Mandari Insight

V/0239/2022

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 12.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 05.05.2022, TOP 8

Anlage 3 zur Vorlage V_0239-2022-Projekt Kultur am Kanal

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Anlage 2 zur Vorlage V_0239-2022-Projekt Klinke-Redaktion

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Vorlage 0239-2022_Richtlinien

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Anlage 3 zur Vorlage V_0239-2022-Projekt Kultur am Kanal

2750 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage 0239/2022 
 
„Kultur am Kanal – alles inklusiv(e)!“ 
Projektinhalt 
„Kultur am Kanal“ ist eine etablierte Veranstaltung, die jährlich durchgeführt wird. Es 
handelt sich um ein Praxisprojekt für die ehrenamtlich Tätigen im Freiwilligendienst. 
Ziel ist es, in diesem Jahr eine umfassend inklusive Veranstaltung zu organisieren. 
Geplant sind unter anderem der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden, 
Technik für schwerhörige Menschen, ein barrierefreier Zugang zur Bühne und eine 
barrierefreie Gestaltung des Programmheftes (z.B. in Leichter Sprache, in Braille-
Schrift) und des Programms. Die Ehrenamtlichen sollen im Bereich inklusive 
Medienpädagogik geschult werden. Die inklusive Ausrichtung der Veranstaltung wird 
in Kooperation mit der Lebenshilfe Münster und den dort verankerten Selbsthilfe-
gremien geplant, die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung sollen in die 
Planung einfließen (unter anderem im Rahmen der Schulung). Die Veranstaltung soll 
die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung am kulturellen Gestalten 
und Erleben zeigen und stärken. Ferner soll das Thema Inklusion in eine breite 
Öffentlichkeit im Ostviertel und in die stadtweite Gesellschaft getragen werden. Es ist 
geplant, den Gedanken der Inklusion bei kulturellen Veranstaltungen auch zukünftig 
zu berücksichtigen, unter anderem evtl. durch ein jährliches „inklusives 
Kulturfestival“. 
Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte 
Arbeitskreis Ostviertel e.V. als Trägerverein des Stadtteilkulturzentrums Bennohaus 
(Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Münster) 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.500 € 
(insbesondere Honorarkosten für die Schulung der Moderation und der 
Mitarbeitenden für Öffentlichkeitsarbeit in Leichter Sprache, für Künstler/-innen und 
für Gebärdensprachdolmetschende, Kosten für die Erstellung von Printmedien, 
Druckkosten, Miete für einen Bühnenrollstuhlhubwagen) 
Die Gesamtkosten des Projektes betragen 6.265 €. Der Träger erbringt 
Eigenleistungen in Höhe von 1.765 €. Einnahmen (Spenden) werden ausgehend von 
den Erfahrungen mit bisherigen Veranstaltungen in Höhe von 400 € erwartet.  
Bewertung 
Die Veranstaltung leistet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung am kulturellen Leben und zeigt beispielhaft auf, wie eine kulturelle 
Veranstaltung umfassend barrierefrei durchgeführt werden kann. Dadurch macht sie 
Inklusion erlebbar. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Es wird kein Eintritt erhoben, 
damit alle Interessierten die Chance erhalten, Kultur in dieser Breite zu erleben. Die 
Einnahmen sind bei der Festsetzung des Zuschusses zu berücksichtigen.  
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 4.100 € zu fördern.

Anlage 2 zur Vorlage V_0239-2022-Projekt Klinke-Redaktion

2462 Zeichen

Anlage 2  
zur Vorlage 0239/2022 
 
„Seelentelegramme“ – bunter Abend mit Texten aus der „Klinke“ 
Projektinhalt 
Beim bunten Abend „Seelentelegramme“ handelt es sich um eine Lesung mit Texten 
aus der „Klinke“. Die Klinke ist eine Zeitschrift für Literatur und Psychiatrie aus dem 
Psycho-Sozialen Zentrum (PSZ)  - von und für Betroffene und Interessierte.  
Geplant ist ein facettenreiches, unterhaltsames Programm, um das Thema „seelische 
Not“ in ein anderes Licht zu rücken und bestehende Vorurteile abzubauen. Die 
Lesung will verdeutlichen, welche Schwierigkeiten eine seelische Erkrankung mit sich 
bringt und spürbar machen, dass auch unter schwierigen Umständen steter 
Lebensmut, pure Zuversicht und kreative Potentiale vorhanden sind. Vorgetragen 
werden Texte von Betroffenen, die in Eigenregie entstanden sind. Sie werden von 
den jeweiligen Autorinnen und Autoren auf die Bühne gebracht. Durch den mutigen 
Einsatz von Betroffenen rücken „psychische Erkrankungen“ ein Stück weit aus ihrem 
Schattendasein heraus und Stigmatisierungen können beseitigt werden. Ziel der 
Veranstaltung ist eine nachhaltige Bewusstseinsbildung, die dazu beitragen soll, das 
oftmals negative Bild von „psychischer Erkrankung“ zu verändern. Die Lesung wird 
musikalisch begleitet und bietet Möglichkeiten zum Austausch. 
Die Lesung soll umfassend barrierefrei gestaltet werden. So sind unter anderem 
Gebärdensprachdolmetschende und eine FM-Anlage für schwerhörige Menschen 
vorgesehen. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten sind Textbeiträge in einfacher 
Sprache vorgesehen. 
Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte 
Klinke-Redaktion 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.000 € 
Kosten für Gebärdensprachdolmetschende, Zuschuss zu den Druckkosten für 
Plakate und Flyer, Raummiete, musikalischer Beitrag, Getränke 
Bewertung 
Die Lesung leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonvention, indem sie Klischees und Vorurteile gegenüber 
Menschen mit psychischer Erkrankung bekämpft und zugleich ein Bewusstsein für 
die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit psychischer Erkrankung fördert. 
Die Lesung fördert zudem die Teilhabe von Menschen mit seelischer Behinderung. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Es wird kein Eintritt erhoben, um auch Menschen 
anzusprechen, die wenig Geld zur Verfügung haben.  
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage A

2261 Zeichen

Anlage A zur V/0239/2022
Kurzüberblick
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabe
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“
beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die
Förderung von zwei Projekten.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich
„Inklusion – T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in
Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt:
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Leistungs- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
- mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Finanzierung
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
x überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im
Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der
Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die
Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer
inklusiven Stadt entwickelt.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus
den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische T eilhabe“.Durch die
Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft
verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.

Beschlussvorlage

3107 Zeichen

V/0239/2022
V/0239/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - T eilhabeund politische
Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
Beratungsfolge
04.05.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen
Vorberatung
05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und
Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit
Behinderung in Münster stärken“ gefördert:
1. “Seelentelegramme“
Antragsteller: Klinke-Redaktion
Zuschuss: 1.000 €
2. Kultur am Kanal – Alles inklusiv(e)!
Antragsteller: Arbeitskreis Ostviertel e.V. als Trägerverein des Stadtteilkulturzentrums
Bennohaus
Zuschuss: 4.100 €
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer
sozialer Bedarfe
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 5.100 €
Sozialamt
20.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rüter
T elefon:492-5027
RueterD@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0239/2022
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der
o.a. Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – T eilhabe
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen
(Anlage 1).
Bis zum 31.03.2022 sind zwei Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim
Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Die Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der
Maßnahme gestellt.
Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)
entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des
Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der
Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat in
seiner Sitzung am 07.04.2022 eine Förderempfehlung für die Projekte ausgesprochen.
Die Anlagen 2 und 3 geben einen Überblick über die geplanten Projekte und die jeweilige
Bewertung.
Die geringe Zahl von Anträgen hängt nach Einschätzung des Beirates mit der Corona-
Pandemie und ihren Auswirkungen zusammen – insbesondere auch mit der Schwierigkeit,
Präsenzveranstaltungen verlässlich zu planen. Im Haushaltsjahr 2022 stehen nach der
Förderung der beiden Projekte noch Fördermittel in Höhe von 15.900 € zur Verfügung.
Förderungen können noch bis zum 31.10.2022 beantragt werden.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion -
T eilhabeund politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“
Anlagen 2 und 3: Förderanträge und Bewertung

Anlage 1 zur Vorlage 0239-2022_Richtlinien

5924 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage  
0239/2022  
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

2 
 
2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

3 
 
3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Beratungsverlauf (2)

04.05.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0239/2022
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2022
Erstellt
31.03.2022 21:48