Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderung-GmbH, 2218/2018
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1806/2018 vom 10.12.2018
Stand: Am 17.12.2018 im Finanzausschuss endgültig zurückgezogen.
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Anlage zum Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 2218 _2018
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1 Anlage zum Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“, 2218/2018 Ergänzungen und Änderungen am Entwurf des Gesellschaftsvertrags § 3 Gegenstand des Unternehmens § 3 (1) [Ergänzung] „ … Handel und Handwerk sowie die Branchen des Dienstleistungssektors, Wissenschaft und Innovation durch Beratungs- und Dienstleistungen ...“ § 3 (4) [Ergänzung] „Die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Grundsätze kommunaler Unternehmensführung, die im "Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK)" festgelegt sind, gelten uneingeschränkt für das Handeln der Gesellschaft, seiner Organe und des Beirats. Dies umfasst insbesondere die Ausrichtung des Unternehmens am Gemeinwohl und öffentlichen Interesse sowie der Verpflichtung den im PCGK gestellten Anforderungen an Transparenz, Steuerung und Kontrolle von öffentlich finanzierten und getragenen Unternehmen gerecht zu werden.“ § 7 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft § 7 (1) [Ersetzung] „Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer/innen. Ein Geschäftsführungsmitglied übt die Funktion nebenamtlich aus.“ § 7 (2) [Ersetzung] „Solange nur eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt ist, vertritt die bestellte Person die Gesellschaft allein. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer/innen oder durch eine/n Geschäftsführer/in und eine/n Prokuristin/en vertreten.“ § 7 (3) [Ergänzung] „Die Gesellschafterversammlung kann nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen.“ § 7 (4) [Ergänzung] „… sowie durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats bestimmt sind.“ § 9 Zusammensetzung des Aufsichtsrates § 9 (3) [Änderung] „Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter und einen zweiten Stellvertreter oder eine zweite Stellvertreterin. Scheiden die/der Vorsitzende oder die/der 2 erste oder zweite stellvertretende Vorsitzende während ihrer Amtszeit aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen.“ § 12 Geheimhaltungspflicht § 12 (2) [Änderung] „… den Rat der Stadt Köln, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss, weiteren Fachausschüssen des Rates nach Maßgabe der Zuständigkeitsordnung und den Fraktionen …“ § 13 Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates § 13 (1) [redaktionelle Ergänzung] „… Sind die/der Vorsitzende und die beiden Stellvertretungen an der Einberufung verhindert oder ist weder Vorsitzende/Vorsitzender noch einer der Stellvertretungen vorhanden …“ § 13 (3) [redaktionelle Ergänzung] „… oder einer der beiden Stellvertretungen anwesend sind.“ „…oder einer der beiden Stellvertretungen ohne Rücksicht auf die nach Satz 1 erforderliche Mindestzahl der satzungsmäßigen Mitglieder beschlussfähig ist. § 13 (4) [Änderung] Der Satz „Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden in der Sitzung“ wird ersatzlos gestrichen. § 13 (5) [redaktionelle Ergänzung] „… oder im Verhinderungsfall durch ihrer/seiner ersten oder zweiten Stellvertretung …“ § 13 (7) [redaktionelle Ergänzung] „… oder der ersten oder zweiten Stellvertretung auf Basis von Aufsichtsratsbeschlüssen unter der Bezeichnung „Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH abgegeben.“ § 14 Aufgaben des Aufsichtsrates § 14 (2) [Änderung a)] „a) Der Aufsichtsrat überwacht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Tätigkeit der Geschäftsführung.“ § 14 (2) [Änderung b)] „b) Beratung des Wirtschaftsplans, empfehlende Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan, Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes, sowie 3 empfehlende Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder Abdeckung des Fehlbetrages,“ § 14 (2) [Änderung c)] „c) Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfauftrag für den Jahresabschluss.“ § 14 (3) [Ergänzung] „e) Übernahme neuer Aufgaben;“ § 14 (4) [Änderung] „Die Geschäftsführung … „… oder im Verhinderungsfalle der ersten oder zweiten Stellvertretung …“ „… entscheidet die/der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit den beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Ist die/der Vorsitzende verhindert, entscheiden die beiden Stellvertretungen gemeinsam …“ § 15 Gesellschafterversammlung § 15 (6) [Ergänzung] „Die Niederschriften der Gesellschafterversammlung sind dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu geben.“ § 15 (7) [Ergänzung] „An der Gesellschafterversammlung nimmt der Aufsichtsrat teil.“ § 16 Aufgaben der Gesellschafterversammlung § 16 (1) [Änderung] Ziffer i) „Änderung des Gesellschaftsvertrages“ wird ersatzlos gestrichen. § 17 Beirat der Gesellschaft § 17 (1) [Änderung] „Die Gesellschaft kann einen Beirat bilden, dem insbesondere Vertreter/innen aus Berufsverbänden, Branchenvereinigungen und Institutionen der Kölner Wirtschaft, aus dem Bildungs- und Wissenschaftsbereich sowie der Gewerkschaften angehören. Die Beiratsmitglieder werden nach Beratung durch den Aufsichtsrat von der Gesellschafterversammlung ernannt. Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r des Beirates sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates.“ 4 § 17 (4) [neu] „Die Mitglieder des Beirates sind durch die/den Vorsitzende/n zur Verschwiegenheit über die ihnen in ihrer Eigenschaft als Beiratsmitglieder bekannt gewordenen Angelegenheiten zu verpflichten.“ Neuer Titel von § 18 § 18 Einberufung des Beirates § 18 (1) [Ergänzung] „… Die Geschäftsführung, die/der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreter/innen nehmen an den Sitzungen des Beirats teil. § 18 (3) entfällt ersatzlos. § 18 (4) entfällt ersatzlos. § 18 (5) [Änderung] „Über die Sitzungen des Beirates ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der/dem Vorsitzenden der Sitzung zu unterzeichnen und den Mitgliedern des Beirats, des Aufsichtsrats sowie der Gesellschafterin im Wortlaut zur Verfügung zu stellen ist.“ § 18 (6) entfällt ersatzlos. § 19 entfällt ersatzlos. § 20 Wirtschaftsplan § 20 (1) [Ergänzung] „Der Wirtschaftsplan ist so rechtzeitig aufzustellen, dass der Aufsichtsrat ihn vor Beginn des Geschäftsjahres befassen und die Gesellschafterversammlung ihn vor Beginn des Geschäftsjahres beschließen kann.“ § 21 Jahresabschluss und Lagebericht § 21 (2) [Ergänzung] „Der Prüfungsbericht ist dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres vorzulegen.“ +++ -
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Jörg van Geffen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.12.2018 AN/1806/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 06.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderung-GmbH, 2218/2018 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag in die Tages- ordnung des nächsten Wirtschaftsausschusses am 06.12.2018 aufzunehmen: Beschluss: Die o.a. Beschlussvorlage der Verwaltung wird in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt: I. Zu Ziffer 1 des Beschlusstextes: Anlage 1: Entwurf des Gesellschaftsvertrags Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags, Anlage 1 der Beschlussvorlage, ist entsprechend den in der Anlage zum Änderungsantrag aufgeführten Änderungen und Ergänzungen zu modifizieren Anlage 2: Beschreibung der Ziele und Aufgaben Den aufgeführten Zielen und Aufgaben wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: a) - 2 - Der beschriebene Aufgabenschwerpunkt „Marketing“ wird in Hinsicht auf „Event- Management“ wie folgt zur Klarstellung ergänzt: „Davon ausgenommen ist die Organisation und Bezuschussung von Events, die keinen un- mittelbaren Bezug zu den Aufgaben der städtischen Wirtschaftsförderung haben.“ b) Der beschriebene Aufgabenschwerpunkt „Marketing“ wird wie folgt geändert: Der Text „Wirtschaftslobbyarbeit in Politik und Verwaltung“ wird ersetzt durch: „Vermittlung der Bedürfnisse der Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung“ c) Der beschriebene Aufgabenschwerpunkt „Grundstücks-/Immobilienmanagement“ wird wie folgt geändert: Der Text „Vermarktung kommunaleigener Flächen“ wird ersetzt durch: „Vermarktung von städtischen Flächen für Gewerbe, Industrie und den Dienstleistungssektor bis zum Eintritt in den behördenverbindlichen Prozess (Übereignung an anzusiedelndes Un- ternehmen, Beschlüsse der Ratsgremien)“ Der Text „Entwicklung, Initiierung von Flächen- und Projektentwicklung (wie MesseCity, Deutzer Hafen u.a.) wird ersetzt durch: „Begleitung und Beteiligung an von der Stadt Köln initiierten bzw. geförderten Projekten und Maßnahmen der Flächenentwicklung“ II. Ziffer 8 des Beschlusstextes wird wie folgt ersetzt: „Der Rat nimmt die vorgesehene Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle (Punkt- dienststelle), die unmittelbar dem für Wirtschaftsförderung verantwortlichen Dezernat zuge- ordnet wird, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese Dienststelle personell über die geplanten 2,5 Stellen hinaus so zu verstärken, dass sie in enger Kooperation mit der Köln- Business Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop Agency ihre Aufgaben optimal, insbe- sondere bei Genehmigungsverfahren und andere behördenverbindlichen Prozesse, erfüllen kann. Dabei wird sie von den Abteilungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene Dienststelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und übernimmt steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit entsprechenden Be- fugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und ämterübergreifendes Projektmanage- ment und Projektcontrolling betreiben. Bei Interessens- und Zielkonflikten führt die heraus- gehobene Dienststelle unter Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen herbei. Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen Ratsausschüssen zusammen mit einem Organigramm der GmbH und der Punktdienststelle vorgelegt. Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle Wirtschaftsförderung ist Teil der Geschäfts- führung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH.“ III. Als Ziffer 10 wird in den Beschlusstext die folgende Ergänzung der Zuständigkeitsordnung in § 22 Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) – Beteiligung des Wirtschaftsausschusses im Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung - wie folgt beschlossen: „18. Angelegenheiten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“ Begründung: Erfolgt mündlich. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
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