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AN/1250/2018

Bearbeitung von z.B. Lärmbeschwerden durch den Ordnungsdienst

Anfrage nach § 4 BV6 (CDU) 06.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 13.09.2018, TOP 7.2.9

Anfrage (CDU BV6)

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Anfrage (CDU BV6)

2119 Zeichen

CDU-FRAKTION 
in der Bezirksvertretung des  
Stadtbezirks 6 der Stadt Köln 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1250/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 
 
Bearbeitung von z.B. Lärmbeschwerden durch den Ordnungsdienst 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
zu den Aufgaben des städt. Ordnungsdienstes gehören unter anderem die Bearbeitung von 
Meldungen über Lärm- und Ruhestörungen, die Überwachung der Vorschriften der Kölner 
Stadtordnung sowie die Einhaltung des Landeshundegesetzes. 
Die Erreichbarkeit des Ordnungsdienstes ist über eine Servicetelefonnummer,  insbesondere 
auch in den Abend- und Nachstunden 7-Tage die Woche, von morgens 7 bzw. 9 Uhr  bis 24 
bzw. 1 Uhr gewährleistet. 
 
In diesem Zusammenhang stellen sich für die CDU-Fraktion einige Fragen: 
 
1. Wie viele Einsatzkräfte stehen täglich durchschnittlich in den Abend- und 
Nachstunden zur Bearbeitung von Hinweisen und Meldungen von Bürgerinnen und 
Bürgern zur Verfügung? 
 
2.  Werden die Einsätze zentral gesteuert und wie lange ist die durchschnittliche 
Wartezeit nach Eingang einer Meldung bis zum Eintreffen vor Ort?  
 
3. Gibt es eine Dienstanweisung in der geregelt ist nach welchen Ablaufschemata von 
den Dienstkräften gehandelt werden muss? 
 
4. Kann ausschließlich nur dann Hinweisen/Meldungen z.B. über nächtliche 
Ruhestörungen evtl. durch Veranstaltungslärm nachgegangen und entsprechende 
Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Dienstkräfte persönlich in der 
Privatwohnung des Beschwerdeführers eine mögliche Beeinträchtigung der 
Nachtruhe überprüft haben? 
 
5. Stehen den Dienstkräften bei der täglichen Arbeit technische Gerätschaften zur 
Verfügung, anhand dessen objektiv z.B. Lautstärken (Dezibel) ermittelt werden 
können?

- 2 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die CDU-Fraktion 
Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg 
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1250/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (CDU)
Datum
06.09.2018
Erstellt
06.09.2018 07:45