AN/1367/2025
Tempo 30 – Sürther Straße – Antrag AN 0318/2023 vom 13.03.2023
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Anfrage (Grüne BV2)
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Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Sabine Müller Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1367/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 Tempo 30 – Sürther Straße – Antrag AN 0318/2023 vom 13.03.2023 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, in der Sitzung vom 13.03.2023 hat die Fraktion der GRÜNEN in der BV 2 beantragt, auf der Sürther Straße zwischen Siegstraße und Grüngürtelstr. durchgehend in beide Richtungen Tempo 30 anzuordnen. Auch wenn sich im Bereich des besagten Straßenabschnitts 6 Schulen mit ca. 4.500 Schüler und Schülerinnen (ohne Berufsschule Michaelshoven) be- finden und der besagte Straß enabschnitt die Hauptzubringerachse zwischen und zu den beiden Standorten ist, führte die Verwaltung in ihrer ablehnenden Stellungnahme seinerzeit wie folgt aus: „Im geprüften Bereich der Sürther Straße und Ringstraße liegen entsprechende Erkennt- nisse zur Unfallhäufigkeiten nicht vor. Auch befinden sich hier keine sog. schützensw erten Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Förderschu- len, Alten und Pflegeheimen oder Krankenhäuser), die eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschw indigkeit rechtfertigen w ürden. Zudem befinden sich die Örtlichkeit im Mobili- tätsrelevanten Verkehrsnetz. Die gew ünschte Beschränkung der zulässigen Höchstge- schw indigkeit auf der Sürther Straße und Ringstraße ist folglich unbegründet.“ Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung der BV2 um Beantwortung folgender Fragen: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen TOP: 7.2.1 Sitzung D. BV2 am: 08.12.2025 1. Hat sich durch die Änderungen in der StVO und den herzu erlassen Allgemeinen Ver- waltungsvorschriften die rechtliche Einschätzung der Verwaltung geändert? Wird die Sürther Str. in dem besagten Abschnitt als solcher mit stark frequentiertem Schul- verkehr angesehen? Wie definiert die Verwaltung den Begriff des stark frequentierten Schulweges? 2. Im Knotenpunkt Sürther Straße – Grüngürtelstraße wird derzeit ein Kreisverkehr ausge- baut. Fahrradfahrende auf der Sürther Str. in Richtung Norden müssen zukünftig den Rad- weg verlassen und auf die MIV -Fahrspur einfädeln. Dies ist bei Tempo 50, trotz Fahrrad- schleuse, insbesondere für jüngere Radfahrende - aber auch für ältere - hochproblematisch. Wird angedacht, eine Tempo 30 Regelung auf den südlichen Beginn des Kreisverkehrs, also dort wo jeweils die Ein- bzw. Ausschleusung des Radverkehrs vorgesehen ist, anzu- setzen? gez. Oliver Ismail gez. Susanne Bercher-Hiss
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1367/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (Grüne)
- Datum
- 21.11.2025
- Erstellt
- 21.11.2025 09:58