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1192/2021

Leerstand von Wohnungen und Häusern in Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2469 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 1192/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 
 
Leerstand von Wohnungen und Häusern in Chorweiler 
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet mit der Anfrage 0375/2021 um Auskunft zu den folgenden 
Fragen: 
 
1.) Ist der Verwaltung der Leerstand am Kölner Weg in Köln-Esch bekannt?  
a) wenn ja, was hat sie dagegen unternommen? 
 
2.) Wie viele leerstehende Häuser im Stadtbezirk Chorweiler sind der Verwaltung bekannt? 
 
3.) Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung um solche Objekte dem Wohnungsmarkt zeitnah 
wieder zugänglich zu machen? 
a) Sind weitere Instrumente für die Rückführung dieser Objekte in den Wohnungsmarkt in Pla-
nung? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) Die Leerstände am Kölner Weg 30 und am Kölner Weg 34 bzw. 34 a in Köln-Esch waren dem 
Amt für Wohnungswesen bisher nicht bekannt. In allen drei Fällen wurde ein Ermittlungsver-
fahren eingeleitet und die Verfügungsberechtigten um Stellungnahme gebeten. 
 
zu 2.) Dem Amt für Wohnungswesen sind im Stadtbezirk Chorweiler aktuell 10 leer stehende Objek-
te bekannt. 
 
zu 3.) Die Ursachen für die Leerstände sind vielfältig. Bei einem Gebäude handelt es sich um nicht 
schützenswerten Wohnraum nach der Wohnraumschutzsatzung. Es handelt sich vielmehr um 
ein Gewerbeobjekt, das nie dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stand. In einem anderen Fall 
wird geprüft, ob Bestandsschutz vorliegt, weil das Gebäude bereits vor Inkrafttreten der ersten 
Kölner Wohnraumschutzsatzung ununterbrochen leer gestanden hat. In allen anderen Fällen 
handelt es sich um sanierungsbedürftige Objekte. 
 
Im Falle von sanierungsbedingten Leerständen begleitet die Verwaltung diese Fälle engma-
schig und überprüft, ob die Sanierungen in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt 
werden. Zu diesem Zweck ist die Vorlage eines Sanierungsplans erforderlich. Ziel ist es, leer 
stehenden Wohnraum in angemessener Zeit dem Wohnungsmarkt wieder zu Wohnzwecken 
zuzuführen. 
 
Sollten die erforderlichen Maßnahmen nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt 
werden, hat die Verwaltung die Möglichkeit, dies im Rahmen des Verwaltungszwangs (z.B. 
durch die Anordnung einer bestimmten Maßnahme unter Androhung eines Zwangsgeldes und 
gegebenenfalls auch durch Festsetzung des Zwangsgeldes) durchzusetzen.

2

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kölner Weg 30
  • Am Kölner Weg 30

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Details

Aktenzeichen
1192/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.03.2021
Erstellt
30.03.2021 09:18