A-W/0054/2024
Pflegerischer Aktionsplan für Münsters Westen - Selbständig leben, aktiv bleiben und sich einbringen auch im Alter
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme der Verwaltung vom 24.03.2025
4549 Zeichen
A-w loos411024 50 40 0001 Frau Schulte-Sienbeck Amt 33 für die BV West über V STADT MÜNSTER 2 5. MRZ. 2025 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West 24.03.2025 Tel.: 5998 Fax: 7780 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag lfd. Nr. A-W/0054/2024 der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 17.12.2024 „Pflegerischer Aktionsplan für Müosters Westen - Selbständig leben, aktiv bleiben und sich einbringen auch im Alter" Ziel des Antrages ist es, im Jahr 2025 im Rahmen eines umfassenden bürgerschaftlichen Beteiligungsprozesses einen pflegerischen Aktionsplan für alle sechs Stadtteile im Stadtbezirk Münster-West zu erarbeiten. Im Ergebnis sollen die Rahmenbedingungen für ein selbstständiges Leben von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in den Stadtteilen ertüchtigt werden. Für die kommunale Pflegeplanung mit ihren umfangreichen Aufgaben, die neben der Pflegeberichterstattung insbesondere auch die Geschäftsführung für die Konferenz Alter und Pflege, die Durchführung von Abstimmungsverfahren im Zusammenhang mit · dem Neu- und Umbau von Pflegeeinrichtungen, die Beratung von Investoren und Trägern, die Initiierung und Begleitung von Projekten (z.B. Marktplatz ambulante Pflege), die Vorbereitung und Aktualisierung von Leistungsvereinbarungen für Pflege Wohngem.einschaften, die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit etc. umfasst, stehen im Sozialamt insgesamt 0,75 Stellen zur Verfügung. Diese personelle Ausstattung lässt die Erstellung zusätzlicher stadtbezirksbezogener Aktionspläne nicht zu. Die kommunale Pflegeplanung umfasst jedoch gern. § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW) bereits heute eine regelmäßige Bestandsaufnahme, die Feststellung ob quantitativ und qualitativ ein ausreichendes Angebot besteht und ob und ggf. welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung und Weiterentwicklung von Angeboten notwendig sind. Im Pflegebedarfsplan, der jährlich aktualisiert wird, findet sich jeweils auch eine Darstellung der lnfrastrukturdaten auf Ebene der Stadtbezirke. Hieraus wird deutlich, dass im Stadtbezirk Münster-West insgesamt im Vergleich zur Gesamtstadt eine gute pflegerische Versorgung gegeben ist, wenngleich zwischen den Stadtteilen Unterschiede zu verzeichnen sind. Ziel der kommunalen Pflegeplanung war und bleibt es,· eine sozialräumlich orientierte pflegerische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit mit Trägern und Anbietern von Diens_tleistungen, den Wohlfahrtsverbänden, den zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Stadt vor Ort gestaltet werden. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf die Schaffung zusätzlicher pflegerischer lnfrastrukturangebote deutlich begrenzt sind. Dem Ausbau der Pflege- und Unterstützungsangebote sind insbesondere durch den bestehenden und zunehmenden Fachkräftemangel sowie die teilweise schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen für die Träger enge Grenzen gesetzt. - 2 - Neben den pflegerischen Angeboten sind allerdings vorgelagert bzw. ergänzend viele andere Begegnungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote erforderlich, um ein selbstbestimmtes Leben auch bei beginnenden und zunehmenden Einschränkungen im 'Alter zu ermöglichen. In Münster besteht in diesem Zusammenhang bereits· ein breites Angebot, das perspektivisch noch besser · miteinander vernetzt und konzeptionell aufeinander bezogen werden soll. Hierzu gehören neben den Projekten zur altengerechten, inklusiven Quartiersentwicklung insbesondere die Angebote der Sozialarbeit im Stadtteil, die Hilfen zur Unterstützung im Alltag sowie die Seniorenbegegnungsstätten und die Hausbesuche für ältere Menschen ab 75 Jahren. Im engen Zusammenwirken der Pflegeplanung, der Altenhilfeplanung · sowie der altenqerechten, inklusiven Quartiersentwicklung sollen in den nächsten Jahren insbesondere Ansätze zur Stärkung der informellen Unterstützungsstrukturen (weiter-) entwickelt werden. Als Rahmen wird dabei das aufgrund der Stellenvakanz aktuell pausierte Projekt „Ältersfreundliche Stadt Münster" dienen, das im l aufe des Jahres 2025 fortgesetzt werden soll. In diesem Kontext sollen perspektivisch auch Beteiligungsprozesse in unterschiedlichen Formaten durchgeführt werden. Auf bereits bestehende Erkenntnisse, z.B. aus der Bürgerumfrage „Pflege und Unterstützung im Alter", soll dabei zurückgegriffen werden. Im Auftrag Gez. Schulte-Sienbeck
Originalantrag
3549 Zeichen
A-\v/0054/2024 .... -CDU FRAKTION IN DER BV WEST Münster, 17.12.2024 An den ßezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster STADT MÜNSTER '\ ~ 1 7. DEZ. 2024 Amt für Bürger- u. Ratsservic~ · Bezirksverwaltung West Pflegerischer Aktionsplan für Münsters Weste:nn- --..;·_:.,:;.:_. :.:..:.:.::::::~ ~ _J Selbständig leben, aktiv bleiben und sich einbringen auch im Alter Die Stadt Münster wird gebeten, im Jahr 2025 einen pflegerischen Aktionsplan für. Münsters Westen mit den sechs Stadtteilen Albachten, Mecklenbeck, Nienberge, Gievenbeck, Roxel und Sentrup zu erarbeiten. Ziel dieses Antrages ist es, nach einem umfassenden bürgerschaftlichen Beteiligungs prozess, die Rahmenbedingungen - individuell für jeden Stadtteil - in Münsters Westen so zu ertüchtigen, dass Menschen bei Pflege- und Unterstützungsbedarf eine selbstständige Lebensführung in der gewünschten Umgebung unabhängig von · Lebensalter, Geschlecht, sozialer Lage, ethnischem Hintergrund oder vom Grad der pflegerischen Versorgung ermöglicht wird. Begründung: ' Die Verwaltung soll nach einem bürgerschaftlichen Beteiligungskonzept die Weichen dafür stellen, um in den Stadtteilen des Westens, den demografischen Herausforderungen der wachsenden Zahl der· älteren Menschen und parallel dazu des steigenden Fachkräftemangels in der Pflege entgegenzuwirken, die Anforderungen an altengerechte Quartiere zu erfüllen. Dies soll für jeden Stadtteil des Westens individuell erfolgen. Die Vorstellungen der Menschen, wie eine individuelle Unterstützung bei Pflegebedarf · in den Stadtteilen aussehen sollte, verändert sich, So lange wie möglich selbständig leben, aktiv bleiben und sich einbringen können. Erforderlich dafür ist der Auf- und Ausbau von Strukturen, die ein selbstbestimmtes und selbstständiges Alter(n) im Mauritzstraße 4-6 •·48143 Münster Telefon (02 51) 4. 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDJMST • Sparkasse Münsterland Ost Quartier unterstützen und ermöglichen. Die Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und die Förderung lebendiger Nachbarschaften wird dabei als ziel führend angesehen. Erforderlich ist aber auch die Stärkung der Kooperationen zwischen den Akteuren der Pflege im Westen. Um den Herausforderungen einer älter werdenden Bevölkerung in den nächsten Jahren gerecht zu werden, könnten z.B. sog. Quartierszentren gebildet werden. Orte, in denen Menschen bereits jetzt eine Infrastruktur für ihre Bedürfnisse vorfinden, die ihnen ermöglicht, 'zu Hause zu verbleiben. Insbesondere Pflegeeinrichtungen mit ihrer Infrastruktur wie Veranstaltungsräumen, Mittagstisch, Friseur, Krankengymnastik, Außenanlagen, Angeboten der Begegnung und Betreuung, der ärztl. Beratung oder auch Kurzzeitpflege sind prädestiniert dafür, sich in die Quartiere zu öffnen und auch den anliegenden Bewohnern' und Bewohnerinnen zur Verfügung zu stehen. Die Wohnformen im Alter haben sich verändert, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit stehen inzwischen im Vordergrund. Wohnen im Alter lässt sich vielfältig gestalten und muss keineswegs mit dem Umzug in ein Pflegeheim einhergehen. Die meisten Wohnungen lassen sich an die neuen Bedürfnisse anpassen. Der Austausch und die Beratung vor Ort sollten gestärkt werden. gezeichnet: Peter Haniann Christian Hinzmann Thomas Lilge Karin Park-Luikenga Nicholas Reuting Nils Schappler Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0054/2024
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 17.12.2024
- Erstellt
- 17.12.2024 13:11