mit 
Wohnort außerhalb Darmstadts) bei den Angeboten der 
Jugendförderung 
 Angebote des Familien zentrums für 6 - 8 jährige Kinder von  
Beschäftigten zwischen 8.00 Uhr und 13.30 Uhr 
  
Zielgruppe Eltern 
 
Ziel Betreuung für Kinder an besonderen Tagen 
Maßnahmen Brückentage-Betreuung in Kooperation  mit a nderen 
Unternehmen bzw. Behörden für Kinder von Beschäftigten  im 
Öffentlichen Dienst in Darmstadt organisieren. 
  
  
Zielgruppe Eltern 
 
Ziel Optimierung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs bzw. der 
Erwerbstätigkeit durch Bereitstellung von Kontingenten für 
städtische Beschäftigte in städtischen Kindertagesstätten 
Maßnahmen Weiterhin Umsetzung der von der Stadtverordneten-
versammlung beschlossenen Vorlage (Bereithaltung von 
Kontingenten) 
 Evaluation und Anpassung der Bedarfslage – ggf. Ausweitung 
der Krippen-Kontingente und Einschränkung der 
Kindergartenplätze 
 Regelmäßige Treffen zwischen Schulamt, Personalrat, GPR,  
Personalabteilung und  Frauenbüro zur Überprüfung der 
Umsetzung 
Zielgruppe Eltern 
 
© Beruf & Familie gGmbH

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Wissenschaftsstadt Darmstadt 
3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 13 
 
Ziel Information über Service für Familien 
Maßnahmen www.familien-willkommen.de für die Beschäftigt en zugänglich 
machen – auch über Terminals in Stadthäusern (z. B.  auch  
Datenbank Kindertagesbetreuung) 
  
  
Zielgruppe Alle Beschäftigte 
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Audit Beruf & Familie® 
Eine Initiative der Gemeinnützigen HERTIE-Stiftung 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
3_2_re-auditierung_zielvereinbarung_050704 14 
 
 
 
Hiermit erkläre ich mich mit den weiterführenden Zielen einverstanden. 
 
 
.......................................................... 
Ort, Datum 
 
 
 
 
...................................................................... 
Oberbürgermeister 
(Unterschrift + Stempel) 
© Beruf & Familie gGmbH

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FRAUENFÖRDERPLAN  
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern  
Im Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
                                    
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FRAUENFÖRDERPLAN 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern 
im Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG  
 
 
2008 – 2014

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 2 
 
 
>  Inhaltsverzeichnis  
 
Seite  
 3  Vorwort  
 4   Ziele  
 4                     - Zielvorgaben 
 4                    - Gleichstellungsgebot 
 4  - Diskriminierungsverbot 
 4  - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe 
 4  - Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
 5  - Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
 5   Maßnahmen  
 5  - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten 
 5  - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen  
 6  - Personalentwicklung 
 7  - Gremienbesetzung 
 7  - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I 
     Beurlaubung 
 8   Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 
 8  Finanzierung 
 9  Rechte der Beschäftigten 
 9  Fortschreibung 
 9  - Fortschreibung 
 9  - Berichtswesen  
 9  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
 9  - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
 9  - Geltungsbereich und -dauer  
10  Statistische Bestandsaufnahme 
10  - Stichtag 
10  - Bestandsaufnahme 
10   Akteurinnen I Akteure 
 
 
Anlage 1 – Bestandsaufnahme 2008 
Anlage 2 – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
Anlage 3 – audit berufundfamilie: Ziele und Maßnahmen

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 3 
 
 
>  Vorwort  
 
Auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das Hessische 
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv die tat- 
sächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststel- 
len. 
1 
 
Dazu gehört neben der Umsetzung der Frauen fördernden und Struktur verändernden Maßnahmen 
auch die Einhaltung der Zielvorgaben im statistischen Teil der Frauenförderpläne der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt. 
 
Frauenförderpolitik ist Chancengleichheitspolitik. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umset- 
zung des vorliegenden Frauenförderplanes übernehmen der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen, 
, 
insbesondere die Führungskräfte. 
 
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der un- 
terschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Verein-
barkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern. Die Maß- 
nahmen werden im zwei Jahres-Rhythmus überprüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Gleiche 
gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG. 
 
Darmstadt, den   
 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann  Dr. Dierk Molter      Jochen Partsch      
Oberbürgermeister  Stadtrat      Stadtrat 
                                                
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 4 
 
1  Ziele  
§ 5 Abs. 3 HGlG    
 
Zielvorgaben 
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31. 
12. 2007 (siehe Anlage 1), die ständig fortgeschrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen 
unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Quali- 
fikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist. 
 
Gleichstellungsgebot 
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleich- 
berechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirkli- 
chen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese be- 
seitigt.  
 
Diskriminierungsverbot 
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri- 
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder 
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil- 
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er- 
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.  
 
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe 
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller 
(vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). 
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben, 
die von allen Dezernaten, Ämtern und Verwaltungsstellen gleichermaßen wahrzunehmen sind. 
 
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be- 
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge- 
setzt werden.  
 
Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren 
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert 
werden.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 5 
 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich zu familienfreundlicher Personalpolitik. 
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit 
und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des 
HGlG mit den Zielen und Maßnahmen des audit berufundfamilie gefördert (Audit-Ziele siehe An- 
lage). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli- 
chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen 
in Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbar- 
keitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei. 
 
2  Maßnahmen  
 
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten     § 5 Abs. 6 HGlG             
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als 
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen 
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar- 
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall 
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei- 
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen 
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar- 
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni- 
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die 
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen. 
 
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei bau- 
lichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von 
Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.  
 
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen    §§ 7 - 10 HGlG    
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol- 
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen. 
  
Sollte die Beseitigung der Unterrepräsentanz bei der Besetzung von Stellen durch rein interne 
Ausschreibungsverfahren nicht verwirklicht werden, muss eine externe Ausschreibung erfolgen. 
Beurlaubten Beschäftigten ist der Zugang zu Stellenausschreibungen zu ermöglichen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 6 
 
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück- 
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga- 
nisationsgeschick, Zeitmanagement,…). 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Da- 
her ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung 
von Stellen und Stellenanteilen auch dann, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben. 
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung 
oder aus der Elternzeit zurückkehren.  
 
Personalentwicklung 
  § 11 HGlG           
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
/Vorgesetztengespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Verein- 
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil- 
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh- 
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln. 
 
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine 
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un- 
terrepräsentiert sind, vorbereiten. 
 
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen 
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali- 
fizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projekt- 
management, Stellvertretungsfunktionen,…). 
 
Fortbildungsangebote und Arbeits-/Projektgruppen sind so zu gestalten, dass die Teilnahme 
während der Arbeitszeit möglich ist, andernfalls ist entsprechender Freizeitausgleich zu ge- 
währen. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur 
Kinderbetreuung gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten. 
 
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort- 
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos- 
ten hierfür werden übernommen. 
 
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der glei- 
chen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen 
Belange entgegenstehen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 7 
 
 
Gremienbesetzung  § 12 HGlG   
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti- 
gen Gremien sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein. 
 
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I 
           Beurlaubung 2    § 13 HGlG   
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre 
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit 
als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermögli- 
chen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft al- 
le im audit berufundfamilie  benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen 
des Frauenförderplans. 
 
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe- 
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche mit 
Schichtdienst.  
 
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit befristet die Ar- 
beitszeit reduzieren zu können informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und 
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be- 
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche- 
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den 
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.  
 
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen- 
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten. 
 
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe- 
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche 
Belange entgegenstehen.  
 
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie  
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 3 der Hess. 
Mutterschutzverordnung ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen. 
 
Bei Stellenbesetzungen wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbe- 
schäftigten nicht benachteiligt werden.  
                                                
2 siehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des 
Gesetzes  vom 19.04.2007 –

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 8 
 
 
Aus dem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitarbeit dürfen den betreffenden Be- 
schäftigten keine Nachteile dahingehend erwachsen, dass sich Arbeitsinhalte oder Arbeits-
bedingungen verschlechtern. Die Wertigkeit der Stelle bzw. der Stellenanteile bleibt erhalten.  
 
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf 
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des 
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk- 
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang 
zu ermöglichen. 
 
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes – wie alternierende (Tele)arbeit - sind Be- 
schäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin- 
derbetreuung - durch Kindertagesstättenkontingente und Ferienbetreuungsangebote -. Sie 
entwickelt Maßnahmen zur Notfallbetreuung.   
 
 
3    Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplatz   
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz  
 
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein- 
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller 
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom Februar 1997, in Kraft getreten am 1. März 1997, geregelt. 
Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Füh- 
rungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen 
sollte selbstverständlich sein. 
 
 
4    Finanzierung  
 
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver- 
fügung zu stellen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 9 
 
5    Rechte der Beschäftigten  
 
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten, 
die den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zustän- 
digen Dezernenten, die zuständigen Frauenbeauftragten, die zuständigen Personalvertretun- 
gen, die Personal- und Organisationsentwicklung, sowie das Hauptamt-Personalabteilung zu 
wenden. 
 
6   Fortschreibung  
Fortschreibung   
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird ständig fortgeschrieben  
 
Berichtswesen 
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Ma- 
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnis- 
se. 
 
 
7  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
§ 4 ff HGlG 
 
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz  
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die 
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frau- 
en in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG vom 21. De- 
zember 1993, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG vom 18. De- 
zember 2006 in der Neufassung vom 31. August 2007). 
 
Geltungsbereich und -dauer 
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 3, für die Dauer von sechs Jahren.  
 
 
 
                                                
3 Analog zu dem vorliegenden Frauenförderplan werden auch die Frauenförderpläne für die weiteren Dienststellen der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 HGlG erstellt. Es sind dies die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe „Bäder“ sowie „Kulturinsti- 
tute“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Feuerwehr Darmstadt. Die Eigenbetriebe „Klinikum Darmstadt“ , „Abfallwirtschaft und 
Stadtreinigung“ „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ sowie „Immobilienmanagement Darmstadt“ erstellen ihren Frauenför- 
derplan eigenverantwortlich.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 10  
 
8  Statistische Bestandsaufnahme   
          § 5 Abs. 2 HGlG 
 
Stichtag  
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stich- 
tag 31.12.2007 und für die Folgejahre zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben wird. 
 
Bestandsaufnahme 
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs- 
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil- 
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet. 
Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten 
Ersatzkräfte werden gesondert erfasst. 
 
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder 
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei- 
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. Der Vergleich der individuellen Eingruppierung 
mit den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenwertigkeiten ist nicht immer möglich, da im Stel- 
lenplan die Stellen lediglich in der Grundwertigkeit ausgewiesen sind. 
  
9 Akteurinnen I Akteure  
 
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des  
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen: 
 
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin 
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent 
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt 
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr 
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe 
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates 
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine Vertreterin, ein Vertreter der Personal- und Organisationsentwicklung 
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Hauptamtes-Personalabteilung, wobei 
eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig ist. 
 
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.

anlage 1

19949 Zeichen

FRAUENFÖRDERPLAN 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern  
in der Stadtverwaltung Darmstadt 
 
 
 
                                    
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FRAUENFÖRDERPLAN 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern 
in der Stadtverwaltung Darmstadt 
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG 
 
 
2008 – 2014

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 2
 
 
>  Inhaltsverzeichnis  
 
Seite  
 3  Vorwort  
 4  Ziele 
 4                    - Zielvorgaben 
 4                    - Gleichstellungsgebot 
 4  - Diskriminierungsverbot 
 4  - Berufliche Chancengleic hheit als Gemeinschaftsaufgabe 
 4  - Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
 5  - Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
 5  Maßnahmen 
 5  - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten 
 5  - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen  
 6  - Personalentwicklung 
 7  - Gremienbesetzung 
 7  - Vereinbarkeit Beruf und Familie 
  familiengerechte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I Beurlaubung 
 8  Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 
 8  Finanzierung 
 9  Rechte der Beschäftigten 
 9  Fortschreibung 
 9  - Fortschreibung 
 9  - Berichtswesen  
 9  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
 9  - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
 9  - Geltungsbereich und -dauer  
10  Statistische Bestandsaufnahme 
10  - Stichtag 
10  - Bestandsaufnahme 
10  Akteurinnen I Akteure 
 
 
Anlage 1 – Bestandsaufnahme  
Anlage 2 – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
Anlage 3 – audit berufundfamilie: Ziele und Maßnahmen

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 3
 
 
>  Vorwort  
 
Auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgeset zes und der Verpflichtung durch das Hessische 
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) fördert und ford ert die Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv die tat-
sächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststel-
len.
1 
 
Dazu gehört neben der Umsetzung der Frauen fö rdernden und Struktur verändernden Maßnahmen 
auch die Einhaltung der Zielvorgaben im statisti schen Teil der Frauenförderpläne der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. 
 
Frauenförderpolitik ist Chancengleichheitspolitik. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umset-
zung des vorliegenden Fr auenförderplanes übernehmen der Ma gistrat der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen,
, 
insbesondere die Führungskräfte. 
 
Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellung spolitik ist die reflektierte Betrachtung der un-
terschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien vo n Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Verein-
barkeit von Beruf und Familie verbessern und du rch entsprechende Maßnahmen fördern. Die Maß-
nahmen werden im zweijährigen Rhythmus überprüf t und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Glei-
che gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG. 
 
Darmstadt, den   
 
 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Jochen Partsch 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadtrat 
                                                 
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 4
 
1  Ziele  
§ 5 Abs. 3 HGlG   
 
Zielvorgaben 
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31. 
12. 2007 (siehe Anlage 1), die ständig fortgeschrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen 
unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Quali-
fikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist. 
 
Gleichstellungsgebot 
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleich-
berechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirkli-
chen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese be-
seitigt.  
 
Diskriminierungsverbot 
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskri-
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder 
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil-
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er-
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.  
 
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe 
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller 
(vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). 
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben, 
die von allen Dezernaten, Ämtern und Verwaltungsstellen gleichermaßen wahrzunehmen sind. 
 
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be-
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umge-
setzt werden.  
 
Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren 
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert 
werden.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich zu familienfreundlicher Personalpolitik. 
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit 
und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des 
HGlG mit den Zielen und Maßnahmen des audit berufundfamilie gefördert (Audit-Ziele siehe An-
lage). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli-
chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen 
in Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbar-
keitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei. 
 
2  Maßnahmen  
 
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten    § 5 Abs. 6 HGlG             
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als 
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen 
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Ar-
beitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall 
ist, müssen z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umklei-
demöglichkeiten, Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen 
Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Ar-
beiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete techni-
sche Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die 
notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen. 
 
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei bau-
lichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten die Belange von 
Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.  
 
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen   §§ 7 - 10 HGlG    
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol-
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen. 
  
Sollte die Beseitigung der Unterrepräsentanz bei der Besetzung von Stellen durch rein interne 
Ausschreibungsverfahren nicht verwirklicht werden, muss eine externe Ausschreibung erfolgen. 
Beurlaubten Beschäftigten ist der Zugang zu Stellenausschreibungen zu ermöglichen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 6
 
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu berück-
sichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. Orga-
nisationsgeschick, Zeitmanagement,…). 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Da-
her ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung 
von Stellen und Stellenanteilen auch dann, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben. 
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung 
oder aus der Elternzeit zurückkehren.  
 
Personalentwicklung  § 11 HGlG           
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
/Vorgesetztengespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Verein-
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil-
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Füh-
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln. 
 
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine 
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen un-
terrepräsentiert sind, vorbereiten. 
 
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen 
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und quali-
fizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, Projekt-
management, Stellvertretungsfunktionen,…). 
 
Fortbildungsangebote und Arbeits-/Projektgruppen sind so zu gestalten, dass die Teilnahme 
während der Arbeitszeit möglich ist, andernfalls ist entsprechender Freizeitausgleich zu ge-
währen. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur 
Kinderbetreuung gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten. 
 
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an Fort-
bildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kos-
ten hierfür werden übernommen. 
 
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der glei-
chen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen 
Belange entgegenstehen.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 7
 
 Gremienbesetzung § 12 HGlG   
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonsti-
gen Gremien sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein. 
 
Vereinbarkeit Beruf und Familie 
familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I Beurlaubung
2   § 13 HGlG  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre 
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit 
als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermögli-
chen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft al-
le im audit berufundfamilie benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen 
des Frauenförderplans. 
 
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt insbe-
sondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche mit 
Schichtdienst.  
 
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit befristet die Ar-
beitszeit reduzieren zu können informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und 
die Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung be-
antragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversiche-
rungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den 
Beschäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen.  
 
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehen-
dem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten. 
 
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebe-
dürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche 
Belange entgegenstehen.  
 
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie  
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 3 der Hess. 
Mutterschutzverordnung ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen. 
 
Bei Stellenbesetzungen wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbe-
schäftigten nicht benachteiligt werden.  
                                                 
2 siehe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz –TzBfG- vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des 
Gesetzes  vom 19.04.2007 –

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 8
 
 
Aus dem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitarbeit dürfen den betreffenden Be-
schäftigten keine Nachteile dahingehend erwachsen, dass sich Arbeitsinhalte oder Arbeits-
bedingungen verschlechtern. Die Wertigkeit der Stelle bzw. der Stellenanteile bleibt erhalten.  
 
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf 
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des 
beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, struk-
turierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang 
zu ermöglichen. 
 
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes – wie alternierende (Tele)arbeit – sind 
Beschäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglicht ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe Kin-
derbetreuung - durch Kindertagesstättenkontingente und Ferienbetreuungsangebote. Sie ent-
wickelt Maßnahmen zur Notfallbetreuung.   
 
3    Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplatz   
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 
 
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstverein-
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller 
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom Februar 1997, in Kraft getreten am 1. März 1997, geregelt. 
Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Füh-
rungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen 
sollte selbstverständlich sein. 
 
4    Finanzierung  
 
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Ver-
fügung zu stellen. Für Maßnahmen (z.B. Fortbildungsveranstaltungen, Informationsmaterial) 
zum Thema Chancengleichheit und Geschlechterperspektiven wird ein extra ausgewiesener Be-
trag in Höhe von 15.000 EUR pro Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt, den das Frauenbüro 
der Stadtverwaltung bewirtschaftet und ausschließlich dafür verwendet.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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5    Rechte der Beschäftigten  
 
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten, 
die den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zustän-
digen Dezernenten, die zuständigen Frauenbeauftragten, die zuständigen Personalvertretun-
gen, die Personal- und Organisationsentwicklung, sowie das Hauptamt-Personalabteilung zu 
wenden. 
 
6   Fortschreibung  
Fortschreibung  
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird ständig fortgeschrieben  
 
Berichtswesen 
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Ma-
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnis-
se. 
 
7  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
§ 4 ff HGlG 
 
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die 
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frau-
en in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG vom 21. De-
zember 1993, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG vom 18. De-
zember 2006 in der Neufassung vom 31. August 2007). 
 
Geltungsbereich und -dauer 
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich der Stadtverwaltung Darmstadt
3, für die Dauer 
von sechs Jahren.  
 
 
 
                                                 
3 Analog zu dem vorliegenden Frauenförderplan werden auch die Frauenförderpläne für die weiteren Dienststellen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 HGlG erstellt. Es sind dies die Eigenbetriebe „Bäder“, „Bürgerhäuser und Märkte“ und „Kulturin-
stitute“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Feuerwehr. Die Eigenbetriebe „Klinikum Darmstadt“ , „Abfallwirtschaft und Stadtrei-
nigung“ „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ sowie „Immobilienmanagement Darmstadt“ erstellen ihren Frauenförderplan 
eigenverantwortlich.

Frauenförderplan 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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8  Statistische Bestandsaufnahme   
          § 5 Abs. 2 HGlG 
 
Stichtag 
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stich-
tag 31.12.2007 und für die Folgejahre zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben wird. 
 
Bestandsaufnahme 
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs- 
und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teil-
zeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet. 
Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten 
Ersatzkräfte werden gesondert erfasst. 
 
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder 
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zei-
ten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. Der Vergleich der individuellen Eingruppierung 
mit den im Stellenplan ausgewiesenen Stellenwertigkeiten ist nicht immer möglich, da im Stel-
lenplan die Stellen lediglich in der Grundwertigkeit ausgewiesen sind. 
  
9 Akteurinnen I Akteure  
 
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des  
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen: 
 
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin 
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent 
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt 
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr 
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe 
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates 
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine Vertreterin, ein Vertreter der Personal- und Organisationsentwicklung 
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Hauptamtes-Personalabteilung, wobei 
eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig ist. 
 
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 671
TOP 1
TOP 4
TOP 3
TOP 19

Orte (1)

  • Luisenplatz 5A

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0430
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.11.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00