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A-W/0040/2017

Platz für eine zukunftsfähige Feuerwehr in Albachten

Antrag an die BV West 16.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.03.2018, TOP 9.3

Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2018

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2018

5608 Zeichen

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Herr Kurz, 61.32.0001 20.02.2018

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Bezirksvertretung Münster-West EEE |

über II

STADT MÜNSTER
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Platz für eine zukunftsfähige Feuerwehr in Albachten
Antrag der CDU-Fraktion vom 13.10.2017, A-W/0040/2017

die Verwaltung sollte prüfen, ob eine Verlagerung des vorhandenen Standortes des
Feuerwehrgerätehauses südlich der Dülmener Straße in Albachten auf die Fläche des
ehemaligen Friedhofes auf der gegenüberliegenden Straßenseite möglich ist.

Anlass hierfür ist, dass die Feuerwache Albachten nicht mehr den aktuellen funktionalen
Anforderungen entspricht. Eine Modernisierung und Erweiterung um eine Fahrzeughalle ist
aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse am bestehenden Standort nicht möglich, sodass
ein neuer Standort gefunden werden muss.

Die verwaltungsinterne Abstimmung kommt zu dem Ergebnis, dass das Friedhofsgrundstück
grundsätzlich sowohl für ein neues Feuerwehrgerätehaus, als auch für eine
Wiederinbetriebnahme des Friedhofs in Betracht kommt.

Beide Nutzungen, die ehrenamtlich getragene freiwillige Feuerwehr und der historische
Friedhof, sind zentrale Institutionen der örtlichen Gemeinschaft und Teil der Identität von
Albachten. Von daher werden nachfolgend die Rahmenbedingungen und Konsequenzen
beider Optionen für eine Entscheidungsfindung dargelegt:

Nutzungsoption Feuerwehrgerätehaus:

Anhand vergleichbarer Feuerwehrgerätehäuser, die in jüngster Zeit in Münster errichtet
wurden, wäre die ca. 2.700 m? große Friedhofsfläche ausreichend für den Neubau eines
bedarfsgerechten Feuerwehrgerätehauses.

Aus einsatztaktischer Sicht wäre der Standort nördlich der Dülmener Straße — wie der
bisherige auch - sehr gut für eine neue Feuerwache geeignet. Die Grundanforderung an
Feuerwehrgerätehäuser gemäß Brandschutzbedarfsplan, die Hilfsfristen bei Brand- und
Hilfeleistungseinsätzen zu gewährleisten, wäre von diesem zentralen Standort innerhalb des
Stadtteils - wie bisher - in hohem Maße sichergestellt. Die Wege der Feuerwehrleute zum
Gerätehaus blieben unverändert und die Fahrten von der Wache zu den Einsatzstellen
könnten weiterhin über die Haupterschließungsstraßen von Albachten erfolgen. Aufgrund der
Zentralität könnte auch der Notruf bei Versorgungsfällen sichergestellt werden. Ferner wäre
eine Feuerwache im Stadtteilkern als Hilfepunkt besser wahrnehmbar.

Der Friedhof könnte endgültig aufgegeben werden, da die Ruhefristen 2016 abgelaufen sind.

Es bleibt allerdings zu klären, ob für die dauerhaft zu erhaltenden Kriegsgräber eine
Ersatzlösung gefunden werden kann. Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer
von Krieg und Gewaltherrschaft ermöglicht, in begründeten Einzelfällen, die Umbettung von
Kriegsgräbern. Hierzu wäre eine würdevolle Ersatzlösung erforderlich, die die Zustimmung
der Bezirksregierung und des Volksbunds Deutscher Kriegsgräberfürsorge findet.

Für eine Umnutzung der Friedhofsfläche zum Feuerwehrgerätehausstandort müsste der
geltende Bebauungsplan geändert werden.

Ersatzstandort in Albachten Ost

Im aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren für das Wohngebiet Albachten - Ost wird,
aufgrund des seit längerem bekannten Bedarfes, ein Standort für eine neue Feuerwache
berücksichtigt.

Dieser Standort ist zwar nicht so zentral wie der alte Friedhof in Albachten gelegen. Dennoch
erfüllt er mit seinem direkten Anschluss an die Weseler Straße und an die
verkehrstechnische Infrastruktur von Albachten die einsatztaktischen Vorgaben. Die
Hilfsfristen bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen (Eintreffen der Einsatzkräfte am
Einsatzort: 8 Minuten nach Alarmierung) werden auch von hier aus eingehalten.

Die Standortfläche befindet sich auf städtischem Grundstück, was eine zügige Herstellung
nach Abschluss der Planung und Erschließung ermöglicht.

Nutzungsoption Friedhofspark:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Albachten-Mitte sieht für die Friedhofsfläche, nach
erfolgter Aufgabe der Friedhofnutzung, langfristig einen kleinen Stadtteilpark vor.

Obwohl auf dem Friedhof seit 1986 nicht mehr bestattet wird, strahlt der Ort immer noch eine
besondere Würde aus. Hiermit erscheint eine Neubebauung, trotz Ende der festgelegten
Ruhefrist von 30 Jahren, nicht vereinbar. Angehörige der zuletzt bestatteten Personen
wohnen noch heute in Albachten. Die Pietätsfrist solite eine Generation über das Ende der
Liegezeit hinaus dauern, bevor eine Umnutzung der Fläche in Betracht gezogen wird.

Der bestehende und nach wie vor gewidmete Friedhof könnte künftig auch wieder als
Friedhof genutzt und als Friedhofspark gestaltet werden. Die deutlich steigende Nachfrage
nach weniger flächenintensiven Bestattungsformen (z.B. Urnengräber) bietet die Möglichkeit
den vergleichsweise kleinen Friedhof weiter zu nutzen.

In Ergänzung zum bestehenden Friedhof südlich der St. Ludgerus Kirche könnten hier, an
zentraler Stelle im Stadtteil, absehbar die erforderlichen zusätzlichen Bestattungskapazitäten
bereitgestellt werden. Durch eine parkartige Gestaltung, unter Einbeziehung der dauerhaft zu
sichernden Kriegsgräber, ließe sich die Würde des Ortes bewahren und für die Ortsmitte von
Albachten ein wichtiger Beitrag zur gestalterischen Aufwertung des öffentlichen Raumes
schaffen.

Unter diesen Umständen wäre es vorstellbar, trotz einem prognostizierten
Einwohnerwachstum für Albachten von ca. 1.500 Einwohnern bis 2025, auf die Realisierung
der im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellten Friedhofserweiterungsfläche am
westlichen Ortsrand von Albachten zu verzichten.

Gez.

Jörg Krause

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Originalantrag

2030 Zeichen

CDU Bezirksvertretung Münster - West 
 
 
Münster, 13.10.2017 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
         A-W/0040/2017 
 
 
A n t r a g 
 
 
Platz für eine zukunftsfähige Feuerwehr in Albachten 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Verlagerung des Standortes des 
Feuerwehrgerätehauses in Albachten auf die gegenüberliegende Straßenseite (Dülmener 
Str.) zu realisieren ist. 
 
Begründung: 
 
Die notwendige Erweiterung für die Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses Albachten 
am bisherigen sehr gut gelegenen Standort ist leider wegen der vorhandenen begrenzten 
Grundstücksfläche ausgeschlossen.  
Es bietet sich jedoch die Möglichkeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite die dringende 
Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses durch einen Neubau realisieren zu können.  
Diese Fläche befindet sich im Eigentum der Kirche. Nach Kenntnisstand handelt sich um 
einen schon länger nicht mehr genutzten aufgegebenen Friedhof. Die Verwaltung wird 
gebeten, dieses bei der Kirche nachzufragen. Falls die Aufgabe des Friedhofes von der Kirche 
bestätigt wird, wird gebeten zu prüfen, ob Bereitschaft bei der Kirche besteht, die Fläche für 
die Erstellung eines Feuerwehrgerätehaus an die Stadt zu veräußern.  
Vorab soll geprüft werden, ob eine Nutzungsänderung der Fläche als Standort für ein 
Feuerwehrgerätehaus baurechtlich möglich und die Fläche aus Sicht der Feuerwehr geeignet 
ist.

CDU Bezirksvertretung Münster - West 
 
Weiter ist zu prüfen, wie mit den Kriegsgräbern umgegangen und wie auf dem zukünftigen 
Gelände ein würdevolles Andenken implementiert werden kann.  
Der alte Standort des Feuerwehrgerätehauses könnte dann z. B. für die Errichtung einer Kita, 
eines Mehrgenerationenhauses  oder eines Mehrfamilienhauses zur Verfügung stehen.   
 
 
 
 
Gezeichnet: 
Peter Wolfgarten Thomas Lilge 
Peter Hamann Nils Schappler  
Christian Hinzmann Thomas Bartelt 
Markus von Diepenbroick-Grüter  
Bernd Krekeler

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dülmener Straße
  • Weseler Straße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0040/2017
Typ
Antrag an die BV West
Datum
16.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37