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V/0535/2019

Straßenbenennungen Nelly-Sachs-Weg und Marie-Juchacz-Weg

Vorlagen 09.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 19.09.2019, TOP 3.1

Anlage_1_Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Anlage_1_Übersichtsplan

78 Zeichen

Nelly-
Marie-Juchacz-W
eg
Marie-Juchacz-W
eg
Sachs-W
eg
Kuhle
Lange
Zum Häpper

Beschlussvorlage

2907 Zeichen

V/0535/2019 
V/0535/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Straßenbenennungen Nelly-Sachs-Weg und Marie-Juchacz-Weg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straßen im Bebauungsplan Nr. 578, Amelsbüren – Am Dornbusch, erhalten die Straßennamen 
Marie -Juchacz -Weg  und Nelly -Sachs -Weg  entsprechend der Darstellung im beiliegenden 
Übersichtsplan.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 578, Amelsbüren – Am Dornbusch ist am 23.03.2018 in Kraft getreten. Die 
örtlichen Tiefbauarbeiten beginnen im 3. Quartal 2019. Gleichzeitig beginnt die Verwaltung mit der 
Vermarktung des Gebietes. Deshalb stehen die Straßen zur Benennung an. 
Straßenbenennungen nach Flurnamen sind hier nicht mehr möglich, weil die in den historischen Ka-
tasterkarten genannten Flurnamen schon als Straßennamen verwendet wurden, zum Beispiel Zum 
Häpper, Lange Kuhle, Kirchfeld und andere.  
Weitere Möglichkeiten für Straßenbenennungen mit Bezug zu Amelsbüren sind der Verwaltung nicht 
bekannt. Deshalb könnten in diesem Baugebiet Namen aus der Vorschlagsliste des Vermessungs- 
und Katasteramtes zum Beispiel ein Nelly-Sachs-Weg und ein Marie-Juchacz-Weg benannt werden. 
Die Benennungen nach Nelly Sachs und Marie Juchacz passen inhaltlich gut nebeneinander, denn 
beide sind vor der Verfolgung durch das NS-Regime aus Deutschland geflohen.  
 
Vermessungs- und 
Katasteramt 
 
24.07.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Zimmermann 
Telefon: 492 62 42 
ZimmermannBernhard@stadt-
muenster.de

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V/0535/2019 
Nelly Sachs (1891-1970) jüdisch-deutsche Schriftstellerin. Sie floh 1939 vor dem NS-Regime nach 
Schweden. Sie wurde 1966 mit dem Nobelpreis für Literatur ausgezeichnet. Der Vorschlag wurde im 
Jahr 2012 im Zusammenhang mit der Umbenennung von NS-belasteten Straßen gemacht. 
Maria Juchacz (1879-1956) Sozialreformerin, Sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete. Sie 
gründete 1919 die Arbeiterwohlfahrt, 1935 floh sie über Frankreich nach New York. Dort gründete sie 
die  Arbeiterwohlfahrt USA - Hilfe für die Opfer des Nationalsozialismus. 1949 kehrte sie aus dem Exil 
zurück. Im selben Jahr wurde Marie Juchacz Ehrenvorsitzende der AWO. Später wurde sie in mehre-
ren Städten mit Straßenbenennungen geehrt, 1969 und 2003 wurde jeweils eine Briefmarke mit ihrem 
Portrait und ihrem Namen herausgegeben.  
Dieser Vorschlag wurde in 2014 von der Arbeiterwohlfahrt AWO Münster West als Anregung nach § 
24 Gemeindeordnung, Nr. 2014-00222 eingereicht und in die Vorschlagsliste eingetragen.  
Die AWO würde es sehr begrüßen, wenn der Vorschlag anlässlich des 100-jährigen Jubiläums 2019 
realisiert werden könnte.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
 
 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan 
Anlage A

Anlage A

1328 Zeichen

Anlage A zur V/0535/2019 
Kurzüberblick 
 
Die Straßen im Bebauungsplan Nr. 578, Amelsbüren – Am Dornbusch erhalten die Namen  
Nelly-Sachs-Weg und Marie-Juchacz-Weg. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Straßenbenennungen nach Nelly Sachs und Marie Juchacz, dienen dem Ziel »Münster auf 
der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen 
Stadt weiterzuentwickeln.« 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG  09 02 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig  überwiegend 
pflichtig  überwiegend 
freiwillig  vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe der Straßenbenennung beruht rechtlich auf dem § 4 Straßen und Wegegesetz NRW in 
Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Marie-Juchacz-Weg
  • Zum Häpper
  • Am Dornbusch
  • Lange Kuhle
  • Kirchfeld

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0535/2019
Typ
Vorlagen
Datum
09.07.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37