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0596/2019

Grünordnungsplan für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63419/02; "Erweiterung Rhein Energie Sportpark in Köln-Sülz"

Beschlussvorlage Ausschuss 06.03.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 18.03.2019, TOP 4.2

Anlage 3

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

10011 Zeichen

Anlage 3 
Übersicht der Konflikte 
Konfliktbezeichnung Konfliktintensit 
ät vor der 
Durchführung 
von 
konfliktreduzie 
renden 
Maßnahmen 
bzw. zum 
Beginn der 
GOP-
Erstellung im 
Januar 2017 
Handlungsbedarfe Aktuelle 
Konflikt-
intensität unter 
Berücksichtigu 
ng der 
planerischen 
Aussagen des 
GOP und 
deren 
Übernahme in 
den B-Plan-
Entwurf 
Vorgabe 
n oder 
Auflagen 
vor der, 
bzw. auf 
der 
Ebene 
der 
Baugene 
hmigung 
Vorgabe 
n für die 
Übernah 
me in 
den 
Bebauun 
gsplan Kurz Kurzbeschreibung 
(Belang und Konflikt) 
potentielle Konflikte im Umfeld der Sporteinrichtungen 
NL1 Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Falschparken an der Franz-Kremer-Allee großer Konflikt - X geringer  
Konflikt  
LA1 Orts- und Landschaftsbild  /  
Falschparken an der Franz-Kremer-Allee großer Konflikt - X geringer  
Konflikt 
ER1 Erholung  /  
Falschparken an der Franz-Kremer-Allee großer Konflikt - X geringer  
Konflikt  
LA2 Orts- und Landschaftsbild  / 
Oberleitung an der Franz-Kremer-Allee 
mittlerer  
Konflikt - X mittlerer  
Konflikt 
ER2 
Erholung  /  
Beschädigung der Wegedecken durch den 
Fantourismus 
mittlerer  
Konflikt - - mittlerer  
Konflikt  
ER3 Erholung  /  
Parksuchverkehr großer Konflikt - - mittlerer  
Konflikt  
LA3 Orts- und Landschaftsbild  /  
Falschparken im Bereich der Feuerwehrzufahrt 
mittlerer  
Konflikt X - mittlerer  
Konflikt 
zu erwartende aktive Eingriffe / Konfliktauslöser 
ER4 
Erholung  /  
Bauvorhaben Leistungszentrum und 
Tiefgarage 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt 
LA4 
Orts- und Landschaftsbild  /  
Bauvorhaben Leistungszentrum und 
Tiefgarage 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt 
NL2 
Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Bauvorhaben Leistungszentrum und 
Tiefgarage 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt 
NL3 
Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Beseitigung der Waldwiesen durch den Bau 
der Trainingsfelder 7-9 
großer Konflikt X X großer Konflikt 
ER5 
Erholung  /  
Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / örtlicher 
Temperaturanstieg, Wärmeinsel 
mittlerer  
Konflikt - - mittlerer  
Konflikt  
ER6 
Erholung  / 
Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / 
Blendwirkung Flutlichtmast 
mittlerer  
Konflikt X - mittlerer  
Konflikt  
ER7 
Erholung  /  
Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / enger 
Durchgang zwischen den Feldern 7-8 
großer Konflikt - X geringer  
Konflikt

Konfliktbezeichnung Konfliktintensit 
ät vor der 
Durchführung 
von 
konfliktreduzie 
renden 
Maßnahmen 
bzw. zum 
Beginn der 
GOP-
Erstellung im 
Januar 2017 
Handlungsbedarfe Aktuelle 
Konflikt-
intensität unter 
Berücksichtigu 
ng der 
planerischen 
Aussagen des 
GOP und 
deren 
Übernahme in 
den B-Plan-
Entwurf 
Vorgabe 
n oder 
Auflagen 
vor der, 
bzw. auf 
der 
Ebene 
der 
Baugene 
hmigung 
Vorgabe 
n für die 
Übernah 
me in 
den 
Bebauun 
gsplan Kurz Kurzbeschreibung 
(Belang und Konflikt) 
ER8 
Erholung  / 
Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / 
Lärmbelastung für die Besucher des Äußeren 
Grüngürtels 
mittlerer  
Konflikt l - - mittlerer  
Konflikt 
LA5 
Orts- und Landschaftsbild  /  
Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / bauliche 
Einrichtungen Zäune  
großer Konflikt - X großer Konflikt  
LA6 
Orts- und Landschaftsbild  /  
Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / bauliche 
Einrichtungen Flutlichtmasten 
großer Konflikt - X großer Konflikt  
D1 
Denkmalschutz/Denkmalpflege  /  
Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / bauliche 
Einrichtungen wie Zäune und Flutlichtmasten 
großer Konflikt X X mittlerer  
Konflikt 
LA7 
Orts- und Landschaftsbild  /  
Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / 
Veränderung der Geländehöhe und der 
Topgrafie 
großer Konflikt - X mittlerer  
Konflikt  
D2 
Denkmalschutz/Denkmalpflege  /  
Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / 
Veränderung der Geländehöhe und der 
Topgrafie 
großer Konflikt X X mittlerer  
Konflikt 
D3 
Denkmalschutz/Denkmalpflege  /  
Bauvorhaben Trainingsfelder 7-9 / 
herkömmliche Bodenbeläge der Wege- und 
Abstellflächen im Bereich der Trainingsfelder 
widersprechen der historischen Anlage 
großer Konflikt X - mittlerer  
Konflikt 
NL4 
Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Beseitigung der Waldwiesen durch die 
Errichtung des Funktionsgebäudes 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt  
LA8 
Orts- und Landschaftsbild  /  
Beseitigung der Waldwiesen durch die 
Errichtung des Funktionsgebäudes 
mittlerer  
Konflikt - X mittlerer  
Konflikt  
NL5 
Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Beseitigung der Waldwiesen durch die 
Erschließung des Funktionsgebäudes und der 
Trainingsfelder 7-9 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt  
NL6 
Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Beseitigung der Wiesenflächen durch die 
Kleinspielfelder 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt  
D4 
Denkmalschutz/Denkmalpflege  /  
Kleinspielfelder / Beeinträchtigung des 
Erscheinungs- und Landschaftsbildes des 
Äußeren Grüngürtels 
mittlerer  
Konflikt X - geringer  
Konflikt

Konfliktbezeichnung Konfliktintensit 
ät vor der 
Durchführung 
von 
konfliktreduzie 
renden 
Maßnahmen 
bzw. zum 
Beginn der 
GOP-
Erstellung im 
Januar 2017 
Handlungsbedarfe Aktuelle 
Konflikt-
intensität unter 
Berücksichtigu 
ng der 
planerischen 
Aussagen des 
GOP und 
deren 
Übernahme in 
den B-Plan-
Entwurf 
Vorgabe 
n oder 
Auflagen 
vor der, 
bzw. auf 
der 
Ebene 
der 
Baugene 
hmigung 
Vorgabe 
n für die 
Übernah 
me in 
den 
Bebauun 
gsplan Kurz Kurzbeschreibung 
(Belang und Konflikt) 
LA9 
Landschaftsbild  /  
Kleinspielfelder / Beeinträchtigung des 
Erscheinungs- und Landschaftsbildes des 
Äußeren Grüngürtels 
mittlerer  
Konflikt - - geringer  
Konflikt  
ER9 
Erholung /  
Kleinspielfelder / Beeinträchtigung durch Lärm 
für den Äußeren Grüngürtel  
mittlerer  
Konflikt - X geringer  
Konflikt  
NL 7 
Naturschutz und Landschaftspflege  / 
Beseitigung von Wiesen bzw. Säume durch 
den Bau von Wegen 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt  
NL 8 
Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Umwandlung von Sportrasen in Hybridrasen 
mit Rasenheizung 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt  
NL 9 
Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Beseitigung von Wiesen bzw. Säume durch 
den Bau eines neuen Funktionsgebäude 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt  
NL 10 
Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Beseitigung von Wiesen bzw. Säume durch 
die Herstellung von Kunstrasen 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt  
Konflikte für bestehende Belange im Kontext der Grünordnungsplanung 
mG1 
Menschliche Gesundheit /  
Kleinspielfelder / Beeinträchtigung durch Lärm 
für die angrenzenden Wohnquatiere 
mittlerer  
Konflikt - X geringer  
Konflikt  
Bi1 
Bildungswesen  /  
Waldkindergarten / Überplanung von 
Spielorten 
mittlerer  
Konflikt - X mittlerer  
Konflikt  
ER10 Erholung (aktiv)  /  
Hundeauslauf auf den Waldwiesen 
mittlerer  
Konflikt - - mittlerer  
Konflikt  
ER11 Erholung (aktiv) / 
Startwiese Freiballonfahrer 
mittlerer  
Konflikt - - geringer  
Konflikt  
ER12 Erholung (kontemplativ) /  
Wegfall großer naturnaher Freiflächen großer Konflikt - X großer Konflikt  
ER13 
Erholung (kontemplativ) /  
größere Frequentierung der umliegenden 
Infrastrukturen 
mittlerer  
Konflikt - - mittlerer  
Konflikt  
LA 
(1-9) 
Orts- und Landschaftsbild  /  
Gesamtbetrachtung der potentiellen und der 
zu erwartenden aktiven Konflikte 
großer Konflikt X X großer Konflikt  
LA10 
Orts- und Landschaftsbild  /  
Franz-Kremer Stadion/Modernisierung 
Sportplätze – Flutlichtmasten 
mittlerer  
Konflikt - X geringer  
Konflikt

Konfliktbezeichnung Konfliktintensit 
ät vor der 
Durchführung 
von 
konfliktreduzie 
renden 
Maßnahmen 
bzw. zum 
Beginn der 
GOP-
Erstellung im 
Januar 2017 
Handlungsbedarfe Aktuelle 
Konflikt-
intensität unter 
Berücksichtigu 
ng der 
planerischen 
Aussagen des 
GOP und 
deren 
Übernahme in 
den B-Plan-
Entwurf 
Vorgabe 
n oder 
Auflagen 
vor der, 
bzw. auf 
der 
Ebene 
der 
Baugene 
hmigung 
Vorgabe 
n für die 
Übernah 
me in 
den 
Bebauun 
gsplan Kurz Kurzbeschreibung 
(Belang und Konflikt) 
LA11 
Orts- und Landschaftsbild  /  
Franz-Kremer Stadion/Modernisierung 
Sportplätze – Zäune  
mittlerer  
Konflikt - X geringer  
Konflikt  
D 
(1-4) 
Denkmalschutz/Denkmalpflege  /  
Gesamtbetrachtung der zu erwartenden 
aktiven Konflikte 
großer Konflikt X X mittlerer  
Konflikt 
BD1 
Bodendenkmalpflege /  
Trainings- und Kleinspielfelder / Bodenfunde / 
Veränderung der Geländehöhe  
großer Konflikt X X mittlerer  
Konflikt  
NL 11 
Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Widerspruch zu den Vorgaben des 
Landschaftsplanes 
mittlerer  
Konflikt - X mittlerer  
Konflikt  
NL 
(1-10 
Naturschutz und Landschaftspflege  /  
Eingriffe in Natur und Landschaft 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt  
Konflikte im Kontext der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 
T 1 
Tiere 
(Fledermäuse / wildlebende europäische 
Vogelarten) 
mittlerer  
Konflikt X X geringer  
Konflikt  
T 2 Tiere 
(Säugetiere und tagaktive Wirbellose) 
großer Konflikt X X großer Konflikt  
T 3 Tiere 
(nachtaktive Wirbellose) 
großer Konflikt X - großer Konflikt  
Pfl 1 Pflanzen 
(Wiesen und Säume) 
mittlerer  
Konflikt X X mittlerer  
Konflikt  
BO 1 
Boden 
(Beseitigung von Böden durch die Errichtung 
baulicher Anlagen) 
großer Konflikt X X großer Konflikt  
BO 2 
Boden 
(Verstärkung von Beeinträchtigungen von 
bereits vorbelasteten Böden) 
mittlerer  
Konflikt - X mittlerer  
Konflikt  
WA 1 Wasser 
(Bodenwasserhaushalt/Grundwasser) 
mittlerer  
Konflikt X X geringer  
Konflikt  
LK 1 
Luft und Klima 
(Reduktion Kaltluftproduktion / 
Verschlechterung des bioklimatisch wirksamen 
Klimas) 
mittlerer  
Konflikt - - mittlerer  
Konflikt  
BIO 1 Wirkungsgefüge / Landschaft / Biologische 
Vielfalt 
großer Konflikt X X großer Konflikt

Konflikte im Kontext der Berücksichtigung anderer Rechtsvorschriften 
D B
D 
Denkmalschutz (§9 Abs.1 DSchG 
Konflikte D1-D4 und BD1 
mittlerer  
Konflikt X X geringer  
Konflikt  
T  
Gesetzlicher Artenschutz (§ 44 Abs. 1 
BNatSchG 
(Konflikt T1) 
mittlerer  
Konflikt X X geringer  
Konflikt

Beschlussvorlage Ausschuss

12070 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/671/11 
 
Vorlagen-Nummer 
 0596/2019 
Freigabedatum 
06.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Grünordnungsplan für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63419/02; "Erweiterung Rhein 
Energie Sportpark in Köln Sülz" 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutz-
behörde zum Grünordnungsplan für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63419/02; „Erweite-
rung Rhein Energie Sportpark in Köln-Sülz“ zur Kenntnis.  
Alternativbeschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutz-
behörde zum Grünordnungsplan für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63419/02; „Erweite-
rung Rhein Energie Sportpark in Köln-Sülz“ ablehnend zur Kenntnis. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019

2 
Erläuterung: 
Für die Beschreibung des GOP ist zunächst festzustellen, dass der GOP nicht in erster Linie die Pla-
nung der Erweiterung des Sportparks repräsentiert. Dies erfolgt vornehmlich mit dem Entwurf des 
Bebauungsplanes und mit der hierfür zugrunde liegenden Sportplatzplanung des 1. FC Köln. Der 
GOP stellt vielmehr einen planerischen Fachbeitrag und ein naturschutzfachliches Gutachten dar, mit 
dem alle planerischen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, um die Konflikte, die durch die Pla-
nung für den Äußeren Grüngürtel zu erwarten sind, verringern oder vermeiden zu können. Somit be-
steht die Zielsetzung des GOP vornehmlich darin, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes als voll-
ständiges Abwägungsmaterial im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB zu dienen. 
Für diese Zielsetzung entwirft der GOP grünplanerische und naturschutzfachliche Planungsvorgaben 
und Maßnahmen. Die Herleitung und Entwicklung dieser Planungsvorgaben erfolgt auf der Grundlage 
einer ausführlichen Konfliktbetrachtung, weil die vorliegende Planung im Äußeren Grüngürtel Konflik-
te auslöst, die bei der städtebaulichen Abwägung im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB nicht unberücksich-
tigt bleiben dürfen. Diese Konflikte bestehen insbesondere für die Belange der Erholungsnutzung, des 
Landschaftsbildes und des Naturschutzes und der Landschaftspflege. 
In diesem Zusammenhang arbeitet der GOP auch die Belange der naturschutzrechtlichen Eingriffsre-
gelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB auf und bilanziert auf der Grundlage des Bewertungsverfahren nach 
Ludwig aus 1991 den Eingriff und die vom GOP entwickelten Ausgleichsmaßnahmen. 
Zum aktuellen Planungsstand stellt der GOP auf eine Fläche von insgesamt 72.595 m² einen Eingriff 
in Natur und Landschaft von insgesamt 501.878 BWP fest. Allerdings werden nicht alle Eingriffe 
durch die aktuelle Planung ausgelöst. Für eine Fläche von insgesamt 26.257 m² hat der GOP Eingrif-
fe in Höhe von 52.355 festgestellt, die in der Vergangenheit unzulässig erfolgt sind. Auch diese Ein-
griffe berücksichtigt der GOP bei der Bemessung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs. 
Die Eingriffe, die durch die Planung des Sportparks ausgelöst werden, lassen sich in Eingriffe unter-
scheiden, die bereits auf vorbelasteten Flächen wie beispielsweise ausgebauten Sportrasenflächen 
erfolgen und in Eingriffe, die erstmalig in dem Bestand des Äußeren Grüngürtels erfolgen, wie bei-
spielsweise im Bereich der Waldwiesen. Die zuletzt genannten Eingriffe, wie beispielsweise die Trai-
ningsfelder, die Erschließungsflächen und das Funktionsgebäude, finden auf einer Fläche von insge-
samt 36.383 m² statt und besitzen eine Eingriffsschwere von 421.688 BWP. 
Dem Gesamteingriff von insgesamt 501.878 BWP stehen aktuell Vermeidungs- und Minderungsmaß-
nahmen im Planungsgebiet wie auch externe Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Planungsgebie-
tes mit einer ökologischen Aufwertung von insgesamt 461.886 BWP gegenüber. Rein rechnerisch ist 
mit diesen Maßnahmen der Eingriff bis zu ca. 92% ausgeglichen. 
Die Zahlen zur Eingriffsberechnung resultieren aus einer Konfliktbetrachtung, bei der nicht aus-
schließlich die Konflikte (Eingriffe) hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung eine Rolle 
spielen. Mit der Konfliktbetrachtung des GOP wurden sämtliche Konflikte betrachtet, die neben natur-
schutzfachlichen auch grünplanerische Maßnahmen erforderlich machen. Hierbei legt der GOP gro-
ßen Wert auf Vollständigkeit  
Für die Herleitung möglicher Konflikte wurde als Anlage 2 des GOP eine Konfliktpotentialanalyse er-
stellt. Diese setzt sich mit allen Belangen auseinander, die gem. § 1 Abs. 6 BauGB bei der Aufstel-
lung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen sind und aus deren Betroffenheit naturschutzfachliche 
und grünplanerische Maßnahmen erforderlich werden können. So wird als ein erster wichtiger Schritt 
des GOP die bauplanungsrechtliche Grundlage erbracht, dass die durch den GOP entwickelten Maß-
nahmen auch als abwägungsrelevant definiert werden können. 
Allerdings haben sich bereits Konflikte im Verlauf der GOP-Erstellung und des Bauleitplanverfahrens 
geändert. Dies ist damit zu begründen, dass die bei der GOP-Erstellung erkannten Konflikte plane-
risch reduziert werden konnten und die entsprechenden Maßnahmen bereits im Bebauungsplan-
Entwurf berücksichtigt worden sind.  
Diese Konfliktreduzierung stellt der GOP dar, indem er zwei Konfliktintensitäten unterscheidet: 
 Konfliktintensität zu Beginn der GOP-Erstellung im Januar 2017 
 Aktuelle Konfliktintensität unter Berücksichtigung der planerischen Aussagen des GOP und 
deren Übernahme in den B-Plan Entwurf.

3 
Insgesamt betrachtet der GOP 45 Konflikte im Kontext der Grünordnungsplanung und 2 Konflikte im 
Kontext betroffener Rechtsvorschriften. Von diesen insgesamt 47 betrachteten Konflikten, stellen 9 
Konflikte Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dar. 
Hervorzuheben sind die Konflikte in den Belang der aktiven und kontemplativen Erholungsnutzung 
(13 Konflikte) und in den Belang des Orts- und Landschaftsbildes (12 Konflikte). Abschließend sind 1 
Konflikt hinsichtlich des Belanges „menschliche Gesundheit (Lärm durch die Kleinspielfelder)“, 1 Kon-
flikt hinsichtlich des Belanges „Bildungswesen“ (Waldkindergarten)“ und 6 Konflikte hinsichtlich der 
Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu nennen. Alle diese Konflikte machen na-
turschutzfachliche und grünplanerische Maßnahmen erforderlich. 
Die zwei Konflikte, die im Zusammenhang der Betroffenheit anderer zu berücksichtigender Rechtvor-
schriften betrachtet worden sind, bestehen mit dem Konflikt für den gesetzlichen Artenschutz gem. 44 
Abs. 1 BNatSchG und mit dem Konflikt für den Denkmalschutz gem. § 9 Abs. 1 DSchG. Als Ergebnis 
der Konfliktbetrachtung kann festgestellt werden, dass die betreffenden Konflikte bei der Berücksich-
tigung der vom GOP formulierten Maßnahmen in das nachfolgende Genehmigungsverfahren verla-
gert werden können und für die Aufstellung des Bebauungsplanes ausreichend planerisch behandelt 
worden sind. 
Im Laufe des Bauleitplanverfahrens konnten insgesamt konnten 18 Konflikte reduziert werden. Dabei 
erfuhren 7 Konflikte eine Reduzierung, die zuvor als großer Konflikt beurteilt wurden. 13 Konflikte 
konnten nunmehr vermieden werden, so dass von ursprünglich 47 Konflikten nach wie vor 34 Konflik-
te bestehen bleiben. 
Der GOP hat für das Planungsgebiet insgesamt 34 Planungsempfehlungen ausgesprochen, die ent-
weder als Planungsvorgaben (12), als Vorschläge für grünordnungsplanerisch relevante Festsetzun-
gen (10) und als Festsetzungen von Begrünungsmaßnahmen (11) formuliert werden. Darüber hinaus 
schlägt der GOP eine Regelung im Zuge des Konfliktes mit dem Waldkindergarten vor, die neben der 
Sicherung der vom GOP entwickelten Begrünungs-und Ausgleichsmaßnahmen in einem städtebauli-
chen Vertrag geregelt werden sollen. Ferner sieht der GOP 8 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des 
Planungsgebietes vor. 
Die genannten Planungsempfehlungen dienen vornehmlich der Minderung und der Vermeidung der 
durch die Planung ausgelösten Konflikte. Hierzu zählen für den GOP auch 4 Maßnahmen, mit denen 
Eingriffe in Natur und Landschaft zurückgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist im Besonderen 
die Maßnahme M11 zu nennen, mit der ein Sportplatz, südlich des Geißbockheims aus der Nutzung 
des 1. FC Köln herausgelöst wird und wieder in die Parklandschaft zurückgeführt werden soll.  
Viele Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen erfüllen konfliktreduzierende Funktionen nicht aus-
schließlich für einen Belang, sondern „bedienen“ sozusagen auch andere Belange die von der Pla-
nung betroffen sind. So hat eine Begrünungsmaßnahme, die zunächst den Eingriff in das Land-
schaftsbild mindert, auch eine Wirkung für die Erholungsnutzung ebenso wie für den Naturschutz und 
der Landschaftspflege. 
Mit Blick auf das Vermeidungsgebot der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist im Besonderen 
eine Vermeidungsmaßnahme des GOP hervorzuheben. Der GOP schlägt mit der Planungsvorgabe 
PV9 den Verzicht auf die Kleinspielfelder vor. Mit diesem Vorschlag könnten ca. 4.900 m² der Wald-
wiesen verschont bleiben und eine Reduzierung des Eingriffes in Natur und Landschaft von ca. 
54.000 BWP erzielt werden. Darüber hinaus wird der Eingriff in das Landschaftsbild nennenswert 
reduziert. Ferner würde mit den aktuell vorgesehenen externen Ausgleichsmaßnahmen ein rechne-
risch vollständiger Ausgleich attestiert werden können. Auch wenn der Bebauungsplan die Herstel-
lung der Kleinspielfelder begründen kann, so darf doch an dieser Stelle festgestellt werden, dass die 
Kleinspielfelder nicht für die Erweiterung des Sportparks benötigt werden. 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden keine Ausgleichsmaßnahmen im herkömmlichen 
Sinne festgesetzt. 
Der GOP sieht insgesamt 8 externe Ausgleichsmaßnahmen vor. Hiervon befinden sich 3 im Äußeren 
Grüngürtel und 5 auf den Freiflächen des Grünzugs West. Insbesondere die externen Ausgleichs-
maßnahmen im Äußeren Grüngürtel dienen, neben dem Ausgleich für die Eingriffe in Natur und 
Landschaft, auch der Erholungsnutzung. 
Mit der externen Ausgleichsmaßnahme eA 3 „bodenfunktionale Ausgleichsmaßnahme im Bereich des

4 
Sportplatzes „Kampfbahn“ wird dem Prüfauftrag des Vorgabenbeschlusses des Stadtentwicklungs-
ausschusses (SteA) vom 15.12.2016 entsprochen, der die Frage zum Gegenstand der Prüfung hat, 
„… ob das Kampfbahngelände in der Nähe des Decksteiner Forts in enger Abstimmung mit dem 1. 
FC Köln ebenfalls renaturiert werden kann“.  
In Abstimmung mit dem Umweltamt kommt der GOP zu dem Ergebnis, dass unter Beibehaltung des 
Sportrasens eine Renaturierung der Kampfbahn möglich ist und sieht mit der Ausgleichsmaßnahme 
eA3 einen Austausch des eventuell kontaminierten Tennenbodens mit dem Boden vor, der durch den 
Ausbau der Trainingsfelder im Bereich der Waldwiesen entsorgt werden müsste. Bei dieser Maß-
nahme nimmt der funktionale Bezug mit dem Eingriff in den Boden einen besonderen Stellenwert ein. 
Des Weiteren werden mit den externen Ausgleichsmaßnahem eine landschaftliche Einbindung des 
Parkplatzes an der Gleueler Straße (eA1) und eine Verbesserung des Landschaftsbildes durch die 
Renaturierung des Parkplatzes an der Berrenrather Straße (eA2) verfolgt. 
Im Grünzug West werden mit den Maßnahme eA4 bis eA5 auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen 
Flächen extensive Fettwiesen vorgesehen. Hierbei sind auch untergeordnet die Pflanzung von Feld-
gehölzen (eA4 und eA5) wie auch die Pflanzung einer Obstbaumreihe (eA6) geplant. Um den Le-
bensraum für Offenlandarten, soweit es für einen Kompensationsraum mit extensiven Erholungsfunk-
tionen möglich ist, zu fördern, sind für den Grünzug West keine größeren Gehölzpflanzungen und 
Waldbestände vorgesehen worden. 
Dieser Mitteilung liegen 4 Anlagen bei: 
1. Maßnahmenplan (GOP Plan Nr. 5) 
2. Übersicht der Maßnahmen 
3. Übersicht der Konflikte 
4. Plan für die Darstellung des potenziell ausgleichpflichtigen Eingriffsbereiches  
(GOP Plan Nr. 3)

Anlage 4

4283 Zeichen

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Anlage 2

4500 Zeichen

ANLAGE 2 
Übersicht der Maßnahmen 
Übersicht konkrete Planungsvorgaben und Maßnahmen: 
Kurz: Symbol Maßnahme 
Verweis/ 
Begrün-
dung: 
Planerische Vorgaben (PV) für die Inhalte des Bebauungsplanes 
PV1  Unterirdische Verlegung von Versorgungsleitungen 
PV2  Keine Fällung von Bäumen 
PV3  Keine Verbreiterung der Franz-Kremer-Allee 
PV4 
 Erhalt der Wiesenstreifen zwischen den Trainingsfel der 8 und 9 zur 
Verringerung der Barrierewirkung für Tiere 
PV5 
 Vermeidung eines Gefahrenraumes im Bereich der Trai ningsplätze 7 
und 8 
PV6 
 Keine Werbung und Beschriftung an den Banden der Tr ainingsfelder 
7 bis 9 
PV7 
 Planungsvorgabe für die Festsetzung von Geländehöhe n (Gelände- 
und Höhensplan) 
PV8  Verzicht auf vollversiegelte Wegeflächen 
PV9  Verzicht auf Kleinspielfelder 
PV10 
 Optimierte Planung der Kleinspielfelder zur Vermeid ung und 
Verringerung von Lärmemissionen 
PV11  Erhalt der Attraktivität vorhandener Spielorte für den Waldkindergarten  
PV12 
 Verortung der Drainageleitungen und der Entwässerun g erfolgt 
ausschließlich auf den Flächen für Sportanlagen 
Formulierung von Festsetzung (F) für den Bebauungsplan 
F1  Festsetzung für die unterirdische Führung von Versorgungsleistungen  
F2  Festsetzung für die Beschränkung von Einfriedungen  
F3 
 Festsetzung die Beschränkung der Höhe und Länge von  
Ballfangzäunen  
F4  Festsetzung für die Beschränkung der Höhe von Flutlichtmasten 
F5 
 Festsetzung über die Art und Gestaltung der Einfrie dungen und 
Ballfangzäune 
F2 
F1  
F3  
F5 
PV4  
PV 7 
PV11 
PV 6 
PV 8 
PV10  
PV1 2 
PV 2 
PV 1 
PV 3 
PV 5 
PV 9 
F4

Übersicht konkrete Planungsvorgaben und Maßnahmen: 
Kurz: Symbol Maßnahme 
Verweis/ 
Begrün-
dung: 
F6 
 Festsetzung von Geländehöhen für den Bereich der Trainingsfelder 7 
und 9 
F7  Festsetzung für die Zweckbestimmung der Kleinspielfelder 
F8 
 Festsetzungen für Bindungen von Bepflanzungen und f ür die 
Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen  
F9  Festsetzung für den Erhalt von Einzelbäumen 
F10  Festsetzung für die Versickerung von Niederschlagswasser 
Maßnahmen (M) als Festsetzung für den Bebauungsplan9 
M1  Renaturierung der Seitenstreifen der Franz-Kremer-Allee 
M2 
 Dachbegrünung für die Service- und Infrastrukturgebäude und für das 
Leistungszentrum 
M3  Fassadenbegrünung für die Service- und Infrastrukturgebäude 
M4  Baumpflanzungen zwischen den Trainingsfelder 8 und 9 
M5 
 Baumpflanzungen im Bereich der Erschließung zum 
Funktionsgebäude 
M6  Baumpflanzungen im Bereich der Kleinspielfelder 
M7  Festsetzung von teilversiegelten Erschließungsflächen. 
M8  Herstellung von Rasenflächen. 
M9 
 Wiederherstellung von Waldflächen (Beseitigung eine r Bodenmiete 
und Herstellung eines Waldmantels)  
M10 
 Wiederherstellung von Waldflächen (Beseitigung eine s Lagerplatzes 
und Herstellung eines Waldmantels). 
M11  Rückbau eines Sportplatzes und Herstellung eines Gebrauchsrasens. 
Weitere Maßnahmen im Zusammenhang der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 
Rücknahme von Eingriffen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
R1  Beseitigung einer Bodenmiete / Wiederherstellung von Waldflächen 
R2  Beseitigung eines Lagerplatzes / Wiederherstellung von Waldflächen 
R3  Rückbau eines Kunstrasenplatzes  
R4  Rückbau eines Sportplatzes 
R3  
R4 
R1  
R2 
M2  
M1  
M4 
M5  
M11  
M3 
M6 
M7 
M8 
M9 
M10  
F8 
F6 
F7 
F9 
F10

Übersicht konkrete Planungsvorgaben und Maßnahmen: 
Kurz: Symbol Maßnahme 
Verweis/ 
Begrün-
dung: 
externe Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Äußerer Grüngürtel 
eA1 
 Pflanzung von 8 Bäumen für die landschaftliche Einb indung des 
Parkplatzes Gleueler Straße 
eA2 
 Renaturierung und Sanierung des Parkplatzes an der Berrenrather 
Straße 
eA3 
 bodenkundliche Ausgleichsmaßnahme im Bereich des Sp ortplatzes 
„Kampfbahn“ im Äußeren Grüngürtel /  
externe Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Grünzuges West 
eA4 
 „Anlage von Feldgehölzen und Umwandlung von Acker i n extensive 
Fettwiese“ 
eA5 
 „Anlage von Feldgehölzen und Umwandlung von Acker i n extensive 
Fettwiese“ 
eA6 
 „Anlage einer Obstbaumreihe und Umwandlung von Acke r in 
extensive Fettwiese“ 
eA7  „Umwandlung von Acker in extensive Fettwiese“ 
eA8  „Umwandlung von Acker in extensive Fettwiese“ 
Zusätzliche Regelungen im städtebaulichen Vertrag ü ber die Regelung der Realisierung 
der Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen hinaus 
Vr1 
 Nutzung der Funktionsgebäude des 1. FC Kölns für de n 
Waldkindergarten 
 
Vr1  
eA4  
eA7  eA 8 
eA 6 
eA 7 
eA 5 
eA3  
eA 2 
eA1

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gleueler Straße
  • Berrenrather Straße
  • Franz-Kremer-Allee

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0596/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.03.2019
Erstellt
19.02.2019 11:30