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Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2021 und 2022

Mitteilung Hauptausschuss 3024/2022 vom 16.09.2022

Stand: Am 19.09.2022 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Hauptausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 16.09.2022 3024/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 19.09.2022 Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2021 und 2022 Der 2020 gewählte Rat hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 den Leitfaden für Mandatsträge- rinnen und Mandatsträger der Stadt Köln beschlossen. Er hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 den Ältestenrat gewählt und Herrn Dr. Hans Custodis, Notar a. D., als Vorsitzenden berufen. In seiner Sitzung am 29. Juni 2021 hat der Ältestenrat die Mitteilungen der Ratsmitglieder nach Ziffer 3 des Leitfadens für das Jahr 2020 sowie die bisher vorliegenden Rückmeldungen zu den Auftrags- vergaben an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteili- gungsgesellschaften für das Jahr 2020 erörtert. Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens hat der Ältestenrat im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Leitfaden überprüft und unter Berücksichtigung der Funktionen des mitteilenden Mandatsträgers/ der Mandatsträgerin näher erörtert. Hierzu hat der Ältestenrat festgestellt, dass die für 2020 abgege- benen Meldungen unbedenklich sind und Hinweise oder Beanstandungen nicht zu beschließen sind. Zudem hat der Ältestenrat über die Erklärungen nach § 6 Hauptsatzung beraten sowie Empfehlungen zum Verfahren für Abgabe und Aktualisierung der Erklärungen beschlossen. In seiner Sitzung am 9. Juni 2022 hat der Ältestenrat die Mitteilungen der Ratsmitglieder nach Ziffer 3 des Leitfadens für das Jahr 2021 sowie die Rückmeldungen zu den Auftragsvergaben an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteiligungsgesellschaften für das Jahr 2021 erörtert. Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens hat der Ältestenrat im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Leitfaden überprüft und unter Berücksichtigung der Funktionen des mitteilenden Mandatsträ- gers/der Mandatsträgerin näher erörtert. Für das Jahr 2021 wurden keine Beanstandungen oder Hin- weise an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach § 15 der Geschäftsordnung des Ältesten- rates beschlossen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2022

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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