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Bearbeitung von z.B. Lärmbeschwerden durch den Ordnungsdienst
Anfrage nach § 4 BV6 (CDU) AN/1250/2018 vom 06.09.2018
Stand: Am 13.09.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (CDU BV6)
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CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1250/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Bearbeitung von z.B. Lärmbeschwerden durch den Ordnungsdienst Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, zu den Aufgaben des städt. Ordnungsdienstes gehören unter anderem die Bearbeitung von Meldungen über Lärm- und Ruhestörungen, die Überwachung der Vorschriften der Kölner Stadtordnung sowie die Einhaltung des Landeshundegesetzes. Die Erreichbarkeit des Ordnungsdienstes ist über eine Servicetelefonnummer, insbesondere auch in den Abend- und Nachstunden 7-Tage die Woche, von morgens 7 bzw. 9 Uhr bis 24 bzw. 1 Uhr gewährleistet. In diesem Zusammenhang stellen sich für die CDU-Fraktion einige Fragen: 1. Wie viele Einsatzkräfte stehen täglich durchschnittlich in den Abend- und Nachstunden zur Bearbeitung von Hinweisen und Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung? 2. Werden die Einsätze zentral gesteuert und wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit nach Eingang einer Meldung bis zum Eintreffen vor Ort? 3. Gibt es eine Dienstanweisung in der geregelt ist nach welchen Ablaufschemata von den Dienstkräften gehandelt werden muss? 4. Kann ausschließlich nur dann Hinweisen/Meldungen z.B. über nächtliche Ruhestörungen evtl. durch Veranstaltungslärm nachgegangen und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Dienstkräfte persönlich in der Privatwohnung des Beschwerdeführers eine mögliche Beeinträchtigung der Nachtruhe überprüft haben? 5. Stehen den Dienstkräften bei der täglichen Arbeit technische Gerätschaften zur Verfügung, anhand dessen objektiv z.B. Lautstärken (Dezibel) ermittelt werden können? - 2 - Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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