AN/1266/2022
Weiterentwicklung der Regelungen des Gestaltungshandbuchs bis Frühjahr 2023
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.06.2022 AN/1266/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 20.06.2022 Weiterentwicklung der Regelungen des Gestaltungshandbuchs bis Frühjahr 2023 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord- nung der Sitzung des Rates am 20.06.2022 zu setzen. Beschluss: 1. Die Regelungen des Abschnitts H7 – Außengastronomie des Gestaltungshandbuchs – Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln werden mit Ausnahme der die Barrierefreiheit betreffende Regelungen unter Punkt H7.1 bis zum Beginn der Außengastronomiesaison 2023 außer Kraft gesetzt. Der Grundsatz der qualitätsvol- len Gestaltung des Mobiliars auf öffentlichen Flächen gilt auch im Sommer 2022 als Appell an die Gastronomiebetreibenden fort. 2. Bis zu Beginn der Außengastronomiesaison 2023 wird der im Handbuch im Abschnitt H7 erwähnte Konsultationskreis die dort geforderten tragfähigen Regelungen recht- zeitig erarbeiten. Dem Konsultationskreis sollen Vertreterinnen und Vertreter der - 2 - Verwaltung, der Politik, der Behindertenvertretungen und der Gastronomieverbän de angehören. 3. Dieser soll einen Vorschlag für den Abschnitt H7 des Gestaltungshandbuchs und die daraus resultierende Gestaltungssatzung erarbeiten. Erst nach Beschlussfassung dazu werden wieder Kontrollen zur Einhaltung dieser Regelungen durchgeführt. Alle anderen Gaststätten- und ordnungsbehördlichen Regelungen, insbesondere die zur Barrierefreiheit, bleiben unberührt und gelten fort. Begründung: Das Gestaltungshandbuch ist im Dezember 2017 beschlossen worden und trat 2018 in Kraft. Die Regelungen des Abschnitts H7 sind und waren nicht abschließend definiert und unter- stehen dem Vorbehalt der Detailregelungen eines sogenannten Konsultationskreises. Dies ist nunmehr über 4 Jahre her und die Anforderung der Gäste an die Gastronomie haben sich verändert. Gerne hält man sich in der Außengastronomie auf, so wird das mediterrane Lebensgefühl der Kölnerinnen und Kölner oft zitiert. Seit 2020 sehen sich die Gastronomietreibenden aufgrund der Pandemie neuen Herausfor- derungen gegenüber und die Erweiterung der Gaststätten auf öffentliches Straßenland die- nen in nicht unerheblichem Maße dem Gesundheitsschutz von Gästen und Personal. Um den Sommer 2022 für die Gaststättenbetreiberinnen und –betreiber planungssicher zu gestalten und vor dem Hintergrund einer eventuell im Herbst drohenden weiteren Corona- Welle mit den bekannten Einschränkungen, müssen die Regelungen ausgesetzt werden, bis eine für alle Seiten klare , nachvollziehbare und einhaltbare Regelung besteht. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Mike Homann gez. Ulrich Breite SPD-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1266/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 20.06.2022
- Erstellt
- 20.06.2022 14:06