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AN/1266/2022

Weiterentwicklung der Regelungen des Gestaltungshandbuchs bis Frühjahr 2023

Gem. Änderungsantrag (CDU) 20.06.2022

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

3381 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.06.2022 
 
AN/1266/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 20.06.2022 
 
Weiterentwicklung der Regelungen des Gestaltungshandbuchs bis Frühjahr 2023 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung des Rates am 20.06.2022 zu setzen.  
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Regelungen des Abschnitts H7 – Außengastronomie des Gestaltungshandbuchs 
– Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln werden mit Ausnahme 
der die Barrierefreiheit betreffende Regelungen unter Punkt H7.1 bis zum Beginn der 
Außengastronomiesaison 2023 außer Kraft gesetzt. Der Grundsatz der qualitätsvol-
len Gestaltung des Mobiliars auf öffentlichen Flächen gilt auch im Sommer 2022 als 
Appell an die Gastronomiebetreibenden fort.  
 
2. Bis zu Beginn der Außengastronomiesaison 2023 wird der im Handbuch im Abschnitt 
H7 erwähnte Konsultationskreis die dort geforderten tragfähigen Regelungen recht-
zeitig erarbeiten. Dem Konsultationskreis sollen Vertreterinnen und Vertreter der

- 2 - 
 
Verwaltung, der Politik, der Behindertenvertretungen und der Gastronomieverbän de 
angehören.  
 
3. Dieser soll einen Vorschlag für den Abschnitt H7 des Gestaltungshandbuchs und die 
daraus resultierende Gestaltungssatzung erarbeiten. Erst nach Beschlussfassung 
dazu werden wieder Kontrollen zur Einhaltung dieser Regelungen durchgeführt.  
Alle anderen Gaststätten- und ordnungsbehördlichen Regelungen, insbesondere die 
zur Barrierefreiheit, bleiben unberührt und gelten fort.       
 
 
Begründung: 
 
Das Gestaltungshandbuch ist im Dezember 2017 beschlossen worden und trat 2018 in Kraft. 
Die Regelungen des Abschnitts H7 sind und waren nicht abschließend definiert und unter-
stehen dem Vorbehalt der Detailregelungen eines sogenannten Konsultationskreises.  
 
Dies ist nunmehr über 4 Jahre her und die Anforderung der Gäste an die Gastronomie haben 
sich verändert. Gerne hält man sich in der Außengastronomie auf, so wird das mediterrane 
Lebensgefühl der Kölnerinnen und Kölner oft zitiert.  
 
Seit 2020 sehen sich die Gastronomietreibenden aufgrund der Pandemie neuen Herausfor-
derungen gegenüber und die Erweiterung der Gaststätten auf öffentliches Straßenland die-
nen in nicht unerheblichem Maße dem Gesundheitsschutz von Gästen und Personal.  
 
Um den Sommer 2022 für die Gaststättenbetreiberinnen und –betreiber planungssicher zu 
gestalten und vor dem Hintergrund einer eventuell im Herbst drohenden weiteren Corona-
Welle mit den bekannten Einschränkungen, müssen die Regelungen ausgesetzt werden, bis 
eine für alle Seiten klare , nachvollziehbare und einhaltbare Regelung besteht.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Mike Homann     gez. Ulrich Breite 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer   FDP-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

20.06.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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31.12.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

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Details

Aktenzeichen
AN/1266/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
20.06.2022
Erstellt
20.06.2022 14:06