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Bestandsbezogene Rücklagenbildung
Gem. Änderungsantrag (FDP/KSG) AN/1695/2023 vom 20.09.2023
Stand: Am 25.09.2023 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FDP)
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Grüne-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft Frau Stefanie Ruffen Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.09.2023 AN/1695/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.09.2023 Bestandsbezogene Rücklagenbildung hier: Gemeinsamer Änderungsantrag von Grüne, CDU, FDP und Volt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1 (AN/0780/2023) auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 25. September 2023 zu setzen. Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: 1. Die Gebäudewirtschaft wird aufgefordert, ein Konzept zum Erhalt und zur Pflege ih- res Gebäudebestands im Rahmen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zu entwickeln und künftig im Rahmen der Investitionsplanung zu berücksichtigen. Hier- bei ist besonders die Aspekte des generationenübergreifenden Wirtschaftens, der Nachhaltigkeit und des Klima- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Ziel ist die Werthaltung der Immobilien und der Vermeidung von kosten- und CO2-intensiven Generalsanierungen oder gar die Ersetzung durch Abriss und Neubau. Als Ziel soll mittelfristig eine jährliche Instandhaltungsquote von 1,5 Prozent bezogen auf den Neuanschaffungswert angestrebt werden. 2. Der Ausschuss ist jeweils über die Einhaltung des Investitionsplans zu unterrichten. Begründung: Um eine Immobilie besonders kosten- und umweltschonend zu erhalten, sind regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen unumgänglich. Oft wird öffentliches Eigentum erst instandge- setzt, wenn es viel zu spät ist (siehe z.B. RGM) und dann die Sanierungskosten nahe der Neubaukosten liegen oder ein Abriss und Neubau unumgänglich sind. Dieser Punkt ist meist - 2 - lange vor Ablauf der durchschnittlichen Lebens- und auch der Abschreibungsdauer eines Gebäudes erreicht. Hinzu kommen die Kosten und der Zeitverlust durch Umzüge der Nutze- rinnen und Nutzer und der Gestellung des Interims. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Stefanie Ruffen Fraktionsgeschäftsführer Baupolitische Sprecherin
Beratungsverlauf
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