Mandari Insight

0584/2021

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gemäß § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 10.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 7.1

Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2

1203 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl. 
Betrag Teil- 
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
üpl. 72.100,00 € 0402 9 
Auszahlungen 
für den Erwerb 
von beweglichem 
Anlagevermögen 
Haushalt 2020 
Das Museum Ludwig verfügt im Gegensatz zu den 
übrigen Museen über einen eigenen Ankaufsetat für 
investive Kunsterwerbe (1 Mio. €). Der Erwerb von zwei 
Collagen von Orupabo (33.100 €) sowie eine 
Fotografieserie von Ron Amir (39.000 
€) ist geplant. Die 
Ankäufe sollen mithilfe des zentralen Ankaufsetats der 
Museen finanziert werden, da im eigenen Ankaufsetat 
keine ausreichende Deckung zur Verfügung steht. Im 
Hinblick auf die Haushaltsbewirtschaftung in der 
Corona-Krise hat die Kämmerin den Ankauf von 
Kulturgegenständen aus dem zentralen Ankaufsetat der 
Museen genehmigt. 
72.100,00 € 0401 9 
Auszahlungen 
für den Erwerb 
von beweglichem 
Anlagevermögen 
(weniger 
Auszahlung) 
Dez. VII / 
4511 
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2 
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021 
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3660 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 10.03.2021 
 0584/2021 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 15.03.2021 
Rat 23.03.2021 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 
Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent-
steht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. 
V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
gez. Reker

Anlage 1

3952 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
üpl. 53.789,54 € 1202 16 
sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Haushalt 2020 
Seitens der RVK ist im August 2020 ein Schreiben zur 
Ergebniskonsolidierung 2019 eingegangen, in dem die 
RVK die Stadt Köln um den Ausgleich Ihres Anteils 
i.H.V. 293.180,05 € am Gesamtverlust der RVK für 
2019 bittet. Nach Abzug der bereits geleisteten 
Abschlagszahlungen in 2019 wurde der noch 
ausstehende Betrag von 29.789,54 € am 18.08.2020 
angewiesen. Die noch ausstehende Gesamtauszahlung 
für 2020, basierend auf § 19 des 
Gesellschaftsvertrages der RVK, beträgt noch 179.000 
€. Der um 24.000 € höhere Bedarf gegenüber dem 
Planansatz ergibt sich aus den aktuellen Erkenntnissen 
der RVK zur Umsetzung des Restruktierungsplanes. 
Aufgrund der Nachzahlung aus 2019 in 2020 sowie des 
bisher geringeren Planansatzes für 2020 ergibt sich ein 
überplanmäßiger Mehrbedarf von 53.789,54 €. 
Deckung erfolgt durch Mehrertrag aus dem 
Teilergebnisplan 1101, Ver- und Entsorgung, 
Teilplanzeile 19, Finanzerträge. 
53.789,54 € 1101 19 
Finanzerträge 
(mehr Ertrag) 
Dez. II 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
Seite 1

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
2
üpl. 32.890,00 € 
55.860,00 € 
123.780,00 € 
6.600,00 € 
176.020,00 € 
50.350,00 € 
 
8.800,00 € 
0301 
0416 
0504 
0507 
0604 
0801 
1301 
15 
Transfer- 
aufwendungen 
15 
Transfer- 
aufwendungen 
15 
Transfer- 
aufwendungen 
15 
Transfer- 
aufwendungen 
15 
Transfer- 
aufwendungen 
15 
Transfer- 
aufwendungen 
15 
Transfer- 
aufwendungen 
Haushalt 2021 
Gem. § 37 (3) GO NRW hat der Rat der Stadt Köln den 
Bezirksvertretungen für das Haushaltsjahr 2021 
Haushaltsmittel i. H. v. 1.428.700 € zur Verfügung 
gestellt, über deren Verwendungszweck sie alleine 
entscheiden können. Im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses haben die 
Bezirksvertretungen bereits über die Verwendung der 
Mittel i. H. v. 974.400 
€ entschieden. Diese Mittel sind in 
den maßgeblichen Teilplänen veranschlagt. Die 
restlichen Mittel i. H. v. 454.300 €, die im Zuge des 
politischen Veränderungsnachweises dem Haushalt 
zugesetzt wurden, sind bisher noch im Teilplan 1801 - 
Bezirksorientierte Mittel veranschlagt und müssen nun 
nach erfolgter Beschlussfassung durch die 
Bezirksvertretungen aus finanzstatistischen Gründen in 
die entsprechenden Teilpläne umgeschichtet werden. 
454.300,00 € 1801 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
(weniger 
Aufwand) 
Dez. I  / 34 
Seite 2

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
3
üpl. 200.000,00 € 1001 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Haushalt 2020 
Im Rahmen des Verbundprojektes "Beschleunigung 
von Baugenehmigungsverfahren" wirkt die Stadt Köln 
darauf hin, bis Ende 2021 den Bürgern einen digitalen 
Bauantrag anbieten zu können. Für diese Möglichkeit 
ist der Einsatz einer neuen Baugenehmigungssoftware 
bei Amt 63 notwendig. Um einen reibungslosen und 
zügigen Einsatz dieser Software zu gewährleisten, ist 
eine fachliche Begleitung durch eine externe Firma 
erforderlich. In diesem Zusammenhang zeigt Dez. VI 
einen überplanmäßigen Bedarf im Haushaltsjahr 2020 
bei Amt 63 an, der nicht durch Wenigeraufwendungen 
im Teilplan 1001 gedeckt werden kann. 
200.000,00 € 0901 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
(weniger 
Aufwand) 
Dez. VI  /  
63 
Seite 3

Beratungsverlauf (2)

15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0584/2021
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
10.03.2021
Erstellt
17.02.2021 13:53