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1782/2022

Stellungnahme zu dem Antrag AN/1075/2022 Fristverlängerung für Anstellungsträger nach § 22 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz NRW

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 25.05.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.05.2022

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

824 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 25.05.2022 
 1782/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 
 
Stellungnahme zu dem Antrag AN/1075/2022 Fristverlängerung für Anstellungsträger nach § 
22 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz NRW 
 
Die Voraussetzungen für die Arbeitgeber*innen werden mit Stichtag zum 01.08.2022 im KiBiz, §22 
Abs. 6 geregelt. Dieses Gesetz ist bindend und lässt keine Fristverlängerung zu. Auch das Ministeri-
um MKFFI NRW hat die Fachverwaltung in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine 
Fristverlängerung für die Arbeitgeber*innen in der Kindertagespflege nicht möglich ist. Aus Sicht der 
Fachverwaltung kann dem Antrag der FDP aus genannten Gründen nicht zugestimmt werden. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

31.05.2022 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1782/2022
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
25.05.2022
Erstellt
24.05.2022 17:39