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AN/1285/2017

Prüfung der Entwicklung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Lindenthal am Standort der Elsa-Brandström-Realschule; Stärkung der NRW-Sportschule

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 11.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 11.09.2017, TOP 2.2

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

5506 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.09.2017 
 
AN/1285/2017 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 
 
Prüfung der Entwicklung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Lindenthal am 
Standort der Elsa-Brandström-Realschule 
Stärkung der NRW-Sportschule 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie der Schul-
standort der derzeitigen Elsa-Brandström-Realschule, Berrenrather Str. für 
eine Gesamtschulnutzung ausgebaut werden kann.  
 
2. Zudem wird die Verwaltung gebeten, unter Darlegung der speziellen Ge-
gebenheiten beim Schulministerium eine Genehmigung für eine zunächst 
dreizügige Gesamtschule an diesem Standort zu beantragen.  
  
 
Begründung: 
 
Bereits seit einigen Jahren ist für den Kölner Westen klar, dass durch die aktuel-
len wie künftig prognostizierten Anmeldezahlen an weiterführenden Schulen im 
Stadtbezirk Lindenthal zwei neue weiterführende Schulen benötigt werden. Dar-
über hinaus, hat die Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 deutlich 
gemacht, dass perspektivisch eine dritte weiterführende Schule erforderlich sein 
wird.  
 
Die Schulentwicklungsplanung und das Amt für Schulentwicklung haben daher 
bereits seit 2014 eine Vielzahl an Grundstücken auf ihre Geeignetheit für eine 
weiterführenden Schulbau mit der entsprechenden Zügigkeit und Größe hin un-
tersucht und das Grundstück Aachener Str./ Herbesthaler Str. für einen weiter-

- 2 - 
 
führenden Schulstandort vorgeschlagen. Hierbei handelte es sich um einen ideal 
angebundenen Standort im Stadtbezirk, der auch relativ schnell hätte bebaut 
werden können.  
 
CDU, Grüne haben dieses jedoch sowohl in der Bezirksvertretung Lindenthal als 
auch im Rat gemeinsam mit den Stimmen der FDP und der Ratsgruppe GUT trotz 
sachlicher Erfordernisse mehrfach abgelehnt. Durch diese Entscheidung ist die 
Entwicklung der Schullandschaft im Kölner Westen erheblich ins Hintertreffen 
geraten. Die Auswirkungen sind heute spürbar: 
 
 Die bestehenden Schulen im Kölner Westen quellen über. Viele Schulen 
sind bereit zu helfen, um den Schulbaunotstand abzumildern, kommen je-
doch platzmäßig an ihre Grenzen. So leiden auf Dauer die Bedingungen für 
alle Schülerinnen und Schüler. 
 
 Durch das oben genannte Veto gegen den Schulstandort Aachener Str. 
Herbesthaler Str. musste ein schwierig zu entwickelndes und verkehrlich 
schlecht erschlossenes Grundstück im Gewerbegebiet Lövenich als Aus-
weichstandortgewählt werden.  
 
 Durch die Verhinderung der damaligen Planung ist viel Zeit verloren, die 
nun mühsam durch die Schulverwaltung wieder aufgeholt werden muss. 
Parallel zum Schulbaunotstand bei der Gebäudewirtschaft führt dies zu ei-
ner erheblichen Krisensituation um die Schulplätze im Stadtbezirk, die 
auch in den letzten Jahren bereits nur durch die gute Zusammenarbeit des 
Bildungsdezernates mit der Bezirksregierung und mit erheblicher Belas-
tung für die bestehenden Schulen abgewendet werden konnte. 
 
Die Diskussion hat zumindest sehr deutlich werden lassen, dass neue Schul-
standorte im Kölner Westen nicht ohne weiteres zu finden sind. In die Schulent-
wicklung muss dies einbezogen werden und daher auch geprüft werden, wie be-
stehende Standorte weiterentwickelt werden können. 
 
Die Schülerzahlen an der Elsa-Brändström-Realschule in der Berrenrather Str. 
sind derzeit rückläufig. Bei einem gleichzeitigen Bedarf an weiterführenden 
Schulplätzen hatte die Schulentwicklungsplanung daher vorgeschlagen, die bei-
den Schulstandorte der Elsa-Brändström-Realschule und die Theodor-Heuss-
Realschule gemeinsam zu einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Lindenthal 
weiterzuentwickeln. Die Schulkonferenz der Theodor-Heuss-Realschule hat sich 
jedoch gegen diese Planung ausgesprochen. 
 
Da die Elsa-Brändström-Realschule jedoch weiterhin an einer Weiterentwicklung 
zu einer Gesamtschule am Standort interessiert ist und Gesamtschulplätze im 
Stadtbezirk Lindenthal benötigt werden, wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, 
wie der Standort auch eigenständig weiterentwickelt werden kann. Kurzfristig 
scheint eine Entwicklung zu einer dreizügigen Gesamtschule möglich, so dass 
zunächst eine Genehmigung für eine dreizügige Gesamtschule beim Schulminis-
terium zu beantragen wäre. Perspektivisch soll geprüft werden, ob eine bauliche 
Ausweitung zu einer vierzügigen Gesamtschule möglich ist. Parallel sollen auch 
die Gespräche mit der Theodor-Heuss-Realschule fortgesetzt werden.

- 3 - 
 
Durch diese Lösung könnte der Schulplatzbedarf im Kölner Westen entsprechend 
des Elternwunsches (Gymnasial- und Gesamtschulplätze) ausgebaut und ggf. 
sogar Erleichterung für die bestehenden Schulen mit sich bringen. Zudem würde 
die Stärkung des Schulstandortes der derzeitigen Elsa-Brändström-Realschule 
auch eine Stärkung des Schulverbundes der NRW-Sportschule in Köln bewirken 
und auch eine entsprechende Entlastung des Apostelgymnasiums mit sich brin-
gen.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Berrenrather Straße
  • Herbesthaler Straße
  • Aachener Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1285/2017
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
11.09.2017
Erstellt
11.09.2017 14:04