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AN/1806/2018

Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderung-GmbH, 2218/2018

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 10.12.2018

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Anlage zum Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 2218 _2018

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Anlage zum Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 2218 _2018

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Anlage zum Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Gründung der 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“, 2218/2018 
 
Ergänzungen und Änderungen am Entwurf des Gesellschaftsvertrags 
 
 
§ 3 Gegenstand des Unternehmens 
 
§ 3 (1) [Ergänzung] 
 
„ … Handel und Handwerk sowie die Branchen des Dienstleistungssektors, 
Wissenschaft und Innovation durch Beratungs- und Dienstleistungen ...“  
 
§ 3 (4) [Ergänzung] 
 
„Die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Grundsätze kommunaler 
Unternehmensführung, die im "Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln 
(PCGK)" festgelegt sind, gelten uneingeschränkt für das Handeln der Gesellschaft, 
seiner Organe und des Beirats. Dies umfasst insbesondere die Ausrichtung des 
Unternehmens am Gemeinwohl und öffentlichen Interesse sowie der Verpflichtung 
den im PCGK gestellten Anforderungen an Transparenz, Steuerung und Kontrolle von 
öffentlich finanzierten und getragenen Unternehmen gerecht zu werden.“ 
 
 
§ 7 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft 
 
§ 7 (1) [Ersetzung] 
 
„Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer/innen. Ein 
Geschäftsführungsmitglied übt die Funktion nebenamtlich aus.“ 
 
§ 7 (2) [Ersetzung] 
„Solange nur eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt ist, vertritt die 
bestellte Person die Gesellschaft allein. Die Gesellschaft wird durch zwei 
Geschäftsführer/innen oder durch eine/n Geschäftsführer/in und eine/n Prokuristin/en 
vertreten.“ 
 
§ 7 (3) [Ergänzung] 
 
„Die Gesellschafterversammlung kann nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat eine 
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen.“ 
 
§ 7 (4) [Ergänzung] 
 
„… sowie durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats 
bestimmt sind.“ 
 
 
§ 9 Zusammensetzung des Aufsichtsrates 
 
§ 9 (3) [Änderung] 
 
„Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen 
Vorsitzenden, eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter und einen zweiten 
Stellvertreter oder eine zweite Stellvertreterin. Scheiden die/der Vorsitzende oder die/der

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erste oder zweite stellvertretende Vorsitzende während ihrer Amtszeit aus, so hat der 
Aufsichtsrat unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen.“ 
 
 
§ 12 Geheimhaltungspflicht 
 
§ 12 (2) [Änderung] 
 
„… den Rat der Stadt Köln, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss, weiteren 
Fachausschüssen des Rates nach Maßgabe der Zuständigkeitsordnung und den 
Fraktionen …“ 
 
 
§ 13 Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates 
 
§ 13 (1) [redaktionelle Ergänzung] 
 
„… Sind die/der Vorsitzende und die beiden Stellvertretungen an der Einberufung 
verhindert oder ist weder Vorsitzende/Vorsitzender noch einer der Stellvertretungen 
vorhanden …“ 
 
§ 13 (3) [redaktionelle Ergänzung] 
 
„… oder einer der beiden Stellvertretungen anwesend sind.“ 
 
„…oder einer der beiden Stellvertretungen ohne Rücksicht auf die nach Satz 1 
erforderliche Mindestzahl der satzungsmäßigen Mitglieder beschlussfähig ist. 
 
§ 13 (4) [Änderung] 
 
Der Satz „Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden in der 
Sitzung“ wird ersatzlos gestrichen. 
 
§ 13 (5) [redaktionelle Ergänzung] 
 
„… oder im Verhinderungsfall durch ihrer/seiner ersten oder zweiten Stellvertretung …“ 
 
§ 13 (7) [redaktionelle Ergänzung] 
 
„… oder der ersten oder zweiten Stellvertretung auf Basis von 
Aufsichtsratsbeschlüssen unter der Bezeichnung „Aufsichtsrat der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH abgegeben.“ 
 
 
§ 14 Aufgaben des Aufsichtsrates 
 
§ 14 (2) [Änderung a)] 
 
„a) Der Aufsichtsrat überwacht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die 
Tätigkeit der Geschäftsführung.“ 
 
§ 14 (2) [Änderung b)] 
 
„b) Beratung des Wirtschaftsplans, empfehlende Beschlussfassung über den 
Wirtschaftsplan, Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes, sowie

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empfehlende Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder 
Abdeckung des Fehlbetrages,“  
  
§ 14 (2) [Änderung c)] 
 
„c) Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfauftrag für den 
Jahresabschluss.“ 
 
 
§ 14 (3) [Ergänzung] 
 
„e) Übernahme neuer Aufgaben;“ 
 
 
§ 14 (4) [Änderung] 
 
„Die Geschäftsführung … 
 
„… oder im Verhinderungsfalle der ersten oder zweiten Stellvertretung …“ 
 
„… entscheidet die/der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit den beiden stellvertretenden 
Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Ist die/der Vorsitzende verhindert, entscheiden die beiden 
Stellvertretungen gemeinsam …“ 
 
 
§ 15 Gesellschafterversammlung 
 
§ 15 (6) [Ergänzung] 
 
„Die Niederschriften der Gesellschafterversammlung sind dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu 
geben.“ 
 
§ 15 (7) [Ergänzung] 
 
„An der Gesellschafterversammlung nimmt der Aufsichtsrat teil.“ 
 
 
§ 16 Aufgaben der Gesellschafterversammlung 
 
§ 16 (1) [Änderung] 
 
Ziffer i) „Änderung des Gesellschaftsvertrages“ wird ersatzlos gestrichen. 
 
 
§ 17 Beirat der Gesellschaft 
 
§ 17 (1) [Änderung] 
 
„Die Gesellschaft kann einen Beirat bilden, dem insbesondere Vertreter/innen aus 
Berufsverbänden, Branchenvereinigungen und Institutionen der Kölner Wirtschaft, 
aus dem Bildungs- und Wissenschaftsbereich sowie der Gewerkschaften angehören. 
Die Beiratsmitglieder werden nach Beratung durch den Aufsichtsrat von der 
Gesellschafterversammlung ernannt.  
Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r des Beirates sind der/die 
Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates.“

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§ 17 (4) [neu] 
 
„Die Mitglieder des Beirates sind durch die/den Vorsitzende/n zur Verschwiegenheit über die 
ihnen in ihrer Eigenschaft als Beiratsmitglieder bekannt gewordenen  Angelegenheiten zu 
verpflichten.“ 
 
 
Neuer Titel von § 18 
 
§ 18 Einberufung des Beirates  
 
§ 18 (1) [Ergänzung] 
 
„… Die Geschäftsführung, die/der Aufsichtsratsvorsitzende und seine 
Stellvertreter/innen nehmen an den Sitzungen des Beirats teil. 
 
 
§ 18 (3) entfällt ersatzlos. 
 
§ 18 (4) entfällt ersatzlos. 
 
§ 18 (5) [Änderung] 
 
„Über die Sitzungen des Beirates ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der/dem 
Vorsitzenden der Sitzung zu unterzeichnen und den Mitgliedern des Beirats, des 
Aufsichtsrats sowie der Gesellschafterin im Wortlaut zur Verfügung zu stellen ist.“ 
 
§ 18 (6) entfällt ersatzlos. 
 
 
§ 19 entfällt ersatzlos. 
 
 
§ 20 Wirtschaftsplan 
 
§ 20 (1) [Ergänzung] 
 
„Der Wirtschaftsplan ist so rechtzeitig aufzustellen, dass der Aufsichtsrat ihn vor Beginn 
des Geschäftsjahres befassen und die Gesellschafterversammlung ihn vor Beginn des 
Geschäftsjahres beschließen kann.“  
 
 
§ 21 Jahresabschluss und Lagebericht 
 
§ 21 (2) [Ergänzung] 
 
„Der Prüfungsbericht ist dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung innerhalb 
von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres vorzulegen.“  
 
 
     +++

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Wirtschaftsausschusses 
Herrn Jörg van Geffen  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.12.2018 
 
AN/1806/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 06.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018 
 
Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderung-GmbH, 2218/2018 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag in die Tages-
ordnung des nächsten Wirtschaftsausschusses am 06.12.2018 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Die o.a. Beschlussvorlage der Verwaltung wird in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt: 
 
I. 
Zu Ziffer 1 des Beschlusstextes: 
 
Anlage 1: Entwurf des Gesellschaftsvertrags 
 
Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags, Anlage 1 der Beschlussvorlage, ist entsprechend 
den in der Anlage zum Änderungsantrag aufgeführten Änderungen und Ergänzungen  zu 
modifizieren 
 
 
Anlage 2: Beschreibung der Ziele und Aufgaben   
 
Den aufgeführten Zielen und Aufgaben wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 
 
a)

- 2 - 
 
Der beschriebene Aufgabenschwerpunkt „Marketing“ wird in Hinsicht auf „Event-
Management“ wie folgt zur Klarstellung ergänzt: 
„Davon ausgenommen ist die Organisation und Bezuschussung von Events, die keinen un-
mittelbaren Bezug zu den Aufgaben der städtischen Wirtschaftsförderung haben.“  
 
b) 
Der beschriebene Aufgabenschwerpunkt „Marketing“ wird wie folgt geändert: 
Der Text „Wirtschaftslobbyarbeit in Politik und Verwaltung“ wird ersetzt durch: 
„Vermittlung der Bedürfnisse der Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung“ 
c) 
Der beschriebene Aufgabenschwerpunkt „Grundstücks-/Immobilienmanagement“ wird 
wie folgt geändert: 
Der Text „Vermarktung kommunaleigener Flächen“ wird ersetzt durch: 
„Vermarktung von städtischen Flächen für Gewerbe, Industrie und den Dienstleistungssektor 
bis zum Eintritt in den behördenverbindlichen Prozess (Übereignung an anzusiedelndes Un-
ternehmen, Beschlüsse der Ratsgremien)“  
Der Text „Entwicklung, Initiierung von Flächen- und Projektentwicklung (wie MesseCity, 
Deutzer Hafen u.a.) wird ersetzt durch: 
„Begleitung und Beteiligung an von der Stadt Köln initiierten bzw. geförderten Projekten und 
Maßnahmen der Flächenentwicklung“ 
 
II. 
Ziffer 8 des Beschlusstextes wird wie folgt ersetzt: 
„Der Rat nimmt die vorgesehene Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle (Punkt-
dienststelle), die unmittelbar dem für Wirtschaftsförderung verantwortlichen Dezernat zuge-
ordnet wird, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese Dienststelle personell über die 
geplanten 2,5 Stellen hinaus so zu verstärken, dass sie in enger Kooperation mit der Köln-
Business Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop Agency ihre Aufgaben optimal, insbe-
sondere bei Genehmigungsverfahren und andere behördenverbindlichen Prozesse, erfüllen 
kann. Dabei wird sie von den Abteilungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die 
herausgehobene Dienststelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und übernimmt 
steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit entsprechenden Be-
fugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und ämterübergreifendes Projektmanage-
ment und Projektcontrolling betreiben. Bei Interessens- und Zielkonflikten führt die heraus-
gehobene Dienststelle unter Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen 
herbei.  
Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen Ratsausschüssen zusammen mit einem 
Organigramm der GmbH und der Punktdienststelle vorgelegt. 
Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle Wirtschaftsförderung ist Teil der Geschäfts-
führung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH.“ 
 
III. 
Als Ziffer 10 wird in den Beschlusstext die folgende Ergänzung der Zuständigkeitsordnung 
in § 22 Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) – Beteiligung des Wirtschaftsausschusses im 
Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung - wie folgt beschlossen: 
 
„18. Angelegenheiten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“ 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich.

- 3 - 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

06.12.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 10.12.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1806/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
10.12.2018
Erstellt
06.12.2018 11:16