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0097/2017

Beantwortung der Anfrage der SPD-, CDU-, FDP-Fraktionen sowie der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zum Thema "Stadtteileltern und Stadtteilmütterprojekte in Vingst/Höhenberg und Rondorf/Meschenich" (AN/2011/2016)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.03.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 20.03.2017, TOP 5.10

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8137 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/42 
 
Vorlagen-Nummer  20.01.2017 
 0097/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 26.01.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-, CDU-, FDP-Fraktionen sowie der Fraktionen 
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zum Thema „Stadtteileltern und Stadtteilmütter-
projekte in Vingst/Höhenberg und Rondorf/Meschenich“ (AN/2011/2016) 
 
Ausgangslage 
 
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes zum Förderprogramm „Starke Quartiere – 
Starke Menschen“ wurde federführend über das Amt für Weiterbildung/Volkshochschule ein 
ESF Einzelantrag beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) zur 
Qualifizierung von Stadtteileltern in 11 Sozialraumgebieten (zusammengefasst in 8 Sozial-
räume) gestellt. Bei den teilweise zusammengefassten Sozialräumen handelt es sich um: 
 
 Sozialraum 1: Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord 
 Sozialraum 2: Mülheim-Nord/Keupstraße/Buchheim/Buchforst 
 Sozialraum 3: Hohenberg/Vingst/Ostheim/Neubrück 
 Sozialraum 4: Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil 
 Sozialraum 5: Meschenich/Rondorf 
 Sozialraum 6: Humboldt/Gremberg/Kalk 
 Sozialraum 7: Bocklemünd/Mengenich/Bickendorf/Westend/Ossendorf 
 Sozialraum 8: Bilderstöckchen 
 
Das Projektvorhaben „Stadtteileltern Köln“ stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen 
Stadtteilmütterprojektes in den 4 Sozialräumen Mülheim – Chorweiler – Vingst/Höhenberg 
und Rondorf/Meschenich. 
Die Ausweitung auf die 8 Sozialräume entspricht den im Rahmen des Integrierten Hand-
lungskonzeptes eruierten gesamtstädtischen Bedarfen. Hierzu gehört auch die Entwicklung 
einer dauerhaften beruflichen Perspektive der qualifizierten Stadtteileltern. 
 
Der ESF Antrag beinhaltet  
 Qualifizierung erwerbsloser Mütter und Väter im ALG II-Bezug in den o.g. 8 Sozial-
räumen zu Stadtteileltern 
 Integrierte Praxisphase und Einsatz der Stadtteileltern in enger Kooperation zwischen 
freien Trägern – Jugendamt und Akteuren im Sozialraum

2 
 
 Anschlussqualifizierung / Vermittlung durch das Jobcenter in Ausbildung / Helferberufe 
- als Grundlage für die Integration in den Arbeitsmarkt 
 
Im Kontext zum Integrierten Handlungskonzept im Rahmen des Landesprojektes „Starke 
Menschen – Starke Quartiere“ soll das Stadtteilelternprojekt l in seiner Ausdehnung auf die 
o.g. 8 Sozialräume mit dem Schwerpunkt der Qualifizierung für den Arbeitsmarkt ab 2020 die 
bisherigen Stadtteilmütterprojekte ablösen. 
Im Rahmen von ESF können keine Bestandsprojekte wie die Stadtteilmütter gefördert wer-
den, eine Finanzierung bereits bestehender oder begonnener Projekte ist nicht möglich. Da-
mit können die zu akquirierenden Mittel nicht genutzt werden, um den Einsatz bestehender 
Stadtteilmütter oder die bisherigen Koordinationsstellen in den vier Sozialräumen zu finan-
zieren. 
 
Zu den Fragen 
 
1. Wie können die durch die bislang ehrenamtlich arbeitenden  
Stadtteileltern-/-mütterprojekte aufgebauten Strukturen und Netzwerke in die neuen 
Stadtteileltern- Konzepte übernommen werden, so dass Ressourcen erhalten bleiben? 
 
Mit dem Projekt „Stadtteileltern“ soll auf den guten Erfahrungen der „Stadtteilmütter“ in Mül-
heim, Meschenich, Chorweiler und Höhenberg/Vingst aufgebaut werden. Sie haben sich als 
„Türöffner“ und „Lotsen“ bewährt. Bei der Weiterentwicklung des Projektes soll eine breitere 
Teilnehmergruppe in Betracht gezogen (z. B. keine Beschränkung der Stadtteileltern auf Mig-
rationshintergrund, verstärkte Einbeziehung von Männern als Stadtteilväter) werden. Der As-
pekt der Qualifizierung und Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 
der Stadtteileltern soll als primäres Ziel in den Mittelpunkt gerückt werden. 
In die Antragstellung sind bisherige Erfahrungen der „Stadtteilmütter“ und deren Erfahrungen, 
Strukturen und Netzwerke eingeflossen. Durch Bekanntmachung der „neuen Strukturen“ in 
entsprechende Netzwerke werden die Stadtteileltern in den Sozialräumen schnell bekannt 
werden. 
Die bisherigen Träger des Stadtteilmütterprojektes können sich künftig zudem als Träger für 
die dezentrale Koordination in den jeweiligen Sozialräumen im Rahmen eines nicht be-
schränkten Interessenbekundungsverfahrens bewerben. Somit wird die Möglichkeit beste-
hen, an der praktischen und konzeptionellen Weiterentwicklung beteiligt zu werden. 
 
2. Wird es ein Angebot für interessierte, aber bislang ehrenamtlich arbeitende Stadt-
teileltern zur Beteiligung an den o.g. neu ausgerichteten Stadtteilelternprojekten ge-
ben? 
 
Je nach Projektverlauf, einbezogenen Trägern (dezentrale Koordination vor Ort) sowie Zu-
sammensetzung eines (wahrscheinlich einzurichtenden) Projektbeirats „Stadtteileltern Köln“ 
können 
- bereits qualifizierte Stadtteilmütter in die zukünftige Anleitung der Stadtteileltern in die An-
bindung / Absprache mit den Trägern vor Ort 
- vorhandener Netzwerkstrukturen unter Einbeziehung der Stadtteilmütter 
genutzt und einbezogen werden. 
Die künftig auf Sozialraumebene tätig werdenden koordinierenden Träger vor Ort (Auswahl 
im Rahmen eines nicht beschränkten Interessenbekundungsverfahrens) werden die Akquise 
der Stadtteileltern (vorbehaltlich der Zustimmung des Jobcenter Köln) übernehmen. Der Ak-
quiseprozess der Stadtteileltern ist grundsätzlich für alle Interessierten offen. Als Stadtteilel-
tern kommen nur solche Personen in Frage, die die Anforderungen in den drei Projektphasen 
erfüllen können. Daher wird für die Akquise noch ein konkreter Anforderungskatalog entwi-
ckelt. In diesem Akquiseprozess können sich grundsätzlich auch bereits ehrenamtlich tätige

3 
 
Stadtteilmütter durchsetzen. Der Ausgang des Akquiseprozesses ist ergebnisoffen 
Die Konzeption des angestrebten Projektes „Stadtteileltern“ lässt offen, ob sich auch ehren-
amtlich Tätige einbringen können. Falls sich im Projektverlauf eine solche Einbindung anbie-
tet, ist ein Angebot für ehrenamtlich arbeitende „Stadtteileltern“ eine ernsthafte Option. Eine 
Finanzierung kann allerdings über die Projektmittel nicht erfolgen. 
 
3. Sieht das IHK bei Stadtteileltern-/-mütterprojekten eine Struktur vor, die weiterhin 
Ehrenamtlichkeit fördert? 
 
Schwerpunkt des Stadtteilelternprojektes ist die langfristige Qualifizierung der Stadtteileltern 
für den Arbeitsmarkt. Ehrenamtlichkeit ist hier nicht die vorrangige Zielvorstellung. 
 
4. Ist eine Finanzierung der genannten Stadtteileltern-/-mütterprojekte durch das IHK 
zum 1.1.2017 gesichert? 
 
Der Antrag „Stadtteileltern Köln“ befindet sich derzeit noch in der abschließenden Bewer-
tungsphase bei der AG Einzelprojekte im MAIS NRW. Falls es im Februar 2017 eine Sitzung 
geben wird, soll der Antrag auf die Tagesordnung kommen. Ansonsten verzögert sich die 
Entscheidung über eine Förderung. Die Projektförderung sieht nach aktuellem Stand i.d.R. 
keine Stellen für Projektleitung und Overhead vor. 
Daher bemüht sich das Amt für Weiterbildung / Volkshochschule derzeit in Abstimmung mit 
dem Amt für Personal, Organisation und Innovation, eine Stelle bereitstellen zu lassen, da 
diese für die erfolgreiche Projektumsetzung zwingend notwendig ist.  
 
5. Welche Drittmittel – außer IHK – können mit Unterstützung der Kommunen für diese 
und ähnliche Projekte zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements in Sozial-
räumen gewonnen werden?  
 
Aus den Sozialräumen Vingst / Höhenberg und Rondorf / Meschenich wurden bereits in 2017 
Fördermittel beantragt für eine Fortführung des Bestandsprojekts „Stadtteilmütter“ beim Bun-
desamt für Migration und Flüchtlinge für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integra-
tion von Zuwander/-innen. 
 
Hierzu erfolgte bereits eine positive Stellungnahme der Kommune von Seiten des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie.  
 
Der Sozialraum Meschenich hat darüber hinaus Stiftungsmittel in Aussicht über die Hans-
Günther-Adels Stiftung. Dieser Förderantrag wurde ebenfalls durch eine positive kommunale 
Stellungnahme begleitet. 
 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (4)

26.01.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 5.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0097/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27