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AN/1695/2023

Bestandsbezogene Rücklagenbildung

Gem. Änderungsantrag (FDP/KSG) 20.09.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 25.09.2023

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FDP)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FDP)

2470 Zeichen

Grüne-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft 
Frau Stefanie Ruffen 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.09.2023 
 
AN/1695/2023 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.09.2023 
 
Bestandsbezogene Rücklagenbildung 
hier: Gemeinsamer Änderungsantrag von Grüne, CDU, FDP und Volt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1 
(AN/0780/2023) auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses 
Gebäudewirtschaft am 25. September 2023 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Die Gebäudewirtschaft wird aufgefordert, ein Konzept zum Erhalt und zur Pflege ih-
res Gebäudebestands im Rahmen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zu 
entwickeln und künftig im Rahmen der Investitionsplanung zu berücksichtigen. Hier-
bei ist besonders die Aspekte des generationenübergreifenden Wirtschaftens, der 
Nachhaltigkeit und des Klima- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Ziel ist die 
Werthaltung der Immobilien und der Vermeidung von kosten- und CO2-intensiven 
Generalsanierungen oder gar die Ersetzung durch Abriss und Neubau. Als Ziel soll 
mittelfristig eine jährliche Instandhaltungsquote von 1,5 Prozent bezogen auf den 
Neuanschaffungswert angestrebt werden. 
2. Der Ausschuss ist jeweils über die Einhaltung des Investitionsplans zu unterrichten. 
 
Begründung: 
 
Um eine Immobilie besonders kosten- und umweltschonend zu erhalten, sind regelmäßige 
Instandsetzungsmaßnahmen unumgänglich. Oft wird öffentliches Eigentum erst instandge-
setzt, wenn es viel zu spät ist (siehe z.B. RGM) und dann die Sanierungskosten nahe der 
Neubaukosten liegen oder ein Abriss und Neubau unumgänglich sind. Dieser Punkt ist meist

- 2 - 
 
lange vor Ablauf der durchschnittlichen Lebens- und auch der Abschreibungsdauer eines 
Gebäudes erreicht. Hinzu kommen die Kosten und der Zeitverlust durch Umzüge der Nutze-
rinnen und Nutzer und der Gestellung des Interims. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite     Stefanie Ruffen 
Fraktionsgeschäftsführer    Baupolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

25.09.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1695/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag (FDP/KSG)
Datum
20.09.2023
Erstellt
20.09.2023 15:27