V/0619/2012
Weiterentwicklung der kommunalen Gesundheitsberichterstattung zur seelischen Gesundheit und psychiatrischen Versorgung
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0619_Struktur_Basis-Gesundheitsbericht
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Anlage zur Vorlage an den ASGAf V/0619/2012 Struktur des Basis-Gesundheitsberichtes über die psychiatrische Versorgung in Münster 1. Einleitung In der Einleitung wird ggf. auf Änderungen der Rahmenbedingungen wie z.B. gesetzliche Neuregelungen hingewiesen. In jedem Hauptgliederungspunkt werden, sofern vorhanden die Besonderheiten für bestimmte Zielgruppen (Kinder und Jugendliche, Erwachsene, gerontopsychiatrisch Erkrankte, suchtkranke Menschen) gesondert dargestellt. 2. Psychiatrische Kris en- und Notfallversorgung 2.1 Beschreibung der aktuellen Versorgungslage in Münster 2.2 Besonderheiten bestimmter Zielgruppen 2.3 Handlungsempfehlungen 3. Ambulante Versorgung 3.1 Beschreibung der aktuellen Versorgungslage in Münster 3.2 Besonderheiten bestimmter Zielgruppen 3.3 Handlungsempfehlungen 4. Psychiatrische Krankenhausversorgung 4.1 Beschreibung der aktuellen Versorgungslage in Münster 4.2 Besonderheiten bestimmter Zielgruppen 4.3 Handlungsempfehlungen 5. Rehabilitation 5.1 Beschreibung der aktuellen Versorgungslage in Münster 5.2 Besonderheiten bestimmter Zielgruppen 5.3 Handlungsempfehlungen 6. Betreutes Wohnen 6.1 Beschreibung der aktuellen Versorgungslage in Münster 6.2 Besonderheiten bestimmter Zielgruppen 6.3 Handlungsempfehlungen 7. Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit 7.1 Beschreibung der aktuellen Versorgungslage in Münster 7.2 Besonderheiten bestimmter Zielgruppen 8. Koordination und Vernetzung 8.1 Beschreibung der aktuellen Versorgungslage in Münster 8.2 Besonderheiten bestimmter Zielgruppen 8.3 Handlungsempfehlungen 9. Tabellarischer Überblick über die Handlungsempfehlungen
Beschlussvorlage
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V/0619/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Weiterentwicklung der kommunalen Gesundheitsberichterstattung zur seelischen Gesundheit und psychiatrischen Versorgung Beratungsfolge 21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt: a. die zukünftige kommunale Basis-Gesundheitsberichterstattung über die psy- chiatrische Versorgung entsprechend dem als Anlage beigefügten Strukturvor- schlag alle 5 Jahre fortzuführen. Dabei sollen die diesbezüglichen Vertragspartner des Gesundheitsamtes (z.Zt. Psychosoziales Zentrum, Förderkreis Sozialpsychiat- rie, Krisenhilfe und Beratungsstellen für Suchtgefährdete) ausdrücklich mit einbezo- gen werden. b. darüber hinaus themen- oder zielgruppenspezifische Gesundheitsberichte zu erstellen, um einen vertieften Einblick in den Gesundheits- und Versorgungszustand einzelner Einwohnergruppen zu erhalten. c. die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus den Berichten und/oder Be- schlüssen in der Gesundheitskonferenz bzw. im Arbeitskreis Psychiatrie beraten zu lassen. d. den ASGAf in seinen Sitzungen unter dem TOP „Mitteilungen“ über besondere ak- tuelle Geschehnisse in diesem Aufgaben- und Versorgungsgebiet zu informieren. Die Beantwortung von Anfragen erfolgt in Abhängigkeit des Umfangs entweder un- ter dem TOP „Mitteilungen“ oder als eigenständiger Tagesordnungspunkt II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Im Zusammenhang mit der Beratung der V/0942/2006 am 21.08. 2007 hat der Ausschuss für Sozi- ales, Gesundheit und Arbeitsförderung ( ASGAf) die Verwaltung gebeten, einen Strukturvorschlag für die zukünftige kommunale Gesundheitsberichterstattung über die psychiatrische Ve rsorgung in Münster zu entwickeln. Mit der Vorlage V/0745/2007 ist die Verwaltung diesem Auftrag nachg e- Vorlagen-Nr.: V/0619/2012 Auskunft erteilt: Frau Dr. Schnabel Ruf: 492-5350 E-Mail: Schnabel@stadt-muenster.de Datum: 05.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0619/2012 kommen. Mit der vorgeschlagenen Berichtsstruktur, die in einer Anlage der Vorlage beigefügt war, sollte die Berichterstattung systematisiert we rden, um den Adressat innen und Adressat en einen kompakten Überblick über die Versorgungssit uation zum jeweiligen Berichtszeitpunkt zu geben. Der Aufwand für die Berichterstattung sollte in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Auch zur Berichtsfrequenz wurden Regelungen getroffen. Etwa zum Ende des 1. Drittels einer Ratsperiode, also etwa alle 5 Jahre, sollte ein Basisbericht erstellt werden, in dem jeweils die aktuellen gesetzli- chen Grundlagen sowie die originären geset zlichen Aufgaben in diesem Arbeitsgebiet dargestellt werden sollten. Darüber hinaus sollte zu Beginn eines jeden Jahres im ASGAf festgelegt werden, ob und wenn ja bis zu welchem Quartal ein Zwischenbericht, ggf. mit einer thematischen Schwe r- punktsetzung, vorgelegt werden sollte. In diesem könnte insbesondere über den Stand der Umset- zung entsprechender früherer Handlungsempfehlungen berichtet werden. Diese Festlegungen sind in den letzt en Jahren aus verschiedenen Gründen nur teilweise umg e- setzt worden. Insbesondere hat sich die jährliche Festlegung „ ob und wenn ja bis zu welchem Quartal ein Zwischenbericht, ggf. mit einer thematischen Schwe rpunktsetzung“ vorzulegen ist, als wenig praktikabel erwiesen. Nachfolgend werden zum Zwecke der Erläuterung die Berichte aus dem Bereich der seelischen Gesundheit bzw. psychiatrischen Versorgung, die dem ASGAf seit dem o. g. Beschluss Ende 2007 vorgelegt wurden, tabellarisch aufgelistet: Sitzungsdatum Thema 15.04.08 Kinder- und Jugendpsychiatrie: Stationäre und tagesklinische Versor- gung in Münster und anderen Städten und Kreisen in NRW 18.02.09 Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Münster 29.04.09 Bericht über das Unterbringungsgeschehen nach PsychKG und Be- treuungsrecht in Münster (Gesundheitsbericht Band 15) 03.12.09 Psychiatrischer und psychosozialer Krisennotdienst an Wochenenden 24.02.10 Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster Beteiligung Frau Dr. Siemer-Eikelmann 15.09.10 Entwicklung des Versorgungsangebotes für psychisch erkrankte Men- schen in Münster – Zwischenbericht (Gesundheitsbericht Band 16) 27.10.10 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Zwischenbericht 18.11.10 Ärztliche Leistungen im Sozialpsychiatrischen Dienst –Freigabe von Honorarmitteln 11.05.11 Gerontopsychiatrische Versorgung von demenzerkrankten Menschen in Münster – (Gesundheitsbericht Band 18) 06.07.11 Zwischenbericht zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Münster 18.04.12 Handlungsleitlinien für die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst - 3 - V/0619/2012 Mitteilungen über aktuelle Geschehnisse im psychiatrischen Versorgungsbereich sind in der ob i- gen Tabelle nicht aufgeführt. Demnach wurden durchschnittlich pro Jahr etwa drei Vorlagen/Berichte zum Themenkomplex der psychiatrischen Versorgung in den ASGAf eingebracht. Eine eindeutige Zuordnung in Basis - und Zwischenberichterstattung ist nicht durchgehend möglich. Die kommunale Gesundheitsberichterstattung über die psychiatrische Versorgung ist Teil der städ- tischen Gesundheitsberichterstattung (GBE). Diese beruht auf dem Gesetz über den öffen tlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG). Im § 21 ÖGDG heißt es: Die Untere Gesundheitsbehörde erstellt zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 6 regelmäßig Gesundheitsberichte auf der Grundlage eigener und der in der Gesundheitskonferenz beratenen Erkenntnisse. Dabei sind soziale und geschlechtssp e- zifische Gegebenheiten regelmäßig einzubeziehen. Die Un tere Gesun dheitsbehörde macht die Berichte der Öffentlichkeit zugänglich. Wie in anderen Teilgebieten der Gesundheitspolitik schlägt die Verwaltung vor, auch für den ps y- chiatrischen Bereich die kommunale Gesundheitskonferenz die Erkenntnisse und Handlungse mp- fehlungen für diesen Bereich beraten und ggf. beschließen zu lassen. Hierbei bietet es sich jeweils an, den bestehenden Arbeitskreis Psychiatrie als Facharbeitskreis der Gesundheitskonferenz ei n- zubeziehen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Struktur des Basis-Gesundheitsberichtes über die psychiatrische Versorgung in Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0619/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37