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AN/0735/2026

Auswirkung der Bewirtschaftungsverfügung für die Förderungen im Dezernat IV, im Bereich Jugend und Bildung

Die Linke. Anfrage nach § 4 29.04.2026

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 23.06.2026, TOP 6.1.5

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2823 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An den Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
An den Ausschussvorsitzenden des 
Jugendhilfeausschusses 
Dr. Ralf Heinen 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 29.04.2026 
AN/0735/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 
 
Auswirkung der Bewirtschaftungsverfügung für die Förderungen im Dezernat IV, im Bereich 
Jugend und Bildung 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
die Ratsfraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu setzen. 
Die Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2026 erlegt der Auszahlung von 
Förderungen an Dritte Restriktionen auf. Sowohl erstmalige Förderungen wie auch die Fortsetzung 
von Förderungen werden einer Prüfung unterzogen. 
Die finanzielle Ausstattung von Projekten, Vereinen und Verbänden, die Fördermittel der Stadt 
Köln erhalten, sind häufig gering. Eine Reduzierung der finanziellen Förderung oder bereits eine 
verzögerte Auszahlung, die nicht ausgeglichen werden kann, kann bereits dazu führen, dass 
Mitarbeitenden gekündigt werden muss. Bereits geleitete Aufbauarbeit, die zukünftige Tätigkeit 
und sogar die Existenz der Projekte, Vereine und Verbände kann dadurch gefährdet sein. 
Für viele Fördermittelempfänger hängt zudem das Einwerben von Drittmitteln von der städtischen 
Förderung ab, denn diese erfüllt häufig die Rolle notwendiger Eigenmittel. Hierdurch multipliziert 
sich der negative Effekt einer Reduzierung städtischer Mittel. 
In diesem Zusammenhang bittet Die Linke um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Auswirkungen hat die Bewirtschaftungsverfügung für die Förderungen im Dezernat 
IV in den Bereichen Jugend und Bildung und Sport? 
Wir bitten um eine Darstellung mit Angabe der Fördermittelempfänger und 
Fördermittelhöhe im Einzelfall darüber, 
a. welche Förderungen verzögert oder mit einer Unterbrechung ausgezahlt wurden 
und wie groß diese Zeiträume waren, 
b. welche Auszahlungen von Förderungen noch ausstehen und wann sie vermutlich 
ausgezahlt werden, 
c. welche Förderungen reduziert ausgezahlt wurden und wie hoch die Reduktion ist, 
d. welche Förderungen ohne Verzögerung in voller Höhe ausgezahlt wurden. 
2. Wie hoch ist insgesamt die im Haushaltsplan vorgesehene bzw. (voraussichtlich) 
tatsächliche Fördersumme, die durch das Dezernat IV in 2026 in den Bereichen Jugend 
und Bildung ausgezahlt wird? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Dr. Günter Bell 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0735/2026
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
29.04.2026
Erstellt
29.04.2026 11:28