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2943/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO "Durchgangsverkehr Trajanstraße und Maternusstraße

Mitteilung BV 04.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.10.2017, TOP 11.7

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2068 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2943/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO "Durchgangsverkehr Trajanstraße und Maternusstraße 
Neustadt Süd" (AZ: 02-1600-189/16), Session Vorlage: 4249/2016 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und spricht sich für die 
Durchführung von Verkehrsuntersuchungen zur Ermittlung des Durchgangsverkehrs, der Fahr-
geschwindigkeiten und LKW-Fahrten in der Neustadt-Süd aus.  
 
Um auf der Maternusstraße kurzfristig eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu erreichen, 
sollen die Parkflächen auf einer Straßenseite komplett auf die Fahrbahn verlegt werden (auf der 
rechten Seite in Richtung Mainzer Straße).“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Da auf beiden Seiten zwischen parkenden Fahrzeugen und Hauswänden eine Gehwegbreite von 2,5 
Meter besteht und die für die Barrierefreiheit erforderliche Mindestgehwegbreite von 2 Meter bereits 
heute erfüllt ist, empfiehlt die Verwaltung es bei der derzeitigen Parkregelung zu belassen. 
 
Die Verlegung einer Parkfläche komplett auf die Fahrbahn ist bei Beibehaltung des derzeitigen Zwei-
richtungsverkehrs nicht möglich. 
 
Die Maternusstraße weist eine Fahrbahnbreite von 6,90 Meter auf. Abzüglich der derzeit auf beiden 
Fahrbahnseiten halbseitig auf der Straße parkenden Kraftahrzeuge beträgt die aktuelle Fahrgassen-
breite ca. 5,00 Meter.  
 
Bei Verlagerung des ruhenden Verkehrs von einer Seite auf die Fahrbahn verbleibt eine Fahrgasse 
von 4,00 Meter. Dies ist für einen Zweirichtungsverkehr nicht ausreichend. 
 
Als Folge müsste dann eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden oder aber einige bestehende 
Parkmöglichkeiten entfallen, um Ausweichflächen für den Begegnungsfall zweier Kraftfahrzeuge zu 
schaffen. 
 
Diese Möglichkeiten werden im Zusammenhang mit der Verkehrsuntersuchung weitergehend geprüft. 
 
Die Durchführung dieser Untersuchung wurde in das Arbeitsprogramm aufgenommen.

Beratungsverlauf (1)

19.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Maternusstraße
  • Mainzer Straße
  • Trajanstraße

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Details

Aktenzeichen
2943/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.10.2017
Erstellt
21.09.2017 09:57