Mandari Insight

AN/0489/2024/1

TOP 10.2: Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in städtischen Unterbringungseinrichtungen lebende Geflüchtete

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 21.03.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2003 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.03.2024 
 
AN/0489/2024/1 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.03.2024 
 
TOP 10.2: Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von 
integrativen Angeboten für in städtischen Unterbringungseinrichtungen lebende 
Geflüchtete 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ra-
tes am 21.03.2024 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Das Förderprogramm wird wie folgt geändert/ergänzt: 
 
  Ziffer 3.1: Ergänzung 
 
 Punkt 3.1.2 wird ersetzt durch die Formulierung: „Träger, die möglichst über Mitarbei-
ter*innen als Sozialarbeiter*innen und Kulturmittler*innen verfügen, die ein aus den 
Kulturkreisen der Geflüchteten kommen und die entsprechenden Sprachen beherr-
schen“ 
  
 Punkt 3.1.3 wird ersetzt durch die Formulierung: „Bezug zu mindestens zwei der un-
ter Punkt 3.2 genannten Ziele. Die Antragsteller sollten zudem in der Lage sein, min-
destens 5 der unter den 3 Projektzielen genannten Beispiele umzusetzen.“ 
   
 
Ziffer 5 Änderung des drittletzten Satzes: „Die Höhe der Förderung kann maximal 20 Pro-
zent der gesamten zur Verfügung stehenden Fördermittel betragen. Eine Förderung unter 
8.000 Euro erfolgt nicht. Der maximale Förderbetrag pro Projekt wird auf der eigens einge-
richteten Website bekannt gegeben.

- 2 - 
 
 
 
Begründung:  
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz    
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer  
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0489/2024/1
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
21.03.2024
Erstellt
21.03.2024 14:11