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Stellungnahme zu dem Antrag AN/1075/2022 Fristverlängerung für Anstellungsträger nach § 22 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz NRW

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 1782/2022 vom 25.05.2022

Stand: Am 31.05.2022 im Jugendhilfeausschuss endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 25.05.2022 1782/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 Stellungnahme zu dem Antrag AN/1075/2022 Fristverlängerung für Anstellungsträger nach § 22 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz NRW Die Voraussetzungen für die Arbeitgeber*innen werden mit Stichtag zum 01.08.2022 im KiBiz, §22 Abs. 6 geregelt. Dieses Gesetz ist bindend und lässt keine Fristverlängerung zu. Auch das Ministeri- um MKFFI NRW hat die Fachverwaltung in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Fristverlängerung für die Arbeitgeber*innen in der Kindertagespflege nicht möglich ist. Aus Sicht der Fachverwaltung kann dem Antrag der FDP aus genannten Gründen nicht zugestimmt werden. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 31.05.2022

    Jugendhilfeausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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