AnS/0008/2023
Bebauungsplan Münsterstraße von K&K bis Ehrenmal
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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)
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Thielemann 06.11.2023 61.33.0015 6174 an die Bezirksverwaltung Südost über Ill über 66.31 AnS/0008/2023: Bebauungsplan Münsterstraße vom K&K bis Ehrenmal Anregung an den Rat durch die CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost aus Juli 2023 Mit Schreiben aus Juli 2023 regt die CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost an, einen Bebauungsplan für den Bereich Münsterstraße (vom K&K bis zum Ehrenmal) in Wolbeck aufzustellen. Damit solle der Ausbau der zukünftigen Münsterstraße inkl. ausreichender FuR- und Radwege sowie Park- und Halteflächen für Pkw geregelt werden. Neben dieser Ausbauplanung soll der angeregte Bebauungsplan die bauliche Situation entlang der Straße neu regeln und in den Erdgeschosslagen Gewerbeflächen : vorsehen. Bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes solle eine Veränderungssperre neue Bauvorhaben verhindern. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 1. Städtebauliche / planungsrechtliche Situation Der Bereich Münsterstraße ist bereits durch verschiedene Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert: Nr. 605 (Wolbeck — Münsterstraße / Middelerstraße [K&K]), Nr. 280 (Wolbeck - Münsterstraße / Grenkuhlenweg), Nr. 280, 2. Änderung (Wolbeck — Münsterstraße / Grenkuhlenweg [Aldi}), Nr. 213, 2. Änderung (Wolbeck - Goldbrink — Neufassung Teilabschnitt II), Nr. 415 (Wolbeck- Nord - Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße) sowie Nr. 217, 2. Änderung (Wolbeck — Steingärten (nördlicher Teil) Teilabschnitt Il). Die verschiedenen Bebauungspläne setzen die Münsterstraße als Öffentliche Verkehrsfläche und die angrenzend an die Münsterstraße gelegenen Grundstücke ausdifferenziert als Sondergebiete (SO), Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Mischgebiete (MI) oder Gewerbegebiete (GE) fest. Die an der Münsterstraße angrenzenden Grundstücke befinden sich überwiegend im Eigentum verschiedener Privatpersonen. Die angeregte Kombination aus Gewerbeflächen im Erdgeschoss und Wohnbebauung in den Obergeschossen ist bislang entlang der Münsterstraße im angeregten Bereich nicht ortsüblich. Üblicherweise sind Wohnen und Gewerbe bzw. Dienstleister räumlich voneinander getrennt. Um Ihrer Anregung zu entsprechen, müsste planungsrechtlich ein Urbanes Gebiet (MU) oder Kerngebiet (MK) festgesetzt werden. Beide Gebietstypologien entsprechen jedoch nicht der ortsüblichen Vorprägung. Die vorgenannten rechtkräftigen Bebauungspläne überplanen den angeregten Bereich und setzen bereits differenziert die planungsrechtliche Situation der Grundstücke entlang der Münsterstraße fest, so dass eine Steuerung der zulässigen Nutzungen bereits stattfindet. Der Bereich ist Teil des Einzelhandelskonzepts der Stadt Münster und hier als Stadtteil- bzw. Nahversorgungszentrum mit Lebensmittel- und sonstigem Einzelhandel sowie zentrenergänzenden Funktionen dargestellt. Mit dem angeregten Bebauungsplan würde sich das Ortszentrum Wolbecks weiter Richtung Norden (und somit entlang der Münsterstraße) unerwünscht verlagern. So würde voraussichtlich ein autobasiertes Einzel- und Dienstleistungszentrum entstehen während der traditionelle und gewachsene Kern Wolbecks wirtschaftlich geschwächt werden könnte. 2. Ausbau Münsterstraße Die gesamte Verkehrsfläche der Münsterstraße verfügt bereits eine Breite von ca. 14,5 m. Eine Neuaufteilung des Straßenraums würde Vorteile mit sich bringen, da die Aufteilung und der Ausbau der Bushaltestellen optimiert werden würde. Ein Bebauungsplan regelt jedoch nicht die genaue Aufteilung des öffentlichen Straßenraumes und trifft keine verkehrsrechtlichen Anordnungen. Hierfür ist das Erarbeiten eines verkehrstechnischen Entwurfes der geeignete Verfahrensansatz. 3. Veränderungssperre Veränderungssperren sind geeignet über einen eng begrenzten Zeitraum bauliche Fehlentwicklungen zu verhindern, während neues oder verändertes Planungsrecht erarbeitet wird. Das Instrument einer Veränderungssperre greift jedoch massiv in die im Grundgesetz verankerten Eigentumsrechte ein und wird daher lediglich in gut begründeten Fällen eingesetzt. Ergebnis Der in dem vorliegenden Antrag verfolgte Ansatz per Bebauungsplan den Straßenausbau der nördlichen Münsterstraße regeln zu wollen, greift aus Sicht der Verwaltung zum falschen Instrument. Zu bevorzugen wäre hier ein verkehrstechnischer Entwurf als Grundlage eines Beschlusses über eine Ausbauplanung. Innerhalb des bestehenden differenzierten Bauplanungsrechts, durchgehend erdgeschossig Gewerbenutzungen zu erzwingen, würde das Risiko einer Ortskernschwächung in sich tragen. Insofern rät die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einem solchen Bebauungsplan bzw. einer begleitenden Veränderungsssperre ab. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Weber
Originalanregung der CDU-Fraktion
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AnS/0008/2023 #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost Stadt Münster Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Raiss i N Bazirksverwaltung 3 Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 10. Aug. 2023 . 48167 Münster er Scheck € Juli 2023 Bebauungsplan Münsterstraße von K&K bis Ehrenmal Anregung an den Rat: Der Rat der Stadt Münster möge einen Bebauungsplan aufstellen für den Bereich Münsterstraße. Dieser soll zum einen den Ausbau der zukünftigen Straße regeln, inkl. ausreichender Fuß- und Radwege sowie Park- und Halteflächen für PKW. Neben der Ausbauplanung der Straße soll der Bebauungsplan die bauliche Situation entlang der Straße neu regeln. Hierbei sollen in den Erdgeschosslagen zwingend Gewerbeflächen vorgesehen werden. Zudem sollen ausreichende Parkmöglichkeiten für Kunden und Bewohner geschaffen werden. Um ausreichend Zeit für einen neuen Bebauungsplan zu schaffen, soll bis zur Neuregelung eine Veränderungssperre neue Bauvorhaben verhindern. Begründung: Entlang der Münsterstraße gibt es in den nächsten Jahren große bauliche Veränderungen. Damit ausreichend Gewerbe und Praxisflächen vorgesehen werden, bedarf es einer Neuregelung des Bebauungsplanes. In diesem Zusammenhang kann auch die Neugestaltung der Straße in den Fokus genommen werden. Im Bereich der ehemaligen Classic Tankstelle ist bereits eine reine Wohnbebauung entstanden. Dies soll zukünftig vermieden werden. Ziel soll es sein, eine attraktive gewerbliche Nutzung mit sicheren Wegeverbindungen zu schaffen, die zum Einkaufen und Verweilen einlädt. Für die CDU-Fraktion: —SE- AIFR. Kassenbrock Fraktionsvorsitzender CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster Telefon 0251 1418420, Fax 0251 14184244 post@cdu-muensier.de www.cdu-muenster.de A066 - 2023_07 - WolbeckA] Bebauungsplan Münsterstraße.docx Alf R. Kassenbrock CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost Kissenkötterweg 18, 48167 Münster Telefon. 02506 / 708 79 90 kassenbrock@cdu-muenster.de Seite1/1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Münsterstraße 7
- Middelerstraße
- Telgter Straße
- Mauritzstraße 4
- Grenkuhlenweg
- Am Borggarten
- Kissenkötterweg 18
- Goldbrink
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Details
- Aktenzeichen
- AnS/0008/2023
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 11.08.2023
- Erstellt
- 11.08.2023 13:03