0596/2019
Grünordnungsplan für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63419/02; "Erweiterung Rhein Energie Sportpark in Köln-Sülz"
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Anlage 3
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Anlage 3 Übersicht der Konflikte Konfliktbezeichnung Konfliktintensit ät vor der Durchführung von konfliktreduzie renden Maßnahmen bzw. zum Beginn der GOP- Erstellung im Januar 2017 Handlungsbedarfe Aktuelle Konflikt- intensität unter Berücksichtigu ng der planerischen Aussagen des GOP und deren Übernahme in den B-Plan- Entwurf Vorgabe n oder Auflagen vor der, bzw. auf der Ebene der Baugene hmigung Vorgabe n für die Übernah me in den Bebauun gsplan Kurz Kurzbeschreibung (Belang und Konflikt) potentielle Konflikte im Umfeld der Sporteinrichtungen NL1 Naturschutz und Landschaftspflege / Falschparken an der Franz-Kremer-Allee großer Konflikt - X geringer Konflikt LA1 Orts- und Landschaftsbild / Falschparken an der Franz-Kremer-Allee großer Konflikt - X geringer Konflikt ER1 Erholung / Falschparken an der Franz-Kremer-Allee großer Konflikt - X geringer Konflikt LA2 Orts- und Landschaftsbild / Oberleitung an der Franz-Kremer-Allee mittlerer Konflikt - X mittlerer Konflikt ER2 Erholung / Beschädigung der Wegedecken durch den Fantourismus mittlerer Konflikt - - mittlerer Konflikt ER3 Erholung / Parksuchverkehr großer Konflikt - - mittlerer Konflikt LA3 Orts- und Landschaftsbild / Falschparken im Bereich der Feuerwehrzufahrt mittlerer Konflikt X - mittlerer Konflikt zu erwartende aktive Eingriffe / Konfliktauslöser ER4 Erholung / Bauvorhaben Leistungszentrum und Tiefgarage mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt LA4 Orts- und Landschaftsbild / Bauvorhaben Leistungszentrum und Tiefgarage mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt NL2 Naturschutz und Landschaftspflege / Bauvorhaben Leistungszentrum und Tiefgarage mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt NL3 Naturschutz und Landschaftspflege / Beseitigung der Waldwiesen durch den Bau der Trainingsfelder 7-9 großer Konflikt X X großer Konflikt ER5 Erholung / Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / örtlicher Temperaturanstieg, Wärmeinsel mittlerer Konflikt - - mittlerer Konflikt ER6 Erholung / Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / Blendwirkung Flutlichtmast mittlerer Konflikt X - mittlerer Konflikt ER7 Erholung / Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / enger Durchgang zwischen den Feldern 7-8 großer Konflikt - X geringer Konflikt Konfliktbezeichnung Konfliktintensit ät vor der Durchführung von konfliktreduzie renden Maßnahmen bzw. zum Beginn der GOP- Erstellung im Januar 2017 Handlungsbedarfe Aktuelle Konflikt- intensität unter Berücksichtigu ng der planerischen Aussagen des GOP und deren Übernahme in den B-Plan- Entwurf Vorgabe n oder Auflagen vor der, bzw. auf der Ebene der Baugene hmigung Vorgabe n für die Übernah me in den Bebauun gsplan Kurz Kurzbeschreibung (Belang und Konflikt) ER8 Erholung / Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / Lärmbelastung für die Besucher des Äußeren Grüngürtels mittlerer Konflikt l - - mittlerer Konflikt LA5 Orts- und Landschaftsbild / Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / bauliche Einrichtungen Zäune großer Konflikt - X großer Konflikt LA6 Orts- und Landschaftsbild / Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / bauliche Einrichtungen Flutlichtmasten großer Konflikt - X großer Konflikt D1 Denkmalschutz/Denkmalpflege / Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / bauliche Einrichtungen wie Zäune und Flutlichtmasten großer Konflikt X X mittlerer Konflikt LA7 Orts- und Landschaftsbild / Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / Veränderung der Geländehöhe und der Topgrafie großer Konflikt - X mittlerer Konflikt D2 Denkmalschutz/Denkmalpflege / Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / Veränderung der Geländehöhe und der Topgrafie großer Konflikt X X mittlerer Konflikt D3 Denkmalschutz/Denkmalpflege / Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / herkömmliche Bodenbeläge der Wege- und Abstellflächen im Bereich der Trainingsfelder widersprechen der historischen Anlage großer Konflikt X - mittlerer Konflikt NL4 Naturschutz und Landschaftspflege / Beseitigung der Waldwiesen durch die Errichtung des Funktionsgebäudes mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt LA8 Orts- und Landschaftsbild / Beseitigung der Waldwiesen durch die Errichtung des Funktionsgebäudes mittlerer Konflikt - X mittlerer Konflikt NL5 Naturschutz und Landschaftspflege / Beseitigung der Waldwiesen durch die Erschließung des Funktionsgebäudes und der Trainingsfelder 7-9 mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt NL6 Naturschutz und Landschaftspflege / Beseitigung der Wiesenflächen durch die Kleinspielfelder mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt D4 Denkmalschutz/Denkmalpflege / Kleinspielfelder / Beeinträchtigung des Erscheinungs- und Landschaftsbildes des Äußeren Grüngürtels mittlerer Konflikt X - geringer Konflikt Konfliktbezeichnung Konfliktintensit ät vor der Durchführung von konfliktreduzie renden Maßnahmen bzw. zum Beginn der GOP- Erstellung im Januar 2017 Handlungsbedarfe Aktuelle Konflikt- intensität unter Berücksichtigu ng der planerischen Aussagen des GOP und deren Übernahme in den B-Plan- Entwurf Vorgabe n oder Auflagen vor der, bzw. auf der Ebene der Baugene hmigung Vorgabe n für die Übernah me in den Bebauun gsplan Kurz Kurzbeschreibung (Belang und Konflikt) LA9 Landschaftsbild / Kleinspielfelder / Beeinträchtigung des Erscheinungs- und Landschaftsbildes des Äußeren Grüngürtels mittlerer Konflikt - - geringer Konflikt ER9 Erholung / Kleinspielfelder / Beeinträchtigung durch Lärm für den Äußeren Grüngürtel mittlerer Konflikt - X geringer Konflikt NL 7 Naturschutz und Landschaftspflege / Beseitigung von Wiesen bzw. Säume durch den Bau von Wegen mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt NL 8 Naturschutz und Landschaftspflege / Umwandlung von Sportrasen in Hybridrasen mit Rasenheizung mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt NL 9 Naturschutz und Landschaftspflege / Beseitigung von Wiesen bzw. Säume durch den Bau eines neuen Funktionsgebäude mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt NL 10 Naturschutz und Landschaftspflege / Beseitigung von Wiesen bzw. Säume durch die Herstellung von Kunstrasen mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt Konflikte für bestehende Belange im Kontext der Grünordnungsplanung mG1 Menschliche Gesundheit / Kleinspielfelder / Beeinträchtigung durch Lärm für die angrenzenden Wohnquatiere mittlerer Konflikt - X geringer Konflikt Bi1 Bildungswesen / Waldkindergarten / Überplanung von Spielorten mittlerer Konflikt - X mittlerer Konflikt ER10 Erholung (aktiv) / Hundeauslauf auf den Waldwiesen mittlerer Konflikt - - mittlerer Konflikt ER11 Erholung (aktiv) / Startwiese Freiballonfahrer mittlerer Konflikt - - geringer Konflikt ER12 Erholung (kontemplativ) / Wegfall großer naturnaher Freiflächen großer Konflikt - X großer Konflikt ER13 Erholung (kontemplativ) / größere Frequentierung der umliegenden Infrastrukturen mittlerer Konflikt - - mittlerer Konflikt LA (1-9) Orts- und Landschaftsbild / Gesamtbetrachtung der potentiellen und der zu erwartenden aktiven Konflikte großer Konflikt X X großer Konflikt LA10 Orts- und Landschaftsbild / Franz-Kremer Stadion/Modernisierung Sportplätze – Flutlichtmasten mittlerer Konflikt - X geringer Konflikt Konfliktbezeichnung Konfliktintensit ät vor der Durchführung von konfliktreduzie renden Maßnahmen bzw. zum Beginn der GOP- Erstellung im Januar 2017 Handlungsbedarfe Aktuelle Konflikt- intensität unter Berücksichtigu ng der planerischen Aussagen des GOP und deren Übernahme in den B-Plan- Entwurf Vorgabe n oder Auflagen vor der, bzw. auf der Ebene der Baugene hmigung Vorgabe n für die Übernah me in den Bebauun gsplan Kurz Kurzbeschreibung (Belang und Konflikt) LA11 Orts- und Landschaftsbild / Franz-Kremer Stadion/Modernisierung Sportplätze – Zäune mittlerer Konflikt - X geringer Konflikt D (1-4) Denkmalschutz/Denkmalpflege / Gesamtbetrachtung der zu erwartenden aktiven Konflikte großer Konflikt X X mittlerer Konflikt BD1 Bodendenkmalpflege / Trainings- und Kleinspielfelder / Bodenfunde / Veränderung der Geländehöhe großer Konflikt X X mittlerer Konflikt NL 11 Naturschutz und Landschaftspflege / Widerspruch zu den Vorgaben des Landschaftsplanes mittlerer Konflikt - X mittlerer Konflikt NL (1-10 Naturschutz und Landschaftspflege / Eingriffe in Natur und Landschaft mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt Konflikte im Kontext der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung T 1 Tiere (Fledermäuse / wildlebende europäische Vogelarten) mittlerer Konflikt X X geringer Konflikt T 2 Tiere (Säugetiere und tagaktive Wirbellose) großer Konflikt X X großer Konflikt T 3 Tiere (nachtaktive Wirbellose) großer Konflikt X - großer Konflikt Pfl 1 Pflanzen (Wiesen und Säume) mittlerer Konflikt X X mittlerer Konflikt BO 1 Boden (Beseitigung von Böden durch die Errichtung baulicher Anlagen) großer Konflikt X X großer Konflikt BO 2 Boden (Verstärkung von Beeinträchtigungen von bereits vorbelasteten Böden) mittlerer Konflikt - X mittlerer Konflikt WA 1 Wasser (Bodenwasserhaushalt/Grundwasser) mittlerer Konflikt X X geringer Konflikt LK 1 Luft und Klima (Reduktion Kaltluftproduktion / Verschlechterung des bioklimatisch wirksamen Klimas) mittlerer Konflikt - - mittlerer Konflikt BIO 1 Wirkungsgefüge / Landschaft / Biologische Vielfalt großer Konflikt X X großer Konflikt Konflikte im Kontext der Berücksichtigung anderer Rechtsvorschriften D B D Denkmalschutz (§9 Abs.1 DSchG Konflikte D1-D4 und BD1 mittlerer Konflikt X X geringer Konflikt T Gesetzlicher Artenschutz (§ 44 Abs. 1 BNatSchG (Konflikt T1) mittlerer Konflikt X X geringer Konflikt
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/11 Vorlagen-Nummer 0596/2019 Freigabedatum 06.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Grünordnungsplan für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63419/02; "Erweiterung Rhein Energie Sportpark in Köln Sülz" Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutz- behörde zum Grünordnungsplan für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63419/02; „Erweite- rung Rhein Energie Sportpark in Köln-Sülz“ zur Kenntnis. Alternativbeschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutz- behörde zum Grünordnungsplan für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63419/02; „Erweite- rung Rhein Energie Sportpark in Köln-Sülz“ ablehnend zur Kenntnis. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019 2 Erläuterung: Für die Beschreibung des GOP ist zunächst festzustellen, dass der GOP nicht in erster Linie die Pla- nung der Erweiterung des Sportparks repräsentiert. Dies erfolgt vornehmlich mit dem Entwurf des Bebauungsplanes und mit der hierfür zugrunde liegenden Sportplatzplanung des 1. FC Köln. Der GOP stellt vielmehr einen planerischen Fachbeitrag und ein naturschutzfachliches Gutachten dar, mit dem alle planerischen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, um die Konflikte, die durch die Pla- nung für den Äußeren Grüngürtel zu erwarten sind, verringern oder vermeiden zu können. Somit be- steht die Zielsetzung des GOP vornehmlich darin, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes als voll- ständiges Abwägungsmaterial im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB zu dienen. Für diese Zielsetzung entwirft der GOP grünplanerische und naturschutzfachliche Planungsvorgaben und Maßnahmen. Die Herleitung und Entwicklung dieser Planungsvorgaben erfolgt auf der Grundlage einer ausführlichen Konfliktbetrachtung, weil die vorliegende Planung im Äußeren Grüngürtel Konflik- te auslöst, die bei der städtebaulichen Abwägung im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB nicht unberücksich- tigt bleiben dürfen. Diese Konflikte bestehen insbesondere für die Belange der Erholungsnutzung, des Landschaftsbildes und des Naturschutzes und der Landschaftspflege. In diesem Zusammenhang arbeitet der GOP auch die Belange der naturschutzrechtlichen Eingriffsre- gelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB auf und bilanziert auf der Grundlage des Bewertungsverfahren nach Ludwig aus 1991 den Eingriff und die vom GOP entwickelten Ausgleichsmaßnahmen. Zum aktuellen Planungsstand stellt der GOP auf eine Fläche von insgesamt 72.595 m² einen Eingriff in Natur und Landschaft von insgesamt 501.878 BWP fest. Allerdings werden nicht alle Eingriffe durch die aktuelle Planung ausgelöst. Für eine Fläche von insgesamt 26.257 m² hat der GOP Eingrif- fe in Höhe von 52.355 festgestellt, die in der Vergangenheit unzulässig erfolgt sind. Auch diese Ein- griffe berücksichtigt der GOP bei der Bemessung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs. Die Eingriffe, die durch die Planung des Sportparks ausgelöst werden, lassen sich in Eingriffe unter- scheiden, die bereits auf vorbelasteten Flächen wie beispielsweise ausgebauten Sportrasenflächen erfolgen und in Eingriffe, die erstmalig in dem Bestand des Äußeren Grüngürtels erfolgen, wie bei- spielsweise im Bereich der Waldwiesen. Die zuletzt genannten Eingriffe, wie beispielsweise die Trai- ningsfelder, die Erschließungsflächen und das Funktionsgebäude, finden auf einer Fläche von insge- samt 36.383 m² statt und besitzen eine Eingriffsschwere von 421.688 BWP. Dem Gesamteingriff von insgesamt 501.878 BWP stehen aktuell Vermeidungs- und Minderungsmaß- nahmen im Planungsgebiet wie auch externe Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Planungsgebie- tes mit einer ökologischen Aufwertung von insgesamt 461.886 BWP gegenüber. Rein rechnerisch ist mit diesen Maßnahmen der Eingriff bis zu ca. 92% ausgeglichen. Die Zahlen zur Eingriffsberechnung resultieren aus einer Konfliktbetrachtung, bei der nicht aus- schließlich die Konflikte (Eingriffe) hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung eine Rolle spielen. Mit der Konfliktbetrachtung des GOP wurden sämtliche Konflikte betrachtet, die neben natur- schutzfachlichen auch grünplanerische Maßnahmen erforderlich machen. Hierbei legt der GOP gro- ßen Wert auf Vollständigkeit Für die Herleitung möglicher Konflikte wurde als Anlage 2 des GOP eine Konfliktpotentialanalyse er- stellt. Diese setzt sich mit allen Belangen auseinander, die gem. § 1 Abs. 6 BauGB bei der Aufstel- lung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen sind und aus deren Betroffenheit naturschutzfachliche und grünplanerische Maßnahmen erforderlich werden können. So wird als ein erster wichtiger Schritt des GOP die bauplanungsrechtliche Grundlage erbracht, dass die durch den GOP entwickelten Maß- nahmen auch als abwägungsrelevant definiert werden können. Allerdings haben sich bereits Konflikte im Verlauf der GOP-Erstellung und des Bauleitplanverfahrens geändert. Dies ist damit zu begründen, dass die bei der GOP-Erstellung erkannten Konflikte plane- risch reduziert werden konnten und die entsprechenden Maßnahmen bereits im Bebauungsplan- Entwurf berücksichtigt worden sind. Diese Konfliktreduzierung stellt der GOP dar, indem er zwei Konfliktintensitäten unterscheidet: Konfliktintensität zu Beginn der GOP-Erstellung im Januar 2017 Aktuelle Konfliktintensität unter Berücksichtigung der planerischen Aussagen des GOP und deren Übernahme in den B-Plan Entwurf. 3 Insgesamt betrachtet der GOP 45 Konflikte im Kontext der Grünordnungsplanung und 2 Konflikte im Kontext betroffener Rechtsvorschriften. Von diesen insgesamt 47 betrachteten Konflikten, stellen 9 Konflikte Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dar. Hervorzuheben sind die Konflikte in den Belang der aktiven und kontemplativen Erholungsnutzung (13 Konflikte) und in den Belang des Orts- und Landschaftsbildes (12 Konflikte). Abschließend sind 1 Konflikt hinsichtlich des Belanges „menschliche Gesundheit (Lärm durch die Kleinspielfelder)“, 1 Kon- flikt hinsichtlich des Belanges „Bildungswesen“ (Waldkindergarten)“ und 6 Konflikte hinsichtlich der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu nennen. Alle diese Konflikte machen na- turschutzfachliche und grünplanerische Maßnahmen erforderlich. Die zwei Konflikte, die im Zusammenhang der Betroffenheit anderer zu berücksichtigender Rechtvor- schriften betrachtet worden sind, bestehen mit dem Konflikt für den gesetzlichen Artenschutz gem. 44 Abs. 1 BNatSchG und mit dem Konflikt für den Denkmalschutz gem. § 9 Abs. 1 DSchG. Als Ergebnis der Konfliktbetrachtung kann festgestellt werden, dass die betreffenden Konflikte bei der Berücksich- tigung der vom GOP formulierten Maßnahmen in das nachfolgende Genehmigungsverfahren verla- gert werden können und für die Aufstellung des Bebauungsplanes ausreichend planerisch behandelt worden sind. Im Laufe des Bauleitplanverfahrens konnten insgesamt konnten 18 Konflikte reduziert werden. Dabei erfuhren 7 Konflikte eine Reduzierung, die zuvor als großer Konflikt beurteilt wurden. 13 Konflikte konnten nunmehr vermieden werden, so dass von ursprünglich 47 Konflikten nach wie vor 34 Konflik- te bestehen bleiben. Der GOP hat für das Planungsgebiet insgesamt 34 Planungsempfehlungen ausgesprochen, die ent- weder als Planungsvorgaben (12), als Vorschläge für grünordnungsplanerisch relevante Festsetzun- gen (10) und als Festsetzungen von Begrünungsmaßnahmen (11) formuliert werden. Darüber hinaus schlägt der GOP eine Regelung im Zuge des Konfliktes mit dem Waldkindergarten vor, die neben der Sicherung der vom GOP entwickelten Begrünungs-und Ausgleichsmaßnahmen in einem städtebauli- chen Vertrag geregelt werden sollen. Ferner sieht der GOP 8 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Planungsgebietes vor. Die genannten Planungsempfehlungen dienen vornehmlich der Minderung und der Vermeidung der durch die Planung ausgelösten Konflikte. Hierzu zählen für den GOP auch 4 Maßnahmen, mit denen Eingriffe in Natur und Landschaft zurückgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist im Besonderen die Maßnahme M11 zu nennen, mit der ein Sportplatz, südlich des Geißbockheims aus der Nutzung des 1. FC Köln herausgelöst wird und wieder in die Parklandschaft zurückgeführt werden soll. Viele Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen erfüllen konfliktreduzierende Funktionen nicht aus- schließlich für einen Belang, sondern „bedienen“ sozusagen auch andere Belange die von der Pla- nung betroffen sind. So hat eine Begrünungsmaßnahme, die zunächst den Eingriff in das Land- schaftsbild mindert, auch eine Wirkung für die Erholungsnutzung ebenso wie für den Naturschutz und der Landschaftspflege. Mit Blick auf das Vermeidungsgebot der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist im Besonderen eine Vermeidungsmaßnahme des GOP hervorzuheben. Der GOP schlägt mit der Planungsvorgabe PV9 den Verzicht auf die Kleinspielfelder vor. Mit diesem Vorschlag könnten ca. 4.900 m² der Wald- wiesen verschont bleiben und eine Reduzierung des Eingriffes in Natur und Landschaft von ca. 54.000 BWP erzielt werden. Darüber hinaus wird der Eingriff in das Landschaftsbild nennenswert reduziert. Ferner würde mit den aktuell vorgesehenen externen Ausgleichsmaßnahmen ein rechne- risch vollständiger Ausgleich attestiert werden können. Auch wenn der Bebauungsplan die Herstel- lung der Kleinspielfelder begründen kann, so darf doch an dieser Stelle festgestellt werden, dass die Kleinspielfelder nicht für die Erweiterung des Sportparks benötigt werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden keine Ausgleichsmaßnahmen im herkömmlichen Sinne festgesetzt. Der GOP sieht insgesamt 8 externe Ausgleichsmaßnahmen vor. Hiervon befinden sich 3 im Äußeren Grüngürtel und 5 auf den Freiflächen des Grünzugs West. Insbesondere die externen Ausgleichs- maßnahmen im Äußeren Grüngürtel dienen, neben dem Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft, auch der Erholungsnutzung. Mit der externen Ausgleichsmaßnahme eA 3 „bodenfunktionale Ausgleichsmaßnahme im Bereich des 4 Sportplatzes „Kampfbahn“ wird dem Prüfauftrag des Vorgabenbeschlusses des Stadtentwicklungs- ausschusses (SteA) vom 15.12.2016 entsprochen, der die Frage zum Gegenstand der Prüfung hat, „… ob das Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit dem 1. FC Köln ebenfalls renaturiert werden kann“. In Abstimmung mit dem Umweltamt kommt der GOP zu dem Ergebnis, dass unter Beibehaltung des Sportrasens eine Renaturierung der Kampfbahn möglich ist und sieht mit der Ausgleichsmaßnahme eA3 einen Austausch des eventuell kontaminierten Tennenbodens mit dem Boden vor, der durch den Ausbau der Trainingsfelder im Bereich der Waldwiesen entsorgt werden müsste. Bei dieser Maß- nahme nimmt der funktionale Bezug mit dem Eingriff in den Boden einen besonderen Stellenwert ein. Des Weiteren werden mit den externen Ausgleichsmaßnahem eine landschaftliche Einbindung des Parkplatzes an der Gleueler Straße (eA1) und eine Verbesserung des Landschaftsbildes durch die Renaturierung des Parkplatzes an der Berrenrather Straße (eA2) verfolgt. Im Grünzug West werden mit den Maßnahme eA4 bis eA5 auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen extensive Fettwiesen vorgesehen. Hierbei sind auch untergeordnet die Pflanzung von Feld- gehölzen (eA4 und eA5) wie auch die Pflanzung einer Obstbaumreihe (eA6) geplant. Um den Le- bensraum für Offenlandarten, soweit es für einen Kompensationsraum mit extensiven Erholungsfunk- tionen möglich ist, zu fördern, sind für den Grünzug West keine größeren Gehölzpflanzungen und Waldbestände vorgesehen worden. Dieser Mitteilung liegen 4 Anlagen bei: 1. Maßnahmenplan (GOP Plan Nr. 5) 2. Übersicht der Maßnahmen 3. Übersicht der Konflikte 4. Plan für die Darstellung des potenziell ausgleichpflichtigen Eingriffsbereiches (GOP Plan Nr. 3)
Anlage 4
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Anlage 2
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ANLAGE 2 Übersicht der Maßnahmen Übersicht konkrete Planungsvorgaben und Maßnahmen: Kurz: Symbol Maßnahme Verweis/ Begrün- dung: Planerische Vorgaben (PV) für die Inhalte des Bebauungsplanes PV1 Unterirdische Verlegung von Versorgungsleitungen PV2 Keine Fällung von Bäumen PV3 Keine Verbreiterung der Franz-Kremer-Allee PV4 Erhalt der Wiesenstreifen zwischen den Trainingsfel der 8 und 9 zur Verringerung der Barrierewirkung für Tiere PV5 Vermeidung eines Gefahrenraumes im Bereich der Trai ningsplätze 7 und 8 PV6 Keine Werbung und Beschriftung an den Banden der Tr ainingsfelder 7 bis 9 PV7 Planungsvorgabe für die Festsetzung von Geländehöhe n (Gelände- und Höhensplan) PV8 Verzicht auf vollversiegelte Wegeflächen PV9 Verzicht auf Kleinspielfelder PV10 Optimierte Planung der Kleinspielfelder zur Vermeid ung und Verringerung von Lärmemissionen PV11 Erhalt der Attraktivität vorhandener Spielorte für den Waldkindergarten PV12 Verortung der Drainageleitungen und der Entwässerun g erfolgt ausschließlich auf den Flächen für Sportanlagen Formulierung von Festsetzung (F) für den Bebauungsplan F1 Festsetzung für die unterirdische Führung von Versorgungsleistungen F2 Festsetzung für die Beschränkung von Einfriedungen F3 Festsetzung die Beschränkung der Höhe und Länge von Ballfangzäunen F4 Festsetzung für die Beschränkung der Höhe von Flutlichtmasten F5 Festsetzung über die Art und Gestaltung der Einfrie dungen und Ballfangzäune F2 F1 F3 F5 PV4 PV 7 PV11 PV 6 PV 8 PV10 PV1 2 PV 2 PV 1 PV 3 PV 5 PV 9 F4 Übersicht konkrete Planungsvorgaben und Maßnahmen: Kurz: Symbol Maßnahme Verweis/ Begrün- dung: F6 Festsetzung von Geländehöhen für den Bereich der Trainingsfelder 7 und 9 F7 Festsetzung für die Zweckbestimmung der Kleinspielfelder F8 Festsetzungen für Bindungen von Bepflanzungen und f ür die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen F9 Festsetzung für den Erhalt von Einzelbäumen F10 Festsetzung für die Versickerung von Niederschlagswasser Maßnahmen (M) als Festsetzung für den Bebauungsplan9 M1 Renaturierung der Seitenstreifen der Franz-Kremer-Allee M2 Dachbegrünung für die Service- und Infrastrukturgebäude und für das Leistungszentrum M3 Fassadenbegrünung für die Service- und Infrastrukturgebäude M4 Baumpflanzungen zwischen den Trainingsfelder 8 und 9 M5 Baumpflanzungen im Bereich der Erschließung zum Funktionsgebäude M6 Baumpflanzungen im Bereich der Kleinspielfelder M7 Festsetzung von teilversiegelten Erschließungsflächen. M8 Herstellung von Rasenflächen. M9 Wiederherstellung von Waldflächen (Beseitigung eine r Bodenmiete und Herstellung eines Waldmantels) M10 Wiederherstellung von Waldflächen (Beseitigung eine s Lagerplatzes und Herstellung eines Waldmantels). M11 Rückbau eines Sportplatzes und Herstellung eines Gebrauchsrasens. Weitere Maßnahmen im Zusammenhang der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Rücknahme von Eingriffen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes R1 Beseitigung einer Bodenmiete / Wiederherstellung von Waldflächen R2 Beseitigung eines Lagerplatzes / Wiederherstellung von Waldflächen R3 Rückbau eines Kunstrasenplatzes R4 Rückbau eines Sportplatzes R3 R4 R1 R2 M2 M1 M4 M5 M11 M3 M6 M7 M8 M9 M10 F8 F6 F7 F9 F10 Übersicht konkrete Planungsvorgaben und Maßnahmen: Kurz: Symbol Maßnahme Verweis/ Begrün- dung: externe Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Äußerer Grüngürtel eA1 Pflanzung von 8 Bäumen für die landschaftliche Einb indung des Parkplatzes Gleueler Straße eA2 Renaturierung und Sanierung des Parkplatzes an der Berrenrather Straße eA3 bodenkundliche Ausgleichsmaßnahme im Bereich des Sp ortplatzes „Kampfbahn“ im Äußeren Grüngürtel / externe Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Grünzuges West eA4 „Anlage von Feldgehölzen und Umwandlung von Acker i n extensive Fettwiese“ eA5 „Anlage von Feldgehölzen und Umwandlung von Acker i n extensive Fettwiese“ eA6 „Anlage einer Obstbaumreihe und Umwandlung von Acke r in extensive Fettwiese“ eA7 „Umwandlung von Acker in extensive Fettwiese“ eA8 „Umwandlung von Acker in extensive Fettwiese“ Zusätzliche Regelungen im städtebaulichen Vertrag ü ber die Regelung der Realisierung der Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen hinaus Vr1 Nutzung der Funktionsgebäude des 1. FC Kölns für de n Waldkindergarten Vr1 eA4 eA7 eA 8 eA 6 eA 7 eA 5 eA3 eA 2 eA1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Gleueler Straße
- Berrenrather Straße
- Franz-Kremer-Allee
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Details
- Aktenzeichen
- 0596/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.03.2019
- Erstellt
- 19.02.2019 11:30