V/0239/2022
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Anlage 3 zur Vorlage V_0239-2022-Projekt Kultur am Kanal
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Anlage 3 zur Vorlage 0239/2022 „Kultur am Kanal – alles inklusiv(e)!“ Projektinhalt „Kultur am Kanal“ ist eine etablierte Veranstaltung, die jährlich durchgeführt wird. Es handelt sich um ein Praxisprojekt für die ehrenamtlich Tätigen im Freiwilligendienst. Ziel ist es, in diesem Jahr eine umfassend inklusive Veranstaltung zu organisieren. Geplant sind unter anderem der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden, Technik für schwerhörige Menschen, ein barrierefreier Zugang zur Bühne und eine barrierefreie Gestaltung des Programmheftes (z.B. in Leichter Sprache, in Braille- Schrift) und des Programms. Die Ehrenamtlichen sollen im Bereich inklusive Medienpädagogik geschult werden. Die inklusive Ausrichtung der Veranstaltung wird in Kooperation mit der Lebenshilfe Münster und den dort verankerten Selbsthilfe- gremien geplant, die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung sollen in die Planung einfließen (unter anderem im Rahmen der Schulung). Die Veranstaltung soll die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung am kulturellen Gestalten und Erleben zeigen und stärken. Ferner soll das Thema Inklusion in eine breite Öffentlichkeit im Ostviertel und in die stadtweite Gesellschaft getragen werden. Es ist geplant, den Gedanken der Inklusion bei kulturellen Veranstaltungen auch zukünftig zu berücksichtigen, unter anderem evtl. durch ein jährliches „inklusives Kulturfestival“. Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte Arbeitskreis Ostviertel e.V. als Trägerverein des Stadtteilkulturzentrums Bennohaus (Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Münster) Finanzierung beantragte Förderung: 4.500 € (insbesondere Honorarkosten für die Schulung der Moderation und der Mitarbeitenden für Öffentlichkeitsarbeit in Leichter Sprache, für Künstler/-innen und für Gebärdensprachdolmetschende, Kosten für die Erstellung von Printmedien, Druckkosten, Miete für einen Bühnenrollstuhlhubwagen) Die Gesamtkosten des Projektes betragen 6.265 €. Der Träger erbringt Eigenleistungen in Höhe von 1.765 €. Einnahmen (Spenden) werden ausgehend von den Erfahrungen mit bisherigen Veranstaltungen in Höhe von 400 € erwartet. Bewertung Die Veranstaltung leistet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am kulturellen Leben und zeigt beispielhaft auf, wie eine kulturelle Veranstaltung umfassend barrierefrei durchgeführt werden kann. Dadurch macht sie Inklusion erlebbar. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Es wird kein Eintritt erhoben, damit alle Interessierten die Chance erhalten, Kultur in dieser Breite zu erleben. Die Einnahmen sind bei der Festsetzung des Zuschusses zu berücksichtigen. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 4.100 € zu fördern.
Anlage 2 zur Vorlage V_0239-2022-Projekt Klinke-Redaktion
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Anlage 2 zur Vorlage 0239/2022 „Seelentelegramme“ – bunter Abend mit Texten aus der „Klinke“ Projektinhalt Beim bunten Abend „Seelentelegramme“ handelt es sich um eine Lesung mit Texten aus der „Klinke“. Die Klinke ist eine Zeitschrift für Literatur und Psychiatrie aus dem Psycho-Sozialen Zentrum (PSZ) - von und für Betroffene und Interessierte. Geplant ist ein facettenreiches, unterhaltsames Programm, um das Thema „seelische Not“ in ein anderes Licht zu rücken und bestehende Vorurteile abzubauen. Die Lesung will verdeutlichen, welche Schwierigkeiten eine seelische Erkrankung mit sich bringt und spürbar machen, dass auch unter schwierigen Umständen steter Lebensmut, pure Zuversicht und kreative Potentiale vorhanden sind. Vorgetragen werden Texte von Betroffenen, die in Eigenregie entstanden sind. Sie werden von den jeweiligen Autorinnen und Autoren auf die Bühne gebracht. Durch den mutigen Einsatz von Betroffenen rücken „psychische Erkrankungen“ ein Stück weit aus ihrem Schattendasein heraus und Stigmatisierungen können beseitigt werden. Ziel der Veranstaltung ist eine nachhaltige Bewusstseinsbildung, die dazu beitragen soll, das oftmals negative Bild von „psychischer Erkrankung“ zu verändern. Die Lesung wird musikalisch begleitet und bietet Möglichkeiten zum Austausch. Die Lesung soll umfassend barrierefrei gestaltet werden. So sind unter anderem Gebärdensprachdolmetschende und eine FM-Anlage für schwerhörige Menschen vorgesehen. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten sind Textbeiträge in einfacher Sprache vorgesehen. Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte Klinke-Redaktion Finanzierung beantragte Förderung: 1.000 € Kosten für Gebärdensprachdolmetschende, Zuschuss zu den Druckkosten für Plakate und Flyer, Raummiete, musikalischer Beitrag, Getränke Bewertung Die Lesung leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention, indem sie Klischees und Vorurteile gegenüber Menschen mit psychischer Erkrankung bekämpft und zugleich ein Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit psychischer Erkrankung fördert. Die Lesung fördert zudem die Teilhabe von Menschen mit seelischer Behinderung. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Es wird kein Eintritt erhoben, um auch Menschen anzusprechen, die wenig Geld zur Verfügung haben. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage A
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Anlage A zur V/0239/2022 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung von zwei Projekten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Leistungs- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische T eilhabe“.Durch die Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.
Beschlussvorlage
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V/0239/2022 V/0239/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 04.05.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 1. “Seelentelegramme“ Antragsteller: Klinke-Redaktion Zuschuss: 1.000 € 2. Kultur am Kanal – Alles inklusiv(e)! Antragsteller: Arbeitskreis Ostviertel e.V. als Trägerverein des Stadtteilkulturzentrums Bennohaus Zuschuss: 4.100 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 5.100 € Sozialamt 20.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rüter T elefon:492-5027 RueterD@stadt-muenster.de - 2 - V/0239/2022 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o.a. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Bis zum 31.03.2022 sind zwei Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Die Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 eine Förderempfehlung für die Projekte ausgesprochen. Die Anlagen 2 und 3 geben einen Überblick über die geplanten Projekte und die jeweilige Bewertung. Die geringe Zahl von Anträgen hängt nach Einschätzung des Beirates mit der Corona- Pandemie und ihren Auswirkungen zusammen – insbesondere auch mit der Schwierigkeit, Präsenzveranstaltungen verlässlich zu planen. Im Haushaltsjahr 2022 stehen nach der Förderung der beiden Projekte noch Fördermittel in Höhe von 15.900 € zur Verfügung. Förderungen können noch bis zum 31.10.2022 beantragt werden. In Vertretung Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlagen 2 und 3: Förderanträge und Bewertung
Anlage 1 zur Vorlage 0239-2022_Richtlinien
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Anlage 1 zur Vorlage 0239/2022 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0239/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2022
- Erstellt
- 31.03.2022 21:48