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Stellungnahme zu dem Antrag AN/1075/2022 Fristverlängerung für Anstellungsträger nach § 22 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz NRW
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 1782/2022 vom 25.05.2022
Stand: Am 31.05.2022 im Jugendhilfeausschuss endgültig zurückgezogen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 25.05.2022 1782/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 Stellungnahme zu dem Antrag AN/1075/2022 Fristverlängerung für Anstellungsträger nach § 22 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz NRW Die Voraussetzungen für die Arbeitgeber*innen werden mit Stichtag zum 01.08.2022 im KiBiz, §22 Abs. 6 geregelt. Dieses Gesetz ist bindend und lässt keine Fristverlängerung zu. Auch das Ministeri- um MKFFI NRW hat die Fachverwaltung in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Fristverlängerung für die Arbeitgeber*innen in der Kindertagespflege nicht möglich ist. Aus Sicht der Fachverwaltung kann dem Antrag der FDP aus genannten Gründen nicht zugestimmt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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