A-W/0040/2017
Platz für eine zukunftsfähige Feuerwehr in Albachten
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Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2018
5608 Zeichen
A-w [ooH0 [2014 Herr Kurz, 61.32.0001 20.02.2018 An die leg. OA YAANZDIB | Bezirksvertretung Münster-West EEE | über II STADT MÜNSTER =1. MRZ. 2018 „Rz Platz für eine zukunftsfähige Feuerwehr in Albachten Antrag der CDU-Fraktion vom 13.10.2017, A-W/0040/2017 die Verwaltung sollte prüfen, ob eine Verlagerung des vorhandenen Standortes des Feuerwehrgerätehauses südlich der Dülmener Straße in Albachten auf die Fläche des ehemaligen Friedhofes auf der gegenüberliegenden Straßenseite möglich ist. Anlass hierfür ist, dass die Feuerwache Albachten nicht mehr den aktuellen funktionalen Anforderungen entspricht. Eine Modernisierung und Erweiterung um eine Fahrzeughalle ist aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse am bestehenden Standort nicht möglich, sodass ein neuer Standort gefunden werden muss. Die verwaltungsinterne Abstimmung kommt zu dem Ergebnis, dass das Friedhofsgrundstück grundsätzlich sowohl für ein neues Feuerwehrgerätehaus, als auch für eine Wiederinbetriebnahme des Friedhofs in Betracht kommt. Beide Nutzungen, die ehrenamtlich getragene freiwillige Feuerwehr und der historische Friedhof, sind zentrale Institutionen der örtlichen Gemeinschaft und Teil der Identität von Albachten. Von daher werden nachfolgend die Rahmenbedingungen und Konsequenzen beider Optionen für eine Entscheidungsfindung dargelegt: Nutzungsoption Feuerwehrgerätehaus: Anhand vergleichbarer Feuerwehrgerätehäuser, die in jüngster Zeit in Münster errichtet wurden, wäre die ca. 2.700 m? große Friedhofsfläche ausreichend für den Neubau eines bedarfsgerechten Feuerwehrgerätehauses. Aus einsatztaktischer Sicht wäre der Standort nördlich der Dülmener Straße — wie der bisherige auch - sehr gut für eine neue Feuerwache geeignet. Die Grundanforderung an Feuerwehrgerätehäuser gemäß Brandschutzbedarfsplan, die Hilfsfristen bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen zu gewährleisten, wäre von diesem zentralen Standort innerhalb des Stadtteils - wie bisher - in hohem Maße sichergestellt. Die Wege der Feuerwehrleute zum Gerätehaus blieben unverändert und die Fahrten von der Wache zu den Einsatzstellen könnten weiterhin über die Haupterschließungsstraßen von Albachten erfolgen. Aufgrund der Zentralität könnte auch der Notruf bei Versorgungsfällen sichergestellt werden. Ferner wäre eine Feuerwache im Stadtteilkern als Hilfepunkt besser wahrnehmbar. Der Friedhof könnte endgültig aufgegeben werden, da die Ruhefristen 2016 abgelaufen sind. Es bleibt allerdings zu klären, ob für die dauerhaft zu erhaltenden Kriegsgräber eine Ersatzlösung gefunden werden kann. Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ermöglicht, in begründeten Einzelfällen, die Umbettung von Kriegsgräbern. Hierzu wäre eine würdevolle Ersatzlösung erforderlich, die die Zustimmung der Bezirksregierung und des Volksbunds Deutscher Kriegsgräberfürsorge findet. Für eine Umnutzung der Friedhofsfläche zum Feuerwehrgerätehausstandort müsste der geltende Bebauungsplan geändert werden. Ersatzstandort in Albachten Ost Im aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren für das Wohngebiet Albachten - Ost wird, aufgrund des seit längerem bekannten Bedarfes, ein Standort für eine neue Feuerwache berücksichtigt. Dieser Standort ist zwar nicht so zentral wie der alte Friedhof in Albachten gelegen. Dennoch erfüllt er mit seinem direkten Anschluss an die Weseler Straße und an die verkehrstechnische Infrastruktur von Albachten die einsatztaktischen Vorgaben. Die Hilfsfristen bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen (Eintreffen der Einsatzkräfte am Einsatzort: 8 Minuten nach Alarmierung) werden auch von hier aus eingehalten. Die Standortfläche befindet sich auf städtischem Grundstück, was eine zügige Herstellung nach Abschluss der Planung und Erschließung ermöglicht. Nutzungsoption Friedhofspark: Der rechtskräftige Bebauungsplan Albachten-Mitte sieht für die Friedhofsfläche, nach erfolgter Aufgabe der Friedhofnutzung, langfristig einen kleinen Stadtteilpark vor. Obwohl auf dem Friedhof seit 1986 nicht mehr bestattet wird, strahlt der Ort immer noch eine besondere Würde aus. Hiermit erscheint eine Neubebauung, trotz Ende der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren, nicht vereinbar. Angehörige der zuletzt bestatteten Personen wohnen noch heute in Albachten. Die Pietätsfrist solite eine Generation über das Ende der Liegezeit hinaus dauern, bevor eine Umnutzung der Fläche in Betracht gezogen wird. Der bestehende und nach wie vor gewidmete Friedhof könnte künftig auch wieder als Friedhof genutzt und als Friedhofspark gestaltet werden. Die deutlich steigende Nachfrage nach weniger flächenintensiven Bestattungsformen (z.B. Urnengräber) bietet die Möglichkeit den vergleichsweise kleinen Friedhof weiter zu nutzen. In Ergänzung zum bestehenden Friedhof südlich der St. Ludgerus Kirche könnten hier, an zentraler Stelle im Stadtteil, absehbar die erforderlichen zusätzlichen Bestattungskapazitäten bereitgestellt werden. Durch eine parkartige Gestaltung, unter Einbeziehung der dauerhaft zu sichernden Kriegsgräber, ließe sich die Würde des Ortes bewahren und für die Ortsmitte von Albachten ein wichtiger Beitrag zur gestalterischen Aufwertung des öffentlichen Raumes schaffen. Unter diesen Umständen wäre es vorstellbar, trotz einem prognostizierten Einwohnerwachstum für Albachten von ca. 1.500 Einwohnern bis 2025, auf die Realisierung der im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellten Friedhofserweiterungsfläche am westlichen Ortsrand von Albachten zu verzichten. Gez. Jörg Krause YUHqUSSIOH IL Be Ger een | A Mi: wu -ajessaBuyam Rn -4ana 4 ayuegdaß | Hopuejssney)
Originalantrag
2030 Zeichen
CDU Bezirksvertretung Münster - West
Münster, 13.10.2017
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0040/2017
A n t r a g
Platz für eine zukunftsfähige Feuerwehr in Albachten
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Verlagerung des Standortes des
Feuerwehrgerätehauses in Albachten auf die gegenüberliegende Straßenseite (Dülmener
Str.) zu realisieren ist.
Begründung:
Die notwendige Erweiterung für die Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses Albachten
am bisherigen sehr gut gelegenen Standort ist leider wegen der vorhandenen begrenzten
Grundstücksfläche ausgeschlossen.
Es bietet sich jedoch die Möglichkeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite die dringende
Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses durch einen Neubau realisieren zu können.
Diese Fläche befindet sich im Eigentum der Kirche. Nach Kenntnisstand handelt sich um
einen schon länger nicht mehr genutzten aufgegebenen Friedhof. Die Verwaltung wird
gebeten, dieses bei der Kirche nachzufragen. Falls die Aufgabe des Friedhofes von der Kirche
bestätigt wird, wird gebeten zu prüfen, ob Bereitschaft bei der Kirche besteht, die Fläche für
die Erstellung eines Feuerwehrgerätehaus an die Stadt zu veräußern.
Vorab soll geprüft werden, ob eine Nutzungsänderung der Fläche als Standort für ein
Feuerwehrgerätehaus baurechtlich möglich und die Fläche aus Sicht der Feuerwehr geeignet
ist.
CDU Bezirksvertretung Münster - West
Weiter ist zu prüfen, wie mit den Kriegsgräbern umgegangen und wie auf dem zukünftigen
Gelände ein würdevolles Andenken implementiert werden kann.
Der alte Standort des Feuerwehrgerätehauses könnte dann z. B. für die Errichtung einer Kita,
eines Mehrgenerationenhauses oder eines Mehrfamilienhauses zur Verfügung stehen.
Gezeichnet:
Peter Wolfgarten Thomas Lilge
Peter Hamann Nils Schappler
Christian Hinzmann Thomas Bartelt
Markus von Diepenbroick-Grüter
Bernd Krekeler
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Dülmener Straße
- Weseler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0040/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 16.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37