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3024/2022

Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2021 und 2022

Mitteilung Hauptausschuss 16.09.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.09.2022, TOP 2.1.6

Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

2211 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer  16.09.2022 
 3024/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 19.09.2022 
 
Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2021 und 2022 
 
Der 2020 gewählte Rat hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 den Leitfaden für Mandatsträge-
rinnen und Mandatsträger der Stadt Köln beschlossen. Er hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 
den Ältestenrat gewählt und Herrn Dr. Hans Custodis, Notar a. D., als Vorsitzenden berufen.  
 
In seiner Sitzung am 29. Juni 2021 hat der Ältestenrat die Mitteilungen der Ratsmitglieder nach Ziffer 
3 des Leitfadens für das Jahr 2020 sowie die bisher vorliegenden Rückmeldungen zu den Auftrags-
vergaben an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteili-
gungsgesellschaften für das Jahr 2020 erörtert.  
Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens hat der Ältestenrat im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit 
dem Leitfaden überprüft und unter Berücksichtigung der Funktionen des mitteilenden Mandatsträgers/ 
der Mandatsträgerin näher erörtert. Hierzu hat der Ältestenrat festgestellt, dass die für 2020 abgege-
benen Meldungen unbedenklich sind und Hinweise oder Beanstandungen nicht zu beschließen sind.  
Zudem hat der Ältestenrat über die Erklärungen nach § 6 Hauptsatzung beraten sowie Empfehlungen 
zum Verfahren für Abgabe und Aktualisierung der Erklärungen beschlossen.  
 
In seiner Sitzung am 9. Juni 2022 hat der Ältestenrat die Mitteilungen der Ratsmitglieder nach Ziffer 
3 des Leitfadens für das Jahr 2021 sowie die Rückmeldungen zu den Auftragsvergaben an aktuelle 
und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteiligungsgesellschaften 
für das Jahr 2021 erörtert.  
Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens hat der Ältestenrat im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit 
dem Leitfaden überprüft und unter Berücksichtigung der Funktionen des mitteilenden Mandatsträ-
gers/der Mandatsträgerin näher erörtert. Für das Jahr 2021 wurden keine Beanstandungen oder Hin-
weise an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach § 15 der Geschäftsordnung des Ältesten-
rates beschlossen.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

19.09.2022 Hauptausschuss
TOP 2.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3024/2022
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
16.09.2022
Erstellt
13.09.2022 11:14