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Bürgereingabe gem. § 24 GO "Durchgangsverkehr Trajanstraße und Maternusstraße

Mitteilung BV 2943/2017 vom 04.10.2017

Stand: Am 19.10.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 2943/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 Bürgereingabe gem. § 24 GO "Durchgangsverkehr Trajanstraße und Maternusstraße Neustadt Süd" (AZ: 02-1600-189/16), Session Vorlage: 4249/2016 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und spricht sich für die Durchführung von Verkehrsuntersuchungen zur Ermittlung des Durchgangsverkehrs, der Fahr- geschwindigkeiten und LKW-Fahrten in der Neustadt-Süd aus. Um auf der Maternusstraße kurzfristig eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu erreichen, sollen die Parkflächen auf einer Straßenseite komplett auf die Fahrbahn verlegt werden (auf der rechten Seite in Richtung Mainzer Straße).“ Mitteilung der Verwaltung: Da auf beiden Seiten zwischen parkenden Fahrzeugen und Hauswänden eine Gehwegbreite von 2,5 Meter besteht und die für die Barrierefreiheit erforderliche Mindestgehwegbreite von 2 Meter bereits heute erfüllt ist, empfiehlt die Verwaltung es bei der derzeitigen Parkregelung zu belassen. Die Verlegung einer Parkfläche komplett auf die Fahrbahn ist bei Beibehaltung des derzeitigen Zwei- richtungsverkehrs nicht möglich. Die Maternusstraße weist eine Fahrbahnbreite von 6,90 Meter auf. Abzüglich der derzeit auf beiden Fahrbahnseiten halbseitig auf der Straße parkenden Kraftahrzeuge beträgt die aktuelle Fahrgassen- breite ca. 5,00 Meter. Bei Verlagerung des ruhenden Verkehrs von einer Seite auf die Fahrbahn verbleibt eine Fahrgasse von 4,00 Meter. Dies ist für einen Zweirichtungsverkehr nicht ausreichend. Als Folge müsste dann eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden oder aber einige bestehende Parkmöglichkeiten entfallen, um Ausweichflächen für den Begegnungsfall zweier Kraftfahrzeuge zu schaffen. Diese Möglichkeiten werden im Zusammenhang mit der Verkehrsuntersuchung weitergehend geprüft. Die Durchführung dieser Untersuchung wurde in das Arbeitsprogramm aufgenommen.

Beratungsverlauf

  1. 19.10.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 11.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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