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AnS/0008/2023

Bebauungsplan Münsterstraße von K&K bis Ehrenmal

Anregung in der BV Südost 11.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 30.01.2024, TOP 8.4

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

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Originalanregung der CDU-Fraktion

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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

4688 Zeichen

Thielemann 06.11.2023
61.33.0015 6174

an die
Bezirksverwaltung Südost

über Ill
über 66.31

AnS/0008/2023: Bebauungsplan Münsterstraße vom K&K bis Ehrenmal
Anregung an den Rat durch die CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost aus Juli 2023

Mit Schreiben aus Juli 2023 regt die CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost an, einen
Bebauungsplan für den Bereich Münsterstraße (vom K&K bis zum Ehrenmal) in Wolbeck aufzustellen.
Damit solle der Ausbau der zukünftigen Münsterstraße inkl. ausreichender FuR- und Radwege sowie
Park- und Halteflächen für Pkw geregelt werden. Neben dieser Ausbauplanung soll der angeregte
Bebauungsplan die bauliche Situation entlang der Straße neu regeln und in den Erdgeschosslagen
Gewerbeflächen : vorsehen. Bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes solle eine
Veränderungssperre neue Bauvorhaben verhindern.

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

1. Städtebauliche / planungsrechtliche Situation

Der Bereich Münsterstraße ist bereits durch verschiedene Bebauungspläne planungsrechtlich
gesichert: Nr. 605 (Wolbeck — Münsterstraße / Middelerstraße [K&K]), Nr. 280 (Wolbeck -
Münsterstraße / Grenkuhlenweg), Nr. 280, 2. Änderung (Wolbeck — Münsterstraße / Grenkuhlenweg
[Aldi}), Nr. 213, 2. Änderung (Wolbeck - Goldbrink — Neufassung Teilabschnitt II), Nr. 415 (Wolbeck-
Nord - Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße) sowie Nr. 217, 2. Änderung (Wolbeck —
Steingärten (nördlicher Teil) Teilabschnitt Il). Die verschiedenen Bebauungspläne setzen die
Münsterstraße als Öffentliche Verkehrsfläche und die angrenzend an die Münsterstraße gelegenen
Grundstücke ausdifferenziert als Sondergebiete (SO), Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine
Wohngebiete (WA), Mischgebiete (MI) oder Gewerbegebiete (GE) fest.

Die an der Münsterstraße angrenzenden Grundstücke befinden sich überwiegend im Eigentum
verschiedener Privatpersonen.

Die angeregte Kombination aus Gewerbeflächen im Erdgeschoss und Wohnbebauung in den
Obergeschossen ist bislang entlang der Münsterstraße im angeregten Bereich nicht ortsüblich.
Üblicherweise sind Wohnen und Gewerbe bzw. Dienstleister räumlich voneinander getrennt. Um Ihrer
Anregung zu entsprechen, müsste planungsrechtlich ein Urbanes Gebiet (MU) oder Kerngebiet (MK)
festgesetzt werden. Beide Gebietstypologien entsprechen jedoch nicht der ortsüblichen Vorprägung.
Die vorgenannten rechtkräftigen Bebauungspläne überplanen den angeregten Bereich und setzen
bereits differenziert die planungsrechtliche Situation der Grundstücke entlang der Münsterstraße fest,
so dass eine Steuerung der zulässigen Nutzungen bereits stattfindet.

Der Bereich ist Teil des Einzelhandelskonzepts der Stadt Münster und hier als Stadtteil- bzw.
Nahversorgungszentrum mit Lebensmittel- und sonstigem Einzelhandel sowie zentrenergänzenden
Funktionen dargestellt. Mit dem angeregten Bebauungsplan würde sich das Ortszentrum Wolbecks
weiter Richtung Norden (und somit entlang der Münsterstraße) unerwünscht verlagern. So würde
voraussichtlich ein autobasiertes Einzel- und Dienstleistungszentrum entstehen während der
traditionelle und gewachsene Kern Wolbecks wirtschaftlich geschwächt werden könnte.

2. Ausbau Münsterstraße

Die gesamte Verkehrsfläche der Münsterstraße verfügt bereits eine Breite von ca. 14,5 m. Eine
Neuaufteilung des Straßenraums würde Vorteile mit sich bringen, da die Aufteilung und der Ausbau
der Bushaltestellen optimiert werden würde. Ein Bebauungsplan regelt jedoch nicht die genaue
Aufteilung des öffentlichen Straßenraumes und trifft keine verkehrsrechtlichen Anordnungen. Hierfür
ist das Erarbeiten eines verkehrstechnischen Entwurfes der geeignete Verfahrensansatz.

3. Veränderungssperre

Veränderungssperren sind geeignet über einen eng begrenzten Zeitraum bauliche Fehlentwicklungen
zu verhindern, während neues oder verändertes Planungsrecht erarbeitet wird. Das Instrument einer
Veränderungssperre greift jedoch massiv in die im Grundgesetz verankerten Eigentumsrechte ein und
wird daher lediglich in gut begründeten Fällen eingesetzt.

Ergebnis

Der in dem vorliegenden Antrag verfolgte Ansatz per Bebauungsplan den Straßenausbau der
nördlichen Münsterstraße regeln zu wollen, greift aus Sicht der Verwaltung zum falschen Instrument.
Zu bevorzugen wäre hier ein verkehrstechnischer Entwurf als Grundlage eines Beschlusses über eine
Ausbauplanung. Innerhalb des bestehenden differenzierten Bauplanungsrechts, durchgehend
erdgeschossig Gewerbenutzungen zu erzwingen, würde das Risiko einer Ortskernschwächung in sich
tragen. Insofern rät die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einem solchen Bebauungsplan
bzw. einer begleitenden Veränderungsssperre ab.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
gez.

Weber

Originalanregung der CDU-Fraktion

1989 Zeichen

AnS/0008/2023

#WIRINMÜNSTER

CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost

Stadt Münster

Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Raiss
i N Bazirksverwaltung 3

Bezirksverwaltung Südost

Münsterstraße 7

10. Aug. 2023
. 48167 Münster er

Scheck €

Juli 2023

Bebauungsplan Münsterstraße von K&K bis Ehrenmal
Anregung an den Rat:

Der Rat der Stadt Münster möge einen Bebauungsplan aufstellen für den Bereich Münsterstraße.
Dieser soll zum einen den Ausbau der zukünftigen Straße regeln, inkl. ausreichender Fuß- und Radwege
sowie Park- und Halteflächen für PKW. Neben der Ausbauplanung der Straße soll der Bebauungsplan
die bauliche Situation entlang der Straße neu regeln. Hierbei sollen in den Erdgeschosslagen zwingend
Gewerbeflächen vorgesehen werden. Zudem sollen ausreichende Parkmöglichkeiten für Kunden und
Bewohner geschaffen werden.

Um ausreichend Zeit für einen neuen Bebauungsplan zu schaffen, soll bis zur Neuregelung eine
Veränderungssperre neue Bauvorhaben verhindern.

Begründung:

Entlang der Münsterstraße gibt es in den nächsten Jahren große bauliche Veränderungen. Damit
ausreichend Gewerbe und Praxisflächen vorgesehen werden, bedarf es einer Neuregelung des
Bebauungsplanes. In diesem Zusammenhang kann auch die Neugestaltung der Straße in den Fokus
genommen werden.

Im Bereich der ehemaligen Classic Tankstelle ist bereits eine reine Wohnbebauung entstanden. Dies
soll zukünftig vermieden werden. Ziel soll es sein, eine attraktive gewerbliche Nutzung mit sicheren
Wegeverbindungen zu schaffen, die zum Einkaufen und Verweilen einlädt.

Für die CDU-Fraktion:

—SE-

AIFR. Kassenbrock
Fraktionsvorsitzender

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster

Telefon 0251 1418420, Fax 0251 14184244
post@cdu-muensier.de

www.cdu-muenster.de

A066 - 2023_07 - WolbeckA] Bebauungsplan Münsterstraße.docx

Alf R. Kassenbrock
CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost
Kissenkötterweg 18, 48167 Münster

Telefon. 02506 / 708 79 90
kassenbrock@cdu-muenster.de

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Beratungsverlauf (1)

30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 8.4 Anregung Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Münsterstraße 7
  • Middelerstraße
  • Telgter Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Grenkuhlenweg
  • Am Borggarten
  • Kissenkötterweg 18
  • Goldbrink

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnS/0008/2023
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
11.08.2023
Erstellt
11.08.2023 13:03