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0630/2020

Bedarfssituation und Ausbaumaßnahmen im Offenen Ganztag an Kölner Grundschulen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.03.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 10.03.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4315 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 09.03.2020 
 0630/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2020 
 
Bedarfssituation und Ausbaumaßnahmen im Offenen Ganztag an Kölner Grundschulen 
Im Hinblick auf die Bedarfssituation im laufenden Schuljahr und der geplanten Einführung eines 
Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz im Primarbereich durch die Bundesregierung ab dem Jahr 
2025 hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet (AN/0050/2020): 
 
1. An welchen Schulstandorten sind Baumaßnahmen nötig, um die Anzahl von OGTS-Plätzen 
bedarfsgerecht in Hinblick auf den Rechtsanspruch ausbauen zu können? 
2. An welchen dieser Grundschul-Standorte könnten Ausbaumaßnahmen zügig realisiert wer-
den, an welchen sind alternative Konzepte zur Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten denk-
bar? 
3. Unter Berücksichtigung des Sozialindexes: An welchen Schulstandorten sind Investitionsmaß-
nahmen für den Ganztagsausbau vordringlich? (bitte priorisieren) 
4. Welche Investitions- bzw. Baumaßnahmen sind jeweils im Einzelnen nötig und welche Investi-
tionsvolumen ergeben sich jeweils schätzungsweise? 
5. Von wem könnten und sollten diese Baumaßnahmen durchgeführt werden? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Beantwortung der Fragen wird nachfolgend zusammengefasst: 
 
Im Rahmen einer mündlichen Anfrage im Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung die beiden Fach-
ausschüsse bereits weitestgehend über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der aktuellen Be-
darfssituation und Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung informiert (vgl. 
3354/2019). 
 
Alle Schulstandorte werden in einem länger andauernden Prozess unter Beteiligung des Ganztags-
trägers und der Schulleitung im Hinblick auf die Raumsituation, das pädagogische Konzept, die Ver-
pflegungssituation, die Entwicklung der Schülerzahlen, die Lage im Sozialraum sowie die bereits vor-
gesehenen Baumaßnahmen sehr kleinteilig betrachtet und bewertet. Hierbei wird auch geprüft, ob 
Modifizierungen des pädagogischen Ganztagskonzeptes oder des Verpflegungssystems eine noch 
effektivere Nutzung aller vorhandenen Schulräume ermöglichen. Begonnen wird mit den Standorten, 
welche geringe Versorgungsquoten und längere Wartelisten aufweisen sowie in Wohnbereichen mit 
besonderem Jugendhilfebedarf liegen.

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Die Schulverwaltung wird anschließend festlegen, wo welche Maßnahmen erforderlich sind und wie 
diese priorisiert werden. Ein wesentliches Kriterium werden hierbei sicherlich die Daten des Sozialin-
dexes darstellen. Zu beachten sind die derzeitigen Hemmnisse im Schulbau. Die priorisierende 
Schulbaumaßnahmenliste beinhaltet nur wenige Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Platzsi-
tuation im offenen Ganztag führen. Alle zusätzlichen ganztagsspezifischen Baumaßnahmen werden 
in die bestehende Priorisierung eingeordnet werden müssen. Die anschließende Umsetzung wird 
einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, der über das Jahr 2025 hinausgeht. 
 
Deshalb wird geprüft, ob und inwieweit Interimslösungen (z.B. durch die Anmietung von ortsnahen 
Räumen) gefunden werden können, gleichzeitig werden alternative Konzepte zur Schaffung zusätzli-
cher Räumlichkeiten entwickelt. Hier ist insbesondere an die Möglichkeit von Kooperationen zwischen 
Schulen und Sportvereinen zu denken. 
 
Wegen des dringenden Handlungsbedarfes, welcher sich aus einem Rechtsanspruch auf ganztägige 
Betreuung ergibt, hat die Verwaltung die oben beschriebenen Prozesse bereits angestoßen. Eine 
kurzfristige und detaillierte Beantwortung der oben aufgeführten Fragen würde es jedoch erfordern, 
dass sich die für die einzelnen Standorte zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für 
Schulentwicklung und der Gebäudewirtschaft ausschließlich dieser Aufgabe widmen könnten und 
andere wichtige Tätigkeitsfelder außer Acht lassen müssten. Aufgrund der bereits angesprochenen 
Situation im Schulbau ließen sich hierbei ohnehin zunächst keine Fortschritte erzielen. 
 
Die Verwaltung wird die notwendigen Prüfungen sukzessive und mit hoher Priorität durchführen und 
die Fachausschüsse über die Ergebnisse informieren. 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

09.03.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2020 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0630/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.03.2020
Erstellt
25.02.2020 07:34